VU Übernahme u. Verwertung von Altpapier ab 01.01.2027.pdf

Übernahme und Verwertung von Altpapier

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 21:42 (Europe/Berlin)

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Vergabeunterlagen

zu dem Vergabeverfahren

„Übernahme und Verwertung von Altpapier“

des Betriebs Abfallwirtschaft Nienburg/Weser (BAWN)

Angebotsfrist: 15.09.2026, 12:00 Uhr Zuschlags- und Bindefrist: 13.11.2026 Leistungsbeginn: 01.01.2027

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Vergabeverfahren „Übernahme und Verwertung von Altpapier“ des BAWN Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

A. Aufforderung zur Angebotsabgabe ................................................................................................ 4 B. Bewerbungsbedingungen .............................................................................................................. 5

  1. Auftraggeber .............................................................................................................................. 5
  2. Leistungsgegenstand ................................................................................................................. 5 2.1. Leistungsumfang ........................................................................................................................ 5 2.2. Art und Menge des Altpapiers .................................................................................................... 5 2.3. Leistungsort ................................................................................................................................ 6 2.4. Aufteilung in Lose ....................................................................................................................... 6
  3. Leistungszeitraum ...................................................................................................................... 6
  4. Nebenangebote .......................................................................................................................... 6
  5. Bietergemeinschaften ................................................................................................................ 6
  6. Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ................................................................................... 7
  7. Angebotsabgabe ........................................................................................................................ 7 7.1. Angebotsfrist .............................................................................................................................. 7 7.2. Angebotseinreichung ................................................................................................................. 8 7.3. Zuschlags-/Bindefrist .................................................................................................................. 8 7.4. Bestandteile des Angebotes ...................................................................................................... 8 7.5. Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen und Nachweise .................................................... 9 7.5.1. Befähigung zur Berufsausübung, Erklärungen zu Ausschlussgründen .............................. 9 7.5.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ............................................................. 10 7.5.3. Technische Leistungsfähigkeit .......................................................................................... 10 7.5.4. Eignungsnachweise für Bietergemeinschaften ................................................................. 11 7.5.5. Eignungsnachweise für Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) .................................... 11
  8. Angebotswertung und Zuschlagskriterien ................................................................................ 11 8.1. Angebotswertung ..................................................................................................................... 12 8.2. Zuschlagskriterien .................................................................................................................... 12
  9. Bieterinformation und Zuschlagserteilung ................................................................................ 14
  10. Vorbehalt der Aufhebung ......................................................................................................... 14
  11. Kosten, Kostenersatz ............................................................................................................... 14
  12. Vollständigkeit der Unterlagen, Bieterfragen, Ortsbesichtigung ............................................... 14 C. Leistungsbeschreibung ................................................................................................................ 16
  13. Rahmenbedingungen der Leistung .......................................................................................... 16 1.1. Grundlagen der Auftragsvergabe ............................................................................................. 16 1.2. Bestehendes Erfassungssystem .............................................................................................. 16 1.2.1. Eigene Erfassung des BAWN ................................................................................................ 16 1.2.2. Vereinssammlung .................................................................................................................. 16 1.3. Miterfassung des Verpackungsanteils ..................................................................................... 17
  14. Leistungsgegenstand ............................................................................................................... 18 2.1. Leistungsumfang ...................................................................................................................... 18 2.2. Art und Qualität des Altpapiers ................................................................................................ 18 2.3. Mengen .................................................................................................................................... 18 2.3.1. Gesamtaufkommen an PPK (einschließlich Verpackungsanteil) ...................................... 18 2.3.2. Herausgabeansprüche der Verpackungsrücknahmesysteme .......................................... 19 2.4. Leistungsort .............................................................................................................................. 20
  15. Leistungszeitraum .................................................................................................................... 20
  16. Anforderungen an die Leistungserbringung ............................................................................. 20 4.1. Übernahme des Altpapiers ....................................................................................................... 20 4.1.1. Aus der eigenen Sammlung des BAWN ........................................................................... 20 4.1.2. Aus der Vereinssammlung ................................................................................................ 21 4.2. Transport .................................................................................................................................. 22 4.3. Verwiegung und Mengennachweis .......................................................................................... 22 4.4. Verwertung, ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung ..................................................... 22
  17. Vergütung und Abrechnung ..................................................................................................... 23

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Vergabeverfahren „Übernahme und Verwertung von Altpapier“ des BAWN Inhaltsverzeichnis

  1. Mengenstromnachweis für den Verpackungsanteil .................................................................. 23
  2. Anhänge zur Leistungsbeschreibung ....................................................................................... 24 D. Vertrag ......................................................................................................................................... 25 § 1 Gegenstand des Vertrages ...................................................................................................... 25 § 2 Vertragsgrundlagen .................................................................................................................. 25 § 3 Leistungsumfang, Abfallmengen .............................................................................................. 26 § 4 Durchführung der Leistungen ................................................................................................... 26 § 5 Vergütung ................................................................................................................................. 27 § 6 Vertragsstörungen und Leistungshindernisse .......................................................................... 29 § 7 Unterauftragnehmer ................................................................................................................. 30 § 8 Haftung und Versicherung ....................................................................................................... 30 § 9 Vertragsstrafen ......................................................................................................................... 30 § 10 Urkalkulation ............................................................................................................................ 32 § 11 Loyalitätsverpflichtung .............................................................................................................. 32 § 12 Laufzeit des Vertrages und Kündigung .................................................................................... 32 § 13 Übertragung von Rechten und Pflichten .................................................................................. 33 § 14 Information und Vertraulichkeit ................................................................................................ 33 § 15 Sonstige Regelungen ............................................................................................................... 34 E. Angebotsvordruck ........................................................................................................................ 35

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Vergabeverfahren „Übernahme und Verwertung von Altpapier“ des BAWN A. Aufforderung zur Angebotsabgabe

A. Aufforderung zur Angebotsabgabe

Der Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser (BAWN - Auftraggeber) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Nienburg/Weser. Ihm ist die Wahrnehmung der Aufgaben des Landkreises Nienburg/Weser als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger übertragen worden.

Der BAWN vergibt für den Leistungszeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029, zuzüglich einer möglichen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, die Leistungen der Übernahme und Ver- wertung von Altpapier (Pappe, Papier, Kartonagen - PPK). Die ausschreibungsgegenständlichen Leis- tungen bestehen u.a. aus den Teilleistungen der Gestellung von Sammelcontainern (nur für die Ver- einssammlung), der Übernahme und des Transportes, ggf. der Sortierung/Vorbehandlung (optional) und der stofflichen Verwertung (Recycling) des Altpapiers, einschließlich Stör- und Reststoffbeseiti- gung. Gegenstand der Leistungen ist im Wesentlichen Altpapier aus privaten Haushaltungen in haus- haltsüblicher Qualität, das teils durch den Auftraggeber selbst im Wesentlichen mittels der „blauen Tonne“, teils durch Vereine im Auftrag des Auftraggebers gesammelt wird.

Der Auftrag wird gemäß § 119 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 2, § 15 Vergabeverordnung (VgV) als Dienstleistungsauftrag europaweit im offenen Verfah- ren vergeben.

Die Einzelheiten der Durchführung des Vergabeverfahrens ergeben sich aus den nachfolgenden Be- werbungsbedingungen (Teil B. der Vergabeunterlagen). Im Weiteren bestehen die Vergabeunterlagen aus der Leistungsbeschreibung (Teil C.) und den Vertragsbedingungen (Teil D.). Der zwingend zu ver- wendende Angebotsvordruck findet sich unter Teil E. der Vergabeunterlagen.

An der Übernahme des Auftrages interessierte und im Sinne der nachfolgenden Bedingungen qualifi- zierte Unternehmen werden hiermit aufgefordert, sich an diesem Vergabeverfahren „Übernahme und Verwertung von Altpapier“ des BAWN zu beteiligen.


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Vergabeverfahren „Übernahme und Verwertung von Altpapier“ des BAWN B. Bewerbungsbedingungen

B. Bewerbungsbedingungen

  1. Auftraggeber

Auftraggeber und Vergabestelle ist der

Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser (BAWN) Anstalt öffentlichen Rechts An der Steingrube 1–3 D-31582 Nienburg/Weser

Kontaktstelle:

Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser (BAWN) Lidija Vassilevich An der Steingrube 1–3 D-31582 Nienburg/Weser Telefon: + 49 (0) 5021 92 19 203 Telefax: +40 (0) 5021 92 19 299 E-Mail: info@bawn.de Internet: www.bawn.de

  1. Leistungsgegenstand

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übernahme und stoffliche Verwertung (Recycling) von Alt- papier (Pappe, Papier, Kartonagen - PPK) aus der öffentlichen Sammlung des Auftraggebers selbst und der in seinem Auftrag sammelnd tätigen Vereine.

2.1. Leistungsumfang

Die ausgeschriebenen Dienstleistungen umfassen alle für die Übernahme und ordnungsgemäße und schadlose Verwertung des Altpapiers notwendigen Leistungen, insbesondere die Teilleistungen

 Gestellung von Sammelcontainern an den Standorten für die Vereinssammlung und Transport der befüllten Container zum Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe (zwecks dortigen Um- schlags des Altpapiers aus der Vereinssammlung);

 Übernahme des vom Auftraggeber und den Vereinen gesammelten Altpapiers am Entsor- gungszentrum Nienburg-Krähe;

 Transport des Altpapiers zur vorgesehenen Papierfabrik;

 ggf. Vorbehandlung bzw. Sortierung des Altpapiers (optional, d.h. nach Ermessen des Bieters bzw. Auftragnehmers);

 stoffliche Verwertung des Altpapiers (Recycling), einschließlich Stör- und Reststoffbeseitigung.

2.2. Art und Menge des Altpapiers

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen der Erfassung und Verwertung ist im Wesentlichen gemischtes Altpapier aus privaten Haushaltungen in üblicher Qualität. Das Gemisch enthält grundsätz- lich auch den Verpackungsanteil. Das Altpapier ist der Abfallschlüssel-Nr. 20 01 01 nach der Verord- nung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) zuzuordnen, die verpackungsbürtigen Anteile der AVV 15 01 01.


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Vergabeverfahren „Übernahme und Verwertung von Altpapier“ des BAWN B. Bewerbungsbedingungen

Die Gesamtmenge des durch den Auftraggeber im Rahmen der eigenen Sammlung und durch Vereine erfassten Altpapiers betrug im Jahr 2025 7.299 Megagramm (Mg). Hiervon stammten 5.443 Mg aus der eigenen Sammlung des BAWN und 1.856 Mg aus der in seinem Auftrag durchgeführten Vereins- sammlung.

Leistungsgegenstand sind die ab dem 01.01.2027 tatsächlich anfallenden Altpapiermengen, allerdings abzüglich etwaiger Herausgabeansprüche von Verpackungsrücknahmesystemen (vgl. dazu unten Teil C., Nr. 2.3.2.). Alle Mengenangaben sind unverbindlich; der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Überlassung einer bestimmten Altpapiermenge. Wegen der Einzelheiten siehe die Darstellung in der Leistungsbeschreibung (unten Teil C., Nr. 1 und Nr. 2.3).

2.3. Leistungsort

Die Übernahme des Altpapiers findet am Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe des Auftraggebers statt. Näheres zum Übernahmestandort ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (unten Teil C., Nr. 4.1.). Die stoffliche Verwertung des Altpapiers (Recycling) und ggf. die Vorbehandlung bzw. Sortierung (optional, d.h. nach Ermessen des Bieters/Auftragnehmers) findet an den durch den Bieter/Auftrag- nehmer angebotenen Standorten statt.

2.4. Aufteilung in Lose

Es findet keine Aufteilung des Auftrages in Lose statt.

  1. Leistungszeitraum

Die Leistungen werden für die Zeit ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2029, zuzüglich einer möglichen zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, vergeben. Der Vertrag verlängert sich zunächst um ein Jahr (bis zum 31.12.2030), sofern ihn nicht der Auftraggeber fristgemäß kündigt. Die Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2031) setzt voraus, dass keine der beiden Parteien ihn kündigt. Das Nähere ergibt sich aus den Vertragsbedingungen (unten Teil D., dort § 13).

  1. Nebenangebote

Nebenangebote, Alternativangebote und Varianten sind nicht zugelassen. Die Angebote haben die Vorgaben dieser Vergabeunterlagen uneingeschränkt einzuhalten.

  1. Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind zur Angebotsabgabe zugelassen, soweit ihr Zusammenschluss wettbe- werbsrechtlich zulässig ist. Sie haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemein- schaft rechtsverbindlich in Textform abgegebene Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen. Diese hat im Einzelnen folgende Angaben bzw. Erklärungen zu enthalten:

 Verzeichnis der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Angabe jeweils der vollstän- digen Firmierung, der Anschrift und der vertretungsberechtigten Personen;

 Bezeichnung und Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft, das diese gegen- über dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;

 Erklärung, dass im Auftragsfalle die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft stattfinden wird;

 Erklärung, dass die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung haften, dies auch über eine etwaige Auflösung der Bieter-/Arbeitsgemein- schaft hinaus.

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Vergabeverfahren „Übernahme und Verwertung von Altpapier“ des BAWN B. Bewerbungsbedingungen

Des Weiteren hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot die zur Leistungserfüllung vorgesehene Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu beschreiben und die Gründe und Motive für den Zusammenschluss darzulegen.

Für die vorstehenden Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck zu verwenden.

Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen.

Zu den für die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegenden Erklärungen und Nachwei- sen siehe unten Nr. 7.5.4.

  1. Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)

Beabsichtigt der Bieter, im Rahmen der Leistungserbringung Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) einzusetzen (z.B. für Leistungen des Transportes), so hat er diese in einer gesonderten, dem Angebot in Textform beigefügten Erklärung zu benennen (Nachunternehmererklärung). Die Nachunternehmer- erklärung hat jeweils Namen, Anschrift und vertretungsberechtigte Personen des Nachunternehmers sowie eine Beschreibung desjenigen Leistungsanteils, der dem Nachunternehmer übertragen werden soll (Art und Umfang), zu enthalten.

Für die Nachunternehmererklärung ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck zu verwenden.

Die für die stoffliche Verwertung (Recycling) des Altpapiers vorgesehenen Papierfabriken bzw. deren Betreiber sind nicht in der Nachunternehmerklärung, sondern gesondert im Angebotsvordruck an der hierfür vorgesehenen Stelle zu benennen.

Im Falle der Vergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer unterliegt der Auftragnehmer den Ver- pflichtungen aus § 97a Abs. 5 S. 2 GWB.

Wegen der für die Unterauftragnehmer vorzulegenden Nachweise und Erklärungen siehe unten Nr. 7.5.5.

Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen hinsichtlich der für die Leistungserbringung eingesetz- ten Unterauftragnehmer nach Zuschlagserteilung der Zustimmung des Auftraggebers bedürfen (vgl. unten Teil D., § 7.1). Ein Wechsel der zur Vertragserfüllung eingesetzten Papierfabrik(en) während der Vertragslaufzeit bedarf nicht der Zustimmung des Auftraggebers. Jedoch hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den etwaigen Wechsel der Papierfabrik(en) im Vorhinein schriftlich anzuzeigen.

  1. Angebotsabgabe

7.1. Angebotsfrist

Die vollständigen Angebote müssen bis spätestens

Donnerstag, 15. September 2026, 12:00 Uhr,

in der nachfolgend unter Nr. 7.2 beschriebenen Form, d.h. ausschließlich elektronisch, über die Verga- beplattform „Deutsche eVergabe“ bei der Vergabestelle eingehen.

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Vergabeverfahren „Übernahme und Verwertung von Altpapier“ des BAWN B. Bewerbungsbedingungen

7.2. Angebotseinreichung

Das Angebot ist innerhalb der vorstehend unter Nr. 7.1 genannten Frist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ in der dort beschriebenen Form einzureichen. Die technischen Hinweise und Vorgaben des Betreibers der Vergabeplattform sind sorgfältig zu beachten. Insbesondere wird auf das Formblatt „Registrierung als Unternehmen“ hingewiesen, das sich auf der Vergabeplattform findet.

Die Angebotsöffnung erfolgt am 15.09.2026 um 12:10 Uhr. Bieter sind nicht zugelassen.

7.3. Zuschlags-/Bindefrist

Die Zuschlagsfrist endet am 13.11.2026. Der Bieter ist mindestens bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden (Bindefrist). Für den Fall eines Rechtsmittelverfahrens (Rügeverfahren, Nachprüfungsverfahren) sind der zur Zuschlagserteilung vorgesehene Bieter und die weiteren Bieter, die als Beigeladene an dem Verfahren beteiligt werden, auch über den 13.11.2026 hinaus und bis zum Abschluss des Verfahrens, zuzüglich weiterer 14 Tage, an ihre Angebote gebunden. Mit der Ange- botsabgabe erklären sie ihr Einverständnis mit dieser Angebotsbindung über den 13.11.2026 hinaus und für den vorgenannten Zeitraum. Bieter, die mit dieser verlängerten Angebotsbindung nicht einver- standen sind, haben Entsprechendes mit dem Angebot zu erklären.

7.4. Bestandteile des Angebotes

Das Angebot hat folgende Bestandteile zu umfassen:

 Im Original vollständig ausgefüllter und ordnungsgemäß in Textform abgegebener Angebots- vordruck gemäß Teil E. der Vergabeunterlagen.

 Mindestentgelterklärung(en) gemäß § 4 NTVergG für den Bieter bzw. für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie für alle Nachunternehmer (auf dem vorgegebenen Vordruck).

 Geforderte Erklärungen und Nachweise, insbesondere Eignungsnachweise, gemäß unten Nr. 7.5.

 Eigenerklärung Bietergemeinschaft auf dem vorgegebenen Vordruck (sofern zutreffend).

 Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz auf dem vorgegebenen Vordruck (sofern zutref- fend). Soweit der Auftraggeber Vordrucke vorgegeben hat, sind für die geforderten Erklärungen ausschließ- lich diese Vordrucke zu verwenden.

Alle geforderten Angaben sind vollständig vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für Preisangaben. Der geforderte Einheitspreis ist - ausschließlich in Euro (€) – sowohl in Ziffern als auch in Worten anzuge- ben. Bei Abweichungen ist der Einheitspreis in Worten der maßgebliche Preis. Der geforderte Einheits- preis ist als Nettopreis anzugeben.

Zu den geforderten Preisangaben stellt die Vergabestelle im Hinblick auf die technischen Anforderun- gen der Vergabeplattform der Deutsche eVergabe das Folgende klar:

Der Auftraggeber der vorliegenden Ausschreibung fordert die Preisangaben vollständig und abschlie- ßend mit dem Angebotsvordruck (Teil E. der Vergabeunterlagen) ab. Dieser Angebotsvordruck des Auftraggebers ist vollständig und in allen Positionen (einschließlich der für Mengenstaffeln geforderten Angaben) auszufüllen.

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Vergabeverfahren „Übernahme und Verwertung von Altpapier“ des BAWN B. Bewerbungsbedingungen

Nicht maßgeblich ist das zusätzlich seitens des Betreibers der Vergabeplattform vorgegebene Preis- blatt, das den Bietern leider dennoch aus technischen Gründen vorgegeben wird. Die zusätzliche Ver- wendung dieses Preisblattes der Vergabeplattform ist nicht erforderlich. Sollte es den Bietern technisch nicht möglich sein, den Vordruck der Vergabeplattform zu ignorieren, genügt es, hier einen Gesamt- preis für die mittlere Mengenstaffel anzugeben. Diese Angaben sollten mit den Angaben in dem Ange- botsvordruck des Auftraggebers stimmig sein. Sie sind jedoch nicht wertungsrelevant. Wertungsrele- vant sind nur die Angaben in dem ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten Angebotsvordruck des Auftraggebers.

Das gesamte Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Fremdsprachige Erklärungen und Nach- weise sind zu übersetzen (näher unten Nr. 7.5.).

7.5. Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen und Nachweise

Für die Zuschlagserteilung werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die erforderliche Eig- nung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) aufweisen und gegen die keine Ausschlussgründe bestehen (vgl. § 122 Abs. 1 GWB). Zwecks Prüfung der Eignung der Bieter gemäß § 122 GWB und § 42 Abs. 1 VgV, einschließlich ggf. von Unterauftragnehmern, haben diese mit dem Angebot die nachfolgend ge- nannten Erklärungen oder Nachweise einzureichen.

Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nebst deren Voraussetzungen und Einschränkungen (§ 47 VgV) wird hingewiesen.

Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung bzw. Nachreichung.

Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, im Rahmen der Angebotsprüfung weitere und/oder ergänzende Erklärungen und/oder Nachweise zu fordern, soweit er dies im Rahmen der Eignungs- und Angebotsprüfung für erforderlich hält. Hierauf haben sich die Bieter bereits mit Angebotsabgabe einzustellen, so dass sie in der Lage sein müssen, die entsprechenden Erklärungen und Nachweise ggf. unverzüglich vorzulegen.

Die beizubringenden Unterlagen haben den jeweils aktuellen Stand auszuweisen und dürfen bei An- gebotsschluss nicht älter als sechs Monate sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der Originale zu verlangen.

Sämtliche Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache, hilfsweise im fremdsprachigen Ori- ginal mit deutscher Übersetzung eines anerkannten vereidigten Übersetzers, einzureichen.

Für geforderte Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Eu- ropäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV, allerdings nur sofern und soweit diese die geforder- ten Eigenerklärungen umfasst/enthält.

7.5.1. Befähigung zur Berufsausübung, Erklärungen zu Ausschlussgründen

 Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für das Bieterunternehmen, sofern eine Register- pflicht besteht; im Falle von Kommanditgesellschaften auch für die Komplementärin. Bei aus- ländischen Bietern ist ein Auszug aus dem vergleichbaren Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, vorzulegen.

 Eigenerklärung über eine etwaige Gruppen- oder Konzernzugehörigkeit des Bieters (wenn zu- treffend).

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 Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls zu Maßnahmen der Selbstreinigung (§ 125 GWB). Die Erklärung hat auf dem Angebotsvordruck zu erfolgen.

 Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen zur Sozialversicherung und Beiträgen zur Berufsgenossenschaft uneingeschränkt erfüllt. Die Er- klärung hat auf dem Angebotsvordruck zu erfolgen.

 Mindestentgelterklärung gemäß § 4 NTVergG. Hierfür ist der den Vergabeunterlagen beilie- gende Vordruck zu verwenden.

 Eigenerklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Hierfür ist der den Vergabeunterlagen beiliegende Vordruck zu verwenden.

 Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen. Hierfür ist der den Vergabeunterla- gen beiliegende Vordruck zu verwenden.

7.5.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

 Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über denjenigen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Ge- schäftsjahren, den der Bieter mit Leistungen erzielt hat, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.

 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 3 Mio. pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden.

7.5.3. Technische Leistungsfähigkeit

 Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung bei ausländischen Bietern. Der Nachweis der Anerkennung bzw. Zertifizierung dient auch der Prüfung der Zuverlässigkeit. Die Zertifizierung hat sich auf mindestens eine relevante Tätigkeit des Beförderns, des Behandelns oder des Verwertens und auf mindestens eine der relevanten Abfallschlüsselnummern AVV 15 01 01 oder AVV 20 01 01 zu erstrecken (für die Anforderun- gen an die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder eine vergleichbare Zertifizierung im Falle der Zuschlagserteilung vgl. § 4.4 des Vertrages, Teil D.).

 Vorlage von Referenzen über vergleichbare Transport- und Verwertungstätigkeiten für Altpa- pier im Auftrag von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Als Mindestanforderung gilt, dass der Bieter Leistungen des Transports und der Verwertung von Altpapier in einem Umfang von mindestens 5.000 Mg/a für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Jahr innerhalb der letzten drei Kalenderjahre vor Beginn der vorliegenden Ausschreibung (2023 bis 2025) erbracht haben muss.

 Aussagekräftige Darstellung der zur Erbringung von Leistungen der Übernahme, des Trans- portes und der Verwertung von Altpapier im Unternehmen vorhandenen Ressourcen (Anlagen, Personal, Fahrzeuge, Behälter, Container für die Vereinssammlung etc.).

 Umfassendes und aussagekräftiges Leistungskonzept zur beabsichtigten Durchführung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen (Logistik- und Verwertungskonzept). Das Leis- tungskonzept, das der Prüfung der Plausibilität einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung dient, hat in aussagekräftiger, nachvollziehbarer Form die vorgesehenen Schritte zur Leis- tungserbringung (insbesondere Containergestellung, Übernahme und Transport, ggf. Vorbe- handlung/Sortierung, stoffliche Verwertung sowie Reststoffbeseitigung) darzustellen.

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 Angabe der für die stoffliche Verwertung des Altpapiers vorgesehenen Papierfabrik(en) nebst vollständiger Angabe des Betreibers der Anlage (erfolgt auf dem Angebotsvordruck). Der Auf- traggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotswertung weitere Nachweise und Erklärun- gen zur Zulassung und Verfügbarkeit der Anlage (Genehmigungsnachweis, Verpflichtungser- klärung des Betreibers) zu verlangen. Die Bieter haben sich darauf einzustellen, die geforderten Nachweise bzw. Erklärungen auf Anforderung des Auftraggebers kurzfristig beizubringen.

7.5.4. Eignungsnachweise für Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften haben für jedes ihrer Mitglieder die unter oben Nr. 7.5.1 bis 7.5.3 geforderten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Die Eigenerklärungen gemäß Angebotsvordruck (Teil E.) werden in einem Dokument durch gemeinschaftliche Verwendung des Angebotsvordrucks durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abgegeben. Das Leistungskonzept gemäß Nr. 7.5.3, 4. Spiegel- punkt, und die Erklärungen zu der/den Papierfabrik(en) gemäß Nr. 7.5.3., 5. Spiegelpunkt, sind für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.

Im Übrigen beurteilt der Auftraggeber die Eignung der Bietergemeinschaft für die Leistungserbringung in der Gesamtschau der durch die vorgelegten Nachweise und Erklärungen zum Ausdruck kommen- den Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Die Zuverlässigkeit und Gesetzestreue muss hingegen für je- des einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft gegeben sein.

7.5.5. Eignungsnachweise für Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)

Der Bieter hat auch für jeden Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) die unter oben Nr. 7.5.1 gefor- derten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Für die Eigenerklärungen gemäß Angebotsvordruck sollte der dort vorgegebene Text verwendet, d.h. in eine gesondert auszufertigende Erklärung über- nommen werden, die durch den Unterauftragnehmer in Textform abzugeben ist.

Ferner sind für den Unterauftragnehmer die Umsatzerklärungen gemäß Nr. 7.5.2, erster Spiegelpunkt, sowie die Nachweise und Erklärungen gemäß Nr. 7.5.3, erster bis dritter Spiegelpunkt, einzureichen, jedoch beschränkt auf denjenigen Leistungsanteil, der auf den jeweiligen Unterauftragnehmer übertra- gen werden soll. Das Leistungskonzept gemäß Nr. 7.5.3, 4. Spiegelpunkt, und die Erklärungen zu der/den Papierfabrik(en) gemäß Nr. 7.5.3., 5. Spiegelpunkt, hat nur der Bieter selbst vorzulegen.

Für geforderte Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Eu- ropäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV, sofern und soweit diese die geforderten Eigenerklä- rungen umfasst/enthält.

Im Übrigen beurteilt der Auftraggeber die Eignung des Unterauftragnehmers für die Leistungserbrin- gung mit Blick auf die ihm übertragenen Teilleistungen und berücksichtigt dies in einer Gesamtbeur- teilung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Bieters (unter Einschluss der vorgesehenen Unter- auftragnehmer). Das Vorliegen von Ausschlussgründen wird hingegen individuell für jeden vorgesehe- nen Unterauftragnehmer geprüft; gegen keinen der vorgesehenen Unterauftragnehmer dürfen Aus- schlussgründe bestehen.

Für die Betreiber der zur Auftragserfüllung vorgesehenen Papierfabriken, die rechtlich als Unterauf- tragnehmer zu qualifizieren sind, verzichtet der Auftraggeber gänzlich auf die Vorlage von Eignungs- nachweisen bereits mit dem Angebot. Er behält sich jedoch vor, im Rahmen der Angebotswertung auch Eignungsnachweise bzw. weitergehende Erklärungen der Betreiber der Papierfabriken zu for- dern. Die Bieter haben sich darauf einzustellen, die geforderten Nachweise bzw. Erklärungen auf An- forderung des Auftraggebers kurzfristig beizubringen. 8. Angebotswertung und Zuschlagskriterien

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8.1. Angebotswertung

Die Angebotswertung erfolgt gemäß §§ 56 ff. VgV in folgenden Wertungsstufen:

• Prüfung der Angebote auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit (§ 56 Abs. 1 VgV);

• Prüfung auf das Vorliegen von Ausschlussgründen (§ 57 Abs. 1, 2. Halbsatz VgV);

• Prüfung der Eignung der Bieter (§ 57 Abs. 1, 1. Halbsatz VgV);

• Prüfung der Angebote auf das Vorliegen ungewöhnlich niedriger Angebotspreise (§ 60 VgV);

• Feststellung des in Anwendung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten bzw. besten Angebo- tes (§ 58 VgV).

8.2. Zuschlagskriterien

Einziges Zuschlagskriterium im Sinne von § 58 VgV ist die Wirtschaftlichkeit bzw. der Angebotspreis (100 %).

Der Zuschlag ergeht dabei auf das Angebot, das für den Auftraggeber den höchsten wirtschaftlichen Vorteil in Gestalt des angebotenen Erlöses für das Altpapier, unter Berücksichtigung und Abzug der Dienstleistungspauschalen für die Containergestellung und den Containertransport (Vereinssamm- lung) sowie für die Übernahme und Verwertung des Altpapiers, bietet. Zu diesem Zwecke werden bei der Angebotswertung die angebotenen Verwertungserlöse (netto) um die angebotene Dienstleistungs- pauschalen (brutto) vermindert und dadurch der Wertungspreis festgestellt.

Für die Ermittlung des Wertungspreises gilt:

Mit Blick auf die hinsichtlich der anfallenden Altpapiermengen bestehenden Mengenunsicherheiten haben die Bieter dabei die Möglichkeit, sowohl für den Verwertungserlös als auch für die Dienstleis- tungspauschale für die Übernahme und Verwertung des Altpapiers für unterschiedliche Mengenberei- che (Mengenstaffeln) unterschiedliche Angebotspreise anzubieten. Die unterschiedlichen Angebots- preise für die verschiedenen Mengenbereiche gehen dann gewichtet in den Wertungspreis (in €/Mg) ein. Bieter, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen wollen, haben in allen Mengenberei- chen denselben Preis anzubieten. In jedem Falle sind sämtliche Preisfelder des Angebotsvordruckes vollständig auszufüllen (da anderenfalls das Angebot ggf. nach Maßgabe des § 56 Abs. 3 VgV ausge- schlossen werden muss).

Für die Leistungen der Containergestellung und des Containertransportes (Vereinssammlung) haben die Bieter ebenfalls die Möglichkeit, für unterschiedliche Mengenbereiche (Mengenstaffeln) unter- schiedliche Angebotspreise (in €/Container) anzubieten. Vorstehende Maßgaben gelten hier sinnge- mäß entsprechend.

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Vergabeverfahren „Übernahme und Verwertung von Altpapier“ des BAWN B. Bewerbungsbedingungen

Aus den Preisangaben der Bieter wird ein Wertungspreis in €/Jahr errechnet. Dies geschieht in folgen- den Schritten:

(a) Ermittlung des angebotenen Jahres-Verwertungserlöses (vgl. Ziffer 1.1.3 des Angebotsvor- druckes) in €/Jahr (netto) durch Multiplikation des gewichteten Erlöses in €/Mg mit einer Prog- nosemenge von 7.000 Mg.

(b) Ermittlung der Jahres-Dienstleistungskosten für die Übernahme und Verwertung des Altpa- piers (vgl. Ziffer 1.1.2 des Angebotsvordruckes) in €/Jahr (brutto) durch Multiplikation der gewichteten Netto-Dienstleistungspauschale in €/Mg mit einer Prognosemenge von 7.000 Mg; anschließend wird den Nettokosten die Umsatzsteuer (19 %) hinzugerechnet.

(c) Ermittlung der Jahres-Dienstleistungskosten für die Containergestellung und den Container- transport (vgl. Ziffer 1.1.1 des Angebotsvordruckes) in €/Jahr (brutto) durch Multiplikation der gewichteten Netto-Dienstleistungspauschale in €/Container mit einer Prognosemenge von 1.100 Stück Containern; anschließend wird den Nettokosten die Umsatzsteuer (19 %) hinzu- gerechnet.

(d) Zur Ermittlung des Jahres-Wertungspreises werden die gemäß vorstehend (b) und (c) ermit- telten Jahres-Dienstleistungskosten (brutto) von dem gemäß vorstehend (a) ermittelten Jah- res-Verwertungserlös (netto) abgezogen (Rechenweg: Verwertungserlös abzgl. Dienstleis- tungskosten Containergestellung pp. abzgl. sonstige Dienstleistungskosten = Wertungs- preis). Das nach Maßgabe der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste (und damit zu bezuschla- gende) Angebot ist dasjenige mit dem höchsten positiven Jahres-Wertungspreis.

Für die gewichtete Bewertung der Angebotspreise für die unterschiedlichen Mengenbereiche (Men- genstaffeln) und die hieraus resultierende Ermittlung des Wertungspreises sind nachfolgend die maß- geblichen Mengenbereiche und die jeweils angenommene Eintrittswahrscheinlichkeit des Mengensze- narios sowie der hieraus resultierende Multiplikator festgelegt.

Mengenstaffeln für Containergestellung und -transport (Angebotsvordruck Ziffer 1.1.1)

Mengenstaffel/-bereichangenommene EintrittswahrscheinlichkeitMultiplikator
600 bis < 900 Stück15 %0,15
900 bis < 1.200 Stück70 %0,70
1.200 bis < 1.500 Stück15 %0,15

Mengenstaffeln für Dienstleistungspauschale für Übernahme und Verwertung (Angebotsvordruck Zif- fer 1.1.2) und Verwertungserlös (Angebotsvordruck Ziffer 1.1.3)

Mengenstaffel/-bereichangenommene EintrittswahrscheinlichkeitMultiplikator
3.500 bis < 5.500 Mg/a20 %0,2
5.500 bis < 8.000 Mg/a70 %0,7
8.000 bis < 10.000 Mg/a10 %0,1

Hinweis: Der Wertungspreis und die ihm zugrunde gelegten Mengenprognosen dienen ausschließlich der Feststellung der Wirtschaftlichkeit der Angebote im Rahmen der Angebotswertung. Bei der Durch- führung der vertraglichen Leistungen kommt jeweils der Angebotspreis des bezuschlagten Angebotes für diejenige Mengenstaffel zur Anwendung, die der Gesamtjahresmenge (Altpapier) bzw. Gesamtjah- resstückzahl (Container) des jeweiligen Jahres entspricht (vgl. im Einzelnen die Vergütungsregelung in Teil D. § 5).

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Vergabeverfahren „Übernahme und Verwertung von Altpapier“ des BAWN B. Bewerbungsbedingungen

  1. Bieterinformation und Zuschlagserteilung

Nach Abschluss der Angebotswertung und Feststellung des nach Maßgabe der Zuschlagskriterien besten Angebotes werden die unterlegenen Bieter gemäß § 134 GWB über das Ausschreibungser- gebnis informiert. Der Zuschlag wird nicht vor Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Wartefrist erteilt. Auf § 62 Abs. 2 VgV wird hingewiesen.

Durch Zuschlagserteilung kommt der Vertrag über die ausgeschriebenen Leistungen zwischen Auf- traggeber und Bieter zustande. Der Auftraggeber behält sich vor, stattdessen oder zusätzlich zu Do- kumentationszwecken eine beiderseitige Unterzeichnung der Vertragsdokumente vorzusehen und durchführen zu lassen.

  1. Vorbehalt der Aufhebung

Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 VgV bei Vorliegen eines der dort genannten Aufhebungsgründe aufzuheben. In diesem Falle wird er die Bieter von der Aufhebung des Vergabeverfahrens unter Bekanntgabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen; ein Entschädi- gungsanspruch der Bieter besteht nicht.

  1. Vergabeunterlagen, Kostenersatz

Die Vergabeunterlagen können kostenfrei unter folgender Internetadresse abgerufen werden:

https://www.deutsche-evergabe.de/

Die Bieter haben keinen Anspruch auf Erstattung der mit der Angebotsbearbeitung und -einreichung verbundenen Kosten.

  1. Vollständigkeit der Unterlagen, Bieterfragen, Ortsbesichtigung

Der Bieter hat die Vergabeunterlagen unverzüglich nach dem Herunterladen auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. fehlende Inhalte über die Vergabeplattform nachzufordern.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder sonstige Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber hierüber unverzüglich über die Vergabeplattform in schriftlicher Form zu informieren.

Fragen oder Hinweise haben die Bieter ausschließlich über die oben unter Nr. 11 genannte Vergabe- plattform an den Auftraggeber zu stellen. Mündlich oder fernmündlich gestellte Fragen werden nicht beantwortet.

Der Auftraggeber wird die Beantwortung von Fragen und ggf. Änderungen der Vergabeunterlagen ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform den Interessenten bzw. Bietern mitteilen. Diese sind folglich gehalten, sich regelmäßig auf der Vergabeplattform über ergänzende Informationen zu den Vergabeunterlagen zu unterrichten. Im Falle der dort möglichen freiwilligen Registrierung werden die Bieter per E-Mail über das Vorliegen solcher zusätzlicher Informationen informiert.

Den Bietern wird empfohlen, sich im Hinblick auf die Bedingungen für die Übernahme des Altpapiers vor Angebotsabgabe durch Ortsbesichtigungen mit den örtlichen Verhältnissen der Übernahmestelle ausreichend vertraut zu machen. Des Weiteren haben die Bieter die Möglichkeit, sich durch Ortsbe- sichtigung einen – allerdings möglicherweise nicht repräsentativen – Eindruck von der Qualität des Materials zu verschaffen, was ebenfalls empfohlen wird. Die Ortsbesichtigungen sind nur nach ver- bindlicher Vereinbarung mit der unter oben Nr. 1 genannten Kontaktstelle möglich.

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Vergabeverfahren „Übernahme und Verwertung von Altpapier“ des BAWN B. Bewerbungsbedingungen

  1. Nachprüfung

13.1. Zuständige Vergabekammer

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverstößen – vgl. §§ 155 ff. GWB – ist die

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Auf der Hude 2 D-21339 Lüneburg Telefon +49 (4131) 15 -3306/-3308 Telefax +49 (4131) 15 -2943 E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de

13.2. Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;

• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

13.4. Akteneinsichtsrecht und Geheimhaltung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die hieran Beteiligten die Vergabeakten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften hiervon erteilen lassen können (§ 165 Abs. 1 GWB). Dies umfasst grundsätzlich auch den Inhalt der Angebote konkurrierender Bieter.

Allerdings kann die Vergabekammer die Einsicht in die Vergabeakten bzw. in die Angebote konkurrie- render Bieter aus wichtigen Gründen, insbesondere zum Zwecke des Geheimschutzes oder zur Wah- rung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, versagen (§ 165 Abs. 2 GWB). Es wird den Bietern daher empfohlen, bereits mit der Abgabe der Angebote kenntlich zu machen, welche Teile ihrer Ange- bote aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Einsichtnahme durch andere Bieter nicht zugänglich gemacht werden sollten. Die Vergabekammer ist hieran allerdings nicht gebunden.

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Vergabeverfahren „Übernahme und Verwertung von Altpapier“ des BAWN C. Leistungsbeschreibung

C. Leistungsbeschreibung

  1. Rahmenbedingungen der Leistung

1.1. Grundlagen der Auftragsvergabe

Der Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser (BAWN) als Auftraggeber der Ausschreibung und Verga- bestelle nimmt für den Landkreis Nienburg/Weser die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsor- gungsträgers im Sinne von § 17 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG - Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfäl- len) wahr. Er ist auf dieser Grundlage insbesondere für die Einsammlung, Verwertung und Beseitigung der im Bereich des Landkreises Nienburg/Weser angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen zuständig (vgl. § 20 Abs. 1 S. 1 KrWG). Diese Aufgaben erfüllt der BAWN nach Maß- gabe der Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Gebiet des Landkreises Nienburg/Weser vom 11.12.2020 in der Fassung vom 12.12.2025 (Abfallsatzung, Anhang 1 zur Leistungsbeschreibung).

Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich der BAWN gemäß § 22 KrWG und § 1 Abs. 2 S. 2 Abfallsat- zung Dritter bedienen (sog. Drittbeauftragung). Eine solche Drittbeauftragung für Leistungen der Über- nahme und Verwertung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) ist Gegenstand dieser Aus- schreibung. Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist das Einsammeln bzw. die Erfassung des Altpa- piers. Diese Leistung führt der BAWN selbst aus bzw. lässt sie teilweise auch durch hiermit beauftragte Vereine erbringen.

1.2. Bestehendes Erfassungssystem

Derzeit findet die Erfassung von Altpapier im Bereich des Landkreises Nienburg/Weser statt durch

 die eigene Sammlung des BAWN (Hol- und Bringsystem) und

 eine Sammlung durch Vereine im Auftrag des BAWN.

Im Einzelnen stellt sich die Erfassung des Altpapiers und die anschließende Übergabe an den Auftrag- nehmer für die Verwertung derzeit wie folgt dar:

1.2.1. Eigene Erfassung des BAWN

Der BAWN erfasst Altpapier zum einen im Holsystem mittels „blauer Tonnen“ der Größen 120 l, 240 l und 1.100 l. Die „blauen Tonnen“ werden im Wesentlichen im vierwöchentlichen Rhythmus geleert.

Daneben nimmt der BAWN im Bringsystem an insgesamt zehn zentralen und sonstigen Wertstoffhöfen Altpapier an, das in dort bereitgestellte Container eingegeben werden kann.

Die gesamte durch den BAWN in der beschriebenen Weise erfasste Altpapiermenge wird durch den BAWN selbst zum Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe (An der Steingrube 1-3, 31582 Nienburg/We- ser) verbracht, wo es dem Auftragnehmer für die Verwertung übergeben wird.

1.2.2. Vereinssammlung

Neben der eigenen Sammlung ist die Sammlung durch Vereine (sog. Vereinssammlung) seit Jahren fester Bestandteil der Altpapiererfassung des BAWN. Die Sammlung durch die Vereine erfolgt auf Grundlage einer vertraglichen Beauftragung durch den BAWN. Insgesamt sind aktuell 59 Vereine – im Wesentlichen Sportvereine, Schützenvereine, Freiwillige Feuerwehren und ähnliche Vereinigungen – im Auftrag des BAWN sammelnd tätig. Die Vereine erfassen Altpapier im Wesentlichen punktuell, d.h. an einer bestimmten Anzahl von Terminen pro Jahr.


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Die Erfassung findet, je nach Vereinbarung mit den Vereinen, sowohl im Hol- als auch im Bringsystem statt. Der Auftragnehmer hat den Vereinen die notwendigen Sammelbehälter (Container) an den vor- gegebenen Standorten (für diese kostenlos) zu stellen (vgl. zu den Standorten Anhang 2 zur Leis- tungsbeschreibung) und die von diesen befüllten Behälter zwecks Zwischenumschlag der im Wege der Vereinssammlung gesammelten Altpapiermassen zum Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe zu transportieren. Nach dortigem Umschlag durch den Auftraggeber wird das von den Vereinen gesam- melte Altpapier zukünftig – wie das durch den Auftraggeber selbst gesammelte Altpapier – dem Auf- tragnehmer zum (Weiter-)Transport und zur Verwertung übergeben.

Weitere Einzelheiten zum System der Vereinssammlung ergeben sich aus Anhang 2 zu dieser Leis- tungsbeschreibung. Diesem sind die derzeit sammelnden Vereine nebst Zuordnung zu der betreffen- den Gemeinde, die aktuellen Übergabeorte (Ortschaft und Containerstandplätze), die Zahl der dort benötigten Container, die Herkunft des Altpapiers (Hol- oder Bringsystem), die Sammeltermine des Jahres 2026 und die 2025 erfasste Sammelmenge zu entnehmen.

Für den Leistungszeitraum der vorliegenden Ausschreibung (ab 01.01.2027) erfolgt eine Änderung bzw. Aktualisierung dieser Angaben in entsprechender Form in etwa im September 2026, Änderungen für die nachfolgenden Jahre erfolgen ebenfalls jeweils in etwa im September des vorangehenden Jah- res für das Folgejahr. Grundsätzlich sind sämtliche dargestellten Modalitäten der Vereinssammlung Veränderungen unterworfen. So können einzelne Vereine aus der Vereinssammlung ausscheiden, an- dere Vereine können hinzukommen. Dementsprechend – und auch sonst - können sich die Überga- beorte (Containerstandplätze) und die dort vorzuhaltende Containerzahl ändern. Tendenziell geht der Auftraggeber von einer mittelfristigen Verringerung der Inanspruchnahme der Vereinssammlung und damit von der Möglichkeit eines Abschmelzens der Behälterzahlen aus, weshalb den Bietern die Mög- lichkeit gegeben wird, dies durch Staffelpreise in ihrer Kalkulation zu berücksichtigen (vgl. oben Teil b., Nr. 8.2). Änderungen sind auch hinsichtlich der Sammeltermine möglich, wobei diese grundsätzlich auf Samstagen liegen sollen. Naturgemäß können sich jederzeit auch Änderungen hinsichtlich der Sammelmengen ergeben (vgl. dazu auch unten Nr. 4.1.2.). Durch diese möglichen Veränderungen in der Vereinssammlung wird die Übernahme- und Verwertungsverpflichtung des Auftragnehmers nicht berührt; er hat sich auf diese möglichen Änderungen angemessen einzustellen.

1.3 Miterfassung des Verpackungsanteils

In beiden vorstehend (Nr. 1.2.) beschriebenen Erfassungssystemen – eigene Erfassung des BAWN und Vereinssammlung – findet derzeit eine gemeinsame, einheitliche Erfassung von Verpackungsalt- papier und sonstigem Altpapier (insbesondere Druckerzeugnissen) statt. Grundlage hierfür ist eine Abstimmungsvereinbarung des Auftraggebers mit den Verpackungsrücknahmesystemen nach § 22 Verpackungsgesetz (VerpackG). Die derzeit bestehende Abstimmungsvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Die öffentliche Altpapiererfassung des BAWN – in beiden vorstehend beschrie- benen Systemen – erstreckt sich damit nach gegenwärtigem Stand auf sämtliches Altpapier aus pri- vaten Haushaltungen. In geringem Umfang ist auch Altpapier aus kleineren Gewerbebetrieben in den Sammelmengen beider Erfassungssysteme enthalten.

Dementsprechend erstrecken sich auch die hier ausschreibungsgegenständlichen PPK- Verwertungsleistungen auf ein Gemisch aus Verpackungsaltpapier und sonstigem Altpapier (insbe- sondere Druckerzeugnissen). Eine Trennung/Sortierung in die unterschiedlichen Bestandteile findet seitens des Auftraggebers nicht statt. Zu den hieraus resultierenden, dem Auftragnehmer überlasse- nen Altpapiermengen siehe näher unten Nr. 2.3.

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  1. Leistungsgegenstand

2.1 Leistungsumfang

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Übernahme und ordnungsgemäße und schad- lose Verwertung des Altpapiers aus der eigenen Sammlung des BAWN und aus der im Auftrag des BAWN durchgeführten Vereinssammlung, einschließlich aller hierfür notwendigen Teilleistungen, ins- besondere

 Gestellung von Sammelcontainern an den Standorten für die Vereinssammlung und Transport der befüllten Container zum Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe (zwecks dortigen Um- schlags des Altpapiers aus der Vereinssammlung);

 Übernahme des vom Auftraggeber und den Vereinen gesammelten Altpapiers am Entsor- gungszentrum Nienburg-Krähe;

 Transport des Altpapiers zur vorgesehenen Papierfabrik;

 ggf. Vorbehandlung bzw. Sortierung des Altpapiers (optional, d.h. nach Ermessen des Bie- ters/Auftragnehmers);

 stoffliche Verwertung des Altpapiers (Recycling), einschließlich Stör- und Reststoffbeseitigung.

2.2 Art und Qualität des Altpapiers

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen der Erfassung und Verwertung ist gemischtes Altpapier aus privaten Haushaltungen in üblicher Qualität. Das Gemisch enthält grundsätzlich auch den Verpa- ckungsanteil. Das Altpapier ist der Abfallschlüssel-Nummer 20 01 01 nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV) zuzuordnen, die verpackungsbür- tigen Anteile der AVV 15 01 01. In geringem Umfang enthält das auftragsgegenständliche Altpapier- gemisch auch Mengen anderer, gewerblicher Herkunft, die im Rahmen der öffentlichen Sammlung bei kleineren gewerblichen Anfallstellen miterfasst werden.

Das auftragsgegenständliche Altpapiergemisch kann in üblichem Umfang Verunreinigungen durch Fremd-/Störstoffe bzw. „Fehlwürfe“ enthalten. Der Auftraggeber bemüht sich, diese im Rahmen seiner satzungsrechtlichen Möglichkeiten möglichst gering zu halten. Gleichwohl vorkommende Verunreini- gungen berühren die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Übernahme und ordnungsgemäßen Ver- wertung des übergebenen Gemisches nicht. Insoweit liegt das Qualitätsrisiko beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten und unter Beachtung der Abfallsatzung des Landkreises Ni- enburg/Weser für eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der Fremd-/Störstoffe bzw. „Fehl- würfe“ zu sorgen.

Über weitergehende Informationen zur Qualität des Altpapiers verfügt der Auftraggeber nicht.

2.3 Mengen

2.3.1. Gesamtaufkommen an PPK (einschließlich Verpackungsanteil)

Leistungsgegenstand ist die Gesamtmasse des durch den BAWN in eigener Sammlung und durch die beauftragten Vereine für den BAWN erfassten Altpapiers, jedoch nach Abzug der Mengenanteile der- jenigen Verpackungsrücknahmesysteme, die für das jeweilige Kalenderjahr ihr Wahlrecht für die Her- ausgabe und eigene Verwertung des ihnen zuzurechnenden Anteils am Gesamtgemisch ausgeübt haben (siehe hierzu näher unten Nr. 2.3.2).

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Die während der Laufzeit des hier ausgeschriebenen Auftrags anfallenden, dem Auftragnehmer (vor- behaltlich des etwaigen Abzugs von Verpackungsanteilen) zur Verwertung zu übergebenden Mengen können nicht sicher prognostiziert werden. Abgesehen von allgemeinen Unsicherheiten in der Men- genentwicklung (z.B. bedingt durch verändertes Konsum- und Erfassungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger und durch die demografische Entwicklung) könnte eine Mengenveränderung mit Blick da- rauf eintreten, dass es zu Mengenverschiebungen zwischen den unterschiedlichen Erfassungsformen (eigene Sammlung des BAWN und Vereinssammlung) und hieraus resultierenden unterschiedlichen Erfassungseffizienzen kommt.

Für das Kalenderjahr 2025 und die beiden vorangegangenen Kalenderjahre stellte sich das Mengen- aufkommen aus den unterschiedlichen Erfassungssystemen, einschließlich des Verpackungsanteils, wie folgt dar:

in Mg/a (ca.)Erfassungsmenge BAWNErfassungsmenge VereinssammlungErfassungsmenge gesamt
20235.7672.1267.893
20245.6492.0467.695
20255.4431.8567.299

2.3.2. Herausgabeansprüche der Verpackungsrücknahmesysteme

Was die dem Auftragnehmer zu übergebende Masse des als Gemisch aus Verpackungsaltpapier und sonstigem Altpapier (insbesondere Druckerzeugnisse) anfallenden Altpapiers anbelangt, gilt, dass den einzelnen Verpackungsrücknahmesystemen nach der geltenden Abstimmungsvereinbarung ein Wahl- recht für die Herausgabe und eigene Verwertung des ihnen jeweils zuzurechnenden Masseanteils zu- steht. Dieses Wahlrecht ist bis zum 30.09.2026 für die gesamte aktuelle Laufzeit der Abstimmungsver- einbarung (2027 bis 2029) auszuüben. Soweit die Verpackungsrücknahmesysteme ihr Wahlrecht zu- gunsten einer Herausgabe und eigenen Verwertung ausüben, wird die dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber vertraglich überlassene Masse entsprechend verringert.

Hierauf haben sich die Bieter bei der Angebotskalkulation einzustellen, wobei resultierende Mengen- und Kalkulationsrisiken durch die Möglichkeit, für verschiedene Mengenstaffeln unterschiedliche Preise anzubieten, vermindert werden.

Gegenwärtig ist noch nicht abschließend bekannt, welche Verpackungsrücknahmesysteme ihr Wahl- recht für die Herausgabe und eigene Verwertung mit Wirkung zum Leistungsbeginn ausüben werden. In der aktuellen Vertragsperiode (2024 bis 2026) haben die Landbell AG für Rückhol-Systeme, die Interzero Recycling Alliance GmbH und die Noventiz Dual GmbH den Herausgabeanspruch geltend gemacht.

Für die kommende Vertragsperiode (2027 bis 2029) haben die Landbell AG für Rückhol-Systeme, die ZENTEK GmbH & Co. KG und die EKO-Punkt GmbH & Co. KG ihren Herausgabeanspruch bereits geltend gemacht. Ob noch weitere Verpackungsrücknahmesysteme für die kommende Vertragsperi- ode (2027 bis 2029) ihren Herausgabeanspruch geltend machen werden, ist dem Auftraggeber noch nicht bekannt. Die Verpackungsrücknahmesysteme haben noch bis zum 30.09.2026 die Möglichkeit ihr Wahlrecht auszuüben (s.o.).

Der Gesamtmasseanteil der Verpackungsrücknahmesysteme am gesamten Altpapieraufkommen be- trägt nach den Regelungen der Abstimmungsvereinbarung mit Wirkung ab dem 01.01.2027 35 %.

Laut Mitteilung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister beträgt der vorläufig zuzuordnende Marktanteil am Verpackungsaltpapieraufkommen im 2. Quartal 2026 in Niedersachsen für die Landbell AG für Rückhol-Systeme 11,51 Masse-%, für die Interzero Recycling Alliance GmbH 11,60 Masse-%,

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für die Noventiz Dual GmbH 6,35 Masse-%, für die ZENTEK GmbH & Co. KG 15,47 Masse-% und für die EKO-Punkt GmbH & Co. KG 2,29 Masse-%.

2.4 Leistungsort

Die Übergabe der Altpapiermengen, ggf. nach Abzug der den Verpackungsrücknahmesystemen, die ihr Wahlrecht entsprechend ausüben, zustehenden Mengen, findet am Entsorgungszentrum Nienburg- Krähe des Auftraggebers statt (näher unten Nr. 4.1.1.). Die stoffliche Verwertung des Altpapiers (Re- cycling) und ggf. die Vorbehandlung bzw. Sortierung (optional) findet an den durch den Bieter/Auftrag- nehmer angebotenen Standorten statt.

  1. Leistungszeitraum

Die Leistungen werden für den Zeitraum ab dem 01.01.2027 für drei Jahre, also bis zum 31.12.2029, fest vergeben. Der Leistungszeitraum verlängert sich im Falle der Nichtkündigung zweimal um jeweils ein Jahr. Das Nähere ergibt sich aus den Vertragsbedingungen (unten Teil D., dort § 13).

  1. Anforderungen an die Leistungserbringung

4.1 Übernahme des Altpapiers

4.1.1. Aus der eigenen Sammlung des BAWN

Die Übergabe der zu verwertenden Altpapiermengen aus der eigenen Sammlung des BAWN – wie auch der Altpapiermengen aus der Vereinssammlung (zu den Besonderheiten näher unten Nr. 4.1.2)

  • an den Auftragnehmer findet am Entsorgungszentrum des BAWN in Nienburg-Krähe unter folgender Adresse statt:

Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe An der Steingrube 1–3 31582 Nienburg/Weser

Sämtliche Altpapiermengen aus der eigenen Erfassung des BAWN – ggf. nach Abzug der den einzel- nen Verpackungsrücknahmesystemen, die ihr entsprechendes Wahlrecht ausgeübt haben, körperlich zur Verfügung zu stellenden Mengen – werden hier zentral für den Auftragnehmer bereitgestellt.

Die Abholung bzw. Übernahme durch den Auftragnehmer hat während der Öffnungszeiten des Ent- sorgungszentrums Nienburg-Krähe stattzufinden, nämlich montags bis freitags zwischen 07:30 Uhr und 15:30 Uhr.

Die Abholung erfolgt auf Anforderung des Auftraggebers (schriftlich per Telefax oder in Textform per E-Mail). Die Abholung hat binnen drei Werktagen ab Eingang der Anforderung des BAWN zu erfolgen. Der Tag der Anforderung wird hierbei nicht mitgerechnet.

Für Übernahme und Transport des Altpapiers sind Fahrzeuge einzusetzen, die mit Hilfe eines geeig- neten Verladegerätes von oben befüllt werden können. Dementsprechend sind offene Container als Fahrzeugaufbauten einzusetzen. Die Abholung des Altpapiers mit Walking-Floor-Fahrzeugen ist eben- falls möglich.

Auf dem gesamten Betriebsgelände des Entsorgungszentrums Nienburg-Krähe hat die Fahrzeugbe- satzung des Auftragnehmers bzw. seines mit dem Transport beauftragten Nachunternehmers den Weisungen des Personals des Auftraggebers Folge zu leisten. Das jeweils aktuelle Verkehrswegekon- zept für das Entsorgungszentrum ist jederzeit verbindlich zu beachten.

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Die Verladung des Altpapiers erfolgt unter Aufsicht des Personals des Auftraggebers an der vorgege- benen Übergabestelle. Die Verladung erfolgt von oben unter Einsatz eines Verladebaggers des Auf- traggebers. Mit der Verladung gehen Eigentum und Besitz sowie Gefahr auf den Auftragnehmer über.

Die Verwiegung des übergebenen Materials findet mittels der geeichten Fahrzeugwaage des Auftrag- gebers im Entsorgungszentrum statt. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass vor Verladung des Alt- papiers zunächst eine Leerverwiegung des Fahrzeugs des Auftragnehmers bzw. seines Nachunter- nehmers erfolgt, sodann nach Verladung des Altpapiers eine Verwiegung des beladenen Fahrzeugs durchgeführt wird. Der Fahrzeugbesatzung wird nach Durchführung der Verwiegung eine Kopie des ordnungsgemäß ausgestellten Wiegescheins ausgehändigt.

Aufgrund der betrieblichen Abläufe des Entsorgungszentrums und der zahlreichen unterschiedlichen Tätigkeiten, die hier durchgeführt werden, muss der Auftragnehmer einen hinreichenden Zeitraum für den Verlade- und Verwiegevorgang einkalkulieren. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Ge- samtdauer in der Regel 30 Minuten nicht überschreiten wird.

4.1.2. Aus der Vereinssammlung

Für die Altpapiermengen aus der Vereinssammlung gilt, dass der Auftragnehmer diese mithilfe der von ihm selbst an den Sammelorten der Vereine zu stellenden Container fristgemäß (s.u.) zum Entsor- gungszentrum Nienburg-Krähe des Auftraggebers zu transportieren hat, wo diese Altpapiermengen durch den Auftraggeber nach Verwiegung umgeschlagen werden. Im Weiteren gilt für diese Altpapier- mengen das vorstehend für die Altpapiermengen aus der eigenen Sammlung des BAWN Geregelte entsprechend, d.h. die Mengen werden nach Umschlag/Zwischenlagerung auf dem Entsorgungszent- rum Nienburg-Krähe dem Auftragnehmer in der vorstehend unter Nr. 4.1.1 beschriebenen Art und Weise zum (Fern-)Transport zur Verwertungsanlage (ggf. Sortieranlage) übergeben. Die Abholung des Altpapiers aus der Vereinssammlung zwecks Transport zum Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe findet „dezentral“ an Standorten im Bereich des Landkreises Nienburg/Weser statt, die entsprechend zwischen dem BAWN und den Vereinen vereinbart wurden. Die aktuellen Standorte (2026) sind Anhang 2 zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Sie sind nicht verbindlich. Es können sich jederzeit Änderungen hinsichtlich der Zahl und der Belegenheit der Standorte sowie der Zahl der hier jeweils zu gestellenden Container ergeben. Wegen der Einzelheiten wird auf die Darstellung oben unter Nr. 1.2.2. verwiesen.

Die Vereinssammlung wird in der Regel an Samstagen durchgeführt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es daher erforderlich, dass die Behälter in der vorgegebenen Zahl und Größe freitags bis 14:00 Uhr am Übergabestandort bereitgestellt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, mit angemessenem zeitlichem Vorlauf in einzelnen Fällen andere Bereitstellungstermine anzuordnen. Be- reitzustellen sind – je nach Vorgabe – ein oder mehrere Container mit einem Fassungsvermögen von 30 bis 40 cbm.

Sammeltermine und Übergabestandorte nebst Anzahl der hier bereitzustellenden Container werden in der Regel etwa im Oktober eines Kalenderjahres für das Folgejahr festgelegt und dem Auftragnehmer mitgeteilt (vgl. oben Nr. 1.2.2.).

Die Abholung der befüllten Container und der Transport des Altpapiers zum Entsorgungszentrum Ni- enburg-Krähe mithilfe der Container haben binnen drei Werktagen ab dem festgelegten Sammeltermin zu erfolgen. Das in den Containern bei Abholung vorhandene Material ist unberaubt dem Entsorgungs- zentrum Nienburg-Krähe zuzuführen.

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4.2 Transport

Die für den Transport des Altpapiers eingesetzten Fahrzeuge müssen technisch mangelfrei sein und allen gesetzlichen Anforderungen genügen. Die Fahrzeuge müssen optisch einwandfrei und in so aus- reichender Anzahl vorhanden sein, dass eine vertragskonforme Erbringung der Leistung jederzeit si- chergestellt ist. Für die Transporte ist hinreichend geeignetes und qualifiziertes Personal einzusetzen.

Bei der Durchführung der Transporte trägt der Auftragnehmer eigenverantwortlich jederzeit für die voll- ständige Einhaltung aller gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Abfall- rechts und des Arbeitsschutzrechts, Sorge. Dies gilt auch, soweit Transportleistungen einem Unterauf- tragnehmer übertragen wurden.

Die amtlichen Kennzeichen der eingesetzten Fahrzeuge sind dem Auftraggeber rechtzeitig vor Leis- tungsbeginn schriftlich oder in Textform per E-Mail mitzuteilen; etwaige Änderungen während der Ver- tragslaufzeit sind dem Auftraggeber jeweils unverzüglich schriftlich oder in Textform per E-Mail mitzu- teilen.

Die Fahrzeuge haben mindestens die Anforderungen der Norm EURO 6 zu erfüllen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die vollständige Erfüllung aller vorstehenden An- forderungen auf Aufforderung unverzüglich nachzuweisen.

4.3 Verwiegung und Mengennachweis

Die Verwiegung des übergebenen Altpapiers erfolgt sowohl für die Mengen aus der eigenen Samm- lung des BAWN als auch für die Mengen aus der Vereinssammlung in der Verantwortung des Auftrag- gebers im Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe mittels der hierfür zur Verfügung stehenden geeichten Fahrzeugwaage (vgl. oben Nr. 4.1.1.). Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer eine Kopie des ord- nungsgemäß ausgestellten Wiegescheins zur Verfügung; diese wird der Fahrzeugbesatzung ausge- händigt. Es ist dem Auftragnehmer untersagt, die ihm seitens des BAWN bzw. der Vereine aus der Vereins- sammlung zur Verwertung übergebenen Altpapiermengen vor der Anlieferung am Entsorgungszent- rum Nienburg-Krähe mit Mengen anderer Herkunft zu vermischen und/oder in ein und demselben Fahrzeug zu transportieren und/oder Material aus den Containern zu entfernen.

4.4 Verwertung, ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung

Der Auftragnehmer hat das gesamte übernommene Altpapier entsprechend den abfallrechtlichen Vor- gaben hochwertig stofflich zu verwerten (Recycling) und etwaige Fremd-/Störstoffe einer ordnungsge- mäßen und schadlosen Verwertung oder Beseitigung zuzuführen. Eine vorherige Sortierung des über- nommenen Materials zum Zwecke einer verbesserten Wertschöpfung liegt im Ermessen des Auftrag- nehmers.

Die stoffliche Verwertung des Altpapiers (Recycling) hat in einer oder mehreren hierfür zugelassenen Papierfabrik(en) zu erfolgen. Die übernehmende(n) Papierfabrik(en) ist/sind mit dem Angebot zu be- nennen. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen (vgl. Teil D, § 7.1).

Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber jederzeit und uneingeschränkt eine vollständige Ein- haltung aller abfallrechtlichen und sonstigen für die Leistung geltenden gesetzlichen und untergesetz- lichen Verpflichtungen. Dies schließt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, insbesondere die Erfüllung der Vorgaben der §§ 6 ff. KrWG ein.

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Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, umfassende Nachweise für die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen zu verlangen, der Auftragnehmer jederzeit verpflichtet, diese zu erbringen. Insbeson- dere ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber auf entsprechende Aufforderung hin Zugang zu den für die Vertragserfüllung eingesetzten Anlagen zu gewähren und ihn umfassend in den Stand zu versetzen, seinen Kontroll- und Überwachungspflichten zu genügen.

  1. Vergütung und Abrechnung

Für die Gestellung von Sammelcontainern für die Vereinssammlung und den Transport der befüllten Container zum Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Dienstleistungspauschale, mit der diese Leistungen abgegolten sind. Diese berechnet sich je Stück- zahl der benötigten und vom Auftraggeber beauftragten Container an den jeweiligen Sammelplätzen in Euro (€) nach Maßgabe des Angebotspreises des Auftragnehmers, zzgl. Umsatzsteuer (vgl. § 5.1 der Vertragsbedingungen, Teil D.). Die Höhe der Dienstleistungspauschale je Stück Container unter- liegt bei wesentlichen Kostenveränderungen einer Anpassung nach Maßgabe der vertraglichen Rege- lungen (vgl. § 5.4 der Vertragsbedingungen, Teil D.).

Für die sämtlichen weiteren gemäß Leistungsbeschreibung zu erbringenden Dienstleistungen (Über- nahme, Transport, ggf. Umschlag, Vorbehandlung/Sortierung, Reststoffentsorgung, Nebenpflichten etc.) erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ebenfalls eine Dienstleistungspauschale, mit der alle seine Leistungen abgegolten sind. Diese berechnet sich je Megagramm (Mg) am Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe übernommenen Materials in Euro (€) nach Maßgabe des Angebotspreises des Auf- tragnehmers für die vertraglich jeweils maßgebliche Mengenstaffel, zzgl. Umsatzsteuer (vgl. § 5.2 der Vertragsbedingungen, Teil D.). Maßgeblich ist das Ergebnis der vertragsgemäßen Verwiegung des übernommenen Materials. Die Höhe der Dienstleistungspauschale je Megagramm unterliegt bei we- sentlichen Kostenveränderungen einer Anpassung nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen (vgl. § 5.4 der Vertragsbedingungen, Teil D.). Für die Überlassung des Altpapiers zahlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Nettovergütung. Diese berechnet sich ebenfalls je Megagramm (Mg) übernommenen Materials in Euro (€) nach Maß- gabe des Angebotspreises des Auftragnehmers für die vertraglich jeweils maßgebliche Mengenstaf- fel. Maßgeblich ist das Ergebnis der vertragsgemäßen Verwiegung des übernommenen Materials. Eine Anpassung der Vergütung findet laufend nach Maßgabe der Veränderung des sog. Euwid für Gemischte Ballen (1.02) statt (vgl. § 5.3 der Vertragsbedingungen, Teil D.).

Die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers und die vertraglich vereinbarte Erlösauskehr an den Auftraggeber erfolgen monatlich auf Grundlage der Wiegescheine. Siehe im Einzelnen Teil D., § 5.

  1. Mengenstromnachweis für den Verpackungsanteil

Das dem Auftragnehmer übergebene Altpapier enthält neben dem „kommunalen“ Anteil auch Verpa- ckungsaltpapier. Soweit nicht die Verpackungsrücknahmesysteme ihr Wahlrecht für eine Herausgabe und eigene Verwertung ausgeübt haben, sorgt der BAWN im Auftrag der Verpackungsrücknahmesys- teme für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung des Verpackungsaltpapiers (als ungetrenn- ter Bestandteil des Gesamtgemisches). Deshalb hat der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungser- bringung u.a. auch die Anforderungen der Verpackungsrücknahmesysteme für den sog. Mengen- stromnachweis zu erfüllen. Diese Anforderungen ergeben sich aus Anhang 3 zur Leistungsbeschrei- bung, der Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist.

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  1. Anhänge zur Leistungsbeschreibung

Anhang 1: Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Gebiet des Landkreises Nienburg/Weser vom 11.12.2020 in der Fassung vom 12.12.2025

Anhang 2: Daten zur Vereinssammlung (2025/2026)

Anhang 3: Anforderungen an den Mengenstromnachweis für den Verpackungsanteil

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Vergabeverfahren „Übernahme und Verwertung von Altpapier“ des BAWN D. Vertrag

D. Vertrag

zwischen

dem Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser (BAWN) An der Steingrube 1-3 31582 Nienburg/Weser

  • „Auftraggeber“ bzw. „BAWN“ -

und

[…] […] […]

  • „Auftragnehmer“ -

  • zusammen nachfolgend auch „Vertragsparteien“ - Präambel

Der Auftraggeber, der BAWN, nimmt Aufgaben des Landkreises Nienburg/Weser als öffentlich-recht- licher Entsorgungsträger im Sinne von §§ 17 Abs. 1, 20 Abs. 1 KrWG wahr. Er ist damit u.a. für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von ihm überlassenem Altpapier aus privaten Haushal- tungen zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit beauftragt er aufgrund europaweiter Ausschrei- bung den Auftragnehmer mit der Übernahme und der Verwertung von Altpapier (Papier, Pappe, Kar- tonagen – PPK) nach Maßgabe der Regelungen dieses Vertrages.

§ 1 Gegenstand des Vertrages

1.1. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Übernahme und Verwertung von Altpa- pier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) im Umfang der nachfolgenden Regelungen, insbeson- dere nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.

1.2. Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber eine den Anforderungen des Kreislaufwirt- schaftsgesetzes (KrWG) entsprechende vollständige und abschließende Verwertung des Altpa- piers sowie eine ordnungsgemäße und schadlose Beseitigung etwaiger Stör- und Fremdstoffe.

1.3. Die Beauftragung gemäß Absatz 1 erfolgt auf Grundlage von § 22 KrWG. Die Entsorgungspflicht des Auftraggebers als solche bleibt unberührt.

§ 2 Vertragsgrundlagen

2.1. Die in den Vergabeunterlagen der Ausschreibung in Teil C. enthaltene Leistungsbeschreibung nebst ihren Anhängen (die „Leistungsbeschreibung“) ist Vertragsbestandteil und durch den Auf- tragnehmer bei der Leistungserbringung vollständig zu erfüllen bzw. einzuhalten. Dasselbe gilt, vorbehaltlich der Regelung in nachfolgendem Absatz 2, für das im Rahmen dieses Vergabever- fahrens eingereichte Angebot des Auftragnehmers.


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2.2. Vertragsbestandteile sind in der nachstehenden Reihenfolge:

  1. die Regelungen dieses Vertrages,
  2. die Leistungsbeschreibung und die weiteren Vergabeunterlagen des Ausschreibungs- verfahrens, ggf. einschließlich späterer Änderungen,
  3. das Angebot des Auftragnehmers vom [...],
  4. die VOL/B in der jeweils gültigen Fassung,
  5. die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Widersprechen sich einzelne Regelungen der vorgenannten Vertragsbestandteile, gehen dieje- nigen Regelungen, die sich aus einem zunächst genannten Vertragsbestandteil ergeben, ihnen widersprechenden Regelungen, die sich aus einem nachfolgend genannten Vertragsbestandteil ergeben, vor.

2.3. Bei der Durchführung der Leistungen hat der Auftragnehmer die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Abfallrechts und des sonstigen öffentlichen Rechts, uneinge- schränkt zu beachten. Der Auftragnehmer hat alle im Rahmen der vertragsgemäßen Erfüllung der Leistungen erforderlichen Genehmigungen auf eigene Kosten zu beschaffen und für die Lauf- zeit des Vertrages aufrechtzuerhalten. Des Weiteren hat der Auftragnehmer die Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik und mit dem Ziel einer möglichsten Schonung der Umwelt und des Schutzes der natürlichen Ressourcen zu erbringen. Die Einhaltung der Verpflichtungen ge- mäß vorstehenden Sätzen 1 bis 3 schuldet der Auftragnehmer auch vertraglich dem Auftragge- ber.

§ 3 Leistungsumfang, Abfallmengen

3.1. Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber eine vollständige Übernahme und vollständige und abschließende, ordnungsgemäße und schadlose Verwertung des übernommenen Altpa- piers, einschließlich aller hierfür notwendigen und hiermit verbundenen Teilleistungen, insbeson- dere die Erbringung der für die Übernahme, den Transport, ggf. die Vorbehandlung bzw. Sortie- rung (optional), die stoffliche Verwertung (Recycling) des Altpapiers und die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Stör- und Reststoffen notwendigen Leistungen.

3.2. Leistungsgegenstand sind die beim Auftraggeber jeweils anfallenden Altpapiermengen. Der Auf- tragnehmer hat keinen Anspruch auf bestimmte Mengen oder Qualitäten. Er hat unabhängig von den tatsächlich anfallenden Mengen und Qualitäten seine Leistungen vollumfänglich zu erbrin- gen. Dies schließt insbesondere die Verpflichtung ein, auch etwaige Stör- und Fremdstoffe mit zu übernehmen und ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen.

3.3. Im Einzelnen gelten die Regelungen der Leistungsbeschreibung (Teil C. der Vergabeunterla- gen).

§ 4 Durchführung der Leistungen

4.1. Das Altpapier ist an der gemäß Leistungsbeschreibung bestimmten Übergabestelle zu überneh- men. Für Behältergestellung, Verwiegung, Übernahme, Transport und Verwertung des Altpa- piers gelten im Einzelnen die Verpflichtungen der Leistungsbeschreibung (dort Nr. 4.1 bis 4.4).

4.2. Nach Übernahme hat der Auftragnehmer das Altpapier einer stofflichen Verwertung (Recycling) zuzuführen, Fremd- und Störstoffe sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen Beseitigung zuzuführen. Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber eine vollständige Einhaltung aller abfallrechtlichen und sonstigen gesetzlichen und untergesetzlichen Verpflichtungen. Die Einzel- heiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (dort Nr. 4.4).

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4.3. Der Auftragnehmer hat alle zur Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen notwendigen Einrich- tungen und sächlichen und personellen Voraussetzungen selbst, ggf. mit Hilfe Dritter (vgl. auch § 7), zu schaffen und für die Dauer des Vertrages zu unterhalten. Insbesondere hat der Auftrag- nehmer alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu erfüllen. Der Auftragnehmer steht für eine vollständige, umfassende und abschließende Durchführung aller notwendigen Leistungs- schritte ein.

4.4. Für die vertragsgegenständlichen Leistungen hat der Auftragnehmer eine Zertifizierung als Ent- sorgungsfachbetrieb zu erwerben, sofern er nicht bereits über eine solche verfügt, und diese für die Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Die Zertifizierung ist dem Auftraggeber auf dessen Ver- langen jederzeit nachzuweisen.

4.5. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die ordnungsgemäße Erfüllung seiner gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen jederzeit auf Anforderung nachzuweisen. Im Einzelnen gelten die Verpflichtungen gemäß Nr. 4.4 und Nr. 5 der Leistungsbeschreibung.

§ 5 Vergütung

5.1 Für die Gestellung von Sammelcontainern für die Vereinssammlung und den Transport der be- füllten Container zum Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe erhält der Auftragnehmer vom Auf- traggeber eine gesonderte Dienstleistungspauschale, mit der alle seine diesbezüglichen Leis- tungen abgegolten sind. Diese berechnet sich je Stückzahl der benötigten und vom Auftraggeber beauftragten Container an den jeweiligen Sammelplätzen in Euro (€) nach Maßgabe des Ange- botspreises des Auftragnehmers, zzgl. Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich anhand der vom Auftraggeber tatsächlichen beauftragten Anzahl der in dem betreffenden Monat für die Vereinssammlung gestellten und transportierten Container. Für Zwecke der monatlichen Abrech- nung der Leistungen wird der Einheitspreis netto gemäß Angebot des Auftragnehmers für die Mengenstaffel 900 bis < 1.200 Stück zugrunde gelegt. Für den Fall, dass die Leistungsmenge eines Kalenderjahres nicht in die Mengenstaffel fällt, die der monatlichen (vorläufigen) Vergü- tungsabrechnung zugrunde gelegt wurde, hat der Auftragnehmer eine endgültige Abrechnung der Jahresvergütung bis zum 31. Januar des Folgejahres vorzunehmen und dem Auftraggeber zu übersenden. Sie hat eine Neuberechnung der Vergütung für die Leistungsmenge des Abrech- nungsjahres und die seitens des Auftraggebers vorzunehmende Nachzahlung bzw. die seitens des Auftragnehmers vorzunehmende Rückzahlung auszuweisen. Die Jahresendabrechnung kann auch mit der Abrechnung für den Monat Dezember verbunden werden.

5.2. Für seine sämtlichen weiteren Leistungen, mit Ausnahme der Leistungen gemäß oben Ab- satz 5.1, erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ebenfalls eine Dienstleistungspauschale. Diese bemisst sich für jedes durch den Auftragnehmer gemäß Leistungsbeschreibung übernom- mene 1 Megagramm (Mg) Material in Höhe des Einheitspreises netto gemäß dem bezuschlagten Angebot des Auftragnehmers, zzgl. Umsatzsteuer. Mit dieser Dienstleistungspauschale sind alle Leistungen und Nebenleistungen im Rahmen von Übernahme, Transport und Verwertung des Altpapiers und alle sonstigen Leistungen, die zur vollständigen Leistungserbringung notwendig sind und vertraglich geschuldet werden, abgegolten. Maßgeblich für die Vergütung der gesamten Leistungsmenge eines Kalenderjahres ist der Einheitspreis netto gemäß dem Angebot des Auf- tragnehmers für diejenige Mengenstaffel, in die die jeweilige Jahresmenge fällt. Für Zwecke der monatlichen Abrechnung der Leistungen wird der Einheitspreis netto gemäß Angebot des Auf- tragnehmers für die Mengenstaffel 5.500 bis < 8.000 Mg/a zugrunde gelegt. Für den Fall, dass die Leistungsmenge eines Kalenderjahres nicht in die Mengenstaffel fällt, die der monatlichen (vorläufigen) Vergütungsabrechnung zugrunde gelegt wurde, hat der Auftragnehmer eine end- gültige Abrechnung der Jahresvergütung bis zum 31. Januar des Folgejahres vorzunehmen und dem Auftraggeber zu übersenden. Sie hat eine Neuberechnung der Vergütung für die Leistungs- menge des Abrechnungsjahres und die seitens des Auftraggebers vorzunehmende Nachzahlung bzw. die seitens des Auftragnehmers vorzunehmende Rückzahlung auszuweisen. Die Jahres- endabrechnung kann auch mit der Abrechnung für den Monat Dezember verbunden werden.

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5.3. Für die Überlassung des Altpapiers und den hiermit verbundenen geldwerten Vorteil erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine Nettovergütung. Diese bemisst sich für jedes durch den Auftragnehmer gemäß Leistungsbeschreibung übernommene 1 Megagramm (Mg) Material auf Grundlage des Einheitspreises netto gemäß dem bezuschlagten Angebot des Auftragnehmers. Dieser Angebotspreis wird nach Maßgabe des EUWID für Gemischte Ballen (1.02) fortgeschrie- ben, indem der Preis monatlich um die (positive oder negative) Veränderung des EUWID für die genannte Sorte (gemäß den Veröffentlichungen der Branchenfachzeitschrift „EUWID Recycling und Entsorgung“) angepasst wird. Für die Vergütung der Leistungsmenge eines Monats ist die EUWID-Veränderung bis einschließlich des dem Leistungsmonat vorangegangenen Monats maßgeblich, d.h. der Preis berücksichtigt, ausgehend vom Angebotspreis, alle EUWID- Änderungen bis einschließlich der EUWID-Änderung für den Vormonat des Leistungsmonats. Die gleitende Anpassung des Angebotspreises findet zum Leistungsbeginn (01.01.2027) auf Ba- sis des Monats Juli 2026 (als Nullwert) statt. Das bedeutet, dass der Angebotspreis ab dem EUWID-Veränderungswert des Monats August 2026 und zunächst bis einschließlich des EUWID-Veränderungswertes des Monats Dezember 2026 gleitend angepasst wird, im Folgen- den dann jeweils bis einschließlich des EUWID-Veränderungswertes des Vormonats dies jewei- ligen Leistungsmonats (fiktives Berechnungsbeispiel: der Angebotspreis beträgt € 60,00 und die EUWID-Veränderungswerte für die Monate August bis Dezember 2026 betragen + 2,50 € (Au- gust), + 1,00 € (September), + 0,50 € (Oktober), - 1,00 € (November) und – 0,50 € (Dezember). In diesem Falle beträgt der Leistungspreis für Januar 2026 62,50 €).

Maßgeblich für die Vergütung der gesamten Leistungsmenge eines Kalenderjahres ist der (ge- mäß vorstehender Regelung gleitend fortgeschriebene) Einheitspreis netto gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für diejenige Mengenstaffel, in die die jeweilige Jahresmenge fällt. Für den Fall, dass die Leistungsmenge eines Kalenderjahres nicht in die Mengenstaffel fällt, die der mo- natlichen (vorläufigen) Vergütungsabrechnung zugrunde gelegt wurde, hat der Auftragnehmer eine endgültige Abrechnung der Jahresvergütung bis zum 31. Januar des Folgejahres vorzuneh- men und dem Auftraggeber zu übersenden. Sie hat eine Neuberechnung der Vergütung für die Leistungsmenge des Abrechnungsjahres und die seitens des Auftraggebers vorzunehmende Nachzahlung bzw. die seitens des Auftragnehmers vorzunehmende Rückzahlung auszuweisen. Die Jahresendabrechnung kann auch mit der Abrechnung für den Monat Dezember verbunden werden.

5.4. Der Auftragnehmer kann die Anpassung der Einheitspreise netto gemäß § 5.1 und § 5.2 für die Dienstleistungen verlangen, wenn einer der Kalkulationsparameter Lohnkosten oder Dieselkraft- stoffe von einer Steigerung von 5 % und mehr betroffen ist. Die Anpassung erfolgt mittels eines Anpassungsfaktors, der nach folgender Formel errechnet wird:

Anpassungsfaktor = 30 % F + 40 % * L/L + 20 % * D/D + 10 % M/M 0 0 0

Dabei bedeuten:

F Fester (unveränderlicher) Preisbestandteil (F hat in der Formel den Wert 1).

L Statistisches Bundesamt, Genesis-online Datenbank, Code, VST 065 Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlung (2020=100); WZ08-38-01-Recycling, Beseitigung von Umweltverschmutzungen; Mittelwert von Juli Vorjahr bis Juni laufendes Jahr

L Lohnkosten; Mittelwert von Juli 2025 bis Juni 2026. 0

D Statistisches Bundesamt, Genesis-online Datenbank; Code 61241-0004, Erzeugerpreisin- dex gewerblicher Produkte (2021=100); Deutschland, Monate, Güterverzeichnis (GP2019 9-Steller), GP-19-1920260052, Dieselkraftstoff bei Abgabe an Großverbraucher, Mittelwert von Juli Vorjahr bis Juni laufendes Jahr.

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D Dieselkosten; Mittelwert von Juli 2025 bis Juni 2026. 0

M Statistisches Bundesamt, Genesis-online Datenbank; Code 61241-0004, Erzeugerpreisin- dex gewerblicher Produkte (2021=100); Deutschland, Monate, Güterverzeichnis (GP2019 Sonderpositionen), GP-19-289-01, Bau- und Baustoffmaschinen, Mittelwert von Juli Vor- jahr bis Juni laufendes Jahr.

M Bau- und Baustoffmaschinen; Mittelwert Juli 2025 bis Juni 2026 0

Stichtag ist der 30.06. des Vorjahres. Vergleichsstichtag ist der 30.06.2026 (= 100 %).

Der angepasste Preis ergibt sich durch kaufmännische Rundung nach Multiplikation des Ange- botspreises mit dem errechneten Anpassungsfaktor.

Eine Preisanpassung kann erstmals für das Kalenderjahr 2028 und danach für jedes weitere Jahr verlangt werden. Die Preisanpassung ist mittels eingeschriebenem Brief bis zum 30.09. eines Jahres für das darauffolgende Kalenderjahr geltend zu machen.

5.5. Maßgeblich für die Bestimmung der zu vergütenden Mengen gemäß § 5.2 und § 5.3 ist das Er- gebnis der vertragsgemäßen Verwiegung der erfassten Mengen mittels geeichter Waagen (vgl. Nr. 4.3 der Leistungsbeschreibung). Die zu zahlende Vergütung wird monatlich auf Basis der Wiegeprotokolle abgerechnet.

5.6. Der Auftragnehmer übersendet dem Auftraggeber bis zum 15. eines Kalendermonats für den vorangegangenen Kalendermonat eine Rechnung über die durch den Auftraggeber an den Auf- tragnehmer zu zahlende Dienstleistungspauschalen gemäß § 5.1 und § 5.2, ggf. i.V.m. § 5.4. Der Rechnung sind Kopien der Wiegescheine für die nach § 5.2 zu vergütenden Mengen beizu- fügen.

Der Auftraggeber hat die in den Rechnungen ausgewiesene Vergütung binnen 10 Werktagen durch Überweisung auf das folgende Konto des Auftragnehmers zu leisten:

Kontoinhaber: [...] IBAN: [...] BIC (SWIFT): [...]

Die zu zahlende Vergütung für das überlassene Altpapier gemäß § 5.3, § 5.5 wird ebenfalls mo- natlich auf Basis der Wiegeprotokolle abgerechnet. Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber bis zum 15. eines Kalendermonats für den vorangegangenen Kalendermonat eine Gutschrift über die durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu zahlende Vergütung. Der Auftrag- nehmer hat die in der Gutschrift ausgewiesene Vergütung für den vergangenen Kalendermonat binnen 10 Werktagen durch Überweisung auf das folgende Konto des Auftraggebers zu leisten:

Kontoinhaber: Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser IBAN: [...] BIC (SWIFT): [...]

§ 6 Vertragsstörungen und Leistungshindernisse

6.1. Im Falle einer Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages gelten die gesetzlichen Regelungen, einschließlich §§ 377, 379 HGB, unbeschadet der sonstigen Regelungen dieses Vertrages.

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6.2. Fälle höherer Gewalt entbinden beide Vertragsparteien für die Dauer der Störung und den Um- fang ihrer Auswirkungen von ihren jeweiligen Liefer-, Annahme- und Leistungsverpflichtungen. Als höhere Gewalt gelten Geschehnisse, die von keiner Vertragspartei zu vertreten sind, und die die Durchführung des Vertrages erheblich erschweren, beeinträchtigen oder vereiteln und keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisen, wie z.B. Krieg, Ausschreitungen, Verfügungen von Ho- her Hand, Mobilmachung, Terrorismus, Brand, Naturkatastrophen, Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen, sofern die Vertragspartei deshalb daran gehindert ist, ihre vertraglichen Ver- pflichtungen zu erfüllen. Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, ist die betroffene Vertragspartei ver- pflichtet, die jeweils andere Vertragspartei hierüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, unter Mitteilung der voraussichtlichen Dauer der Leistungsverhinderung. Nach Ende des Ereignisses, das die höhere Gewalt darstellt, ist die betroffene Vertragspartei zur Nachholung der unterblie- benen Leistungen verpflichtet; über die Einzelheiten werden sich die Vertragsparteien im Einzel- fall verständigen.

§ 7 Unterauftragnehmer

7.1. Zur Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen darf sich der Auftragnehmer Dritter (Unterauftrag- nehmer, Nachunternehmer) bedienen, soweit diese bereits mit seinem Angebot benannt wurden und ihr Einsatz damit Vertragsbestandteil geworden ist. Der spätere Einsatz, das Ausscheiden oder der Wechsel eines Unterauftragnehmers sowie die Einschaltung zusätzlicher Unterauftrag- nehmer bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Den Wechsel zur Vertragser- füllung eingesetzter Papierfabriken hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber, abweichend von Satz 2, im Vorhinein schriftlich mit einer Frist von vier Wochen anzuzeigen.

7.2. Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt durch den Einsatz von Un- terauftragnehmern unberührt. Unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gegen den Auftrag- nehmer kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Abtretung von Ansprüchen des Auftrag- nehmers gegen den Unterauftragnehmer verlangen, die sich aus einer Nicht- oder Schlechter- füllung des Unterauftragnehmers ergeben.

§ 8 Haftung und Versicherung

8.1. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die vertragsgemäße, ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Leistungserbringung sowie für alle sich aus und im Zusammenhang damit ergebenden Risiken und Gefahren.

Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung oder einer Verletzung anderweitiger Pflichten durch den Auftragnehmer resultieren.

8.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zur Abdeckung der Risiken aus der Vertragserfüllung Um- welt- und Betriebshaftpflichtversicherungen mit angemessenem Deckungsumfang und in ange- messener Höhe abzuschließen und für die Vertragsdauer zu unterhalten. In jedem Falle schuldet der Auftragnehmer die Aufrechterhaltung eines Versicherungsschutzes, wie er im Rahmen des Angebotes des Auftragnehmers nachgewiesen wurde. Das Bestehen einer ausreichenden Ver- sicherungsdeckung ist dem Auftraggeber auf Aufforderung jederzeit nachzuweisen.

§ 9 Vertragsstrafen

9.1. Erfüllt der Auftragnehmer aus einem Grunde, den er selbst zu vertreten hat, eine durch diesen Vertrag übernommene und nicht nur gänzlich unwesentliche Verpflichtung nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß, so ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragneh- mer eine Vertragsstrafe aufzuerlegen.

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Die Höhe der Vertragsstrafe steht in billigem Ermessen des Auftraggebers und kann im Streitfalle durch das zuständige Gericht überprüft werden. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers blei- ben unberührt. Die verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen möglichen Schaden angerechnet.

9.2. Schon jetzt setzt der Auftraggeber folgende Vertragsstrafen der Höhe nach fest:

 bei nicht fristgerechter Abholung/Übernahme des Altpapiers (Leistungsbeschreibung Nr. 4.1.): € 200,00 pro Vorfall;

 bei Verstoß gegen Melde-, Nachweis- und Dokumentationspflichten (Leistungsbeschrei- bung Nr. 4.3., 4.4. und 6.): € 200,00 pro Vorfall;

 bei Verletzung von gesetzlichen Verwertungspflichten (Leistungsbeschreibung Nr. 4.4.): €100,00 pro Mg;

 bei Verletzung von Informationspflichten und/oder Verletzung der Verpflichtung zur Zutritts- gewährung (vgl. § 15.6): € 400,00 pro Vorfall.

9.3. Des Weiteren setzt der Auftraggeber folgende Vertragsstrafe schon jetzt der Höhe nach fest:

 Verstößt der Auftragnehmer gegen seine Verpflichtungen zur Zahlung eines Mindestent- geltes, das durch einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder durch eine Rechtsverordnung festgesetzt ist, oder das sich aus § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes ergibt, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auf- traggeber für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auf- tragswerts zu zahlen. Bei mehreren Verstößen ist die Summe der Vertragsstrafen auf 10 v.H. des Auftragswerts begrenzt. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann der Auftraggeber sie auf Antrag des Auftragnehmers auf einen angemesse- nen Betrag herabsetzen. Die Vertragsstrafenverpflichtung und die weiteren Regelungen der Sätze 1 bis 3 gelten auch in dem Fall, dass der Verstoß durch einen Nachunternehmer oder einen Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, wenn der Auftragnehmer den Ver- stoß kannte oder kennen musste.

9.4. Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafen ist auf 5 v.H. des Bruttoauftragswertes, bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit, begrenzt.

9.5. Das Rechts des Auftraggebers, den Vertrag nach § 13 Abs. 3 außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.

§ 10 Sicherheitsleistung

10.1. Für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, einschließlich aller Ansprüche des Auftraggebers auf Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten, Mängelrechte und sonstigen Ansprüche aus Pflichtverletzungen des Auftragnehmers sowie von Ansprüchen wegen Überzahlungen ein- schließlich Zinsen, leistet der Auftragnehmer Sicherheit durch Übergabe einer unbedingten, un- widerruflichen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers (Vertragserfüllungsbürg- schaft). Der Bürge muss auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB verzichten. Der Bürge darf sich vorbehalten, die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB zu er- heben, wenn eine fällige Gegenforderung des Auftragnehmers, durch die sich der Auftraggeber befriedigen kann, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Der Bürgschaftsvertrag muss deutschem Recht unterliegen. Als Gerichts- stand für alle Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag ist der Sitz des Auftraggebers anzuge- ben.

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10.2. Die Höhe der zu leistenden Sicherheit beläuft sich auf 5 % des Nettoauftragswertes für die Dienstleistungen des Auftragnehmers bezogen auf die Festlaufzeit des Vertrages von drei Jah- ren. Grundlage für die Berechnung des Auftragswerts sind eine angenommene Menge von 6.750 Mg/a Altpapier sowie die zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung geltenden Einheitspreise netto gemäß Angebot des Auftragnehmers für die mittlere Mengenstaffel 5.500 Mg/a bis ˂8.000 Mg/a.

10.3. Die Übergabe der Bürgschaft hat spätestens einen Monat nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Erfolgt die Sicherheitsleistung nicht fristgerecht, ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Zahlun- gen an den Auftragnehmer einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.

§ 11 Urkalkulation

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung seine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben. Wird der Auftrag durch beidsei- tige Unterzeichnung dieses Vertrages erteilt, ist die Urkalkulation bei Vertragsunterzeichnung zu übergeben. Die Urkalkulation hat die Kalkulationsgrundlagen des Auftragnehmers hinreichend genau auszuweisen. Die Urkalkulation wird im Bedarfsfalle durch den Auftraggeber im Beisein von Vertretern des Auftragnehmers geöffnet. Der Auftraggeber kann einen Öffnungstermin mit einer Frist von 14 Tagen bestimmen. Nimmt der Auftragnehmer an dem Öffnungstermin nicht teil, ist der Auftraggeber berechtigt, die Urkalkulation ohne Beisein des Auftragnehmers zu öff- nen.

§ 12 Loyalitätsverpflichtung

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass für ihre Zusammenarbeit der Grundsatz ge- genseitiger Loyalität gilt. Sie sichern sich gegenseitig zu, die in diesem Vertrag getroffenen Ver- einbarungen in diesem Sinne zu erfüllen und alles zu unterlassen, was die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung behindern oder vereiteln könnte.

§ 13 Laufzeit des Vertrages und Kündigung

13.1. Dieser Vertrag wird mit Unterzeichnung durch die Vertragsparteien oder durch einseitige Zu- schlagserteilung seitens des Auftraggebers wirksam. Ab Wirksamkeit des Vertrages hat der Auf- tragnehmer die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine vollständige und sichere Erfül- lung seiner vertraglichen Leistungsverpflichtungen ab Beginn des Leistungszeitraums zu ge- währleisten. Der Leistungszeitraum, d.h. die Verpflichtung zur Übernahme und ordnungsgemä- ßen und schadlosen Verwertung des Altpapiers, einschließlich aller hiermit verbundenen Leis- tungen (vgl. § 1 Abs. 1), beginnt am 01.01.2027.

13.2. Der Vertrag hat eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2029. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag nicht bis spätestens zum 31.12.2028, so verlängert sich dieser um ein Jahr bis zum 31.12.2030. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, nämlich bis zum 31.12.2031, wenn nicht eine der beiden Vertragsparteien ihn spätestens bis zum 31.12.2029 kündigt.

13.3. Im Übrigen ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außeror- dentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere vor, wenn

 die jeweils andere Vertragspartei trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung und Setzung ei- ner angemessenen Frist einen Vertragsverstoß fortsetzt, der nicht nur unwesentlich ist, oder

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 der Auftragnehmer seine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb verliert oder andere we- sentliche Voraussetzungen für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen nicht mehr erfüllt – in diesem Fall ist nur der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt – oder

 der Auftragnehmer schuldhaft und nicht nur unerheblich eine sich aus der Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG ergebende Verpflichtung nicht erfüllt.

13.4. Die Kündigung bedarf der Schriftform, um wirksam zu sein.

§ 14 Übertragung von Rechten und Pflichten

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch eine der Vertragsparteien ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht zulässig. Dies gilt nicht, wenn und soweit der Auftraggeber aufgrund von Änderungen des Bundes- oder Landes- rechts und/oder Änderungen der Organisation der öffentlichen Entsorgung des Landkreises Ni- enburg/Weser nicht mehr die Entsorgungsaufgaben, deren Erfüllung dieser Vertrag dient, wahr- nimmt. In diesem Falle ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag ohne Zustimmung des Auf- tragnehmers auf den dann zuständigen Aufgabenträger zu übertragen.

§ 15 Information und Vertraulichkeit

15.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, die jeweils andere Vertragspartei über alle vertragsrelevanten Tatsachen unverzüglich zu unterrichten.

15.2 Im Hinblick darauf, dass die Beauftragung des Auftragnehmers der Erfüllung öffentlicher Entsor- gungsaufgaben durch den Auftraggeber dient, besteht ein erhöhtes Informations- und Kontroll- bedürfnis des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, dem Auftraggeber alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die dieser im Rahmen seiner Verantwor- tung für die Entsorgungsaufgaben, deren Erfüllung dieser Vertrag dient, benötigt. Dies gilt ins- besondere für alle Informationen, Daten und Unterlagen, die der Auftraggeber für die gebühren- mäßige Abrechnung der durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen benötigt.

15.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über alle in Bezug auf die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen auftretenden besonderen Vorkommnisse unverzüglich zu unterrichten. Besteht Gefahr im Verzuge, hat der Auftraggeber das Recht, dem Auftragnehmer und ggf. auch dessen Mitarbeitern Weisungen in Bezug auf die Leistungsausführung zu erteilen.

15.4. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, über alle von ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung erlangten Informationen und Kenntnisse über die je- weils andere Vertragspartei und deren Geschäftsbetrieb auch über das Ende des Vertrages hin- aus Stillschweigen zu bewahren und solche Informationen und Kenntnisse nicht ohne die schrift- liche Zustimmung der anderen Vertragspartei Dritten zugänglich zu machen oder für einen an- deren Zweck zu nutzen, als zu dem, zu dem sie übermittelt worden sind.

Eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht sich nicht für solche Informationen,

 die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder in der Folge bekannt wer- den, ohne dass dies auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückgeht,

 die vor dem Zeitpunkt der Offenlegung dem Auftragnehmer bereits in zulässiger Weise zur Kenntnis gelangt sind, ohne dass der Auftragnehmer einer Vertraulichkeitsverpflich- tung unterliegt,

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 die nach dem Zeitpunkt der Offenlegung rechtmäßig durch Dritte erlangt wurden, die an der zur Kenntnis gegebenen Informationen Rechte halten,

 die mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegenüber Dritten offen gelegt werden oder

 soweit der Auftragnehmer durch Gesetz oder eine verbindliche behördliche oder gericht- liche Anordnung zur Weitergabe oder Veröffentlichung dieser Informationen verpflichtet ist. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber rechtzeitig vor der Wei- tergabe oder Offenlegung der Informationen zu informieren, so dass Form und Umfang der Offenlegung mit dem Auftraggeber erörtert und abgestimmt werden können und die Vertragsparteien in der Lage sind, geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.

15.5. Auch über die vorstehenden Regelungen hinaus hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Aufforderung des Auftraggebers alle Informationen zu übermitteln und Einsichts- und Prüfungs- befugnisse zu gewähren, die der Auftraggeber zur Einhaltung seiner haushaltsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen benötigt.

15.6. Der Auftraggeber hat das Recht, alle zur Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Anlagen und technischen Einrichtungen des Auftragnehmers und seiner Unterauftragnehmer nach rechtzeiti- ger Ankündigung während der üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen, um sich von der ver- tragsgemäßen und den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Durchführung der Leistungen zu überzeugen.

§ 16 Sonstige Regelungen

16.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen, soweit nicht die notarielle Beurkun- dung erforderlich ist, der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerforder- nis.

16.2. Dieser Vertrag unterliegt ausdrücklich deutschem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtli- chen Regelungen und des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf.

16.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig bzw. rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien ver- pflichten sich, die nichtige bzw. rechtsunwirksame Bestimmung rückwirkend zum Zeitpunkt der Unwirksamkeit durch eine andere zu ersetzen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.

16.4. Beide Vertragsparteien erklären, dass bei Streitigkeiten die gütliche Einigung den Vorrang haben soll. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Nienburg/Weser.

Nienburg/Weser, den [Datum]


Auftraggeber Auftraggeber


Auftragnehmer Auftragnehmer

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E. Angebotsvordruck

Name und Anschrift des Bieters


Ort, Datum


Telefon


Telefax

Vergabeart: Offenes Verfahren

Angebotsschluss: 15.09.2026, 12:00 Uhr

Zuschlags- und Bindefrist: 13.11.2026

ANGEBOT

an den Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser

Dienstleistung Übernahme und Verwertung von Altpapier

  1. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen der o.g. Ausschreibung be- schriebenen Leistungen zu den von mir/uns nachfolgend eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der o.g. Zuschlags- und Bindefrist, zzgl. einer etwaigen Verlängerung gem. Nr. 7.3 der Bewerbungsbedingungen (Teil B.), gebunden.

Ich/Wir bin mir/sind uns bewusst, dass ich/wir dem BAWN eine Vergütung für das übernom- mene Altpapier zu zahlen habe(n).

1.1. Vergütungsangebot

1.1.1. Dienstleistungspauschale

Vergütung (Einheitspreis je Container) als Dienstleistungspauschale für die Gestellung von Sammel- containern für die Vereinssammlung und den Transport der befüllten Container zum Entsorgungszent- rum Nienburg-Krähe (zwecks dortigen Umschlags des Altpapiers aus der Vereinssammlung) (zu zah- len durch den Auftraggeber, zzgl. USt.)


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JahresmengeVergütung in €/Container (netto) (in Ziffern)Vergütung in €/Container (netto) (in Worten)
600 bis < 900 Stück
900 bis < 1.200 Stück
1.200 bis < 1.500 Stück

1.1.2. Dienstleistungspauschale

Vergütung (Einheitspreis je Mg PPK) als Dienstleistungspauschale für alle durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gemäß Vertrag und Leistungsbeschreibung, mit Ausnahme der Gestel- lung von Sammelcontainern für die Vereinssammlung nebst Transport der befüllten Container zum Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe (zwecks dortigen Umschlags des Altpapiers aus der Vereins- sammlung), (zu zahlen durch den Auftraggeber, zzgl. USt.); differenziert nach Mengenstaffeln:

JahresmengeVergütung in €/Mg (netto) (in Ziffern)Vergütung in €/Mg (netto) (in Worten)
3.500 Mg/a bis < 5.500 Mg/a
5.500 Mg/a bis < 8.000 Mg/a
8.000 Mg/a bis < 10.000 Mg/a

1.1.3. Verwertungserlös

Vergütung (Einheitspreis je Mg PPK) des Auftragnehmers an den Auftraggeber für die Über- nahme/Verwertung des Altpapiers (ohne USt.) [Hinweis: der angebotene Erlös unterliegt der monatlichen Gleitung; vgl. § 5.3 der Vertragsbedingun- gen, Teil D.]

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JahresmengeVergütung in €/Mg (netto) (in Ziffern)Vergütung in €/Mg (netto) (in Worten)
3.500 Mg/a bis < 5.500 Mg/a
5.500 Mg/a bis < 8.000 Mg/a
8.000 Mg/a bis < 10.000 Mg/a
  1. Meinem/Unserem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:

2.1. die Bewerbungsbedingungen (Teil B. der Vergabeunterlagen) und die Leistungsbeschreibung (Teil C. der Vergabeunterlagen) 2.2. der Vertrag (Teil D. der Vergabeunterlagen) 2.3. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der je- weils gültigen Fassung.

  1. Ich bin/Wir sind
Mitglied der Berufsgenossenschaftseitunter Nr.
Mitglied der Berufsgenossenschaftseitunter Nr.

Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zustän- digen Versicherungsträger an.

  1. Rechtsverbindliche Erklärungen des Bieters/der Bietergemeinschaft:

Ich/wir erkläre(n) hiermit,

 dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB gegen unser(e) Unternehmen vorliegen, insbesondere keine rechtskräftigen Verurteilungen oder Festsetzun- gen von Geldbußen der in § 123 GWB genannten Art gegen Personen vorliegen, deren Verhalten unserem Unternehmen/unserer Bietergemeinschaft zuzurech- nen ist;  dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB gegen unser(e) Unternehmen vorliegen;  dass wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen zur Sozial- versicherung und zur Berufsgenossenschaft uneingeschränkt erfüllen und in der Vergangenheit erfüllt haben.

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Vergabeverfahren „Übernahme und Verwertung von Altpapier“ des BAWN E. Angebotsvordruck

Sollte einer der vorstehenden Sachverhalte nicht zutreffen, ist der betreffende Punkt farblich zu mar- kieren. Die Gründe hierfür sind auf einem separaten Blatt zu erläutern, einschließlich etwaiger Maß- nahmen der Selbstreinigung (§ 125 GWB).

  1. Zugehörigkeit/Ausländisches Unternehmen

5.1. Ich/Wir gehöre/n zu (bitte ankreuzen)

Handwerk Industrie Handel Versorgungs- Sonstiges unternehmen

5.2. Ich/Wir bin/sind ein ausländisches Unternehmen aus einem (bitte ggf. ankreuzen und Nationalität angeben)

EU-StaatNationalität
anderen StaatNationalität
  1. Das übernommene Altpapier werde(n) ich/wir in der/den nachfolgend benannten Papierfab- rik(en) einer stofflichen Verwertung (Recycling) zuführen:

6.1. Name und Standort/Adresse der Papierfabrik




Betreiber der Papierfabrik:




6.2. Name und Standort/Adresse der Papierfabrik




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Betreiber der Papierfabrik:




In der/den benannten Papierfabriken verfügen wir über ein ausreichendes vertragliches Kontingent für die Verwertung des ausschreibungsgegenständlichen Altpapiers für die gesamte Laufzeit. Ich bin/Wir sind bereit und in der Lage, entsprechende Erklärungen des Betreibers der Papierfabrik auf etwaige Anforderung seitens des Auftraggebers im Vergabeverfahren kurzfristig vorzulegen. Dasselbe gilt für einen etwa geforderten Nachweis der hinreichenden Genehmigung der Papierfabrik für die Übernahme und stoffliche Verwertung (Recycling) des ausschreibungsgegenständlichen Altpapiers.

  1. Ich/Wir beabsichtige/n (bitte ankreuzen)
keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzusetzen.
die in der beigefügten Erklärung nach Art und Umfang aufgeführten Leis- tungen an die dort benannten Unterauftragnehmer bzw. Nachunternehmer zu übertragen.
  1. Ich/Wir beabsichtige/n (bitte ankreuzen)
den Auftrag allein, d.h. nicht als Teil einer Bietergemeinschaft zu erfüllen
den Auftrag als Bietergemeinschaft mit den mitgeteilten Mitgliedern zu er- füllen. Eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich in Textform abgegebene Erklärung mit dem in Nr. 5 der Bewerbungsbedin- gungen näher beschriebenen Inhalt ist dem Angebot beigefügt.
  1. Sämtliche gemäß Nr. 7 der Bewerbungsbedingungen (Teil B. der Vergabeunterlagen) geforder- ten weiteren Erklärungen und Nachweise sowie weiteren notwendigen Angebotsbestandteile füge/n ich/wir diesem Angebotsvordruck bei.

  2. Die nachstehende in Textform abgegebene Erklärung gilt für alle vorstehenden Erklärungen so- wie für alle weiteren Bestandteile des Angebotes

Ort, Datum und Name der erklärenden Person:

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Dem Angebotsvordruck sind folgende Anlagen beigefügt:

 Geforderte Erklärungen und Nachweise, insbesondere Eignungsnachweise, gemäß Nr. 7.5. der Bewerbungsbedingungen (Teil B.);  Eigenerklärung zu Mindestlohn und Tariftreue gemäß NTVergG (auf dem beiliegenden Vordruck);  Eigenerklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen des LkSG (auf dem beiliegenden Vordruck);  Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen (auf dem beiliegenden Vor- druck); (cid:0) Eigenerklärung Bietergemeinschaft (auf dem beiliegenden Vordruck; sofern zutreffend); (cid:0) Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (auf dem beiliegenden Vordruck; sofern zutreffend). (cid:0) Eigenerklärung Eignungsleihe (auf dem beiliegenden Vordruck; sofern zutreffend); (cid:0) Eigenerklärung Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (auf dem beiliegenden Vordruck; sofern zutreffend).


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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung