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Vergabenummer: 25-41-451869300-071
- Anlage 1 zu Formular 631 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots –
Zu Ziffer 9:
9.1 Vom Begriff der 'anderen Unternehmen' sind nicht nur Drittunternehmen umfasst. Auch
konzernangehörige Unternehmen können 'andere Unternehmen' im Sinne des § 47 Abs. 1
VgV sein.
9.2 Etwaige Vorverträge, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit
dem Abschluss dieses Vertrags, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen
des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.
9.3 Das Angebotsschreiben (VHB-Formblatt 633) ist auch bei elektronischer
Angebotsabgabe vollständig ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben. Ist bei einem
übermittelten elektronischen Angebot in Textform der Bieter aus dem Angebotsschreiben
nicht eindeutig erkennbar, führt dies zum Ausschluss, wenn der Bieter aus den weiteren
Angebotsunterlagen nicht zweifelsfrei erkennbar ist.
9.4 In Ergänzung zu Ziffer 3.7 der Bewerbungsbedingungen VHB-Formular 632 EU werden
Preisnachlässe gewertet, die an der im
Angebotsschreiben (VHB-Formular 633) oder
im Leistungsverzeichnis (über das AI Bietercockpit) oder
im Deckblatt zum elektronischen Angebot
jeweils bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Im Falle von widersprüchlichen Angaben wird
der höhere Nachlass gewertet und beauftragt.
9.5 Entgegen der Regelung im VHB 124 (LD) wird der Auftraggeber ab einer
Auftragssumme von 30.000 Euro nicht einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
sondern aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
9.6 Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Bedarfspositionen werden in die Wertung einbezogen.
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9.7 Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
9.8 Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den
Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen
einzutreten.
9.9 Beim vorliegenden Auftrag handelt es sich um eine kritische Aufgabe im
Sinne des § 47 Abs. 5 VgV. Eine Beauftragung von Nachunternehmer ist nicht
zugelassen. Der Auftrag ist direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer
Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen.
9.10 Die Zuschlagserteilung dieses Vergabeverfahrens steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Bereitstellung und Freigabe der für die Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel.
Erweist sich die Finanzierung der ausgeschriebenen Leistung ganz oder teilweise als nicht gesichert, ist der Auftraggeber berechtigt, das Vergabeverfahren insgesamt (oder hinsichtlich einzelner Lose) aufzuheben, ohne dass hieraus Ansprüche der Bieter – insbesondere auf Zuschlagserteilung, Ersatz des entgangenen Gewinns, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder sonstigen Schadenersatz – abgeleitet werden können. Die Entscheidung über die Bereitstellung der Haushaltsmittel ist nach derzeitiger Planung für vorgesehen. Terminverschiebungen bleiben vorbehalten.