L_D_VLL_Komm_D_BVB_EU.pdf

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die Ludwig-Guttmann-Schule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 19:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU Komm EU (D) BVB (Besondere Vertragsbedingungen für Dienstleistungen)

Objekt:

in:

Angebot für:

Besondere Vertragsbedingungen für Dienstleistungen

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

  1. Überwachung der Leistung

Die Objekt-/Leistungsüberwachung obliegt dem Auftraggeber.

mit der Wahrnehmung beauftragt.

GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR 2.a Lager-, Arbeitsplätze, Anschlüsse Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen Lager- und Arbeitsplätze:

2.b Leistungsort, Annahmestelle

)3202 iaM( BVB )D( UE mmoK

  • negnutsieltsneiD rüf negnugnidebsgartreV erednoseB A.984/540.06 Ludwig Guttmann Schule

76307 Karlsbad-Langensteinbach und 76189 Karlsruhe

Unterhalts-, Grund- und Glas-/Rahmenreinigung für die Ludwig Guttmann Schule in Karlsbad-Langensteinbach und Außenstelle Karlsruhe

Vertragslaufzeit: 31 Monate mit Verlängerungsoption 2 x 1 Jahr Ludwig Guttmann Schule Karlsbad-Langensteinbach

30 Monate mit Verlängerungsoption 2 x 1 Jahr Ludwig Guttmann Schule Außenstelle Karlsruhe Dieser hat den Architekten/den Ingenieur

VertraLgasnzderitartäsuammet :Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, Herr Schupke

  • Ludwig Guttmann Schule Karlsbad-Langensteinbach: 01.01.2027 - 31.07.2029
  • Ludwig Guttmann Schule Außenstelle Karlsruhe: 01.02.2027 - 31.07.2029

Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung Ludwig Guttmann Schule Karlsbad-Langensteinbach und Außenstelle Karlsruhe

Los 2: Glas- und Rahmenreinigung Ludwig Guttmann Schule Karlsbad-Langesteinbach Stromanschlüsse:

Wasseranschlüsse:

Sonstige Anschlüsse:

Ort: 76307 Karlsbad-Langensteinbach und 76189 Karlsruhe

Gebäude: Ludwig Guttmann Schule und Außenstelle

Raum:

  1. Ausführungsfristen (§ 5)

3.1 Mit den Leistungen ist zu beginnen

unverzüglich nach Erteilung des Auftrages

Werktage *) nach Erteilung des Auftrags (Datum des Auftragsschreibens)

spätestens am (Datum)

in der Zeit vom bis

siehe Ausschreibung Gebäudereinigung , Teil B Reinigungsvertrag, Seite 18, § 19

3.2 Die Leistungen sind fertigzustellen

innerhalb von Werktagen *) nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung

spätestens am (Datum)

siehe Ausschreibung Gebäudereinigung , Teil B Reinigungsvertrag, Seite 18, § 19

3.2 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung Ludwig Guttmann Schule Karlsbad-Langensteinbach: 01.01.2027 - 31.07.2029; Ludwig Guttmann Schule Außenstelle Karlsruhe: 01.02.2027 - 31.07.2029 Los 2: Glas-/Rahmenreinigung Ludwig Guttmann Schule Karlsbad-Langensteinbach: 01.01.2027 - 31.07.2029

*) Zu den Werktagen zählen auch die Samstage. Seite(n) 1 von 4

  1. Vertragsstrafen (§11) Komm EU (D) BVB 4.1 Vertragsstrafe wegen Verzugs Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

für jede vollendete Woche v.H. für jeden Werktag v.H. des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Wert des nicht nutzbaren Teils der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

4.1.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. v.H. *) der Auftragssumme (netto) begrenzt.

4.1.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

  1. Rechnungen (§ 15)

6.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber

fach

netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU und zugleich bei

fach einzureichen. 6.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Lieferscheine, Aufmaße) sind -fach einzureichen.

GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR )3202 iaM( BVB )D( UE mmoK

  • negnutsieltsneiD rüf negnugnidebsgartreV erednoseB A.984/540.06 4.1.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen

4.3 bleibt unberührt.

4.2 Vertragsstrafe wegen Verstößen gegen das LTMG **) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe 1 v.H. der Auftragssumme (netto) beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen von dem Auftragnehmer eingesetzten Unterauftragnehmer oder Verleihunternehmer begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Unterauftragnehmers und des Verleihunternehmers nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstrafe verlangen.

Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. v.H. *) der Auftragssumme (netto) begrenzt. 4.3 bleibt unberührt. 4.3 Wird sowohl eine Vertragsstrafe nach 4.1 als auch eine Vertragsstrafe nach 4.2 vereinbart, wird die Summe beider Vertrags- strafen auf insgesamt 5 v.H. v.H. *) der Auftragssumme (netto) begrenzt.

1

0

1

  1. Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

  2. Sicherheitsleistung (§ 18) 8.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Vertragserfüllung (Komm EU (D) ZVB - Nr. 21) ist in Höhe von v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten. Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche (Komm EU (D) ZVB - Nr. 21) in Höhe von v.H. der Abrechnungssumme (brutto) zu leisten. Für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 8.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür der jeweils einschlägige Vordruck des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss den Vordrucken des Auftraggebers entsprechen, und zwar für

  • die Vertragserfüllung der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 1 -
  • die Mängelansprüche der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 2 -
  • vereinbarte Vorauszahlungen der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 3 -

*) Soll eine niedrigere Obergrenze als 5 v.H. vereinbart werden, ist die Alternative anzukreuzen und auszufüllen. **) Beachte in diesem Zusammenhang auch die Besonderen Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW) - Komm DE (D) BVB LTMG -. Seite(n) 2 von 4

Komm EU (D) BVB (Besondere Vertragsbedingungen für Dienstleistungen)

Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

  1. Preise, Preisgleitklausel, Preisbemessungsklausel

Es gilt folgender Preisvorbehalt bzw. folgende Lohnpreisgleitklausel / Stoffpreisgleitklausel / Preisbemessungsklausel:

Weitere Vereinbarungen

netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR )3202 iaM( BVB )D( UE mmoK

  • negnutsieltsneiD rüf negnugnidebsgartreV erednoseB A.984/540.06

siehe nachfolgende Seite

Seite(n) 3 von 4

Komm EU (D) BVB

  1. Weitere Vereinbarungen – Fortsetzung –:

netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR )3202 iaM( BVB )D( UE mmoK

  • negnutsieltsneiD rüf negnugnidebsgartreV erednoseB
Eine Angebotsabgabe per Fax oder Email sowie eine unverschlüsselte Angebotsabgabe über die Nachrichtenfunktio
der Vergabeplattform ist unzulässig und unwirksam. Das Angebot mit den Anlagen darf ausschließlich verschlüsselt über die zur Angebotsabgabe vorgesehene Funktion bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle übermittelt werden. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot kein Anschreiben bei, in dem auf etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen wird. Etwaige Vorverträge, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil. Etwaige Vorverträge, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil. Bei Widersprüchen innerhalb der Vertragsunterlagen gelten nacheinander: - Die Beantwortung von Bieterfragen - Die Leistungsbeschreibung (inklusive Ausschreibung Gebäudereinigung 2026) - Die Besonderen Vertragsbedingungen - Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen - Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung LTMG Baden-Württemberg

B A.984/540.06 Seite(n) 4 von 4

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung