Anlage_Bieterfragen_1109.pdf

Unterhalts-, Bedarfs- und Glasreinigung in Stuttgart

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 09:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Fragen zur Vergabeunterlage AZ: 2026_35-1_1008 Stand: 11.09.2026, 10:16 Uhr

Lfd. Nr.FrageBezugAntwort
zur
Vergabe-
unterlage
1Fehlende Berechnungsformeln in Anlage 3 In der Datei „Anlage 3 Kalkulation UHR-BR Los 1“ können in den Zeilen 15 und 17 Leistungswerte eingetragen werden. Die zugehöri- gen geschützten Berechnungszellen in den Spalten G bis L enthalten jedoch keine Formeln, sodass die Leistungen für das Haupttreppen- haus und den Krankenliegenraum nicht in die Stunden- und Preisbe- rechnung einfließen. Bitte stellen Sie eine korrigierte Kalkulationsdatei zur Verfügung. Von einer eigenständigen Änderung der geschützten Zellen sehen wir ab.Anlage wurde geändert und als „Anlage 3_Kalkulationstabellen_UHR-BR_Los1_V2“ hochgeladen. Bitte verwenden Sie ausschließlich die aktuellste Version der Anlagen. (Achten Sie bitte auf die Endungen V2, V3 …)
2Anzahl der Reinigungstage In der Leistungsbeschreibung wer- den teilweise 52 Reinigungstage bei zweimal wöchentlicher und 104 Reinigungstage bei einmal wöchent- licher Reinigung genannt. Die Kal- kulationsdatei verwendet dagegen 104 beziehungsweise 52 Reini- gungstage. Zudem werden für eine fünfmal wöchentliche Reinigung in der Leis- tungsbeschreibung 253 Tage, in der Kalkulation jedoch 250,5 Tage an- gesetzt. Bitte bestätigen Sie, welche Reini- gungstage für die Angebotskalkula- tion verbindlich zu verwenden sind. Tarifliche Kalkulationsgrundlage zum Vertragsbeginn 01.01.2027 Die Kalkulationsunterlagen geben die ab 01.01.2026 geltenden Tarif- löhne von 15,00 Euro für Lohngrup- pe 1 und 18,40 Euro für Lohngruppe 6 vor. Der Vertrag beginnt jedoch erst am 01.01.2027. Bitte erläutern Sie, auf welcher tariflichen Grundlage das Angebot zu kalkulieren ist. Wird eine zum 01.01.2027 wirksam werdende Tarif- oder Sozialkosten- änderung unmittelbar ab Vertrags- beginn berücksichtigt, oder ist eine voraussichtliche Tarifsteigerung bereits im Angebotspreis einzukal- kulieren?Bei einer wöchentlichen Reinigung sind es 52 Tage und bei zweimal wöchentlicher Reinigung sind es 104 Tage. In der Leistungsbeschreibung wurden die Zahlen korri- giert. Für die Angebotskalkulation sind 250,5 Tage verbindlich. In der Leistungsbeschreibung wurden die Zahlen korri- giert. Für das Angebot ist mit dem aktuellen Tarif der Lohn- gruppen zu kalkulieren. Es ist nicht vorhersehbar in welchem Ausmaß sich die tariflichen Bestimmungen verändern. Somit ist das Angebot auf der Grundlage des aktuellen Tariflohns zu bilden. Das Thema Preisanpassungen ist in „Anlage 7_Vertrag Reinigung UHR-BR_Los1“ unter Punkt 10.4 Preisgleit- klausel definiert.
Bitte erläutern Sie außerdem, ab welchem Zeitpunkt eine entspre- chende Preisanpassung nach den Vertragsbedingungen wirksam werden kann.Das Thema Preisanpassungen ist in „Anlage 7_Vertrag Reinigung UHR-BR_Los1“ unter Punkt 10.4 Preisgleit- klausel definiert.
