Sehr geehrte Bieter / Bewerber,
Bitte beachten Sie den folgenden generellen Hinweis:
Die Vergütungsklausel der Besonderen Vertragsbedingungen Reinigung wurden geändert. Die Änderungen betreffen Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit.
Neu eingeführt wurden 1. eine Preisgleitklausel und 2. eine Festpreisfrist von zwei Jahren.
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Die Preisgleitklausel ersetzt die bisherigen Verhandlungen über Tariflohn- und Materialkostenanpassungen. Künftig kann der Preis AUF ANTRAG einmal jährlich auf Grundlage der neuen Preisgleitklausel entsprechend der Indexentwicklungen angepasst werden. Sie sind dafür verantwortlich, erforderlichenfalls diesen Antrag zu stellen.
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Der Antrag auf Preisanpassung darf erstmals ZWEI Jahre nach Vertragsbeginn gestellt werden.
Bitte beachten Sie die Neuerungen bei der Erstellung Ihres Angebots!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Vergabestelle