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Leistungsbeschreibung Gebäudereinigungen
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines ........................................................................................................................... 2 1.1 Ziel der Reinigungsleistungen ....................................................................................... 2 1.2 Aufsichten ..................................................................................................................... 2 1.3 Objekteinrichtung .......................................................................................................... 2 1.4 Schulungsnachweise ..................................................................................................... 2 1.5 Auftragsverwaltung ....................................................................................................... 3 1.6 Elektronische Arbeitszeiterfassung ................................................................................ 3 1.7 Umweltschutz ................................................................................................................ 3 1.8 Arbeitssicherheit ............................................................................................................ 3 1.9 Verkehrssicherheit ........................................................................................................ 3
2 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung .......................................................................... 4 2.1 Reinigungszeiten ........................................................................................................... 4 2.2 Aufmaß ......................................................................................................................... 4 2.3 Berechnung der Reinigungsintervalle ............................................................................ 4 2.4 Hinweise zu den Leistungsverzeichnissen .................................................................... 4 2.5 Besonderheiten in der Unterhaltsreinigung .................................................................... 4 2.6 Revierpläne ................................................................................................................... 5 2.7 Objektordner ................................................................................................................. 5 2.8 Definition der Reinigungsleistungen .............................................................................. 5
3 Leistungsbeschreibung Grundreinigung .............................................................................. 17 3.1 Leistungsverzeichnis Grundreinigung der Bodenbeläge (GrB) .................................... 17 3.2 Leistungsverzeichnis Grundreinigung (GrR) ................................................................ 19
4 Leistungsbeschreibung Glas-/Rahmenreinigung .................................................................. 19 4.1 Reinigungszeiten ......................................................................................................... 19 4.2 Aufmaß ....................................................................................................................... 20 4.3 Abnahme ..................................................................................................................... 20 4.4 Hubsteiger und sonstige Hilfsmittel ............................................................................. 20 4.5 Leistungsverzeichnis Glas-/Rahmenreinigung ............................................................. 20
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1 Allgemeines
1.1 Ziel der Reinigungsleistungen
Ziel der Reinigungsleistungen ist es, dass mit der Erbringung der Leistungen die Erhaltung der Sauberkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene sichergestellt werden.
Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung der gereinigten Flächen an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leis- tungen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Der Auftragnehmer hat die Reinigungssysteme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.
1.2 Aufsichten Der Auftragnehmer bestellt einen verantwortlichen Mitarbeiter seines Hauses als zentralen An- sprechpartner für alle vertragsrelevanten Belange. Dies bindet kaufmännische und technische Belange ein. Vom Auftragnehmer werden Objektleitungen eingesetzt. Die jeweils im Objekt freigestellten Auf- sichtsstunden dienen der Kontrolle der Reinigungsergebnisse in den jeweiligen Objekten. Nähe- res hierzu ist in Besonderen Vertragsbedingungen Gebäudereinigungen sowie in den Ergänzen- den Vertragsbedingungen zur Qualitätskontrolle geregelt.
1.3 Objekteinrichtung
Der Auftragnehmer erstellt einen Ablaufplan zur Einrichtung des Objektes zum Tag des Ver- tragsbeginns und der Zeit davor. In diesem Ablaufplan werden konzentriert alle Informationen wie die Anlieferung von Geräten/Materialien, die Einweisungen objektverantwortlicher Personen etc. beschrieben und detailliert mit dem Auftraggeber abgestimmt. Mit dem Beginn der Leistungen legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber konkrete lesbare Re- vierpläne vor.
1.4 Schulungsnachweise
Das Reinigungspersonal muss hinsichtlich der Eigenschaften aller eingesetzten Reinigungsmittel, -geräte und -maschinen in Bezug auf die Qualität der Reinigungswirkung, die richtige Dosierung, die Anwendung pro Oberflächeneinheit und -material, unerwünschte Wirkungen wie Gefahren für die Sicherheit von Personen, die Umwelt und das zu reinigende Material, auf das sie einwirken, klare Anweisungen in Textform erhalten und nachweislich dokumentiert geschult sein. Zum Nachweis der fachlichen Eignung des Reinigungspersonals ist der AN verpflichtet, nachzu- weisen, dass die jeweilige Reinigungskraft (namentliche Benennung) vor erstmaliger Aufnahme der Beschäftigung und danach regelmäßig (jährlich) in die örtlichen Gegebenheiten des Objek- tes, die wesentlichen Punkte des Vertrages und der Leistungsbeschreibung (u. a. Betriebsmitteln, Hygienevorschriften, Reinigungsmethoden, Umgang mit Reinigungsmitteln) sowie arbeitssicher- heitstechnisch von der Aufsichtsperson/Objektleitung in die Tätigkeit eingewiesen und geschult wurde. Die Schulungen/Einweisungen sind vom AN hinsichtlich geschulter Personen, Schulungsdatum, Schulungsinhalt und Verantwortlichem für die Schulung zu dokumentieren und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufzubewahren. Dem AG sind diese Dokumente anlassbezogen auf Verlangen innerhalb von drei Werktagen vorzulegen.
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1.5 Auftragsverwaltung Der Auftraggeber wird die Auftragsverwaltung auf Grundlage der Preisblätter durchführen. Sämt- liche Veränderungen der Auftragswerte erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form auf Basis der Preisblätter. Erweiterungen oder Reduzierungen der Reinigungsflächen oder Intervalle werden von einer zent- ralen, durch den Auftraggeber bestimmten Schnittstelle aus in die Preisblätter eingearbeitet und gehen dem Auftragnehmer jeweils aktualisiert zu. Der jeweilige Stand der Preisblätter wird ab dem Folgemonat Inhalt des Gebäudereinigungsver- trags. Fallen in der Unterhaltsreinigung Veränderungen in einen Leistungsmonat, so findet der Monats- wert je Position der Preisblätter zu einem einundzwanzigstel je Tag Berücksichtigung. Als Mo- natswert kommt ein Zwölftel des Jahreswertes in Ansatz. Sonderarbeiten, die nicht Bestandteil der Preisblätter und Leistungsverzeichnisse der Unterhalts- reinigung sind, können nur vom Auftraggeber bzw. den verantwortlichen Personen beauftragt werden und werden gegen vom Auftraggeber unterzeichneten Nachweis abgerechnet. Für Arbeiten im Stundenverrechnungssatz werden An- und Abfahrtszeiten nicht gesondert vergü- tet. Die Abrechnung erfolgt in der Einheit einer Viertelstunde.
1.6 Elektronische Arbeitszeiterfassung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf seine Kosten in den zu reinigenden Objekten ein elekt- ronisches Zeiterfassungssystem zu verwenden und dieses System für die lückenlose Erfassung der geleisteten Produktivstunden seiner Mitarbeiter im jeweiligen Objekt zu nutzen. Der Auftrag- nehmer verpflichtet sich zudem dazu, dem Auftraggeber unaufgefordert monatlich die tatsächlich im jeweiligen Objekt eingesetzten Produktivstunden auf Grundlage des elektronischen Zeiterfas- sungssystems nachzuweisen. Die Übermittlung der Daten ist eine Voraussetzung der Prüffähig- keit der Rechnung. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz seiner Mitarbeiter und des Auftraggebers, insbesondere die gesetzlichen Regelungen zum Archivieren und Löschen der Daten, eingehalten werden.
1.7 Umweltschutz
Es sind umweltschonende Reinigungsmittel und Materialien einzusetzen. Die Reinigungsmittel und Materialien müssen dem neuesten Stand in Bezug auf Umweltverträglichkeit entsprechen. Soweit verfügbar dürfen nur solche Mittel und Materialien verwendet werden, die entsprechend zertifiziert (bspw. durch EU-Ecolabel, Blauer Engel oder vergleichbar) sind.
1.8 Arbeitssicherheit In den vorgeschriebenen Bereichen muss die geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen werden. Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
1.9 Verkehrssicherheit Die Organisation der Absperrung von Bodenflächen (z.B. Straßen, Gehwege) für die Durchfüh- rung der Reinigungsarbeiten insbesondere im Rahmen der Glasreinigungen erfolgt durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer. Die Kosten der Absperrungen sind in die Angebotspreise einzurechnen. Die Verkehrssicherungspflichten gehen während der Reinigung auf die Auftragnehmerin/der Auf- tragnehmer über. Die Verkehrssicherungspflichten sind einzuhalten.
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2 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung
2.1 Reinigungszeiten
Die Reinigungszeiten je Objekt sind der Anlage „Losinformationen“ zu entnehmen. Abweichend von den dort angegebenen Zeiten ist im Einzelfall eine individuelle Absprache mit dem jeweiligen Objektverantwortlichen möglich.
2.2 Aufmaß Das Aufmaß für die Unterhaltsreinigung basiert teils auf Grundrissplänen, teils wurden die Flä- chen durch Aufmaß der Grundflächen vor Ort ermittelt.
2.3 Berechnung der Reinigungsintervalle
Den Ausschreibungsunterlagen liegt eine Berechnung der durchschnittlichen Reinigungstage (Reinigungsintervalle) bei. Für die Berechnung der durchschnittlichen Reinigungstage wurde ein Zeitraum von vier Jahren (2027 bis 2030) herangezogen.
2.4 Hinweise zu den Leistungsverzeichnissen Für die Unterhaltsreinigung wurden die unterschiedlichen Raumarten innerhalb der ausgeschrie- benen Gewerke in Raumgruppen zusammengefasst. Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich grundsätzlich auf diese Raumgruppen und die darin enthaltenen Raumarten und liegen den Un- terlagen in Tabellenform als zusätzliche Anlage bei. Die einzelnen Raumgruppen mit den enthaltenen Räumen und der zugeordneten Reinigungs- klasse sind der Anlage „Raumgruppen“ zu entnehmen. Die Definition der Reinigungsklassen ist der Anlage „Ergänzende Vertragsbedingungen zur Qua- litätssicherung“ zu entnehmen.
2.5 Besonderheiten in der Unterhaltsreinigung
Allgemein Im Zuge einer professionellen Unterhaltsreinigung sind Sport-/Turnhallen, Eingangsbereiche und Flure, soweit möglich mit einem geeigneten Reinigungsautomaten zu reinigen. Im Allgemeinen ist eine maschinelle Reinigung in solchen Bereichen der manuellen Reinigung vorzuziehen. Los 3.2 In Los 3.2 ist in den Räumen Forum und Windfang Stäbchenparkett verlegt. Diese Flächen sind mit besonderer Sorgfalt und mit dem vom Hersteller empfohlenen Reinigungsmittel Magic Oil Care (oder vergleichbar) zu reinigen. Das Parkett wurde bisher an zwei Tagen in der Woche (mittwochs und freitags) mit dem Reiniger und der Pflege (s. Anlage 7.1) gereinigt und gewischt und darf nach dem Auftragen der Pflege nicht mehr betreten werden. Hierzu muss demzufolge die Reinigungskraft sowohl in der oberen als auch unteren Etage so die Pflege auftragen, dass sie nicht noch einmal die gewischte Fläche betreten muss. Dies ist wichtig, damit die Pflege Zeit hat einzuwirken und bestmöglich geschützt werden kann. An den anderen Reinigungstagen ist das Parkett mit einer entsprechenden Par- kettbürste abzusaugen. Ergänzungsreinigung Am Ende der Schließzeiten in den Sommerferien erfolgt in den Objekten Los 3.1 und 3.2 eine Ergänzungsreinigung (Staubtag) im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltsreinigung (siehe Be- rechnung der Jahresfaktoren). Die Ergänzungsreinigung umfasst die Reinigung aller im Leis-
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tungsverzeichnis der Unterhaltsreinigung aufgeführten und zu reinigenden Ausstattungsmerkma- le für die jeweilige Raumgruppe.
2.6 Revierpläne
In den Revierplänen sind die Mitarbeiter raumgenau einzuteilen. Die Reinigungszeiten je Revier mit Start- und Endzeitpunkt sowie der geplanten Reinigungszeit sind laut dem Urangebot je Rei- nigungskraft auszuweisen. Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob das vom Auftragnehmer im Einsatzplan gemeldete Personal mit dem tatsächlich beschäftigten Personal übereinstimmt. Dieser Einsatzplan ist mindestens vierteljährlich zu aktualisieren.