3Die Leistungsbeschreibung lässt grundsätzlich eine zweimal jährliche Glas- und Rahmenreinigung erken- nen. In der Kalkulationsdatei und im Ausführungsplan sind die Oberlich- ter dagegen nur einmal jährlich berücksichtigt. Bitte bestätigen Sie, dass die Ober- lichter einmal jährlich und die übri- gen aufgeführten Glasflächen zweimal jährlich zu reinigen sind. Anerkennung von Mehr-Objekt- beziehungsweise Rahmenvertrags- referenzen Wird bei einem einheitlichen Rah- menvertrag mit einem Auftraggeber, der mehrere gleichzeitig betreute Objekte umfasst, die kumulierte Fläche sämtlicher vertragsgegen- ständlicher Objekte berücksichtigt? Gilt dies sowohl für die geforderte Grundfläche von mehr als 30.000 m² je Referenz in Los 1 als auch für die einseitig gemessene Glasfläche von mehr als 7.000 m² je Referenz in Los 2?Die Oberlichter werden laut der Kalkulationstabelle ein- mal Jährlich gereinigt und die aufgeführten Glasflächen zweimal jährlich. Eine kumulierte Betrachtung ist nicht zulässig. Die geforderten Referenzen müssen den Vorgaben ent- sprechen. Dies gilt sowohl für Los 1, als auch für Los 2.
4In der Leistungsbeschreibung steht: unter 3.1.: "Die Glas- und Rahmen- flächen sind einseitig (raumseitig) zu reinigen.". Müssen demnach die Außenseiten nicht gereinigt wer- den?Die Außenseiten müssen nicht gereinigt werden. Anlage wurde geändert und als „Anlage4_Kalkulatitionstabellen_Glasreinigung_Los2_V2“ erneut hochgeladen. Bitte verwenden Sie ausschließlich die aktuellste Version der Anlagen. (Achten Sie bitte auf die Endungen V2, V3 …)
5Für den Objektleiter ist ein Gebäu- dereinigungsmeister gefordert. Ist hier wirklich ein Meister gefordert oder wäre auch ein Geselle ausrei- chend?Anlage 5 Leis- tungsbe- schrei- bungDie Voraussetzung für den Objektleiter wurde von der Fachseite laut Leistungsbeschreibung bestätigt: Der Objektleiter muss über eine abgeschlossene Aus- bildung zum Gebäudereinigungsmeister sowie eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Objekt- leiter einer ähnlichen Immobilie verfügen. Der AN hat den Ausbildungsnachweis binnen 3 Monate nach der Zuschlagserteilung zu erbringen. Die geforderte Berufs- erfahrung ist in der Vergabeunterlage unter dem Punkt Leistungspunkt 3 benannt.
6Bei der Referenzabfrage entzieht sich uns der Sinn, warum bei der Unterhaltsreinigung als Grundfläche 30.000 m² abgefragt wird, wenn die Grundfläche für das zu reinigende Gebäude nur ca. 11.900 m² hat. Genauso bei der Glasreinigung: hier wird eine Fläche von 7.000 m² ge- fordert, aber die Glasfläche im Ob- jekt nur 3.200 m² ist. Wir bitten um Prüfung und kurze Rückmeldung.Die in den Vergabeunterlagen in Bezug auf die Referen- zen genannten Quadratmeterangaben dienen der Orien- tierung und sollen die Gegebenheiten des Gebäudekom- plexes verdeutlichen. Die zu reinigende Liegenschaft erfordert aufgrund der vielfältigen Reinigungsgruppen und Flächenaufteilung eine differenzierte Reinigungsstrategie, die mit der Erfah- rung mit großen Liegenschaften einhergeht.
7Die Flächenangaben für Los 1 wei- chen voneinander ab: Das Raum- buch NH98 weist insgesamt 14.734,90 m² aus (davon 2.414,84 m² „auf Regie“), die Kalkulationsta- belle rechnet in Position 1 mit 11.907,80 m² und in Position 3 mit 1.606,70 m², die Leistungsbeschrei- bung nennt 13.514,50 m². Bitte teilen Sie mit, welche Flächen für die Angebotskalkulation verbindlich sind und wie die im Raumbuch als „auf Regie“ ausgewiesenen Tech- nik-, Lüftungs-, Elektro- und Hei- zungsräume abzubilden sind.Die Quadratmeterangaben in der Leistungsbeschreibung und in der Anlage 3 „Kalkulationstabellen_UHR-BR_Los 1“ Tabellenblatt „Kalkulationstabelle Unterhaltsreinigung“ sind einheitlich. Diese sind für die Angebotskalkulation verbindlich. Die auf Regie zu reinigenden Flächen unterfallen der Bedarfsreinigung. Über die reguläre Unterhaltsreinigung hinaus ist die Beauftragung von Bedarfsreinigungen möglich. Bedarfsreinigungen werden durch die AG separat beauf- tragt und auf der Grundlage des vereinbarten Stunden- verrechnungssatzes abgerechnet. In der Anlage 3 „Kalku- lationstabellen_UHR-BR_Los 1“ ist für den Stundenver- rechnungssatz das Tabellenblatt „SVS Bedarfsreinigung“ zu nutzen.
8Das Raumbuch und das Leistungs- verzeichnis sehen eine monatliche Reinigung vor (87,61 m², Raum- gruppe RG 1B, Häufigkeit 1 x mo- natlich, 12 Reinigungstage). Die Kalkulationstabelle „Kalkulation Unterhaltsreinigung“ enthält hierfür keine Position. Bitte erläutern Sie, wie diese Flächen zu kalkulieren sind, oder stellen Sie eine ergänzte Kalkulationsdatei bereit.Alle Flächen, die in Anlage 5a „Leistungsverzeichnis“ benannt sind, sind in der Anlage 3 „Kalkulationstabel- len_UHR-BR_Los 1“ enthalten.
9Die Raumgruppen des Leistungs- verzeichnisses (Anlage 5a) lassen sich den 14 Positionen der Kalkula- tionstabelle nicht eindeutig zuord- nen; für die Raumgruppen RG 1A (Verkehrsflächen täglich), RG 2A (Pforte) und RG 6 (Speiseräume) ist keine entsprechende Kalkulations- zeile erkennbar. Zudem weist das Raumbuch im Turnus „5 x wö“ rund 90 m² Vorräume aus, die keiner der Kalkulationszeilen zugeordnet wer- den können. zur Verfügung. Bitte stellen Sie eine Zuordnung der Raumgruppen zu den Kalkulations- zeilen einschließlich des jeweils verbindlichen Turnus her.Die Anlage 5a „Leistungsverzeichnis“ listet die Einzelleis- tungen je Raumgruppe auf. Die Anlage 3 „Kalkulationsta- bellen_UHR-BR_Los 1“ stellt unter anderem für die ein- zelnen Positionen die Flächenangaben der zu reinigen- den Flächen mit dem jeweiligen Reinigungsturnus dar. Diese sind Grundlage für die Angebotskalkulation. Alle Flächen, die in Anlage 5a „Leistungsverzeichnis“ benannt sind, sind in der Anlage 3 „Kalkulationstabel- len_UHR-BR_Los 1“ enthalten. Die im Raumbuch ausgewiesenen Vorräume sind in der Anlage 3 „Kalkulationstabellen_UHR-BR_Los 1“ Tabel- lenblatt „Kalkulationstabelle Unterhaltsreinigung“ inte- griert z.B. in der Zeile 10 unter Sanitärbereich.
10In der Kalkulationstabelle Los 1 sind in Zeile 23 „Desinfizierende Reini- gung“ 125 verrechenbare Tage sowie in der zugehörigen Fußnote 485 lfm Handläufe und 2.100 Stück Lichtschalter und Türklinken vorge- geben; die Stunden pro Abruftag trägt der Bieter dagegen frei ein, und sie fließen unmittelbar in die Wertungssumme ein. Anders als in Position 1 ist hierfür kein maximaler Leistungswert als Obergrenze vor- gegeben, und die Kalkulationshin- weise äußern sich zu dieser Positi- on nicht. Bitte geben Sie den zu- grunde zu legenden Stundenansatz je Abruftag oder einen entspre- chenden maximalen Leistungswert vor, damit die Angebote vergleich- bar sind.Die desinfizierende Reinigung soll an 125 Tagen durch- geführt werden für die ebenfalls angegebenen 485 lfm Handläufe und 2100 Stück Lichtschalter und Türklinken. Ein maximaler Leistungswert wird diesbezüglich nicht vorgegeben. Die Angabe „Stunden pro Abruftag“ ent- spricht demzufolge der Leistungswertangabe des Bieters, sodass die einzelnen Angebote miteinander vergleichbar sind.
11Die Zell- und Blattverweise für Los 1 sind uneinheitlich: Die Kalkulations- tabelle beschriftet die Wertungs- summe mit „Zelle K33“, bildet sie aber in K32; Anlage 3a nennt die Zellen G23 und K25 sowie die Zei- len 54 bis 56, tatsächlich handelt es sich um G22, K24 und die Zeilen 34 bis 36; die dort verwendeten Blatt- bezeichnungen weichen ebenfalls von den tatsächlichen Tabellen- blattnamen ab. Bitte bestätigen Sie die maßgeblichen Zellen und Tabel- lenblätter.Die Wertungssumme wird in Zelle K32 gebildet. Die Be- schriftung ist fehlerhaft. Die Anlage 3 „Kalkulationstabellen_UHR-BR_Los 1“ beinhaltet die maßgeblichen Zellen und Tabellenblätter. Die in Anlage 3a „Kalkulationshinweise UH-BR_Los1“ in der Bieterfrage genannten Zellen- und Zeilenbezeichnun- gen sind insoweit nicht maßgeblich.
