Anlage 4a_Kalkulationshinweise_Glasreinigung_Los2.docx

Unterhalts-, Bedarfs- und Glasreinigung in Stuttgart

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 09:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Grundsätzliche Bearbeitungshinweise

Für die Kalkulation der Glasreinigung sind ausschließlich die Kalkulationstabellen in der Excel-Datei „4_Anlage_Kalkulationstabellen_Glasreinigung_Los2“ wie nachstehend beschrieben zu verwenden. Andere Kalkulationstabellen werden nicht anerkannt und führen zum Ausschluss!

Alle Tabellenblätter und Zellen sind geschützt. Lediglich die Zellen, in denen Eintragungen gemacht werden müssen, sind freigegeben. Diese freigegebenen Zellen/Spalten sind farblich grau hinterlegt und die Schriftfarbe der Eintragung ist blau. Alle Eingabefelder sind auszufüllen, sofern in den nachfolgenden Kalkulationshinweisen (2.1 / 3.5 / 5.) keine Ausnahmen zugelassen sind! Fehlende Eintragungen führen zum Ausschluss!

Sollte in geschützten Tabellenbereichen der Zellschutz geöffnet oder gar geschützte Inhalte oder Formeln manipuliert/verändert werden, ist das eine Veränderung der Vergabeunterlagen und führt zum direkten Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Alle ausgefüllten Tabellenblätter sind nach erstellter Kalkulation und abschließender Bearbeitung vom Bieter auszudrucken und mit Ort, Datum, Bieterstempel und Unterschrift zu versehen. Die vollständig ausgefüllte Excel-Datei ist in digitaler Form (mobiler Datenträger) und in Papierform einzureichen.

Die digitale Version und die unterschriebenen Ausdrucke müssen den gleichen Inhalt ausweisen.

Bei Differenzen zwischen der digitalen und der Papierform gilt die Papierform als eingereichte Version.

Tabellenblatt „Kalkulation Glasreinigung“

(4_Anlage_Kalkulationstabellen_Glasreinigung_Los2, 1. Tabellenblatt)

Kalkulation der Glasreinigung: Pos. 1

Das Tabellenblatt „Kalkulation Glas“ beinhaltet im 1. Abschnitt ein Verzeichnis der zu reinigenden Glas- und Rahmenflächen spezifiziert nach Bauteilen und Reinigungsgruppen.

Die Flächen multiplizieren sich mit dem Reinigungsturnus (Häufigkeit der Reinigung im Jahr) zu den zu reinigenden Flächen im Jahr.

In der Spalte „LW“ kalkuliert der Bieter den für ihn machbaren Leistungswert in jeder hierfür vorgesehenen Zelle.

Die weitere Berechnung in dieser Tabelle erfolgt, indem die Flächen im Jahr dividiert mit den kalkulierten Leistungswerten, die Stunden im Jahr ausweisen. Diese Jahresstunden werden durch den Reinigungsturnus geteilt, um die Reinigungsstunden pro Ausführung zu ermitteln.

Die Stunden im Jahr multiplizieren sich mit dem separat zu kalkulierenden Stundenverrechnungssatz für die Glasreinigung (SVS Glas) zu reinen Ausführungskosten im Jahr.

Im Rahmen der Kalkulation der Zugangstechnik ist zu berücksichtigen, dass die Kosten zwar jährlich zu kalkulieren sind, jedoch nur alle 2 Jahre für die Außenreinigung der Treppenhäuser anfallen.

Der Bieter hat die Kosten für besondere Zugangstechniken zu kalkulieren. Besondere Zugangstechniken sind Fahrbühnen, Rollgerüste, Treppen- oder Schnellmontagegerüste, Hubarbeitsbühnen etc. Es ist zulässig, diese Kosten auch pauschal in eine Zelle einzutragen und die restlichen Spaltenzellen mit dem Wert 0,00 € auszufüllen.

Anfallende Vor- und/oder Nachbereitungskosten sind individuell einzukalkulieren. Hier sind das Aufstellen/Auf- und Abbau von besonderer Zugangstechnik, das Auslegen von Unterlegtafeln/Fahrplattensystemen etc. einzuplanen. Es ist zulässig, diese Kosten auch pauschal in eine Zelle einzutragen und die restlichen Spaltenzellen mit dem Wert 0,00 € auszufüllen.

In der Summierung dieses Tabellenabschnittes werden die Gesamtstunden im Jahr, die Ausführungsstunden, die Summe der Kosten für besondere Zugangstechnik und der Vor- und/oder Nachbereitungskosten sowie der Gesamtkosten im Jahr erhalten.

Kalkulation der Ausführungstage

Die geplanten Ausführungstage sind ein Wertungskriterium nach § 58 Abs. 2 VgV.

Die geplanten Ausführungstage sind in den Zeilen 90 und 91 zu kalkulieren.

Es werden jeweils die Stunden pro Ausführung als Planungsgrundlage aus der vorher durchgeführten Kalkulation der beiden Reinigungsbereiche „Glas- und Rahmenreinigung“ übertragen. Der Bieter hat die geplanten „Arbeitsstunden pro Mitarbeiter vor Ort“ und die „Anzahl der vor Ort reinigenden Mitarbeiter“ einzutragen. Im Ergebnis errechnen sich so die maximal geplanten Ausführungstage.

Die Angaben werden durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Gebäudereinigerhandwerk auf Plausibilität geprüft und beurteilt. In Zweifelsfällen wird um Aufklärung gebeten.

Tabellenblatt „SVS Glas“

(4_Anlage_Kalkulationstabellen_Glasreinigung_Los2, 2. Tabellenblatt)

In diesem Tabellenblatt wird der Stundenverrechnungssatz für die Glasreinigung kalkuliert.

    1. Als Erstes hat der Bieter die voraussichtlichen kalkulatorischen Fehltage einzutragen:
      • Urlaubstage
      • tarifliche Freistellungen (gem. allgemeinverbindlichem Rahmentarifvertrag)
      • wahrscheinliche Krankheitstage

Mit diesen Angaben werden die sogenannten produktiven Arbeitstage (verrechenbare Tage abzüglich voraussichtlicher Fehltage) ermittelt.

    1. Im Bereich A-1 ist mit dem ab 01.01.2026 gültigen Mindestlohn der Lohngruppe 6 für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung einheitlich zu kalkulieren.
    2. Im Bereich A-2 bis A-8 sind die jeweiligen Zuschläge für die lohngebundenen Kosten entsprechend einzutragen.
    3. Im Bereich B-1 bis B-8 wird automatisch mit Bezug der produktiven Tage der Zuschlagssatz für die Ausfallzeiten und zu zahlende Feiertagsentgelte errechnet. Da auf die jeweiligen Positionen auch Sozialversicherungsleistungen anfallen, sind diese ebenfalls eingerechnet. Eine Veränderung dieser Positionen ist nur durch die Veränderung der Angabe: Urlaubstage, tarifliche Freistellung oder wahrscheinlicher Krankheitstage möglich.
    4. Im Bereich B-9 und B-10 müssen die Bieter einen Zuschlagssatz für zusätzliches Urlaubsgeld und den entsprechenden Sozialversicherungszuschlag eintragen, die eine sogenannte „doppelte Tarifbindung“ im Unternehmen haben. Wer Mitglied in der Gebäudereinigerinnung ist und Mitarbeiter beschäftigt, die in der IG BAU Mitglied sind, muss die nicht allgemeinverbindliche zusätzliche Urlaubsgeldgewährung einkalkulieren. Wenn NICHT, dürfen diese zwei Felder mit dem Wert 0,00% versehen werden.
    5. Im Bereich B-11 wird der separat zu kalkulierende (siehe Tabellenblatt „Kalkulation B11“) Vorarbeiter als Wert automatisch übertragen.
    6. Im Bereich C-2 und C-3 müssen die vom Bieter zu ermittelnden Zuschläge der entsprechenden Positionsbeschreibungen eingetragen werden.
    7. Im Bereich D-1 muss der vom Bieter zu ermittelnde Zuschlag der Positionsbeschreibung eingetragen werden.
    8. Im Bereich D-2 werden die separat zu kalkulierenden Kosten Maschinen und Geräte (siehe Tabellenblatt „Kalkulation D2“) automatisch übertragen.
    9. Die Bereiche D-3 bis D-7 (Gemeinkosten des Bieters) werden frei als jeweiliger prozentualer Zuschlag entsprechend der Positionsbeschreibung kalkuliert.
    10. Im Bereich E-1 wird der Wagnis- und Gewinnzuschlag kalkuliert.
    11. Die Reinigung soll mit fachkundigen und fest Vollzeitbeschäftigten, steuer- und sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter/innen durchgeführt werden, mit denen schriftliche Arbeitsverträge bestehen. Diese sind dem AG auf Verlangen vorzulegen.
    12. Aus dieser Eintragung wird dann der durchschnittliche Stundenverrechnungssatz Glasreinigung ermittelt, der automatisch in das Tabellenblatt „Kalkulation Glasreinigung“ als Multiplikator von Stunden zu Kosten übertragen wird.

Tabellenblatt „Kalkulation B11“

(4_Anlage_Kalkulationstabellen_Glasreinigung_Los2, 3. Tabellenblatt)

Vorarbeiterkosten B11

Unter Beachtung der Vorgaben in Pkt. 6.5 der Leistungsbeschreibung für die Glasreinigung ist die Anwesenheitszeit eines Fachvorarbeiters zu planen.

Der Bieter kalkuliert den geplanten Fachvorarbeiter anhand seiner Tagesstunden sowie seines Stundenlohnes. Tarifvertragliche Lohnbindungen sind zu beachten! Es ist mindestens mit dem ab 01.01.2026 gültigen Mindestlohn der Lohngruppe 6 für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung zu kalkulieren. Auf den Stundenlohn werden die jeweiligen Zuschlagssätze bis zu den Selbstkosten und auf die Selbstkosten noch ein Wagnis- und Gewinnzuschlag kalkuliert. Die geplante Anwesenheitszeit des Vorarbeiters (Stunden im Jahr) multipliziert sich mit dem so ermittelten Stundenverrechnungssatz des einzusetzenden Vorarbeiters zu Vorarbeiterkosten im Jahr.

Die Vorarbeiterkosten im Jahr übertragen sich automatisch in das Tabellenblatt „SVS Glas“ in die Positionsberechnung B-11.

Tabellenblatt „Kalkulation D2“

(4_Anlage_Kalkulationstabellen_Glasreinigung_Los2, 4. Tabellenblatt)

Im Tabellenblatt „Kalkulation D2“ wird die kalkulatorische Abschreibung von Geräten und Maschinen vorgenommen.

Neben den vorgegebenen Pos. 1 - 2, deren Eingabefelder zwingend auszufüllen sind, sind die Abschreibungskosten für weitere Geräte und Maschinen in den folgenden Zeilen frei zu kalkulieren. Dabei gilt: Wird in der Spalte „Artikelbezeichnung/Typ“ etwas eingetragen, sind alle Eingabefelder auszufüllen! Bleibt die Spalte

„Artikelbezeichnung/Typ“ frei, dürfen die restlichen Zellen leer bleiben.

Es sind alle Geräte und Maschinen mit dem Wiederbeschaffungswert und der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Monaten zu kalkulieren. Daraus errechnen sich automatisch die gesamten kalkulatorischen Abschreibungswerte aller Maschinen und Geräte im Jahr. Diese Positionskalkulation beinhaltet NICHT die bilanzielle Abschreibungsmethodik, sondern die kalkulatorische Abschreibungsmethodik und soll eine Amortisationsberechnung für Maschinen und Geräte in der Wiederbeschaffung sein.

Diese kalkulatorischen Abschreibungskosten im Jahr übertragen sich automatisch in das Tabellenblatt „SVS Glas“ in die Positionsberechnung D-2.

Tabellenblatt „SVS Bedarfsreinigung“

(4_Anlage_Kalkulationstabellen_Glasreinigung_Los2, 5. Tabellenblatt)

In diesem Tabellenblatt wird der Stundenverrechnungssatz für die Bedarfsreinigung kalkuliert.

Grundsätzlich wird dieser Stundenverrechnungssatz genau so kalkuliert, wie der Stundenverrechnungssatz für die Glasreinigung, jedoch mit der Einschränkung, dass keine zusätzlichen Fachvorarbeiterkosten mehr anfallen, da diese bereits in der regelmäßigen Glasreinigung kalkuliert sind.

Die Positionen „Reinigungsmittel und Kleinmaterial“ und „Maschinen und Geräte“ sind frei zu kalkulieren.

Der so ermittelte Stundenverrechnungssatz Bedarfsreinigung überträgt sich automatisch in das Tabellenblatt „Kalkulation Glas“ an die entsprechende Stelle und dient als Multiplikator von Stunden zu Kosten.

Manueller Übertrag der Kalkulation in das Angebotsschreiben

Wertungspreis Los 2 netto

Der folgende Wert ist händisch aus der Kalkulationstabelle in das Angebotsschreiben („Anlage 1_Angebotsschreiben und Preisblatt“) bei 5.1.1 als Nettowert zu übertragen:

„Kalkulation_Glas“; Zelle I/J86

Ausführungstage

Der folgende Wert ist händisch aus der Kalkulationstabelle in das Angebotsschreiben („Anlage 1_Angebotsschreiben und Preisblatt“) bei 5.2 zu übertragen:

„Kalkulation_Glas“; Zelle D92

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