Anlage 0.1
Angebotserklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft für eine Ingenieurleistung Planungsleistung
Los Nr. 1, West: Nürnberg - Irrenlohe Los Nr. 2, Ost: Schwandorf - Furth im Wald Grenze D/Cz
Erforderlichen Eintragungen/Ergänzungen durch die Bieter sind mit einem senkrechten Strich am Seitenrand gekennzeichnet.
Vergabevorgangsnummer 26FEI88656 Bezeichnung: ABS Nürnberg-Furth im Wald-Grenze D/CZ Umweltplanung Lph 1-2
Adresse Bieter Ansprechpartner Telefon Mail
ABSCHNITT A: Erklärungen zur Eignung
Verbundenheit mit anderen Unternehmen am gleichen Projekt
Wir teilen mit, ob und inwieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen:
- GI-Consult GmbH
- Karner Ingenieure GmbH
- Dr.-Ing. Udo Franke GmbH
- Bahndienste Lang GmbH
- Götz Bahnservice Süd GmbH
- WNK Bewachungsschutz GmbH
- PTB Ingenieurbüro für Planung, Technologie- und Bauüberwachung Magdeburg GmbH
- RMK FreisingAskaris GmbH
- A.I.T GmbH
- DB Engineering & Consulting GmbH
- Ramboll Deutschland GmbH
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG
- Möhler+Partner Ingenieure
Art der Verbundenheit: keine …………………. wirtschaftlich zu Nummer ………………….. gesellschaftsrechtlich / verwandtschaftlich zu Nummer ………………….
Weiterhin erklären wir, dass wir im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./ing.-Leistungen erbracht haben.
208.1212V39 Angebotserklärung Vertrag Planung einschl. BIM Seite 1 Fachautor: Roswitha Ott-Urban | FE.EI 5 | Tel.: 0721 9386275 Gültig ab: 13.07.2026
Anlage 0.1
- Eigenerklärung zum Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Hinweis: Wird keine der vier nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird das Angebot bereits deswegen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Wir erklären, dass das Unternehmen / die Bietergemeinschaft den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner unter http://www.deutschebahn.com – (Stichwort: „Verhaltenskodex“) zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
oder
die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. unter http://www.bme.de – (Stichwort: „Verhaltenskodex“) zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
Hinweis: Aus der BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
oder
die VDB-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes der Bahnindustrie in Deutschland e.V. unter https://bahnindustrie.info/de – (Stichwort: „Verhaltenskodex“) zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutschen Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
Hinweis: Aus der VDB-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutschen Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die VDB-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
oder
einen eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das Unternehmen festlegt und sich hiermit verpflichtet, diese Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und versichern hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Uns ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt.
Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
Seite 2 Gültig ab: 13.07.2026
Anlage 0.1
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Grundsätze und Anforderungen aus dem vereinbarten Verhaltenskodex im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten und an Nachunternehmer und Zulieferer zu kommunizieren sowie deren Einhaltung zu unterstützen. Sollte der Auftragnehmer einer Risikogruppe gemäß dem Merkblatt Lieferanten Risikogruppe (siehe unter http://www.deutschebahn.com – (Stichwort: „Merkblatt Lieferanten Risikogruppe“) oder ein konkret begründeter Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, angekündigt Überprüfungen beim Auftragnehmer durch eigene Mitarbeiter oder durch unabhängige Dritte durchzuführen. Der Auftragnehmer vereinbart mit Nachunternehmern und Zulieferern, dass der Auftraggeber diese Überprüfungen in den genannten Fällen auch bei ihnen durchführen kann. Sämtliche Überprüfungen in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers, der Nachunternehmer bzw. Zulieferer erfolgen – soweit erforderlich – in Abstimmung mit diesen und im Rahmen des jeweils geltenden Rechts. So sind insbesondere deren Geheimhaltungsinteressen zu berücksichtigen. Im Falle eines Audits zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsstandards trägt der Auftragnehmer die anfallenden Kosten, es sei denn, es konnte kein Verstoß gegen die im vereinbarten Verhaltenskodex für Geschäftspartner genannten Grundsätze und Anforderungen festgestellt werden. Dem Auftragnehmer werden die Auditergebnisse übermittelt.
Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vor- legen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Diese Erklärung gilt bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
- Bahnspezifische und unternehmensbezogene Eigenerklärung
Insolvenzverfahren
Wir erklären, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Wir erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Miteinander verbundene Unternehmen, die in diesem Vergabeverfahren getrennte Angebote einreichen oder sich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer an getrennten Angeboten beteiligen, sind verpflichtet, ihre Konzernverbindung offen zu legen. Zudem ist mitzuteilen, durch welche Maßnahmen der Geheimwettbewerb nach dem GWB sichergestellt ist.
Die vorstehenden Erklärungen / Mitteilungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Seite 3 Gültig ab: 13.07.2026
Anlage 0.1 ABSCHNITT B: Angebot zur ausgeschriebenen Leistung 1.0 Allgemeine Erklärung zum Angebot 1.1 Bindefrist An dieses Angebot halten wir uns bis zum 12.02.2027 gebunden. 1.2 Anlagen zur Angebotserklärung Dieser Angebotserklärung sind die gemäß „Anlagenverzeichnis Vertragsteile“ mit Angebot einzureichenden Anlagen beigefügt. Anlagenverzeichnis Vertragsteile Arch./Ing. Vertrag Anlage 0.1 Angebotserklärung Anlage 0.2 Zuschlagsschreiben Anlage 0.3 Protokolle und vertragsrelevanter Schriftverkehr siehe Zuschlagsschreiben Anlage 0.4 Nachlass bei gemeinsamer Vergabe von Losen Anlage 1.0 Vorbemerkungen/Projektbeschreibung Los 1+2 Anlage 1.1 Leistungsbeschreibung Faunistische_Planungsraumanalyse Los 1+2 Anlage 1.2 Leistungsbeschreibung Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht_Scoping-_Unterlage Los 1+2 Anlage 1.3 Leistungsbeschreibung FFH_Verträglichkeitsstudie_FFH-Vorprüfung Los 1+2 Anlage 2.1 Ermittlung Vergütung übertragene Leist. Los 1, West Anlage 2.2 Ermittlung Vergütung übertragene Leist. Los 2, Ost Anlage 3.1.1 bleibt frei Anlage 4 Allgemeine Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für die Ausführung von Architekten- und Ingenieurleistungen (AVB Arch./Ing.) Anlage 5 Zusätzliche Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für die Benutzung von Datenverarbeitungsanlagen des AG durch Dritte (ZVB-EDV)
| Anlage 23 Ergänzende Vertragsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen | |
|---|---|
| Unternehmen zum Nachweis der Nachhaltigkeit (EVB Nachhaltigkeit) | |
| Anlage 24 Ergänzende Vertragsbedingungen der Deutsche Bahn AG und der mit ihr verbundenen | |
| Unternehmen zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung | |
| öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes (EVB Bundestariftreue) |
Rücklauf Vertragsteile mit Angebot Vertragsteile
Seite 4 Gültig ab: 13.07.2026
Anlage 0.1 2 Angebot
2.1 Ergänzungen zu § 1 Gegenstand des Vertrages:
zu Ziffer 1.2 Optionen
bleibt frei
zu Ziffer 1.3 Anwendung EIGV/TSI
Die Maßnahme / das Projekt unterliegt der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV).
zu Ziffer 1.4 Grundlagen der Leistungserbringung
- Betriebliche Aufgabenstellung
- Projekt- und Leistungsbeschreibung
zu Ziffer 1.5.1 Standardisierten Planungen
- keine Hinsichtlich der Beschaffung der Unterlagen gilt AVB Arch./Ing. Abschnitt 9 entsprechend.
zu Ziffer 1.5.2 Richtzeichnungen/Rahmenplanungen
- keine Hinsichtlich der Beschaffung der Unterlagen gilt AVB Arch./Ing. Abschnitt 9 entsprechend.
