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Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators
Die Stadt Ratingen erwartet Angebote von Fachfirmen, die in der Lage sind, die Leis- tungen im eigenen Betrieb auszuführen.
Bieten mehrere Unternehmen als Arbeitsgemeinschaft an oder werden vom Bieter Nachunternehmen angemeldet, trägt der Auftragnehmer die dann entstehenden Kos- ten für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Die Beauftragung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators erfolgt ent- sprechend den gesetzlichen Regelungen durch die Stadt Ratingen. Die dem Auftrag- geber hierfür entstehenden Kosten, werden von der Schlussrechnung einbehalten.
Grundlage für die Honorarermittlung ist die Empfehlung des AHO (Ausschuss der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung e.V.). Bei Beauf- tragung von Nachunternehmen nach Beginn der Bauausführung, hat die Anmeldung mindestens 14 Tage vorab zu erfolgen, damit der Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator rechtzeitig bestellt werden kann.
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