2.7 Objektordner In jedem Objekt ist an zentraler Stelle, vorzugsweise in einem Putzmittelraum, ein Objektordner zu hinterlegen und von den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers zu beachten. Die Objektord- ner sind in geeigneter und aktueller Form zu führen und bei Änderungen entsprechend anzupas- sen. Der Objektordner ist in folgende Bereiche zu gliedern: Aushangpflichtige Unterlagen (soweit erforderlich und möglich) Unterweisungs- und Schulungsnachweise Kundenanforderungen und objektspezifische Bestimmungen Checkliste, Leistungsverzeichnisse und Revierpläne Maschinen- und Geräteinformationen Gesetzliche Bestimmungen sowie Unfallverhütungsvorschriften Sonstige relevante Unterlagen
2.8 Definition der Reinigungsleistungen
Alle Leistungen sind grundsätzlich nach der Aufstellung im Leistungsverzeichnis der Unterhalts- reinigung und gemäß Pflegeanleitung zu erbringen. Die dort aufgeführten Leistungen werden nachfolgend näher erläutert. Die Definitionen hier dienen der einheitlichen Bewertung der Ergeb- nisse der geleisteten Reinigungsarbeiten. Die unterschiedlichen Kategorien für Obenarbeiten (A = rot, B = gelb, C = blau und D = grün) sind penibelst einzuhalten. Dies gilt sowohl für die Reinigungstextilien wie auch für die Behälter der Reinigungsflotte. Damit soll die Keimzahl niedrig gehalten und eine Infektkette unterbrochen wer- den.
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Grobverschmutzung: Grobschmutz ist lose aufliegender, heruntergefallener oder weggeworfener Abfall, wie beispielsweise Papier, Pflanzenblätter oder Getränkedosen, der sich aufheben lässt.
Nicht haftende Verschmutzung: Nicht haftende Verschmutzungen, wie zum Beispiel Staub, Kies, Sand oder Haare, lassen sich nicht direkt aufheben und werden etwa durch Kehren oder Feuchtwischen entfernt.
Haftende Verschmutzungen: Diese Verschmutzungen haften auf einer begrenzten Fläche. Es handelt sich beispielhaft um Lebensmittelrückstände, Griffspuren, sonstige Rückstände oder optische Verände- rungen der Fläche. Diese müssen nass oder unter zur Hilfenahme von Mechanik oder Chemie entfernt werden
2.8.1 Bodenflächen Hart- und elastische Bodenbeläge / Stein- und Kunststeinbodenbeläge Die Bodenbeläge werden an erreichbaren Stellen von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen gereinigt, bei entsprechendem Schmutzeintrag ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfer- nung. Die Reinigung erfolgt so, dass Feinschmutz (Staub, Flaum, etc.) aufgenommen wird. Wischbezüge werden regelmäßig, separat von der sauberen Reinigungsflotte, ausgewaschen. Intervallweise wird die Schmutzflotte gewechselt! Leichtbewegliche Gegenstände (Stühle, Roll- container, Abfalleimer, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumliegende Verschmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnipsel, Heftklammer, etc.), werden ma- nuell aufgenommen. Ergänzung zu Sanitärbereichen: In Sanitärbereichen werden die Bodenflächen unter Einsatz von desinfizierenden Reinigungsmit- teln gereinigt. Die Reinigungs- und Schmutzflotte ist von jeglicher Reinigung in sonstigen Berei- chen zu trennen! Ergänzung zu Küchen: In Küchen werden die Bodenflächen unter Einsatz von desinfizierenden Reinigungsmitteln gerei- nigt. Die Reinigungs- und Schmutzflotte ist von jeglicher Reinigung in sonstigen Bereichen zu trennen! Die Bodenflächen der Küchen sind regelmäßig mit einem Gastrospezialreiniger (Gastropur oder gleichwertig) zur Entfernung von Eiweiß- und Fettverschmutzungen zu reinigen. Ergebnis: Die Hartbodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem herkömmlichen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt. Es sind keine Streifen sichtbar. Es ist darauf zu achten, dass insbesondere die Fliesenböden in Sanitärbereichen mit der Zeit nicht nachdunkeln. Abgrenzung: Flächen unter schwer beweglichen Gegenständen (Schränke, Schreib- tischfüßen, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt. Durch Nutzung verschlissene Pflegefilme auf Hartböden werden im Rahmen der Unter- haltsreinigung nicht erneuert.
PVC-Böden: cleanern Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung an ei- ner Bodenreinigungsmaschine punktuell auf die Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken
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sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwendung geeigneter Cleanerpads poliert. Ergebnis: Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheitlich. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.
Holz- und Parkettbodenbeläge Die Bodenbeläge werden an erreichbaren Stellen von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen gereinigt, bei entsprechendem Schmutzeintrag ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfer- nung. Die Reinigung erfolgt so, dass Feinschmutz (Staub, Flaum, etc.) aufgenommen wird. Der Reinigungsflotte wird ein geeignetes Parkett- oder Holzpflegemittel zugegeben. Wischbezüge werden regelmäßig, separat von der sauberen Reinigungsflotte, ausgewaschen und gut ausgepresst. Intervallweise wird die Schmutzflotte gewechselt! Leichtbewegliche Gegen- stände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Rei- nigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumliegende Ver- schmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnipsel, Heft- klammer, etc.), werden manuell aufgenommen. Ergebnis: Die Holz- und Parkettbodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem herkömmlichen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt. Es sind keine Streifen sichtbar. Abgrenzung: Flächen unter schwer beweglichen Gegenständen (Schränke, Schreib- tischfüßen, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt. Durch Nutzung verschlissene Pflegefilme auf Hartböden werden im Rahmen der Unter- haltsreinigung nicht erneuert.
Textilbodenflächen Textilbodenflächen werden an erreichbaren Stellen mit dem Sauger bzw. Bürstsauger gereinigt. Leicht bewegliche Gegenstände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseite ge- räumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstelle zurückgestellt. Lose herumliegende Verschmutzungen (Papierschnipsel, Heftklammer, etc. werden ggf. manuell aufgenommen. Es ist darauf zu achten, dass die verwendeten Staubsauger mit Mikrofiltern (HE- PA- oder ULPA-Filter) ausgerüstet sind. Regelmäßig werden lose Teppiche aufgenommen und auch die darunter befindlichen Boden- flächen gereinigt. Ergebnis: Die Textilbodenflächen weisen keine nicht haftenden Verschmutzungen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem herkömmlichen Platz. Abgrenzung: Flächen unter schwerbeweglichen Gegenständen (Schränke, Side- boards, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt.
Fleckdetachur an Textilbelägen inkl. losen Teppichen Haftende und fest haftende, erst kurzfristig bestehende (1 - 2 Tage) Flecken bis zu einem Durchmesser von ca. 10cm werden mit geeigneten Reinigungsmitteln entfernt. Die Strukturen und Fasern des Textilbodenbelages werden dabei weder durch physikalische noch chemische Einwirkungen beschädigt.
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Ergebnis: Die Textilbodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen mehr auf. Die gereinigte Fläche weist im Vergleich zur umliegenden Flä- che keine Farbunterschiede auf und der Belag ist nicht beschädigt. Abgrenzung: Bei Flecken größer als 10cm ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Die Beseitigung von Flecken mit einem Durchmesser größer als 10cm erfolgt nach gesonderter Beauftragung in Sonderreinigung. Ergibt sich zu Beginn der Detachur der Eindruck, dass die Maßnahme voraussicht- lich keinen Erfolg hat oder ist eine Beschädigung nach Abschluss der Maßnahme zu vermuten, so ist die Detachur unverzüglich einzustellen und der Beauftragte des AG zu unterrichten.
Kehren von Bodenbelägen Hartbodenbeläge werden an erreichbaren Stellen gekehrt (manuelle oder maschinelle trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Auf- nahme in ein Behältnis). Leichtbewegliche Gegenstände (Stühle, Abfallbehälter, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumlie- gende Verschmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnip- sel, Heftklammer, etc.), werden manuell aufgenommen. Ergebnis: Die Hartbodenflächen sind frei von aufliegenden Verschmutzungen (Staub, Sand, Laub etc.). Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem her- kömmlichen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt. Abgrenzung: Geringe Menge Feinschmutz (Staubrückstände) können auf dem Fußboden zu- rückbleiben. Flächen unter schwerbeweglichen Gegenständen (Schränke, Schreibtischfüßen, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gerei- nigt. Durch Nutzung verschlissene Pflegefilme auf Hartböden werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht erneuert.
Schmutzfangzonen Den Schmutz zurückhaltende Einrichtungen wie Gitterroste, Schmutzfangmatten und Sauber- laufzonen werden ausgekehrt bzw. abgesaugt. Regelmäßig werden lose Schmutzfangmatten und Gitterroste aufgenommen und auch die da- runter befindlichen Bodenflächen bzw. Vertiefungen gereinigt.
Fußbodenentwässerung Bodeneinläufe werden gereinigt und durchgespült. Ergebnis: Die Bodeneinläufe sind frei von Verunreinigungen wie Haaren, Speiseresten oder Fettablagerungen. Hinweis: Nicht sachgemäß gereinigte Abläufe gefährden die Rohrleitungen. Dies kann zu Wasserschäden, Hygienerisiken und hohen Reparaturkosten führen. Für auftre- tende Schäden infolge unsachgemäßer Reinigung kommt der Auftragnehmer auf.
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2.8.2 Mobiliar/ Einrichtungen
Reinigen von Bestuhlung / Schreibtisch-/ Besucherstühlen / Sitzgruppen / Polstermöbeln / Ho- ckern / Tritten / Sitzbänken / Wärmebänken Alle Oberflächen inkl. Stuhlbeine und Unterseiten werden von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen so gesäubert, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objektes keinen Schaden nimmt. Ergebnis: Die gereinigten Gegenstände sind frei von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen wie z.B. Staub, Papierschnipsel sowie von Griffspuren und Schlie- ren. Nach dem Entfernen von Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, weist die gereinigte Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunter- schiede auf und die Oberfläche ist unbeschädigt. Abgrenzung: Befinden sich auf den zu reinigenden Stühlen Gegenstände oder Dokumente, so sind diese dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließlich auf freien Ober- flächen. Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Ab- schluss der Maßnahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzu- stellen und der Beauftragte des AG davon zu unterrichten.
Reinigen von Schränken / Spinden / Garderobenschränken / Schließfächern Die Frontflächen, die Oberseiten und die Stoßleisten werden ganzflächig mittels eines geeigne- ten Reinigungstuches von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Eindeutig als Unrat zu identifizierende Gegenstände (z.B. zerdrückte Zigarettenschachteln, leere Geträn- kedosen) werden ebenfalls beseitigt. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Unrat, haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Nur frei geräumte Oberflächen von Schließfächern, Spinden und Schränken sind zu reinigen. Etwaige Wertgegenstände werden nicht angehoben oder zur Seite geschoben, sondern es wird um sie herumgeputzt. Im Zweifel zwischen Wertge- genstand und Unrat ist der Gegenstand an seinem Ort zu belassen.
Reinigen von Vitrinen / Schaukästen Die Außenseiten inklusive der Glasflächen sowie die freigeräumten Oberflächen von Vitrinen und Schaukästen werden mit einem geeigneten Reinigungstuch von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Griffspuren und Flecken werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reinigungsmittel und physikalischer Einwirkung so entfernt, dass die Oberfläche des zu behan- delnden Objektes keinen Schaden nimmt. Die Möbelunterseiten und -beine werden in gleichem Verfahren gereinigt. Ergebnis: Die gereinigten Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen. Nach dem Entfernen von Flecken weist die gereinigte Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede oder Kratzer auf und die Oberfläche ist unbeschädigt. Abgrenzung: Jegliche Gegenstände und Dokumente auf den zu reinigenden Oberflächen sind dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließlich auf frei geräumten Flächen.
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Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussicht- lich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maßnahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und der Beauftragte des AG davon zu unterrich- ten.
Reinigen von Tischen / Schreibtischen / Pulten / Tresen / Ablagen / Theken / Sideboards / Rollcontainern / Regalen / Liegen / Sanitätsliegen / Ruhemöbeln / Schlafgelegenheiten / Bet- ten / Wandleisten / Garderoben / Kleiderhaken / Garderobenständer / Schirmständern / sons- tigen Einrichtungsgegenständen
Die freigeräumten Oberflächen dieses Mobiliars werden mit einem geeigneten Reinigungstuch von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Dies schließt freigeräumte Flä- chen in Regalen und offenen Schränken ein. Befinden sich auf Schreibtischunterlagen keine Ge- genstände, werden die Schreibtischunterlagen hochgehoben und die darunter befindliche Fläche gereinigt. Senkrechte Flächen (Schubladenvorderseiten, Türblätter, Griffe, etc.) werden ebenfalls gereinigt. Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reini- gungsmittel und physikalischer Einwirkung so entfernt, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objektes keinen Schaden nimmt. Die Möbelunterseiten und -beine werden in gleichem Verfahren gereinigt. Ergebnis: Die gereinigten Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen. Nach dem Entfernen von Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaf- feeränder, weist die gereinigte Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede auf und die Oberfläche ist unbeschädigt. Abgrenzung: Jegliche Gegenstände und Dokumente auf den zu reinigenden Oberflächen (aus- genommen Schreibunterlagen) sind dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt aus- schließlich auf frei geräumten Flächen. Bettwäsche wird nicht gewechselt. Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussicht- lich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maßnahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und der Beauftragte des AG davon zu unterrich- ten.
Entleeren und Reinigen von Abfalleimern / Papierkörben Abfalleimer sowie Papierkörbe (soweit auftraggeberseitig gewünscht) sind mit geeigneten Mülltü- ten bestückt. Die Inhalte der verschiedenen Behälter werden in Sammelbehälter gefüllt, welche wiederum in Sammelcontainern entleert werden. Wo durchführbar werden Abfälle dem Recyc- lingsystem zurückgeführt. Nach der Leerung werden die Behälter mit einem dafür vorgesehenen, Reinigungstuch innen und außen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert und ggf. mit einem neu- en, Müllbeutel versehen. Abfalleinsätze von Papierkörben erhalten keinen Müllbeutel. Die Gestel- lung der Müllbeutel erfolgt durch den Auftragnehmer. Ergebnis: Die entleerten und gereinigten Behälter sind frei von jeglichem Inhalt, auch von Kaugummis und haftenden Papierschnipseln. Getrennt gesammelte Inhalte wer- den der Wiederverwertung zugeführt.
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Abfallbehälter, Papierkörbe und Aschenbecher sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen. Abgrenzung: Ist ersichtlich, dass durch die Gebäudenutzer der Abfall im Trennverfahren falsch zugeordnet wurde, so ist dieser dem Restmüll zuzuführen. Eine Nachsortierung ist nicht vorgesehen.
Entleeren und Reinigen von Aktenvernichtern Der Inhalt der Aktenvernichter wird in Sammelbehälter gefüllt, welche wiederum in Sammelcon- tainern entleert werden. Wo durchführbar werden die Inhalte dem Recyclingsystem zurückge- führt. Nach der Leerung werden die Behälter außen mit einem dafür vorgesehenen, Reinigungstuch von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert. Ergebnis: Die Behälter sind entleert. Getrennt gesammelte Inhalte werden der Wiederver- wertung zugeführt. Die Aktenvernichter sind außen frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen. Abgrenzung: Papierstaub oder einzelne Papierschnipsel können innen im Behälter verbleiben. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhalten sind.
Reinigen von Tischleuchten / Stehleuchten Die Beleuchtungskörper werden von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäu- bert. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhalten sind.
Reinigen von Schultafeln / Wandtafeln / Whiteboards / Flipcharts Bei Wandtafeln, Flipcharts, Infotafeln und Prospektständern sind Füße und Rahmen zu reinigen. Ergebnis: Die Oberflächen sind trocken und frei von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen sowie Schlieren.
Abgrenzung: Etwaige Beschriftung von Wandtafeln, Whiteboards, Flipcharts und Infotafeln wer- den nicht entfernt oder verändert, es sei denn dies ist im Leistungsverzeich- nis/Preisblatt ausdrücklich enthalten.
Bürotechnik (Bildschirme / Kopierer / Telefone / Drucker / Faxgeräte / Multifunktionsgeräte) Die Oberflächen der Geräte werden mittels geeigneter Reinigungstextilien von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert. Ergebnis: Die gereinigten Objekte sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen sowie von Schlieren. Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Reinigung die Funktionsfähigkeit der Ge- räte nicht gefährdet ist. Bei Monitoren / Bildschirmen wird nicht die Bildfläche,
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sondern nur Gehäuse und Standfuß gereinigt. Es wird gesondert darauf hingewie- sen, dass die UVV einzuhalten sind.
Reinigen von Feuerlöschern / Erste-Hilfe-Kästen / Defibrillatoren Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen und Defibrillatoren werden unter zu Hilfenahme geeigneter Rei- nigungstextilien oder Trockensauger von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen ge- säubert. Ergebnis: Nach der Reinigung sind die gereinigten Objekte frei von haftenden und nicht haf- tenden Verschmutzungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Bei der Reinigung der Objekte ist darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit durch die Reinigung nicht beeinträchtigt wird und die Plombe der Feuerlöscher unversehrt ist. Ist einer dieser Fälle eingetreten, so ist der zuständige Beauftragte des Auftraggebers unverzüglich zu benachrichtigen.
Reinigen von Hinweisschildern / verglasten Bildern Hinweisschilder und verglaste Bilder werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reinigungstextilien oder Trockensauger von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert. Ergebnis: Nach der Reinigung sind die gereinigten Objekte frei von haftenden und nicht haf- tenden Verschmutzungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Die Reinigung von Exponaten, Kunstgegenständen und privaten Bildern gehört nicht zur Unterhaltsreinigung.
Reinigen von Blumentöpfen / Pflanzkübeln Die Außenflächen von Blumentöpfen und Pflanzkübeln werden mittels eines geeigneten Reini- gungstuchs von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Reinigungsmittel oder mit Reinigungsmittel versetzte Schmutz-flotte darf unter keinen Umständen in die Blumenerde gelangen. Für auftretende Schä- den (z.B. abgestorbene Blumen) kommt der Auftragnehmer auf.
2.8.3 Einbauten
Reinigen von Türen / Türrahmen / -griffe / -beschläge
Türen inklusive Türrahmen, Türgriffen und Beschlägen werden mit geeigneten Reinigungsmitteln von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Verschlossene und in absehbarer Zeit nicht zu öffnende Türen sind zumindest ein- seitig zu reinigen.
Innenverglasung: Glastüren / Glastrennwände
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Griff- und Trittspuren sowie Flecken und Spritzer an Innenverglasungen und Windfängen werden punktuell und gezielt mit geeigneten Reinigungsmitteln und Reinigungstextilien entfernt. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Griff- und Trittspuren, Spritzern, Flecken und Schlie- ren. Abgrenzung: Die ganzflächige Reinigung ist Bestandteil der Glas-/Rahmenreinigung.
Reinigen von Lichtschaltern / Steckdosen / Kabelkanälen Lichtschalter, Steckdosen und Kabelkanäle werden von haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen gereinigt. Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen sowie Griffspuren und Schlieren. Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhal- ten sind.
Reinigen von Wandleuchten / Deckenleuchten Die Beleuchtungskörper werden von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäu- bert. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhalten sind.
Fußleisten / Sockelleisten / Fensterbänke / Heizkörper Fußleisten, Sockelleisten, Fensterbänke und Heizkörper werden mit geeigneten Reinigungstexti- lien oder Trockensaugern von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen befreit. Ergebnis: Die Objekte sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie von Schlieren. Abgrenzung: Es werden nur zugängliche und frei geräumte Flächen gereinigt. Gegenstände und Dokumente auf Fensterbänken und Heizkörpern werden zur Reinigung der Ober- flächen nicht entfernt; es wird um diese Gegenstände und Dokumente herumge- putzt.