zu Ziffer 1.5.3 Musterleistungsverzeichnisse (GAEB-Format)
- keine
zu Ziffer 1.5.4 Standardkostenpläne
- Allgemein
zu Ziffer 1.5.5 BIM-Arbeitsmittel
- keine
2.2 Ergänzungen zu Vertrag § 3 Haftpflichtversicherung:
zu Ziffer 3.2 DVA-Haftpflichtversicherung
-
DVA-Haftpflichtversicherung gem. Vertrag Ziffer 3.2, hier
-
Umsatzvertrag Nr.: 3000
2.3 Ergänzungen zu § 4Termine und Ausführungsfristen:
Übertragene Leistungen nach § 1 Ziffer 1.1:
Beginn unverzüglich nach Auftragserteilung bzw. am: 15.02.2027
Ende der Leistungen am: 31.12.2028
Zwischentermine Los West:
Fertigstellung und Übergabe FFH - Bericht 30.05.2027
Fertigstellung und Übergabe FPA – Bericht 30.05.2027
Fertigstellung und Übergabe Scoping -Bericht 30.11.2027
Zwischentermine Los Ost:
Fertigstellung und Übergabe FFH - Bericht 30.06.2027
Fertigstellung und Übergabe FPA – Bericht 30.06.2027
Fertigstellung und Übergabe Scoping -Bericht 30.11.2027
- Optionen: bleibt frei
Seite 5 Gültig ab: 13.07.2026
Anlage 0.1 2.4 Ergänzungen zu § 7 Vergütung:
zu Ziffer 7.2 Regelungen zur Baukostenobergrenze
- bleibt frei
zu Ziffer 7.4 Zeithonorare (Stunden- und Tagessätze)
-
für den Ingenieur (Planungsleiter/Planungsingenieur) Los 1 EUR/h
-
für den Ingenieur (Planungsleiter/Planungsingenieur) Los 2 EUR/h
-
für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter (Meister/Techniker, so. Mitarbeiter) Los 1 EUR/h
-
für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter (Meister/Techniker, so. Mitarbeiter) Los 2 EUR/h
-
für Fachplaner Umweltplanung Los 1 EUR/h
-
für Fachplaner Umweltplanung Los 2 EUR/h
zu Ziffer 7.5 Mitwirkung bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen
bleibt frei
zu Ziffer 7.6 Vergütung Mehrfertigungen
bleibt frei
zu Ziffer 7.10 Regelungen Anpassung Pauschalhonorar Streckenausrüstung
- bleibt frei
2.5 Ergänzungen zu § 8 Sicherheitsleistung:
zu Ziffer 8.1 Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung
-
durch Sicherheitseinbehalt, siehe Vertrag § 8.
-
durch Bürgschaft, siehe Vertrag § 8, Der AN leistet Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 8 % der Auftragssumme brutto, dies gilt auch für sämtliche Nachtragsleistungen.
zu Ziffer 8.2 Sicherheit für Mängelansprüche
- durch Bürgschaft, siehe Vertrag § 8
2.6 Ergänzungen zu § 9 Arbeitsgemeinschaft:
zu Ziffer 9.1 Geschäftsführung für die Arbeitsgemeinschaft
Wir geben das Angebot als Bietergemeinschaft mit folgenden Mitgliedern ab:
Das Gemeinschaftsmitglied
ist von den Gemeinschaftsmitgliedern bevollmächtigt, die Gemeinschaft gegenüber dem AG beim Abschluss und bei der Durchführung des Vertrags in vollem Umfang zu vertreten.
Seite 6 Gültig ab: 13.07.2026
Anlage 0.1 2.7 Ergänzungen zu § 11 Gerichtsstand
Folgende Gerichtstand wird vereinbart: Nürnberg
2.8 Ergänzung zu § 12 Vertretung des Auftragnehmers:
als Leitender Mitarbeiter:
als dessen Vertreter: Ein etwaiger Austausch des zuvor benannten Personals bestimmt sich nach § 14.9.
2.9 Ergänzungen zu § 13 Vertretung des Auftraggebers
zu Ziffer 13.2 Ansprechpartner beim Aufraggeber
Folgende Personen werden vom AG benannt:
Marc Nöker, V.II-S-N-O
David Förtschbeck V.II-S-N-O
Laura Vogel V.II-S-N-O
2.10 Ergänzungen zu § 14 Besondere Vertragsbedingungen:
zu Ziffer 14.2 Leistungen im Zusammenwirken mit AG
Der AN hat seine Leistungen im Zusammenwirken mit dem AG sowie den
- Verbundenen Unternehmen der DB AG bzw. deren Fachabteilungen
- Fachplanern
- Sonderfachleuten und Gutachtern
- Betroffenen Kommunen und Körperschaften
- Betroffenen Behörden und Aufsichtsinstanzen zu koordinieren sowie quantitativ und qualitativ so umfassend zu erbringen, dass der werkvertragliche Erfolg gewährleistet ist. Hierzu gehören auch alle Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Anlage 1 aufgeführt sind, jedoch im Sinne des Vertrages und der Leistungsbeschreibung zur Erreichung des geschuldeten Leistungserfolges erforderlich sind.
Die Leistung ist unter Verwendung der in § 1.5 gekennzeichneten Richtzeichnungen/ Rahmen- planungen zu erbringen.
zu Ziffer 14.3 Angaben zu Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige Ausarbeitungen
-
Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige Ausarbeitungen sind dem AG
-
in digitaler bearbeitbarer Form, in jeweils offenen und nativen Datenformaten einfach zu liefern, Datenformate in Abstimmung mit dem AG (u.a.: *.docx, *.xlsx, *.pptx, *.dwg, *.dxf, *.shp, *.kmz, *.X83, ) sowie in *.pdf.
-
auf geeigneten Datenträgern (Datenträger in Abstimmung mit dem AG)
zu Ziff. 14.4 Angabe für die Abstimmung der Sicherungstermine
Angabe für die Abstimmung der Sicherungstermine mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle: 6 Kalenderwochen
zu Ziffer 14.6 Regelung für die Kostenermittlungen, Verdingungsunterlagen (AVA) sowie weiteren Projektplanungs- und -steuerungsaufgaben
- bleibt frei
Seite 7 Gültig ab: 13.07.2026
Anlage 0.1 zu Ziff. 14.7 Folgende Leistungen werden von Sonderfachleuten, sonstigen Dritten erbracht:
- Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung
- Freianlagen
- Vermessungsleistungen
- Schallgutachten
- Thermische Bauphysik
- Raumbildender Ausbau
- Oberleitung
- Leit- und Sicherungstechnik
- Bahnstromleitung
- 50 Hz-Anlagen
- Telekommunikationsanlagen
- Technische Ausrüstung Ingenieurbauwerke
- Technische Ausrüstung Gebäude
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination
- nachmodellierter Bestand (3D)
- Digitales Oberflächenmodell (DOM)
- Punktwolken/textuierte Flächenkörper Bei Bedarf werden weitere Leistungen von Sonderfachleuten und/oder Dritten vom AG veranlasst. Soweit der AN die Einschaltung von weiteren Sonderfachleuten und sonstigen Dritten für notwendig erachtet, hat er den AG hierauf unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Sind Unterlagen von Sonderfachleuten und sonstigen Dritten für die Leistungserbringung des AN erforderlich, fordert der AN die Unterlagen nach Abstimmung mit dem AG bei den vom AG beauftragten Sonderfachleuten und sonstigen Dritten direkt an.
zu Ziffer 14.8 Folgende Leistungen werden vom AG erbracht:
- die in Anlage 1 als Leistung des AG gekennzeichneten Teilleistungen
- Liefern, Beistellen Vorhandene Bestandspläne Der AN hat die vom AG zur Verfügung gestellten Bestandspläne auf Erforderlichkeit für die Planung zu prüfen und den AG von nichtbenötigten Bestandsplänen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Diese Prüfung ist im Rahmen des Planungsprozesses zu wiederholen.
- Liefern, Beistellen Baugrundgutachten Der AN hat die im Zuge der Bearbeitung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim AG schriftlich anzufordern.
Zu Ziffer 14.11 Ergänzende Regelungen zu Urheberrechten:
- keine
2.11 Nachunternehmer
Abweichend von AVB Ziffer 1 (3) werden folgende Leistungen durch Nachunternehmer erbracht:
Leistungen Nachunternehmer
Der AN verpflichtet sich, vorgenannte Nachunternehmer nur mit vorheriger Zustimmung der vertragsabwickelnden Stelle auszutauschen.
Seite 8 Gültig ab: 13.07.2026
Anlage 0.1 2.12 Nachtragsplattform (NTP)
bleibt frei
ABSCHNITT C: Schlusserklärung
Wir sind uns bewusst, dass hier und im Angebot fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärungen von uns
- den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben kann
- nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen kann.
Mit Abgabe des Angebots bestätigen wir die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
Seite 9 Gültig ab: 13.07.2026