03 25-18693 - Los 2 - Tätigkeitsverzeichnis_Verwaltungsgebäude.pdf

Unterhalts-, Glas- und Außenreinigung städtischer Objekte in Mannheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 19:36 (Europe/Berlin)

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Vergabenummer 25-41-451869300-071 Tätigkeitsverzeichnis für die Durchführung von Unterhalts-, Außen- und Glasreinigungsarbeiten (01.09.2007)

Allgemeine Hinweise

Die Unterhaltsreinigung ist die laufende Reinigung, bei der vertragsmäßig bestimmte Leis- tungsarten in der festgelegten Häufigkeit erledigt werden.

Die Fußböden sind entsprechend der Legende und der angegebenen Zahl im Flächenver- zeichnis/ in der Flächenzusammenstellung zu reinigen. Die weiteren Arbeiten sind der Anla- ge 1 zu entnehmen; gegebenenfalls sind sie analog anzuwenden.

Bei den angegebenen Flächen handelt es sich um Brutto-Grundflächen, überstellte Flächen werden nicht in Abzug gebracht. Eine Treppenstufe gilt als 1 m²; die Sichtflächen der Trep- penstufen gehören bei der Reinigung in vollem Umfang dazu.

Der Reinigungsumfang erstreckt sich von Wand zu Wand und vom Boden bis zu einer Höhe von 1,60 m.

Die Reinigung der Fußböden beinhaltet alle mit Reinigungsgeräten frei zu erreichenden Flä- chen. Schränke und ähnlich schwere Einrichtungsgegenstände werden dabei nicht bewegt. Abfallbehälter, Stühle und leicht bewegliches Inventar muss gegebenenfalls umgestellt und nach erfolgter Reinigung an den ursprünglichen Platz zurückgestellt werden.

Fensterbänke werden nur komplett gereinigt, wenn sie nicht durch abgestellte Gegenstände belegt sind. In diesem Fall wird nur die verbleibende Fläche gereinigt.

Verkleidete Heizkörper werden gereinigt, wenn die Verkleidung leicht zu entfernen ist. Die eventuell vorhandene Heizkörperverkleidung ist in der Reinigungshäufigkeit wie der Heizkör- per zu behandeln.

Tische, Schreibtische, Schränke u. ähnliches werden nur außenseitig gereinigt, Tischober- flächen nur in abgeräumtem Zustand.

Die schmutzauffangenden Einrichtungen in den Eingangszonen der Gebäude sind beson- ders intensiv zu reinigen, um zu verhindern, dass Schmutz in das Gebäude getragen wird.

Die Grundreinigung ist, wie der Name schon sagt, eine gründliche Reinigung, die bis „zum Grund“ erfolgt. Der Zeitraum ihrer Durchführung wird in Absprache mit der hausverwaltenden Stelle festgelegt.

Das Mobiliar ist, soweit erforderlich, auf die Gänge zu stellen. Decken, hochliegendes De- ckengebälk, Rohranlagen und Lüftungsgitter, soweit diese in allgemein genutzten Räumen und Einrichtungen installiert sind (ausgenommen Deckensysteme in Sporthallen), sind tro- cken zu säubern. Wandflächen, Türen und alle Einrichtungen sind mit entsprechenden Rei- nigungsmittelzusätzen abzuwaschen.

Die Grundreinigung von Textilbelägen ist im Shampoonier-/Sprühextraktionsverfahren durchzuführen, sofern die Qualität des Belages, des Klebers und des Untergrundes dies zu- lässt (Teppichbodenpass!). Eine Desinfektion der Textilbeläge wird – falls erforderlich – ge- sondert durchgeführt.

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Die Hartbeläge, insbesondere PVC- und Linoleumböden, sind nach der Grundreinigung wie- der mit entsprechenden und erforderlichen Pflegemittelaufträgen zu versehen (Mehrfach- beschichtung).

Beleuchtungskörper sind unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen, sofern möglich, abzunehmen, innen und außen zu reinigen und wieder sachgemäß anzubringen.

Innenflächen von leeren Schränken und Regalen werden gereinigt, wenn sie ausgeräumt sind.

