Landratsamt Karlsruhe, Zentrale Vergabestelle, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe
Erklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG
Seit dem 01.01.2024 gilt das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) für Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben und in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen.
Bitte kreuzen Sie die zutreffende Variante an:
Ich/Wir erkläre(n), dass
auf mein/unser Unternehmen die o. g. Punkte zutreffen und bestätige/n, dass nach § 22 LkSG kein Grund für den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge vorliegt
auf mein/unser Unternehmen die o. g. Punkte zutreffen und, dass nach § 22 LkSG Gründe für den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge vorliegen
mein/unser Unternehmen nicht vom Anwendungsbereich des LkSG erfasst ist.
Wird diese Erklärung
- mit dem Angebot abgegeben, muss die Erklärung hier nicht unterschrieben werden.
- erst auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt, z. B. für Nachunternehmer, muss die Erklärung hier unterschrieben werden.
(Ort, Datum) (Unterschrift)