Fliesenwände / sonstige abwaschbare Wände Fliesenwände und sonstige abwaschbare Wände werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und Reinigungstextilien von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen insbesondere Griffspuren, Spritzern, Flecken und Schlieren.
Reinigen von Treppengeländern und Handläufen Treppengeländer und Handläufe werden mit geeigneten Reinigungsmitteln von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt.
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Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Es werden nur zugängliche Teile gereinigt. Der Einsatz von Hubwagen oder Ge- rüsten für schwer zugängliche Teile des Seitenschutzes ist nicht Bestandteil der Unterhaltsreinigung.
Besonderheiten in Lasten- und Personenaufzügen Wandflächen und Spiegel werden mit geeigneten Reinigungsmitteln gesäubert, sodass sie frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen und Schlieren sind. Hierbei ist besonders auf Bedienungspanel und Haltegriffe zu achten. Metallflächen werden mit geeigneten Pflegemit- teln behandelt. Textile Oberflächen werden abgesaugt. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung der Bedienungspanels die Funktionsfähigkeit der Aufzüge nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhalten sind.
2.8.4 Sanitärbereiche
Die unterschiedlichen Kategorien für Obenarbeiten (A = rot, B = gelb, C = blau und D = grün) sind penibelst einzuhalten. Dies gilt sowohl für die Reinigungstextilien wie auch für die Behälter der Reinigungsflotte. Damit soll die Keimzahl niedrig gehalten und eine Infektkette unterbrochen wer- den.
Reinigen von WC-, Wasch- und Duschraum-Einrichtungen WC-Sitze, -Deckel, -Becken und -Spülkästen sowie Urinale, Badewannen, Duschbecken, Hand- waschbecken, Ablageflächen (soweit frei geräumt) und Spiegel werden unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenen- falls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gerei- nigt. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Fugenma- terial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeignetem Reini- gungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftragnehmer auf.
Reinigen und Auffüllen von Handtuch- / Seifen- / Desinfektionsmittel- / Hygienebeutelspendern / WC-Papierhaltern Spender und WC-Papierhalter werden unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygiene- plänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Papierhandtücher, Seifen- und Desinfektionsmittelkartuschen sowie Hygienebeutel und WC- Papier werden vom AG gestellt und von den Mitarbeitern des AN nach Bedarf aufgefüllt.
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Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Der Bestand in den Behältern ist bis zur nächsten Reinigung ausreichend. Abgrenzung: Die Spenderinhalte sind in aller Regel ausreichend bis zur nächsten Reinigung. Zusätzliche WC-Papierrollen werden entweder je WC-Raum zentral bevorratet oder es wird pro Toilette max. eine weitere WC-Rolle ausgelegt.
Reinigen und Ersetzen von WC-Bürsten und –haltern WC-Bürsten und -halter werden mit geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Des- infektionsreiniger sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. WC-Bürsten werden vom AG gestellt und von den Mitarbeitern des AN bei Bedarf ausgetauscht. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Die WC-Bürsten sind in einem or- dentlichen Zustand.
Abgrenzung: Es werden ausschließlich defekte WC-Bürsten ausgetauscht. Weisen WC-Bürsten Verschmutzungen auf, die mit der regulären Reinigung nicht mehr entfernt werden können, geht der Ersatz zu Lasten des AN.
Reinigen von Hygienebehältern Hygienebehälter werden mit geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfekti- onsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haften- den Verschmutzungen gereinigt. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Die Gestellung der Damenhygienebehälter gehört nicht zur Unterhaltsreinigung.
Reinigen von Wandfliesen / Schamwänden / Duschtrennwänden
Wandfliesen, Schamwände und Duschtrennwände werden mit geeigneten Reinigungs- und Des- infektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenenfalls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren. Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Fugenma- terial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeignetem Reini- gungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftragnehmer auf.
Reinigen von WC-Armaturen, Waschtischarmaturen und Duschköpfen
WC- und Waschtischarmaturen sowie Duschköpfe werden ganzflächig unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern sowie gegebenen- falls vorhandenen Hygieneplänen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gerei- nigt.
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Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dich- tungsmaterial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reinigungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftragnehmer auf.
2.8.5 Ausstattung von Speiseräumen / Sozialräumen / Küchen
Reinigen von Einrichtungsgegenständen / Speiseausgaben /-präsentationsmöbeln / Getränke- schränken / Getränkekühlschränken Die Objekte werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und -verfahren lebensmittelverträglich von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert. Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren. Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Die Innenreinigung der Objekte ist nicht Gegen- stand der Unterhaltsreinigung
Reinigen von Arbeitsflächen / Wandfliesen / abwaschbaren Wänden / Ablagen Die Objekte werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und -verfahren sowie gegebenenfalls vor- handenen Hygieneplänen lebensmittelverträglich von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen gesäubert. Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren. Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dich- tungsmaterial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reinigungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftragnehmer auf.
Reinigen von Armaturen
Armaturen werden ganzflächig unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungsmitteln von haf- tenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Zusätzlich werden die Armaturen nach erfolgter Reinigung aufpoliert. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Nach dem Polieren befinden sich die Armaturen in einem guten optischen Zustand und sind frei von Wischspuren. Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dich- tungsmaterial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reinigungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftragnehmer auf.
2.8.6 Sonstiges
Sichtbares Spinnengewebe wird im Bedarfsfall mit einem Trockensauger (Staubsauger) oder einem Besen beseitigt, sodass die zu reinigenden Räume frei von Spinnengewebe sind.
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Offene Fenster und Türen werden nach der Reinigung durch das Reinigungspersonal geschlos- sen. Waren Türen verschlossen, so sind diese nach erfolgter Reinigung wieder zu verschließen. Bei der Spätreinigung besteht die Verpflichtung nach Dienstschluss die Außentüren und Fenster zu verschließen, sodass die zu reinigenden Gebäude nicht von betriebsfremden Personen un- bemerkt betreten werden können. Brandschutztüren dürfen nicht aufgestellt werden. Entstehen bei der Reinigung Schäden am Eigentum des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder Besucher, so werden diese unmittelbar dem standortverantwortlichen Beauftragten des Auftrag- gebers gemeldet. Entsprechendes gilt bei der Aufdeckung von Schäden. Während der Reinigung geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer über. Die Verkehrssicherungspflichten werden eingehalten.
