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Baumschutz auf Baustellen
in Ratingen
Rechtliche Vorgaben
Die fachlichen Grundlagen für einen effektiven Baumschutz sind in Normen und Regelwerken enthalten. Ihre Anwendung wird bei der Durchführung von Baumaßnahmen im Bereich von Bäumen gefordert und behördenseitig kontrolliert. Schädigungen am Baumbestand können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden.
Zu beachten sind insbesondere:
DIN 18920 – Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4 (RAS-LP4) ZTV-Baumpflege: Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege
Diese Schutzmaßnahmen gelten für alle zu erhaltenden Bäume !
Baumschutzmaßnahmen
In den genannten Regelwerken werden zahlreiche Maßnahmen zum Schutz von Bäumen beschrieben. Diese werden im Folgenden vorgestellt:
• Schutz vor chemischen Verunreinigungen Die Wurzelbereiche von Bäumen oder anderen Gehölzen dürfen nicht durch pflanzen- und bodenschädigende Stoffe wie z.B. Lösemittel, Mineralöle, Säuren, Laugen, Farben oder Zement verunreinigt werden.
• Schutz vor Vernässung Wurzelbereiche von Bäumen und Vegetationsflächen dürfen nicht durch baubedingte Wasserableitungen vernässt oder überstaut werden.
• Schutz von Bäumen gegen mechanische Schäden Zum Schutz vor mechanischen Schäden (z.B. Abreißen der Rinde, des Holzes
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oder der Wurzeln, Beschädigung der Krone, Bodenverdichtung im Wurzelbereich) sind Bäume im Baubereich durch einen Zaun, der den gesamten Wurzelbereich umschließt, zu schützen. Als Wurzelbereich gilt die Bodenfläche unter der Kronentraufe zuzüglich 1,50 m. Ist eine Umzäunung aus Platzgründen nicht möglich, ist der Stamm mit einer abgepolsterten, mindestens 2 m hohen Bohlenummantelung zu schützen.
• Schutz des Wurzelbereichs bei Bodenauftrag Im Wurzelbereich soll kein Auftrag von Böden oder anderem Material erfolgen. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, soll der Bodenauftrag sektoral erfolgen. Es darf nur grobkörniges, luft- und wasserdurchlässiges Material (z.B. Kies, Schotter) aufgetragen werden. Beim Auftragen darf der Wurzelbereich nicht durch Befahren oder Bearbeitung verdichtet werden.
• Schutz des Wurzelbereichs gegen Bodenabtrag Im Wurzelbereich darf der Boden nicht abgetragen werden.
• Schutz des Wurzelbereichs bei Aushub von Gräben und Baugruben Gräben, Mulden und Baugruben dürfen im Wurzelbereich nicht hergestellt werden. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, darf ihre Herstellung nur in Handarbeit erfolgen. Der Abstand vom Stammfuß sollte mindestens 2,50 betragen. Beim Verlegen von Leitungen soll der Wurzelbereich möglichst unterfahren werden. Beim Aushub von Gräben dürfen Wurzeln ab 2 cm Durchmesser nicht durchtrennt werden. Ist auch dies nicht zu vermeiden, sollten sie schneidend durchtrennt und anschließend mit wachstumsfördernden Mitteln oder Wundbehandlungsmitteln behandelt werden. Freigelegte Wurzeln sind umgehend durch ein Vlies gegen Austrocknung und Frosteinwirkung zu schützen. Sind Abgrabungen mit Wurzelverlust unvermeidlich, soll ein sog. Wurzelvorhang erstellt werden, der während der Bauzeit ständig feucht zu halten ist. Müssen im Einzelfall Bauwerksgründungen vorgenommen werden, sind statt durchgehender Fundamente Punktfundamente zu errichten, die mindestens 1,50 m voneinander und vom Stammfuß stehen dürfen.
• Schutz des Wurzelbereichs vor Befahren Der Wurzelbereich darf durch Befahren oder Abstellen von Maschinen und Fahrzeugen, Baustelleneinrichtungen oder Baumaterial nicht belastet werden. Ist dies während der Bauzeit nicht möglich, soll die belastete Fläche möglichst klein gehalten werden und mit mindestens 20 cm wasserdurchlässigem Material abgedeckt werden. Diese Fläche ist mit einer festen Auflage abzudecken (z.B. Bohlen, Stahlplatten).
• Schutz der Bäume bei vorübergehender Grundwasserabsenkung Bei Grundwasserabsenkungen, die länger als 3 Wochen dauern, sind Bäume während der Vegetationszeit im gesamten unversiegelten Wurzelbereich zu
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wässern. Bei länger andauernden Bauzeiten sind diese Vorkehrungen ggfs. Durch zusätzliche Maßnahmen (z.B. Auslichten der Krone, Verdunstungsschutz) zu ergänzen.
• Schutz des Wurzelbereichs von Bäumen bei Bodenbefestigung Im Wurzelbereich von Bäumen sollen keine Bodenbeläge verlegt werden. Ist dies nicht zu vermeiden, sollen möglichst wasserdurchlässige Beläge mit geringen Tragschichtdicken verwendet, geringen Verdichtungen und Anhebung des Belages über Geländeniveau vorgenommen werden.
Kurzübersicht einzuhaltender Schutzmaßnahmen:
• Wurzelfläche gleich Kronentraufe (Kronenmantel) plus 1,50 Meter • Keine Verunreinigung des Bodens mit Öl, Chemikalien oder Zementwasser • Keine Verdichtung des Bodens im Kronentraufenbereich von Bäumen durch Befahren oder Abstellen von Maschinen und Fahrzeugen, Baustelleneinrichtungen oder Baumaterial • Kein Bodenauftrag oder -abtrag im Kronentraufbereich • Überfüllen des Bodens unter der Krone vermeiden
| Schnittmaßnahmen an Baum und Wurzel dürfen nur nach Absprache mit dem Amt | |
|---|---|
| Kommunale Dienste, Abteilung Stadtgrün und durch eine anerkannte | |
| Baumpflegefirma ausgeführt werden |
• Graben im Wurzelbereich nur in Handarbeit oder mit dem Saugbagger • Wurzelverletzungen und -kappungen vermeiden. Wurzeln dicker als 2 cm müssen erhalten bleiben • Freigelegtes Wurzelwerk mit Jute oder Frostschutzmatte abdecken, bei trockener Witterung bewässern • Verlegen von Leitungen durch Unterfahren und Horizontalspülbohrverfahren
Quellen: DIN 18920 (Herausgeber: Normenausschuss Bauwesen [NABau] im DIN Deutsches Institut für Normung e.V.) und RAS-LP 4 (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf)