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Umbau und Sanierung der Kindertagesstätte „Spatzennest“

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 01:59 (Europe/Berlin)

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Stadt Klötze, Schulplatz 1, 38486 Klötze

Projekt: Umbau und Sanierung der Kindertagesstätte „Spatzennest“ Leistung: Gebäudeplanung nach § 33 ff. HOAI 2021

Aufgabenbeschreibung und Beschreibung der Verfahrensdurchführung.

  1. Allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe und des ausgeschriebenen Leis- tungsumfangs

1.1 Allgemeine Aufgabenbeschreibung

Die Stadt Klötze im Altmarkkreis Salzwedel ist Trägerin der Kindertagesstätte „Spat-

zennest“ beabsichtigt nun die Sanierung und Erweiterung der KITA. Diese befindet

sich im Südosten der Stadt Klötze, an der Neustädter Straße und grenzt mit ihrer

Freianlage an die Gardelegener Straße. Die Kindertagesstätte Spatzennest verfügt

über 100 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt

und gliedert sich somit in einen Kindergrippen- und Kindergartenbereich.

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein 1920 errichtetes ehemaliges Wohnhaus

mit einem Anbau, welcher im Jahr 1973 umgebaut wurde. Das Gebäude befindet

sich in einem schlechten baulichen Zustand und entspricht derzeitig nicht den aktu-

ellen Anforderungen an eine Kindertageseinrichtung.

Nach Durchführung einer Voruntersuchung durch einen Planer wurden die Anfor-

derungen in Abstimmung mit den Pädagogen der Einrichtung weiter konkretisiert.

Im Zuge der Planung wurde deutlich, dass Umstrukturierungen im Gebäude not-

wendig sind und der Raumbedarf aufgrund steigender Betreuungszahlen größer ist.

Davon ausgehend wurde ein Raumprogramm entwickelt, mit dem im Ergebnis, dass

sich der Bedarf um ca. 300 m² Nutzfläche erhöht. Die Brutto-Grundfläche des Ge- bäudes beträgt 1.000 m2. Nach diesem Raumprogramm sind es insgesamt 6 Grup-

pen, unterteilt in 4 Kindergarten- und 2 Kinderkrippengruppen.

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Ansicht Eingangsbereich

Lage des Flurstücks in Klötze

Die Tageseinrichtung muss an die aktuellen Bedarfe und geänderten Nutzungsbe-

dingungen angepasst und brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Ein Brand-

schutzkonzept liegt bereits vor. Weiterhin ist es erforderlich, das Gebäude an der

Süd- und Westfassade zu dämmen und das Bauwerk trockenzulegen. Die veraltete

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Elektrik sowie die Heizungsanlage sollen in diesem Zuge grundlegend erneuert wer-

den, um die durchgehende Wärmeversorgung in der KITA zu sichern und zugleich

energie- und kosteneffizient erneuerbare Energie zu nutzen.

Zudem ist es erforderlich die Sanitäranlagen einschließlich der Toiletten, Wasch-

räume und Umkleideanlagen zu sanieren. Derzeitig befinden sich die Personaltoi-

letten innerhalb der Sanitäranlagen der Kinder und sind nicht mehr funktional und

zeitgemäß. Zudem ist die Anzahl der Sanitäranlagen für die Anzahl an Kindern nicht

ausreichend, so dass zwingend aufgestockt werden muss.

Auch die Flure, Treppenhäuser und Schlafräume sollen an die Bedarfe angepasst

und grundlegend saniert werden.

Im Rahmen einer Besichtigung wurden folgende Missstände festgestellt, welche im

Rahmen der Planung beachtet werden sollen:

Missstände am Gebäudekörper und der technischen Anlagen

• Aufsteigende Feuchtigkeit am Mauerwerk (Bauwerkstrockenlegung)

• Süd- und Westfassade ungedämmt

• Warmwasserversorgung nicht durchgehend funktionsfähig

• Kurzzeitige Ausfälle der Heizungsanlage

• Gesamte Heizungsanlage veraltet

Funktionale Missstände

• Sanitäranlagen nicht zeitgemäß und funktional

• Personaltoiletten innerhalb der Sanitäranlagen der Kinder

• Keine Personaltoiletten im Obergeschoss

• Sanitäranlagen für Kinder nicht ausreichend

• Bewegungsraum im Durchgangsbereich (Flur)

• Küche veraltet und nicht funktional

• Schlafplätze als Durchgangsraum von den Sanitäranlagen zum Gruppenraum

der Krippe

• Personalraum zu klein

• Keine Umkleidemöglichkeit für das Personal vorhanden

• Keine Geschlechtergetrennten Personaltoiletten

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• Kein Trittschalldämmung im Obergeschoss vorhanden

• Keine Lagekapazitäten für Matratzen vorhanden

• Büro der Kindergartenleitung zu klein

Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Leistungen der

Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 33 ff. HOAI sein. Die

Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4.1.

1.2 Kosten

Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden auf Basis vergleichbarer Projekte ge- schätzt und belaufen sich auf über 1,5 Mio. € brutto. Diese Kostenschätzung ist im Zuge der zu erstellenden Planung noch zu konkretisieren.

KG 300 709.450,00 € brutto

KG 400 416.720,00 € brutto

Summe KG 300 + 400 1.126.170,00 € brutto

1.3 Zeitplan

Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Auftragserteilung erfolgen. Die Auf- tragserteilung ist für Januar 2027 vorgesehen.

weitere voraussichtliche Projektmeilensteine: Beginn der Voruntersuchungen 01/2027 Beginn der Planung 02/2027 Entwurfsplanung und Kostenberechnung nach LP 3 bis 04/2027

1.4 Aufgabenbeschreibung Gebäudeplanung

1.4.1 Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1 - 9 nach § 33 ff. HOAI Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen ge- mäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) HOAI sein.

Auf Grundlage von Anlage 10 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet.

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Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:

  • Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 HOAI

  • Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI

1.4.2 Besondere Leistungen

Für die Planung sind folgende besondere Leistungen zu erbringen:

  • Vermessung
  • Erstellung eines Baugrundgutachten

1.4.3 weitere besondere Leistungen

Sofern weitere besondere Leistungen zu erbringen sind, gelten hierfür die nach- folgenden Stundensätze (Basis Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt):

  • Büroinhaber 106,00 EUR (netto)
  • Projektleiter inkl. Stellvertretung 81,00 EUR (netto)
  • Bauzeichner/Assistenz 62,00 EUR (netto)

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  1. Beschreibung und Durchführung des Vergabeverfahrens 2.1 Art des Vergabeverfahrens

Auf Grundlage von § 73 und 74 VgV wird als Vergabeverfahren für die hier zu vergebenden Planungsleistungen ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahme- wettbewerb nach § 17 VgV inkl. der Erstellung von Lösungsvorschlägen durchgeführt.

2.2 Bewerber- und Bieterfragen

Auskünfte und Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform an die Vergabestelle, über das entsprechende Vergabeportal zu richten. Die Antworten auf die Fragen werden in anonymisierter Form sämtlichen Bietern unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Telefonische oder mündliche Aus- künfte werden nicht erteilt.

Um eine fristgemäße Beantwortung und rechtzeitige Bereitstellung von angefor- derten Zusatzinformationen sicherzustellen, sind Fragen bis spätestens 7 Kalen- dertage vor Ende der Einreichungsfrist der Unterlagen bei der o. g. Stelle einzu- reichen. Weitere Fristen zur Beantwortung der Bewerber- und Bieterfragen sind nicht vorgesehen. Der Auftraggeber wird rechtzeitig angeforderte Zusatzinformati- onen spätestens 5 Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist allen Unterneh- men zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nach der oben genannten Einreichungsfrist zugegangen sind, im Hinblick auf die Gleichbe- handlung aller Bewerber nicht zu beantworten.

2.3 Eigentum der Unterlagen

Die Stadt Klötze erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Büros – sämtliche Rechte an den vom Bewerber bzw. Bieter eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Der Bewerber/Bieter stimmt mit der Abgabe seines Angebotes dem Rechtsübergang zu.

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2.4 Vertraulichkeit

Diese Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rah- men dieser Ausschreibung verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung – gleich welcher Art – ist an die schriftliche Einwilligung des Auftraggebers gebunden.

Die mit den Vergabeunterlagen und die im weiteren Verfahren vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen sind von den Bewerbern/Bietern auch nach Abschluss des Verfahrens vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder vom Aufraggeber öffentlich bekannt gegeben wurden.

2.5 Durchführung des Teilnahmewettbewerbs – Stufe 1

2.5.1 Teilnahmeantrag

Im Teilnahmewettbewerb sind die Bewerber oder Bewerbergemeinschaften auf- gefordert, einen Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabestelle hat hierzu auf Grundlage von Abschnitt 2 Unterabschnitt 5 VgV Eignungskriterien definiert und mit einer Gewichtung und Bepunktung versehen.

