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Vergabestelle EVA – Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsgesellschaft mbH An der Kreuzstraß 100 D-86980 Ingenried
Übernahme und Verwertung von NE- und FE-Schrott aus den Wertstoffhöfen und der MBA im Landkreis Weilheim-Schongau
BIETERFRAGENKATALOG
Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind Bieterfragen eingegangen. Die nachstehenden Fragen und Antworten werden allen am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebots zu berücksichtigen. Die nachfolgenden Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
| Lfd.- Nr. | Bezug zu den Vergabeunterlagen | Bieterfrage | Antwort der Vergabestelle |
|---|---|---|---|
| 1 | Bieter-LV | In Los 2 und Los 3 verweist die Position 2.V und 3.V jeweils auf „Pos. 4.IV“ statt auf 2.IV bzw. 3.IV. In allen Losen 1 bis 4 verweist die Position x.VII auf sich selbst statt auf x.VI, ebenso Position 5.III in Los 5 statt auf 5.II. Wir bitten um Bestätigung, dass es sich um redaktionelle Fehler handelt und die Anpassungspositionen sich jeweils auf die vorangehende Indexposition beziehen | Es handelte sich dabei um redaktionelle Fehler und die Anpassungspositionen beziehen sich jeweils auf die vorangehende Indexposition. Wir haben diese korrigiert und die Preisblätter ausgetauscht. |
| 2 | Bieter-LV | Die beigefügte Checkliste nennt unter Ziffer 2 das Formblatt „04_Bieter_LV_Vermarktung.xlsx“; bereitgestellt wurden dagegen die Dateien LOT_001 bis LOT_006_Template.xlsx sowie 04_Bieter_LV_Altmetall_Nachlass_EVA.xlsx. Zudem trägt die Checkliste die Überschrift „Übernahme und Verwertung von E-Geräte aus den Wertstoffhöfen“. Wir bitten um Bestätigung, dass die genannten sieben Dateien die vollständigen und zutreffenden Preisblätter dieses Verfahrens sind. | Es handelt sich bei den Dateien „LOT_001 bis „LOT_006_Template.xlsx“ sowie dem „04_Bieter_LV_Altmetall_Nachlass_EVA.xlsx“ um die vollständigen und zutreffenden Preisblätter dieses Verfahrens. Bitte beachten Sie, dass das Los 6 ersatzlos entfällt (s. Bieterinformation zur Änderung der Unterlagen) und somit auch das Bieter-LV LOT_006-Template.xlsx. |
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| 3 | Vertragsunterlagen und Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes | Die Nachweise für Bürgschaft, Versicherung sind einen Monat bzw. vier Wochen vor Leistungsbeginn am 01.10.2026 vorzulegen, also bis zum 01.09. bzw. 03.09.2026 – zu diesem Zeitpunkt ist der Zuschlag noch nicht erteilt und die Bindefrist läuft noch. Wir bitten um Klarstellung, dass diese Fristen ab Zuschlagserteilung angemessen neu bestimmt werden, und um Angabe der dann geltenden Vorlagefristen. | Aufgrund des angepassten Leistungsbeginns (s. unten) werden die fristen unverändert beibehalten. |
|---|---|---|---|
| 4 | Vertragsunterlagen und Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes | Unter Berücksichtigung der Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB kann der Zuschlag frühestens gegen Ende September 2026 wirksam werden, während der Leistungsbeginn bereits auf den 01.10.2026 festgelegt ist. Wir bitten um Auskunft: (a) zu welchem Termin die Vorabinformation nach § 134 GWB voraussichtlich versendet wird, (b) ob der Leistungsbeginn verschoben wird, falls sich der Zuschlag verzögert, und (c) ob für die ersten Wochen der Leistungserbringung eine Übergangsregelung hinsichtlich der Vertragsstrafen nach Ziffer 2.9 vorgesehen ist. | Um den zukünftigen Auftragnehmern mehr Vorlaufzeit zu gewähren, wird der Leistungsbeginn auf den 01.01.2027 verschoben. Der Wechsel der Container zu Leistungsbeginn hat in Abstimmung mit dem bisherigen Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen. Hierfür hat der neue Auftragnehmer rechtzeitig vorher mit dem derzeitigen Auftragnehmer Verhandlungen bzgl. des Abzugs und der Neuaufstellung der Container zu führen. Dabei muss der Wechsel ohne Unterbrechung bis spätestens 01.01.2027 vollzogen sein. |
| 5 | Bieter-LV | Die am 20.08.2026 ausgetauschten Preisblätter LOT_001 bis LOT_005 tragen in Zelle A6 weiterhin den Vermerk „Bindefrist läuft ab am 30.09.2026“. Wir bitten um Bestätigung, dass dies unbeachtlich ist und die Frist einheitlich am 15.11.2026 endet. | Die Bindefrist für alle Lose endet am 15.11.2026. Die Bieter- LVs wurden angepasst. |
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| 6 | Vertragsunterlagen Ziff 1.4.7 Abs (1) – Qualität der Wertstoffe | Die neu gefasste Ziffer 1.4.7 (Abs. 1) beschreibt das Material in Los 5 einerseits als „Mischschrott (FE-Anteil > 89,9 %)“, gibt im selben Absatz jedoch an, der Fremdstoffanteil habe bei einer Analyse Anfang 2026 bei ca. 40 % gelegen. Für das Gesamtmaterial können beide Angaben nicht zugleich zutreffen. Sollten sich die Angaben auf zwei Teilströme beziehen, fehlt das zwingend zur Kalkulation benötigte Mengenverhältnis der Ströme. Zudem heißt es in Absatz 2, der Auftraggeber übernehme „kleine Garantie“ (gemeint wohl: keine Garantie) für Qualität und Reinheit. Ein vollständiger Garantieausschluss bei zugleich fest vorgegebener Erlösbasis (BDSV Sorte 1) und Preis als einzigem Zuschlagskriterium bürdet den Bietern ein unkalkulierbares Wagnis auf, was die Vergleichbarkeit der Angebote vereitelt. Frage: Wir bitten um: (a) Auflösung des Widerspruchs zwischen „FE-Anteil > 89,9 %“ und „Fremdstoffanteil ca. 40 %“ durch eine eindeutige Beschreibung; (b) redaktionelle Klarstellung der Formulierung „kleine Garantie“; (c) Aufnahme eines vertraglich fixierten Qualitätskorridors mit Ausgleichsmechanik (Downgrade-Klausel), der bei Überschreitung der 40 % Fremdstoffe eine automatische Anpassung der Vergütung für Sortierung und Reststoffentsorgung regelt. | a) Bei Ziff. 1.4.7 Abs. (1) der Vertragsunterlagen entfällt der Klammereinschub „(FE-Anteil > 89,9%)“ ersatzlos. b) Bei Abs. (2) muss es statt „kleine Garantie“, „keine Garantie“ heißen. c) Das Bieter-LV (Preisblatt) für Los 5 wurde angepasst. Es kann nun eine Vergütung nach Marktpreis für den Fe-Anteil im übernommenen Altmetall sowie eine Abrechnungsposition für den Fremdstoffanteil im übernommenen Altmetall angeboten werden, wodurch eine Verbesserung oder Verschlechterung der Qualität des übernommenen Altmetalls entsprechend berücksichtigt werden kann. Ziff. 2.10.2 wird um folgenden Absatz (2) ergänzt: „Im Los 5 erfolgt die Vergütung für die Verwertung nach dem Fe-Anteil im übernommenen Altmetall, und es erfolgt zusätzlich eine Abrechnung des Fremdstoffanteil im übernommenen Altmetall. Es kommt die Qualitätsstaffel 3 mit einem rechnerischen Fe-Anteil von 60% und einem rechnerischen Fremdstoffanteil von 40% zur Abrechnung, bis Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich die Anwendung einer anderen Qualitätsstaffel vereinbaren. Die Kosten der Feststellung des Fremdstoffanteils trägt diejenige Vertragspartei, die die Änderung der Qualitätsstaffel verlangt. |
|---|---|---|---|
| 7 | Vertragsunterlagen Ziff 2.10.1 - Preisgleitung | Nach der neuen Angabe in Ziff. 1.4.7 fallen bei ca. 955 t Jahresmenge und 40 % Fremdstoffen in Los 5 jährlich bis zu rund 380 t Reststoffe an, die kostenpflichtig zu entsorgen sind. Für diese immense Kostenposition ist – anders als für die Logistik – keinerlei Preisanpassung vorgesehen. Da Entsorgungskosten (z. B. durch CO2-Bepreisung) politisch und regulatorisch getrieben stark steigen oder schwanken, ist die fehlende Preisgleitung über die Vertragslaufzeit ein unkalkulierbares Wagnis. Frage: Wir bitten zwingend um Ergänzung einer Preisgleitklausel für die Entsorgungskosten der nach der Aufbereitung anfallenden Reststoffe aus Los 5. | Ziff. 2.10.2 wird ergänzt um folgenden Absatz (3): „Im Los 5 kann der Auftragnehmer ab dem Abrechnungsjahr 2027 (Leistungsbeginn) seine tatsächlichen und nachgewiesenen Mehrkosten aus der CO -Bespreisung für die Entsorgung von 2 Fremdstoffen aus dem übernommenen Altmetall gegenüber dem Zeitpunkt der Kalkulation (2026) beim Auftraggeber als Mehrkosten geltend machen.“ |
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| 8 | Vertragsunterlagen Ziff 2.10.1 - Preisgleitung | Die Änderungsschwelle für die Preisanpassung der Logistik ist mit 4 % angesetzt. Frage: Wäre die Vergabestelle im Sinne einer partnerschaftlichen Risikoverteilung bereit, diese Bagatellgrenze auf branchenüblichere 2 % abzusenken? | Der Schwellenwert für eine Preisanpassung bleibt unverändert bei 4%. |
|---|---|---|---|
| 9 | Vertragsunterlagen Ziff 2.4 Abs. (2) - Gefahrübergang und Erzeugerverantwortung | Ziffer 2.4 (2) regelt den Übergang von Eigentum und Gefahr mit dem Ladevorgang, während Ziff. 1.4.7 (2) jede Garantie für die Qualität ausschließt. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bleibt der Abfallerzeuger jedoch für die ordnungsgemäße Deklaration verantwortlich. Bei versteckten, äußerlich nicht erkennbaren gefährlichen Fehlwürfen im MBA- Schrott (z. B. Lithium-Ionen-Akkus), die erst bei der maschinellen Aufbereitung zutage treten, drohen enorme Schäden. Frage: Wir bitten um ausdrückliche Klarstellung, dass die abfallrechtliche Erzeugerverantwortung sowie Haftung, Entsorgungs- und für versteckte, gefährliche oder branchenunübliche Störstoffe vollumfänglich beim Auftraggeber verbleiben und der Garantieausschluss diese Fälle nicht erfasst. | Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie für die Qualität der Abfälle. Insbesondere eine Gefährdung durch Akkus und Batterien ist branchenimmanent und betrifft alle Bereiche der Abfallwirtschaft. Der Auftraggeber kann nicht garantieren, dass keine Batterien oder Akkus enthalten sind. Lediglich im Falle eines nachweisbaren Verschuldens des Auftraggebers für eine Bereitstellung und Überlassung von Abfällen, die nicht den Bestimmungen gem. Ziff. 1.4.6 und 1.4.7 der Vertragsunterlagen entsprechen, kann eine Haftungsübernahme beim Auftraggeber geltend gemacht werden. |
| 10 | Bieter-LV Los 5 | Im Los 5 MBA FE-Metalle nennen Sie in der Pos. 5.II "Durchschnittspreis BDSVStahlaltschrott Sorte 1" als Faktor für die Wertung 955 Einheiten. Diese Zahl entspricht jedoch der gesamten Jahresmenge Ihres MBA/EBS-Materials im Ausgang und nicht der Menge an daraus erzielbarem Fe-Anteil. Da dieser Wert als zentrale Rechengröße in Ihren Gesamtpreis (netto) pro Jahr einfließt, ergibt sich nach unserer Auffassung eine unzutreffende Angebotssumme | Auf die Antwort zu Frage 6 und das geänderte Bieter-LV für Los 5 wird verwiesen. |
| Bieter-LV Los 5 | Die in Pos. 5.III einzutragende Entgeltanpassung bezieht sich einerseits auf das Produkt BDSV- Stahlaltschrott Sorte 1 und andererseits auf die gesamte Jahresmenge Ihres MBA/EBS-Materials. Die von Ihnen im Ausschreibungstext angegebenen Qualitäten des Materials bleiben hierbei nach unserer Auffassung unberücksichtigt. | Auf die Antwort zu Frage 6 und das geänderte Bieter-LV für Los 5 wird verwiesen. |
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Hinweis: Sofern im Zuge der Beantwortung der Bieterfragen Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen erforderlich werden, sind ausschließlich die geänderten Unterlagen für die Angebotserstellung zu verwenden. Frühere Fassungen verlieren insoweit ihre Gültigkeit.
- Ende des Bieterfragenkatalogs -
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