Vergabeunterlage_Reinigung_Stuttgart_V2.pdf

Unterhalts-, Bedarfs- und Glasreinigung in Stuttgart

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 09:46 (Europe/Berlin)

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VERGABEUNTERLAGE

Unterhalts-, Bedarfs- und Glasreinigung

Stuttgart

Az.: 2026_35-1_1008

INHALTSVERZEICHNIS

I. Bewerbungsbedingungen ............................. 5

  1. Allgemeines .......................................................................................... 5

Auftraggeberinnen ................................................................................... 5

Vergaberechtlicher Rahmen ...................................................................... 6

Laufzeit und Leistungsort .......................................................................... 6

Losaufteilung ........................................................................................... 6

Vertraulichkeit und Datenschutz................................................................ 6

Anfragen ................................................................................................. 7

Ortsbesichtigung ...................................................................................... 7

Unklarheiten in den Vergabeunterlagen ..................................................... 7

Nachprüfungsinstanz ................................................................................ 8

  1. Anforderung an die Angebote .............................................................. 8

2.1 Form und Inhalt ....................................................................................... 8

2.2 Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise ................ 9

2.3 Angebotsfrist ........................................................................................... 9

2.4 Zuschlags- und Bindefrist .......................................................................... 9

2.5 Keine Vergütung für die Erstellung der Unterlagen .....................................10

2.6 Nebenangebote ......................................................................................10

2.7 Nachunternehmer und Eignungsleihe .......................................................10

2.8 Bietergemeinschaft .................................................................................10

II. Eignung ........................................................ 10

  1. Hinweise zur Vorlage bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern ............................................................................ 10

  2. Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ........... 11

2.1 Eigenerklärung gem. EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands .......................................................................11

2.2 Unternehmensdarstellung .......................................................................11

2.3 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen .....................................................11

2.4 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz .........................................................11

2.5 Berufs-/Handelsregisterauszug .................................................................11

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  1. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit... 12

3.1 Berufshaftpflichtversicherung ..................................................................12

3.2 Umsatzdarstellung ..................................................................................12

  1. Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ......... 12

4.1. Unternehmensreferenzen ...................................................................................12

4.2. Zertifizierungen nach ISO 9001 und 14001 ...............................................................13

III. Vorzulegende Unterlagen für die

Angebotswertung ....................................... 13

  1. Allgemeine Unterlagen, von jedem Bieter vorzulegen ................................. 13

1.1 Angebotsanschreiben ................................................................................. 13

1.2 Allgemeine Hinweise zu den Preisblättern ................................................. 13

1.3 Allgemeine Hinweise zu den Kalkulationstabellen, ............................. 14

  1. Unterlagen für eine Angebotsabgabe für Los 1 .................................. 14

2.1 Kalkulationstabellen UHR-BR .............................................................. 14

2.2 Elektronisches Qualitätsmesssystem .................................................. 15

2.3 Umweltschutzkonzept ................................................................................ 15

2.4 Qualitätssicherungskonzept ....................................................................... 16

  1. Unterlagen für eine Angebotsabgabe für Los 2 ................................. 17

3.1 Kalkulationstabellen Glasreinigung ..........................................................17

3.2 Ausführungskonzept Glasreinigung ..........................................................17

IV. Zuschlagskriterien, Angebotswertung und

Bewertungsmethode .................................. 17

  1. Zuschlagskriterien .............................................................................. 17

  2. Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote für Los 1 und Los 2 ...... 18

  3. Bewertung Los 1 ................................................................................ 18

3.1. Ermittlung der Preispunkte ...................................................................... 18

3.2. Ermittlung der Leistungspunkte L ............................................................. 19

3.2.1. Bewertung Elektronisches Qualitätsmesssystem, Leistungspunkte L1 . 19

3.2.2 Bewertung Umweltschutzkonzept, Leistungspunkte L2 ................... 19

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3.2.3 Bewertung Qualitätssicherungskonzept, Leistungspunkte L3 ........... 20

  1. Bewertung in Los 2 ............................................................................ 23

4.1 Ermittlung der Preispunkte .....................................................................................23

4.2 Ermittlung der Leistungspunkte ..............................................................................23

4.2.1 Bewertung Ausführungstage, Leistungspunkte L4 .....................................24

4.2.2 Bewertung Ausführungskonzept, Leistungspunkte L5 ...............................24

V. Leistungsbeschreibungen ............................. 26

  1. Los 1 ................................................................................................... 26

  2. Los 2 ................................................................................................... 26

VI. Rechnungsstellung ...................................... 26

VII. Anlagen: ..................................................... 27

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I. Bewerbungsbedingungen

  1. Allgemeines Das offene Verfahren „Unterhalts-, Bedarfs- und Glasreinigung Stuttgart“ wurde am 10.08.2026 über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) im Supplement zum Amtsblatt „S“ der Europäischen Union unter dem Aktenzeichen „2026_35- 1_1008“ bekannt gemacht. Nachfolgend werden die Anforderungen an das einzureichende Angebot für dieses Verfahren dargestellt. Die vorliegende Unterlage formuliert in Konkretisierung der Bekanntmachung Vorgaben zu Inhalt, Form und Struktur des einzureichenden Angebots. Die in dieser Unterlage sowie in der Bekanntmachung formulierten Vorgaben sind einzuhalten.

Sofern die Bieter sich auf der o. g. Plattform registrieren, werden Sie über Neuigkeiten im Verfahren automatisch informiert. Weitergehende Informationen dazu finden Sie unter www.evergabe-online.de.

Auftraggeberinnen Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (kurz: BAnst PT) und die Postbeamtenkrankenkasse (kurz: PBeaKK) schreiben gemeinsam einen Vertrag über die Erbringung von Reinigungsleistungen für den Standort Stuttgart, Nauheimer Straße 98, aus. Auftraggeberinnen (kurz: AG) sind somit die BAnst PT und die PBeaKK. Diese sind zugleich Vergabestellen im Sinne der nachfolgenden Vorgaben.

Die BAnst PT ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn, welche die Sozialeinrichtungen der ehemaligen Deutschen Bundespost fortführt. Dies sind die PBeaKK, die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP), das Erholungswerk Post Postbank Telekom e.V. (EW) und das Betreuungswerk Post Postbank Telekom (BeW). Sie gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und ist unter folgender Kontaktadresse erreichbar:

Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost Einkauf Friesdorfer Straße 123 53175 Bonn

Fax: 0228 / 9742 215 E-Mail: einkauf@banst-pt.de

Die PBeaKK ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 26 Abs. 2 Bundesanstalt-Post-Gesetz-BAPostG). Sie beschäftigt eigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Daneben werden bei der PBeaKK auch Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BAnst PT eingesetzt.