Für die Teilnahmeanträge sind die vorbereiteten Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beiliegen. Entsprechende Nachweise und Erklärungen sind beizufügen.

Die gesamte Verfahrensabwicklung ist verpflichtend elektronisch über die e- Vergabe abzuwickeln. Entsprechend ist der Teilnahmeantrag fristgerecht elektro- nisch über das Vergabeportal einzureichen.

2.5.2. Auswahl geeigneter Unternehmen, Ausschluss von Bewerbern, Begrenzung der Anzahl der Bewerber

Gemäß § 42 VgV wird die Vergabestelle die Eignung der Bewerber anhand der in der Veröffentlichung und unter Punkt 2.5.3 beschriebenen Eignungskriterien und unter Berücksichtigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) prüfen und bewerten.

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Auf Grundlage von § 51 Abs. 1 VgV wird die Anzahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, begrenzt. Gemäß § 51 Abs. 2 VgV erfolgt die Begrenzung auf 3 Bewerber, sofern genügend Bewerber geeignet sind. Eine Losentscheidung nach § 75 Abs. 6 VgV bleibt vorbehalten.

2.5.3 Eignungskriterien, Punktebewertung und Gewichtung

Zur Auswahl geeigneter Unternehmen und Begrenzung der Anzahl der Bewerber werden auf Grundlage der §§ 122, 123 und 124 GWB sowie Abschnitt 2 Unterab- schnitt 5 der VgV folgende Eignungskriterien festgelegt:

Nr.Kriterium
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-
oder Handelsregister
1.1.Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV des Büroinhabers Gebäudeplanung: Namentliche Nennung des Büroinhabers und des Projektleiters und deren Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder ei- ner Führungskraft. Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV ist zugelassen, wer die Berufsbezeichnung „Ar- chitekt“ oder vergleichbar tragen darf. Qualifikationsnachweis (Architekt, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht. (Formblatt 2.1)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 45 VgV
2.1§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest- deckungssumme in Höhe von 1.500.000 € für Personenschäden und 500.000 € für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen. (Formblatt 2.2)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV
3.1.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV Angabe, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu verge- ben beabsichtigt. (Formblätter 1.1)
3.2.§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Angabe von 3 Referenzprojekten für die Sanierung von Kita, Schulen (Formblatt 4.1 – 4.3)

(Formblatt 4.1 – 4.3)

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3.3.§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einge- setzt werden sollen. Hier die Angabe zum vorgesehenen Projektleiter und stellvertretenden Pro- jektleiter sowie deren Qualifikation und Berufserfahrung. (Formblatt 3)
3.4§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ein- schließlich Führungskräften in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. (Formblatt 5)
Nach § 122 Abs. 1 GWB vergibt der öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge an fachkundige und
leistungsfähige (geeignete) Unternehmen, die nicht nach §§ 123 oder 124 auszuschließen sind.
4.1Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB: Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst abgege- ben werden. (Formblätter 1.2)

Nachfolgend erfolgt die Aufführung der Bewertungsübersichten für die Referenzprojekte:

Für alle Referenzen gilt, dass diese vergleichbar mit der jeweiligen Bauaufgabe sein müssen. Der für das Projekt vorgesehene Projektleiter ist identisch mit dem Projektleiter der eingereichten Re- ferenzprojekte. Die Referenzprojekte können unabhängig vom jeweiligen Büro erbracht worden sein.

Die Mehrfachnennung einer Referenz jeweils für Nr. 1 oder Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 3 (Förder- mittel) ist zulässig.

Eine Mehrfachnennung der Referenz für Nr. 1 und Nr. 2 ist nicht zulässig.

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Nr.EignungskriteriumBepunktungGewich- tungPunkt- zahl
Damit die Angaben dieses Referenzprojektes in die Wertung eingehen, muss es von dem (für das hier ausgeschriebene Projekt) vorgesehenem Projektleiter durchgeführt worden sein. Die Referenzprojekte können unabhängig vom jeweiligen Büro erbracht worden sein.
1.§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Referenzangabe für die Gebäu- deplanung und Umsetzung der Sanierung/Erweiterung eines Kita- oder Schulgebäudes (mindestens Leistungsspektrum Honorarzone III gemäß der Ob- jektliste HOAI Anlage 10) Die Angaben müssen enthalten: a) Projektbeschreibung mit Darstel- lung der Nutzungsbereiche b) Auftraggeber c) Erbrachte Leistungen d) Baukosten brutto e) Zeitraum innerhalb der letzten 10 Jahre (Es zählt die Leistungserbringung im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ende der Frist zur Einrei- chung des Teilnahmeantrages) (Formblatt 4.1)abgeschlossene erbrachte Leistungen für die Gebäudeplanung § 33 ff. HOAI: Gebäudeplanung pro abgeschlossene Leis- tungsphase (LP 1-9), LP 9 mind. beauftragt 1 Punkt19
Baukosten (KG 300+400), brutto: über 1.000.000 € 2 Punkte 500.000 - 1.000.000 € 1 Punkt unter 500.000 € 0 Punkte24
Einhaltung geplanter Baukosten: Einhaltung 2 Punkte Überschreitung um bis zu 5% 1 Punkt Überschreitung über 5 % 0 Punkte24
Zeitraum: Leistungserbringung im angegebenen Zeitraum 1 Punkt22
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes mit der ausgeschriebenen Bauaufgabe: Sanierung/Erweiterung eines Kita- oder Schulgebäudes (mindestens Honorarzone III) 2 Punkte612
Zu erreichende Punktzahl Nr. 1 31 Punkte
Sollte das Referenzprojekt nicht in dem angegebenen Zeitraum liegen und/oder keine Vergleichbarkeit zur geplan- ten Baumaßnahme vorhanden sein, wird die Referenz von der Wertung nicht ausgeschlossen. Es erfolgt eine Be- wertung anhand der vorstehenden Kriterien. Die Leistungserbringung im angegebenen Zeitraum wird bepunktet, sofern die Leistungsphasen 1 – 8 vollständig im angegebenen Zeitraum erbracht wurden. Liegen Bearbeitungszeiten vor dem 01.01.2016 und/oder noch nicht abgeschlossene Leistungsphasen vor, wird diese Position mit 0 Punkten bewertet. Die Leistungsphase 9 kann noch ausstehen, muss für eine Punktvergabe jedoch beauftragt worden sein.

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Nr.EignungskriteriumBepunktungGewich- tungPunkt- zahl
Damit die Angaben dieses Referenzprojektes in die Wertung eingehen, muss es von dem (für das hier ausgeschriebene Projekt) vorgesehenem Projektleiter durchgeführt worden sein. Die Referenzprojekte können unabhängig vom jeweiligen Büro erbracht worden sein.
2.§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Referenzangabe für die Gebäu- deplanung und Umsetzung der Sanierung/Erweiterung eines Kita- oder Schulgebäudes (mindestens Leistungsspektrum Honorarzone III gemäß der Ob- jektliste HOAI Anlage 10) Die Angaben müssen enthalten: a) Projektbeschreibung mit Darstel- lung der Nutzungsbereiche b) Auftraggeber c) Erbrachte Leistungen d) Baukosten brutto e) Zeitraum innerhalb der letzten 10 Jahre (Es zählt die Leistungserbringung im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ende der Frist zur Einrei- chung des Teilnahmeantrages) (Formblatt 4.2)abgeschlossene erbrachte Leistungen für die Gebäudeplanung § 33 ff. HOAI: Gebäudeplanung pro abgeschlossene Leis- tungsphase (LP 1-9), LP 9 mind. beauftragt 1 Punkt29
Baukosten (KG 300+400), brutto: über 1.000.000 € 2 Punkte 500.000 - 1.000.000 € 1 Punkt unter 500.000 € 0 Punkte24
Einhaltung geplanter Baukosten: Einhaltung 2 Punkte Überschreitung um bis zu 5% 1 Punkt Überschreitung über 5 % 0 Punkte24
Zeitraum: Leistungserbringung im angegebenen Zeitraum 1 Punkt22
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes mit der ausgeschriebenen Bauaufgabe: Sanierung/Erweiterung eines Kita- oder Schul- gebäudes (mindestens Honorarzone III) 2 Punkte612
Zu erreichende Punktzahl Nr. 2 31 Punkte
Sollte das Referenzprojekt nicht in dem angegebenen Zeitraum liegen und/oder keine Vergleichbarkeit zur geplan- ten Baumaßnahme vorhanden sein, wird die Referenz von der Wertung nicht ausgeschlossen. Es erfolgt eine Be- wertung anhand der vorstehenden Kriterien. Die Leistungserbringung im angegebenen Zeitraum wird bepunktet, sofern die Leistungsphasen 1 – 8 vollständig im angegebenen Zeitraum erbracht wurden. Liegen Bearbeitungszeiten vor dem 01.01.2016 und/oder noch nicht abgeschlossene Leistungsphasen vor, wird diese Position mit 0 Punkten bewertet. Die Leistungsphase 9 kann noch ausstehen, muss für eine Punktvergabe jedoch beauftragt worden sein.

