Ausschreibung im offenen Verfahren
nach VgV /GWB
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsarbeiten
der Ludwig Guttmann Schule
Karlsbad-Langensteinbach mit der
Außenstelle Karlsruhe
Auftraggeber: Landratsamt Karlsruhe
Amt für Gebäudemanagement
zum 01.01.2027
Landratsamt Karlsruhe Amt für Gebäudemanagement
Teil A: Verfahrensangaben ..................................................................................... - 3 - Au(cid:431)orderung zur Abgabe eines Angebotes .......................................................... - 3 - Losaufteilung und Erfüllungsorte ....................................................................... - 3 - Teilnahmebedingungen ..................................................................................... - 5 - Beschreibung und Gewichtung der Zuschlagskriterien ......................................... - 7 - Erläuterung zu Zuschlagskriterium ..................................................................... - 8 - Termine, Adressen und Ansprechpartner für Besichtigungen ............................... - 11 - Teil B: Reinigungsvertrag und Anlagen ................................................................... - 12 - Ausführungsbestimmungen Unterhalts- und Grundreinigung .............................. - 20 - Ausführungsbestimmungen für die Glasreinigung .............................................. - 31 - Teil C: Weitere Ausschreibungsunterlagen ............................................................. - 35 - Leistungsverzeichnisse Unterhaltsreinigung ...................................................... - 35 - Hinweise zu den Kalkulationsdateien ................................................................ - 35 - Unterhaltsreinigung ...................................................................................... - 35 - Glasreinigung ............................................................................................... - 37 - Teil D: Angebot .................................................................................................... - 39 - Angaben der erklärenden Person ....................................................................... - 40 - Selbstauskunft des Bieters ............................................................................... - 40 - Referenzen ...................................................................................................... - 42 - Ausführliche Beschreibung des Qualitäts- und Reklamationsmanagementsystems- 44
Ausschreibung Unterhaltsreinigung -2- © Lean Consulting
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Teil A: Verfahrensangaben
Au(cid:431)orderung zur Abgabe eines Angebotes
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist beabsichtigt, im Namen und für Rechnung des untenstehenden Auftraggebers die vorgenannten Lieferungen bzw. Leistungen nach VgV (GWB) zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis bzw. aus den Angaben im Angebotstext.
Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind ausgeschlossen.
Losaufteilung und Erfüllungsorte
Die Vergabe erfolgt nach Auftragslosen wie nachfolgend beschrieben. Es können Angebote für ein oder mehrere Lose eingereicht werden.
Erfüllungsort (Leistungsort):
Karlsbad-Langensteinbach Karlsruhe
| Auftraggeber: | Landratsamt Karlsruhe Amt für Gebäudemanagement |
|---|---|
| Vertragsbeginn: | 01.01.2027/ Außenstelle Karlsruhe am 1.2.2027 (Details siehe Reinigungsvertrag) |
| Ansprechpartner: | Fragen zum Vergabeverfahren sind grundsätzlich über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform einzureichen |
| Nachprüfungsbehörde: | Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Tel.: 0721/926-8730 Fax -3985 vergabekammer@rpk.bwl.de Nutscode: DE122 Umsatzsteuer ID: DE811469974 Leitweg ID: 08-A9866-40 |
| Anlagen: | Die Anlagen gem. Inhaltsverzeichnis |
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Die Angebotsfrist ist eine Ausschlussfrist und endet mit dem als Einreichungstermin festgesetzten Zeitpunkt. Bis zum Ablauf dieser Frist können Angebote in Schriftform zurückgezogen werden.
Verspätet eingegangene Angebote sind gemäß § 57 (1) 1. VgV von der Wertung ausgeschlossen. Das Risiko der fristgerechten Zustellung liegt beim Bieter.
Die Bindefrist beginnt mit dem Einreichungs-/Erö(cid:431)nungstermin; bis zu ihrem Ablauf ist die Bieterin bzw. der Bieter an sein Angebot gebunden.
Dieses Au(cid:431)orderungsschreiben, die Ausschreibungsunterlagen sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden bei der Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages.
Sofern Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, den beiliegenden Angebotsvordruck mit den Anlagen wie im Angebotsschreiben aufgeführt ausgefüllt bis zum Einreichungstermin auf der eVergabe-Plattform einzureichen.
Die Kalkulationsdateien bitte im Excel-Format, den gesamten Teil D im PDF-Format auf der Vergabeplattform hochladen.
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Teilnahmebedingungen
Tarifgrundlage und Preisgültigkeit Das Angebot ist auf der Grundlage der geltenden Tarifvereinbarung des Gebäudereinigerhandwerks zu kalkulieren. Zurzeit ergibt sich das Mindestentgelt für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringende Dienstleistung aus der
Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung – 10.GebäudeArbbV) vom 23.01.2025, Bundesanzeiger AT vom 28.02.2025
Bei der Kalkulation der Stundenverrechnungssätze sind die tariflichen Löhne und Zuschläge, die Arbeitgeber-Sozialversicherungsanteile, sämtliche Lohnfolgekosten sowie alle auftragsbezogenen und unternehmensbezogenen Kosten des Bieters zu berücksichtigen.
Die von Ihnen angebotenen Preise sind Festpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und haben zunächst Gültigkeitbis zum 31.12.2026. Nach Abschluss der Tarifverhandlungen werden die Kalkulationen entsprechend angepasst. Vor 31.12.2027 ist dann eine Änderung der Preise bzw. der Stundenverrechnungssätze nicht möglich.
Besichtigungen Der Bieter kann sich vor Abgabe eines Angebots von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Bescha(cid:431)enheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden überzeugen und sollte bei der Kalkulation hierauf Rücksicht nehmen.
Forderungen aus Unkenntnis der Arbeitsstellen können nicht berücksichtigt werden.
Die Adressen der Ansprechpartner und mögliche Termine zur Vereinbarung von Besichtigungen sind der Seite „Objektbesichtigung und Ansprechpartner“ zu entnehmen.
Bieterfragen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Au(cid:431)assung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Fragen zu den Reinigungsobjekten und zum Ausschreibungsverfahren müssen bis spätestens eine Woche vor Ende der Angebotsfrist über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform eingereicht werden.
Die Bieterfragen und Antworten sowie mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen werden nur über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt.
Nicht registrierte Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren erhalten keine automatische Mitteilung über Bieterfragen, Antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen und sind für die Überprüfung selbst verantwortlich.
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Änderungen am Ausschreibungstext Im Angebotswortlaut dürfen keine Streichungen und Ergänzungen und Änderungen vorgenommen werden. Bemerkungen sind in einem besonderen Begleitschreiben anzugeben.
Nachunternehmer, Bietergemeinschaften Für den Fall, dass der Bieter bei Auftragserteilung die Leistungen ganz oder teilweise auf Nachunternehmen übertragen will, wird auf die einschlägigen Bestimmungen des LTMG Baden- Württemberg sowie auf die Anforderungen im Reinigungsvertrag hingewiesen.
Preisabsprachen Sie bestätigen mit Ihrer Angebotsabgabe, dass Sie keine Kartellabreden, Preis- bzw. sonstige Absprachen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung mit Mitbewerbern getro(cid:431)en haben. Für den Fall des Verstoßes behält sich der Auftraggeber Schadensersatzforderungen vor.
Unrichtige Erklärungen Der Auftraggeber behält sich vor, für den Fall der Abgabe unrichtiger Erklärungen des Bieters vom Vertrag zurückzutreten.
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Beschreibung und Gewichtung der Zuschlagskriterien
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung Ludwig Guttmann Schule Karlsbad-Langensteinbach und Außenstelle Karlsruhe:
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ (*) gemäß UfAB 2018
Nach der Prüfung der Angebote gemäß § 56 VgV erfolgt die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes anhand des Verhältnisses aus der Leistungspunktzahl (L) und dem Angebotspreis (P) =Kennzahl (Z) nach der „Erweiterten Richtwertmethode“(*).
Der Angebotspreis (P) ergibt sich aus der Angebotssumme gemäß Angebotsübersicht aus der Kalkulation des Bieters. DieLeistungspunktzahl (L) ergibt sich aus der Summe der nachfolgend beschriebenen Kriterien:
| 1. Anzahl der Reinigungsstunden für die Unterhalts-und Grundreinigung Angebote mit einer kalkulierten jährlichen Anzahl der Reinigungsstunden, die mindestens den Durchschnitt der angebotenen Stunden aller Angebote erreichen, erhalten Angebote mit einer kalkulierten jährlichen Anzahl der Reinigungsstunden, die 70% des Durchschnitts der angebotenen Stunden aller Angebote oder weniger erreichen, erhalten Alle anderen Angebote erhalten zwischen 0 und 70 Punkten im Verhältnis der angebotenen Stunden zu diesen beiden Werten. | 70 Punkte 0 Punkte |
|---|---|
| 2. Beschreibung der „Objektorganisation“ und des „Qualitätsmanagements“ Angebote mit einer ausführlichen Beschreibung der Objektorganisation und des Qualitätsmanagements“, die die beigefügten Erläuterungen erfüllen (**), erhalten Alle anderen Angebote erhalten je nach Bewertung der Beschreibung entsprechend weniger Punkte. (Hinweis: Die abgegebene Beschreibung wird zum Vertragsbestandteil) | 30 Punkte |
Der Anzahl der Reinigungsstunden ergibt sich aus Angebotsübersicht aus der Kalkulation des Bieters. Die Bewertung der „Objektorganisation“ und des „Qualitätsmanagements“ erfolgt anhand der beigefügten Erläuterungen auf den Folgeseiten.
Es wird ein Schwankungsbereich (SB) in Höhe von 6%, ausgehend von der Kennzahl (Z) des führenden Angebotes, festgelegt. Das Entscheidungskriterium (EK) innerhalb des Schwankungsbereiches ist der niedrigste Angebotspreis. Für den Fall, dass die innerhalb des Schwankungsbereichs führenden Angebote im Preis identisch sind, wird als zweites Entscheidungskriterium (EK) die Leistungspunktzahl festgelegt.
(*): Zur Beschreibung der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018 wird auf diein den Anlagen beigefügte Dokumentation verwiesen.
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Erläuterung zu Zuschlagskriterium
Erläuterungen zum Zuschlagskriterium „Ausführliche Beschreibung der Objektorganisation und des Qualitätsmanagements"
Zu diesem Kriterium erwartet der Auftraggeber eine ausführliche Beschreibung Ihrer im Auftragsfall vorgesehenen Objektorganisation und des Qualitätsmanagements mit Angaben zu folgenden Einzelheiten:
| Thema | Bewertung* (Punkte) | |||
|---|---|---|---|---|
| A) | Beschreibung der Auftragsvorbereitung: | - | o | x |
| 1 | Geben Sie die Qualifikationen der Mitarbeiter an, die Sie zur Vorbereitung des Auftrages und zur Qualitätssicherung einsetzen. | 0 | 1 | |
| 2 | Stellen Sie Ihre Maßnahmen zur Auftragsvorbereitung in einem Aufgaben- und Terminplan dar. | 0 | 1 | 2 |
| 3 | Beschreiben Sie Ihre Kriterien bei der Suche und Auswahl des einzusetzenden Personals (Schulungen: siehe Punkt B). | 0 | 1 | 2 |
| 4 | Fügen Sie ein Muster Ihres Arbeits- und Revierplanes bei, aus dem hervorgeht, wer wann welche Tätigkeit des Leistungsverzeichnisses ausführt. | 0 | 1 | |
| B) | Vorgesehener Personaleinsatz im Objekt: | - | o | x |
| 1 | Beschreiben Sie die vorgesehenen Maßnahmen zur Einweisung und Schulung des Reinigungspersonals vor Auftragsbeginn und während der Vertragslaufzeit. | 0 | 2 | 4 |
| 2 | Beschreiben Sie die Vertretungsregelung bei Ausfall von Reinigungskräften. | 0 | 1 | 2 |
| C) | Beschreibung der Reinigungsmethoden und Arbeitsabläufe: | - | o | x |
| 1 | Beschreiben Sie die von Ihnen vorgesehenen Reinigungsmethoden und Arbeitsabläufe für die Bodenreinigung und die Oberflächenreinigung | 0 | 1 | 2 |
| 2 | Fügen Sie eine Beschreibung der Reinigungsmaschinen und Geräte und der vorgesehenen Reinigungsmittel/Chemie je nach Anwendungsbereich bei. | 0 | 1 | 2 |
| D) | Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltbelastung: | - | o | x |
| 1 | Wie reduzieren Sie die Umweltbelastung, die durch den Einsatz von Reinigungsmitteln entsteht? | 0 | 1 | |
| 2 | Mit welchen Maßnahmen reduzieren oder vermeiden Sie durch die Reinigungsleistung entstehenden Abfallmengen (z.B. Verpackungsmaterial der Reinigungsmittel)? | 0 | 1 | |
| E) | Beschreibung / Verfahren der vorgesehenen Qualitätskontrollen: | - | o | x |
| 1 | Beschreiben Sie den Ablauf und den Umfang der von Ihnen durchzuführenden Qualitätskontrollen. | 0 | 2 | 4 |
| 2 | Wie werden die Kontrollen dokumentiert? (Bitte Qualitäts-Kontrollformular oder Auszug der elektronischen Dokumentation beifügen) | 0 | 1 | 2 |
| 3 | Welche Maßnahmen werden zur Beseitigung von Mängeln und zur Vermeidung der Wiederholung ergri(cid:431)en? | 0 | 2 | 4 |
| F) | Kommunikationsmittel zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber: | - | o | x |
| 1 | Geben Sie an, wie und zu welchen Zeiten die Ansprechpartner Ihres Unternehmens erreichbar sind. | 0 | 1 | |
| 2 | Wie sind Regelgespräche mit den Ansprechpartnern des AG vorgesehen (Häufigkeit und Teilnehmer)? | 0 | 1 |
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- Beschreibung der Bewertung Die vom Bieter abzugebende Beschreibung ist positionsweise in der oben aufgezeigten Reihenfolge darzustellen. Erläuterungen in Fließtextform, Standardausführungen ohne Bezug zur Vorgabe oder unsortierte Vorlagen werden mit 0 Punkten bewertet. Anlagen und Muster zur Erläuterung sind zulässig.
