DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung
Inhaltsverzeichnis
1 Ziel der Arbeitsanweisung (AA) 2 1.1 Zusammenfassung 2 1.2 Bearbeitungsstatus 2 1.3 Genehmigungsstatus 3 1.4 Ziel 3
2 Geltungsbereich 4
3 Adressaten der AA 4
4 Fachliche Zuordnung 5 4.1 Datengenese 5 4.1.1 Grundlage 5 4.1.2 Datenentstehung 5 4.1.3 Bereitstellung der Daten 5 4.1.4 Bedeutung des Projektstatus 6 4.2 Datenmodell im Überblick 6 4.2.1 Datenmodell fachlich 6 4.2.2 Datenmodell technisch 7
5 Anforderung zur Datenübergabe der GIS-Daten 8 5.1 GIS Daten: Zuordnung durch Bezeichnung 8 5.2 Mindestinformationen der Datenlieferung 8 5.3 GIS Daten: als Geopackage 9 5.4 GIS Daten: Attribute Flächendaten 9 5.4.1 Grunderwerbstabelle (flm_flaechen) 9 5.4.2 Kontakte-Tabelle (flm_kontakte) 12 5.5 Lagestatus, Referenzsystem, Formatierung Attributtabelle 15
6 Anlagen zu dieser Arbeitsanweisung 15 6.1 Verbindliche Dokumente (Regelwerksdokumente) 15 6.2 Nicht verbindliche Dokumente 15
7 Bestehende zu beachtenden Dokumente 15
Anhang 16 7.1 Nutzungsarten 16 7.2 Arten der Grundstücksinanspruchnahme 16
Seite 1 von 34
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung
1 Ziel der Arbeitsanweisung (AA)
1.1 Zusammenfassung Die Arbeitsanweisung zielt auf eine konzernweite Abstimmung der Flächenbedarfe auf bereits im DB-Eigentum befindlichen, wie auch betroffenen Fremdgrundstücken ab. Grundlage sind die Da- tenbedarfe für Grunderwerbsverzeichnis (GEV) und Grunderwerbsplan (GEP), die in einer bundesweit einheitlichen Datenstruktur zur transparenten Visualisierung aufbereitet werden. Sie gilt für alle Projekte und Maßnahmen der Organisationseinheiten (OEen) der DB InfraGO, Ge- schäftsfeld Fahrweg, die eine Drittflächeninanspruchnahme und/oder ein Genehmigungserfor- dernis umfassen. Die Sicherstellung der Umsetzung obliegt den Projektleitern, welche die Daten- lieferung gemäß dieser Arbeitsanweisung über die entsprechende Anlage der Standard-Leis- tungsbilder beauftragen.
1.2 Bearbeitungsstatus
| Version | Status | Name | Art der Bearbeitung | Datum |
|---|---|---|---|---|
| Bearbeiter | ||||
| 1.0 | Aab | Herbert Kohl- paintner I.IFD3IFD3, Christian Güns- ter, I.IFD3IFD3 | 01.07.2021 | |
| 1.1 | i.A. | Sören Kieke, Franziska Ries- ner, Paul Hajda, Christian Güns- ter, Ann-Kathrin Eßlinger | div. redaktionelle Änderungen | 8.12.2022 – 01.09.2023 |
| 1.2 | i.A. | J.Osarek I.IFD3IFD3 ext., Franziska Ries- ner I.IFD3IFD3 | Aktualisierung und Präzisierung techni- sche Lieferformate von Shapefiles zu Geopackage | 29.08.2023 - 17.10.2023 |
| 1.3 | i.A. | Jörg Osarek I.IFD3 ext. | Ergänzung Upload Portal und GeoJSON | 06.03.2024 |
| 2.0 | i.A | Christian Günster I.IFD3, Franziska Riesner I.IFD3, | Klarstellung des Geltungsbereichs, Aktu- alisierung der Firmenbezeichnung, Er- läuterung digitaler Briefkasten, | 23.04.2024 |
| 2.1 | i.A. | Christian Günster I.IFD3 | Anpassung Formulierungen gem. Ab- stimmung I.IIG 3 | 13.03.2025 |
| 2.2 | i.A. | Christian Günster I.IFD3 | Anpassung Formulierungen gem. Ab- stimmung Eisenbahn-Bundesamt und Fachkreis Flächenmanagement; Recht- schreibung/ Layout | 25.08.2025 -19.9.2025 |
Mögliche Status = iA (in Arbeit) Aab (Arbeit abgeschlossen)
Seite 2 von 34
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung
1.3 Genehmigungsstatus
| Version | Status | Genehmigt von | Bemerkungen | Datum |
|---|---|---|---|---|
| (Name) | ||||
| 1.0 | G | Christian Günster | 01.07.2021 | |
| 2.0 | K | Christian Günster | 13.03.2025 | |
| G | Christian Günster | 19.09.2025 |
Mögliche Status = K (Korrekturwunsch), G (genehmigt)
1.4 Ziel Konzernweite Abstimmung Flächenbedarfe, bundesweit einheitliche Datenstruktur, transpa- rente Datenvisualisierung
Die Arbeitsanweisung stellt sicher, dass die Informationen zur Flächeninanspruchnahme für Grunderwerbsverzeichnis und Grunderwerbsplan, die sich im Verlauf der Planungsphasen mit dem Planungsfortschritt konkretisieren, von den beauftragten externen Planungsbüros zu defi- nierten Zeitpunkten in einer bundesweit einheitlichen Datenstruktur an die DB übergeben werden.
Diese Daten werden dann in die folgenden Systeme übernommen und unternehmensweit visu- alisiert:
an die DB InfraGO AG in die Datenbank des FLM-GIS zur weiteren Bearbeitung durch die Abteilung Flächenmanagement / Grunderwerb,
an die DB Immobilien in die Datenbank zur Darstellung in FlimasNG und DB ImmMaps.
Damit ist sichergestellt, dass allen im Raum tätigen Akteuren frühzeitig die notwendigen Infor- mationen über geplante Flächennutzungen im jeweiligen Projektumfeld bzw. Tätigkeitsbereich zur Verfügung stehen.
Seite 3 von 34
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung
2 Geltungsbereich
Alle OEen DB InfraGO, GB Fahrweg, alle Projekte und Maßnahmen mit Drittflächeninan- spruchnahme und/oder Genehmigungsbedürfnis
Die Festlegungen dieser Arbeitsanweisung gelten verbindlich für alle OEen der DB InfraGO AG im Geschäftsfeld Fahrweg.
Sie finden Anwendung bei allen Projekten und Maßnahmen, die eine Flächeninanspruchnahme auf Flächen Dritter erfordern, unabhängig davon, ob ein Genehmigungsverfahren notwendig ist oder nicht.
Bei genehmigungspflichtigen Projekten ohne Flächeninanspruchnahme gilt diese Arbeitsanwei- sung nur bis Projektstatus 3 (Bereitstellung des Projektumrings, s. Abbildung). Ab Projektstatus 4 sind die Flächenbetroffenheiten grundsätzlich flurstücksscharf darzustellen und mit ALKIS-Da- ten einschließlich Eigentümerangaben gemäß dieser Arbeitsanweisung zu übergeben und fort- zuschreiben.
Projekte und Maßnahmen, die weder eine Flächeninanspruchnahme auf Flächen Dritter verur- sachen noch einer Genehmigung bedürfen, sind nicht von dieser Arbeitsanweisung erfasst.. Projekte und Maßnahmen, die weder eine Flächeninanspruchnahme auf Flächen Dritter verur- sachen noch einer Genehmigung bedürfen, sind nicht von dieser Arbeitsanweisung erfasst.
Verhältnis der Projektstatus (PS) zu den Leistungsphasen der HOAI (Erklärung PS s. 4.3):
3 Adressaten der AA
Projektleiter:innen o.g. OEen und beauftragte Mitarbeiter:innen Flächenmanagement
Diese Arbeitsanweisung richtet sich in erster Linie an die Projektleiter:innen von Infrastruktur- projekten der DB InfraGO AG. Sie sind dafür verantwortlich, die Leistungen an die Planungsbü- ros auszuschreiben und die Einhaltung der Vorgaben dieser Arbeitsanweisung sicherzustellen. Darüber hinaus sind auch die Mitarbeiter:innen des Flächenmanagements Adressaten, soweit sie von den Projektleiter:innen beauftragt werden. Sie übernehmen die gelieferten Daten und nutzen diese als Grundlage für die Erstellung von Kauf-, Miet- und Gestattungsverträgen, die sich aus dem Grunderwerbsverzeichnis (GEV) und dem Grunderwerbsplan (GEP) ableiten.
Seite 4 von 34
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung
4 Fachliche Zuordnung
4.1 Datengenese
4.1.1 Grundlage Projektleiter beauftragt Lieferung gem. dieser AA, Visualisierung der Datenlieferung in zent- rales Immobilienmanagement-System Das Flächenmanagement gewährleistet die vertragliche Sicherung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten privater oder öffentlicher Eigentümer.
Dabei werden insbesondere Flächen für Bahnanlagen und notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen, sowie für die landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen dauerhaft benötigt. Daneben können dingliche Sicherungen und Nutzungsbefugnisse erforderlich werden.
Die Projektleiter:innen schreiben die hierfür erforderlichen Leistungen bei den Planungsbüros aus und sind für die Umsetzung der Vorgaben dieser Arbeitsanweisung verantwortlich.
Die Projektleiter:innen beauftragen mit dem Planungsauftrag verbindlich den technischen Pla- ner bzw. die mit der technischen Planung betrauten Mitarbeiter:innen (im Folgenden: Planer) mit der Umsetzung dieser Datenanforderung. Die entsprechenden Leistungen sind in den Stan- dardleistungsbildern enthalten. Zudem stellt der Projektleiter sicher, dass für den Datenaus- tausch das vorgesehene Upload-Portal Planunterlagen Flächeninanspruchnahme genutzt wird:
Startseite - DigiFLM (www.....)
4.1.2 Datenentstehung Im Rahmen der technischen Planung eines Projektes werden die in Anspruch zu nehmenden Flächen auf Grundlage der Katasterdaten digital erfasst. Hierfür erhebt der Planer die ALKIS- Daten und zu gegebenem Zeitpunkt die Eigentümerangaben bei den zuständigen Katasterbe- hörden und importiert sie in das verwendete Programmsystem. Auf dieser Basis werden die Flächen der Inanspruchnahme im Grunderwerbsplan (GEP) gra- fisch dargestellt. Den Flächen sind die Attributangaben aus dem Grunderwerbsverzeichnis (GEV) zugeordnet. Damit bilden GEP und GEV die vollständige Datengrundlage für die Flä- cheninanspruchnahme. Die Daten werden anschließend durch den Planer exportiert und zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Der Export umfasst die grafische Darstellung der Erwerbsflächen im GEP (mit An- gaben zur Art der Inanspruchnahme) sowie die zugehörigen Attribute aus dem GEV als Daten- bank. Grundlage für die Bezeichnungen der Arten der Inanspruchnahme sind die Vorgaben des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) im Leitfaden Antragsunterlagen, insbesondere die Erläuterun- gen zu Spalte 5 des GEV (Unterlage 6). Da diese Arbeitsanweisung auf den Vorgaben des EBA aufbaut, sind Datenlieferungen, die nicht alle EBA-Vorgaben enthalten, durch den Datenlieferanten anzupassen. Nur so ist eine konsolidierte und einheitliche Datenbereitstellung gewährleistet.
4.1.3 Bereitstellung der Daten Die Datenlieferungen erfolgen nach Vorliegen der Vorzugsvariante sowie im Rahmen der Ge- nehmigungsplanung. Planänderungen sind fortlaufend zu aktualisieren.
Seite 5 von 34
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung
Diese zwei definierten Projektstände werden im Folgenden als Projektstatus 3 (PS 3) und Pro- jektstatus 4 (PS 4) bezeichnet.
4.1.4 Bedeutung des Projektstatus Die Bezeichnung Projektstatus bezieht sich auf die Statusklassifizierung des Integrier- ten Flächenpools des Immobilienmanagements der DB InfraGO AG. Dabei werden bei PS 1 und 2 informative Prognosedaten zentral im Flächeninformationssystem bereitge- stellt. Diese beiden Status sind daher nicht Gegenstand dieser AA und werden daher nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
4.1.4.1 Projektstatus 3 (Vorplanung / Abgabe Vorplanungsheft)
Die Abgabe des Vorplanungsheftes markiert den Abschluss des Projektstatus 3. Zu diesem Zeitpunkt wird ausschließlich der Projektumring bereitgestellt. Der Projektumring wird mit den Katasterdaten (ALKIS) ohne Eigentümerangaben ver- schnitten. Angaben zu den Kontakt- bzw. Eigentümerdaten sind in diesem Projektstatus nicht ver- pflichtend. Bei Großprojekten, die im Rahmen der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) rea- lisiert werden, ist der Projektumring – sofern vorgesehen – nach positiv beschiedener Parlamentarischer Befassung zu übermitteln.
4.1.4.2 Projektstatus 4 (Entwurfs- / Genehmigungsplanung)
Ab Projektstatus 4 ist die Flurstücksscharfe Abbildung der Flächenbetroffenheit maßgeblich. Die Daten sind durch den Planer gemäß dieser Arbeitsanweisung nach Abschluss folgender Ar- beitsschritte zu übergeben, sofern sich in diesem Zuge Änderungen ergeben:
- erstmals, wenn der Entwurf der Antragsunterlagen Genehmigung zur Prüfung bei DB In- fraGO vorgelegt wird,
- nach der ersten Prüfung durch das EBA und der Einarbeitung der Korrekturen,
- nach Erteilung der Plangenehmigung bzw. Planfeststellung durch das EBA,
- sowie bei Planänderungen.
Zusätzlich sind ab diesem Projektstatus die ALKIS-Daten der betroffenen Flurstücke inklusive Eigentümerangaben – ebenfalls im Format gem. dieser Arbeitsanweisung - zu übergeben. Die gelieferten Daten sind während des gesamten Genehmigungsverfahrens aktuell zu halten und nach jeder Entscheidung bzw. Änderung fortzuschreiben.
4.2 Datenmodell im Überblick
4.2.1 Datenmodell fachlich Das Datenmodell besteht aus drei Kernelementen:
- Grunderwerbsplan (GEP) o Enthält die grafische Darstellung der in Anspruch zu nehmenden Flächen.
o Jede Fläche ist eindeutig identifiziert und nach Art der Inanspruchnahme klassifi- ziert.
Seite 6 von 34
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung
-
Grunderwerbsverzeichnis (GEV) o Enthält die Attributangaben zu den Flächen des GEP (z. B. Nutzungsart, Art der Inanspruchnahme, Flächengröße).
-
Kontakte-Tabelle o Enthält die Angaben zu den Eigentümer:innen und sonstigen Berechtigten der im GEP dargestellten Flächen.
o Die Verknüpfung erfolgt über die Flächenmanagement-Schlüssel-ID (flm_schl_id)
Damit ergibt sich folgendes Modell:
GEP liefert die Geometrie. -> flm_flaechen
GEV ergänzt die fachlichen Attribute. -> flm_flaechen
Kontakte-Tabelle stellt die Eigentümerbezüge her. -> flm_kontakte
Gemeinsam bilden diese Elemente ein konsistentes Datenmodell, das sowohl für die interne Bearbeitung im Flächenmanagement als auch für die Übermittlung an DB Immobilien (flimas- NG) und DB ImmMaps nutzbar ist.
4.2.2 Datenmodell technisch
flm_kontakte
Relationales Verhältnis: Zu einem Eintrag in der Tabelle flm_flaechen können mehrere Einträge in der Tabelle flm_kontakte gehören. Ein Eintrag in der Tabelle flm_kontakte ist über seinen Fremdschlüssel (flm_schl_id) immer zu genau einem Eintrag in der Tabelle flm_flaechen zuord- enbar. Für die interne Verarbeitung bedeutet dies, dass der flm_schl_ID eine Kontakt_ID und darüber die verschiedenen Eigentümerkonstellationen zugewiesen werden.
Primärschlüssel flm_flaechen (vollständige Tabelle mit Attributen siehe unten): flm_toppro- jekt_id, flm_teilprojekt_abschnitt, flm_schl_id (=eindeutige Flächen-ID innerhalb des Proj./Ab- schnitts). Jede Fläche hat nur eine Schlüssel-ID analog zur lfd. Nr. aus dem Schlüsselverzeich- nis.
Primärschlüssel flm_kontakte: flm_topprojekt_id, flm_teilprojekt_abschnitt, flm_schl_id, flm_kontakt_id Fremdschlüssel flm_kontakte zu flm_flaechen: flm_topprojekt_id, flm_teilprojekt_abschnitt, flm_schl_id
Seite 7 von 34
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung
5 Anforderung zur Datenübergabe der GIS-Daten
5.1 GIS Daten: Zuordnung durch Bezeichnung
Die im Rahmen dieser Arbeitsanweisung bereitzustellenden GIS-Daten werden im FLM-GIS des Flächenmanagements verarbeitet. Über eine Datendrehscheibe stehen sie zudem weiteren Systemen (z. B. flimasNG, DB Imm Maps) zur Verfügung. Ziel ist eine einheitliche und konsis- tente Bereitstellung von Flächeninformationen für alle beteiligten Bereiche.
Die Bereitstellung der Daten erfolgt ausschließlich über das Upload-Portal „Planunterlagen Flä- cheninanspruchnahme“.
5.2 Mindestinformationen der Datenlieferung
Um die Daten in das Grunderwerbssystem einlesen zu können sind folgende Stammdaten des Projektes bei Einreichung der Unterlagen im Upload-Portal anzugeben:
| Vorname | Vorname Einreicher:in |
|---|---|
| Nachname | Nachname Einreicher:in |
| Planungsbüro | Angabe des Unternehmens des Planers |
| Telefon | Rückrufnummer Einreicher:in |
| Leistungsphase | HOAI-Leistungsphase des Projektes |
| Projektstatus | PS gem. dieser Arbeitsanweisung |
| Region des Projekts | zuständiger Regionalbereich DB ImfraGO |
| Realisierungszeitraum von | Datum (TT.MM.JJJJ) |
| Realisierungszeitraum bis | Datum (TT.MM.JJJJ) |
| SAP-Nummer aus dem SAP-System DB InfraGO | |
| SAP-Top-Projektname | Entsprechende SAP-Projektdefinition |
| SAP-Nummer Vorhabensabschnitt | Erweiterung der SAP-Top-Projektnummer (optional) |
| Vorname AP Flächenmanagement | Vorname des Ansprechpartners im Projekt für FLM-Leis- tungen |
| Nachname AP Flächenmanage- ment | Nachname des Ansprechpartners im Projekt für FLM- Leistungen |
| Vorname Projektleiter:in | Vorname Projektleiter:in des TOP-Projekts/ Vorhaben- abschnitts |
| Nachname Projektleiter:in | Nachname Projektleiter:in des TOP-Projekts/ Vorhaben- abschnitts |
| Vorname Ansprechpartner:in Flä- chenmanagement | Vorname Ansprechpartner:in im Projekt für FLM-Leis- tungen |
| Nachname Ansprechpartner:in Flä- chenmanagement | Nachname Ansprechpartner:in im Projekt für FLM-Leis- tungen |
| E-Mail Ansprechpartner:in Flächen- management | E-Mail-Adresse Ansprechpartner:in im Projekt für FLM- Leistungen |
| E-Mail Projektleiter:in | E-Mail-Adresse Projektleiter:in |
Seite 8 von 34
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung
Organisationseinheit DB InfraGO Organisationseinheit Projektleiter:in
5.3 GIS Daten: als Geopackage Die Umringe der betroffenen Flächen sind nach Arten der Inanspruchnahme auf einem GIS- Layer im Geopackage-Format des Open Geospatial Consortium (OGC - https://www.geopack- age.org/ ) – kurz als Geopackage – auszugeben und im Upload-Portal hochzuladen.
Hinweis: alle gezeichneten Umringe müssen nachträglich geschlossen werden, Flächenschwer- punkte außerhalb von Flächen sind zu korrigieren.
Der Name des GIS-Layers und der im ersten Geopackage für Flächen daraus resultierenden Tabelle muss flm_flaechen lauten. Der Name der Tabelle im zweiten Geopackage für Kontakte muss flm_kontakte lauten.
5.4 GIS Daten: Attribute Flächendaten Durch das Programmsystem des technischen Planers wird ein Attributblock automatisiert im Flächenschwerpunkt jeder Erwerbsfläche ausgegeben (Datenbankinformation zur Flächeninan- spruchnahme). Die automatisierte Erstellung des Attributblocks ermöglicht ein nachträgliches Zusammenführen der grafischen Daten zu den Attributen und eine Darstellung gemäß dem Ausgangszustand der Datenbereitstellung. Die in diesem Attributblock (s. u.) verwendeten Be- schreibung der Feldtypen beziehen sich auf die Geopackage-Datentypen (ein Geopackage ist eine besondere Variante einer SQLite-Datenbank). Siehe OGC® GeoPackage Encoding Stan- dard –aktuelle Version unter: http://www.geopackage.org/spec/
Für die standardisierte Datenlieferung werden die Inhalte der Flächeninanspruchnahme und der Kontakte in zwei getrennten Attributtabellen abgebildet.
Im Layer flm_flaechen sind die Erwerbsflächen (nach Variantenentscheidung) mit den zugehörigen Attributen aus dem Grunderwerbsplan (GEP) und dem Grunderwerbs- verzeichnis (GEV) enthalten. Im Layer flm_kontakte werden die Eigentümer- und Kontaktdaten zu den betroffenen Inanspruchnahmeflächen geführt.
Die nachfolgenden Kapitel beschreiben die hierfür verbindlich zu verwendenden Attributtabel- len.
5.4.1 Grunderwerbstabelle (flm_flaechen) Name der Tabelle/des Layers: flm_flaechen Der Attributblock ist wie folgt zu bezeichnen:
| Spalten-name AA DatAnf NEU 2023-09 | Kurzbeschrei- bung | Detailbeschrei- bung | Typ | Beispielwert |
|---|---|---|---|---|
| fid | Feature ID | eindeutige Fea- ture ID - i.d.R. au- tomatisch z.B. durch eine GIS- Software wie QGIS generiert. Dies ist kein | INTEGER | 123 |
Seite 9 von 34
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung
| Spalten-name AA DatAnf NEU 2023-09 | Kurzbeschrei- bung | Detailbeschrei- bung | Typ | Beispielwert |
|---|---|---|---|---|
| Primärschlüssel und kann sich durch Umkopie- ren ändern. | ||||
| geom | Geometrie-Daten | enthält die Geo- metrie-Daten als WKT (Well known Text). Polygone müssen geschlos- sen sein, d.h. der letzte Punkt muss dem ersten Punkt in der Liste ent- sprechen. Dieses Feld wird häufig automatisch vom System erzeugt - z.B. beim Export aus QGIS nach Geopackage. | einer der Fol- genden : Geometry, Point, LineString, Poly- gon, MultiPoint, MultiLineString, MultiPolygon, GeometryCollec- tion | MULTIPOLYGON (((883079.4619067961 5746989.562450538, 883057.4844861203 5746989.347085445, 883052.2026239629 5746989.421901649, 883051.3353691879 5746999.157626291, 883065.3330395627 5747000.662654351, 883066.2055298875 5747000.991241884, 883067.2020795845 5747001.700115229, 883079.4619067961 5746989.562450538))) |
| flm_topprojekt_id | Projekt-SAP- Nummer | Projektdefinition gemäß SAP | TEXT(255) | G.016123456 |
| flm_teilprojekt_ab- schnitt | Projektabschnitt | Projektabschnitts- nummer | TEXT(100) | PFA1 |
| flm_schl_id | Schlüssel-ID | Die Schlüssel-ID entspricht der Schlüsselnummer im Schlüsselver- zeichnis. Unver- schlüsselte Eigen- tümer (z.B. Städte, Gmeinden usw.) erhalten ebenfalls eine Schlüssel-ID. Sie entspricht einer durchlaufenden Nummerierung über alle Gemar- kungen hinweg | INTEGER | 2054 |
Seite 10 von 34
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung
| Spalten-name AA DatAnf NEU 2023-09 | Kurzbeschrei- bung | Detailbeschrei- bung | Typ | Beispielwert |
|---|---|---|---|---|
| flm_gev_lfd_nr | Laufende Num- mer im Grunder- werbsverzeichnis | Durchlaufende Nummerierung der Eintragungen; bei Streichung wird die Liste fort- geführt. Gestri- chene Nummern entfallen und wer- den nicht erneut besetzt. Gem. Nr. 2.5.7 des Leitfadens An- tragsunterlagen muss die Num- merierung pro Gemarkung von vorn beginnen. | TEXT(50) | 50 |
| flm_gep_nr | Grunderwerbs- plan (Nummer der Unterlage) | Nummer Grunder- werbsplan/-pläne, in welchem/n die- ses Flurstück dar- gestellt ist | TEXT(100) | 6.5 |
| flm_flurstu- eck_kennzeichen | Flurstückskenn- zeichen als Zei- chenkette | Als sichere Identi- fikationsgröße wird hier zusätz- lich das vollstän- dige Flurstücks- kennzeichen in der Kodierung des Bundesamtes für katografie (BKG) angegeben | TEXT(20) | 074704000002890013__ |
| flm_gemarkung | Gemarkung | Ausgeschriebene Bezeichnung der Gemarkung, in welcher sich das Flurstück befindet | TEXT(100) | Welsow |
| flm_grund- buch_band | Grundbuch Band | Zugehörige Band- nummer aus dem Grundbuch | TEXT(100) | III |
| flm_grund- buch_blatt | Grundbuch Blatt | Zugehörige Blatt- nummer aus dem Grundbuch | TEXT(100) | 694 |
| flm_nutzungsart | AdV-Nutzungsar- tengruppe (Be- stand) | Nutzungsarten gem. Grundbuch- angaben | TEXT(100) | Lw |
| flm_bundesland | Länderkennung | Nummer des Lan- des, in welcher sich das Flurstück befindet | TEXT(2) | 12 |
Seite 11 von 34
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung
| Spalten-name AA DatAnf NEU 2023-09 | Kurzbeschrei- bung | Detailbeschrei- bung | Typ | Beispielwert |
|---|---|---|---|---|
| flm_gem_schlues- sel | Nummer der Ge- markung | Nummer der Ge- markung, in wel- cher sich das Flurstück befindet | TEXT(4) | 1197 |
| flm_flur_nr | Flurnummer | Nummer der Flur, in welcher sich das Flurstück be- findet | TEXT(3) | 6 |
| flm_flurstu- eck_zaehler | Zähler des Flur- stücks | Nummer des Flur- stücks, nur Zähler | TEXT(5) | 275 |
| flm_flurstu- eck_nenner | Nenner des Flur- stücks | Nummer des Flur- stücks nur Nenner | TEXT(5) | 0000a |
| flm_flurstu- eck_groesse_qm | Größe des Flur- stücks | Angabe deVr Ge- samtgröße des betroffenen Flur- stücks in m² - ganze Zahl | INTEGER | 6546 |
| flm_gia_art | Art der Grund- stücksinanspruch- nahme | Art der Grund- stücksinanspruch- nahme gem. Muster 6 zum Leitfaden An- tragsunterlagen | TEXT(100) | VG |
| flm_gia_gro- esse_qm | Flächengröße der Grundstücksinan- spruchnahme | Angabe der Flä- che der Grund- stücksinanspruch- nahme in m² - ganze Zahl | INTEGER | 565 |
| flm_bemerkungen | Bemerkungen | Ergänzende An- gaben zur Grund- stücksinanspruch- nahme (hier auch Grunderwerb für Dritte) | TEXT(4000) | Baustraße |
| flm_fink_id_list | FINK-ID | Bei Kompensati- onsmaßnahmen ist/ sind hier zwin- gend die FINK-ID/ en einzugeben – eine Fläche kann mehrere Fink-Ids haben - komma- separierte Liste | TEXT(4000) | Text, hier der Hinweis, es kann mehrere IDs zu einer Inanspruchnahme geben. |
5.4.2 Kontakte-Tabelle (flm_kontakte) Die Darstellung der Berechtigten des Flurstücks gemäß Grundbuch erfolgt zum Schutz der Personenbezogenen Daten in einer gesonderten Tabelle. Hierzu sind die folgenden Attributda- ten bzw. Spalten zu verwenden:
Seite 12 von 34
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung
| Spalten-name AA DatAnf Neu | Kurzbe- schreibung | Detailbeschreibung | Typ | Beispiel- |
|---|---|---|---|---|
| fid | Feature ID - (vorläufig, optional in dieser Ta- belle) | eindeutige Feature ID - i.d.R. automa- tisch z.B. durch eine GIS-Software wie QGIS generiert. Dies ist kein Primär- schlüssel und kann sich durch Umkopie- ren ändern. | INTEGER | 123 |
| geom | Geometrie- Daten - (vor- läufig, optio- nal in dieser Tabelle) | enthält die Geomet- rie-Daten als WKT (Well known Text). Polygone müssen geschlossen sein, d.h. der letzte Punkt muss dem ersten Punkt in der Liste entsprechen. Dieses Feld wird häufig au- tomatisch vom Sys- tem erzeugt - z.B. beim Export aus QGIS nach Geo- package. | einer der Fol- genden : Geometry, Point, LineString, Poly- gon, MultiPoint, MultiLineString, MultiPolygon, Ge- ometryCollection | MULTIPOLYGON (((883079.4619067961 5746989.562450538, 883057.4844861203 5746989.347085445, 883052.2026239629 5746989.421901649, 883051.3353691879 5746999.157626291, 883065.3330395627 5747000.662654351, 883066.2055298875 5747000.991241884, 883067.2020795845 5747001.700115229, 883079.4619067961 5746989.562450538))) |
| flm_topprojekt_id | Projekt- SAP-Num- mer | Projektdefinition ge- mäß SAP | TEXT(255) | G.016123456 |
| flm_teilprojekt_ab- schnitt | Projektab- schnitt | Projektabschnitt | TEXT(100) | PFA1 |
| flm_schl_id | Schlüssel-ID | Die Schlüssel-ID entspricht der Schlüsselnummer im Schlüsselverzeich- nis. Unverschlüs- selte Eigentümer (z.B. Städte, Gmein- den usw.) erhalten ebenfalls eine Schlüssel-ID. Sie entspricht einer durchlaufenden Nummerierung über alle Gemarkungen hinweg | INTEGER | 2054 |
| flm_flurstu- eck_kennzeichen | Flurstücks- kennzeichen als Zeichen- kette | Als sichere Identifi- kationsgröße wird hier zusätzlich das vollständige Flur- stückskennzeichen in der Kodierung des | TEXT(20) | 074704000002890013__ |
Seite 13 von 34
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung
| Spalten-name AA DatAnf Neu | Kurzbe- schreibung | Detailbeschreibung | Typ | Beispiel- |
|---|---|---|---|---|
| Bundesamtes für katografie (BKG) an- gegeben | ||||
| flm_kontakt_id | Kontakt-ID | Vergabe einer ein- deutigen Nummer pro Kontakt | INTEGER | 6 |
| flm_kontakt_rolle | Rolle gem. Grundbuch | Rolle des Kontaktes entsprechend der Grundbuchabteilung I (Eigentümer) oder II (Nutzer, dinglich Berechtigter) | TEXT(255) | I oder II |
| flm_kontakt_nach- name | Kontakt Nachname | Hier sind die Daten zum Nachnamen gem. Grundbuch einzutragen | TEXT(160) | Bertoni |
| flm_kontakt_vor- name | Kontakt Vor- name | Hier sind die Daten zum Vornamen gem. Grundbuch einzutra- gen | TEXT(100) | Bruno |
| flm_kontakt_geb | Kontakt Ge- burtsdatum | Geburtsdatum aus dem Grundbuch / ALKIS (Bedarfsposi- tion) ISO-8601 Da- tums-String | TEXT(10) | 1992-04-30 |
| flm_kon- takt_strasse_hausnr | Kontakt Ad- resse: Strasse und Hausnum- mer | Hier sind die Daten der Adresse gem. ALKIS einzutragen | TEXT(250) | Via Italia 212 |
| flm_kontakt_plz | Kontakt Ad- resse: PLZ | Hier sind die Daten der Adresse gem. ALKIS einzutragen | TEXT(20) | 20100 |
| flm_kontakt_ort | Kontakt Ad- resse: Ort | Hier sind die Daten der Adresse gem. ALKIS einzutragen | TEXT(80) | Milano |
| flm_kontakt_ortsteil | Kontakt Ad- resse: Orts- teil | Hier sind die Daten der Adresse gem. ALKIS einzutragen (Bedarfsposition) | TEXT(250) | Südstadt |
| flm_kontakt_land | Kontakt Ad- resse: Land | Hier sind die Daten der Adresse gem. ALKIS einzutragen (Bedarfsposition) | TEXT(80) | Italien |
| flm_kontakt_telefon | Kontakt Te- lefonnum- mer | Hier ist die Telefon- nummer zur Kontak- tierung einzutragen (Bedarfsposition) | TEXT(50) | 0174 12345678 |
| flm_kontakt_email | Kontakt E- Mail-Ad- resse | Hier ist die E-Mail- Adresse zur Kontak- tierung einzutragen (Bedarfsposition) | TEXT(100) | Bruno.Bertoni@mail.de |
Seite 14 von 34
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung
| Spalten-name AA DatAnf Neu | Kurzbe- schreibung | Detailbeschreibung | Typ | Beispiel- |
|---|---|---|---|---|
| flm_kontakt_privat | Angabe, ob Kontakt pri- vat oder öf- fentlich ist | Angabe, ob Kontakt privat oder öffentlich ist zur Auswertung für Datenfreigaben innerhalb der Sys- teme | Option | Ja/Nein |
Angaben zum Nutzer (flm_kontakt_rolle: „II“) gem. Grundbuch Abt. II sind nur bei Datenabgabe im PS 4 notwendig. Der Wegfall von Flurstücken bei Änderungen von Planfeststellungen ist durch neuen Upload mitzuteilen.
5.5 Lagestatus, Referenzsystem, Formatierung Attributtabelle Die Geopackages sind im Koordinatensystem EPSG:25832 (ETRS89 / UTM Zone 32N) zu lie- fern. Die Genauigkeit der Koordinaten muss mindestens 3 Nachkommastellen betragen (Zenti- metergenauigkeit). Die Codierung der Attributtabellen hat entsprechend mit UTF-8 oder UTF-16 zu erfolgen. Dies entspricht dem OGC® GeoPackage Encoding Standard: Aktuelle Version unter: http://www.ge- opackage.org/spec/ .
6 Anlagen zu dieser Arbeitsanweisung
6.1 Verbindliche Dokumente (Regelwerksdokumente) 809.1000 – Infrastrukturmaßnahmen realisieren Leitfaden Antragsunterlagen des Eisenbahn-Bundesamtes in seiner jeweils gültigen Fassung Ergänzende Festlegungen der DB infraGO AG zu den Vorgaben des Eisenbahn-Bun- desamtes zur Erstellung des Grunderwerbsverzeichnisses und des Grunderwerbsplans
6.2 Nicht verbindliche Dokumente
7 Bestehende zu beachtenden Dokumente
EBA Planfeststellungsrichtlinien Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) der Europäischen Union Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Seite 15 von 34
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung
Anhang
7.1 Nutzungsarten Als Nutzungsart ist eine der 26 Nutzungsartengruppen gemäß AdV-Nutzungsartenkatalog aus dem Liegenschaftskataster einzutragen:
| Nutzungsartengruppe (AdV) | Abk. DB InfraGO | Zahlenschlüssel (ALKIS®-Objektarten) |
|---|---|---|
| Wohnbaufläche | WBF | 11000 |
| Industrie- und Gewerbefläche | IGF | 12000 |
| Halde | Hal | 13000 |
| Bergbaubetrieb | BB | 14000 |
| Tagebau, Grube, Steinbruch | TGS | 15000 |
| Fläche gemischter Nutzung | MI | 16000 |
| Fläche besonderer funktionaler Prägung | BFP | 17000 |
| Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche | SFE | 18000 |
| Friedhof | Frdh | 19000 |
| Straßenverkehr | S | 21000 |
| Weg | Weg | 22000 |
| Platz | P | 23000 |
| Bahnverkehr | Bgl | 24000 |
| Flugverkehr | Flv | 25000 |
| Schiffsverkehr | Sv | 26000 |
| Landwirtschaft | Lw | 31000 |
| Wald | Wld | 32000 |
| Gehölz | Gh | 33000 |
| Heide | Hei | 34000 |
| Moor | Mo | 35000 |
| Sumpf | Su | 36000 |
| Unland, Vegetationslose Fläche | U | 37000 |
| Fließgewässer | WaF | 41000 |
| Hafenbecken | WaH | 42000 |
| Stehendes Gewässer | WaS | 43000 |
| Meer | Meer | 44000 |
7.2 Arten der Grundstücksinanspruchnahme Das Eisenbahnbundesamt hat die Kürzel für die Art der Grundstücksinanspruchnahme veröf- fentlicht, welche bei der Datenlieferung einzuhalten sind (Stand 14.09.2023) Quelle: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/LFAntragsunterlagen/Anhang_IV/Aus- gangsverfahren/Unterlage_06/5_unterlage_06_Grunderwerbsverzeichnis_a_1_Aende- rung.pdf?__blob=publicationFile&v=13: a) Erwerb: EAE, ED, EDR, ET b) Dingliche Sicherung: DAE, DD, DDR, DG, DR, DT, DW, DWR c) Nutzungsbefugnis: VG, VGO, VGU, IAE Im Grunderwerbsverzeichnis sind darüber hinaus die ausgeschriebenen Bedeutungen der Grundstücksinanspruchnahme darzustellen:
Seite 16 von 34
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung
Seite 17 von 34
Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-
zeichnisses und der Grunderwerbspläne
Flächenmanagement bei der DB InfraGO AG
Arbeitshilfe zu den Vorgaben des Eisenbahn-Bun-
desamtes zur Erstellung des Grunderwerbsver-
zeichnisses und des Grunderwerbsplans
Inhalt
1 Allgemein 20 1.1 Grundlagen 20 1.2 Anforderungen 20 1.3 Ausweisung von DB eigenen, bisher nicht betriebsnotwendigen Flächen 21 1.4 Einheitliche Darstellung des Grunderwerbs für Dritte 21 1.5 Für FLM fachlich maßgebende Inhalte aus Planrechtsunterlagen 22
2 Inhalte des Grunderwerbsverzeichnis (GEV) und Grunderwerbsplan (GEP) 22 2.1 Inhalt des Grunderwerbsverzeichnisses (GEV): 22 2.2 Inhalt der Grunderwerbspläne: 24 2.3 Generelle Festlegungen für Flächen-Inanspruchnahme: 24
3 Grafische Darstellung 25 3.1 Erwerb 25 3.2 Dingliche Sicherung 26 3.3 Nutzungsbefugnisse auf DB-Grund 26 3.4 Sonstige 26 3.5 Planänderung 26
4 Festlegungen für den Erwerb 27
5 Festlegungen für die vorübergehende Grundinanspruchnahme 28
6 Festlegungen für die dingliche Sicherungen 29 6.1 Tunnel 29 6.2 A/E-Maßnahmen 30 6.3 Aufwuchsbeschränkung Oberleitung 30
7 Festlegungen für Leitungen 31
8 Muster GEV/GEP 18
Seite 18 von 34
Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-
zeichnisses und der Grunderwerbspläne
8.1 Grunderwerbsverzeichnis 18 Aktuell gültige Vorgabe Eisenbahn-Bundesamt 18 18 8.2 Grunderwerbsplan 19 8.2.1 Grunderwerbsplan 19 8.2.2 Grunderwerbsplan 19
9 EKrG-Maßnahmen 19
10 ANLAGEN 1
Seite 19 von 34
Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-
zeichnisses und der Grunderwerbspläne
1 Allgemein
1.1 Grundlagen Gemäß Abstimmung mit dem EBA-Referat 51 – Planfeststellung kann die Mindestanforderung des Leitfadens zur PF-RL aus unternehmerischen Gründen wie folgt ergänzt werden.
Für die für das Antragsverfahren zu erstellenden Unterlagen ist vorge- nannter Leitfaden verbindlich anzuwenden. Anforderungen, die darüber hinausgehen, sind ausschließlich in der Datenlieferung gemäß Arbeits- anweisung Datenanforderung Flächenplanung bereitzustellen.
Die Grundlage der Grunderwerbspläne bilden die aktuellen Kataster- pläne im Maßstab 1:1.000.
Die Grundlage des Grunderwerbsverzeichnisses bilden die aktuellen Grundbücher und das Liegenschaftskataster.
Jedes im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses in Anspruch zuneh- mende Flurstück ist hierbei im Plan dargestellt und mit einer Referenz- nummer gekennzeichnet. Diese Referenznummer verweist auf das Grunderwerbsverzeichnis Spalte 1. Im Grunderwerbsverzeichnis sind Details zum Flurstück, der vorgesehen Art und Umfang der Inanspruch- nahme aufgeführt. Muss ein Flurstück mit mehr als einer Maßnahme in Anspruch genommen werden, sind alle Inanspruchnahmen im Grunder- werbsplan und Verzeichnis getrennt darzustellen.
1.2 Anforderungen
Im Rahmen etwa notwendiger Besitzeinweisungs- oder Enteignungsver- fahren muss aus den Grunderwerbsunterlagen deutlich erkennbar sein, in welche Rechte Dritter eingegriffen wird. Hierauf wird auch in den Planfest- stellungsrichtlinien des Eisenbahn-Bundesamtes unter Ziff. 36 ausdrück- lich hingewiesen.
Die Betroffenen müssen sich anhand der Unterlagen (GEV/GEP) unter- richten können, in welchem Umfang ihr Grundbesitz für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll. Der Bestimmungsgrundsatz ist nur ge- wahrt, wenn ein nicht Sachkundiger die Größe der Flächeninanspruch- nahme/n auch einem Verzeichnis entnehmen kann, dessen Angaben mit dem zeichnerischen Ausmaß im Grunderwerbsplan übereinstimmen (Ur- teile des Hess. VHG vom 19.04.1973 – II O E 33/72 und vom 31.07.1973 – II O E 111/73).
Seite 20 von 34
Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-
zeichnisses und der Grunderwerbspläne
Daher sind in den Grunderwerbsunterlagen sowohl die Betroffenheiten als auch der Verwendungszweck der jeweiligen Flächen explizit auszu- weisen.
Neben dem Grundstückseigentümer und dinglich Berechtigten sind nach den Enteignungsgesetzen der Bundesländer auch Inhaber von persönli- chen Rechten, die zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung eines Grund- stücks berechtigen, in den Verfahren zu beteiligen.
Grundlage für die Besitzeinweisung und Enteignung stellt der Planfest- stellungsbeschluss und der festgestellte Plan dar, hier insbesondere das Grunderwerbsverzeichnis (GEV) stellt in Verbindung mit dem Grunder- werbsplan (GEP).
1.3 Ausweisung von DB eigenen, bisher nicht betriebsnotwendigen Flächen Neben bahnbetrieblich notwendigen Flächen verfügt der DB-Konzern über weitere Flächen, die in der Regel wirtschaftlich durch Verpachtung und Vermietung genutzt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit und im Hinblick auf notwendige Entschädigungsregelungen mit Rechteinhabern ist die Aufnahme und Darstellung von bahneigenen, zum Zeitpunkt der Planfeststellung aber nicht betriebsnotwendigen Flächen in der Datenbe- reitstellung gemäß Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung zwingend geboten.
1.4 Einheitliche Darstellung des Grunderwerbs für Dritte Da wie Eingangs bereits erwähnt sowohl der Betroffene als auch die Ent- eignungsbehörde erkennen muss, wer und in welchem Umfang der neue Eigentümer oder Dienstbarkeitsberechtigte der planungsbehafteten Flä- che wird, sind in diesen Fällen die Drittbegünstigten im GEV anzugeben.
Auf das Erfordernis der Ausweisung von Flächen für Dritte in den Grund- erwerbsunterlagen haben bereits die Rechtsabteilung der DB sowie ex- terne Juristen, die die DB auch in Besitzeinweisungs- und Enteignungs- verfahren vertreten haben, zwingend hingewiesen.
Die Darstellung des Grunderwerbs für Dritte ist in der Datenbereitstellung gemäß Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung als eigene Flä- cheninanspruchnahme grafisch auszuweisen.
Seite 21 von 34
Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-
zeichnisses und der Grunderwerbspläne
1.5 Für FLM fachlich maßgebende Inhalte aus Planrechtsunterlagen
Im Folgenden sind die wesentlichen Unterlagen, aus denen sich die Notwendigkeit einer Flächensicherung ergeben kann, benannt:
Erläuterungsbericht
Bauwerksverzeichnis und Lageplan
Baustelleneinrichtungs- und -erschließungsplan
Grunderwerbsverzeichnis
Grunderwerbspläne
Maßnahmenpläne und Maßnahmenblätter der landschafts-pflegeri- schen Begleitplanung
Zuwegungsplan für die Selbst- und Fremdrettung
Kabel- und Leitungslageplan
2 Inhalte des Grunderwerbsverzeichnis (GEV) und Grunderwerbsplan (GEP)
2.1 Inhalt des Grunderwerbsverzeichnisses (GEV): Das Grunderwerbsverzeichnis ist nach Planfeststellungsrichtlinien EBA gemäß der Arbeitsanweisung „Datenanforderung Flächenplanung“ Link zum Regelwerksdokument I AA Datenanforderung Flächenplanung aufzustellen.
Grundsätzlich unterscheidet der Vorhabenträger drei Arten der Inan- spruchnahme, die dauerhafte Grundstückinanspruchnahme, die vo- rübergehende Grundstücksinanspruchnahme und die dingliche Siche- rung.
Bei dauerhaften Inanspruchnahmen (Erwerb) handelt es sich um eine Übertragung des Eigentums vom bisherigen Eigentümer auf einen neuen Eigentümer.
Vorübergehende Inanspruchnahmen sind zeitlich begrenzte Maßnah- men. Hier werden Flächen temporär für die Umsetzung der Baumaß- nahme benötigt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein für die Errichtung von Baustraßen, Lagerflächen. Eine vorübergehende Inanspruch- nahme kann auch unterirdisch in Form von Rückverankerungen statt- finden.
Bei der dinglichen Sicherung handelt es sich um ein dauerhaftes Recht, das im Grundbuch des Eigentümers in Abteilung 2 eingetragen wird. Der Eigentümer hat mit der Dienstbarkeit eine Auswirkung aus dem Bahnbetrieb zu dulden, z.B. Geh- und Fahrtrechte, Beschränkungen der Vegetation im Bereich von Oberleitungen, Tunneldienstbarkeiten etc.
Seite 22 von 34
Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-
zeichnisses und der Grunderwerbspläne
Grunderwerb für DB und für Dritte ist grundsätzlich in jeweils einer Zeile gesondert auf- zuführen, um den Eigentümer in die Lage zu versetzen, ganz klar zu erkennen, für welchen Zweck sein Grundstück in Anspruch genommen wird. Wenn beim Grunderwerb für Dritte verschiedene künf- tige Eigentümer (z.B. Straßenbaulastträger) vorgesehen sind, so ist hier jeweils eine eigene Zeile zu verwenden.
Bei allen Dienstbarkeiten ist in der Spalte Bemerkung auf die ‚Bauwerks- verzeichnis-Nr.‘ bzw. ‚LBP-Maßnahmennummer‘ zu verweisen.
Verschiedene aufeinander folgende Nutzungen derselben Fläche sind separat auszuweisen (z.B. erst VG als BE, dann DBK als A&E, wenn mög- lich in chronologischer Ordnung). Bei Dienstbarkeitsflächen sind dauer- hafte Gehölzrück und -freischnittszone auszuweisen.
Zuwegungen zu technischen Anlagen bzw. Ausgleichs- und Ersatzmaß- nahmen (Kompensation) sind sicherzustellen und explizit auszuweisen.
Flächen im Eigentum von DB-Konzernunternehmen sind aufzuführen – alle Konzerneigentümer – und als eigene Nutzungsart zu kennzeichnen: Bestand Deutsche Bahn (BDB) in Spalte Bemerkung. In der Legende wird dann erfasst, dass BDB nur nachrichtlich dargestellt werden. Ebenso sol- len duldungspflichtige Flächen dargestellt werden.
Sofern im Zuge des Planrechtsverfahrens eine Widmung öffentlicher Wege erfolgt, ist diese in Planfeststellungsbeschluss, Erläuterungsbe- richt und Bauwerksverzeichnis aus- zuweisen.
Für jede Gemarkung ist im GEV ein eigener Abschnitt zu bilden. Die Num- merierung lfd. Nr. der Flurstücke ist im Projekt fortlaufend (nicht neu pro Gemarkung o.ä.).
Ökokonten sind auf einem separaten GEV-Blatt zu erstellen. Hierzu sind im Bemerkungsfeld folgende Hinweise zu berücksichtigen:
Eigentum in öffentlicher Hand, Gestattungsvertrag ausreichend oder
bereits dinglich gesichert durch: … (z.B. Untere Naturschutzbehörde), Gestattungsvertrag ausreichend oder
dingliche Sicherung im Rahmen des Projektes noch erforderlich
Weiterhin sind in der Spalte Bemerkungen grundsätzlich nur Informationen zur Art und Zweck der Grundstücksinanspruchnahme einzutragen.
Die Erstellung des GEV erfolgt grundsätzlich auf der Basis der Datenan- forderung Flächenplanung. Diese Daten sind an das Flächenmanage- ment zu übergeben. Das Flächenmanagement spielt die Daten in das hierfür vorgesehene System im Flächenmanagement ein.
Seite 23 von 34
Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-
zeichnisses und der Grunderwerbspläne
Das Schlüsselverzeichnis für die Eigentümer wird zukünftig entfallen. Stattdessen wird durch eine Zuordnung der Liste der Eigentümer auf die lfd. Nr. des betroffenen Grundstücks im Grunderwerbsverzeichnis ver- wiesen. Hierdurch müsste die Fallgestaltung der Betroffenheit mehrerer Grundstücke eines Eigentümers und der Verschlüsselung bzw. Anony- misierung gelöst sein. Im Schlüsselverzeichnis reicht dann in der Zeile des Flurstücks der Hinweis auf die Anonymisierung gemäß flm_schl_ID aus.
2.2 Inhalt der Grunderwerbspläne:
Grunderwerbspläne sind grundsätzlich nach den Vorgaben des Anhangs III Muster Legendenheft des Eisenbahn-Bundesamtes zu erstellen.
Dies beinhaltet insbesondere aber nicht abschließend
-
Hintergrundpläne des Bestandes
-
Grundstücksgrenzen und Planfeststellungsgrenzen
-
Grenzen der zu erwerbenden, vorübergehend in Anspruch zu neh- menden und dinglich zu belastenden Flächen
-
Laufende Nummer des Grunderwerbsverzeichnisses, ggf. erweitert um die Flurstücknummer
2.3 Generelle Festlegungen für Flächen-Inanspruchnahme:
Ergänzende, optionale Erläuterungen zum GEV (s. Anlage „Mustervor- lage“)
Bei kleinen Flurstücken und kleinteiliger Informationsdichte sollte die Darstellung auf einem größeren Maßstab (z.B. 1:500) ergänzt werden
Kleine, eingeschlossene Restflächen (Inselflächen) sind zu vermeiden
Neue Leitungen auf Flächen Dritter sind als „dinglich zu sichern“ vorzu- sehen
Das Ausmaß der Flächeninanspruchnahme Dritter ist auf das Unver- meidbare zu begrenzen; bei Inanspruchnahme für Kompensationsmaß- nahmen ist dies im Zuge des Planrechtsverfahrens ggf. zu begründen.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in der Regel als Dienstbarkeit darzustellen
Grundsätzlich hat bei temporären Ausweichquartieren, bei denen der Wegfall des Schutzzwecks (auch des BNatSchGs) nicht zeitlich definiert werden kann, die Flächensicherung in Form einer dinglichen Sicherung
Seite 24 von 34
Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-
zeichnisses und der Grunderwerbspläne
zu erfolgen. Es erfolgt eine entsprechende Entschädigung. Der Anspruch auf Löschung der Dienstbarkeit besteht nach Wegfall des Schutzzwecks.
Tunnel sind unabhängig von der Überdeckung als dingliche Sicherung im GEV / GEP darzustellen.
Dauerhaft in Funktion bleibende Rückverankerungen sind dinglich zu si- chern.
Bei Rückverankerungen, die nach Bauende funktionslos sind, reicht ein Gestattungsvertrag aus, die Eintragung einer Dienstbarkeit ist dort nicht notwendig. Dennoch er- folgt ein Eintrag in Spalte „Grunddienstbarkeit“.
Die Hinweise zum GEV/ GEP sind als Anlage aufzunehmen.
Weicht die buchführende Stelle des Grundstücks von der Angabe im Grundbuchblatt ab, so ist dies in der Spalte Bemerkungen zu dokumen- tieren.
Hinweis:
Es wird auf die RIL 800.0130 Anhang A08 verwiesen, wonach im Querpro- fil seitlich der geplanten Bahnanlage ein Seitenstreifen von mind. 1 Meter Ab- stand vorzusehen ist.
3 Grafische Darstellung
Es gelten die Vorgaben des Anhang III Muster-Legendenheft in ihrer aktu- ellen Fassung, bereitgestellt durch das Eisenbahn-Bundesamt (Momentan Version 15.05.2023). Die nachfolgenden Festlegungen ergänzen diese Vor- gaben lediglich.
3.1 Erwerb
Zu erwerbende Flächen für Dritte:
Grafische Darstellung der Flächen:
Flächen zum Erwerb für Dritte werden farblich analog dem Muster-Legen- denheft dargestellt, die Ausweisung des Begünstigten erfolgt im Grunder- werbsverzeichnis.
Die Darstellung des Grunderwerbs für Dritte ist in der Datenbereitstellung gemäß Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung als eigene Flächeninanspruchnahme grafisch auszuweisen.
Seite 25 von 34
Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-
zeichnisses und der Grunderwerbspläne
3.2 Dingliche Sicherung
Dinglich zu belastende Flächen für Dritte
Grafische Darstellung der Flächen: Die dinglich zu belastenden Flächen für Dritte werden farblich schraffiert analog dem Muster-Legendenheft dargestellt, die Ausweisung des Be- günstigten erfolgt im Grunderwerbsverzeichnis
Die Darstellung der dinglich zu belastenden Flächen für Dritte ist in der Datenbereitstellung gemäß Arbeitsanweisung Datenanforderung Flä- chenplanung als eigene Flächeninanspruchnahme grafisch auszuwei- sen.
Flächen mit Aufwuchsbeschränkung und Ausschwenkbereich von Lei- tungen
Grafische Darstellung der Flächen: Die dinglich zu belastenden Flächen für Dritte werden farblich schraffiert analog dem Muster-Legendenheft dargestellt, die Ausweisung des Be- günstigten erfolgt im Grunderwerbsverzeichnis
Die Darstellung der Aufwuchsbeschränkung ist in der Datenbereitstel- lung gemäß Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung als ei- gene Flächeninanspruchnahme grafisch auszuweisen.
3.3 Nutzungsbefugnisse auf DB-Grund Inanspruchnahmen auf DB eigenen Flächen sind im Grunderwerbsverzeich- nis nicht darzustellen. Die Inanspruchnahmen sind jedoch in der Datenbe- reitstellung gemäß Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung als eigene Flächeninanspruchnahme grafisch auszuweisen.
3.4 Sonstige Im Einzelfall kann es sinnvoll oder sogar erforderlich werden, die Darstel- lung zu ergänzen oder etwa Details in einem genaueren Maßstab darzu- stellen; dies soll aber der Ausnahmefall sein.
3.5 Planänderung Bei Planänderungen sind die Farben analog dem Anhang III Muster Legen- denheft des Eisenbahn-Bundesamtes zu wählen, jedoch mit den vorge- nannten Ergänzungen.
Seite 26 von 34
Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-
zeichnisses und der Grunderwerbspläne
4 Festlegungen für den Erwerb
Grundsätzlich zu erwerben sind:
gesamte Trasse einschließlich Böschung
neu anzulegende Wege einschließlich deren Zugehörungen gemäß geltenden Richtlinien und Verordnungen Erdwälle (bis Außenkante Böschung, anschließend 5 m vorübergehend als Ar- beitsbereich)
Bei den Instandhaltungs- und Rettungswegen ist zu unterscheiden zwischen Anlagen, welche direkt an die Bahnanlagen angrenzen und den ggf. notwendi- gen Zuwegungen zum öffentlichen Verkehrsraum.
Anlagen wie bahnparallele Instandhaltungswege sind gemäß RIL 800.0130A08 innerhalb der Eigentumsgrenze herzustellen. Zusätzlich notwendiger Flächen- bedarf ist in der Planung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für Aufstell- und Ret- tungsplätze entlang der Strecke.
Die Zuwegung zwischen diesen Anlagen und der nächsten öffentlichen Wege- anbindung soll vorzugsweise mittels Dienstbarkeit gesichert werden, da dieses den milderen Eingriff in das Eigentum darstellt. Ein Erwerb ist nur auf Verlangen des Betroffenen zu berücksichtigen.
Bei dinglicher Sicherung mittels Geh- und Fahrtrechten ist bezüglich der Ver- kehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht wie folgt zu unterscheiden; wird die Zuwegung zukünftig ausschließlich von der DB bzw. ihrer beauftragten Dritten genutzt, so obliegt der DB auch die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungs- pflicht. Erfolgt eine Mitbenutzung durch den Eigentümer oder sonstigen, nicht von der DB beauftragten Dritten, so verbleibt die Verkehrssicherungs- und Un- terhaltungspflicht beim Eigentümer. Allenfalls ist eine geringfügige Übernahme durch die DB vorstellbar.
Die Bemessung und Ausführung der Zuwegung ergeben sich anhand der ein- schlägig gültigen technischen Regelwerke.
Auf die entsprechenden Fachrichtlinien des DB-Konzerns wird verwiesen, z.B. Ril 800.0130.
Seite 27 von 34
Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-
zeichnisses und der Grunderwerbspläne
Zwischen letzter Anlage der DB und der Grundstücksgrenze soll mindes- tens 1 Meter für Instandhaltung etc. erworben werden
Eigentumsgrenzen neben Eisenbahnstrecken RIL 800.0130A08
Zwischen letzter Anlage der DB und der Grundstücksgrenze soll mindestens 1 Meter für Instandhaltung etc. erworben werden.
Dem Grunde nach sowie aus Gründen der Bilanzierung sind alle Flächen, auf denen Bahnbetriebsanlagen errichtet werden sollen, für die DB und alle Flä- chen, auf denen Anlagen Dritter errichtet werden, für den jeweiligen Baulastträ- ger / Anlagenverantwortlichen zu erwerben. Bei Flächen zur Realisierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann eine dingliche Sicherung ausrei- chend sein.
5 Festlegungen für die vorübergehende Grundinanspruchnahme
Alle vorübergehenden Arbeitsstreifen
Ebenfalls zusätzlich neben den zu erwerbenden Flächen, wenn hier ein zusätzli- cher temporärer Arbeitsstreifen notwendig ist
Baustelleneinrichtungsflächen
Baustraßen (Wegeausbau) und Zuwegungen auf nicht-öffentlichen Grund
Alle sonstigen vorhandene Straßen / Wege, die nicht gewidmet sind (als Begren- zung gilt die Flurstückslinie), z.B. Privatwege, Anliegerwege, beschränkt öffentliche Wege temporäre Rückverankerungen mit Hinweis hierauf in Spalte Bemerkungen
Grundwasser- und sonstige Messstellen einschl. Zufahrt mit Hinweis hierauf in Spalte Bemerkungen
Seite 28 von 34
Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-
zeichnisses und der Grunderwerbspläne
Projektspezifische Besonderheiten – insbesondere umweltrechtliche Gegeben- heiten (Alt- lasten- und Altlastenverdacht, Artenschutz) – sind zu berücksichtigen
6 Festlegungen für die dingliche Sicherungen
Tunnel (Tunnelbegrenzung) einschl. Notausgänge und Verbindungsstollen: bei Überdeckung bis 20 m – 15 m links und rechts der jeweils äußeren Gleisachse, bei mehr als 20 m Überdeckung – Breite zwischen den Außenkanten der Tunnelaußen- wände. Bei parallel verlaufenden Tunneln wird die Tunnelbegrenzung nur nach au- ßen definiert LBP-Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen Dritter
Bauwerke, die durch Lasteintrag auf benachbarten Grundstücken beein- flusst werden könnten (z.B. an der Oberkante Stützwand) Dauerhafte Rückverankerung mit Funktion nach Baufertigstellung
Flächen unter Brücken (Projektionsfläche), soweit die Flächen privaten Dritten gehören (Brü- ckenpfeiler und Widerlager werden erworben)
Flächen mit Aufwuchsbeschränkung z.B. entlang Freileitungen, Oberleitungen etc.
Flächen für Ausschwenkbereiche von Leitungen die für die Instandhaltung /Rettungswege notwendigen Zugänge/ Flächen, siehe 4.1 Grundlagen zum Erwerb, sofern diese nicht für den Erwerb vorgesehen sind Sonstige Bauwerke auf Fremdgrund wie Leitungen, Entwässerung etc.
6.1 Tunnel
dingliche Belastung 15 m links und rechts der Gleisachse beim ein- gleisigen Tunnel, bei 2 parallelen Röhren auch die gesamte Fläche zwischen den Ein- zelröhren
Seite 29 von 34
DB Intern / DB internal
Festlegungen zur Erstellung des Grunderwerbsver-
zeichnisses und der Grunderwerbspläne
6.2 A/E-Maßnahmen
Beispiel ABS 48: Auf den Bahnböschungen wurden die A&E Maßnahmen dar- gestellt, so wie sie gesichert werden müssten für den Fall, dass die Fläche ver- kauft wird.
6.3 Aufwuchsbeschränkung Oberleitung
In violett: Schutzstreifen für den Ausschwenkbereich einer der Speiseleitung.
DB Intern / DB internal
Festlegungen zur Erstellung des Grunderwerbsver-
zeichnisses und der Grunderwerbspläne
7 Festlegungen für Leitungen
Beim Verlegen neuer unterirdischer Leitungen ist zu berücksichtigen:
Graphische Darstellung analog Anhang III Muster Legendenheft Die erforderlichen Schutzstreifen sind im Rahmen der Planerstellung mit dem zukünftigen Leitungseigentümer festzulegen
Beispielhafte Darstellung
DN 600
19,0 5,5 5,5 auf freier Strecke
dingl. Sicherung + vorübergehende Inanspruchnahme
vorübergehende Inanspruchnahme
Leitung
11,0 5,5 5,5 im Wald
8 Muster GEV/GEP
8.1 Grunderwerbsverzeichnis
Aktuell gültige Vorgabe Eisenbahn-Bundesamt
Anforderungen, die darüber hinaus- gehen, sind ausschließlich in der Da- tenlieferung gemäß Arbeitsanwei- sung Datenanforderung Flächenpla- nung bereitzustellen.
DB In tern / DB internal
8.2 Grunderwerbsplan
Die folgenden Grunderwerbspläne sind im Leitfaden zu PF-Ril vom Mai 2023 ersichtlich.
8.2.1 Grunderwerbsplan
https://dbsw.sharepoint.com/:b:/r/sites/immomgmtzentrale/Flaechenmanage- ment/Grundstze/Handlungsanweisung_GEV_GEP/Grunderwerbs- plan_1.pdf?csf=1&web=1
8.2.2 Grunderwerbsplan
https://dbsw.sharepoint.com/sites/immomgmtzentrale/Flaechenmanagement/Grund- stze/Handlungsanweisung_GEV_GEP/Grunderwerbsplan_2.pdf
9 EKrG-Maßnahmen
Ergänzende Hinweise für EKrG-Maßnahmen
Bei EKrG-Maßnahmen ist die Duldungspflicht nach § 4 EKrG zu beachten, die sich auf Ver- kehrsflächen der Kreuzungsbeteiligten bezieht. Hierfür sind die Bedarfsflächen auszuwei- sen und in der Spalte „Bemerkungen“ mit dem Hinweis „Duldungspflicht“ zu versehen
Festlegungen zur Erstellung des Grunderwerbsver-
zeichnisses und der Grunderwerbspläne
10 ANLAGEN
Abkürzungen im Grunderwerbsverzeichnis Nutzungsart – Spalte 9 des GEV
Als Nutzungsart ist eine der 26 Nutzungsartengruppen gemäß AdV-Nutzungsartenkatalog aus dem Liegenschaftskataster einzutragen
| Nutzungsartengruppe (AdV) | Abk. DB | Zahlenschlüssel (ALKIS®-Objektarten) |
|---|---|---|
| Wohnbaufläche | WBF | 11000 |
| Industrie- und Gewerbefläche | IGF | 12000 |
| Halde | Hal | 13000 |
| Bergbaubetrieb | BB | 14000 |
| Tagebau, Grube, Steinbruch | TGS | 15000 |
| Fläche gemischter Nutzung | MI | 16000 |
| Fläche besonderer funktionaler Prägung | BFP | 17000 |
| Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche | SFE | 18000 |
| Friedhof | Frdh | 19000 |
| Straßenverkehr | S | 21000 |
| Weg | Weg | 22000 |
| Platz | P | 23000 |
| Bahnverkehr | Bgl | 24000 |
| Flugverkehr | Flv | 25000 |
| Schiffsverkehr | Sv | 26000 |
| Landwirtschaft | Lw | 31000 |
| Wald | Wld | 32000 |
| Gehölz | Gh | 33000 |
| Heide | Hei | 34000 |
| Moor | Mo | 35000 |
| Sumpf | Su | 36000 |
| Unland, Vegetationslose Fläche | U | 37000 |
| Fließgewässer | WaF | 41000 |
| Hafenbecken | WaH | 42000 |
| Stehendes Gewässer | WaS | 43000 |
| Meer | Meer | 44000 |
| Inanspruchnahme für Ausgleich und Er- satzmaßnahmen (Quelle:Adv) | IAE | 71006 |
Ausgedrucktes Exemplar unterliegt nicht dem Änderungsdienst!
Verantwortlich: Christian Günster, I.IFD 3 / Fachautor: Jessica Roth, I.IFD 3