12Anlage 4a fordert die Einreichung der Kalkulationstabellen zusätzlich in Papierform und auf einem mobi- len Datenträger und räumt der Pa- pierform im Konfliktfall Vorrang ein. Nach Kapitel I.2.1 der Vergabeun- terlage ist ausschließlich die elekt- ronische Angebotsabgabe über die e-Vergabe-Plattform zulässig; an- ders übermittelte Angebote werden ausgeschlossen. Bitte stellen Sie klar, dass die ausschließlich elekt- ronische Einreichung ausreicht und welche Fassung im Zweifel maß- geblich ist.Es gilt ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe über die eVergabe.
13Anlage 4a nennt bei der Kalkulation der Zugangstechnik eine alle zwei Jahre anfallende Außenreinigung der Treppenhäuser, während nach der Leistungsbeschreibung und der Antwort auf die Bieterfrage Nr. 4 ausschließlich raumseitig zu reini- gen ist. Bitte bestätigen Sie, dass keine Außenreinigung geschuldet ist und für die Zugangstechnik allein der raumseitige Zugang zu kalkulie- ren ist.Hiermit bestätigen wir, dass keine Außenreinigung ge- schuldet ist und für die Zugangstechnik ausschließlich die raumseitige Reinigung zu kalkulieren ist.
14Nach der Leistungsbeschreibung und der Antwort auf die Bieterfrage Nr. 5 ist für den Objektleiter zwin- gend die Ausbildung zum Gebäude- reinigungsmeister erforderlich. Die Bewertungsmatrix zum Qualitätssi- cherungskonzept sieht die volle Punktzahl bereits für einen geprüf- ten Objektleiter, einen Fachwirt für Reinigung und Hygiene, eine ver- gleichbare Ausbildung oder alterna- tiv eine fünfjährige Berufserfahrung vor. Bitte stellen Sie klar, ob der Meistertitel Mindestanforderung ist und wie die Bewertungsmatrix in diesem Fall anzuwenden ist.Wie in der Leistungsbeschreibung und der Antwort in Bieterfrage Nr. 5 dargestellt, muss der Objektleiter über eine abgeschlossene Ausbildung zum Gebäudereini- gungsmeister sowie eine mindestens fünfjährige Berufs- erfahrung als Objektleiter einer ähnlichen Immobilie ver- fügen. Der AN hat den Ausbildungsnachweis binnen 3 Monate nach der Zuschlagserteilung zu erbringen. Die geforderte Berufserfahrung ist in der Vergabeunterlage unter dem Punkt Leistungspunkt 3 benannt. Die Bewertungsmatrix wurde für das entsprechende Kriterium in der Vergabeunterlage unter Punkt 3.2.3 an- gepasst und in der Version V2 hochgeladen.
15Im Angebotsschreiben ist unter den Punkten 5.1 und 5.2 vorgesehen, dass der Preis sowie die Ausfüh- rungstage aus der Kalkulationsdatei übertragen werden. Bei der Überprüfung der hinterleg- ten Zellbezüge haben wir jedoch festgestellt, dass die Angaben in den Zellen N75 und D92 nicht mit den entsprechenden Werten der Kalkulationsdatei übereinstimmen. Nach unserer Prüfung müssten die entsprechenden Zellbezüge statt- dessen auf I79 bzw. D85 verweisen. Wir bitten Sie daher, die Zellbezüge im Angebotsschreiben zu überprü- fen und entsprechend zu korrigie- ren.Aufgrund der Anpassung in Anlage 4__Kalkulationstabellen_Glasreinigung _Los2_V2 vom 27.08.2026 sind die Verweise unter 5.1. und 5.2. der Anlage 1_Angebotsschreiben und Preisblatt nicht mehr aktuell. Die Zelle N75 „Summe Pos. 1 - Jahreskosten Glas- und Rahmenreinigung“ ist nun die Zelle N68. Die Zelle IJ86 „Wertungssumme (=Gesamtkosten im Jahr)“ ist nun die Zelle IJ 79. Hinsichtlich der Ausführungstage im Jahr ist die Zelle D92 „Summe Stunden im Jahr“ nun die Zelle D85.
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung