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Überprüfung und Weiterentwicklung der Bewertungssystematik für Brückenbauwerke

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 12:29 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung zum FE-Vertrag

FE 15.0744/2026/LRB

„Überprüfung der Bewertungssystematik der regulären Bauwerksprüfung nach DIN 1076

für Brücken“

Vorlage Leistungsbeschreibung Version 1.0 Stand Mai 2026

Inhalt

0 Erläuterungen und Hinweise für die Angebotserstellung ____________ 3

0.1 Aufbau und Gliederung des Angebots ____________________________________________ 3

0.2 Inhaltliche Anforderungen an das Angebot _______________________________________ 4

0.3 Kostenrahmen ______________________________________________________________ 4

0.4 Meilenstein- und Zahlungsplan _________________________________________________ 4

1 Hintergrund, Aufgabenstellung und Zielsetzung ___________________ 6

1.1 Ausgangslage und Problemstellung ______________________________________________ 6

1.2 Ziel und Nutzen des FE-Vorhabens ______________________________________________ 6

1.3 Vorgeschlagenes Vorgehen (unverbindlich) _______________________________________ 7

1.4 Mindestanforderungen an die Projektkonzeption (verbindlich) ________________________ 8

2 Gegenstand und Umfang der Leistung __________________________ 8

3 Leistungen des Auftragnehmers _______________________________ 8

3.1 Wissenschaftliche Durchführung (§ 5 FE-Vertrag) __________________________________ 9

3.2 Projektorganisation __________________________________________________________ 9

3.3 Dokumentation und Berichtswesen (§§ 14–19 FE-Vertrag) ___________________________ 9

3.4 Erstellung technischer FE-Ergebnisse (§§ 17–24 FE Vertrag) __________________________ 9

3.5 Übergabe der FE-Ergebnisse (§ 17–24 FE-Vertrag) _________________________________ 10

3.6 Nutzungsrechte (§ 22 FE-Vertrag) ______________________________________________ 10

3.7 Unteraufträge (§ 28 FE-Vertrag) _______________________________________________ 10

3.8 Preisgestaltung (§§ 9-10 FE-Vertrag) ____________________________________________ 10

4 Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin _______________________ 10

0 Erläuterungen und Hinweise für die Angebotserstellung

Die Hinweise in diesem Abschnitt dienen ausschließlich der Angebotserstellung und werden nicht Vertragsbestandteil. Eine sorgfältige Berücksichtigung beschleunigt den Verfahrensablauf und kann Angebotsausschlüssen vorbeugen. Für weitere Regelungen zur Durchführung des Vergabeverfahrens verweisen wir zusätzlich auf die Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlage Nr. 3).

Änderungen oder Ergänzungen der in dieser Leistungsbeschreibung oder im FE-Vertrag festgelegten Anforderungen sind unzulässig, soweit nicht in den Vergabe- und Vertragsunterlagen ausdrücklich Gestaltungsspielräume vorgesehen sind.

Zulässig sind insbesondere:  Konkretisierungen im Rahmen der Projektkonzeption,  methodische und wissenschaftliche Ausgestaltungen der Vorgehensweise.

Hierbei sind jedoch ggf. Mindestanforderungen zu berücksichtigen.

Unzulässig sind insbesondere Änderungen des Leistungsumfangs, des Kostenrahmens sowie der Re- gelungen zu Schutzrechten, Haftung und Publikation außerhalb der vorgesehenen Optionen.

0.1 Aufbau und Gliederung des Angebots

Das Angebot setzt sich aus Angebotsformular und Anlagen zusammen. Die Anlagen A, B und C (siehe unten) werden Vertragsbestandteil. Weitergehende Erläuterungen sind dem. Angebot ggf. auf geson- derter Anlage beizufügen. Ausführungen der Bieter, die sich auf die Inhalte der Anlagen A, B und C beziehen können dabei anstelle der vorgegebenen Formulare treten.