Sie ist unter folgender Kontaktadresse erreichbar:

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Postbeamtenkrankenkasse, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Vorstand, Nauheimer Straße 98 70372 Stuttgart

Vergaberechtlicher Rahmen Die Ausschreibung erfolgt nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) im offenen Verfahren gemäß §§ 119 Abs. 3 GWB, 15 Abs. 1 VgV. Ergänzend gelten die Inhalte der Bekanntmachung sowie die nachstehenden Vergabebedingungen und Erläuterungen.

Laufzeit und Leistungsort Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028.

Die AG sind berechtigt, die Laufzeit des Vertrages einmalig für weitere zwei Jahre zu gleichen Bedingungen und Preisen optional zu verlängern. Sofern dem Auftragnehmer bis 3 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit keine Kündigung zugegangen sein sollte, greift die jeweilige Option.

Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2030. Die Regelleistung beginnt mit Vertragsbeginn.

Leistungsort ist Stuttgart.

Losaufteilung Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen:

Los 1 Unterhalts- und Bedarfsreinigung (im Folgenden abgekürzt mit UHR-BR)

Los 2 Glasreinigung

Angebote können für ein Los oder beide Lose abgegeben werden. Die Angebote werden für jedes Los gesondert ausgewertet und bezuschlagt. Es ist möglich, dass ein Bieter den Zuschlag für beide Lose erhält. Die Abgabe eines Angebotes unter der Bedingung den Zuschlag für beide Lose zu erhalten, ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.

Vertraulichkeit und Datenschutz Die Unterlagen und Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Angebotserstellung sowie nach Erteilung des Zuschlages durch die AG überlassen werden, dürfen von ihm nicht – auch nicht in anonymisierter Form – für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um einen von den AG genehmigten Nachunternehmer/Zulieferanten handelt. Das gleiche gilt für

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Unterlagen, die der Bieter aufgrund von besonderen Angaben der AG im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält. Alle überlassenen Unterlagen hat der Bieter als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung auf der Homepage der Auftraggeberin verwiesen: www.banst-pt.de.

Anfragen Fragen und Auskunftsverlangen zur Ausschreibung, zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrages sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Antworten werden allen Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen angefordert haben, zeitgleich ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform zur Verfügung gestellt.

Ihr Anliegen ist in deutscher Sprache zu formulieren. Die AG behalten sich vor, Fragen so umzuformulieren, dass die Identität des Fragestellers nicht erkennbar wird. Die interessierten Unternehmen werden jedoch gebeten, bei der Formulierung der Fragen von vornherein zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Es wird angestrebt, Fragen der interessierten Unternehmen so rasch wie möglich zu beantworten. Anfragen können im Regelfall nur beantwortet werden, wenn sie mindestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.

Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Mündliche Antworten oder Auskünfte werden nicht gegeben; werden sie doch gegeben, sind sie nicht verbindlich.

Auf der e-Vergabe-Plattform eingestellte Unterlagen und Hinweise gelten mit der Einstellung als beim Bewerber/Bieter eingegangen.

Bieterfragen und Antworten werden Vertragsbestandteil und gelten für alle Bieter gleichermaßen.

Ortsbesichtigung Eine Ortsbesichtigung wird in der Kalenderwoche 34 angeboten.

Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Die Bieter werden aufgefordert, die Unterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Unternehmens unklare Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen könnten, so sind die AG durch Auskunftsverlangen, Rügen o.ä. unverzüglich darauf hinzuweisen.

Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.

Des Weiteren ist die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zu beachten.

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Nachprüfungsinstanz Ein Antrag auf Vergabenachprüfung nach §§ 160 ff. GWB ist schriftlich an die zuständige Vergabekammer zu richten.

Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstr. 76 53123 Bonn Fax: 0228 / 9499-163

  1. Anforderung an die Angebote

2.1 Form und Inhalt In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich eine Angebotsabgabe auf elektronischem Wege über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) zulässig.

Die geforderten Unterlagen sind dem elektronischen Angebot beizufügen und können auf der e-Vergabe-Plattform hochgeladen werden. Das Angebot muss in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Unter dem nachfolgenden Link können Sie die Nutzungsvoraussetzungen der e-Vergabe für Unternehmen nachlesen: http://www.evergabe-online.info/e-Verga- be/DE/3%20Unternehmen/Nutzungsvoraussetzungen/node_nutzungsvoraussetzungen.html

Falls Sie Schwierigkeiten haben, den Link aufzurufen, können Sie auch auf der Startseite auf das Feld „Unternehmen“ klicken sowie zuletzt das Feld „Nutzungsvoraussetzungen“ anklicken, um weitere Informationen zu erhalten.

Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.

Auf anderem Weg übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Solche Angebote werden ausgeschlossen.

Das Angebot muss der Textform genügen. Mit der Abgabe des Angebotes werden auch die Angaben in allen Anhängen verbindlich erklärt.

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft oder beim Einsatz von Nachunternehmern zur Leistungserbringung bzw. wenn sich der Bewerber/Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit von Nachunternehmern bedient, sind zwingend zusätzliche Angebotsunterlagen einzureichen (vgl. Kapitel I., 2.7 und 2.8). Dies gilt entsprechend im Fall der Eignungsleihe.

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2.2 Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:

(F-##) – Formalkriterium – muss zur formalen Vollständigkeit des Angebots vorgelegt werden; (A-##) – Ausschlusskriterium – die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss; (B-##) - Beurteilungskriterium – Nichtvorlage führt zum Ausschluss, fließt in die Angebotswertung ein.

Art / Kriterium Erklärungen / Nachweise Verweis (B-00) Anlage 1_Angebotsschreiben und Preisblatt Kapitel III., 1.1 (F-01) ggf. Nachunternehmerverzeichnis Kapitel I., 2.7 (F-02) ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Kapitel I., 2.7 Unternehmen (F-03) ggf. Erklärung zur Bietergemeinschaft Kapitel I., 2.8 (A-04) Eigenerklärung gem. EU-Verordnung Kapitel II., 2.1 (F-05) Unternehmensdarstellung Kapitel II., 2.2 (A-06) Erklärung zum Nichtvorliegen von Kapitel II., 2.3 Ausschlussgründen (A-07) Eigenerklärung LkSG Kapitel II., 2.4 (A-08) Berufs-/Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Kapitel II., 2.5 Monate (A-09) Haftpflichtversicherungsnachweis oder Erklärung Kapitel II., 3.1 zum Abschluss der Versicherung im Falle des Zuschlags (A-10) Umsatzdarstellung Kapitel II., 3.2 (A-11) Unternehmensreferenzen Kapitel II., 4.1 (A-12) Zertifizierungen nach ISO 9001 und 14001 Kapitel II., 4.2 (B-13) Für Los 1: Anlage 3_Kalkulationstabellen UHR-BR Kapitel III., 2.1 (B-14) Für Los 1: Formular Elektronisches Kapitel III., 2.2 Qualitätsmesssystem (B-15) Für Los 1: Umweltschutzkonzept Kapitel III., 2.3 (B-16) Für Los 1: Qualitätssicherungskonzept Kapitel III., 2.4 (B-17) Für Los 2: Anlage 4_Kalkulationstabellen Glasreinigung Kapitel III., 3.1 (B-18) Für Los 2: Ausführungskonzept Glasreinigung Kapitel III., 3.2

2.3 Angebotsfrist Die Frist für die Abgabe des Angebots endet am 14.09.2026 um 12:00 Uhr. Angebote, die verspätet eingehen, werden ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang wurde durch Umstände verursacht, die vom Bieter nicht zu vertreten sind.

2.4 Zuschlags- und Bindefrist Die Auftraggeberin beabsichtigt, den Zuschlag bis spätestens Freitag, den 12.11.2026 zu erteilen (Zuschlagsfrist).

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Die Bieter sind bis zum 12.12.2026 an ihr Angebot gebunden (Bindefrist).

2.5 Keine Vergütung für die Erstellung der Unterlagen Für die Erstellung der Angebote wird keine Vergütung oder Kostenerstattung gewährt.

2.6 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.

2.7 Nachunternehmer und Eignungsleihe Die Verpflichtung von Nachunternehmern ist grundsätzlich möglich. Der Bieter hat mit dem Angebot anzugeben, ob und in welchem Umfang Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden sollen (Formular enthalten in Anlage 2_Erklärungen im Vergabeverfahren, Nr. 1). Vor Zuschlagserteilung können die AG von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 VgV). Im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung jedes angegebenen Unternehmens (im Folgenden auch Nachunternehmer genannt) einzureichen (enthalten in Anlage 2_Erklärungen im Vergabeverfahren, Nr. 2).

Die sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Pflichten des Bieters sind an ggf. eingesetzte Nachunternehmer weiterzugeben, wenn diese zur Leistungserbringung eingesetzt werden. Der Bieter hat bei der Unterbeauftragung nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren; kleinere und mittlere Unternehmen sind angemessen zu beteiligen. Nachunternehmer sind bei der Anforderung eines Angebots davon zu unterrichten, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Auf Verlangen sind ihnen die AG zu benennen. Der Bieter darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen stellen, als zwischen ihm und den AG vereinbart sind.

2.8 Bietergemeinschaft Im Rahmen dieser Ausschreibung ist es den Bietern gestattet, ihre Leistungen gemeinschaftlich mit anderen Unternehmen als Bietergemeinschaft zu erbringen. Ist in den Vergabeunterlagen von Bietern die Rede, sind hiervon auch Bietergemeinschaften umfasst, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Bietergemeinschaften sind als Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform zugelassen. Geben mehrere Unternehmen gemeinschaftlich ein Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft bereits in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen sind und der für das Verfahren und die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter zu benennen ist (Formular enthalten in Anlage 2, Erklärungen im Vergabeverfahren, Nr. 3)

Zusätzlich hat die Bietergemeinschaft ihre Eignung gem. Kapitel II. nachzuweisen.

II. Eignung

  1. Hinweise zur Vorlage bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern Grundsätzlich ist es möglich die Eignung als Bietergemeinschaft bzw. mit Hilfe von Nachunternehmern nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sowie beim Einsatz von

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Nachunternehmern sind die Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (vgl. Kapitel II., 2.) von allen Mitgliedern bzw. Nachunternehmern zu erbringen.

Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Kapitel II. 3.) und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Kapitel II. 4.) sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und werden bezüglich der Mindestanforderung kumuliert betrachtet.

  1. Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

2.1 Eigenerklärung gem. EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands Diese Erklärung ist zwingend von allen Bietern bzw. allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben, außerdem für alle Nachunternehmen, Lieferanten, Unterauftragnehmer, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf diese Unternehmen entfallen. Sollte ein Bieter nicht für jedes im Fall des Zuschlags mit mindestens 10% des Auftragswerts beteiligte Unternehmen diese Erklärung vorlegen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (Formular ist enthalten in Anlage 2, Erklärungen im Vergabeverfahren, Nr. 4)

2.2 Unternehmensdarstellung Die Darstellung des Unternehmens soll mit folgenden Angaben (ca. zwei DIN A4 Seiten, kein Formular vorgegeben) erfolgen:

  • Name, Sitz und Anschrift,
  • Rechtsform und gesetzliche Vertreter,
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens, sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit zu anderen Unternehmen
  • Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register,
  • Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
  • ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.

2.3 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB (enthalten in Anlage 2, Erklärungen im Vergabeverfahren, Nr. 5).

2.4 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Es ist die Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beizufügen (enthalten in Anlage 2, Nr. 6).

2.5 Berufs-/Handelsregisterauszug Vorlage eines vollständigen und aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.

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  1. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

3.1 Berufshaftpflichtversicherung Nachweis zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird, bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist (Formular für diese Erklärung ist enthalten in Anlage 2, Erklärungen im Vergabeverfahren, Nr. 7).

Mindestanforderung: Deckungssummen

 mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,  mind. 2,5 Mio. EUR für Sachschäden,  mind. 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden und  mind. 500.000 EUR für Schlüsselverlust.

3.2 Umsatzdarstellung Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dies sind Leistungen im Bereich der Reinigungsdienstleistungen im Los 1 sowie Glasreinigungsdienstleistungen im Los 2. Soweit die Angaben das Jahr 2025 (Vorjahr) betreffend buchhalterisch noch nicht abschließend überprüft wurden, sind auch Hochrechnungen zulässig. Im Falle von Hochrechnungen sind diese durch einen Klammerzusatz (H) zu kennzeichnen.

Mindestanforderung: Umsatz durchschnittlich

Für Los 1: mind. 300.000 netto p.a. Für Los 2: mind. 50.000 netto p.a.

(Formular für diese Erklärung ist enthalten in Anlage 2, Erklärungen im Vergabeverfahren, Nr. 8)

  1. Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

4.1. Unternehmensreferenzen Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von Referenzprojekten über in den letzten drei Jahren, ausgehend von der Angebotsfrist, erbrachte, vergleichbare Reinigungsdienstleistungen unter Berücksichtigung der angegebenen Mindestanforderungen nach.

Im Hinblick auf die mit dem Angebot einzureichenden Referenzen gilt:

Für Los 1:

Mindestens zwei Referenzen über Reinigungsdienstleistungen > 30.000 m² zu reinigende Fläche (Grundfläche).

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Für Los 2:

Mindestens zwei Referenzen über Reinigungsdienstleistungen > 7.000 m² zu reinigende Fläche (Glasfläche, einseitig gemessen).

Der Bieter hat nachzuweisen, dass er Reinigungsdienstleistungen umgesetzt hat, die umfangreiche und einschlägige Erfahrungen erkennen lassen und die hinsichtlich der mit diesem Vergabeverfahren zu erbringenden Leistungen gleichwertig sind.

Die angegebenen Referenzen sollen sich auf die Durchführung ähnlich gelagerter Vorhaben in den Jahren 2023 - 2025 beziehen.

Für jede Referenz sind jeweils mindestens folgende Angaben zu machen:

a) Institution/Auftraggeber, für die/den die Leistung durchgeführt wurde, b) Leistungszeitraum c) Gereinigte Fläche in m2 d) Finanzieller Umfang der durchgeführten Leistung, e) Ansprechpartner beim Auftraggeber, inkl. Telefonnummer.

(Formular für diese Erklärung ist enthalten in Anlage 2, Erklärungen im Vergabeverfahren, Nr. 9)

4.2. Zertifizierungen nach ISO 9001 und 14001 Der Bieter hat mit seinem Angebot die Zertifizierungen nach ISO 9001 (Qualitäts- management) und ISO 14001 (Umweltmanagement) einzureichen. Der Zertifizierung gleichgesetzt ist der vom Bieter zu erbringende Nachweis, dass er die mit der Zertifizierung verbundenen Kriterien erfüllt. Die Vorlage der Zertifizierungen bzw. der gleichwertigen Nachweise hat mit der Angebotsabgabe zu erfolgen und ist Mindestanforderung.

III. Vorzulegende Unterlagen für die Angebotswertung

  1. Allgemeine Unterlagen, von jedem Bieter vorzulegen

1.1 Angebotsanschreiben und Preisblatt Das Angebot ist mit dem als Anlage 1 beigefügten Formular „Angebotsschreiben und Preisblatt“ einzureichen. Es muss erkennbar sein, wer der Bieter ist und auf welches Los / welche Lose geboten wird. Mit der Abgabe des Angebotsanschreibens werden die im Formblatt beigefügten Erklärungen anerkannt und bestätigt.

Zur Erleichterung der Angebotsabgabe enthält das Angebotsschreiben eine Auflistung der mit dem Angebot abzugebenden Unterlagen, die jeweils angekreuzt werden sollen. So kann der Bieter sicherstellen, dass alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen beigefügt sind.

1.2 Allgemeine Hinweise zu den Preisblättern Der Gesamtpreis ergibt sich automatisch pro Tabellenblatt aus den eingegebenen Einheitspreisen, Leistungswerten und den bereits hinterlegten Mengen. In der

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Preiskalkulation sind alle Aufwendungen der Auftragnehmer im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen zu berücksichtigen.

Die einzutragenden Preise in den jeweiligen Kalkulationstabellen (Anlage 3 und Anlage 4) verstehen sich exklusive Umsatzsteuer (netto). Für die Preiswertung wird im Preisblatt die gesetzliche Umsatzsteuer auf die Gesamtsumme aufgerechnet. Abweichungen von der gesetzlich geltenden Regelbesteuerung sind zu erläutern und ggf. werden seitens der AG entsprechende Bescheinigungen des zuständigen Finanzamtes angefordert.

Durch die angegebenen Preise sind alle vertraglichen Leistungen, insbesondere auch Nebenleistungen, Nebenkosten und sonstige Auslagen, wie z.B. Kosten für die Vorbereitung und Ausführung von Besprechungen und Ortsterminen, Reise-, Fahrt- und Aufenthaltskosten, Druck- und Versandkosten, Post- und Fernmeldegebühren etc. abgegolten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Dem Angebot sind pro Los die vollständig ausgefüllten Preisblätter

Los 1: Anlage_3_Kalkulationstabellen_UHR-BR_Los1 Los 2: Anlage_4_Kalkulationstabellen_Glasreinigung_Los_2

beizufügen. Für die Kalkulation sind ausschließlich die vorgefertigten Kalkulationstabellen zu verwenden. Andere Kalkulationstabellen werden nicht anerkannt und führen zum Ausschluss.

Unvollständig ausgefüllte Preisblätter führen zum Ausschluss des Angebots.

1.3 Allgemeine Hinweise zu den Kalkulationstabellen, Die Gesamtpreise ergeben sich automatisch aus dem Produkt aus den eingegebenen Einheitspreisen und den bereits hinterlegten Mengen. In der Preiskalkulation sind alle Aufwendungen der Auftragnehmer im Zusammenhang mit den zu erbbringenden Leistungen und den beschriebenen Aufgaben zu berücksichtigen.

  1. Unterlagen für eine Angebotsabgabe für Los 1

2.1 Kalkulationstabellen UHR-BR Dem Angebot sind die vollständig ausgefüllten Kalkulationstabellen mit der Datei

Anlage 3_Kalkulationstabellen UHR-BR Los 1

beizufügen. Für die Kalkulation sind ausschließlich diese Kalkulationstabellen zu verwenden. Andere Kalkulationstabellen werden nicht anerkannt und führen zum Ausschluss. In Anlage 3a_Kalkulationshinweise UHR-BR Unterhalts-, Bedarfs- und Glasreinigung ancvLos 1 wird ausführlich erklärt, wie die Kalkulationstabellen auszufüllen sind.

Unvollständig ausgefüllte Kalkulationstabellen führen zum Ausschluss des Angebots.

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2.2 Elektronisches Qualitätsmesssystem (Formular in Anlage 2, Erklärungen im Vergabeverfahren, Nr. 9)

Mit seinem Angebot reicht der Bieter auf dem genannten Formular die Darstellung eines elektronischen Qualitätsmesssystems ein. Dieses muss im einzelnen folgende Anforderungen erfüllen:

Das im Auftragsfall vom AN bereits verwendete oder noch zu implementierende elektronische Qualitätsmesssystem muss nach täglich erfolgter Prüfung der vertraglich vorgesehenen Anzahl an Prüfräumen einen Tagesqualitätsbericht (TQB) standardisiert an einen noch zu definierenden Verteilerkreis erlauben. Die im Laufe eines jeden Monats erstellten Tagesprüfungen müssen in einem Monatsqualitätsbericht (MQB) zusammengeführt werden können, um inhaltliche Abstimmungen im durchzuführenden monatlichen Qualitätssicherungsgespräch vorzunehmen. Maßnahmen werden vom AN vorgelegt, fortlaufend protokolliert und im nächsten Qualitätssicherungsgespräch auf Abarbeitung überprüft. Alle Monatsqualitätsberichte (MQB) müssen in einem fortlaufenden Gesamtbericht bis zum Jahresqualitätsbericht (JQB) zusammengefasst werden, auch muss es eine Historie mit Qualitätsverlauf über die vergangenen Monate darstellen. Der jeweilige Monatsqualitätsbericht ist Teil der Abnahmedokumentation.

Zur Bewertung siehe Kapitel IV, 3.2.1. Wird eine der dort genannten Mindestvoraussetzungen nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

2.3 Umweltschutzkonzept

Mit seinem Angebot hat der Bieter ein Umweltschutzkonzept einzureichen. Der Umfang des Umweltschutzkonzepts sollte maximal 4 Seiten, einseitig beschrieben, Größe 11, Arial nicht überschreiten.

Das übergeordnete Ziel des einzureichenden Umweltschutzkonzeptes ist, dass Ressourcen wie Frischwasser und Energie durch das Reinigungsverfahren weitestgehend entlastet werden. Es soll dargestellt werden, wie dieses Ziel mit einer modernen Arbeitsmethodik (dem maschinellen und manuellen Reinigungsverfahren) und den zum Einsatz kommenden Reinigungsmitteln (Chemikalien) erreicht werden kann. Ebenso ist den AG wichtig zu erkennen, wie der AN selbst verursachte Abfälle (Reinigungsmittelflaschen, Reinigungsmittelkanister, Müllbeutel/-säcke etc.) vermeidet bzw. minimiert.

Im Detail soll dargestellt werden:

a) Maßnahmen zur Umweltentlastung bezüglich Verbrauch von Frischwasser. Ziel dieses Abschnitts soll es sein, dass die AG erkennen, wie der Verbrauch durch moderne maschinelle Reinigung reduziert werden kann. b) Maßnahmen zum Einsatz von energie- und umweltschonenden Reinigungsverfahren. Ziel dieses Abschnitts soll es sein, dass die AG erkennen, wie die geplante Arbeitsmethodik, sprich das Reinigungsverfahren, über den Einsatz von maschinellen Verfahren (wie unter a) dargestellt) hinaus, einen umweltschonenden Nutzen auch in Bezug auf Energieeinsparung bringt.

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c) Maßnahmen zur Umweltentlastung durch den möglichst geringfügigen Einsatz bzw. den Einsatz möglichst umweltschonender Reinigungschemie unter Berücksichtigung der im Verfahren definierten Anforderungen an die eingesetzte Reinigungschemie. Ziel dieses Abschnitts ist, dass die AG erkennen, wie die geplante Reinigungschemie eventuell durch Konzentrate, Dosierungen oder erhaltenen Zertifizierungen eine weitest gehende, umweltschonende Reinigung unterstützt. d) Maßnahmen zur eigenen Abfallminimierung / Abfallvermeidung. Umweltentlastung durch die Vermeidung bzw. Reduzierung verursachter Abfälle im Reinigungsverfahren. Ziel dieses Abschnitts ist, dass die AG erkennen, welche Maßnahmen der AN plant, um selbst verursachte Abfälle (Reinigungsmittelflaschen, Reinigungsmittelkanister, Müllbeutel/säcke etc.) zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Zur Bewertung siehe Kapitel IV, 3.2.1. Wird eine der dort genannten Mindestvoraussetzungen nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

2.4 Qualitätssicherungskonzept

Mit seinem Angebot hat der Bieter ein Qualitätssicherungskonzept einzureichen. Der Umfang des Qualitätssicherungskonzepts sollte maximal 4 Seiten, einseitig beschrieben, Größe 11, Arial nicht überschreiten.

Es wird erwartet, dass der Bieter in diesem Qualitätssicherungskonzept darstellt, durch welche Maßnahmen er die hohe Qualität in der Leistungserbringung sicherstellt. Dabei sind in dem Konzept Aussagen zu den nachfolgenden Aspekten unter Berücksichtigung der Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung zu treffen:

a) Darstellung des Prozesses im Falle außerplanmäßiger Ausfälle von Mitarbeitern mit Ziel der Kompensation des Leistungsausfalls ohne signifikante Leistungseinbrüche b) Darstellung von Schulungs- und Weiterbildungsangeboten für gewerbliche Mitarbeiter zur Sicherstellung der Qualität der Auftragsumsetzung unter Benennung konkreter Angebote im Hinblick auf das elektronische Qualitätsmesssystem. Verpflichtend durchzuführende Schulungs- und Weiterbildungsangebote sind besonders zu kennzeichnen. c) Darstellung interner Kontrollmechanismen der eigenen Reinigungskräfte durch Vorgesetzte und des internen Fehlermanagements, insbesondere des Prozesses der Fehleridentifikation, Fehlersystematisierung und der Fehleranalyse im Hinblick auf die künftige Leistungserbringung. d) Darstellung der Qualifikation des für den Auftrag vorgesehenen Aufsichtspersonals, insbesondere des Objektleiters / der Objektleiterin: Eingehen auf Qualifikation, Berufserfahrung und Erfahrung mit dem eingesetzten elektr. Qualitätsmesssystem, namentliche Nennung der vorgesehenen Personen. Das benannte Personal ist für die Wertung der Angebote von Bedeutung. Um das Wertungsergebnis nicht nachträglich zu verfälschen, darf deshalb das benannte Personal nach Zuschlagserteilung nur durch solches Personal ersetzt werden, das ein mindestens gleichwertiges Qualitätsniveau hat.

Zur Bewertung siehe Kapitel IV, 3.2.2. Wird eine der dort genannten Mindestvoraussetzungen nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

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  1. Unterlagen für eine Angebotsabgabe für Los 2

3.1 Kalkulationstabellen Glasreinigung Dem Angebot sind die vollständig ausgefüllten Kalkulationstabellen mit der Datei

Anlage 4_Kalkulationstabellen Glasreinigung_Los 2

beizufügen. Für die Kalkulation sind ausschließlich diese Kalkulationstabellen zu verwenden. Andere Kalkulationstabellen werden nicht anerkannt und führen zum Ausschluss.

In Anlage 4a_Kalkulationshinweise Glasreinigung_Los 2 wird ausführlich erklärt, wie die Kalkulationstabellen auszufüllen sind.

Unvollständig ausgefüllte Kalkulationstabellen führen zum Ausschluss des Angebots.

3.2 Ausführungskonzept Glasreinigung Mit seinem Angebot hat der Bieter ein Ausführungskonzept für die Glasreinigung einzureichen. (selbst zu erstellende Anlage des Bieters). Der Umfang des Ausführungskonzepts sollte maximal 4 Seiten, einseitig beschrieben, Größe 11, Arial nicht überschreiten.

Es wird erwartet, dass der Bieter in diesem Konzept darstellt, wie er technisch und organisatorisch die Ausführung der Leistungen durchzuführen beabsichtigt. Das Konzept wird anhand der nachfolgend genannten drei Kriterien bewertet. Deshalb ist es wichtig, dass es zu jedem der Kriterien Aussagen enthält, die eine Bewertung ermöglichen.

a) Arbeitsmethodik: Organisation der Leistungserbringung im Hinblick auf die Ausstattung der Mitarbeiter mit den konkret zur Leistungserbringung erforderlichen Geräten und Materialien unter konkreter Benennung der Arbeitsgeräte, -materialien, Reinigungsmittel und technischen Ausrüstungsgegenstände. b) Arbeitsschutz: Darstellung der Maßnahmen zur Arbeitssicherheit der eingesetzten Mitarbeiter unter konkreter Benennung der zum Einsatz kommenden Schutzausrüstung. c) Arbeitsüberprüfung: Darstellung interner Kontrollmechanismen zur Sicherstellung einer hohen Qualität der Leistungserbringung der eigenen Reinigungskräfte durch Vorgesetzte.

