Anlage 1 zu Formular 631 EU.pdf

Unterhalts-, Glas- und Außenreinigung städtischer Objekte in Mannheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 19:36 (Europe/Berlin)

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Vergabenummer: 25-41-451869300-071

  • Anlage 1 zu Formular 631 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots –

Zu Ziffer 9:

9.1 Vom Begriff der 'anderen Unternehmen' sind nicht nur Drittunternehmen umfasst. Auch

konzernangehörige Unternehmen können 'andere Unternehmen' im Sinne des § 47 Abs. 1

VgV sein.

9.2 Etwaige Vorverträge, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit

dem Abschluss dieses Vertrags, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen

des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.

9.3 Das Angebotsschreiben (VHB-Formblatt 633) ist auch bei elektronischer

Angebotsabgabe vollständig ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben. Ist bei einem

übermittelten elektronischen Angebot in Textform der Bieter aus dem Angebotsschreiben

nicht eindeutig erkennbar, führt dies zum Ausschluss, wenn der Bieter aus den weiteren

Angebotsunterlagen nicht zweifelsfrei erkennbar ist.

9.4 In Ergänzung zu Ziffer 3.7 der Bewerbungsbedingungen VHB-Formular 632 EU werden

Preisnachlässe gewertet, die an der im

Angebotsschreiben (VHB-Formular 633) oder

im Leistungsverzeichnis (über das AI Bietercockpit) oder

im Deckblatt zum elektronischen Angebot

jeweils bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Im Falle von widersprüchlichen Angaben wird

der höhere Nachlass gewertet und beauftragt.

9.5 Entgegen der Regelung im VHB 124 (LD) wird der Auftraggeber ab einer

Auftragssumme von 30.000 Euro nicht einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister,

sondern aus dem Wettbewerbsregister anfordern.

9.6 Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Bedarfspositionen werden in die Wertung einbezogen.

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9.7 Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.

9.8 Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den

Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen

einzutreten.

9.9 Beim vorliegenden Auftrag handelt es sich um eine kritische Aufgabe im

Sinne des § 47 Abs. 5 VgV. Eine Beauftragung von Nachunternehmer ist nicht

zugelassen. Der Auftrag ist direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer

Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen.

9.10 Die Zuschlagserteilung dieses Vergabeverfahrens steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Bereitstellung und Freigabe der für die Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel.

Erweist sich die Finanzierung der ausgeschriebenen Leistung ganz oder teilweise als nicht gesichert, ist der Auftraggeber berechtigt, das Vergabeverfahren insgesamt (oder hinsichtlich einzelner Lose) aufzuheben, ohne dass hieraus Ansprüche der Bieter – insbesondere auf Zuschlagserteilung, Ersatz des entgangenen Gewinns, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder sonstigen Schadenersatz – abgeleitet werden können. Die Entscheidung über die Bereitstellung der Haushaltsmittel ist nach derzeitiger Planung für vorgesehen. Terminverschiebungen bleiben vorbehalten.

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