Aus der Beschreibung muss für den Auftraggeber zweifelsfrei, vollständig und inhaltlich schlüssig erkennbar sein, wie der Bieter die Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis, dem Reinigungsvertrag und den Ausführungsbestimmungen zum Reinigungsvertrag erfüllen will.
Bei der Bewertung werden folgende drei Bewertungsstufen verwendet:
x = die Beschreibung des Bieters ist vollständig, ausführlich und verbindlich. Die Angaben zum Konzept sind schlüssig und zur Erfüllung der Anforderungen geeignet. o = die Beschreibung des Bieters ist vorhanden, aber lückenhaft oder unverbindlich oder nicht schlüssig zur Erfüllung der Anforderungen
- = die Beschreibung des Bieters ist nicht vorhanden oder mangelhaft oder zur Erfüllung der Anforderungen nicht geeignet.
Je nach Bewertung des Bieterkonzeptes zu den einzelnen Themen werden, die in der jeweiligen Spalte eingetragenen Punkte vergeben.
Im Auftragsfall werden die Ausführungen des Bieters zum Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Zusagen aus dem Konzept des Bieters einzufordern.
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Beschreibung und Gewichtung der Zuschlagskriterien
Los 2 Glas- und Rahmenreinigung Ludwig Guttmann Schule Karlsbad- Langensteinbach:
Der Auftrag wird nicht an den preisgünstigsten Bieter, sondern an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben.
Nach der Prüfung der Eignung der Bieter und der Vollständigkeit der geforderten Unterlagen erfolgt die Bewertung der Angebote:
- Zuschlagskriterium Angebotspreis (max. 60 Punkte)
Das Angebot mit dem niedrigsten Jahrespreis für die Glas- und Rahmenreinigung (netto) erhält die Höchstpunktzahl.
Alle anderen Angebote erhalten Punkte im Verhältnis des Angebotspreises zum niedrigsten Preis nach der folgenden Berechnung:
niedrigster Angebotspreis Punkte = ------------------------------------ x 60 Punkte zu wertender Angebotspreis
Die Berechnung der Punktzahl erfolgt mit 2 Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet).
- Zuschlagskriterium Anzahl der Reinigungsstunden (max. 40 Punkte)
Das Angebot mit der höchsten Jahresstundenzahl (Produktivstunden Glas- und Rahmenreinigung) erhält die Höchstpunktzahl.
Alle anderen Angebote erhalten Punkte im Verhältnis der angebotenen Stundenzahl zur höchsten Stundenzahl nach der folgenden Berechnung:
zu wertende Stunden Punkte = ------------------------------------ x 40 Punkte höchste Stundenzahl
Die Berechnung der Punktzahl erfolgt mit 2 Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet).
Für den Fall einer Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Anzahl der Reinigungsstunden.
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Termine, Adressen und Ansprechpartner für Besichtigungen
Es wird empfohlen, sich vor der Abgabe eines Angebotes von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Bescha(cid:431)enheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden zu überzeugen und bei der Kalkulation hierauf Rücksicht zu nehmen.
Forderungen aus Unkenntnis der Arbeitsstellen können nicht berücksichtigt werden.
Für die Teilnahme an Besichtigungen stehen folgende Termine zur Verfügung:
- Termin: 12.08.2026 Beginn 10:00 Uhr Tre(cid:431)punkt vorm Haupteingang der Schule
- Termin: 20.08.2026 Beginn 10:00 Uhr Tre(cid:431)punkt vorm Haupteingang der Schule
Sollten weitere Termine erforderlich werden, müssen diese einzeln mit dem genannten Ansprechpartner vereinbart werden.
| Ansprechpartner/in | Kommunikationsdaten |
|---|---|
| Louisa Bender | louisa.bender@landratsamt-karlsruhe.de +49 160 1062297 |
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Teil B: Reinigungsvertrag und Anlagen
M U S T E R
V E R T R A G ÜBER REINIGUNGSLEISTUNGEN
OBJEKT:
Ludwig-Guttmann-Schule, Karlsbad-Langensteinbachmit der Außenstelle Karlsruhe
Zwischen
Dem Landratsamt Karlsruhe, vertreten durch den Landrat, dieser vertreten durch Herrn Dr. Christoph Schnaudigel, dieser vertreten durch die Amtsleitung des Amtes für Gebäudemanagement, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe
- nachstehend „Auftraggeber“ genannt -
u n d
der Firma–vollständige Firmenbezeichnung und Anschrift mit Vertretungsangabe
- nachstehend „Auftragnehmer“ genannt -
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INHALTVERZEICHNIS
§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile
§ 2 Reinigungsflächen und Ausführung der Reinigung
§ 3 Reinigungszeit
§ 4 Änderungen des Leistungsumfanges
§ 5 Zusatzleistungen
§ 6 Vergütung
§ 7 Anpassung der Vergütung bei Veränderung von Tariflöhnen
§ 8 Abrechnung
§ 9 Leistungen des Auftraggebers
§ 10 Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel
§ 11 Aufsichts- und Reinigungskräfte
§ 12 Verschwiegenheitsverpflichtung
§ 13 Hausverbote
§ 14 Fundsachen
§ 15 Leistungsstörung und Gewährleistung
§ 16 Haftung des Auftragnehmers und Versicherung
§ 17 Haftung des Auftraggebers
§ 18 Nachunternehmer
§ 19 Laufzeit des Vertrages, Probezeit
§ 20 Außerordentliche Kündigung, Teilkündigung
§ 21 Gerichtsstand
§ 22 Schlussbestimmungen
Anl. Ausführungsbestimmungen
Angebot vom ______
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§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile § 1.1 Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Unterhalts- und Grundreinigung in dem o(cid:431)enen Verfahren mit dem AZ: 043.42:000013/18, und 276.21:000014/50, bezuschlagten Ludwig Guttmann Schule, Karlsbad-Langensteinbach sowie Außenstelle Karlsruhe § 1.2 Für die Leistungsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gelten in der aufgeführten Reihenfolge die Bestimmungen dieses Vertrags,
zum o(cid:431)enen Verfahren Angebot beigefügten Anlagen
| .._____ | |
|---|---|
| AZ: 043.42:000034, 276.21:000014/50 |
AdiZe: 0A4ll3g.e4m2:e0i0n0e0n3 V4e, r2t7ra6g.2sb1:e0d0in0g0u1n4g/5e0n nfeübr sdti ed eAnu ismfü Ahnrugenbgo vto bne iLgeeifsütgutnegne Ann (lVaOgeLn/B) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung die beigefügte Ausführungsbestimmungen
§ 2 Leistungsumfang und Ausführung der Reinigung § 2.1 Die Reinigungsarbeiten sind nach Maßgabe der ausgeschriebenen Leistung und der Bestimmungen dieses Vertrages auszuführen. Die Größen der im Objekt zu reinigenden Flächen ergeben sich aus dem in den Kalkulationsdateien verarbeiteten Raumbuch des Objektes. § 2.2 Stellt der Auftragnehmer nach Arbeitsaufnahme Abweichungen gegenüber den zugrunde gelegten Aufmaßen fest, können diese nur berücksichtigt werden, wenn sie mehr als zwei Prozent des Aufmaßes des Gesamtobjektes betragen und spätestens vier Wochen nach Arbeitsaufnahme schriftlich beim Auftraggeber geltend gemacht werden. Bestätigt der Auftraggeber das neue Aufmaß, werden sich die Vertragsparteien rückwirkend über eine Anpassung der Vergütung verständigen. Das neue Aufmaß wird sodann Grundlage der künftigen Abrechnungen sein. Wird erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Flächendi(cid:431)erenz von mehr als zwei Prozent geltend gemacht, so kann eine Entgeltanpassung nur mit Wirkung für die Zukunft verlangt werden. § 2.3 Stellt der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit Veränderungen im Reinigungsobjekt fest, die Auswirkungen auf Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen haben, ist er verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Verstößt der Auftragnehmer gegen diese Verpflichtung, ist er dem Auftraggeber zum Ersatz sämtlicher daraus entstehender vermögenswerter Nachteile verpflichtet. Das Recht des Auftraggebers zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.
§ 3 Reinigungszeit § 3.1 Die Reinigungszeiten liegen in aller Regel in tariflich nicht zuschlagspflichtigen Zeiten und werden für das Objekt zwischen Auftraggeber und Auftragsnehmer vereinbart. § 3.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Änderung der Reinigungszeit zu verlangen, wenn dies aus betrieblichen oder technischen Gründen notwendig ist. Abweichende Vereinbarungen über Beginn und Ende der Reinigungszeit nach Vertragsbeginn sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getro(cid:431)en worden sind. § 3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die angebotenen Jahresproduktivstunden zu erbringen. Er hat dabei seinen täglichen Stundeneinsatz so zu steuern, dass er den jahreszeitlichen Wirkungen des unterschiedlichen Schmutzeintrages und veranstaltungsbedingten Besonderheiten selbstständig Rechnung trägt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorlage aller vom Auftragnehmer gemäß § 2 Absatz 2 a des Arbeitnehmerentsendegesetzes zu führenden Arbeitsaufzeichnungen zu verlangen.
§ 4 Änderung des Leistungsumfanges § 4.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs z.B. hinsichtlich der Größe der zu reinigenden Flächen und/oder der Häufigkeit der Reinigung entsprechend den betrieblichen Erfordernissen anzuordnen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, binnen einer Frist von einer Woche ab dem Zugang einer entsprechenden Erklärung des Auftraggebers, die Leistungen in geändertem Umfang oder in geänderter Qualität jeweils zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Terminen zu erbringen. § 4.2 Werden durch die Leistungsänderung die Grundlagen für die Ermittlung des Preises geändert, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein angepasstes Entgelt nach Maßgabe des § 2 Zi(cid:431)er 3 VOL/B zu verlangen. Ein entsprechendes Preisänderungsverlangen ist spätestens zwei Wochen nach Anordnung der Leistungsänderung schriftlich beim Auftraggeber geltend zu machen und unter O(cid:431)enlegung der Kalkulation zu begründen. Ab dem Zeitpunkt der Änderung schuldet der Auftraggeber das sich aus dem angepassten Leistungsumfang ergebende Entgelt.
§ 5 Zusatzleistungen § 5.1 Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungsarbeiten (z.B. Malerarbeiten) erforderlich werden, gehören zur laufenden Reinigung und werden nicht gesondert vergütet. Als Ausgleich für diese Mehrarbeiten wird für Reinigungsleistungen, die wegen der Ausführung kleinerer baulicher Instandsetzungsarbeiten ausfallen, ein Abzug bei der Entgeltberechnung nicht vorgenommen. Ebenso
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werden besondere Zuschläge bei stärkerer Verschmutzung aus anderen Anlässen nicht gewährt. Hierzu zählen jedoch nicht Bauabschlussreinigungen. § 5.2 Soweit bedarfsabhängig Sonderreinigungen erforderlich sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese ausschließlich nur auf Anordnung des Auftraggebers, nicht auf Anordnung des Nutzers, durchzuführen. Die Leistungen werden auf der Grundlage des angebotenen Stundenverrechnungssatzes auf besonders spezifizierte Rechnung vergütet.
§ 6 Vergütung § 6.1 Der Auftragnehmer erhält für die Leistungen, die er nach diesem Vertrag zu erfüllen hat, ein Entgelt auf der Grundlage des Angebotes vom .._______ jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Vergütung sind alle vertraglich vereinbarten Leistungen einschließlich sämtlicher Nebenleistungen (z.B. Reisekosten, Verpflegungsaufwendungen, Wegezeiten in und zwischen den Gebäuden) abgegolten. Die Vergütung umfasst mithin sämtliche für die Erbringung der Leistung anfallenden Kosten. § 6.2 Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ausführt, werden nicht vergütet.
§ 7 Anpassung der Vergütung bei Veränderung von Tariflöhnen § 7.1 Als Anteil der Lohn- und Lohnnebenkosten am Gesamtpreis werden die der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes zu entnehmenden Kostenanteile vereinbart. § 7.2 Ergeben sich nach Beginn der Vertragslaufzeit tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung), andere tarifliche Vereinbarungen (z.B. Urlaubsansprüche) oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirken, sind beide Vertragsparteien auf entsprechenden schriftlichen Antrag berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und den zuständigen Industriegewerkschaften abgeschlossenen Lohntarifvertrag maßgebend. Die vorgenannte Anpassung der Vergütung bei Veränderung von Tariflöhnen stellt sich wie folgt dar:
Lohn-und lohngebundene Kosten (Zi(cid:431). 1 – 2.6 des SVS) …….. % X Änderungssatz …… % 100
§ 7.3 Geht der schriftliche Antrag auf Vergütungsanpassung später als drei Monate nach Abschluss des Tarifvertrages bzw. nach Inkrafttreten der Änderung der gesetzlichen Sozialabgaben bei dem jeweils anderen Vertragspartner ein, erfolgt eine Vergütungsanpassung ab dem 1. Tag des Monats, an dem der schriftliche Antrag beim Vertragspartner eingegangen ist. Im Übrigen – bei Eingang des Antrags vor Ablauf von drei Monaten – erfolgt eine Vergütungsanpassung rückwirkend, jedoch frühestens an dem Tage des Inkrafttretens des Tarifvertrages bzw. des Inkrafttretens der Änderung der gesetzlichen Sozialabgaben. Der Eingang eines Änderungsantrages ist dem Antragsteller unter Angabe des Eingangsdatums schriftlich zu bestätigen.
§ 8 Abrechnung § 8.1 Die Vergütung wird monatlich gleichbleibend (1/12 der Jahressumme) nachträglich gezahlt. Der Auftragnehmer stellt für die im abgelaufenen Monat erbrachten Leistungen eine spezifizierte Kostenrechnung für jedes Reinigungsobjekt aus. Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung bis zum 10. des jeweils folgenden Monats zu übersenden. § 8.2 Soferneine prü(cid:431)ähige Rechnung vorliegt undder Auftraggeber gegen Grund und Höhe der Rechnung keine Einwendungen erhebt, ist die Rechnung binnen 30 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. § 8.3 Für Grund-, und Glasreinigungsleistungen sowie Sonderarbeiten sind der Rechnung die entsprechende schriftliche Beauftragung durch den/die Koordinator/in für Gebäudereinigung sowie die von dem/der Koordinator/in für Gebäudereinigung abgezeichneten Arbeitsprotokolle beizufügen.
§ 9 Leistungen des Auftraggebers § 9.1 Das zur Durchführung der Reinigungs-und Pflegearbeiten notwendige Wasser und die elektrische Energie werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es ist hierbei auf sparsamen Verbrauch zu achten. § 9.2 Soweit möglich, stellt der Auftraggeber Umkleideräume für die Reinigungskräfte und die Abstellräume für Maschinen, Geräte und Reinigungsmittel unentgeltlich zur Verfügung. Die entsprechenden Räume sind vom Auftragnehmer regelmäßig ohne Vergütung zu reinigen, wenn diese Räume ausschließlich durch den Auftragnehmer genutzt werden.
§ 10 Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel Sämtliche Reinigungsmittel (einschließlich Pflege-und Desinfektionsmittel) sowie die für das gründliche und fachgerechte Reinigen und Pflegen erforderlichen Geräte und Hilfsmittel hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu stellen.
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§ 11 Aufsichts- und Reinigungskräfte § 11.1 Der Auftragnehmer stellt die für eine gründliche und fachgerechte Ausführung der Leistungerforderlichen und geschulten Reinigungskräfte und das für eine ordnungsgemäße Kontrolle erforderliche Aufsichtspersonal. Die Reinigungskräfte müssen der deutschen Sprache derart mächtig sein, dass sie in der Lage sind, über normale Kommunikation Anweisungen zu befolgen und ihre Aufgabe qualitätsgerecht zu erfüllen. § 11.2 Der Auftraggeber ist berechtigt zu überprüfen, ob das Personal den vertraglichen Anforderungen entspricht. Er kann hierzu vom Auftragnehmer die Vorlage weiterer geeigneter Nachweise verlangen. Der Auftragnehmer ist auf Verlangen ebenfalls verpflichtet, dem Auftraggeber Einsicht in entsprechende Geschäftsunterlagen zu gewähren. Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne Reinigungskräfte abzulehnen, die nach seiner Ansicht nicht den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Arbeitskräfte nicht mehr zu Erfüllung seiner Pflichten nach diesem Vertrag einzusetzen. § 11.3 Zwecks Überprüfung der Zuverlässigkeit des Personals durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen für sämtliche in den Objekten tätigen Arbeitskräfte (auch Aushilfskräfte) folgende Daten unverzüglich vorzulegen: Vor- und Zuname, Geburtsname, Anschrift, Geburtsdatum und -ort sowie Nationalität. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, für einzelne Personen polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen. § 11.4 Zum Nachweis der fachlichen Eignung des Reinigungspersonals ist der Auftragnehmer verpflichtet, nachzuweisen, dass die jeweilige Personalkraft (namentliche Benennung) vor erstmaliger Aufnahme der Beschäftigung in dem Objekt von der Aufsichtsperson/Objektleiter in die Tätigkeit eingewiesen worden ist. Es muss der Inhalt der Einweisung dokumentiert sein als auch der Name der Aufsichtsperson, die die Einweisung durchgeführt hat. Darüber hinaus ist regelmäßig, jedoch mindestens einmal im Jahr, jeweils zum Jahresende, durch Vorlage entsprechender Belege nachzuweisen, dass das Reinigungspersonal sach- und fachgerecht geschult/fortgebildet worden ist. Aus den Nachweisen muss ersichtlich sein, wann und durch wen die Schulung/Fortbildung durchgeführt wurde, ferner muss der Inhalt der Fortbildung als auch Anzahl und Namen der an der Schulung/Fortbildung Teilnehmenden dokumentiert sein. § 11.5 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber für die Objekte mit Beginn der Unterhaltsreinigung vorläufige Arbeitseinsatzpläne (Revierreinigungspläne) der in den Objekten eingesetzten Arbeitskräfte sowie abschließende Arbeitseinsatzpläne (Revierreinigungspläne) 4 Wochen nach Reinigungsbeginn zu übergeben. § 11.6 Der Auftragnehmer hat sein Personal darauf hinzuweisen, dass die Benutzung von Fernsprechapparaten sowie bürotechnischer Geräte (wie z.B. Fotokopiergeräte, Scanner, Faxgeräte etc.) in den Gebäuden – außer bei Gefahr im Verzug – untersagt ist. § 11.7 Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Reinigung des Gebäudes beauftragt sind, dürfen nicht in das Gebäude mitgenommen werden bzw. eingelassen werden. Das gilt auch für Kinder und sonstige Angehörige.
§ 12 Verschwiegenheitsverpflichtung Der Auftragnehmer hat alle im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Arbeitskräfte auf Verschwiegenheit über Vorgänge jeglicher Art zu verpflichten und von diesen vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz folgende schriftliche Erklärung zu verlangen: „Ich bestätige hiermit, dass es mir untersagt ist, Einsicht in Schriftstücke aller Art, Akten usw. zu nehmen, die in den zu reinigenden Gebäuden aufbewahrt werden und/oder davon Abschriften, Fotokopien und dergleichen zu fertigen. Ferner bin ich zur Geheimhaltung der mir bekannt gewordenen personenbezogenen Daten aus dienstlichen Vorgängen verpflichtet. Ich bin von meinem Arbeitgeber darüber belehrt worden, dass ich bei Verstoß gegen dieses Verbot mit meiner fristlosen Entlassung, gegebenenfalls mit einer Strafanzeige zu rechnen habe; eine eventuelle Verpflichtung zum Schadenersatz bleibt davon unberührt. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages.“ Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen Kopien dieser schriftlichen Erklärungen zu überlassen. Arbeitskräfte des Auftragnehmers, die gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung verstoßen, dürfen vom Auftragnehmer nicht mehr zu Reinigungsarbeiten in den Objekten eingesetzt werden.
§ 13 Hausverbote Setzt der Auftragnehmer nicht den vertraglichen Anforderungen entsprechendes Personal ein, ist der Auftraggeber berechtigt, diesem Personal ein Hausverbot zu erteilen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer wegen nicht vertragsgerechter Leistungserbringung bleiben unberührt.
§ 14 Fundsachen
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Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die im Gebäude und/oder auf dem Grundstück gefunden werden, unverzüglich dem Schulhausmeister der jeweiligen Schule zu übergeben. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt.
§ 15 Leistungsstörung und Gewährleistung Wird die Reinigungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder mangelhaft erbracht, beurteilen sich die Ansprüche des Auftraggebers nach der VOL/B sowie nach den gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben: a) Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt zu prüfen, ob die Reinigungsarbeiten vertragsgerecht durchgeführt werden/worden sind. b) Eine Leistung in der Unterhaltsreinigung gilt als abgenommen, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung reklamiert wurde. c) Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer für den Fall von Schlechtleistung unverzüglich schriftlich zu rügende Mängel mit. Er ist berechtigt, nähere Einzelheiten zum Termin und zur Art und Weise der Mängelbeseitigung festzulegen. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, eine Nachbesserung im Wege einer zusätzlichen Reinigung außerhalb der regulären Reinigungszeit zu Lasten des Auftragnehmers zu verlangen. d) Der Auftragnehmer ist vorrangig verpflichtet, die nicht oder mangelhaft erbrachten Leistungen unverzüglich, spätestens am auf den Zugang der Beanstandung folgenden Reinigungstag nachzuholen, d.h. eine vertragsgemäße Leistung durchzuführen. Der Auftragnehmer hat durch entsprechende organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die für die Nachbesserung aufzuwendende Reinigungszeit nicht zu Lasten der turnusmäßigen Reinigung erfolgt. e) Beseitigt der Auftragnehmer innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die Mängel nicht oder nicht vollständig, ist der Auftraggeber ohne gesonderte Vergütung berechtigt, die vertragsgemäße Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers durch einen Dritten vornehmen zu lassen (Ersatzvornahme) oder einen der Minderleistung entsprechenden Betrag von der Vergütung abzuziehen. f) Im Falle der Leistungsgefährdung durch unstreitige Verbindlichkeiten des Auftragnehmers an Dritte, ist der Auftraggeber berechtigt, Rechnungsbeträge in Höhe dieser Verbindlichkeiten zurückzuhalten, oder in Form einer Drittschuld direkt zu begleichen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, u.a. das Recht zur fristlosen Kündigung nach § 20 bleiben unberührt.
§ 16 Haftung des Auftragnehmers und Versicherung § 16.1 Der Auftragnehmer haftet für alle am Eigentum und am Vermögen des Auftraggebers sowie am Körper und der Gesundheit des Personals des Auftraggebers eingetretenen Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden sind. Bei Verlust eines Haupt- oder Generalschlüssels erstreckt sich die Ersatzpflicht auf die gesamte Schließanlage. § 16.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich sämtliche etwaige bei der Durchführung der Reinigung entstandene Schäden zu melden. § 16.3 Soweit Dritte Schaden erleiden und den Auftraggeber in Anspruch nehmen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich freizustellen. Der Auftraggeber ist berechtigt, hieraus entstehende Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen. § 16.4 Der Auftragnehmer hat für die Laufzeit des Vertrages die in der Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung im Angebot vom ..______ nachgewiesene Haftpflichtversicherung zu den dort genannten Deckungssummen aufrechtzuerhalten bzw. – sofern eine entsprechende Versicherung zu den dort genannten Summen noch nicht abgeschlossen ist – diese spätestens bis zum Beginn der Ausführungszeit nachzuweisen. § 16.5 Entstehen dem Auftraggeber durch Reklamation oder Schlechtleistung Personalaufwendungen für Kontrollen, geforderte Besichtigungen von Nutzern der Liegenschaften oder sonstiger Organisationsaufwand hat der Auftragnehmer dafür den (nachgewiesenen) Aufwand zu erstatten. Pro Reklamationsfall, bei der ein Einsatz eines Mitarbeiters des Auftraggebers vor Ort nötig ist, wird ein Mindesterstattungsbetrag von 50,00 € und pro aufgewendete Stunde ein Mindestaufwand ebenfalls von 50,00 € vereinbart.
§ 17 Haftung des Auftraggebers § 17.1 Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet. Für Personen- und Sachschäden, die den Erfüllungsgehilfen oder dem Personal des Auftragnehmers im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Gebäude entstehen, haftet der Auftraggeber nicht, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle etwaiger Inanspruchnahme ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber von Schadenersatzansprüchen freizustellen. § 17.2 Der Auftraggeberhaftet nicht für Schäden und Verluste an vom Auftragnehmer oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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§ 18 Nachunternehmer § 18.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung von Teilleistungen insoweit auf Nachunternehmer zu vergeben, wie dies mit Angebotsabgabe von ihm erklärt worden ist. § 18.2 Ein Wechsel des mit der Angebotsabgabe benannten Nachunternehmers während der Vertragslaufzeit bezüglich der dort genannten Teilleistungen ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass der neue Nachunternehmer zur Erbringung der Leistung geeignet ist. Er hat mindestens vier Wochen vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz dem Auftraggeber den beabsichtigten Wechsel anzuzeigen und zum Nachweis der Eignung des neuen Nachunternehmers sämtliche Unterlagen vorzulegen, die er bereits im Rahmen der Angebotsabgabe für Nachunternehmer beigebracht hat. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Erbringung der Leistung durch den neuen Nachunternehmer abzulehnen, wenn die Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden oder der Nachunternehmer seine Eignung nicht nachweisen kann. § 18.3 Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Nachunternehmer sämtliche der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen bei der Ausführung der Leistung gleichermaßen einhält. Die Leistungserbringung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer wie eigenes Verhalten zugerechnet. Erfolgt die Leistungserbringung durch den Nachunternehmer deshalb nicht vertragsgerecht, hat der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer dieselben Rechte (z.B. Ansprüche bei Nicht- oder Schlechtreinigung, Kündigungsrecht), als ob er selbst die Leistung erbracht hätte. § 18.4 Beabsichtigt der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit weitere, über die im Angebot benannten Teilleistungen hinausgehende Leistungen an einen Nachunternehmer zu übertragen, gelten Zi(cid:431)er 2 und 3 entsprechend.
§ 19 Laufzeit des Vertrages Unterhalts- und Grundreinigung/Glas- und Rahmenreinigung: Ludwig-Guttmann-Schule, Karlsbad- Langensteinbach - Vertragsbeginn: 01.01.2027, Laufzeit bis 31.07.2029, Außenstelle Karlsruhe Vertragsbeginn 01.02.2027, Laufzeit bis 31.07.2029.
Der Auftraggeber besitzt das Optionsrecht, die Verträge jeweils 2 x um ein Jahr zu verlängern. Die Option gilt als wahrgenommen, wenn der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende verlängert hat.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Am 31.07.2031 endet der Vertrag unwiderruflich, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§ 20 Außerordentliche Kündigung, Teilkündigung § 20.1 Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn ein Abwarten bis zur ordnungsgemäßen Vertragsbeendigung der kündigenden Parteien nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Auftraggeber ist insbesondere dann gegeben, wenn, a) der Auftragnehmer die Reinigung wiederholt nicht vertragsgerecht durchgeführt hat und trotz schriftlicher Abmahnung sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt; dieses ist u.a. dann der Fall, wenn die Reinigung wiederholt, mangelhaft durchgeführt wird und keine oder keine ordnungsgemäße Nachbesserung erfolgt; b) der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit ohne Zustimmung des Auftraggebers einen Nachunternehmer auswechselt oder ohne dessen Zustimmung weitere Leistungen auf Nachunternehmer überträgt (vgl. § 18 Zi(cid:431)er 2 und 4 dieses Vertrages); c) andere wiederholte oder schwerwiegenden Vertragsverstöße seitens des Auftragnehmers vorliegen, hierzu zählen auch Verstöße gegen tarif-, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften; d) ein Kündigungsgrund nach § 8 Zi(cid:431)er 1 oder Zi(cid:431)er 2 VOL/B vorliegt; e) für den Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus einem in der Person des Auftragnehmers liegenden Grund unzumutbar wird.
§ 20.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, anstelle der Kündigung des gesamten Vertragsverhältnisses eine Teilkündigung – bezogen auf einzelne Reinigungsobjekte – auszusprechen, sofern sich der Vertragsverstoß auf einzelne Objekte beschränkt und unter Abwägung der konkreten Umstände des Einzelfalls eine Kündigung des gesamten Vertrages unverhältnismäßig wäre. § 20.3 Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers infolge fristloser Kündigung des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Auftraggeber bleibt unberührt.
§ 20.4 Dem Auftraggeber steht ein Recht zur außerordentlichen Teilkündigung des Vertrages zu, wenn und soweit er zu reinigende Flächen oder Gebäude nicht (mehr) nutzt. In diesem Fall ist die Teilkündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Nutzungsende zulässig.
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§ 20.5 Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden.
§ 21 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag istder allgemein zuständige Gerichtsstand.
§ 22 Schlussbestimmungen § 22.1 Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. § 22.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden jedoch unwirksame Bestimmungen unverzüglich durch solche Vereinbarungen ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Gleiches gilt für nachträglich auftretende von den Vertragsparteien nicht bedachte Vertragslücken. § 22.3 Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen geschlossen, jede Vertragspartei erhält ein Exemplar.
| Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des Auftraggebers: | ||
|---|---|---|
| x |
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des Auftragnehmers:
Anlagen:
- sämtliche Anlagen der Ausschreibung vom Juli/August 2026
- überprüfte Preiszusammenstellung(en)
- Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts- und Grundreinigungen sowie Glas- und Rahmenreinigung
- Leistungsverzeichnisse für die Unterhaltsreinigung
- Konzepte des Bieters für die Objektorganisation und das Qualitätsmanagement
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Ausführungsbestimmungen Unterhalts- und Grundreinigung
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung:
- Ziele der Reinigung und Leistungsumfang Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberkeit und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der Leistungsverzeichnisse und der Beschreibung der Arbeitsgänge durchzuführen. Die zur Reinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird.
Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der in der Raumliste, den Leistungsverzeichnissen oder der Beschreibung der Arbeitsgänge aufgeführten Fußböden, Wände (Trennwände im Sanitärbereich sowie bei Umkleiden, geflieste Wände in Labors), Treppen, Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, sanitären Anlagen, Waschanlagen, Innenglasflächen, Spiegel und Leuchten.
Im Winter sind die Eingangsbereiche intensiver zu reinigen. Insbesondere das regelmäßige Reinigen der Schmutzfangeinrichtungen (wie im Leistungsverzeichnis angegeben) ist zu beachten.
Nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehört die Beseitigung von mutwilligen Verschmutzungen, wie z.B. Entfernen von Kaugummiresten (Ausnahme: bei der Grundreinigung), Verstopfungen von Sanitäranlagen und Abflüssen, Verschmierungen mit Exkrementen, Entfernen von Gra(cid:431)iti. Diese Leistungen sind auf Anforderungen des AG als Sonderleistung zu erbringen.
Die Einzelheiten über den Umfang der Unterhaltsreinigung sind der Datei "Leistungsverzeichnisse Unterhaltsreinigung.xlsx" aus den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
- Planung und Organisation der Leistung Nach Auftragserteilung sind für die Unterhaltsreinigung aller Objekte Arbeitspläne auszuarbeiten und an die Mitarbeiter auszuhändigen.
Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat der AN für die Aufsicht geeignete Personen (Objektleitung) einzusetzen, die mit dem AG und dessen Beauftragten eng zusammenzuarbeiten haben. Die Aufsichtspersonen haben den Anweisungen und Wünschen des AG bzw. dessen Beauftragten, die sich auf die vertragsgemäße Reinigung beziehen, Folge zu leisten.
Die Objektleitung ist verpflichtet, zur Ausübung der Aufsichtspflicht sowie zu organisatorischen Aufgaben und als Ansprechpartner für die Hausmeister bzw. Schulleitungenmindestens einmal pro Woche während der Nutzungszeiten im Objekt zu sein. Die Anwesenheit ist in geeigneter Form durch den AN zu dokumentieren.
Außerdem ist für jedes der Gebäude eine der reinigungstäglich anwesenden Reinigungskräfte als Ansprechperson für die Hausmeister bzw. Schul-/Kitaleitungen namentlich zu benennen und in dem erforderlichen Umfang von der Reinigungstätigkeit freizustellen.
In dem Objekt ist durch den AN ein Objekttagebuch zu führen, dieses wird vom AG gestellt. Der AN ist verpflichtet, das Objekttagebuch so vorzuhalten, dass der Beauftragte des AG jederzeit Reinigungswünsche, die sich auf eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung beziehen, eintragen kann. Die geplanten Maßnahmen des AN werden von der Reinigungskraft ebenfalls eingetragen. Die Reinigungswünsche sind spätestens am nächsten Tage auszuführen.
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Ebenso sieht das Objekttagebuch vor, die Reinigung behindernde Umstände durch den AN einzutragen. Das Objekttagebuch gilt insofern als o(cid:431)izielles Kommunikationsmittel.
In Ausnahmefällen (z.B. bei Veranstaltungen im Objekt oder nicht genutzten Räumen) kann zwischen dem AG und dem AN abgesprochen werden, dass die Reinigung auf andere Räume oder Leistungen innerhalb des gleichen Objekts verlagert werden, soweit die kalkulierte tägliche Reinigungszeit und die vereinbarten Zeiträume dadurch nicht überschritten werden.
Die Mitarbeiter für die Unterhaltsreinigung haben im Objekttagebuch täglich Ihre Anwesenheit durch Unterschrift und lesbare Eintragung des Namens zu bestätigen, und dass die zu erbringenden Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden.
- Qualitätskontrollen Qualitätskontrollen durch den AN müssen mindestens 1 x pro Monat mit Dokumentation der Ergebnisse durchgeführt werden. Die Dokumentation erfolgt elektronisch oder in Papierform und ist dem AG unmittelbar nach der Kontrolle, spätestens aber mit der nächsten Rechnung zur Verfügung zu stellen.
Die Qualitätskontrollen des AN erfolgen in der Regel gemeinsam mit dem zuständigen Hausmeister bzw. einem vom AG bestimmten Mitarbeiter.
Der Anzahl der bei Qualitätskontrollen zu überprüfenden Räume beträgt je Gebäude mindestens 5% aller Räume (max. 30 Räume je Gebäude).
- Personaleinsatz Der AN ist verpflichtet, nur zuverlässiges und für den Einsatz im Objekt eingewiesenes Personal zu beschäftigen.
Der AN ist verpflichtet, sein Reinigungspersonal durch fachkundige Kontrollpersonen einzuweisen und mindestens in dem Umfang, der zur Objektorganisation und zur Qualitätssicherung des AN in dessen Angebot beschriebenen wurde, zu beaufsichtigen und nachweislich zu schulen. Die Schulungsnachweise sind dem AG bei Bedarf vorzulegen.
Der AG ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und ggf. die Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen zu verlangen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen die Reinigung nicht beeinträchtigt wird. Im Besonderen darf es dabei nicht zu einer Reduzierung der Leistungsstunden kommen.
Der AG kann nach Absprache und mit Begründung verlangen, dass unzuverlässige Arbeitskräfte des AN, unter Berücksichtigung des Kündigungsschutzes, ausgetauscht werden.
Der AG hat das Recht, den Einsatz von Mitarbeitern des AN im Objekt abzulehnen, wenn Verwandtschaftsverhältnisse mit dem Hausmeister oder Mitarbeitern des AG bestehen. Der AN verpflichtet sich aus diesem Grund, den AG vor dem Einsatz des Mitarbeiters zu informieren.
Arbeitskräfte, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder z. B. an ansteckender Borkenflechte (Impetigo contagiosa), Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken erkrankt oder dessen verdächtigt sind, dürfen die Räume nicht betreten und Einrichtungen nicht benutzen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im
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Falle der Verlausung. Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten und Einrichtungen benutzen. Für Arbeitskräfte, in deren Wohngemeinschaften eine übertragbare Krankheit (§31 Infektionsschutzgesetz) aufgetreten ist, gilt entsprechendes.
Der AN ist verpflichtet, ausländische Arbeitskräfte nur mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren zu beschäftigen. Eine direkte Verständigung in deutscher Sprache muss in einem für die Vertragserfüllung gerechtfertigten und erforderlichen Umfang sichergestellt sein.
Personen, die vom AN nicht mit der Reinigung des Gebäudes betraut sind, dürfen nicht mit in das Gebäude genommen werden. Das gilt auch für Kinder.
Das Personal hat Dienstkleidung mit Namensschild zu tragen.
- Anwendungstechnik und Reinigungsmethoden Für die Durchführung Ihrer Leistungen garantiert der AN den Einsatz zeitgemäßer, umweltverträglicher und materialschonender Reinigungsmittel, Maschinen und Verfahren und die gesetzlich vorgeschriebene Entsorgung des mit diesem Auftrag verbundenen anfallenden Materials und der Verpackungen.
Die Reinigung erfolgt nach der Zweistufenmethode, soweit dieser Vertrag oder seine Anlagen nicht abweichende Regelungen oder Methoden enthalten.
Grundsätzlich sind die Pflegeanleitungen der Fußbodenhersteller zu beachten und anzuwenden.
Die schmutzau(cid:431)angenden Einrichtungen in den Eingangszonen der Gebäude sind besonders intensiv zu reinigen, um zu verhindern, dass starker Schmutz in die Gebäude getragen wird.
-
Ausrüstung für die Reinigungsleistung Alle für die Reinigungsarbeiten benötigten Maschinen, Geräte, Gerüste, Steiger, Leitern und sonstige Hilfsmittel stellt der AN. Die Maschinen und Geräte müssen mindestens neuwertig und stets einsatzbereit sein.
-
Reinigungsmittel Die für die Gebäudereinigungsarbeiten erforderlichen Reinigungs-, und Pflegemittel stellt der AN. Der AN ist verpflichtet, nur einwandfreie, umweltfreundliche und nicht ätzende Reinigungsmittel zu verwenden, die eine Schädigung der zu behandelnden Oberflächen und Einrichtungsgegenständen ausschließen. Für die Fußbodenpflege sind nur rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden.
Vor dem Leistungsbeginn müssen dem AG vom AN unaufgefordert und kostenfrei die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Reinigungsmittel und das technische Datenblatt mit Hinweisen zu den Inhaltssto(cid:431)en zur Verfügung gestellt werden.
Eventuell erforderliche Desinfektionsmittel müssen DGHM-gelistet (DGHM: Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e. V.) sein und entsprechend eingesetzt werden. Der AG behält sich vor, das Gesundheitsamt in regelmäßigen Abständen mit Abklatschuntersuchungen zu beauftragen. Bei Beanstandungen trägt der AN die Kosten der Untersuchung.
- Verbrauchsmaterial für Sanitärräume, Teeküchen, usw. WC-Papier, Handseife und Handtuchpapier werden vom AG gestellt und vom AN nachgefüllt.
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-
Energie und Wasser Das zur Reinigung und Pflege notwendige Wasser und die erforderliche Elektroenergie werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es ist auf sparsamen Verbrauch zu achten.
-
Ausführungszeiten Alle Arbeiten sind außerhalb der Schulzeiten bzw. Nutzungszeiten durchzuführen. Beginn und das Ende der täglichen Reinigungszeiten der Reinigungskräfte werden zwischen den AN und dem Beauftragten des AG festgelegt (siehe Kalkulationsunterlagen), dokumentiert und vom AG überwacht.
Die Reinigungszeiten können vom AG entsprechend einer Bedarfs- und Nutzungsorientierung angepasst werden.
- Lagerung von Reinigungstextilien, Abstell- und Umkleideräume Die Lagerung von Reinigungstextilien erfolgt ausschließlich in feuchte- und geruchsdichten Containern (keine Kunststo(cid:431)säcke) mit unterscheidbarer Markierung für frische bzw. gebrauchte Textilien. Die Lagerung erfolgt nur in den vom Auftraggeber zugewiesenen Räumen.
Der Auftraggeber stellt hierfür, sofern vorhanden, geeignete Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung, die vom Auftragnehmer in einem guten Ordnungszustand zu halten sind.
Soweit für Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel Abstellräume, und für das Personal des AN Umkleidemöglichkeiten vorhanden sind, werden sie vom AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Hierüber ist im Einzelnen mit dem Beauftragten des AG (Hausmeister) eine Absprache vor Vertragsabschluss erforderlich.
Die Reinigung der Abstell- und Umkleideräume erfolgt durch den AN ohne Berechnung.
Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Aufenthaltsräume hat der AN bereitzustellen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. Der AG haftet nicht für Diebstähle und sonstige Schäden.
-
Reinigung von Reinigungstextilien Der Einsatz von Waschmaschinen des AN ist nach Absprache mit dem AG möglich.
-
Möbel und Einrichtungsgegenstände Alle im Leistungsverzeichnis bzw. den Kalkulationsunterlagen der Unterhaltsreinigung genannten Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände (ausgenommen am Boden befestigte oder schwer zu bewegende Gegenstände wie Schreibtische, Schränke und größere Regale) zu reinigen.
Sitzmöbel in Unterrichtsräumen sind vor bzw. nach der Reinigung von AN auf- oder abzustuhlen (je nach Vereinbarung mit dem Objektverantwortlichen).
Zur Unterhaltsreinigung gehören alle im Raum befindlichen Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Pflanzenkübel, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht besonders genannt werden.
- Grundreinigungsarbeiten (Grundreinigung / Grundpflege) Vor der Ausführung von Grundreinigungen werden Schreibtische, Schränke und größere Regale vom AG / Nutzer leergeräumt. Der AN übernimmt das Aus- und Einräumen der leeren Möbel aus
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dem zu reinigenden Raum. Abweichungen von dieser Regel müssen vor Ausführung der Grundreinigung zwischen AG und AN vereinbart werden.
Die Durchführung der Grundreinigung/Grundpflege wird durch den AN dokumentiert.
- Arbeitshöhen Bei der Unterhaltsreinigung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Wandschränken, Wänden und Trennwänden gibt es keine Höhenbegrenzung, die zu reinigenden Flächen sind in voller Bauhöhe zu reinigen.
Soweit im Leistungsverzeichnis vereinbart, sind Fensterbänke, Wand- und Deckenleuchten und abgehängte Leuchten bis zu einer Höhe von 3,00 m zu reinigen. Dabei ist bei Bedarf eine gemäß BG-Vorschriften / Unfallverhütungsvorschriften (BGV2 D 36 ehem. VBG 74) zugelassene Leiter oder Tritt einzusetzen.
Zum Reinigungsumfang gehört auch das Entstauben von Fensterrahmen (Innenseite der Gebäude) bis zu einer Höhe von 2,0 m.
- Verschluss von Türen und Fenstern Für alle Objekte wird – sofern vorhanden - ein Zentralschlüssel (passend für alle Türen) ausgehändigt.
Die Fenster, Türen und Lüftungsklappen sind nach beendeter Reinigung zu verschließen, die Beleuchtung auszuschalten und die Schlüssel an der für die Aufbewahrung bestimmten Stelle niederzulegen.
Nach beendeter Reinigung sind Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel wieder fortzuräumen. Alle bei der Reinigung bewegten Einrichtungsgegenstände sind wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen.
-
Alarmsysteme Nach Durchführung der Reinigungsarbeiten aktivieren die Reinigungskräfte die ggf. vorhandenen Alarmsysteme. Der AN wird durch den AG zu diesem Zweck einmalig bei Vertragsbeginn in die Alarmsysteme eingewiesen. Die Reinigungskräfte sind durch den AN entsprechend einzuweisen, auch bei Vertretungsfällen oder Personalwechsel.
-
Rauchverbot In sämtlichen Gebäuden des Auftraggebers sowie auf den Schulhöfen besteht Rauchverbot.
-
Abnahme der Leistung Die Entscheidung, ob die Reinigung ordnungsgemäß und fristgerecht ausgeführt ist, tri(cid:431)t grundsätzlich der Beauftragte des AGs.
-
Gesetzliche und tarifliche Bestimmungen Der AN garantiert die Einhaltung der für die Auftragsausführung notwendigen gesetzlichen, sozialversicherungsrechtlichen, tariflichen, Arbeits-, Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.
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Beschreibung der Arbeitsgänge (Unterhalts- und Grundreinigung)
Die nachfolgend beschriebenen Arbeitsgänge beziehen sich auf die im Leistungsverzeichnis genannten Reinigungs- und Ausführungsintervalle.
- Fußböden allgemein
1.1 Kehren/Fegen von glatten Fußböden Manuelle und maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem leicht gebundenem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Die Schmutzentsorgung darf nicht durch die Kanalisation erfolgen.
Ergebnis: Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (z.B. Staubflusen, Sand, Laub, Papierkrümel, Zigarettenkippen, usw.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen.
1.2 Feuchtwischen von glatten Fußböden Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) in geringerem Umfang auch für aufliegenden Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenkippen etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis.
Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.
1.3 Nass wischen (zweistufig) von glatten Fußböden Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nasswischverfahren dar. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextilie (Tücher, Mopps, Wischbezüge von Breitwischgeräten etc.) eine geeignete Menge der Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, so dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit einer trockneren Reinigungstextilie aufgenommen.
Ergebnis: Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. Bei Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzablagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen.
Der erzielte Reinigungse(cid:431)ekt ist deutlich besser als beim einstufigen Nass- oder Feuchtwischen. Außerdem trocknet die zurückbleibende Restfeuchtigkeit schneller ab, so dass die Rutschgefahr reduziert wird.
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1.4 Nass Scheuern Fest haftende Verschmutzungen werden manuell oder maschinell nass mit einem abrasiv wirkenden Padschwamm, geeigneten Bürsten oder Pad vom Gegenstand/Oberfläche entfernt.
Ergebnis: Gegenstand/Oberfläche ist frei von fest haftenden Verschmutzungen, Gri(cid:431)spuren, Staub und Schlieren. Gegenstand/Oberfläche kann noch sehr feucht sein.
Bemerkungen/Hinweise: Jedes der eingesetzten Betriebsmittel muss auf die Oberfläche abgestimmt und geeignet sein.
1.5 Fleckentfernung Die wasserlöslichen bzw. lösungsmittellöslichen Flecken auf den Textilbodenbelägen sind mit chemischen oder mechanischen Mitteln zu entfernen. Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckenentfernungsmitteln beseitigen lassen. Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bearbeiten. Behandelte Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch Restsubstanzen ausgeschlossen ist.
Ergebnis: Oberfläche ist frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen.
1.6 Polieren von Linoleum Geläufig ist auch der Begri(cid:431) "Bohnern". Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemittel behandelten Fußbodenbelägen. Ergebnis: Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Getränkeflecken. Die Optik des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeugung. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.
1.7 Pflegemittel auftragen Der gereinigte Boden wird mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt. Ergebnis: Die Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein.
1.8 Staubsaugen von Textilböden Trockenes vollflächiges Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels eines leistungsstarken Staubsaugers. Ergebnis: Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub, Flaum sowie Schwebsto(cid:431)en. Haftende Verschmutzungen bei nichttextilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z.B. Getränkeflecken, Ka(cid:431)ee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.
Die im Reinigungsplan genannten Böden sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände, ausgenommen schwer zu bewegende Gegenstände (z.B. Schreibtische, Schränke, größere Regale) zu reinigen.
1.9 Reinigung und Pflege von Holzböden Bei der fachgerechten Pflege und Reinigung von Holzböden ist die DIN 18 356 zu beachten.
1.10 Reinigung und Pflege von Sportböden Bei der fachgerechten Pflege und Reinigung von Sportböden ist die DIN V 18032-2 zu beachten.
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1.11 Grobschmutzentfernung Die auf den Bodenflächen und Einrichtungen befindlichen groben Verschmutzungen, wie Papierschnipsel, lose Kaugummireste, Büroklammern, Coladosen, Zigarettenkippen, Essensreste o.ä. sind entweder manuell oder mittels Sauggerät zu entfernen.
1.12 Abfallentsorgung Die Abfallbehälter sind täglich zu entleeren, der Inhalt der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen, einschließlich Transport zu den vom Auftraggeber vorgesehenen Entsorgungsbehältern. Hierfür stellt der AG die erforderlichen Behälter zur Verfügung. Abfallbeutel stellt der AN zur Verfügung.
- Sanitäranlagen
2.1 Toilettenobjekte reinigen WC-Becken, Urinalbecken und Wandbeckenrinnen, Toilettensitze und -deckel (obere und untere Fläche) und Gri(cid:431)e der Spülvorrichtungen sind nass zu reinigen, Kalkrückstände sind zu entfernen. Ergebnis: Oberflächen müssen frei sein von fest haftenden Verschmutzungen, Gri(cid:431)spuren, Staub und Schlieren sowie sich in einem keimarmen Zustand befinden. Bei wasserlosen Urinalen sind die Herstellervorschriften zu beachten.
2.2 Waschbecken, Spül- oder Ausgussbecken und Armaturen nass reinigen wie 2.1
2.3 Wandfliesen, Trennwände feucht wischen (auch Labore) Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien entfernt. Ergebnis: Oberfläche muss frei sein von Gri(cid:431)spuren, Staub sowie von Schlieren.
2.4 Bodenfliesen nass wischen wie 1.3, unter Verwendung von Sanitärreinigern
2.5 Hygiene- und Abfallbehälter entleeren In den Gebäuden sind die Hygienebehälter sowie die Abfalleimer für gebrauchte Papierhandtücher im Sanitärbereich zu entleeren, der Inhalt der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Hierfür stellt der AG die erforderlichen Behälter zur Verfügung. Abfallbeutel stellt der AN zur Verfügung.
2.6 Bodenabflüsse reinigen und geruchsfrei halten In den Bodenabflüssen ist ein ausreichender Wasserstand sicherzustellen, so dass eine Geruchsbildung aus den Bodenabflüssen vermieden wird.
- Reinigung von sonstigen Gegenständen
3.1 Schmutzfangroste reinigen Die schmutzau(cid:431)angenden Einrichtungen in den Eingangszonen der Gebäude sind unter Herausnahme der Roste oder Gitter mit Besen und Schaufel zu reinigen, um zu verhindern, dass starker Schmutz in das Gebäude getragen wird.
3.2 Fußleisten feucht wischen Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nebelfeuchten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien entfernt.
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3.3 Innenglasreinigung Die Innenglasflächen in Fluren und Treppenhäusern und bei Mobiliar mit Glasscheiben sind gründlich beidseitig nass einzuwischen und mit Ledertuch oder Gummiwischer zu trocknen. Nach der Reinigung sollen die Glasflächen frei von Schmutz und Streifen sowie von überflüssiger Feuchtigkeit sein.
3.4 Treppengeländer, Handläufe einschl. Verstrebungen reinigen Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen auf den Handläufen und Treppengeländern einschließlich Verstrebungen werden manuell mit einem nebelfeuchten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien entfernt. Handläufe aus Holz sind mit geeigneten Pflegemitteln einzupflegen.
3.5 Fensterbänke feucht wischen Die Fensterbänke sind unter Verwendung von Neutralreinigern feucht zu reinigen. Gegenstände, die sich auf den Fensterbänken befinden, sind dabei vom Auftragnehmer nicht wegzuräumen.
3.6 Untersuchungsliegen feucht abwischen Untersuchungsliegen sind feucht mit Desinfektionsmitteln zu reinigen.
3.7 Flecken und Gri(cid:431)spuren an Türen, Schaltern und Schränken entfernen Die Flecken sowie Gri(cid:431)spuren auf Türen und Schrankaußenwänden sind feucht unter Verwendung von Neutralreinigern zu entfernen.
3.8 Polstermöbel reinigen Polstermöbel sind durch Saugen oder Bürsten von lose aufliegenden oder auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen zu reinigen. Flecke sind unter Verwendung geeigneter Reinigungsmittel zu beseitigen.
3.9 Büromobiliar feucht wischen Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nebelfeuchtem Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien entfernt.
Hohe Schränke, Regale u. ä. sind in Bauhöhe zu reinigen. Möbel, insbesondere Schreibtische und Beistelltische sind nur dann zu reinigen, wenn sie zugänglich und geräumt sind.
3.10 Reinigung von Edelstahlflächen in Küchen und Mensen Die Edelstahlflächen sind feucht abzuwischen und schlierenfrei trockenzureiben. Fingerspuren, Fettrückstände und Flecken sind dabei zu beseitigen.
3.11 Monitore, PC-Gehäuse, Tastaturen, Drucker, Telefone, usw. Die genannten Gegenstände sind vom AN grundsätzlich nicht zu reinigen, soweit nicht im Leistungsverzeichnis ausdrücklich vereinbart.
Falls vereinbart, erfolgt die Entfernung von lose aufliegenden Verschmutzungen (Staub) trocken unter Verwendung antistatischer Reinigungstextilien.
3.12 Heizkörper reinigen Heizkörper sind feucht unter Verwendung von Neutralreinigern zu reinigen.
3.13 Spinnweben entfernen Spinnweben sind unabhängig von der Höhe zu entfernen.
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3.14 Abgehängte Deckenlampen trocken reinigen Die abgehängten Beleuchtungskörper über den Schreibtischen sind trocken zu entstauben.