Zur Bewertung siehe Kapitel IV, 4.2.2. Wird eine der dort genannten Mindestvoraussetzungen nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

IV. Zuschlagskriterien, Angebotswertung und Bewertungsmethode

  1. Zuschlagskriterien

1.1. Los 1

Zuschlagskriterium Gewichtung (in %) Maximal zu erreichende Punkte (Preispunkte (PP)/ bzw. Leistungspunkte (LP)

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Wertungspreis Los 1 (= 100 Jahreskosten brutto gemäß Anlage 1_Angebotsschreiben 60 und Preisblatt)

Elektronisches 20 Qualitätsmesssystem („L1“)

Umweltschutzkonzept („L2“) 20 40 Qualitätssicherungskonzept 60 („L3)

1.2. Los 2

Zuschlagskriterium Gewichtung (in %) Maximal zu erreichende Punkte (Preispunkte (PP)/ bzw. Leistungspunkte (LP)

Wertungspreis Los 2 (= 100 Jahreskosten brutto gemäß 70 Anlage Angebotsschreiben und Preisblatt)

Ausführungstage gemäß 50 Anlage 1_Angebotsschreiben 30 und Preisblatt („L4“) Ausführungskonzept („L5“) 50

  1. Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote für Los 1 und Los 2

Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird in Los 1 der Wertungspreis P mit 60 % und die zu erwartende Qualität als Leistungswertung L mit 40 % bewertet. Für Los 2 wird der Wertungspreis mit 70 %, die zu erwartende Qualität mit 30 % bewertet. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z erhält den Zuschlag.

Formel für Los 1: Z = P x 60 % + (L1 + L2 + L3) x 40 % Formel für Los 2: Z = P x 70 % + (L4 + L5) x 30 %

  1. Bewertung Los 1

3.1. Ermittlung der Preispunkte

Der Wertungspreis für Los 1 (= Jahreskosten brutto) ergibt sich aus Anlage 1_Angebotsschreiben und Preisblatt. Bei Übertragungsfehlern gilt der netto-Preis aus der Kalkulationstabelle, auf Brutto hochgerechnet.

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Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Preispunkte. Ein fiktives Angebot mit dem doppelten des niedrigsten Wertungspreises erhält 0 Preispunkte. Angebote mit mehr als dem Doppelten des günstigsten Wertungspreises erhalten ebenfalls 0 Preispunkte. Die Preispunkte für Angebote zwischen dem günstigsten und dem doppelten Wertungspreis werden durch Interpolation ermittelt.

3.2. Ermittlung der Leistungspunkte L Insgesamt können je Los bis zu 100 Leistungspunkte erzielt werden.

für Los 1: L1 (20) + L2 (20) + L3 (60)

3.2.1. Bewertung Elektronisches Qualitätsmesssystem, Leistungspunkte L1 Die eingereichte Darstellung des Elektronischen Qualitätsmesssystems wird bewertet, wie im Formular angegeben, das mit dem Angebot zu Los 1 abzugeben ist. (Formular in Anlage 2, Erklärungen im Vergabeverfahren, Nr. 10.)

 Für das Kriterium A „Technische Standards“ können maximal 5 Punkte erreicht werden, Mindestvoraussetzung ist eine erreichte Punktzahl von 3.  Für das Kriterium B „Qualität des Aufnahmemediums“ können maximal 8 Punkte erreicht werden, Mindestvoraussetzung ist eine erreichte Punktzahl von 5.  Für das Kriterium C „Möglichkeiten der Auswertung“ können maximal 7 Punkte erreicht werden, Mindestvoraussetzung ist eine erreichte Punktzahl von 4.

Für das Qualitätsmesssystem können insgesamt also maximal 20 Punkte erreicht werden. Mindestvoraussetzung in Summe sind 12 Punkte. Wird eine der Mindestvoraussetzungen nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

3.2.2 Bewertung Umweltschutzkonzept, Leistungspunkte L2 Für das Umweltschutzkonzept können insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden. Mindestvoraussetzung in Summe ist 12 Punkte. Wird die Mindestvoraussetzung nicht erreicht führt dies zum Ausschluss des Angebots.

Kriterium Anforderungen Punkte Maßnahmen zur Keine Angaben 0 Umweltentlastung bezüglich Der Bieter stellt lückenhaft, unvollständig, 3 Verbrauch von Frischwasser, ggf. widersprüchlich oder nur mit durch Einsatz von allgemeingültigen Aussagen dar, dass im Reinigungsmaschinen maschinellen Reinigungsverfahren eine Umweltentlastung zu erwarten ist Der Bieter stellt lückenlos und vollständig 5 sowie detailliert und nachvollziehbar dar, wieviel Frischwasser durch die geplante maschinelle Reinigung gegenüber der manuellen Reinigung voraussichtlich eingespart werden kann. Maßnahmen zum Einsatz von Keine Angaben 0 energie- und umweltschonenden lückenhafte, unvollständige, 3 Reinigungsverfahren/Arbeits- widersprüchliche oder lediglich methoden allgemeingültige Aussagen

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Der Bieter stellt lückenlos und vollständig 5 sowie detailliert und nachvollziehbar dar, dass er nicht nur allgemeingültige energie- und umweltschonende Arbeitsmethoden einzusetzen beabsichtigt, sondern darüber hinaus freiwillige Verfahren zur effizienten und dauerhaften Schonung von Energiereserven umsetzen wird. Maßnahmen zur Keine Angaben 0 Umweltentlastung durch den lückenhafte, unvollständige, 3 möglichst geringfügigen Einsatz widersprüchliche oder lediglich bzw. den Einsatz möglichst allgemeingültige Aussagen umweltschonender Der Bieter stellt lückenlos und vollständig 5 Reinigungschemie sowie detailliert und nachvollziehbar dar, dass er nicht nur allgemeingültige umweltschonende Aspekte, sondern zusätzliche Auswahlkriterien und Maßnahmen berücksichtigt und implementiert, anhand derer umweltschonenden Reinigungsmitteln der Vorzug beim Einsatz gegeben wird. Maßnahmen zur eigenen Keine Angaben 0 Abfallminimierung / lückenhafte, unvollständige, 2 Abfallvermeidung widersprüchliche Angaben oder Darstellung lediglich allgemeingültiger Maßnahmen zur eigenen Abfallreduzierung. Lückenlose, vollständige, detaillierte und 4 nachvollziehbare Darstellung. Darüber hinaus werden freiwillige, zusätzliche Maßnahmen zur individuellen eigenen Abfallreduzierung dargestellt. Über die vorigen Angaben hinaus werden 5 zusätzlich eigene/selbst entwickelte Konzepte zur eigenen Abfallreduzierung in der Auftragsumsetzung bei den AG dargelegt, sodass aus Sicht der AG mit einer dauerhaft effizienten und größtmöglichen Abnahme des eigenen Abfallvolumens zu rechnen ist.

3.2.3 Bewertung Qualitätssicherungskonzept, Leistungspunkte L3 Für das Qualitätssicherungskonzept können insgesamt maximal 60 Punkte erreicht werden. Mindestvoraussetzung in Summe ist 40 Punkte. Wird die Mindestvoraussetzung nicht erreicht führt dies zum Ausschluss des Angebots.

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Kriterium Anforderungen Punkte Prozess im Falle Keine Angaben 0 außerplanmäßiger Ausfälle von Vertretungsreglung innerhalb des 5 Mitarbeitern normalen Revierpersonals im Objekt, nicht besetzte Arbeitsreviere müssen vom bestehenden Personalpool in Überstunden/Verlängerung der normalen Arbeitszeit, mitgereinigt werden. Lückenlose und vollständige Darstellung, 10 zusätzlich zum normalen Revierpersonal wird ein „Springerpool“ an Mitarbeitern im Objekt eingestellt, um Ausfallzeiten auszugleichen. Ein nicht besetztes Revier wird im Bedarfsfall durch diesen „Springerpool“ im Objekt gereinigt. Zusätzlich zu den erforderlichen Angaben 15 für 5-10 Punkte: Vorhandensein einer objektübergreifenden (neben dem hier ausgeschriebenen Auftrag bestehende) Vertretungsstrategie, Zusicherung verbindlicher Personalersatzzeiten (max. 48 Stunden)

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Schulungs- und Keine Angaben 0 Weiterbildungsangebote für Lückenhafte, unvollständige, 5 gewerbliche Mitarbeiter widersprüchliche Angaben oder lediglich allgemeingültige Schulungs- Weiterbildungskonzepte ohne nähere Ausführung Lückenlos, vollständige, detaillierte und 10 nachvollziehbare Darstellung. Darüber hinaus Darstellung zu auftragsbezogenen Schulungskonzepten zur Sicherstellung der geforderten Qualität und des Arbeitsschutzes. Zusätzlich zu den erforderlichen Angaben 15 für 5-10 Punkte: eigenes/selbst entwickeltes Schulungs- und Weiterbildungskonzept zur Sicherstellung der geforderten Qualität und des Arbeitsschutzes in der Auftragsumsetzung bei den AG, das eine dauerhaft hohe Qualität der Leistungserbringung erwarten lässt. Interne Kontrollmechanismen Keine Angaben 0 der eigenen Reinigungskräfte Der Bieter stellt nur dar, dass er die 5 durch Vorgesetzte / Mitarbeiter täglich in unbestimmter Form Qualitätssicherungs- kontrollieren wird. /Fehlermanagementkonzept Lückenlose und vollständige Darstellung. 10 Es ist detailliert nachvollziehbar, was bei jedem Mitarbeiter wann und mit welcher Systematik kontrollieren wird. Zusätzlich zu den erforderlichen Angaben 15 für 5-10 Punkte: Darstellung, welche Maßnahmen nach den Kontrollen und erkannten Mängeln systematisch ergriffen werden, damit die erkannten Mängel künftig nicht mehr vorkommen. Der Bieter erklärt sich bereit, dass die AG über alle grundsätzlichen Maßnahmen (nicht personenbezogen) informiert werden. Qualifikation des für den Auftrag Keine Angaben 0 vorgesehenen Aufsichtspersonal, welches erfahren in der 5 Aufsichtspersonals/Objektleiters Objektbetreuung ist und nachweislich folgende Qualifikation besitzt: Der Objektleiter muss über eine abgeschlossene Ausbildung zum Gebäudereinigungsmeister sowie eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Objektleiter einer ähnlichen Immobilie verfügen. keine nennenswerte Erfahrung

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mit einem manuellen oder elektronischen Qualitätsmesssystem Aufsichtspersonal, welches erfahren in der 10 Objektbetreuung ist und nachweislich folgende Qualifikation besitzt: Der Objektleiter muss über eine abgeschlossene Ausbildung zum Gebäudereinigungsmeister sowie eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Objektleiter einer ähnlichen Immobilie verfügen. Lediglich Erfahrung mit einem manuellen Qualitätsmesssystem, aber Zusicherung, dass den einzusetzenden Mitarbeiter/innen im Rahmen des auftragsbezogenen Schulungs- und Weiterbildungskonzepts die für den sicheren Umgang mit dem eingesetzten elektronischen Qualitätsmesssystem notwendigen Kenntnisse bis zum Objektstart vermittelt werden Der Bieter nennt namentlich verbindlich 15 einzusetzendes Aufsichtspersonal, welches erfahren in der Objektbetreuung ist und nachweislich folgende Qualifikation besitzt: Der Objektleiter muss über eine abgeschlossene Ausbildung zum Gebäudereinigungsmeister sowie eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Objektleiter einer ähnlichen Immobilie verfügen, zusätzlich mindestens ein Jahr oder länger Erfahrung mit dem angebotenen Qualitätsmesssystem.

  1. Bewertung in Los 2

4.1 Ermittlung der Preispunkte Der Wertungspreis für Los 2 (= Jahreskosten brutto) ergibt sich aus Anlage 1_Angebotsschreiben und Preisblatt. Bei Übertragungsfehlern gilt der netto-Preis aus der Kalkulationstabelle, auf Brutto hochgerechnet.

Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Preispunkte. Ein fiktives Angebot mit dem doppelten des niedrigsten Wertungspreises erhält 0 Preispunkte. Angebote mit mehr als dem Doppelten des günstigsten Wertungspreises erhalten ebenfalls 0 Preispunkte. Die Preispunkte für Angebote zwischen dem günstigsten und dem doppelten Wertungspreis werden durch Interpolation ermittelt.

4.2 Ermittlung der Leistungspunkte Insgesamt können für das Los bis zu 100 Leistungspunkte erzielt werden.

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für Los 2: L4 (50) + L5 (50)

4.2.1 Bewertung Ausführungstage, Leistungspunkte L4 Die kalkulierten Ausführungstage ergeben sich aus Anlage 1 „Angebotsschreiben und Preisblatt“, Punkt 5.2, das vom Bieter mit dem Angebot eingereicht wurde.

Das wertbare Angebot mit der niedrigsten Anzahl von Ausführungstagen im Jahr erhält 50 Punkte. Ein fiktives Angebot mit der doppelten Anzahl von Ausführungstagen im Jahr erhält 0 Preispunkte. Ein Angebot mit mehr als dieser doppelten Anzahl von Ausführungstagen erhält ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die Angebote mit dazwischenliegenden Ausführungstagen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Eine Mindestanforderung gibt es zu diesem Wertungskriterium nicht.

4.2.2 Bewertung Ausführungskonzept, Leistungspunkte L5 Für das Ausführungskonzept können insgesamt maximal 50 Punkte erreicht werden. Mindestvoraussetzung in Summe ist 30 Punkte. Wird die Mindestvoraussetzung nicht erreicht führt dies zum Ausschluss des Angebots.

Kriterium Anforderungen Punkte Arbeitsmethodik Keine Angaben 0 Nur rudimentäre Ausführung zu 6 erforderlichen Geräten, Materialien und technischen Ausrüstungsgegenstände unter konkreter Benennung der Arbeitsgeräte, -materialien, Reinigungsmittel und technischen Ausrüstungsgegenstände. AG sehen hohes Risiko, dass eine gesicherte und ordnungsgemäße Ausführung nicht stattfindet. vollständige Ausführung zu erforderlichen 13 Geräten und Materialien unter konkreter Benennung der Arbeitsgeräte, - materialien, Reinigungsmittel und technischen Ausrüstungsgegenstände. AG sehen nur ein geringes Risiko, dass eine gesicherte und ordnungsgemäße Ausführung nicht stattfindet. Überzeugende und auf den konkreten 20 Auftrag bezogene Ausführung zu erforderlichen Geräten und Materialien unter konkreter Benennung der Arbeitsgeräte, -materialien, Reinigungsmittel und technischen Ausrüstungsgegenstände. AG sehen nur ein sehr geringes Risiko, dass eine gesicherte und ordnungsgemäße Ausführung nicht stattfindet.

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Arbeitsschutz Keine Angaben 0 Lückenhafte, unvollständige oder lediglich 5 sehr allgemeine Aussagen zur Arbeitssicherheit der eingesetzten Mitarbeiter Maßnahmen zur Arbeitssicherheit der 10 eingesetzten Mitarbeiter und die zum Einsatz kommende Schutzausrüstung konkret benannt, die Ausrüstung lässt einen befriedigenden Schutz erwarten Maßnahmen zur Arbeitssicherheit der 15 eingesetzten Mitarbeiter und die zum Einsatz kommende Schutzausrüstung konkret benannt, die Ausrüstung lässt einen hohen Schutzstandard erwarten. Arbeitsüberprüfung Keine Angaben 0 Der Bieter stellt nur dar, dass er die 5 Mitarbeiter in unbestimmter Form kontrollieren wird. Darstellung interner Kontrollmechanismen 10 zur Sicherstellung einer hohen Qualität der Leistungserbringung, lässt ein gutes Arbeitsergebnis erwarten Konkrete, detaillierte Darstellung interner 15 Kontrollmechanismen zur Sicherstellung einer hohen Qualität der Leistungserbringung, lässt ein sehr gutes Arbeitsergebnis erwarten

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V. Leistungsbeschreibungen Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Reinigung des Standortes der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost und der Postbeamtenkrankenkasse, Nauheimer Straße 98 in Stuttgart.

  1. Los 1 Der künftige Auftrag zu Los 1 umfasst die Unterhalts- und Grundreinigung für folgende Flächen:

• Büroflächen im EG bis 4. OG mit einer Fläche von insgesamt ca. 11.907,80 m² • Terrassen- und Balkonflächen im EG sowie 2. und 4. OG mit einer Fläche von insgesamt ca. 80,92 m² im Gebäude NH 98 • Lagerflächen im 1. und 2. UG mit einer Fläche von insgesamt ca. 1.525,78 m² in NH98

Dazu kommen Bedarfs- und Sonderreinigungen. Die zu erbringende Leistung wird detailliert beschrieben in folgenden Anlagen:

Anlage 5_Leistungsbeschreibung UHR-BR_Los1 Anlage 5a_Leistungsverzeichnis UHR-BR_Los1 Anlage 5b_Definition Reinigungsarten UHR-BR_Los1

Im Auftragsfall wird Anlage 7_Vertrag Reinigung UHR-BR_Los1 Vertragsbestandteil.

  1. Los 2 Der künftige Auftrag zu Los 2 umfasst die Glas- und Rahmenreinigung für folgende Fenster- und Oberlichterflächen:

6.397,50 qm, einseitig/raumseitig gemessen, zweimal jährlich zu reinigen

Dazu entstehen ggf. Abrufe von Bedarfsreinigungen. Die zu erbringende Leistung wird detailliert beschrieben in folgenden Anlagen:

Anlage 6_Leistungsbeschreibung GR_Los2

Im Auftragsfall wird Anlage 8_Vertrag Glasreinigung_Los2 Vertragsbestandteil.

VI. Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt getrennt in zwei Teilen:

Rechnung BAnst PT (inklusive der Leistungen für die Räume von VAP, EW und BeW)

Rechnung PBeaKK

Die Rechnungsstellungen sind zwingend unter Nutzung der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) nach den Vorgaben der E- Rechnungs-Verordnung elektronisch einzureichen; eine Einreichung der Rechnung in Schriftform ist nicht zulässig.

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Die Parteien vereinbaren, dass Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.

Die Rechnungsstellung erfolgt unter Angabe der jeweiligen Auftragsnummer per eRechnung im Format xRechnung. Die jeweilige Leitweg-ID, die Rechnungsanschrift und detaillierte Informationen zu geeigneten Übertragungskanälen finden sich in den Vertragsdokumenten bzw. werden bei Auftragserteilung mitgeteilt.

für Los 1 Anlage 7_Vertrag_Reinigung_UHR-BR_Los 1, Kapitel 9 für Los 2 Anlage 8_Vertrag Glasreinigung Los 2, Kapitel 9

VII. Anlagen:

Anlage 1_Angebotsschreiben und Preisblatt (vorzulegen) Anlage 2_Erklärungen_im_Vergabeverfahren (vorzulegen) Anlage 3_Kalkulationstabellen_UHR-BR_Los1 (vorzulegen) Anlage 3a_Kalkulationshinweise UHR-BR_Los 1 (allgem.) (verbleibt beim Bieter, wird Vertragsbestandteil) Anlage 4_Kalkulationstabellen_Glasreinigung_Los2 (vorzulegen) Anlage 4a_Kalkulationshinweise_Glasreinigung_Los2 (allgem.) (verbleibt beim Bieter, wird Vertragsbestandteil) Anlage 5_Leistungsbeschreibung_UHR-BR (allgem.) (verbleibt beim Bieter, wird Vertragsbestandteil) Anlage 5a_Leistungsverzeichnis_UHR-BR_Los1 (allgem.) (verbleibt beim Bieter, wird Vertragsbestandteil) Anlage 5b_Definitionen Reinigungsarten_UHR-BR_Los1 (allgem.) (verbleibt beim Bieter, wird Vertragsbestandteil) Anlage 6_Leistungsbeschreibung GR_Los2 (allgem.) (verbleibt beim Bieter, wird Vertragsbestandteil) Anlage 7_Vertrag Reinigung UHR-BR_Los1 (wird nach Zuschlagserteilung personalisiert und dem Bieter zur Unterzeichnung zugesendet) Anlage 8_Vertrag Glasreinigung_Los2 (wird nach Zuschlagserteilung personalisiert und dem Bieter zur Unterzeichnung zugesendet)

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