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Nr.EignungskriteriumBepunktungGewich- tungPunkt- zahl
Damit die Angaben dieses Referenzprojektes in die Wertung eingehen, muss es von dem (für das hier ausgeschriebene Projekt) vorgesehenem Projektleiter durchgeführt worden sein. Die Referenzprojekte können unabhängig vom jeweiligen Büro erbracht worden sein.
3.§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Referenzangabe Fördermaß- nahme: Angabe einer Referenz von Ge- bäudeplanungsleistungen mit Fördermitteleinsatz Die Angaben müssen enthalten: a) Projektbeschreibung mit Erläute- rungen zu den Fördermaßnah- men b) Auftraggeber c) Erbrachte Leistungen d) Baukosten brutto e) Zeitraum innerhalb der letzten 10 Jahre (Es zählt die Leistungserbringung im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ende der Frist zur Einrei- chung des Teilnahmeantrages) (Formblatt 4.3)abgeschlossene erbrachte Leistungen für die Gebäudeplanung § 33 ff. HOAI: Gebäudeplanung pro abgeschlossene Leis- tungsphase (LP 1-9), LP 9 mind. beauftragt 1 Punkt29
Baukosten (KG 300+400), brutto: über 1.000.000 € 2 Punkte 500.000 - 1.000.000 € 1 Punkt unter 500.000 € 0 Punkte24
Einhaltung geplanter Baukosten: Einhaltung 2 Punkte Überschreitung um bis zu 5% 1 Punkt Überschreitung über 5 % 0 Punkte24
Zeitraum: Leistungserbringung im angegebenen Zeitraum 1 Punkt22
Fördermaßnahmen: Verwendung von EU Fördermitteln, Bundesmit- teln, Stadtumbaumittel, etc. 1 Punkt Mitwirkung bei Verwendungsnachweisen 1 Punkt612
Zu erreichende Punktzahl Nr. 3 31 Punkte
Sollte das Referenzprojekt nicht in dem angegebenen Zeitraum liegen und/oder keine Vergleichbarkeit zur geplan- ten Baumaßnahme vorhanden sein, wird die Referenz von der Wertung nicht ausgeschlossen. Es erfolgt eine Be- wertung anhand der vorstehenden Kriterien. Die Leistungserbringung im angegebenen Zeitraum wird bepunktet, sofern die Leistungsphasen 1 – 8 vollständig im angegebenen Zeitraum erbracht wurden. Liegen Bearbeitungszeiten vor dem 01.01.2016 und/oder noch nicht abgeschlossene Leistungsphasen vor, wird diese Position mit 0 Punkten bewertet. Die Leistungsphase 9 kann noch ausstehen, muss für eine Punktvergabe jedoch beauftragt worden sein.

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Nr.EignungskriteriumBepunktungGewich- tungPunkt- zahl
5.§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Nennung des vorgesehenen Personals für die Leistungser- bringung sowie Angabe zu deren Qualifikation und Be- rufserfahrung (Formblatt 3)vorgesehener Projektleiter: Architekt oder vergleichbar 3 Punkte Berufserfahrung ab 10 Jahren 2 Punkte 5 – 10 Jahre 1 Punkt unter 5 Jahren 0 Punkte vorgesehener stellvertretender Projektleiter: Architekt oder vergleichbar 3 Punkte Berufserfahrung ab 10 Jahren 2 Punkte 5 – 10 Jahre 1 Punkt unter 5 Jahren 0 Punkte vorgesehener Bauleiter: Architekt oder vergleichbar 3 Punkte Berufserfahrung ab 10 Jahren 2 Punkte 5 – 10 Jahre 1 Punkt unter 5 Jahren 0 Punkte vorgesehener stellvertretender Bauleiter: Architekt oder vergleichbar 3 Punkte Berufserfahrung ab 10 Jahren 2 Punkte 5 – 10 Jahre 1 Punkt unter 5 Jahren 0 Punkte120
Zu erreichende Punktzahl Nr. 5 20 Punkte
Nr.EignungskriteriumBepunktungGewich- tungPunkt- zahl
5.§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Erklärung, aus der die durch- schnittliche jährliche Beschäftig- tenzahl des Unternehmens ein- schließlich Führungskräften in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Formblatt 5)Ab 6 Mitarbeiter 2 Punkte 3 – 5 Mitarbeiter 1 Punkte unter 3 Mitarbeiter 0 Punkte Bewertet wird die durchschnittliche Be- schäftigtenzahl der anzugebenen letzten 3 Jahre.48
Zu erreichende Punktzahl Nr. 6 8 Punkte
Die zu erreichende Maximalpunktzahl der Eignungskriterien beträgt 121 Punkte

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2.5.4 Öffnung und Prüfung der Teilnahmeanträge

Die fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge werden gemäß § 55 VgV nach Ablauf der Teilnahmefrist von zwei Vertretern der Vergabestelle geöffnet. Bewer- ber sind dabei nicht zugelassen.