Das Reinigen der höheren Beleuchtungskörper ist in Absprache mit der Hausmeisterei zu erledigen. Das Auf- und Abnehmen dieser Beleuchtungskörper erfolgt durch die Hausmeister.
3.15 Papierkörbe entleeren und feucht auswischen Die o. g. Behälter werden entleert, feucht ausgewischt, der Inhalt getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt. Die hierfür erforderlichen Behälter stellt der AG. Abfallbeutel stellt der AN zur Verfügung. Ergebnis: Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z.B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnipseln).
3.16 Trocken / Feucht reinigen der Bilder Trockenes Abstauben von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen an den Rahmen mit einem Staubtuch. Leicht haftende Verschmutzungen auf den Glasflächen vor Bildflächen werden manuell mit einem nebelfeuchten Reinigungstuch vorsichtig entfernt. Unverglaste Bildflächen werden nicht gereinigt.
- Grundreinigung / Grundpflege
4.1 Grundreinigung / Intensivreinigung Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme, Beschichtungen oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Eine Grund- reinigung wird im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt.
Ergebnis: Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflege- filmen, Beschichtungen oder anderen Rückständen sein; weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
Bemerkungen/Hinweise: Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart und als Sonderreinigung fest- gelegt werden.
4.2 Polieren (Cleanern) von elastischen Bodenbelägen Beim Cleanern werden nach gründlicher Reinigung Pflegemittel auf die Oberfläche gebracht und maschinell mit Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) poliert, um diese vor mechanischer Beanspruchung schützen und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtern. Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegefilmen soll möglich sein.
Ergebnis: Einheitliche Optik des Pflegefilms, je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeugung, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilms bei der Nutzung.
4.3 Beschichtung von elastischen Bodenbelägen Bei der Beschichtung wird eine Polymerdispersion in mind. 2 Schichten auf die Oberfläche gebracht, um stark strapazierte Boden vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtern. Die Beschichtung setzt eine Grundreinigung voraus. Die spätere Beseitigung von abgenutzten Beschichtungen durch eine Grundreinigung soll möglich sein.
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Ergebnis: Einheitliche Optik der Oberfläche, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilms bei der Nutzung.
4.4 Grundreinigung / Intensivreinigung (Textilböden) Die Grundreinigung umfasst die vollflächige Reinigung des Textilbelages in der gesamten Tiefe der Nutzschicht. Unabhängig vom Reinigungsverfahren sollte generell eine Probereinigung erfolgen.
Bei der Sprühextraktion wird der lose aufliegende, oder leicht anhaftende Schmutz mit einem Bürstsauger abgesaugt. Nach erfolgter Vordetachur wird ein mindestens tensidarmes Reinigungsprodukt für textile Bodenbeläge auf die Belagsoberfläche gesprüht. Wasserempfindliche Belags-, Klebsto(cid:431)- und Unterbodenkonstruktionen sowie Textilbelagsfliesen sind auszulassen.
Bei der Shampoonierung wird der lose aufliegende, oder leicht anhaftende Schmutz mit einem Bürstsauger abgesaugt. Nach erfolgter Vordetachur wird mit einer Einscheiben-, Dreischeiben- oder Walzenmaschine eine Reinigungsflüssigkeit in den Belag eingearbeitet (tensidarmes Reinigungsprodukt). Vor dem Abtrocknen wird der gelöste Schmutz aus dem Bodenbelag gespült. Wasserempfindliche Belags-, Klebsto(cid:431)- und Unterbodenkonstruktionen sowie Textilbelagsfliesen sind auszulassen.
- Ferieninbetriebnahme Betri(cid:431)t insbesondere Schulen, Kindergärten sowie Horte und Mensen am Ende aller Ferien.
5.1 Hygienische Erstkontrolle Nach längerer Nutzungsunterbrechung werden die Sanitäranlagen kontrolliert und hygienisch vorbereitet. Dazu gehören das Betätigen aller WC-, Urinal- und Waschtischspülungen zum Wasseraustausch, die Sichtkontrolle auf Verunreinigungen, Geruchsbildung oder Leckagen sowie das kurze Nachreinigen stark eingestaubter oder verunreinigter Oberflächen. Zudem werden Armaturen, Ablaufstellen und Hygienespender überprüft, ebenso werden Verbrauchsmaterialien ergänzt. Ziel ist die hygienische Wiederinbetriebnahme der Sanitärbereiche vor Beginn des laufenden Betriebs.
5.2 Staubgang Der Staubgang dient der Beseitigung von Staubablagerungen, die sich während der Nutzungsunterbrechung angesammelt haben. Er umfasst das Abstauben aller frei zugänglichen Oberflächen in Klassen-, Fach- und Nebenräumen, insbesondere Tische, Lehrerpulte, Regale, Fensterbänke, Schränke (Außenflächen), Heizkörper sowie Sitzmöbel. Zusätzlich werden Türblätter, Türzargen, Handläufe, Geländer und sichtbar verstaubte Einrichtungsgegenstände entstaubt. Die Arbeiten erfolgen trocken oder nebelfeucht mit staubbindenden Materialien. Der Staubgang bereitet die Räume auf die anschließende reguläre Unterhaltsreinigung und den Betrieb der Einrichtung vor.
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Ausführungsbestimmungen für die Glasreinigung
Los 2 Glasreinigung:
Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten über den Umfang der Glasreinigung je Objekt der Datei "Kalkulation Glasreinigung.xlsx" aus den Ausschreibungsunterlagen.
Ziele der Reinigung und Leistungsumfang Die Glasreinigung dient der Sauberkeit und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der Leistungsverzeichnisse und der Leistungsbeschreibungen durchzuführen. Die zur Reinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird.
Die Glasreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der in der Glasflächenliste aufgeführten Glas- und Rahmenflächen sowie ggf. dort aufgeführter Fassaden- und Sonnenschutzflächen.
Die Einzelheiten über den Umfang der Glasreinigung sind der nachfolgenden Beschreibung zu entnehmen.
Planung und Organisation der Leistung Nach Auftragserteilung sind durch den AN für die Glasreinigung aller Objekte Jahres-Terminpläne mit dem AG abzustimmen und dem AG und den Mitarbeitern des AN auszuhändigen.
Personaleinsatz Der AN ist verpflichtet, nur zuverlässiges und für den Einsatz im Objekt eingewiesenes Personal zu beschäftigen und dieses nach den gültigen Tarifen zu entlohnen (im Bedarfsfalle erbringt der AN hierüber den Nachweis).
Der AN ist verpflichtet, sein Reinigungspersonal durch fachkundige Kontrollpersonen einzuweisen, zu beaufsichtigen und nachweislich zu schulen.
Der AG ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und ggf. die Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen zu verlangen.
Der AG kann nach Absprache und mit Begründung verlangen, dass unzuverlässige Arbeitskräfte des AN, unter Berücksichtigung des Kündigungsschutzes, ausgetauscht werden.
Arbeitskräfte, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder z. B. an ansteckender Borkenflechte (Impetigo contagiosa), Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken erkrankt oder dessen verdächtigt sind, dürfen die Räume nicht betreten und Einrichtungen nicht benutzen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung. Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten und Einrichtungen benutzen. Für Arbeitskräfte, in deren Wohngemeinschaften eine übertragbare Krankheit (§45 Abs. 3 BSeuchG) aufgetreten ist, gilt entsprechendes.
Der AN ist verpflichtet, ausländische Arbeitskräfte nur mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren zu beschäftigen. Eine direkte Verständigung in deutscher Sprache über die Auftragsausführung muss mit allen Reinigungskräften sichergestellt sein.
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Personen, die vom AN nicht mit der Reinigung des Gebäudes betraut sind, dürfen nicht mit in das Gebäude genommen werden. Das gilt auch für Kinder.
Das Personal hat Dienstkleidung mit Namensschild zu tragen.
Anwendungstechnik und Reinigungsmethoden Bei der Reinigung sind die anerkannten Regeln der Anwendungstechnik zu beachten (z.B. eloxierten Aluminiumflächen das “Aluminiummerkblatt Nr. A5” der Aluminium-Zentrale e.V., Königsallee 30, 40212 Düsseldorf).
Für die Durchführung Ihrer Leistungen garantiert der AN den Einsatz zeitgemäßer, umweltverträglicher und materialschonender Reinigungsmittel, Maschinen und Verfahren und die gesetzlich vorgeschriebene Entsorgung des mit diesem Auftrag verbundenen anfallenden Materials und der Verpackungen.
Ausrüstung für die Reinigungsleistung Alle für die Reinigungsarbeiten benötigten Maschinen, Geräte, Gerüste, Steiger, Leitern und sonstige Hilfsmittel stellt der AN. Die Maschinen und Geräte müssen mindestens neuwertig und stets einsatzbereit sein.
Reinigungsmittel Die für die Gebäudereinigungsarbeiten erforderlichen Reinigungs-, und Pflegemittel stellt der AN. Der AN ist verpflichtet, nur einwandfreie, umweltfreundliche und nicht ätzende Reinigungsmittel zu verwenden, die eine Schädigung der zu behandelnden Oberflächen ausschließen.
Vor dem Leistungsbeginn müssen dem AG vom AN unaufgefordert und kostenfrei die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Reinigungsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Der AN ist verpflichtet, die Reinigungsmittel ordnungsgemäß zu lagern und unter Verschluss zu halten.
Energie und Wasser Das zur Reinigung und Pflege notwendige Wasser und die erforderliche Elektroenergie werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es ist auf sparsamen Verbrauch zu achten.
Ausführungszeiten Alle Arbeiten sind außerhalb der Schulzeiten bzw. Nutzungszeiten durchzuführen.
Abnahme der Leistung Die Entscheidung, ob die Reinigung ordnungsgemäß und fristgerecht ausgeführt ist, tri(cid:431)t grundsätzlich der AG bzw. dessen Mitarbeiter.
Gesetzliche und tarifliche Bestimmungen Der AN garantiert die Einhaltung der für die Auftragsausführung notwendigen gesetzlichen, sozialversicherungsrechtlichen, tariflichen, Arbeits-, Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.
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Beschreibung der Arbeitsgänge
- Allgemeines Fensterbänke und Möbel vor den Glasflächen werden vom AG zum vereinbarten Termin freigeräumt.
Vor Beginn der Arbeiten sind Fensterbänke, Heizkörper, Anstriche und dergleichen vom AN in geeigneter Weise gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die zu reinigenden Flächen und auch andere Bauteile sowie sonstige Oberflächen der Raumausstattung und -einrichtung nicht beschädigt oder verschmutzt werden. Fensterbänke, Heizkörper und Einrichtungsgegenstände sind als Standflächen nicht zu benutzen. für die Durchführung der Reinigung sind Leitern, Stufentritte sowie bei Bedarf Spezialreinigungsgeräte zu benutzen.
Nach beendeter Reinigung ist das abgelaufene Schmutzwasser auf Rahmen, Fensterbänken, Heizkörpern und Bodenbelägen sofort zu entfernen. Bei der Arbeit verursachte Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen. Fenster und Türen sind zu verschließen.
Beim Reinigen abgehängte Gardinen oder beiseite gerückte Möbel sind durch das Reinigungspersonal nach Beendigung der Reinigungsarbeiten wieder an Ort und Stelle zu bringen.
Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes jederzeit eingehalten werden.
Die Flächen wurden einseitig einschließlich der Rahmenflächen (lichte Höhe x lichte Breite) ermittelt und sind, wenn nicht anders angegeben, beidseitig, also von innen und außen zu reinigen.
Die Kosten für die Gestellung eventuell notwendiger Leitern, Gerüste, Hubwagen, usw. sowie für ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen sind in der Kalkulation gesondert aufzuführen und nicht in die m²-Preise einzukalkulieren.
Die Reinigungszeiten richten sich ausschließlich nach den Vorgaben des AG. Unmittelbar nach Fertigstellung der Reinigungsarbeiten (ggf. revier- oder tageweise) ist vom Mitarbeiter des AG eine schriftliche Abnahme einzuholen, die der Rechnung beigefügt wird.
Unterbrechungen der Reinigungsarbeiten ist nur mit Zustimmung des AG zulässig.
- Reinigung der Glasflächen Die Glasflächenreinigung umfasst die Beseitigung von Verschmutzungen auf der Innen-, Zwischen- bzw. Außenverglasung. (je nach Leistungsverzeichnis). Anhaftende Verschmutzungen (z.B. Tesafilm in vollem Umfang, Vogelkot, Kalkreste (u.ä.) sind unter Einsatz einer Fensterklinge rückstandsfrei zu entfernen.
Die Glasflächen sind nass einzuwischen und mit Ledertuch, Gummiwischer oder anderen geeigneten Reinigungstextilien zu trocknen. Das Reinigungswasser ist häufig zu wechseln. Nach der Reinigung müssen die Glasflächen sauber, wolkenfrei, frei von Schmutz und Streifen und frei von überschüssiger Flüssigkeit sein.
Alternativ ist auch die Reinigung mit entmineralisiertem Wasser möglich, soweit das geforderte Reinigungsergebnis erzielt wird. Hier hat der AN jedoch besonders darauf zu achten, dass die
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Reinigungsflächen nicht durch herablaufendes Wasser (z.B. aus Fugen und Rahmen) wieder verschmutzt werden.
Alle im Zusammenhang mit der Glasreinigung entstandenen Verschmutzungen oder Beschädigungen hat der AN mit eigenen Mitteln und auf eigene Kosten zu beseitigen.
-
Reinigung der Rahmen Die Reinigung der Rahmen umfasst die beidseitige Reinigung der Rahmen und Einfassungen (lichte Höhe x lichte Breite) von innen und außen sowie das Reinigen der Falze, Scharniere, Dichtungen sowie Tropfrinnen und Wetterschenkel. Die äußeren Fensterbänke sind feucht abzuwischen. Weiterhin evtl. verbleibende Verschmutzungen auf den Fensterbänken sind dem AG für eine Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.
-
Reinigung der Außen Jalousien (als Zusatzreinigung bei Bedarf) Die Reinigung der Außen Jalousien umfasst die beidseitige Reinigung der Sonnenschutzlamellen (Ober- und Unterseite) sowie der Führungsschienen.
Die Reinigung erfolgt von Hand oder maschinell, der Einsatz von Hochdruckreinigern ist nicht zulässig. Damit alle Reste vom Reinigungsmittel entfernt werden, ist ein gründliches Nachspülen mit klarem Wasser und das Trocknen erforderlich.
Die Reinigungsmittel dürfen die Oberflächen weder chemisch noch mechanisch angreifen. Sie müssen frei sein von Lösungsmitteln, die den Lack anlösen. Nicht verwendet werden dürfen stark alkalische Reinigungsmittel wie Ätzalkali, Soda, Natronlauge, stark saure Produkte oder abrasiv wirkende Scheuermittel.
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Teil C: Weitere Ausschreibungsunterlagen
Leistungsverzeichnisse Unterhaltsreinigung
Die zu erbringenden Leistungen sind umfänglich in der Datei „Leistungsverzeichnisse Unterhaltsreinigung.xlsx“ sowie in den Ausführungsbestimmungen beschrieben.
Hinweise zu den Kalkulationsdateien
Unterhaltsreinigung
Hinweise zur Kalkulationsdatei "Unterhaltsreinigung"
Die Beschreibung der geforderten Reinigungsleistungen aller Objekte ist in Raumgruppen zusammengefasst und in der Datei "Leistungsverzeichnisse Unterhaltsreinigung.xlsx" enthalten. Jeder Raum bzw. jede Fläche eines Objektes ist einem Leistungsverzeichnis eindeutig zugeordnet.
Die Kalkulation der Reinigungspreise für die Unterhaltsreinigung und die Grundreinigung erfolgt für jedes Reinigungsobjekt separat auf der Grundlage von Stundenverrechnungssätzen und den erforderlichen Reinigungsstunden. Beide Faktoren werden vom Bieter im Kalkulationsprogramm berechnet und angewendet.
Dazu gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Speichern der Kalkulationsdatei auf PC Bitte speichern Sie zunächst die Kalkulationsdatei für die Bearbeitung auf Ihrem Computer und ö(cid:431)nen Sie dort die Datei.
Die Kalkulationsdatei ist unterteilt in folgende Register (sichtbar am unteren Bildrand): Angebotsübersicht Zusatzleistungen SVS Unterhaltsreinigung SVS Grundreinigung Leistungswerte Kalkulationsblätter je Objekt [Objekt (1) , Objekt (2),….]
Die Rechenformeln in den meisten Feldern sind durch ein Passwort geschützt, um fehlerhafte Eingaben zu vermeiden. Eingaben sind nur in den gelb markierten Feldern erforderlich.
Eingabe des Bieternamen Tragen Sie im Register "Angebotsübersicht" den Namen Ihres Unternehmens in dem gelb markierten Feld auf der Seite „Angebotsuntersicht“ ein. Der Name wird automatisch auf alle anderen Register übertragen.
Kalkulation der Stundenverrechnungssätze Zur Berechnung des Stundenverrechnungssatzes (Verkaufspreis pro Stunde ohne MwSt.) für die Unterhaltsreinigung bzw. die Grundreinigung können Sie die dafür vorbereiteten Blätter in den Registern "SVS Unterhaltsreinigung" bzw. "SVS Grundreinigung" verwenden.
Tragen Sie dazu zunächst den von Ihnen vorgesehenen Tariflohn (unter Beachtung des Tariflohns) ein. Ergänzen Sie anschließend die Kalkulation durch Eintragung aller erforderlichen Zuschlagswerte (in % bezogen auf den Tariflohn pro Stunde) in den dafür vorgesehenen gelben Eingabefeldern. Beachten Sie dabei ggf. bestehende gesetzliche Vorgaben.
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Die berechneten Stundenverrechnungssätze werden automatisch auf alle Objekte übertragen. Dort können Sie aber nachträglich (in den gelben Feldern der Spalte "SVS") mit individuellen Stundenverrechnungssätzen für jeden Raum bzw. je Objekt überschrieben werden.
Kalkulation der Preise und Zuschläge für Zusatzleistungen Die Angabe der Stundenverrechnungssätze für zusätzliche Leistungen erfolgt im Register "Zusatzleistungen". Wenn bereits die Kalkulation der Stundenverrechnungssätze für die Unterhalts- bzw. Grundreinigung erfolgt ist, werden die Ergebnisse in das Register "Zusatzleistungen" übertragen und können dort noch überschrieben werden (in den gelben Feldern).
Ergänzen Sie diese Stundensätze für Zusatzleistungen durch weitere Zuschläge, z.B. für Leistungen nachts oder an Sonn- und Feiertagen.
Die von Ihnen berechneten Stundensätze für Zusatzleistungen werden für die Abrechnung von Leistungen verwendet, die der AG über das vereinbarte Leistungsverzeichnis hinausgehend beauftragt.
Eingabe der Leistungswerte (Reinigungsleistung in m² pro Stunde) Die Berechnung der Reinigungsstunden je Objekt erfolgt über den Ansatz von "Leistungswerten" (Reinigungsleistung in m² pro Stunde). Zur Vereinfachung der Kalkulation können alle Räume eines Objektes, die dem gleichem Leistungsverzeichnis zugeordnet sind, mit dem gleichen Leistungswert kalkuliert werden.
Dazu tragen Sie im Blatt "Leistungswerte" die von Ihnen angesetzten Leistungen in m²/Std. in die gelben Felder ein. Die eingegebenen Werte je Objekt werden automatisch auf alle Räume der jeweiligen Reinigungsgruppe in den Kalkulationsblättern (Objekt 1, Objekt 2, …) übertragen. Dort können Sie aber nachträglich (in der Spalte "Leistung") mit individuellen Werten für jeden Raum überschrieben werden.
Für bestimmte Reinigungsarten muss die von Ihnen angesetzte Reinigungszeit direkt im Kalkulationsblatt des Objektes eingetragen werden, wenn z.B. kein Bezug der Reinigungsleistung zur Grundfläche des Raumes möglich ist. Tragen Sie dazu die Reinigungszeit pro Ausführung im Format Stunden:Minuten:Sekunden [hh:mm:ss] in das gelbe Feld ein:
| Pos. x | Etage x | Gebäude / Raumbezeichnung x | x | Grundfläche [m²] x | LV x | Intervall pro.. Woche Monat Jahr x x x | x | x | Zeit/Ausf. [hh:mm:ss] x | Reinigungsstunden [Std. / Jahr] x | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 27 | EG | Entstauben aller Lüftungsrohre, abgehängten Deckenleuchten und Deckenbalken in der Bibliothek | 1,0 | Zeit pro Reinigung eintragen ----->> | 3:30:00 | 3,50 Std./Jahr |
Überprüfung der Ergebnisse Zum Abschluss der Kalkulation überprüfen Sie bitte alle Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Dazu eignen sich z.B. die Angebotsübersicht / Stundenübersicht, aber auch die "Zusammenfassung" und die Spalte "Zeit/Ausf." in den Kalkulationsregistern der einzelnen Objekte.
Nach dem Termin der Angebotsabgabe sind Korrekturen und Ergänzungen Ihres Angebotes nicht mehr möglich.
Kalkulationsdatei speichern Bitte geben Sie mit Ihrem Angebot die von Ihnen ausgefüllte Kalkulation im Dateiformat Microsoft Excel (xlsx) ab.
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Glasreinigung
Hinweise zur Kalkulationsdatei "Glasreinigung"
Die Kalkulation der Reinigungspreise für die Glasreinigung erfolgt für jedes Reinigungsobjekt separat auf der Grundlage von Stundenverrechnungssätzen und den erforderlichen Reinigungsstunden. Beide Faktoren werden vom Bieter im Kalkulationsprogramm berechnet und angewendet.
Dazu gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Speichern der Kalkulationsdatei auf PC Bitte speichern Sie zunächst die Kalkulationsdatei für die Bearbeitung auf Ihrem Computer und ö(cid:431)nen Sie dort die Datei.
Die Kalkulationsdatei ist unterteilt in folgende Register (sichtbar am unteren Bildrand): Angebotsübersicht Zusatzleistungen SVS Glasreinigung Kalkulation mit Liste der Glasflächen je Objekt
Die Rechenformeln in den meisten Registern sind durch ein Passwort geschützt, um fehlerhafte Eingaben zu vermeiden. Eingaben sind nur in den gelb markierten Feldern erforderlich.
Eingabe des Bieternamen Tragen Sie im Register "Angebotsübersicht" den Namen Ihres Unternehmens in dem gelb markierten Feld ein. Der Name wird automatisch auf alle anderen Register übertragen.
Kalkulation der Stundenverrechnungssätze Zur Berechnung des Stundenverrechnungssatzes (Verkaufspreis pro Stunde ohne MwSt.) für die Glasreinigung können Sie das dafür vorbereitete Blatt im Register „SVS Glasreinigung" verwenden.
Tragen Sie dazu zunächst den von Ihnen vorgesehenen Tariflohn (unter Beachtung des Tariflohns) ein. Ergänzen Sie anschließend die Kalkulation durch Eintragung aller erforderlichen Zuschlagswerte (in % bezogen auf den Tariflohn pro Stunde) in den dafür vorgesehenen gelben Eingabefeldern. Beachten Sie dabei ggf. bestehende gesetzliche Vorgaben.
Der berechnete Stundenverrechnungssatz wird automatisch auf alle Objekte in der Kalkulation übertragen. Dort können Sie aber nachträglich (in den gelben Feldern der Spalte "SVS") mit individuellen Stundenverrechnungssätzen Objekt überschrieben werden.
Kalkulation der Preise und Zuschläge für Zusatzleistungen Die Angabe der Stundenverrechnungssätze für zusätzliche Leistungen erfolgt im Register "Zusatzleistungen". Wenn bereits die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes für die Glasreinigung erfolgt ist, werden die Ergebnisse in das Register "Zusatzleistungen" übertragen und können dort noch überschrieben werden (in den gelben Feldern).
Ergänzen Sie diese Stundensätze für Zusatzleistungen durch weitere Zuschläge, z.B. für Leistungen nachts oder an Sonn- und Feiertagen.
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Die von Ihnen berechneten Stundensätze für Zusatzleistungen werden für die Abrechnung von Leistungen verwendet, die der AG über das vereinbarte Leistungsverzeichnis hinausgehend beauftragt.
Eingabe der Leistungswerte (Reinigungsleistung in m² pro Stunde) Die Kalkulation der Stunden für die Glas- und Rahmenreinigung erfolgt im Register "Kalkulation" durch direkte Eingabe der "Leistungswerte" (Reinigungsleistung in m² pro Stunde). Der Wert beschreibt die von Ihnen vorgesehene Leistung pro Stunde ohne bzw. mit Rahmenreinigung.
Sollten Steiger- oder Gerüstkosten für die Glas-/Rahmenreinigung erforderlich werden, rechnen Sie diese bitte nicht in den Stundensatz oder Leistungswert ein, sondern tragen Sie diese bitte in der Zeile "Steiger/-Gerüstkosten" ein. Die Kalkulation erfolgt durch Eintragung der erforderlichen Einsatztage und dem Preis pro Einsatztag inkl. aller Nebenkosten.
Überprüfung der Ergebnisse Zum Abschluss der Kalkulation überprüfen Sie bitte alle Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Dazu eignen sich z.B. die Angebotsübersicht / Stundenübersicht, aber auch die "Zusammenfassung" und die Spalte "Jährliche Reinigungsstunden" im Kalkulationsregister.
Nach dem Termin der Angebotsabgabe sind Korrekturen und Ergänzungen Ihres Angebotes nicht mehr möglich.
Kalkulationsdatei Bitte geben Sie mit Ihrem Angebot die von Ihnen ausgefüllte Kalkulation im Dateiformat Microsoft Excel (xlsx) ab.
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Teil D: Angebot
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Ausschreibung (O(cid:431)enes Verfahren) vom 01.01.2027nach VgV (GWB)
Angebot für (bitte ankreuzen):
Los 1: Unterhalts-/Grundreinigung Los 2: Glas- und Rahmenreinigung
Ich/Wir biete/n die Ausführung der beschriebenen Reinigungsleistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/ halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Meinem/ unserem Angebot liegen sämtliche Unterlagen der Ausschreibung zum 01.01.2027 zugrunde. Ich bin mir/ wir sind uns bewusst, dass wissentlich falsche Angaben meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Ich/wir habe/n davon Kenntnis genommen, dass mein/unser Angebot nicht gewertet wird, wenn insbesondere eine der geforderten Bescheinigungen, Nachweise und/oder Angebotsblätter fehlt oder nicht dokumentenecht ausgefüllt wurde, oder Änderungen am Text/Wortlaut vorgenommen wurden.
Anlagen:
Dieses Angebotsschreiben sowie die folgenden Anlagen sind als Bestandteil des Angebotes als PDF-Datei, bzw. Excel-Datei einzureichen: Vollständig ausgefüllter Teil D (dieses Word-Dokument), damit verbunden die Abgabe der verschiedenen Erklärungen & Angaben. vollständige Angebotskalkulation(en) des Bieters im Dateiformat Microsoft Excel (.xlsx) Ausführliche Beschreibung des vom AN zur verpflichtenden Anwendung beigestelle Qualitäts- und Reklamationsmanagementsystems Konzept des Bieters für die Objektorganisation und das Qualitätsmanagement
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
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Angaben der erklärenden Person
Erklärungen im Rahmen des Vergabeverfahrens sind in Textform gemäß §126b BGB abzugeben. Mit Eintragung der nachfolgenden Angaben, gibt die genannte Person sämtliche nachfolgenden (Eigen-)Erklärungen und (Selbst-)Auskünfte ab:
Datum des Angebotes: Datum auswählen
Firma des Bieters: Firma
Name des Bieters /erklärende Person (Vor- und Zuname): Vor- und Zuname
Bei der Angebotsabgabe ist der Name des Bieters (Vor- und Zuname) hier sowie in der Kalkulationsdatei einzugeben. Unterschriften sind nicht erforderlich.
Selbstauskunft des Bieters
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot folgende Informationen über Ihr Unternehmen ein. Die Angaben sind nur informativ und werden nicht für die Wertung Ihres Angebotes verwendet.
Angaben zum Bieter
Firmenname des Bieters: Name der Firma
Sitz des Unternehmens bzw. der zuständigen Niederlassung:
Straße, Hausnummer: Straße und Hausnummer
PLZ / Ort: PLZ Ort
Verantwortlicher Ansprechpartner für dieses Angebot
Vorname und Name: Vor- und Zuname
Telefon: Telefon
Telefax: Telefax
E-Mail: E-Mail
Wo ist der Haupteinsatzort Ihrer für den Auftrag zuständigen ….
-
Objektleitung? Einsatzort Objektleitung
-
Mitarbeiter für Grundreinigung? Einsatzort Mitarbeiter Grundreinigung
-
Mitarbeiter für Glasreinigung? Einsatzort Mitarbeiter Glasreinigung
Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft besteht seitJahr eingeben unter Nr.Nr. eingeben
(ankreuzen = JA) Sind Sie Mitglied der Gebäudereiniger-Innung? ☐
Ausschreibung Unterhaltsreinigung -40- © Lean Consulting
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Haben Sie ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9000 (cid:431). eingeführt? ☐
Haben Sie ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14000 (cid:431). eingeführt? ☐
Sind Sie bevorzugter Bewerber (bitte entsprechenden Nachweis beifügen)? ☐
Organisationsstruktur
Bitte beschreiben Sie nachfolgend Ihre im Auftragsfall vorgesehene Organisationsstruktur (zuständige Niederlassung, Aufgabenbereiche und Qualifikationen in den verantwortlichen Funktionen wie z.B. Auftragsvorbereitung, Kundenbetreuung, Reinigungstechnik, Qualitätsmanagement, Objektleitung, Vorarbeiter) (soweit nicht bereits in der in der Beschreibung Ihrer Objektorganisation enthalten).
Einsatz von Nachunternehmern
Beabsichtigen Sie, Leistungen an Nachunternehmer zu beauftragen? ☐
Falls ja: Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist: Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
| Leistungsbereich | Beschreibung der Teilleistungen | Name des Unternehmens |
|---|---|---|
| Leistung | Teilleistung | Firma |
| Leistung | Teilleistung | Firma |
| Leistung | Teilleistung | Firma |
Reinigungszustand des Objektes
Stellt der derzeitige Reinigungszustand eine korrekte Basis für die Übernahme der Leistungen dar? ☐ ja
Falls nein: Welcher zusätzliche Aufwand wäre vor Auftragsbeginn erforderlich?
0 Stunden x0,00 € =0,00 € zzgl. MwSt.
Begründung für ggf. zusätzlichen Aufwand hier eingeben
Ausschreibung Unterhaltsreinigung -41- © Lean Consulting
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Referenzen
Nachweis von Referenzen
Es sind mindestens drei geeignete Referenzen zur Erbringung von vergleichbaren Aufträgen nachzuweisen. Die geforderten Referenzen gelten als geeignet und vergleichbar, wenn sie jeweils mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
Es wird mindestens ein Ansprechpartner des Auftraggebers genannt. Bei Einsatz als Nachunternehmer ist der Endkunde zu nennen.
Die Ausführung der Leistungen liegt zumindest anteilig im Zeitraum 2023 - 2026
- Referenz:
| Auftraggeber (Endkunde): Ansprechpartner: Anschrift: Telefon: E-Mail: | Firma Ansprechpartner Adresse Telefon E-Mail |
|---|---|
| Art der ausgeführten Lieferleistung | kurze Beschreibung |
| Ausführungszeitraum: | Ausführungszeitraum |
- Referenz:
| Auftraggeber (Endkunde): Ansprechpartner: Anschrift: Telefon: E-Mail: | Firma Ansprechpartner Adresse Telefon E-Mail |
|---|---|
| Art der ausgeführten Lieferleistung | kurze Beschreibung |
| Ausführungszeitraum: | Ausführungszeitraum |
Ausschreibung Unterhaltsreinigung -42- © Lean Consulting
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- Referenz:
| Auftraggeber (Endkunde): Ansprechpartner: Anschrift: Telefon: E-Mail: | Firma Ansprechpartner Adresse Telefon E-Mail |
|---|---|
| Art der ausgeführten Lieferleistung | kurze Beschreibung |
| Ausführungszeitraum: | Ausführungszeitraum |
Ausschreibung Unterhaltsreinigung -43- © Lean Consulting
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Ausführliche Beschreibung des Qualitäts- und
Reklamationsmanagementsystems
Der AN stellt ein eigenes elektronisches Qualitätssicherungssystem (QSS) bei und wendet dieses umfänglich an. Alle für Einrichtung, Vorhaltung, Pflege, Betrieb, usw. des Systems notwendigen Kosten trägt der AN.
- Anwendung
Die nachfolgenden Ausführungen zum Qualitätssicherungssystem bei Reinigungs- dienstleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung und werden Vertragsbestandteil. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, anfallende Aufwendungen wie z. B. für den Einsatz und Unterhalt des elektronischen QSS sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer bestätigt mittels Unterschrift die Anerkennung und Umsetzung der beschriebenen Punkte.
- Ziele der Qualitätssicherung
Die Sicherstellung der Hygiene und Sauberkeit Das Qualitätsniveau der Reinigung kontinuierlich zu halten Die Erhaltung der Gebäudesubstanz und Einrichtungsgegenstände
In den Gebäuden sind darum flächendeckend Mindestanforderungen durch den Auftragnehmer im Bereich der Mitarbeiterqualifizierung, Arbeitsorganisation und des Beschwerdemanagements einzuhalten. Ergänzt wird dies durch interne oder externe Qualitätsprüfungen.
- Mitarbeiterqualifizierung
Der Auftragnehmer hat bei seinen Mitarbeitern eine ausreichende Deutschsprachigkeit sicherzustellen. Die Reinigungskräfte müssen sich auf Deutsch verständigen können, die Objektleitung zusätzlich auf Deutsch lesen und schreiben können. führt vor Arbeitsaufnahme der Reinigungskräfte eine objektspezifische Erstunter- weisung und jährlich eine objektspezifische Nachschulung durch. hat für Mitarbeiterschutz (u.a. hygienisch einwandfreie Arbeitskleidung, Hautschutz) sowie faire Arbeitsbedingungen zu sorgen. stattet seine Mitarbeiter mit foliierten Namensschildern mit Lichtbild und Firmenlogo aus, so dass eine eindeutige Zugehörigkeit erkennbar ist.
- Arbeitsorganisation
Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber eine Liste mit den Namen aller eingesetzten Mitarbeiter. Neben der allgemeinen Namensliste stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch eine objektbezogene Anwesenheitsliste zur Verfügung. Beide Listen sind regelmäßig vom Auftragnehmer zu aktualisieren. Bei Personalwechseln ist der Auftraggeber innerhalb einer Woche schriftlich zu informieren.
Der Auftragnehmer setzt standardisierte und professionelle Arbeitsmaterialien ein. Es ist stets ein Farbsystem (Tücher, Eimer, Chemie) einzusetzen und umzusetzen. Das eingesetzte Farbsystem ist im Objektordner zu dokumentieren.
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Landratsamt Karlsruhe Amt für Gebäudemanagement
Der Auftragnehmer setzt ein transparentes Reinigungssystem ein, installiert Kontrollmechanismen (bspw. durch Objektleitung), tri(cid:431)t klare und nachvollziehbare Vertretungsregelungen und organisiert eine reibungslose Krankheitsvertretung.
Die Objektleitung soll ausschließlich Arbeiten im Bereich der Qualitätssicherung, Mitarbeiterbetreuung, usw. ausführen und keinesfalls im Reinigungsdienst produktiv mitarbeiten.
- Beschwerdemanagement
Die Anzeige von Reinigungs- oder Qualitätsmängeln erfolgt durch benannte Beauftragte des AG. Der Auftragnehmer hält bei der Anzeige von Reinigungs- und Qualitätsmängeln sowie Hygienemängeln eine Behebungsfrist von einem Tag ein.
Der Auftragnehmer nimmt die Anzeigen von Reinigungsmängeln arbeitstäglich ganztägig entgegen, hierbei sind elektronische Varianten einzusetzen, z. B. webbasiert oder in Form von E- Mail-Accounts. Die vom System angenommenen Reklamationen und Meldungen müssen in einer Form archiviert werden, die Manipulationen, Löschungen, usw. ausschließen und dem Auftraggeber einen Überblick über den aktuellen Stand der Bearbeitung geben.
Alle Beschwerden sind vom Auftragnehmer im Rahmen des Beschwerdemanagements wie folgt (elektronisch) zu dokumentieren:
Gegenstand der Beschwerde, Datum, Uhrzeit Meldeperson Reaktion Lösung
Im Rahmen der Qualitätssicherung führt der Auftragnehmer Fehleranalysen durch und behebt die internen Fehlerquellen. Der Auftragnehmer überwacht unter Berücksichtigung der Behebungsfrist die Beseitigung seiner Mängel und seiner internen Fehlerquellen.
Das vom AN einzusetzende System ist so zu beschreiben, dass sich der AG ein genaues Bild dessen machen kann, was seitens des AN geplant und umgesetzt wird.
- Qualitätsprüfungen allgemein
Der Auftraggeber behält sich vor, mit oder ohne Begleitperson des Auftragnehmers regelmäßig Qualitätsprüfungen durchzuführen. Dem AG ist hierfür eine Schnittstelle bzw. ein Zugang zum System zur Verfügung zu stellen.
Ist ein gemeinsamer Termin von AG und AN zur Qualitätsprüfung anberaumt und der Beauftragte des AN fehlt unentschuldigt, gilt dieser Leistungsteil als nicht erbracht; es erfolgt ein Abzug an der Monatsrechnung in Höhe von 5%.
Bei festgestellten Mängeln erfolgt die Kommunikation ebenfalls vorzugsweise auf elektronischem Wege.
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- Bewertung des Prüfergebnisses
Die Bewertung erfolgt pro Prü(cid:431)läche/Raum/Raumgruppe.
- Qualitätsprüfung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer führt wenigstens wöchentlich stichprobenartig und raumgruppenspezifisch eine eigene Qualitätsprüfung mittels eines elektronischen QSS in dem Objekt durch, es muss durch das System umfassende Prüfpunkte und –ebenen darstellbar sein. Bei Objekten mit mehreren Gebäuden sind mehrere Stichproben durchzuführen. Hierdurch soll das Qualitätsniveau vor allem im Hinblick auf die Substanzerhaltung sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang auftretende Au(cid:431)älligkeiten sowie Verbesserungsvorschläge sind zu protokollieren.
Der Auftragnehmer lässt die Protokolle dem Auftraggeber innerhalb von 10 Arbeitstagen zukommen. Werden die Protokolle nicht fristgerecht übergeben, gilt dieser Teil der Vereinbarung als nicht erbracht; es erfolgt ein Abzug an der Monatsrechnung in Höhe von 3%.
Der AN muss sicherstellen, dass Prüfergebnisse bereits am Folgetag vom AG eingesehen werden können.
- Dokumentation der Qualitätsentwicklung
Einmal jährlich ist durch den Auftragnehmer eine Dokumentation der Qualitätsentwicklung durchzuführen. Darin sind sämtliche Ergebnisse der turnusmäßigen Kontrollen sowie der Nach- prüfungen zu dokumentieren und dem Auftraggeber unaufgefordert zuzuleiten.
- Mängelbeseitigung / Ersatzvornahme
Die Mängelbeseitigung ist für den Auftraggeber nur dann sinnvoll, wenn der nächste Reinigungsintervall nicht unmittelbar bevorsteht. Ist eine Mängelbeseitigung nicht sinnvoll, kann ein Rechnungsabzug erfolgen. Der Rechnungsabzug erfolgt nach dem Muster: Reinigungszeit des betro(cid:431)enen Bereichs je Tag x Stundensatz. Beide Parameter sind dem Angebot des Auftragnehmers zu entnehmen.
Jeder Mangel ist innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen. Ansonsten gilt die Leistung als nicht erbracht. Die Beseitigung des Mangels darf die Abläufe des Auftraggebers nicht beeinträchtigen.
Die Möglichkeit der Ersatzvornahme auf Kosten des Auftragnehmers bleibt unberührt.
- Sonstiges
Sollten durch Umbauarbeiten, Neubauten, Wegfall von Objekten/Leistungen oder sonstigen Veränderungen Änderungen in den Vertragsbestandteilen entstehen, werden die dann aktualisierten Unterlagen zum Zeitpunkt der Übersendung zum Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber setzt den Auftragnehmer zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Kenntnis.
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