3 Leistungsbeschreibung Grundreinigung Die Grundreinigungen müssen nach entsprechender Absprache mit den Objektverantwortlichen zeitlich zusammenhängend in den Schließzeiten durchgeführt werden. Der objektverantwortliche Vertreter des Auftraggebers legt jährlich die Teilbereiche fest, welche von der Grundreinigung umfasst werden sollen. Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten. Mit der Abrechnung ist dem Auftragge- ber ein Leistungsnachweis zu übergeben. In diesem Leistungsnachweis sind die verwendeten Beschichtungsprodukte pro Raum anzugeben. Bei Neubeschichtung von Bodenflächen sind die Trocknungszeiten der Neubeschichtung nach Herstellervorgaben einzuhalten. Die Einrichtungsgegenstände sind erst nach erfolgter Trocknung wieder einzuräumen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Leistung des Auftragnehmers durch einen Beauftragten des Auftraggebers abnehmen zu lassen. 3.1 Leistungsverzeichnis Grundreinigung der Bodenbeläge (GrB) Bei der Durchführung der Grundreinigungen ist darauf zu achten, dass Flächen oder Gegenstän- de, die an die Reinigungsflächen angrenzen, nicht verschmutzt werden bzw. deren Reinigungs- zustand nicht verschlechtert wird. Sollte dies dennoch geschehen, so erfolgt eine für den Auf- traggeber kostenfreie Reinigung dieser Bereiche. Vor der Grundreinigung von Bodenflächen ist ggf. das bewegliche Mobiliar aus den betreffenden Räumen heraus zu räumen und nach erfolgter Grundreinigung wieder an dieselbe Stelle zurück- zustellen. Diese Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen und wird nicht separat vergütet. Die Grundreinigung der Bodenbeläge ist abhängig von der Art des Bodenbelags durchzuführen. Grundsätzlich sind die Bodenbeläge nach Reinigungs- und Pflegeanleitung der Bodenhersteller zu behandeln. Bei einer Neubeschichtung wird eine Haltbarkeit von mindestens 1 Jahr auf stark frequentierten Bodenflächen und 2 Jahren auf weniger stark frequentierten Bodenflächen erwartet. PVC Bei PVC-Bodenbelägen erfolgt eine vollständige Entfernung vorhandener Bodenbeschichtungen. Die Reinigung erfolgt maschinell mit langsam laufender Einscheibenmaschine mit geeignetem Pad und geeignetem Grundreinigungsmittel. Die Schmutzflotte ist aufzunehmen. Für zu versiegelnde Böden erfolgt nach vollständiger Abtrocknung des Bodens eine Einpflege mit geeignetem Pflegemittel in 2 Schichten.
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Linoleum Bei Linoleum-Bodenbelägen erfolgt eine vollständige Entfernung vorhandener Bodenbeschich- tungen. Die Reinigung erfolgt maschinell mit langsam laufender Einscheibenmaschine mit geeig- netem Pad und geeignetem Grundreinigungsmittel. Die Schmutzflotte ist aufzunehmen. Für zu versiegelnde Böden erfolgt nach vollständiger Abtrocknung des Bodens eine Einpflege mit geeignetem Pflegemittel in 3 Schichten. Kautschuk Keine Beschichtung von Kautschukböden! Vorhandene Beschichtungen sind vollständig zu entfernen. Die Reinigung erfolgt maschinell mit langsam laufender Einscheibenmaschine mit geeignetem Pad und geeignetem Grundreini- gungsmittel. Die Schmutzflotte ist aufzunehmen. Bei glatten Kautschuk-Belägen erfolgt anschließend ein Abfahren der Böden mit der Highspeed- Maschine und geeignetem Pad. Textilboden Nur bei feuchtigkeitsunempfindlichen Materialien und Unterkonstruktionen erfolgt ein Schampo- nieren und gegebenenfalls Sprühextrahieren des Textilbodens. Vorab erfolgt ein Sau- gen/Bürstsaugen des Bodens. Hartnäckige Flecken sind mehrmals durchzuspülen und zu lösen. Nach vollständiger fasertiefer Abtrocknung des Bodens erfolgt ein erneutes Saugen/Bürstsaugen. Parkett geölt / gewachst Die Grundreinigung von geöltem bzw. gewachstem Parkett erfolgt mit geeigneten Reinigungsma- terialien und geeigneten Pads (rot). Anschließend erfolgt eine Einpflege und Auspolieren mit geeignetem Reinigungs- und Pflegema- terial sowie geeigneten Maschinen. Parkett versiegelt Die Grundreinigung von versiegeltem Parkett erfolgt mit nicht abrasiven Pads und geeigneten Reinigungsmaterialien sowie geeigneten Maschinen. Anschließend ist der Boden streifenfrei nachzuwischen. Sonstige Bodenbeläge Die Grundreinigung erfolgt nach Herstellerangaben. Bei Neubeschichtung von Bodenflächen sind die Trocknungszeiten der Neubeschichtung nach Herstellervorgaben einzuhalten. Die Einrichtungsgegenstände sind erst nach erfolgter Trocknung wieder an ihre Ursprungsorte zurückzustellen. Nach erbrachter Leistung sind die Fenster und Türen zu schließen und das Licht auszuschalten. Beschädigungen sind an den Standortverantwortlichen zu melden. Während der Reinigung geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer über. Die Verkehrssicherungspflichten sind einzuhalten. Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten. Mit der Abrechnung ist dem Auftragge- ber ein Leistungsnachweis zu übergeben. In diesem Leistungsnachweis sind die verwendeten Beschichtungsprodukte pro Raum zu nennen.
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3.2 Leistungsverzeichnis Grundreinigung (GrR) Bei der Durchführung der Grundreinigungen ist darauf zu achten, dass Flächen oder Gegenstän- de, die an die Reinigungsflächen angrenzen, nicht verschmutzt werden bzw. deren Reinigungs- zustand nicht verschlechtert wird. Sollte dies dennoch geschehen, so erfolgt eine für den Auf- traggeber kostenfreie Reinigung dieser Bereiche. Die Grundreinigung beinhaltet alle Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung der Grundrei- nigung der Bodenbeläge (GrB). Zudem beinhaltet die Grundreinigung alle Leistungen gemäß der Leistungsverzeichnisse der Unterhaltsreinigung für die jeweilige Raumgruppe. Zusätzlich beinhaltet die Grundreinigung die folgenden Leistungen:
das allseitige, gründliche Feuchtreinigen (innen und außen) aller Einrichtungsgegenstände und Einbauten in voller Höhe
die vollflächige Reinigung sämtlicher, abwaschbarer Wandflächen
die Reinigung von Beleuchtungskörpern (z.B. Wand-, Hänge-, Deckenlampen)
Intensivreinigung der Küchenzeilen in den Teeküchen innen und außen einschließlich der Abzüge und der elektrischen Geräte
die vollständige Entfernung stark anhaftender Verschmutzungen
die Information des Auftraggebers, wenn sich stark anhaftende Verschmutzungen nicht entfernen lassen
die Schimmelentfernung in Sanitärbereichen Nach erbrachter Leistung sind die Fenster und Türen zu schließen und das Licht auszuschalten. Beschädigungen sind an den Standortverantwortlichen zu melden. Während der Reinigung geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer über. Die Verkehrssicherungspflichten sind einzuhalten. Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten. Mit der Abrechnung ist dem Auftragge- ber ein Leistungsnachweis zu übergeben. In diesem Leistungsnachweis sind die verwendeten Beschichtungsprodukte pro Raum zu nennen. Die kalkulierte Durchschnittsleistung darf die Höchste zulässige Reinigungsleistung (m²/h) (Ober- grenze der Reinigungsleistung) während der gesamten Vertragslaufzeit nicht überschreiten, es sei denn, dies wird vom Auftraggeber schriftlich genehmigt.
