Anlage zum Angebot "Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)"
Kleine und mittlere Unternehmen Richtlinien der Bundesregierung zur angemessenen Beteiligung kleiner und mittlerer Unter- nehmen in Handwerk, Handel und Industrie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der VOL/A vom 01.06.1976
Die Angabe, ob es sich aufgrund der Richtlinie bei Ihrem Unternehmen um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt, ist für statistische Zwecke erforderlich.
Zutreffendes bitte ankreuzen:
Erklärung
Auf mein Unternehmen trifft folgende Voraussetzung zu:
1 Handwerksunternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5 Millionen EUR oder bis zu 65 Beschäftigten.
2 Industrieunternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5 Millionen EUR oder bis zu 65 Beschäftigten.
3 Einzelhandelsunternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 2,5 Millionen EUR.
4 Großhandelsunternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 7,5 Millionen EUR.
5 sonstiges Gewerbe mit einem Jahresumsatz bis zu 0,5 Millionen EUR.
6 freier Beruf mit einem Jahresumsatz bis zu 0,5 Millionen EUR.
7 Kooperation in handwerklicher oder anderen Arbeits- und Liefergemeinschaft, die ausschließlich Unternehmen wie zu den eingerückten Ankreuzfelder 1 bis 5 umfasst.
Auf mein Unternehmen treffen die o. g. Voraussetzungen nicht zu.
ORT, DATUM
SIGNATUR ODER STEMPEL MIT RECHTSVERBINDLICHER UNTERSCHRIFT
V-Nr. C.05-02-04