Auf Grundlage von § 56 Abs. 1 VgV wird die Vergabestelle die eingegangenen Teilnahmeanträge prüfen und ggf. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Un- terlagen auf Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV innerhalb einer angemesseneren Frist nachfordern. Das Fehlen der Angabe der Person, die den Teilnahmeantrag abgibt (bei juristischen Personen der vollständige Firmenname, inklusive Anschrift), führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.

Für den fristgerechten Eingang der Unterlagen hat der Bewerber bzw. die Bewer- bergemeinschaft zu sorgen. Teilnahmeanträge, die auch nach Nachforderung von Unterlagen und Ablauf der vorgenannten Frist nicht vollständig sind, werden nach § 56 Abs. 2 VgV im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt.

Die Wertung der vollständigen Teilnahmeanträge erfolgt anhand der unter Punkt 2.5.3 aufgeführten Eignungskriterien. Auf Grundlage der vorgenannten Eignungs- kriterien und deren Bepunktung und Gewichtung, wird die Vergabestelle eine Rangfolge der vollständig eingereichten und nicht auszuschließenden Teilnahme- anträge festlegen und die drei bestplatzierten Bewerber für das weitere Verfahren auswählen. Erfüllen mehrere Bewerber gemäß den festgesetzten Eignungskrite- rien gleichermaßen die Anforderungen (gleiche Punktzahl), wird gemäß § 75 Abs. 6 VgV die Auswahl der verbleibenden Bewerber durch Losentscheid getroffen.

Die erreichte Punktzahl im Teilnahmewettbewerb bleibt im anschließenden Ver- handlungsverfahren unberücksichtigt.

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2.6 Verhandlungsverfahren – Stufe 2

2.6.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe nach § 52 Abs. 1 VgV

Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wird die Vergabestelle die ausge- wählten Bewerber auf Grundlage von § 52 Abs. 1 VgV auffordern, ein Angebot einzureichen.

Für die Einreichung eines Angebotes ist das von der Vergabestelle vorbereitete Formblatt zu verwenden (Formblatt Angebot). Selbst gefertigte Anlagen hierzu sind zulässig, müssen jedoch alle geforderten Angaben enthalten. Die Angebote sind in deutscher Sprache zu übermitteln.

Der Termin zur Einreichung der Angebote bei der Vergabestelle sowie die vorge- sehenen Vorstellungstermine werden mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt. Für die Erstellung des Lösungsvorschlages und die damit verbundene Einreichung des Angebotes ist eine Bearbeitungszeit von 7 Wochen vorgesehen.

Zu dem Angebot soll zeitgleich ein Lösungsvorschlag in Form eines Vorentwurfs inkl. Kostenschätzung und Honorarberechnung ausgearbeitet werden. Im Rahmen des Vorstellungstermins präsentieren die Bieter Ihren Lösungsvorschlag. Die Be- wertung erfolgt nach den in Punkt 2.6.2 genannten Zuschlagskriterien.

Einzureichen sind:

• Grundrisse (M 1:200) • Ansichten (M 1:200) • Schnitte zur Ansicht des Alt- und Neubaus • Kostenschätzung nach DIN 276 nach der zweiten Ebene der Kostengruppen • Honorarberechnung anhand der Kostenschätzung nach DIN 276

Die Vergütung der Erarbeitung des Lösungsvorschlages wird auf 8.000,00 € (brutto) festgesetzt. Diese Honorierung steht gemäß § 77 Abs. 2, 3 VgV einheitlich jedem ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Erstellung des Lösungsvor- schlages zu. Die Auszahlung der Honorierung erfolgt nach Abschluss des Verga- beverfahrens. Die Vergütung für den Bieter, der den Zuschlag erhält, wird mit dem Gesamthonorar verrechnet.

Ein Nichtvorliegen des Lösungsvorschlages und der damit im Zusammen- hang stehenden Unterlagen nach Abschluss der Bearbeitungszeit führt

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automatisch zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Der Anspruch auf das genannte Honorar erlischt in diesem Fall.

2.6.2 Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung gem. § 52 Abs. 2 Nr. 5 und § 58 VgV

Gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 VgV gibt die Vergabestelle die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung nachfolgend an.

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Projekt: Umbau und Sanierung der Kindertagesstätte „Spatzennest“ Leistung: Gebäudeplanung nach § 33 ff. HOAI 2021

ZuschlagskriterienGewich- tungMax. Punkt- zahlPunkte
1.Organisation, Struktur und Qualitäten im Hinblick auf die zu vergebende Leistung86
Die darzulegenden Punkte 1.1 bis 1.12 sind dem Bewertungsgremium vorzustellen und zu erläutern.Hinweis zur Punktevergabe für Punkt 1 Organisation und Struktur Bewertungsmatrix für Punkt 1.1 vollständige Darstellung erfolgt = 1 Punkt im Vergleich zu den eingereichten Angaben unvollständige oder ausgebliebende Darstellung = 0 Punkte Bewertungsmatrix für die Punkte 1.2 bis 1.12 0 = keine Aussage; 1 = ausreichend (Aussagen im Allgemeinen nachvollziehbar/geordnete Darstellung) 2 = gut (differenzierte Erklärungen in Abhän- gigkeit von Projektstadien/systematisch gut geordnete und übersichtliche Darstellung mit Bezug zur gewählten Referenz), 3 = sehr gut (sehr differenzierte Erklärungen der umzusetzenden Leistungsteile und dabei eine übersichtliche, transparente, systemati- sche und leicht verständliche Darstellung mit sehr umfänglichem Bezug zur gewählten Re- ferenz). Hinweis zur Bewertungszahl Wichtungszahl x Punktevergabe = Bewertungszahl Bewertet werden die unter Punkt 1.2 bis 1.12 dargestellten Kriterien im Hinblick auf Plausi- bilität und die Verknüpfung mit der hier aus- geschriebenen Bauaufgabe. Gegebenenfalls kann der Bieter hierfür auch ein Referenzprojekt heranziehen und daran seine vorgesehene Organisation erläutern.
Büro und Arbeitsorganisation
1.1Vorstellung des Projektteams22
1.2Darstellung der Organisation und Struktur zur Einhaltung der Ter- min-, Kosten- und Qualitätsvor- gaben im Planungs- und Umset- zungsprozess.412
1.3Erläuterung der Arbeitsweise zum Erlangen einer vollständigen Projektdokumentation ein- schließlich den Erfahrungen der Bearbeitung der notwendigen Ver- wendungsnachweise.13
vorgelegter Lösungsvorschlag
1.4Qualität der funktionalen Lösung: Raumprogramm, funktionalen Zu- ordnung, Wegeführung und päda- gogischen Abläufe, Einhaltung der Brandschutzanforderungen39
1.5Barrierefreiheit & inklusive Nut- zung26
1.6Flexibilität der Nutzungsfunktio- nen26
1.7Architektonische und gestalteri- sche Qualität: Integration in die bestehende Bausubstanz39

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Projekt: Umbau und Sanierung der Kindertagesstätte „Spatzennest“ Leistung: Gebäudeplanung nach § 33 ff. HOAI 2021

1.8Gestaltung der Räume, Aufent- haltsqualität39
1.9Darstellung der Herangehens- weise zum Erreichen einer mög- lichst hohen Nachhaltigkeit39
1.10Kostensicherheit und Wirtschaft- lichkeit39
1.11Darstellung der Herangehens- weise zur Umsetzung beim lau- fenden Betrieb26
1.12Darstellung der örtlichen Prä- senz des Büros während der Pla- nungsphase und der Beteiligungs- formate26

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Projekt: Umbau und Sanierung der Kindertagesstätte „Spatzennest“ Leistung: Gebäudeplanung nach § 33 ff. HOAI 2021

ZuschlagskriterienGewich- tungMax. Punkt- zahlPunkte
2.Honorarforderungen (Preis der Leistung)45
2.1Gesamthonorar inkl. be- sonderer Leistungen und Nebenkosten45452.1 Honorarsatz Bewertet wird der Gesamtbetrag des Honorars inklu- sive der besonderen Leistungen und der Nebenkosten in Euro. Sofern der Bieter für die besonderen Leistungen kein zusätzliches Honorar fordert, ist 0,00 € einzutragen. Das niedrigste Angebot erhält die maximale Anzahl von 1 Punkt. Alle übrigen Angebote werden nach dem folgenden Schema bewertet: Es wird die prozentuale Abweichung des Gesamthono- rarbetrages vom niedrigsten Angebot ermittelt. Der er- mittelte Prozentwert wird vom Maximalpunktwert 1 ab- gezogen. Abweichungen von über 100 Prozent im Vergleich zum niedrigsten Angebot werden mit 0 Punkten bewertet. Grundlage für die Honorarermittlung sind die Kosten- angaben aus Punkt 1.2 der allgemeinen Aufgabenbe- schreibung. Die Nettowerte bilden sodann die anre- chenbaren Kosten für die Honorarermittlung.

chenbaren Kosten für die Honorarermittlung.

ZuschlagskriterienGewich- tungMax. Punkt- zahlPunkte
3.Qualität der Präsentation12
3.1Klarheit und Strukturiertheit der Unterlagen, (Aufbereitung der Folien des Vortrags), Verständ- lichkeit, Lesbarkeit26Hinweis zur Punktevergabe für Punkt 3 Präsen- tation 0 Punkte = keine Erläuterungen 1 Punkt = ausreichend (Aussagen im Allgemei- nen nachvollziehbar/geordnete Darstellung) 2 = gut (differenzierte Erklärungen in Abhängig- keit von Projektstadien/systematisch gut geord- nete und übersichtliche Darstellung), 3 = sehr gut (sehr differenzierte Erklärungen der umzusetzenden Leistungsteile und dabei eine übersichtliche, transparente, systemati- sche und leicht verständliche Darstellung).
3.2Strukturiertheit der Gesamtdar- stellung Vermittlung der Präsentation im mündlichen Vortrag26

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Prozentuale Aufteilung der Zuschlagskriterien:

1.Organisation und Struktur8660 %
2.Honorarforderung4531 %
3.Qualität der Präsentation129 %
Gesamt143100 %

2.6.3 Vorstellung der Bieter und der eingereichten Angebote Der Auftraggeber wird die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wor- den sind, zur Vorstellung ihres Lösungsvorschlags einladen. Für die Vorstellung gilt eine Zeitvorgabe für jeden Bieter von 60 Minuten.

Die Bewertung der eingereichten Angebote und der Vorstellung der Bieter/Lö- sungsvorschläge wird anhand der unter 2.6.2 angegebenen Zuschlagskriterien erfolgen.

Zur Vorstellung der Bieter wird der Auftraggeber ein Bewertungsgremium beru- fen. Es ist vorgesehen, dass das Bewertungsgremium aus voraussichtlich 5 Per- sonen besteht. Die Mitglieder des Gremiums setzen sich aus Mitarbeitern der Stadt Klötze zusammen.

2.6.4 Auswertung

Die Auswertung der eingereichten Angebote erfolgt durch die Vergabestelle und die Mitglieder des Bewertungsgremiums anhand der unter 2.6.2 beschriebenen Zuschlagskriterien. Die im Teilnahmewettbewerb erreichten Punkte werden hier- bei nicht hinzuaddiert.

Die Bewertung der Leistungsbeiträge der Bieter werden die Mitglieder des Be- wertungsgremiums anhand der Zuschlagskriterien aus Punkt 1 und Punkt 3 vor- nehmen. Die Punkte der Mitglieder werden hierbei addiert.

Die Auswertung des Honorarangebotes erfolgt durch die Vergabestelle. Die er- reichte Punktzahl aus Punkt 2 der Zuschlagskriterien wird hierbei mit der Anzahl der Mitglieder des Bewertungsgremiums multipliziert, damit die unter 2.6.2 ange- gebene Gewichtung zwischen dem Honorar und den übrigen Zuschlagskriterien erhalten bleibt.

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Etwaige Nachforderungen, z. B. zum eingereichten Angebot um eine Vergleich- barkeit aller Bieter sicherzustellen, wird die Vergabestelle den Bietern bei Bedarf mitteilen.

2.6.5 Benachrichtigung

Nach Auswertung der eingereichten Angebote wird die Vergabestelle gemäß § 62 VgV und § 134 GWB die Bieter, auf deren Angebot kein Zuschlag erteilt werden soll, über die Nichtberücksichtigung unterrichten.

2.6.6 Zuschlag

Nach Ablauf der Wartefrist nach § 134 GWB wird der Auftraggeber den Zuschlag auf das Angebot des Bieters erteilen, der auf Grundlage der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht hat.

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