15.0744_03_Teilnahmbedingungen.pdf

Überprüfung und Weiterentwicklung der Bewertungssystematik für Brückenbauwerke

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 12:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Teilnahmebedingungen für die Vergabe von

Forschungs- und Entwicklungsleistungen

FE 15.0744/2026/LRB

„Überprüfung der Bewertungssystematik der regulären Bauwerksprüfung nach

DIN 1076 für Brücken“

Öffentliche Ausschreibung

Inhalt

1 Einschlägige Rechtsvorschriften _______________________________ 3

2 Vertragsbestandteile ________________________________________ 3

3 Angebotsbedingungen ______________________________________ 3

3.1 Form und Inhalt des Angebots __________________________________________________________ 3

3.2 Übersendung der elektronischen Angebote _______________________________________________ 4

3.3 Sprache ____________________________________________________________________________ 4

3.4 Fristen _____________________________________________________________________________ 4

3.4.1 Schlusstermin für den Eingang des Angebotes _______________________________________ 4

3.4.2 Bindefrist _____________________________________________________________________ 4

3.5 Verschwiegenheitspflicht und Verwendung der Vergabe- und Vertragsunterlagen ________________ 5

3.6 Fragen und Auskunftsersuchen _________________________________________________________ 5

4 Anforderungen an die Eignung ________________________________ 5

4.1 Nachweise und Erklärungen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ______________ 6

4.2 Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht ________________________ 6

4.3 Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit _______ 6

4.4 Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen __________________________________ 7

5 Bietergemeinschaften _______________________________________ 7

6 Nachunternehmen / Unteraufträge ____________________________ 8

7 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Vorteile durch abweichende

Umsatzsteuer ______________________________________________ 9

7.1 Wettbewerbswidrige Absprachen _______________________________________________________ 9

7.2 Wettbewerbsvorteile durch abweichende Umsatzsteuer ____________________________________ 9

8 Nebenangebote ___________________________________________ 10

9 Zuschlag _________________________________________________ 10

9.1 Zuschlagskriterien ___________________________________________________________________ 10

9.2 Nicht berücksichtigte Angebote ________________________________________________________ 12

10 Kosten __________________________________________________ 12

1 Einschlägige Rechtsvorschriften

Auf das Vergabeverfahren findet die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) Anwendung.

Auf den Vertragspreis findet die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen Anwendung.

2 Vertragsbestandteile

Neben dem Vertrag werden folgende Unterlagen Vertragsbestandteil:

 Leistungsbeschreibung  Angebot mit Anlagen  Anforderung an die Erstellung von BASt-Berichten (Anlage 3 zum Vertrag)  Technische Anforderungen an FE-Ergebnisse (Anlage 4 zum Vertrag)  Checkliste (Anlage 5 zum Vertrag)  die VOL/B (Anlage 7 zum Vertrag)

Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklag- bares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen, da sie lediglich den Charakter von Dienstan- weisungen an die Beschaffungsstellen tragen.

3 Angebotsbedingungen

3.1 Form und Inhalt des Angebots

Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform abgewickelt. Angebote sind elektronisch mittels Angebotsabgabesoftware (s. 3.2) über die Plattform abgegeben werden ab- zugeben. Anderweitig eingereichte Angebote werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für Angebote oder Angebotsteile, die über andere Kommunikationswege der e-Vergabe-Plattform eingereicht wer- den.

Die Abgabe eines elektronischen Angebots über die Plattform erfordert eine vorherige Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform.

Für das Angebot sind die seitens der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (im Folgenden BASt) vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. x, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwen- den.

Das Angebot ist in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Das heißt im Unterschriftsfeld ist der Name der erklärenden Person lesbar einzutragen. Die erklärende Person soll vertretungsberechtigt

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sein. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung daher vom bevollmächtigten Vertreter ab- zugeben.

Das Angebot muss vollständig sein; es muss die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten.

Alle Preise sind in Euro mit zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Änderungen und Ergänzungen an den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebotes erforderlich erschei- nen, können sie dem Angebot auf gesonderter Anlage beigefügt werden.

Änderungen des Bieters an seinen eigenen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Das Angebot kann vor Ablauf der Angebotsfrist verändert oder zurückgenommen werden. Bei einer Änderung muss eindeutig sein, inwieweit das ursprüngliche Angebot gültig bleibt. Rücknahme oder Änderung müssen in der gleichen Form wie das Angebot eingereicht werden.

3.2 Übersendung der elektronischen Angebote

Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-vergabe-online Plattform einzureichen. Hierzu benötigen Verfahrensteilnehmer die dort bereitgestellte Software AnA-Web. Diese verschlüsselt die Dokumente und ermöglicht eine Abgabe an die hinterlegte elektronische Adresse.

Das Angebot sollte inkl. aller zugehörigen Anlagen in einem Sendevorgang übertragen werden. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Verfahrensteilnehmer/Bieter. Das Angebot wird bei Eingang mit ei- nem elektronischen Zeitstempel versehen. Die Vergabestelle hat bis zum Ablauf der Angebotsfrist keinen Zugriff auf die Angebote.

Sofern im Anschluss an die Angebotsabgabe keine Empfangsbestätigung abrufbar ist oder nach An- forderung keine zugestellt wird, sollte das Angebot erneut eingereicht werden. Bei (andauernden) technischen Schwierigkeiten sollte die Hotline der e-vergabe-Plattform kontaktiert werden:

Technische Hotline 0228 99 610-1234 oder per Email support@bescha.bund.de.

Bitte informieren Sie im Falle von anhaltenden Problemen die Vergabestelle via Vergabe-Plattform.

3.3 Sprache Das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen. Die Kommunikation mit der BASt-Vergabestelle ist in deutscher Sprache zu führen.

3.4 Fristen

3.4.1 Schlusstermin für den Eingang des Angebotes Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist (hier: 06. Oktober 2026; 06:00 Uhr) vollständig ein- gegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebots.

3.4.2 Bindefrist Die Bindefrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist.

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Bis zum Ablauf der Bindefrist (hier: 31.12.2026) ist der Bieter – soweit nicht zuvor durch Zuschlag ein Vertrag geschlossen wurde – an sein Angebot gebunden.

Bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote können Sie Ihr Angebot zurückziehen. Nach Ab- lauf der Angebotsfrist kann das Angebot jedoch nicht mehr zurückgezogen werden.

Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegen Sie den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Ange- bote gemäß § 46 UVgO.

Ihr Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt wurde.

Eine Bezeichnung des Angebotes als „freibleibend“ führt zum unmittelbaren Ausschluss des Angebo- tes.

3.5 Verschwiegenheitspflicht und Verwendung der Vergabe- und Vertragsunterlagen

Die Vergabe- und Vertragsunterlagen der Vergabestelle der BASt dürfen nur zur Erstellung des Ange- botes und zur Erfüllung des folgenden Auftrages benutzt werden. Jede Benutzung für andere Zwecke oder Weitergabe an Dritte ist untersagt. Sich hieraus ergebende Patente oder ein Gebrauchsmuster- schutz bleiben/bleibt Eigentum der BASt bzw. der Bundesrepublik Deutschland.

Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bei seiner Tätigkeit be- kannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.

3.6 Fragen und Auskunftsersuchen

Fragen und Auskunftsersuchen im Hinblick auf die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind rechtzeitig über die e-vergabe-Plattform an die Vergabestelle zu übermitteln.

Die Fragen werden von der Vergabestelle (Referat Z2) entgegengenommen und an die jeweils zu- ständigen Fachreferate der BASt zur Erstellung eines Antwortbeitrages weitergeleitet.

Rechtzeitig gestellte Bieterfragen beantwortet die Vergabestelle bis spätestens 6 Tage vor dem Schlusstermin durch Veröffentlichung der Antworten über die Vergabeplattform.

Bitte beachten Sie:

Für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen ist eine Registrierung auf der Plattform nicht zwingend er- forderlich. Jedoch erfolgt eine automatisierte Verteilung von Aktualisierungen oder Zusatzinformatio- nen nur für Interessenten, die sich zur Teilnahme am Verfahren registriert haben. Alle übrigen Inte- ressenten müssen eventuelle Aktualisierungen zum Vergabeverfahren in eigener Verantwortung nachverfolgen.

4 Anforderungen an die Eignung

Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen sind. Hierzu sind die unter 4.1 - 4.4 gelisteten Anforderungen und Nachweise mit der Ausschreibung bekannt gemacht worden.

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Bitte beachten Sie:

Mit dem Angebot können Bieter anstelle der geforderten Nachweise und Erklärungen als vorläufigen Eignungsnachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (siehe Nr. 4c, Liste der Vergabe und Vertragsunterlagen) vorlegen.

Die Vergabestelle ist berechtigt, jederzeit während des Verfahrens von allen Bietern die Vorlage der Nachweise zu fordern, falls dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens zwingend erforder- lich ist.

Vor Zuschlagserteilung wird die Vergabestelle mindestens von dem Bieter, welcher das wirtschaft- lichste Angebot vorgelegt hat, die Vorlage der Nachweise einfordern, sofern dieser sie nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt hat.

Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot gem. § 42 UVgO VgV von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

4.1 Nachweise und Erklärungen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Keine Anforderungen.

4.2 Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

 Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),

Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigener- klärung nachweisen

und

 ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zu- schlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nach- weisen.

4.3 Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfä- higkeit

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AnforderungNachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Kenntnisse und Erfahrungen im Brücken- und IngenieurbauMind. zwei abgeschlossene Projekte aus den letzten drei Jahren.
Kenntnisse und Erfahrungen in der Bauwerks- prüfung und im Erhaltungsmanagement von BrückenMind. zwei abgeschlossene Projekte aus den letzten drei Jahren.

4.4 Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt.

Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen).

Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbe- werbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.

Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklä- rung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

5 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen möglich.

Im Falle einer Bietergemeinschaft sind im Angebot

 die fachlichen und administrativen Zuständigkeiten der beteiligten Partner,  die einzelnen Mitglieder sowie  eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (einschließlich der Entgegennahme aller Zahlungen) zu benennen.

Des Weiteren sind

 für alle beteiligten Partner die Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Nr. 4.4) Eigenerklärung nach §§ 123+124 GWB (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen),  die Erklärung der Bewerber-/ Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Nr. 6, Liste der Vergabe- und Ver- tragsunterlagen) sowie

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 die Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Nr. 4.2) für alle beteiligten Partner

vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Im Hinblick auf das Formular „Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ gilt das Verlangen der Vergabestelle zur Abgabe der ver- bindlichen Erklärung zu

 rechtsverbindlichen Vertretung  Zahlungsannahme mit befreiender Wirkung sowie  gesamtschuldnerischen Haftung

als ausgesprochen. Mit Abgabe des gezeichneten Formulars in Textform gilt die Erklärung als voll- ständig abgegeben.

Übrige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Teil der Bietergemeinschaft vorzulegen, dessen Kapazitäten für die Erbringung der (Teil-) Leistung eingesetzt werden sollen.

Sind an der Bietergemeinschaft Universitäten und/oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligt, so ist von diesen Partnern die

 Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen (Nr. 5, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen)

vorzulegen.

Zum vorläufigen Nachweis der Anforderungen nach Nr. 4.1 - 4.4 können Mitglieder einer Bieterge- meinschaft jeweils eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (vgl. Nr. 4) vorlegen. Die Nachweise sind dann auf Anforderung der Vergabestelle unverzüglich vorzulegen.

Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft oder das Bilden einer Bietergemeinschaft grundsätzlich ausgeschlossen.

Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbe- werbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.

6 Nachunternehmen / Unteraufträge

Sofern in der Leistungsbeschreibung (vollständig oder in Teilen) zugelassen, ist die Einbindung von Unteraufträgen im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen möglich.

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Nachun- ternehmer), so muss er in seinem Angebot

 die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten,  das voraussichtliche Auftragsvolumen sowie  die vorgesehenen Unterauftragnehmer

benennen.

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Des Weiteren sind von jedem Unterauftragnehmer

 die Verpflichtungserklärung gemäß § 47 Abs. 1 VgV (siehe Nr. 7 inkl. Anlage, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) und  die Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Nr. 4.4 (Eigenerklärung nach §§ 123,124 GWB, siehe Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) 

vorzulegen.

Werden die Unterauftragnehmer eingebunden, um die Eignungsanforderungen im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erfüllen (Eig- nungsleihe), sind in diesem Fall zusätzlich

 die der Leistung zugehörigen Eignungsnachweise nach Nr. 4.1 – 4.3

vorzulegen.

Bei Vergabe eines Unterauftrags an Universitäten und/oder außeruniversitäre Forschungseinrichtun- gen erstreckt sich die Regelung auch auf die Abgabe der

 Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen).

Zum vorläufigen Nachweis der Anforderungen nach Nr. 4.1 - 4.4 können Unterauftragnehmer eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (vgl. Nr. 4) vorlegen. Die Nachweise sind dann auf Anforde- rung der Vergabestelle unverzüglich vorzulegen.

7 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Vorteile durch abweichende

Umsatzsteuer

7.1 Wettbewerbswidrige Absprachen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

7.2 Wettbewerbsvorteile durch abweichende Umsatzsteuer

Bei der Ermittlung des Kostenrahmens geht die BASt von einer Regelbesteuerung von derzeit 19 % auf den Umsatz aus.

Weicht ein Bieter bei Angebotsabgabe von der Regelbesteuerung ab, indem er seine Leistungen ohne Umsatzsteuer oder mit einem verminderten Steuersatz anbietet, ist die BASt aus wettbewerbsrecht- lichen Gründen verpflichtet, die Rechtmäßigkeit des Vorgehens zu überprüfen. Ein abweichender Mehrwertsteuersatz kann nur durch eine Bescheinigung des Finanzamts gerechtfertigt werden. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass das verfahrensgegenständliche Projekt konkret von der Berechtigung erfasst ist, zu einem reduzierten Umsatzsteuersatz anzubieten.

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Kann eine solche Bescheinigung nicht mit Angebotsabgabe vorgelegt werden, wird die BASt den Net- toangebotspreis zzgl. der gesetzlichen 19% Umsatzsteuer berechnen und das Angebot mit dem so errechneten Bewertungspreis in die Wertung nehmen.

Leistungsort ist Bergisch Gladbach, so dass auch für Bieter aus dem europäischen Ausland der Regel- besteuerungssatz aus Deutschland zum Tragen kommt. Bewertungspreis wird auch hier der Nettoan- gebotspreis zzgl. der gesetzlichen 19% Umsatzsteuer.

8 Nebenangebote

Nebenangebote werden nicht zugelassen.

9 Zuschlag

Der Zuschlag wird gemäß § 43 Abs. 1 UVgO auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für die Beurtei- lung der Wirtschaftlichkeit werden die nachfolgenden Zuschlagsbedingungen, Bewertungskriterien und Gewichtungen herangezogen. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem höchsten Leistungs- quotienten erteilt.

9.1 Zuschlagskriterien

Zuschlagsbedingungen:

• Auf Angebote, die nicht mindestens 250 der insgesamt 1.000 gewichteten Gesamtpunkte erreicht haben, wird der Zuschlag nicht erteilt.