Anlage A zum Angebot: Vorhabensbeschreibung (wird Anlage 2.1 des FE-Vertrags)

Die Vorhabensbeschreibung des Angebots ist wie folgt zu gliedern:

  1. Stand der Wissenschaft und Technik / Literatur
  2. Gesamtziel
  3. Vorgehenskonzept
  4. Organisation des Projekts

Bitte berücksichtigen Sie für die inhaltliche Ausführung auch die Anforderungen an das Angebot un- ter Nr. 0.2 dieses Abschnitts.

Anlage B zum Angebot: Zeitplan und Termine (Projektplan; wird Anlage 2.2. des FE-Vertrags)

Bitte berücksichtigen Sie für die inhaltliche Ausführung auch die Konkretisierungen in Abschnitt 3 der Leistungsbeschreibung.

Anlage C zum Angebot: Kostenplan, Finanzierungsplan oder Meilenstein- und Zahlungsplan wird Anlage 2.3 des FE-Vertrags)

Bitte berücksichtigen Sie hierzu auch die Ausführungen unter 0.4 dieses Abschnitts.

Weitere mögliche Angebotsanlagen:

Erläuterungen zur Kalkulation und zum Zahlungsplan

Erläuterungen zu Rechte- und Nutzungsumfang der FE-Ergebnisse

3 Leistungsbeschreibung FE 15.0744 Version 1.0

Meilenstein- und Zahlungsplan

0.2 Inhaltliche Anforderungen an das Angebot

Die nachfolgenden Angaben sind Angebotsbestandteile, die im Wesentlichen der qualitativen Wer- tung anhand der Zuschlagskriterien unterliegen. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben kön- nen zur Abwertung bis zu 0 Punkten im entsprechenden Zuschlagskriterium führen. Einzelheiten der Wertung entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen.

Bitte beschreiben Sie ausführlich und in eigenen Worten Ihre favorisierte wissenschaftliche Herange- hensweise. Bitte gehen Sie dabei insbesondere ein auf

 das Problemfeld, die Zielsetzung, aktueller Stand und technische Möglichkeiten  die Projektkonzeption hinsichtlich Weiterentwicklung bisheriger Ansatz, Entwicklung von Lösun- gen zur Einbindung neuer Zustandsbewertungsverfahren:  Die Projektorganisation  Die Zweckmäßigkeit insbesondere bzgl. Implementierbarkeit und Akzeptanz Bitte erläutern Sie im Angebot, welche qualitätssichernden Maßnahmen Sie im laufenden Projekt ergreifen.

 …  Rechte- und Nutzungsumfang der FE-Ergebnisse: Sofern die Nutzung von vorbestehenden Teilen (vgl. § 25 FE-Vertrag) oder Werkzeugen (vgl. § 26 FE-Vertrag) geplant ist, sind diese zu benennen und die Nutzung ist zu begründen; die Auswirkun- gen der Nutzung sind zu beschreiben (Einschränkungen bei Nutzungsrechten, Einschränkung der tatsächlichen Nutzbarkeit der FE-Ergebnisse, einmalige oder laufende Folgekosten für die BASt, etc.).

0.3 Kostenrahmen

 Das angebotene Gesamtentgelt darf den Betrag von 200.000 € brutto (einschließlich aller Neben- kosten) nicht überschreiten.

Angebote, die diesen Rahmen übersteigen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

0.4 Meilenstein- und Zahlungsplan

Die Vereinbarung von Abschlagszahlungen ist gem. § 10 des FE-Vertrages vorgesehen. Haushaltsrecht- lich setzt die Leistung von Abschlagszahlungen den Empfang einer entsprechenden Gegenleistung (z. B. Projektfortschritt mit Dokumentation von Zwischenergebnissen) voraus und darf maximal dem Wert der empfangenen Leistung entsprechen. Zur Vereinbarung entsprechender Abschlagszahlungen fügen Sie dem Angebot einen Meilenstein- und Zahlungsplan bei, der die o. g. Voraussetzungen be- rücksichtigt und mindestens folgende Informationen enthält:

 Bezeichnung des Meilensteins  kurze Beschreibung des zugehörigen Leistungsinhalts  Form des Ergebnisses  Höhe der Abschlagszahlung netto/brutto  Zusammensetzung des Abschlags hinsichtlich Personalkosten, Sachkosten, Fremdleistungen und Reisekosten  Zeitpunkt für die Erreichung des Meilensteins

4 Leistungsbeschreibung FE 15.0744 Version 1.0

Der letzte Meilenstein muss mindestens die Erstellung und Vorlage der Schlussberichtsunterlagen ent- halten. Für diese Leistungen müssen mindestens 5 % der Angebotssumme berücksichtigt werden.

Erfüllt der vorgelegte Meilenstein- und Zahlungsplan nicht die o. g. Voraussetzungen oder fehlen ge- forderte Inhalte, kann die Auftraggeberin vor Zuschlag die Anpassung des Meilenstein- und Zahlungs- plans verlangen. Wird (ggfs. auch auf Nachfrage) kein Meilenstein- und Zahlungsplan vorgelegt, wird die Leistung grundsätzlich erst bei Projektabschluss (nach Abnahme des Schlussberichts) vergütet.

5 Leistungsbeschreibung FE 15.0744 Version 1.0

1 Hintergrund, Aufgabenstellung und Zielsetzung

1.1 Ausgangslage und Problemstellung

Die Bewertung des Bauwerkszustands von Brückenbauwerken erfolgt in Deutschland anhand der auf Grundlage regelmäßiger Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 ermittelten Zustandsnote/Substanz- kennzahl. Der Algorithmus zur Ermittlung der Zustandsnote/Substanzkennzahl auf Basis der Bewer- tung der Standsicherheit (S), Verkehrssicherheit (V) und Dauerhaftigkeit (D) der Bauwerke stammt aus dem Jahr 1999. Das grundsätzliche Vorgehen hat seitdem unverändert Bestand und wird bis heute im Programmsystem SIB-Bauwerke eingesetzt. Der Algorithmus hat sich über lange Zeit be- währt und tut dies weiterhin Der Kenntnisstand und die Methodiken zur Zustandsbewertung haben sich seit der Einführung erheblich verbessert. Es soll untersucht werden, wie neue Möglichkeiten und Methoden zur Zustandserfassung und -beurteilung zusätzlich und/oder parallel eingebunden werden können.

Folgende Punkte bieten u.a. Möglichkeiten für eine Analyse des Weiterentwicklungspotenzials des aktuellen Bewertungsalgorithmus nach RI-EBW-PRÜF.

• Überprüfung der aktuell deterministischen Betrachtung von Schäden, bei der unterschieden wird, ob ein Schaden vorhanden ist oder nicht. Neben dem Schaden wird das Bauteil, unab- hängig vom Alter, als komplett intakt angesehen. • Berücksichtigung des Bauteilalters in der Bewertung • Einbeziehung der Schadenslage und Bauteilauslastung • Berücksichtigung von Zuverlässigkeit oder Risiko im Bewertungssystem • Einbeziehung realer Einwirkungen auf das Bauwerk • Berücksichtigung von Materialuntersuchungen und Materialkennwerten • Berücksichtigung weiterer Erfassungsverfahren, z.B. Bauwerksmonitoring, bildgebende Ver- fahren oder zerstörungsfreie Prüfverfahren (ZfP) Nicht alle hier aufgeführten, identifizierten Weiterentwicklungspotenziale sind für sämtliche Bau- werke gleichermaßen geeignet, da die zum Teil notwendigen Daten nicht durchgängig verfügbar sind. Eine zukunftsfähige Methodik sollte daher so gestaltet werden, dass sie auch ohne diese ergänzen- den Informationen Bewertungen ermöglicht.

Angesichts der erheblichen finanziellen und personellen Ressourcen, die für die Zukunftsfähigkeit der Brücken erforderlich sind, sowie vor dem Hintergrund von Wirtschaftlichkeitsanforderungen – insbe- sondere bei Großbrücken – sollte eine Weiterentwicklung und Berücksichtigung von neuen Aspekten für weiterhin fundierte, datengetriebene Entscheidungsgrundlagen für Erhaltungsmaßnahmen in Be- tracht gezogen werden.

1.2 Ziel und Nutzen des FE-Vorhabens

Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es,

• die bestehenden Potentiale der Bauwerksdiagnostik und -bewertung im Hinblick auf den ak- tuellen Bewertungsalgorithmus nach RI-EBW-PRÜF systematisch zu identifizieren und zu do- kumentieren, • die Auswirkungen dieser Potentiale auf die Zustandsbewertung von Brückenbauwerken zu untersuchen,

6 Leistungsbeschreibung FE 15.0744 Version 1.0

• Lösungsvorschläge zur Anpassung oder Erweiterung des Algorithmus zu entwickeln, ein- schließlich der Möglichkeit, ergänzende Bewertungskennzahlen (analog zum Traglastindex) einzuführen, • zu prüfen, inwieweit weitere Daten aus z.B. Monitoring, ZfP und bildgebenden Verfahren in die Zustandsbewertung integriert werden können, • den Aufwand und den Nutzen von Algorithmus-Anpassungen inkl. der Berücksichti- gung/Überführung vorhandener Ergebnisse bei der Integration einer entsprechenden Werte- synthese zu bewerten, • eine Empfehlung auszusprechen, ob der bestehende Algorithmus fortgeschrieben werden soll oder ob eine ergänzende Bewertungskennzahl die Aussagekraft der Zustandsbewertung ggf. auch in zu definierenden Fällen verbessern kann. Ergebnis der Untersuchungen kann ausdrücklich auch sein, dass keine Anpassungen am bewährten Bewertungssystem notwendig sind.

Der Nutzen des FE-Vorhabens umfasst insbesondere:

Die konzeptionelle Weiterentwicklung des Bewertungssystems für Brückenbauwerke nach DIN 1076 bietet die Möglichkeit, die bewährte Bewertungsmethodik im Sinne einer vorausschauenden Lebens- zyklusplanung anhand technischer und wissenschaftlicher Fortschritte fortzuführen. Es ist zu untersu- chen, ob die Berücksichtigung zusätzlicher Parameter wie z.B. Bauteilalter, Schadenslage, tatsächli- che Einwirkungen und Zuverlässigkeitsbetrachtungen Potenzial bietet, die Bauwerksnote umfassen- der zu gestalten. Ziel ist weiterhin, eine gezielte Priorisierung von Instandhaltungsmaßnahmen zu er- möglichen, sodass begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen bringen. Durch präzise Bewertungen können Lebenszykluskosten gesenkt und die Wirtschaftlichkeit von Erhaltungsmaßnahmen verbessert werden. Ein modernes Bewertungssys- tem trägt damit zur langfristigen Sicherung der Brückenbestände und Verlässlichkeit der Straßeninf- rastruktur bei. Das Vorhaben passt die Bewertungssystematik der RI-EBW-PRÜF an aktuelle techni- sche Möglichkeiten an und bildet eine Grundlage für die Abwägung, inwieweit eine Anpassung umge- setzt werden kann und soll oder nicht.

1.3 Vorgeschlagenes Vorgehen (unverbindlich)

Für die Konzeption der Bearbeitung können insbesondere folgende Vorüberlegungen berücksichtigt wer- den:

• Analyse bestehender Daten und Literatur (national und international): Auswertung des aktu- ellen Bewertungsalgorithmus nach RI-EBW-PRÜF, Untersuchung der Zustandsnoten-Algorith- mus-Struktur und Auswertung wissenschaftlicher Literatur zur Zustandsbewertung. • Potentialanalyse: Systematische Identifikation und Dokumentation des aktuellen Bewer- tungssystems anhand von Praxisbeispielen und Fallstudien. • Empirische Untersuchungen: Entwicklung von Modellen zur Quantifizierung der Auswirkun- gen der identifizierten Schwachstellen auf die Bauwerksnote. • Entwicklung und Validierung von Fortschreibungsvorschlägen: Erarbeitung von alternati- ven/ergänzenden Lösungsvorschlägen (z.B. Algorithmus-Fortschreibung vs. ergänzende Be- wertungskennzahl).

7 Leistungsbeschreibung FE 15.0744 Version 1.0

• Einbindung von weiteren Erfassungsverfahren: Prüfung, inwieweit Konzepte zur Integration von z.B. Monitoringdaten, ZfP-Ergebnisse, bildgebende Verfahren und Nachrechnungsergeb- nisse in das Bewertungssystem übertragbar sind. • Vergleich mit internationalen Ansätzen: Gegenüberstellung des deutschen Bewertungssyste- matik mit internationalen Verfahren zur Zustandsbewertung von Ingenieurbauwerken. • Nutzen-Aufwand-Bewertung: Abschätzung des Implementierungsaufwands und der Akzep- tanz verschiedener Lösungsoptionen im Verhältnis zum erwarteten Mehrwert. • Bewertung und Aufbereitung der Ergebnisse: Erstellung der Grundlagen für Handlungsemp- fehlungen für die Praxis und Vorbereitung der Umsetzung (z.B. in SIB-Bauwerke), dabei Ein- bindung der Endnutzer z.B. durch Nutzerbefragungen oder Workshop.

Diese Vorüberlegungen stellen keine abschließenden oder verbindlichen Vorgaben dar. Die Bieter sind ausdrücklich eingeladen, unter Berücksichtigung der inhaltlichen Mindestanforderungen (siehe 1.4) im Rahmen ihres Angebots eine eigenständige, wissenschaftlich begründete Projektkonzeption und Vorgehensweise vorzuschlagen.

1.4 Mindestanforderungen an die Projektkonzeption (verbindlich)

Für die Projektkonzeption sind folgende Vorgaben zwingend zu berücksichtigen. Abweichungen im Ange- bot führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

• Systematische Analyse der Weiterentwicklungspotenziale der Bewertungssystematik • Entwicklung von Lösungsvorschlägen • Nutzen-Aufwand-Bewertung • Praxistauglichkeits- und Akzeptanzuntersuchungen

2 Gegenstand und Umfang der Leistung

Gegenstand der Leistung ist die vollständige wissenschaftliche und organisatorische Durchführung des beschriebenen FE-Vorhabens über die gesamte Projektlaufzeit. Dies beinhaltet die fortlaufende und abschließende Dokumentation der Ergebnisse.

Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, um die in Abschnitt 1 ge- nannten Ziele ordnungsgemäß, fristgerecht und ausgehend vom Stand von Wissenschaft und Technik zu erreichen.

Der Leistungsumfang richtet sich nach dieser Leistungsbeschreibung sowie den Regelungen des FE-Vertrags und umfasst insbesondere die nachfolgend beschriebenen Leistungen.

3 Leistungen des Auftragnehmers

Die nachfolgenden Regelungen dienen der Konkretisierung des FE-Vertrags und heben wesentliche Leistungspflichten hervor.

8 Leistungsbeschreibung FE 15.0744 Version 1.0

3.1 Wissenschaftliche Durchführung (§ 5 FE-Vertrag)

 Eigenständige wissenschaftliche Bearbeitung unter Anwendung geeigneter Methoden.  Nutzung aktueller, wissenschaftlich anerkannter Verfahren.  Einhaltung aller relevanten Regelwerke, methodischer Standards und Normen.  Nachvollziehbare, prüfbare Dokumentation aller Schritte.

3.2 Projektorganisation

 Kontinuierliche Abstimmung mit der Auftraggeberin, inkl. Teilnahme an Sitzungen: Unmittelbar nach dem Projektbeginn soll eine Startbesprechung zwischen Auftraggeberin und und Auftragnehmer online stattfinden. Darüber hinaus sollen nach Erreichen der Zwischenergebnisse (weitere) Besprechungen und Prä- sentationen in der BASt oder online eingeplant und angeboten werden  Teilnahme und Protokollführung bei Sitzungen des Betreuungskreises: Das Projekt soll von einem forschungsbegleitenden Ausschuss (Betreuungskreis) betreut werden; hierzu sollen Besprechungen und Präsentationen in der BASt oder online eingeplant und angebo- ten werden.

 Durchführung von mindestens 1 Experten-Workshop/End-User-Befragungen.  Durchführung einer Abschlussveranstaltung, z.B. durch Vorstellung der Ergebnisse im BMV oder dem Bund-/Länder-Koordinierungsausschuss Erhaltung.  Erstellung und Pflege eines umsetzbaren Projektplans: Ein erster Projektplan ist mit dem Angebot vorzulegen. Im Rahmen der Zeitplanung sollen Ter- mine für Projektstart, die Abgabe von Berichten sowie Sitzungen eingeplant und angeboten wer- den. Siehe hierzu auch 3.3. Die Projektlaufzeit ergibt sich aus Starttermin und Termin für die Vor- lage des finalen Schlussberichts.  Qualitätssicherung: Zur Sicherstellung der Einhaltung des Zeitplans , einer guten wissenschaftlichen Qualität der Er- gebnisse, der guten sprachlichen Qualität der Berichte etc. ist ein effektives Qualitätsmanage- ment erforderlich 

3.3 Dokumentation und Berichtswesen (§§ 14–19 FE-Vertrag)

Der Auftragnehmer erstellt:

 Sachstandsbericht(e) gemäß Zeitplan sowie auf Anforderung der AG,  Zwischenbericht(e) im Stil des finalen Schlussberichts Bitte beachten Sie, dass die Forschungsergebnisse laufend dokumentiert und nach dem Errei- chen von Zwischenergebnissen regelmäßig als Zwischenberichte vorgelegt werden sollen. Ter- mine sollen im Projektverlauf eingeplant und angeboten werden.  Entwurf des Schlussberichts (mind. 3 Monate vor Projektende),  Finale Schlussberichtsunterlagen (wissenschaftlicher Bericht, Kurzbericht deutsch, Kurzbericht englisch, englische Kurzfassung, deutsche Kurzfassung).

3.4 Erstellung technischer FE-Ergebnisse (§§ 17–24 FE Vertrag)

 Konzeption, Generierung, Aufbereitung und Qualitätssicherung projektbezogener Datenbestände

9 Leistungsbeschreibung FE 15.0744 Version 1.0

3.5 Übergabe der FE-Ergebnisse (§ 17–24 FE-Vertrag)

Die Übergabe umfasst die vollständigen FE-Ergebnisse:

 schriftliche Ausarbeitung,  Daten inkl. Metadaten, Datenmodelle, Dateiformate,  Software inkl. Quellcode,  Dokumentation aller verwendeten Bibliotheken, Lizenzen und vorbestehenden Teile,  Modelle, Versuchsdaten, Zwischenstände, Validierungsunterlagen.  Alle Ergebnisse werden so bereitgestellt, dass:

o fachkundige Dritte sie nachvollziehen können, o die Auftraggeberin die Ergebnisse weiterentwickeln kann.

3.6 Nutzungsrechte (§ 22 FE-Vertrag)

Die Auftraggeberin erhält an den FE-Ergebnissen sämtliche ausschließliche Nutzungsrechte.

3.7 Unteraufträge (§ 28 FE-Vertrag)

Unteraufträge sind im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zugelassen.

3.8 Preisgestaltung (§§ 9-10 FE-Vertrag)

Für die Leistungen soll ein Festpreis vereinbart werden (Projektpreis auf Seite 1 des Angebotsformu- lars, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. x).

Sollte sich aus dem Verlauf des Vergabeverfahrens für das Projekt kein Marktpreis ergeben, erfolgt die Preisbildung nach den Regelungen der Preisverordnung VO PR 30/53.

4 Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin stellt – soweit verfügbar und notwendig – bereit:

 Ausgewählte Anonymisierte Bauwerksdaten  Informationen zu laufenden Projekten,

www.bast.de

10 Leistungsbeschreibung FE 15.0744 Version 1.0

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