4 Leistungsbeschreibung Glas-/Rahmenreinigung
4.1 Reinigungszeiten
Die Reinigungszeiten je Objekt sind der Anlage „Losinformationen“ zu entnehmen. Abweichend von den dort angegebenen Zeiten ist im Einzelfall eine individuelle Absprache mit dem jeweiligen Objektverantwortlichen möglich. Für die Absprache der konkreten Terminierung erhält der Dienst- leister nach Zuschlag eine Liste mit den Kontaktdaten der jeweiligen Objektverantwortlichen. Grundsätzlich sind die Reinigungen in Schulen und Turnhallen in den Oster- und Herbstferien durchzuführen. Die Reinigungen in den anderen Objekten haben möglichst gleichverteilt im Jah- resverlauf im Frühjahr und Herbst zu erfolgen.
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4.2 Aufmaß Die Flächen für die Glasreinigung wurden einseitig nach lichtem Rohbaumaß ermittelt. Rahmen, Pfosten und Flächenverblendungen sind mit aufgemessen und ebenfalls zu reinigen.
4.3 Abnahme
Der Auftraggeber behält sich vor die Leistungen des Auftragnehmers innerhalb von 24 Stunden nach Ausführung durch einen Beauftragten des Auftraggebers abnehmen zu lassen. Die Doku- mentation erfolgt schriftlich. Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten.
4.4 Hubsteiger und sonstige Hilfsmittel Die Kosten für Hubsteiger, Gerüste und sonstige Hilfsmittel sind in den jeweiligen Preisblättern in der vorgesehenen Zelle gesondert anzugeben. Diese Kosten gehen in den Angebotspreis ein und werden soweit nicht anders angegeben, nicht gesondert vergütet.
4.5 Leistungsverzeichnis Glas-/Rahmenreinigung
Die Intervalle für die Glas-/Rahmenreinigung richten sich grundsätzlich nach den Intervallen, die in den Preisblättern für die Glas-/Rahmenreinigung bezeichnet sind. Alle nachfolgenden Einzelleistungen für die Glas-/Rahmenreinigung sind grundsätzlich im Rah- men dieser Hauptintervalle zu erbringen. Bei der Durchführung der Glas-/Rahmenreinigung ist darauf zu achten, dass Flächen oder Ge- genstände, die an die Reinigungsflächen angrenzen, nicht verschmutzt werden bzw. deren Rei- nigungszustand nicht verschlechtert wird. Geschieht dies dennoch, so erfolgt eine für die Auf- traggeberin kostenfreie Reinigung dieser Bereiche. Die Reinigung ist so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes eingehalten werden. Grünflächen und Anpflanzungen werden bei der Reinigungsmaßnahme nicht beschädigt. Falls Reinigungsanweisungen der Hersteller bestehen, sind diese zu beachten. Insbesondere sind an einigen Standorten Folierungen angebracht, welche nicht beschädigt werden dürfen. Die Innenglasreinigung beinhaltet die Entfernung von Renovierungsverschmutzungen. Oberflächenschädigende Mittel und Materialien dürfen nicht zum Einsatz kommen. Die Termine für die Glas-/Rahmenreinigung sind abzustimmen.
4.5.1 Leistungsbeschreibung für die Glasreinigung
Folgende Leistungen sind bei der Glasreinigung zu erbringen:
Ganzflächiges nasses Einwaschen der Glasfläche mit geeigneten Reinigungsutensilien und Reinigungsmitteln. Ganzflächiges Abziehen der Reinigungsmittel mit einem Gummiabzieher, sodass die Glasflä- che streifenfrei sauber ist. Bei starken Verschmutzungen erfolgt gegebenenfalls eine Wiederholung der ersten beiden Schritte. Bei fest haftenden Verschmutzungen kommt eine Glasreinigungsklinge zum Einsatz. Ecken und Kanten, an denen der Gummiabzieher nicht eingesetzt werden kann, werden mit einem Naturleder nachgewischt und gegebenenfalls poliert. Gleiches gilt für Glasflächen an denen von vornherein kein Einwäscher/Gummiabzieher zum Einsatz gebracht werden kann.
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Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind schlieren-, streifen- und rückstandsfrei (z.B. von Klebstoff, Farbresten). 4.5.2 Leistungsbeschreibung für die Rahmenreinigung Folgende Leistungen sind bei der Rahmenreinigung zu erbringen:
Ganzflächiges nasses Einwaschen der Fensterrahmen, -beschläge, -scharniere und -falze mit geeigneten Reinigungstüchern und Reinigungsmitteln. Der Reinigungsflotte ist ein geeignetes Reinigungsprodukt beigemischt. Nachledern der eingewaschenen Rahmenflächen und -teile Entfernung von fest haftenden Verschmutzungen Die Wirkung von abrasiven Reinigungsmitteln und Reinigungspads ist auf einer Stelle außer- halb des Sichtbereichs zu testen. Der mögliche Einsatz eines Glashobels ist zu unterlassen. Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind schlieren-, streifen- und rückstandsfrei (z.B. von Klebstoff, Farbresten). 4.5.3 Nebenleistungen
Folgende Leistungen sind bei der Glas-/Rahmenreinigung zu erbringen:
Entfernen haftender und nicht haftender Verschmutzungen auf Fensterbänken innen und au- ßen Schließen aller Fenster und gegebenenfalls Türen nach erfolgter Reinigung Unverzügliche Meldung von Beschädigungen an den Standortverantwortlichen.
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