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Übersetzungs- und Korrekturleistungen für die Wanderausstellung des NSU-Dokumentationszentrums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 16:54 (Europe/Berlin)

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Technische Fachkräfte Los 1

B 24.16 - 0711/26/VV : 1 - Übersetzungs- und Korrekturleistungen für das NSU DokumentationszentrumUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7
hier: Anlage Technische Fachkräfte
die blauen Felder sind vom Bieter auszufüllen
lfd. Nr.ZielspracheName der technischen FachkraftNummer des erfüllten Kriteriums zur Qualitätssicherung gemäß der Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung (Erläuterung siehe unten)AnsprechpersonAnmerkungen
1DeutschProjektmanagement
2Englisch
3TürkischQualitätskontrolle
Anforderungen an die Qualifikation der eingesetzten Übersetzer/Innen gem. Ziffer 6 Leistungsbeschreibung
1Abschluss einer deutschen Hochschule (Master, Diplom) im Bereich Übersetzen (unabhängig von der Fachbereichs- und Studiengangsbezeichnung der jeweiligen Hochschule)
2Abschluss einer deutschen Hochschule als Bachelor im Bereich Übersetzen (unabhängig von der Fachbereichs- und Studiengangsbezeichnung der jeweiligen Hochschule), sofern Übersetzen Schwerpunkt der Ausbildung und/oder Prüfung war
3Abschluss einer ausländischen Hochschule, deren Ausbildungsinhalte den in Ziffer 1. und/oder Ziffer 2. genannten Anforderungen entsprechen (der Gleichwertigkeitsnachweis ist durch den Bieter zu erbringen
4Prüfung als Übersetzer/in vor einem staatlichen Prüfungsamt eines deutschen Bundeslandes. Dies gilt auch für das Überprüfungsverfahren für seltene Sprachen des Staatlichen Prüfungsamts in Hessen
5Prüfung als Übersetzer/in vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) eines deutschen Bundeslandes erfolgreich bestanden
6Prüfung zum „Diploma in Translation“ des Chartered Institute of Linguists (CIoL, ehemals IoL) erfolgreich bestanden
7„ATA Certification Exam“ der American Translators Association (ATA) erfolgreich bestanden
8Auswahlverfahren für Übersetzer/in des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) bestanden
9Abschluss eines Fremdsprachenstudium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule und fünf Jahre Praxis als Übersetzer/in in dieser Fremdsprache
10Abschluss eines Hochschulstudiums (gleich welcher Fachrichtung) an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, Beherrschung einer Fremdsprache und sieben Jahre Praxiserfahrung als Übersetzer/in in dieser Sprache
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