Die nicht berechneten Reinigungsflächen sind ohne besondere Vergütung einmal im Jahr zu reinigen (Besenreinigung).

Für die in einem Objekt über die Unterhalts- und Grundreinigung hinausgehenden Sonder- reinigungsarbeiten werden jeweils objektbezogene Zusatzaufträge festgelegt und erteilt.

Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne ausdrücklich erwähnt zu sein, zur Leistung gehören, zum Beispiel:

  • Heranbringen von Wasser und Energie zur Verwendungsstelle;
  • Vorhalten aller benötigten Geräte und Maschinen;
  • Liefern der Reinigungsmittel und Pflegemittel einschließlich der Bereitstellung der DIN-Sicherheitsdatenblätter;
  • Transport der vorgenannten Stoffe und Geräte zur Verwendungsstelle und zurück;
  • Umstellen von fahrbaren und tragbaren Einrichtungsgegenständen zur Durchführung der erforderlichen Reinigung;
  • Reinigung der dem Auftragnehmer überlassenen Abstellräume und Putzkammern;
  • Reinigung der benötigten Maschinen und Geräte nach Beendigung der Arbeit;
  • Ausschalten der Beleuchtung, Abschließen der Türen und Schließen der Fenster;
  • Beseitigen von Abfällen, die bei der Reinigung anfallen (Mülltrennung);
  • Rücknahme leerer Reinigungsmittelbehälter und Gebinde.

Spätestens eine Woche nach Auftragsbeginn ist im Objekt ein Reinigungsplan vorzulegen. Aus ihm muss hervorgehen, welche Leistung an welchem Tag durchgeführt wird. Entspre- chende Kennzeichnung muss nachvollziehbar sein.

Der Auftragnehmer ist zur Terminkontrolle verpflichtet.

Die Reinigung ist in ihrer Durchführung dem jeweiligen Stand der Technik und Entwicklung anzupassen. Technische Weiterentwicklungen müssen angenommen und abgestimmt wer- den.

Deckensysteme in Sporthallen und technische Einrichtungen (Büromaschinen, EDV-Geräte usw.) sind nicht in die Reinigung einbezogen, letztgenannte werden auch nicht bewegt. Tele- fone sind hiervon jedoch nicht betroffen.

Das Bestücken von Behältnissen mit Verbrauchsmaterialien erfolgt durch den Auftragnehmer nur bei vertraglicher Vereinbarung.

Besonderheit bei der Schulhausreinigung: Das Kultusministerium Baden-Württemberg geht von 190 Schultagen im Jahr aus. Vor jeder der 6 längeren Ferienperioden (Fasching, Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst und Weih- nachten) soll am letzten Schultag lediglich eine Sichtreinigung einschl. Abfallentsorgung stattfinden, damit kein Grobschmutz liegen bleibt. Mit dem aus diesem Tag verbleibenden Arbeitszeitguthaben und der zugeschlagenen zusätzlichen Zeit soll an den Ferienenden die

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Reinigung der Flächen mit den Häufigkeiten 5, 2,5 und 1 durchgeführt werden, damit der Schulbetrieb in einem überwiegend sauberen Gebäude wieder aufgenommen werden kann.

Bei längeren Reinigungszyklen (über 1 x wöchentlich hinaus) ist die Reinigung am letzten Arbeitstag zu erledigen.

Bodenbeläge

Hartbodenbeläge: PVC, Lino usw. Kautschuk: Gumminoppen, Latex, PU-Besch., usw. Naturstein: Marmor, Travertin, Terrakotta usw. Parkett: Holzdielenboden, Stirnholzboden usw. Stein: Estrich, Sichtboden, Waschbeton, Fliesen (Klinker, Steinzeugplatten usw.) Textile Beläge: Teppichboden, Nadelfilzteppiche usw.

Begriffe aus dem Reinigungsbereich

Bestücken: Ein Gegenstand (z.B. Handtuchhalter, Seifenspender usw.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien (z.B. Papierhandtüchern, Seifenlösungen usw.) versehen.

Bürstsaugen: Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen mittels Bürstsaugmaschine.

Desinfizierend Der Gegenstand wird mit geeigneten Desinfektionsreinigern reinigen: gleichzeitig durch Nassreinigung oder Nassscheuern gereinigt und desinfiziert.