Qualitative Zuschlagskriterien

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Nr.KriterienGewichtung
1Problemverständnis Problemfeld und Zielsetzung des Projektes umfassend erfasst und in eige- nen Worten dargestellt. Insbesondere den aktuellen Stand zur Brücken- prüfung, deren Bedeutung den technischen Möglichkeiten für Ergänzun- gen.20
2Projektkonzeption Qualität des Untersuchungsansatzes im Hinblick auf die Weiterentwick- lungspotenziale des bisherigen S-V-D-Ansatzes und Entwicklung von Lö- sungsvorschlägen zur Einbindung neuer Zustandsbewertungsmethoden40
3Projektorganisation Angemessenheit einer zeit- und kostenmäßig zielführenden Planung des Sachmittel- und Personaleinsatzes für die einzelnen Arbeitsschritte/-pa- kete10
4Zweckmäßigkeit Berücksichtigung des Implementierungsaufwands der verschiedenen Lö- sungsvorschläge im Verhältnis zum Mehrwert und Lösungsvorschläge zu Akzeptanzabschätzung bei Endnutzern30
Summe100

Bewertung der Kriterien:

(a) Punktevergabe für die qualitativen Kriterien (Kriterien 1 bis 4):

Die Bewertung des Angebotes erfolgt über eine Punkteskala mit 0 / 2,5 / 5 / 7,5 / 10 Punkten. Unter- kriterien werden innerhalb des Hauptkriteriums gleich gewichtet.

Im Bereich der qualitativen Kriterien erhält der Bieter

10 Punkte, wenn die Angaben im Angebot das Kriterium optimal erfüllen

7,5 Punkte, wenn die Angaben im Angebot das Kriterium gut erfüllen

5 Punkte, wenn die Angaben im Angebot das Kriterium befriedigend erfüllen

2,5 Punkte, wenn die Angaben im Angebot das Kriterium lediglich ausreichend erfüllen

0 Punkte, wenn die Angaben im Angebot das Kriterium nicht mehr ausreichend erfüllen

Die Bewertung wird von mindestens zwei fachkundigen Personen durchgeführt. Je Zuschlagskrite- rium wird zunächst das arithmetische Mittel der abgegebenen Bewertungen ermittelt und anschlie- ßend mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Alle gewichteten Leistungspunktzahlen der Einzelkri- terien werden summiert. Die so erreichte Leistungspunktzahl wird ins Verhältnis zum Bewertungs- preis gesetzt.

(b) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots:

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Das wirtschaftlichste Angebot wird durch folgende Berechnung ermittelt:

(cid:1)(cid:2)(cid:3)(cid:4)(cid:5)ℎ(cid:7)(cid:2)(cid:7)(cid:2) (cid:9)(cid:2)(cid:4)(cid:10)(cid:7)(cid:11)(cid:12)(cid:13)(cid:10)(cid:14)(cid:11)(cid:12)(cid:15)(cid:7)(cid:2) (cid:18) 1.000= (cid:9)(cid:2)(cid:4)(cid:10)(cid:7)(cid:11)(cid:12)(cid:13)(cid:10)(cid:23)(cid:11)(cid:24)(cid:7)(cid:4)(cid:2)(cid:12)(cid:7) (cid:16)(cid:2)(cid:3)(cid:2)(cid:17)(cid:7)(cid:11)(cid:12)(cid:13)(cid:10)(cid:14)(cid:17)(cid:2)(cid:4)(cid:10)

Soweit nicht abweichend beschrieben entspricht der Bewertungspreis dem Netto-Angebotspreis ge- mäß Seite 1 des Angebotsformulars zzgl. Umsatzsteuer.

Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem höchsten Leistungsquotienten erteilt.

9.2 Nicht berücksichtigte Angebote Die Vergabestelle informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden. Auf An- trag werden nicht berücksichtigten Bietern spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang gemäß § 46 Abs. 1 UVgO die Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes mitgeteilt.

10 Kosten

Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung bezahlt.

www.bast.de

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