Entstauben/ Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers Beseitigung von (Staubsauger) oder mit Reinigungstextilien vom Gegenstand; Spinnweben: Spinnweben werden mit Trockensauger oder Besen entfernt.

Feuchtwischen: Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose auf- liegendem Feinschmutz (Staub, Flaum usw.) und in geringem Umfang auch für aufliegenden Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel usw.) und anschließender Aufnahme des Grob- Schmutzes in ein Behältnis.

Fleckenentfernung Fleckenentfernung hat sofort nach dem „entdeckt“ werden zu erfolgen, soweit dies technisch möglich ist.

Griffspuren, Griffspuren, Spritzer oder Flecken werden punktuell und gezielt durch Spritzer oder Feuchtreinigung oder Nassreinigung – gegebenenfalls anschließend Flecken entfernen: nachtrocknen bzw. polieren – vom Gegenstand entfernt. Inhalt entleeren Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt ge- und entsorgen: sammelt sowie anschließend in die dafür vorgesehenen Behältnisse fachgerecht entsorgt.

Inhalt Der getrennt gesammelte Inhalt verschiedener Behälter wird der

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Wiederverwertung Wiederverwertung zugeführt (z.B. Alu, Glas, Papier usw.) zuführen:

Kehren: Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Sand, Papierknäuel, Laub usw.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze usw.) und Aufnahme in ein Behältnis.

Kehrsaugen: Trockene mechanische Entfernung von aufliegendem Schmutz mit Borstenerzeugnissen und gleichzeitiger Absaugung von Staub sowie Aufnahme des Schmutzes.

Nass- Im Gegensatz zur Trockenschampoonierung ist der nasse Schaum Shampoonierung: reinigungsaktiver. Die Methode kommt zur Grundreinigung von textilen Belägen zum Einsatz. Vor der erneuten Benutzung muss der Belag Nach der Nass-Shampoonierung völlig trocken sein.

Nasswischen Die einstufige Nasswischmethode mit Doppelfahreimerwagen ist in einstufig: überwiegenden Fällen völlig ausreichend, um ein akzeptables Reinigungsergebnis zu erzielen. Vorausgesetzt, dass in einem Eimer die Schmutzflotte getrennt bleibt. Durch den Einsatz von Mopflach- pressen wird ein ganz erheblicher Zeitvorsprung gegenüber der zwei stufigen Wischmethode erreicht (20- 25%). Der eingesetzte Wischmop muss je nach Verschmutzung nach 80 – 100 m² gewechselt werden.

Nasswischen Die Zweistufenmethode stellt das klassische Nasswischverfahren dar. zweistufig: Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextile (Tuch, Mop, Wischbezug von Breitwischgeräten usw.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, das haftende, wassergebundene Verschmut- zungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungs- textilien aufgenommen.

Polieren + Cleanern: Geläufig ist auch der Begriff „Bohnern“. Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemitteln behandelten Fußbodenbelägen.

Punktuelles Bei dieser Reinigungsarbeit wird nur eine kleine Fläche von der Nasswischen: gesamten Fläche nass gewischt.

Reinigen: Streifenfreies Entfernen von Schmutz an einem Gegenstand oder einem Objekt.

Saugen: Trockenes Absaugen von lose aufliegendem oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels Staubsauger.

Sauggeräte: Mindestanforderung für die einzusetzenden Sauggeräte:

  • Saugbreite 36 cm
  • Motorstärke 1100 Watt
  • Unterdruck 220 mbar
  • Luftmenge 33 ltr/sec

Schmutz: Materie am falschen Platz, welche die Gesundheit, das Wohlbefinden, die Sicherheit und/oder das Auge stören kann.

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Shampoonierung: Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer (Nass/Trocken) geeigneten Shampoolösung; anschließend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum). Die eingesetzten Mittel sollen eine rasche Wiederverschmutzung verhindern.

Sprühextraktion: Einsprühen der Reinigungslösung unter Druck (evtl. mit mechanischer Unterstützung durch Bürsten) bei gleichzeitigem Absaugen der Schmutzflotte. Wegen des guten Reinigungseffekts ist diese Methode zur Grundreinigung geeignet.

Teppichreinigungs- Ein geeignetes Teppichreinigungspulver wird auf den Belag aufge- pulver: streut und mit Bürstenerzeugnissen manuell oder maschinell ein- massiert. Nach dem Trocknen des Pulvers wird dieses gründlich mit einem Leistungsfähigen Trockensauger bzw. einer Bürstensaug- maschine abgesaugt. Diese Methode ist besonders für feuchtigkeits- empfindliche Beläge geeignet.

Trocken- Shampoonierung mit relativ trockenem Schaum, vergleiche Shampoo- Shampoonierung: nierung. Diese Reinigungsart kommt als Zwischenreinigung zum Einsatz oder wenn der textile Belag aufgrund seiner Beschaffenheit oder Verlegeart feuchtigkeitsempfindlich ist. Der Reinigungserfolg ist nicht so groß wie vergleichsweise bei der Nassshampoonierung.

Bei der Außenreinigung sind die Hof- und Gehwegflächen einer täglichen Sichtreinigung zu unterziehen. In diese Sichtreinigung ist jeweils ein etwaiger vorhandener Grünstreifen von einem Meter Breite rechts und links der Hof- und Gehwegflächen mit einzubeziehen. Dabei sind Grobverschmutzungen (Papierabfälle, Flaschen, Dosen u.a.m.) zu entfernen und die Papierkörbe zu leeren.

Im Rahmen der Grundreinigung - Hofflächen 1x pro Monat, Gehwegflächen 1x pro Woche - sind alle Flächen von vorhandenem Schmutz zu befreien und der Abfall in die vor Ort vor- handenen Behältnisse zu entsorgen. Die vereinbarten Grundreinigungen sind in Absprache mit dem Reinigungsbeauftragten des Objektes - nach Möglichkeit während den Schlie- ßungszeiten - durchzuführen. Die Grundreinigung entfällt, wenn die zu reinigenden Flächen während der Reinigungswoche bzw. des Reinigungsmonates mit Schnee bedeckt sind. Kos- ten können dann nicht in Rechnung gestellt werden.

In den Monaten Oktober und November ist der auf den Flächen anfallende Laubbefall zu be- seitigen und in die im Objekt vorhandenen Behältnisse zu entsorgen. Witterungsbedingt kann es erforderlich werden, mit der Laubbeseitigung zu einem früheren bzw. späteren Zeitpunkt zu beginnen. Diese Dienstleistung kann nicht in Rechnung gestellt werden, wenn die Laubmenge unwesentlich ist.

Die Glasreinigung umfasst das Reinigen von Fenstern, Fensterrahmen, Fensterläden, Ja- lousetten, Dachverglasungen, Oberlichtern, Lichtkuppel und Glasbausteinen. Die Glasflä- chen (Einfachfenster = beidseitig; Doppelfenster = vierseitig) sind so zu reinigen, dass sie nach der Reinigung sauber, wolkenfrei, frei von Schmutz und Streifen sowie von überflüssi- ger Feuchtigkeit sind.

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Schlecht verkittete oder gesprungene Fensterscheiben sind vor Beginn der Reinigung der hausverwaltenden Stelle zu melden und nur mit deren Zustimmung zu reinigen. Entspre- chendes gilt für die Rahmenreinigung.

Die Fensterrahmen - ausgenommen Eloxal - sind mit einer geeigneten Lösung zu reinigen und anschließend trocken zu wischen. Die Rahmenreinigung darf nur in Zusammenhang mit einer turnusgemäßen Glasreinigung durchgeführt werden. Dabei sind die Dicht- und An- schlagflächen (Falze) bei geöffnetem Fenster gründlich zu reinigen.

Eloxal-Rahmen sind beidseitig zu reinigen und witterungsseitig einzupflegen. Dabei ist das Merkblatt „Reinigung von Aluminium im Bauwesen“ der Aluminium-Zentrale, Düsseldorf, zu beachten.

Nach beendeter Reinigung ist das abgelaufene Schmutzwasser auf Rahmen und Fenster- bänken zu entfernen; bei der Arbeit verursachte Verunreinigungen sind zu beseitigen und Fenster und Türen zu verschließen.

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