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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1330 / OV-014-2026 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite 1 von 44
Teil A Allgemeine Regelungen ................................................................................................................... 3 1 Gegenstand ................................................................................................................................... 3 2 Bestandteile der Rahmenvereinbarung ......................................................................................... 3 3 Einzelaufträge ................................................................................................................................ 5 4 Geschätztes Auftragsvolumen ...................................................................................................... 6 5 Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme ...................................................................................... 6 6 Höchstvolumen .............................................................................................................................. 7 7 Berichtswesen (Reporting) ............................................................................................................ 8 8 Vergütung der Leistungen ............................................................................................................. 8 9 Preisanpassungen ....................................................................................................................... 10 10 Rechnungen ............................................................................................................................ 13 11 Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d) ............................................................................. 14 12 Remoteservice* ....................................................................................................................... 14 13 Haftpflichtversicherung ............................................................................................................ 14 14 Haftungsregelungen ................................................................................................................ 15 15 IT-Sicherheit ............................................................................................................................ 16 16 Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz ........................................................... 16 17 Vertraulichkeit und Datenschutz ............................................................................................. 16 18 Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen ........................ 17 19 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte ......................................................... 18 20 Textform .................................................................................................................................. 18 21 Anwendbares Recht, Gerichtstand ......................................................................................... 19 22 Sonstige Vereinbarungen ........................................................................................................ 19 Teil B: Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung) ....................................................... 20 1 Geltung der AGB ......................................................................................................................... 20 2 Überblick über die Leistungen ..................................................................................................... 20 3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung ............................................................... 20 4 Vergütung .................................................................................................................................... 21 5 Service- und Reaktionszeiten* .................................................................................................... 22 6 Anforderung an das Personal des Auftragnehmers und dessen Einsatz ................................... 23 7 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers................................................................................... 24 8 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen ............................... 25 9 Quellcode* ................................................................................................................................... 25 10 Regelung entfällt ..................................................................................................................... 25 11 Vertragsstrafen ........................................................................................................................ 25 12 Weitere Regelungen ............................................................................................................... 26 13 Interessenkonflikt .................................................................................................................... 26 14 Pflichten nach Vertragsende ................................................................................................... 26
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1330 / OV-014-2026 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite 2 von 44
15 Sonstige Vereinbarungen ........................................................................................................ 26 Teil B: Überlassung von Standardsoftware auf Zeit (EVB-IT Überlassung Typ B) .................................. 28 1 Geltung der AGB ......................................................................................................................... 28 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen................................................................................ 28 3 Überlassung von Standardsoftware ............................................................................................ 28 4 Vergütung .................................................................................................................................... 28 5 Dokumentation ............................................................................................................................ 29 6 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B .................. 29 7 Kopier- oder Nutzungssperren gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Überlassung Typ B ............................ 29 8 Kündigung (abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung Typ B) .......................................... 29 9 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken bei Kündigung der Nutzungsrechte bzw. nach Ende der Überlassungsdauer ......................................................................................................................... 29 10 Störungsmeldung und Nacherfüllung ...................................................................................... 30 11 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit .......................................................................... 31 12 Erfüllungs- und Lieferort .......................................................................................................... 31 13 Sonstige Vereinbarungen ........................................................................................................ 31 Teil B: Pflege von Standardsoftware (EVB-IT Pflege S) .......................................................................... 32 1 Geltung der AGB ......................................................................................................................... 32 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ................................................................................ 32 3 Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist ....................... 32 4 Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen ...................................................................... 32 5 Vergütung .................................................................................................................................... 33 6 Servicezeiten* für die Pflegeleistungen ....................................................................................... 33 7 Art und Umfang der Pflegeleistungen ......................................................................................... 34 8 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand ....................................................... 38 9 Abnahme ..................................................................................................................................... 39 10 Mängelhaftung (Gewährleistung) ............................................................................................ 39 11 Regelung entfällt ..................................................................................................................... 40 12 Vertragsstrafen ........................................................................................................................ 40 13 Weitere Regelungen ............................................................................................................... 40 14 Sonstige Vereinbarungen ........................................................................................................ 41
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1330 / OV-014-2026 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite 3 von 44
Rahmenvereinbarung über Überlassung, Pflege und Wartung von Sage-Lizenzen
Vertragsparteien Auftraggeber Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH Zimmerstr. 13-15 in 10969 Berlin Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: 1330 / OV-014-2026
Auftragnehmer
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____
Teil A Allgemeine Regelungen
1 Gegenstand Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen: Die zu erbringende Leistung beinhaltet die Überlassung der in der Leistungsbeschreibung detailliert aufgelisteten Lizenzen inklusive Pflege und Wartung für 2 Kalenderjahre, mit der Option der einseitigen Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber zweimal um jeweils ein weiteres Jahr (maximal 4 Kalenderjahre) sowie die Möglichkeit bei Bedarf auf Abruf zusätzliche Lizenzen, Beratungs-, Programmierungs- und/ oder Implementierungsleistungen abzurufen. Vgl. Anlage Nr. 1
2 Bestandteile der Rahmenvereinbarung Es gelten als Vertragsbestandteile:
2.1 dieser Vertragstext einschließlich der Begriffsbestimmungen und den folgenden Anlagen in der hier aufgeführten Rangfolge:
Anlagen zur EVB-IT Rahmenvereinbarung
| Anlage | Bezeichnung | Datum / | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| Nr. | Version | ||
| 1 | 01_Leistungsbeschreibung | 8 | |
| 2 | 03_Preisblatt | 2 | |
| 3 | 08_AVV nebst Anhang | 17 |
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1330 / OV-014-2026 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Seite 4 von 44
Diese Rangfolge gilt auch im Rahmen der Einzelaufträge.
2.2 für die jeweiligen Einzelaufträge, je nach Leistungsart, die folgenden EVB-IT AGB:
| Auswahl | AGB | Erläuterung |
|---|---|---|
| EVB-IT Kauf-AGB | Kauf von Hardware | |
| EVB-IT Instandhaltungs-AGB | Instandhaltung von Hardware | |
| EVB-IT Überlassung Typ A-AGB | Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware (Kauf) | |
| EVB-IT Überlassung Typ B-AGB | Zeitweise Überlassung von Standardsoftware | |
| EVB-IT Pflege S-AGB | Pflege von Standardsoftware | |
| EVB-IT System-AGB | Erstellung von Gesamtsystemen, ggf. einschließlich Systemservice | |
| EVB-IT Systemlieferungs-AGB | Lieferung von Systemen, ggf. einschließlich Systemservice | |
| EVB-IT Erstellungs-AGB | Erstellung bzw. Anpassung von Software | |
| EVB-IT Service-AGB | Systemserviceleistungen | |
| EVB-IT Cloud-AGB | Cloudleistungen | |
| EVB-IT Dienstleistungs-AGB | Dienstleistungen |
Die einbezogenen EVB-IT AGB gelten in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
sowie nachrangig folgende weitere Regelungen des Auftraggebers (z. B. zusätzliche oder besondere Vertragsbedingungen), namentlich _____. sowie nachrangig zu Nummern 2.1 und 2.2 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die oben genannten EVB-IT AGB (zusammen oder einzeln auch die EVB-IT AGB genannt) stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwe.bund.de zur Einsichtnahme bereit. Die Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* sowie auftragnehmerseitiger AGB für Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nach Maßgabe der jeweiligen Regelungen im Besonderen Teil (Teil B) dieser Rahmenvereinbarung. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge solche Bedingungen als Anlage in der Tabelle aus Nummer 2.1 aufgelistet werden. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer dem Angebot beigefügten
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Dokumenten Regelungen in den EVB-IT AGB, dieser Rahmenvereinbarung oder Einzelaufträgen widersprechen, sind sie ausgeschlossen. Weitere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber zugelassen wurden. Die in diesem Teil A mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende dieses Vertrages unter „Begriffsbestimmungen“ definiert. Die in Teil B (Module) mit * gekennzeichneten Begriffe sind in den jeweils einbezogenen EVB-IT AGB unter „Begriffsbestimmungen“ definiert.
3 Einzelaufträge Der Auftragnehmer ist aufgrund eines erklärten Einzelauftrages zu den dort beauftragten Lieferungen und/oder Leistungen verpflichtet, wenn diese nach der Rahmenvereinbarung vorgesehen sind. Einzelaufträge beziehen die Regelungen der Rahmenvereinbarung ein.
3.1 Abrufe und Bestätigung
3.1.1 Der Einzelauftrag erfolgt mit dem/den Einzelauftragsmuster(n) aus Anlage Nr. _____. mittels elektronischem Bestellsystem gemäß Anlage Nr. _____ und gemäß den dort aufgeführten Bestimmungen. mit dem Bestellformular aus dem ERP-System des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Bedarfsträgers. wie nachfolgend beschrieben: in Textform (in der Regel per E-Mail).
Die Erteilung des Einzelauftrages erfolgt nach Abstimmung der folgenden Punkte: Termine, konkretisierter Leistungsumfang, Bestätigung der anfallenden Kosten. nach Durchführung des Verfahrens/Abstimmungsprozesses gemäß Anlage Nr. _____.
3.1.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche 3 Werktagen wie folgt zu bestätigen: wie in Anlage Nr. _____ vorgesehen in folgendem Internetportal (z. B. Lieferantenportal des Auftragnehmers) wie dort vorgesehen: _____ in Textform an: per E-Mail an .....(E-Mailadresse wird bei Zuschlagserteilung ergänzt).
Hinweis: Vor der Bestätigung ist, soweit vereinbart, durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob durch den Einzelauftrag Höchstvolumina überschritten werden! Siehe auch Abschnitt "Höchstvolumen".
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4 Geschätztes Auftragsvolumen Das geschätzte Auftragsvolumen, d. h. der geschätzte Auftragswert (Schätzwert) oder die geschätzte Auftragsmenge (Schätzmenge) ergibt sich aus: _____ [z.B. Anlage oder Bekanntmachung] ergibt sich aus Anlage Nr. 1. beträgt _____ Euro (netto). beträgt _____ [z. B. Personentage oder Lizenzen]. ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung)
Geltung des geschätzten Auftragsvolumens in Relation zur Laufzeit Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung. Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung anteilig. wie folgt: _____.
5 Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung durch Auftraggeber oder Bezugsberechtigte, es sei denn, es ist in dieser Nummer etwas anderes vereinbart. Weder die Angabe geschätzter Auftragsvolumina noch die von Höchstvolumina führt zu einer Abnahmeverpflichtung. Die Mindestabnahme ergibt sich aus Anlage Nr. 1, Ziffer 2.3.1 Die Mindestabnahme beträgt _____ Euro (netto). Die Mindestabnahme ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung).
Geltung der Mindestabnahme in Relation zur Laufzeit Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung. Die Mindestabnahme erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung anteilig. gemäß Anlage Nr. _____. Die Mindestabnahme gilt pro Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung, kumuliert über die Gesamtlaufzeit.
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6 Höchstvolumen Das Höchstvolumen, d. h. der Höchstwert oder die Höchstmenge ergibt sich aus _____ [z. B. Bekanntmachung] ergibt sich aus Anlage Nr. 1, Ziffer 2.4 beträgt _____ Euro (netto) (Höchstwert).
Geltung des Höchstvolumens in Relation zur Laufzeit Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung. Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung anteilig. gemäß Anlage Nr. _____
6.1 Mitteilungspflicht des Auftragnehmers Würde durch einen Einzelauftrag eine Höchstmenge bzw. der Höchstwert der Rahmenvereinbarung überschritten, wird der Auftragnehmer den Bezugsberechtigten und den Auftraggeber darauf hinweisen und den Einzelauftrag nicht ohne Freigabe des Auftraggebers und/oder des Bezugsberechtigten annehmen/bestätigen. Die Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: vergabestelle@difu.de
6.2 Folgen des Erreichens von Höchstvolumina Bei Erreichen oder Überschreiten des Höchstvolumens ist der Auftragnehmer nicht mehr zur Erfüllung künftiger Einzelaufträge verpflichtet.
Unabhängig davon
hat der Auftraggeber das Recht, diese Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist von maximal 3 Monaten von maximal _____ Monaten zu kündigen. Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Kündigung auf die Teile der Rahmenvereinbarung zu beschränken, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind. endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sind mehrere Höchstvolumina vereinbart, gilt dies erst, wenn alle Höchstvolumina ausgeschöpft sind. Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle
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Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Teile der Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist von maximal 3 Monaten von maximal _____ Monaten zu kündigen, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind.
7 Berichtswesen (Reporting) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn 100 % des geschätzten Auftragsvolumens 100 % des Höchstvolumens 75 % des geschätzten Auftragsvolumens 75 % des Höchstvolumens _____ % des geschätzten Auftragsvolumens _____ % des Höchstvolumens erreicht sind. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne der angegebenen Volumina erreicht sind. Maßgeblich dabei ist der tatsächlich erbrachte Leistungsstand und die sich daraus ergebende Vergütung, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: _____. Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____ Soweit Höchstvolumina zu 75 % erreicht sind und sich abzeichnet, dass die Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung kumuliert dazu führen werden, dass vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Höchstvolumina ausgeschöpft sein werden, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne Höchstvolumina ausgeschöpft sind. Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____ Art und Umfang der besonderen Mitteilungspflichten des Auftragnehmers zum Ausschöpfungsgrad ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
8 Vergütung der Leistungen
8.1 Grundsätzliches Die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus Anlage Nr. 2. Etwas anderes gilt nur, soweit ausnahmsweise eine Preisanpassung vereinbart ist und/oder soweit nach dieser Rahmenvereinbarung für Einzelaufträge Miniwettbewerbe durchzuführen sind und hierfür der Preis Zuschlagskriterium ist. Materialkosten, Reisekosten und Nebenkosten* sind in den Preisen enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Reisezeiten werden nicht vergütet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich zu zahlender Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
8.2 Vergütung nach Aufwand Soweit in Anlage Nr. 1 und 2 eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen und im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist, gilt Folgendes
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8.2.1 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden in den Zeiten von 8:00 bis 17:00 Uhr an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen am vereinbarten Ort oder, soweit kein Ort vereinbart ist, beim Bezugsberechtigten) erbracht. Die Leistungen des Auftragnehmers werden auch zu folgenden Zeiten gemäß Anlage Nr. _____ erbracht.
8.2.2 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Abweichend von den Regelungen im Abschnitt "Grundsätzliches" werden Reisekosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____. Nebenkosten* vergütet gemäß Anlage Nr. _____. Materialkosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____. Reisezeiten zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
8.3 Fälligkeit und Zahlungsfristen Die Vergütung wird nach der Leistungserbringung fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen, soweit nachfolgend oder im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist.
Die Prüffähigkeit einer Rechnung setzt bei einer Vergütung nach Aufwand voraus, dass der Auftragnehmer mit der Rechnung von ihm unterschriebene Leistungsnachweise über die Leistungen und die weiteren geltend gemachten Kosten gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____ vorlegt. Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise elektronisch einzureichen, wobei das Format aus Anlage Nr. _____ einzuhalten ist. Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise in folgender Form einzureichen: _____. Soweit vorstehend keine Form eines Leistungsnachweises vereinbart ist, gilt das Muster 1 zu den EVB- IT Dienstleistungs-AGB.
Die Vergütung für als Dauerschuldverhältnis zu erbringende Leistungen (z. B. Pflegeleistungen) ist abweichend davon wie folgt fällig: monatlich bis zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals. jährlich bis zum 15.01. des laufenden Jahres. gemäß Anlage Nr. _____.
Abweichend gilt: Die Vergütungen sind nicht 30 Tage, sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen und zutreffenden Rechnung zu zahlen. Fälligkeit und Zahlungsfristen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
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9 Preisanpassungen Die vereinbarte Vergütung gilt für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung und alle Einzelaufträge, jeweils einschließlich etwaiger Verlängerungen. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend ausnahmsweise Abweichendes vereinbart ist.
9.1 Preisanpassungsklausel mit Index Die nachfolgende Regelung gilt für alle Produkte und Leistungen für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Hat sich der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-620-01 (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-5829-1 Software und Softwarelizenzen (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6202-1 IT-Beratung und Support (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6201-1 Softwareentwicklung und Programmierung (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6203-1 IT-Management (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6311 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene DL (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile _____ Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamts, insb. Teilbereich Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse (GP19-26) (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ Index für _____ (Jahr: _____ = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ seit Vertragsschluss oder dem Datum der letzten Anpassung um mehr als 3 % nach oben oder unten verändert, kann jeder Vertragspartner durch schriftliche Erklärung eine angemessene Anpassung der Preise verlangen. [Beispiel: Der Vertragsschluss war am 1.1.2022. Der Index hatte zu diesem Zeitpunkt einen Stand von 105 %. Eine Preisanpassung ist möglich, wenn der Index über 108,15 % liegt. Berechnung: 105 + (105 * 0,03) = 105 + 3,15 = 108,15 %] Die Höhe der Anpassung muss mindestens die Hälfte der in Satz 1 genannten Änderung des oben ausgewählten Indexes betragen und darf dessen Änderung keinesfalls übersteigen. Die Anpassung kann frühestens mit Wirkung zu dem auf Zugang des Anpassungsverlangens folgenden übernächsten Monatsersten verlangt werden. Die Anpassung gilt unabhängig davon nicht für vor Wirksamwerden der Anpassung erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums verlangt werden.
9.2 Preiserhöhungen anhand von maximalen Prozentwerten Die nachfolgende Regelung gilt
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für alle Produkte und Leistungen für folgende Produkte bzw. Leistungen: siehe Anlage 03_Preisblatt, Pos. 1.1 bis 1.14 [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Eine Preisanpassung wird ausschließlich für Software-Lizenzen (Sage) vereinbart. Es gelten die Bedingungen und Regelungen gemäß Ziffer 7 der Leistungsbeschreibung (Anlage 01). Preisanpassungen für sämtliche sonstigen Leistungen (Dienstleistungen, Support, Pflege) sind über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen ausgeschlossen. Eine Erhöhung der Vergütung für Software-Lizenzen darf erstmals 12 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Die Erhöhung ist auf das tatsächlich vom Hersteller durchgesetzte Ausmaß beschränkt hat angemessen und nicht entgegen der für die Leistung relevanten Markttendenz zu sein und darf maximal 3 % pro Kalenderjahr bezogen auf den jeweiligen Vorjahrespreis der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen. Der Nachweis erfolgt durch offizielle Herstellernachweise durch den/die Auftragnehmer:in. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt für alle laufenden Nutzungsverträge/ Lizenzen sowie noch nicht erklärte Einzelaufträge nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. Abweichend von Satz 1 darf eine Erhöhung erstmals 24 Monate nach Beginn dieser Rahmenvereinbarung angekündigt werden. Abweichend von Satz 3 beträgt die maximale Erhöhung _____ % gegenüber dem vorher geltenden Preis. Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden. Das Recht auf Preiserhöhungen durch den Auftragnehmer ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
9.3 Preisanpassungen anhand von Preislisten
9.3.1 Preiserhöhungen anhand von Preislisten Die nachfolgende Regelung gilt für alle Produkte und Leistungen für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der bei Mitteilung des Erhöhungsverlangens aktuellen Preisliste _____ [konkrete Bezeichnung + Quelle, z. B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als _____ % höher ist, als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, kann der Auftragnehmer den aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlender Preis im gleichen Verhältnis erhöhen. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preiserhöhung gültigen Preisliste um den oben genannten Prozentsatz gestiegen ist. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 24 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 24 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung
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angekündigt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens mit der Ankündigung die geänderten Preislisten zur Verfügung zu stellen, um dem Auftraggeber eine Überprüfung zu ermöglichen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:
Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf 3 % gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt. Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf _____% gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt. Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden. Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.] Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
9.3.2 Preissenkungen anhand von Preislisten Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Preissenkungen vorzunehmen. Im Übrigen ergeben sich Preissenkungen wie folgt: Die nachfolgende Regelung gilt für alle Produkte und Leistungen für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste _____ [konkrete Bezeichnung + Quelle, z. B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als _____ % niedriger ist als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, senkt sich der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis im gleichen Verhältnis. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preissenkung gültigen Preisliste um den oben genannten Prozentsatz gesunken ist. Die Preissenkung gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber so rechtzeitig in Textform auf die jeweiligen Preissenkungen hinzuweisen und dem Auftraggeber geänderte Preislisten so rechtzeitig zugänglich zu machen, dass der Auftraggeber die entsprechende Preissenkung geltend machen kann. Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preissenkung nur auf den Preis des
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Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.] Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Das Recht des Auftraggebers auf Preissenkungen ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
9.3.3 Laufende Preisanpassungen anhand von Preislisten Die nachfolgende Regelung gilt für alle Produkte und Leistungen für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Die Vergütung erfolgt auf Basis der in Anlage Nr. _____ referenzierten, mindestens für alle Geschäftskunden in Deutschland geltenden Preisliste(n) in deren jeweils gültigem Stand, auf die der/die in Anlage Nr. angegebene(n) ein Rabatt in Höhe von _____ % Die Preisanpassung erfolgt maximal einmal monatlich zum Monatsbeginn und gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge. Die Anpassung erfolgt nicht monatlich, sondern maximal einmal pro _____ mit Wirkung zum _____. Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.] Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber jeweils die aktuellen und auf Anforderung auch alle früheren Stände der Preisliste(n) in elektronisch auswertbarer Form in einem marktüblichen Austauschformat (z.B. als XLS, CSV oder XML-Dateien) zur Verfügung stellen.
10 Rechnungen Die Rechnung ist nach den folgenden Vorgaben elektronisch einzureichen E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV Rechnungen sind in elektronischer Form (Pdf oder strukturiertes E-Rechnungsformat nach EN16931 z.B. XRechnung / ZUGFeRD) auszustellen. Stand 2026 gilt die E-Rechnungspflicht für B2B; Pdf-Rechnungen sind während der laufenden Übergangsfrist (bis 2026/27 je nach Umsatz) weiter zulässig. Dabei ist folgende Leitweg-ID wird bei Zuschlagserteilung ergänzt zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder
gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus Anlage Nr.
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Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus dem Einzelauftrag. Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. Rechnungen sind an folgende Stelle zu richten: rechnung@difu.de Der Einzelauftrag wird mit dem jeweiligen Bezugsberechtigen abgerechnet. Die Anforderungen an Rechnungen und weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
11 Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d) Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftraggeber sind:
| Name | Rolle/Leistungsbereich | Organisationseinheit | Telefonnummer | |
|---|---|---|---|---|
| wird bei | Zuschlagserteilung | ergänzt | 030 39001 xxx | xxx@difu.de |
Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftragnehmer sind:
| Name | Rolle/Leistungsbereich | Organisationseinheit | Telefonnummer | |
|---|---|---|---|---|
| wird | bei | Zuschlagserteilung | ergänzt | . |
Die Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
12 Remoteservice* Der Auftragnehmer erbringt entsprechend der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ die dort aufgeführten Teile der Leistung mittels Remoteservice*. Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Remoteservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen.
13 Haftpflichtversicherung Der Auftragnehmer weist bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung dem Auftraggeber nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. Diese muss folgende Mindestdeckungssummen beinhalten, die mindestens 2 mal jährlich in voller Höhe zur Verfügung stehen: Vermögensschäden 5 Mio Euro Sachschäden _____ Euro Personenschäden _____ Euro Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aus den Einzelaufträgen aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
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14 Haftungsregelungen
14.1 Haftung des Auftragnehmers In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers für alle gesetzlichen und vertraglichen Freistellungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers und der Bezugsberechtigen aus der Rahmenvereinbarung und den Einzelaufträgen insgesamt ausschließlich begrenzt auf den kumulierten Auftragswert der erteilten Einzelaufträge. Beträgt der kumulierte Auftragswert 1.000.000 Euro oder weniger, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 1.000.000 Euro zu Grunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 1.000.000 Euro bis zu 2.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 2.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 2.000.000 Euro bis zu 5.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 5.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 5.000.000 Euro bis zu 10.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 10.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt dieser kumulierte Auftragswert mehr als 10.000.000 Euro, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 20.000.000 Euro zu Grunde gelegt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen.
Etwaige Haftungsbeschränkungen aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB gelten nicht, soweit nicht in nachfolgender Nummer14.2 etwas anderes vereinbart ist.
14.2 Ergänzende bzw. vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" abweichende Haftungsregelungen
14.2.1 Andere Höhenbeschränkung der Haftung aus der Rahmenvereinbarung An die Stelle der in Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] vorgesehenen Beschränkung der Haftung tritt eine Beschränkung auf _____ % des Gesamtbetrages der kumulierten Auftragswerte der erteilten Einzelaufträge. _____ Euro 5.000.000 Euro
14.2.2 Zusätzliche Beschränkung der Haftung aus dem Einzelauftrag Ergänzend zum Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] ergeben sich etwaige Beschränkungen der Haftung des Auftragnehmers aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB. Sie betreffen die Haftung aus den Einzelaufträgen und gelten pro Einzelauftrag. An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* tritt eine Begrenzung auf _____ % des Auftragswerts* des Einzelauftrags. An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* des Einzelauftrags tritt eine Begrenzung auf _____ Euro.
14.2.3 Sonstige Abweichungen vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht bei Datenschutzverletzungen.
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Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Freistellungsansprüche Der Auftragnehmer haftet auch für entgangenen Gewinn. Regelungen zur Haftung ergeben sich ausschließlich aus Anlage Nr. _____.
14.3 Haftung des Auftraggebers Die Haftung des Auftraggebers ist wie folgt begrenzt: _____. Die Haftung des Auftraggebers ist begrenzt gemäß folgender Anlage _____.
15 IT-Sicherheit Unbeschadet ggf. weitergehender gesetzlicher Anforderungen, weitgehender Verpflichtungen aus dieser Rahmenvereinbarung und aus den Einzelaufträgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten bei IT-Sicherheitsvorfällen oder Ereignissen, die voraussichtlich zu einem IT-Sicherheitsvorfall führen, von denen der Auftraggeber bzw. die Bezugs-berechtigten betroffen sein könnten, unverzüglich über den Vorfall oder das jeweilige Ereignis, potentielle Auswirkungen beim Auftraggeber und den Bezugsberechtigten sowie die ergriffenen Maßnahmen informiert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
16 Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich der Geheimschutzbetreuung durch die jeweils zuständige Stelle zu unterstellen. die Regelungen der Bezugsberechtigten zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____
17 Vertraulichkeit und Datenschutz Ergänzend zu bzw. abweichend von den jeweiligen Regelungen in den jeweiligen, für den Einzelauftrag geltenden EVB-IT AGB, ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr. _____. Soweit durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigen verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), gilt Folgendes: die Parteien des Einzelauftrags treffen auf Verlangen des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____. Details sind in Anlage Nr. _____ geregelt. Es gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Anlage Nr. 3. Ungeachtet dessen muss die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhalten. Bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen und darüber hinaus die Regelungen aus Anlage Nr. _____.
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18 Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen
18.1 Laufzeit der Rahmenvereinbarung Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt am _____; mit Zuschlag; mit Zuschlag, jedoch frühestens am 01.01.2027; sie endet am _____. mit Ablauf von 24 Monaten. Soweit in Abschnitt "Folgen des Erreichens von Höchstvolumina" [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, endet diese Rahmenvereinbarung jedoch unabhängig davon bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig.
18.2 Verlängerungen der Rahmenvereinbarung Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 2-mal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung aufgrund dieser Klausel erfolgt nicht, soweit die Rahmenvereinbarung [im Standard: aufgrund Nummer 9.3] vorzeitig endete. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung mal um Monate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens _____ Monate vor dem jeweiligen Vertragsende mitteilen.
18.3 Ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ordentlich zu kündigen, frühestens jedoch zum Ende des zweiten Vertragsjahres; dieses ordentliche Kündigungsrecht entfällt, wenn sich die Rahmenvereinbarung [im Standard geregelt in Nummer 25.2] verlängert hat. _____. Soweit in Abschnitt „Folgen des Erreichens des Höchstvolumens“ [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, ist der Auftraggeber unabhängig davon berechtigt, diese Rahmenvereinbarung bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig zu kündigen.
18.4 Ende/Kündigung von Einzelaufträgen Das Ende der Rahmenvereinbarung lässt die Wirksamkeit bestehender Einzelaufträge unberührt. Für bestehende Einzelaufträge gilt die Rahmenvereinbarung bis zum Ende der Einzelaufträge weiter, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, mit Wirkung frühestens zum Ende der Rahmenvereinbarung auch alle Einzelaufträge zu kündigen, soweit nach deren Rechtsnatur eine Kündigung möglich ist. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet, wobei etwaige Ansprüche wegen Mängeln unberührt bleiben. Nicht erbrachte Leistungen werden auch nicht vergütet, wobei § 648 BGB unberührt bleibt. _____. Weitere Regelungen zum Ende der Rahmenvereinbarung ergeben sich aus dieser Anlage _____
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18.5 Außerordentliche Kündigung/Rücktritt Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung der gesamten Rahmen-vereinbarung, von Einzelaufträgen oder jeweils Teilen davon aus wichtigem Grund fristlos oder mit einer Frist bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der vorherigen Abmahnung oder einer angemessenen Fristsetzung, es sei denn, dies ist gemäß § 323 BGB Abs. 2 Nr. 1 oder 2 entbehrlich oder es liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen. Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: ● Der Auftragnehmer kann ein vereinbartes Produkt nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung eines Ersatzproduktes wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten bezüglich des betroffenen Produktes eine Teilkündigung erklären. ● Der Auftragnehmer kann einen wesentlichen Teil des vereinbarten Produktportfolios nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung von Ersatzprodukten wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten die Rahmenvereinbarung insgesamt kündigen. ● Der Auftragnehmer verletzt in einem Vertragsjahr schuldhaft und wiederholt Berichtspflichten und/oder Nebenpflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben. ● Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt festgelegte Liefer- bzw. Leistungszeiträume oder zeitpunkte. Unwesentliche Überschreitungen bleiben dabei außer Betracht. ● Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt andere wesentliche Vertragspflichten, wobei ‑ geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben. ● _____ Wird die Rahmenvereinbarung aus Gründen außerordentlich gekündigt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind die Bezugsberechtigten berechtigt, erteilte Einzelaufträge ebenfalls außerordentlich zu kündigen bzw. soweit es sich nicht um Dauerschuldverhältnisse handelt, von nicht vollständig erfüllten Einzelaufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten; soweit eine Teilleistung aus dem jeweiligen Einzelauftrag bereits bewirkt ist, kann der Auftraggeber hinsichtlich dieser Teilleistung jedoch nur zurücktreten, wenn er an dieser, unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation, objektiv kein Interesse hat.
19 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrundeliegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. Dies gilt auch für ein etwaiges Vermieterpfandrecht, z. B. in Bezug auf Hardware, Software und gehostete Daten des Auftraggebers.
20 Textform Soweit in dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform. Für Störungsmeldungen und Mängelrügen ist der Eintrag in ein Ticketsystem ausreichend.
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21 Anwendbares Recht, Gerichtstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach §§ 38, 40 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge und für alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsverhältnissen ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, die ihn im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen.
22 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: Es gelten zunächst die Vertragsbestandteile in der in Ziffer 2.1 genannten Reihenfolge. Darüber hinaus gelten alle Vergabe- und Vertragsunterlagen des Auftraggebers sowie ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, soweit sie nicht im Widerspruch stehen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen der Auftraggeberin. Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
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Teil B: Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung)
1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über Dienstleistungen gelten die EVB-IT Dienstleistungs-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).
2 Überblick über die Leistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber auf Basis von Einzelaufträgen folgende Dienstleistungen: Beratung (online) Projektleitungsunterstützung Schulung (inkl. Vor- und Nachbereitung, unabhängig von der Teilnehmendenzahl, online) Einführungsunterstützung Betreiberleistungen Benutzerunterstützungsleistungen Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit Unterstützung bei Planungsleistungen Unterstützung bei Softwareentwicklung Hotline sonstige Dienstleistungen (Programmierleistungen, Installationsleistungen; online)
3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung
3.1 Art, Umfang und Termine Art, Umfang und Termine der auf Abruf zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Einzelauftrag unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung. Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt 10 (Stunden/Tage). Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in Berlin (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
3.2 Abweichende Kündigungsregelung Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist für einen Einzelauftrag 3 Monat(e) zum Ablauf eines Kalenderjahr (z.B. Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres). Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit des Einzelauftrags ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
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4 Vergütung
4.1 Vergütung nach Aufwand Soweit für den Einzelauftrag eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen ist, gelten die Regelungen gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und abweichend bzw. ergänzend die Regelungen dieses Moduls. die Tagessätze und ggf. weitere Konditionen, z.B. Obergrenzen, ergeben sich dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.
4.1.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Die Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. 2.
4.1.2 Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle.
| Lfd | Bezeichnun g der Kategorie | Zuschläge in | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätz e gemäß Anlage Nr. 2 Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätz e gemäß Anlage Nr. 2 Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätz e gemäß Anlage Nr. 2 Sonn- und Feiertage von bis | Zuschläge in |
|---|---|---|---|---|---|---|
| . | Prozent auf die | Prozent auf die | ||||
| Nr. | Vergütungssätz | Vergütungssätz | ||||
| e gemäß | e gemäß | |||||
| Anlage | Anlage | |||||
| Nr. 2 Montag | Nr. 2 Sonn- | |||||
| bis Freitag | und Feiertage | |||||
| (Arbeitstage) | ||||||
| von | ||||||
| außerhalb der | ||||||
| zuschlagsfreien | bis | |||||
| Zeiten |
Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
| Arbeitstag | zuschlagsfreie Zeiten |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von _____ bis _____ Uhr |
| Freitag | von _____ bis _____ Uhr |
Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____
4.1.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
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4.1.4 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr._____.
Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
4.1.5 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. wie folgt _____. gemäß Anlage Nr. _____.
4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis Soweit eine Vergütung zum Pauschalfestpreis vereinbart ist, ergibt sich diese gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen". aus dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.
5 Service- und Reaktionszeiten*
5.1 Servicezeiten* Für die Leistungen gemäß Anlage Nr. 2 des EVB-IT Moduls Dienstleistungen werden folgende Servicezeiten* vereinbart:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag (Arbeitstage) | von 09:00 bis 17:00 Uhr |
| An Sonntagen Freitag | von 09:00 bis 16:00 Uhr |
| An Feiertagen | von _____ bis _____ Uhr |
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Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. _____.
5.2 Reaktionszeiten* Für die Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ werden folgende Reaktionszeiten* verein-bart:
| Leistung gemäß Anlage Nr. | Anlass/Problemkategorie | Reaktionszeit* |
|---|---|---|
| in Stunden |
Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. 1, Ziffer 5.1.2 festgelegt.
Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*. Ergänzend können in Nummer 10 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
6 Anforderung an das Personal des Auftragnehmers und dessen Einsatz Der Auftragnehmer ist in seiner Personaldisposition grundsätzlich frei, hat jedoch für die Leistungserbringung stets Personal einzusetzen, welches qualifiziert ist, wie aus Anlage Nr. _____ ersichtlich. hat jedoch für die Leistungserbringung stets Personal einzusetzen, welches folgende Anforderungen erfüllt:
| Lfd. Nr. | Position | Fachliche Qualifikation | Sicherheitsüberprüfung Ü 1, 2 oder 31 | Sonstige Anforderungen, |
|---|---|---|---|---|
| z. B. weitere | ||||
| Sicherheitsanforderungen |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes, je nachdem welches Gesetz für den jeweiligen Bezugsberechtigten anwendbar ist, hier auch angeben, wenn Überprüfung auf vorbeugenden personellen Sabotageschutz begrenzt ist. |
hat jedoch für die Leistungserbringung stets das Personal einzusetzen, dessen Personalprofile im Rahmen des Vergabeverfahrens für die Leistungserbringung durch ihn vorgelegt wurden. aus Anlage Nr. _____ ersichtlich sind, Der Auftragnehmer darf benanntes Personal austauschen; dazu bedarf es der Einwilligung des Auftraggebers.
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Der Auftraggeber wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn der Austausch zwingend notwendig ist, z. B. weil eine benannte Person dauerhaft erkrankt ist, das Unternehmen verlassen hat oder sonst ein Fall von Unmöglichkeit vorliegt. Zwingend notwendig ist der Austausch jedoch insbesondere nicht, wenn die Person beim Auftragnehmer oder Dritten anderweitig eingesetzt werden soll. Im Rahmen des Austauschs ist vom Auftragnehmer eine Ersatzperson zu benennen, deren Bewertung anhand der ursprünglich herangezogenen Kriterien nicht zu einem schlechteren Ergebnis führt als bei der ausgetauschten. Der Auftraggeber ist berechtigt, den sofortigen Austausch einer oder mehrerer für die Leistungserbringung eingesetzter Personen des Auftragnehmers zu verlangen, wenn diese den Anforderungen nicht gerecht werden oder sonst ein wichtiger Grund in der Person oder ihrem Verhalten vorliegt oder sonst durch den Auftragnehmer zu vertreten ist. Dem Auftragnehmer stehen in diesem Fall keine Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz, Verdienstausfall oder Sonstiges, gegen den Auftraggeber zu. Der Auftragnehmer darf das im Rahmen eines Einzelauftrags eingesetzte Personal austauschen, dazu bedarf es der Einwilligung des Auftraggebers / des Bezugsberechtigten. Der Auftraggeber / der Bezugsberechtigte wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn der Austausch zwingend notwendig ist, z. B. weil eine Person dauerhaft erkrankt ist, das Unternehmen verlassen hat oder sonst ein Fall von Unmöglichkeit vorliegt. Zwingend notwendig ist der Austausch jedoch insbesondere nicht, wenn die Person beim Auftragnehmer oder Dritten anderweitig eingesetzt werden soll. Im Rahmen des Austauschs ist vom Auftragnehmer eine Ersatzperson zu benennen, deren Bewertung anhand der ursprünglich herangezogenen Kriterien nicht zu einem schlechteren Ergebnis führt als bei der ausgetauschten. Der Auftragnehmer übernimmt die durch den Personalaustausch entstehenden Kosten. Dies gilt insbesondere für Einarbeitungsaufwände. Dieser Aufwand ist dem Auftraggeber auf Aufforderung in Leistungsnachweisen separat auszuweisen. Nach Möglichkeit arbeiten ausscheidende Personen des Auftragnehmers neue Personen ein. Ist der Auftraggeber nicht selbst bezugsberechtigt, werden die Rechte gemäß dieser Nummer durch den/die folgenden Bezugsberechtigten ausgeübt: _____. Ist der Auftraggeber nicht selbst bezugsberechtigt, werden die Rechte gemäß dieser Nummer durch den/die Bezugsberechtigten selbst ausgeübt. Weitere Regelungen zum Personaleinsatz ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
Regelungen zum Personaleinsatz ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
7 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: _____. Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. _____
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8 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungs-rechte vereinbart: Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen. Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist. Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist. Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. _____ geregelt. Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. _____.
9 Quellcode* Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software: ist gemäß Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern: _____. wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: _____. wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* nicht täglich sondern _____ (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert. erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger.
10 Regelung entfällt
11 Vertragsstrafen Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die im jeweiligen Einzelauftrag nach Ziffer 5.1.2 vereinbarten Leistungstermine. Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für die in Anlage Nr. _____ genannten Leistungen die dort genannten Vertragsstrafen vereinbart. Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB- IT Dienstleistungs-AGB. Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____. Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
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Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
12 Weitere Regelungen
12.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____. Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 3 eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet. Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
12.2 Teleservice* (Remoteservice) Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.
12.3 Dokumentations- und Berichtspflichten Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen in Anlage Nr. _____ nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache. Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
13 Interessenkonflikt Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
14 Pflichten nach Vertragsende Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. _____.
15 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: _____
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Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. __.
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Teil B: Überlassung von Standardsoftware auf Zeit (EVB-IT Überlassung Typ B)
1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware gelten die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ B) in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen Überlassung von Standardsoftware auf Zeit sonstige Leistungen ______
3 Überlassung von Standardsoftware Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber die in Anlage 1, Ziffer 2.3.1 aufgeführte Software (Mindestabnahme) sowie zusätzlich auf dessen nach Einzelauftrag Standardsoftware auf Zeit, ggf. einschließlich sonstiger Leistungen gemäß Anlage Nr. 1, Ziffer 2.3.2 Folgende Eigenschaften werden vom Auftragnehmer zugesichert: _____. Der Auftragnehmer versichert, dass die in Anlage Nr. 1 aufgelistete Software die dort genannten Eigenschaften aufweist.
Die Überlassung erfolgt beginnend zu dem im Einzelauftrag genannten Zeitpunkt zu dem/n in Anlage Nr. 1 vereinbarten Zeitpunkt(en) jeweils unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer von _____ Monaten (Mindestvertragsdauer) für die Dauer von __ Monaten der tatsächlichen Vertragslaufzeit einschließlich ausgeübter Verlängerungsoptionen. (Software gemäß Punkt 2.3.1 der Anlage 1) für den/die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitraum/Zeiträume für den/die zusätzlich im Einzelauftrag vereinbarten Zeitraum/Zeiträume (gemäß Punkt 2.3.2 der Anlage 1).
4 Vergütung Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen ergibt sich gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen". Aus dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.
4.1 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung ist
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monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals. jährlich bis zum 15.01. des laufenden Jahres für 12 Monate im Voraus. einmalig zum _____. gemäß Anlage Nr. _____.
4.2 Regelung entfällt.
5 Dokumentation Sprache/Form (ergänzend/abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Überlassung Typ B): _____ Vervielfältigungsrecht Die Dokumentation der Standardsoftware* gemäß Anlage Nr. _____, dort _____ kann _____fach vervielfältigt werden. Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
6 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B
6.1 Mehrfachnutzung Der Umfang der Mehrfachnutzung ergibt sich aus Anlage Nr. _____, d.h. die Standardsoftware* darf in dem dort genannten Umfang mehrfach gleichzeitig genutzt werden.
6.2 Systemumgebung Die Systemumgebung zur Nutzung der Standardsoftware* ergibt sich aus Anlage Nr. 1. Die Standardsoftware* wird in einer beliebigen Systemumgebung* genutzt.
7 Kopier- oder Nutzungssperren gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Überlassung Typ B Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. _____.
8 Kündigung (abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung Typ B) Es wird eine Kündigungsfrist von _____ Monaten vereinbart.
9 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken bei Kündigung der Nutzungsrechte bzw. nach Ende der Überlassungsdauer Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen Zeitablauf, wegen Kündigung durch den Auftraggeber oder ordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____ ohne gesonderte Vergütung zu behalten.
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Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen außerordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____ ohne gesonderte Vergütung zu behalten.
10 Störungsmeldung und Nacherfüllung
10.1 Adresse für Störungsmeldung gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT Überlassung Typ B Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse:
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| Name/Firma: | |
| Organisationseinheit/Abteilung: | |
| Postanschrift: | |
| Telefon: | |
| E-Mail: | |
| Web-Adresse des Ticketsystems |
wie folgt: auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. _____. mit Ticketsystem* des Auftragnehmers, des Auftraggebers, welches unter der oben angegebenen Web-Adresse erreichbar ist. wie folgt zur Verfügung gestellt wird _____. formlos.
10.2 Annahme der Störungsmeldung, Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten Die Störungsmeldung wird während folgender üblicher Geschäftszeit des Auftragnehmers angenommen: _____ Ergänzende Vereinbarung zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten gemäß Anlage Nr. _____
10.3 Telefonische Unterstützung Telefonische Unterstützung des Auftraggebers erfolgt nach gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
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11 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 11 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ B) ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____. Die Parteien treffen Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
12 Erfüllungs- und Lieferort Erfüllungsort ist Berlin Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist _____.
13 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: _____. Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
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Teil B: Pflege von Standardsoftware (EVB-IT Pflege S)
1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über die Pflege von Standardsoftware gelten die EVB-IT Pflege S-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen Dauerhafte Überlassung neuer Programmstände* Störungsbeseitigung Hotline Sonstige Pflegeleistungen
3 Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist Der Auftragnehmer erbringt auf Abruf einzelne oder alle der in Nummer 2 genannten Pflegeleistungen für die in Anlage Nr. 1 genannte Software.
4 Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen
4.1 Beginn / Dauer der Pflegeleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit dem im Einzelauftrag genannten Zeitpunkt dem Tag nach der Lieferung der Standardsoftware* (bei Einzelabrufen gemäß Punkt 2.3.2 der Anlage 1) zu den in Anlage Nr. 1 vereinbartem/n Zeitpunkt(en) (Software gemäß Punkt 2.3.1 der Anlage 1) jeweils unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer von _____ Monaten (Mindestvertragsdauer) für die Dauer von __ Monaten der tatsächlichen Vertragslaufzeit einschließlich ausgeübter Verlängerungsoptionen. (Software gemäß Punkt 2.3.1 der Anlage 1) für den/die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitraum/Zeiträume für den/die im Einzelauftrag vereinbarten Zeitraum/Zeiträume (bei Einzelabrufen). die vereinbarten Pflegeleistungen zu erbringen.
4.2 Kündigung von Pflegeleistungen Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftraggeber nicht zur Teilkündigung berechtigt.
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Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Standardsoftware*) aus Anlage Nr. _____. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
5 Vergütung
5.1 Vergütung für die Pflegeleistungen Die Vergütung für die vereinbarten Pflegeleistungen ergibt sich gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und abweichend bzw. ergänzend aus den Regelungen dieses Moduls. Soweit ein Pauschalfestpreis für Pflegeleistungen vereinbart ist, ist dieser die Pflegepauschale im Sinne dieses Moduls.
5.2 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung für die Pflegeleistungen ist abweichend von Ziffer 8.3 EVB-IT Pflege S-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals. jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres. einmalig zum _____. gemäß Anlage Nr. _____.
Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.4 EVB-IT Pflege S-AGB nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
6 Servicezeiten* für die Pflegeleistungen Die Servicezeiten ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Die Servicezeiten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
| Tage | Störungsbeseitigung gemäß Nummer 7.2 | Hotline | ggf. sonstige Pflegeleistungen gemäß Nummer 7.4 |
|---|---|---|---|
| gemäß | |||
| Nummer 7.3 | |||
| an Arbeitstagen Mo-Do | von 09:00 bis 17:00 | von 09:00 bis 17:00 | von 09:00 bis 17:00 |
| an Arbeitstagen Fr | von 09:00 bis 16:00 | von 09:00 bis 16:00 | von 09:00 bis 16:00 |
| an Samstagen | von --- bis --- | von --- bis --- | von --- bis --- |
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| Tage | Störungsbeseitigung gemäß Nummer 7.2 | Hotline | ggf. sonstige Pflegeleistungen gemäß Nummer 7.4 |
|---|---|---|---|
| gemäß | |||
| Nummer 7.3 | |||
| an Sonntagen | von --- bis --- | von --- bis --- | von --- bis --- |
| an Feiertagen am Erfüllungsort | von --- bis --- | von --- bis --- | von --- bis --- |
7 Art und Umfang der Pflegeleistungen
7.1 Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware* Die zu überlassenden Programmstände ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, verfügbare neue Programmstände* zu überlassen, wie nachfolgend geregelt: Patches*, Updates* Zeitpunkt der Leistung Auf Anforderung des Auftraggebers Unverzüglich, sobald verfügbar Upgrades* Zeitpunkt der Leistung Auf Anforderung des Auftraggebers Unverzüglich, sobald verfügbar Releases/ Versionen* Zeitpunkt der Leistung Auf Anforderung des Auftraggebers Unverzüglich, sobald verfügbar Der Auftragnehmer verpflichtet sich, neue Programmstände* zur Umsetzung von in Anlage Nr. 1, Ziffer 3.1 genannten Gesetzes- und sonstigen Normänderungen (gemäß Ziffer 2.1.2 EVB-IT Pflege-S AGB) zu überlassen. Besondere Vereinbarung zur Installation der Programmstände* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. _____. Regelung zur Abnahme der Installation der Programmstände* gemäß Anlage Nr. _____
7.1.1 Art der Lieferung der zu überlassender Programmstände* Der Auftragnehmer liefert die Programmstände* wie folgt: auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: _____.
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in folgender Form: durch Bereitstellung zum Download/Software Setup. Nach entsprechendem Hinweis (per E-Mail an den Auftraggeber) lädt sich dieser die neuen Programmstände herunter und installiert sie selbständig. wie in Anlage Nr. _____ beschrieben.
7.1.2 Vergütung Es erfolgt keine gesonderte Vergütung der Installation der neuen Programmstände*; die Vergütung für die Leistungen dieser Nummer ist in der Pflegepauschale enthalten, sofern nicht nachfolgend Abweichendes geregelt ist. Ausgenommen hiervon ist die Installation der neuen Programmstände* durch den Auftragnehmer, die nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" mit einer Obergrenze in Höhe von _____ pro _____ (z.B. pro Programmstand*, Monat, Quartal, Jahr etc.) gesondert zu vergüten ist.
7.2 Störungsbeseitigung
7.2.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen* der Standardsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ zu beseitigen. Der Auftragnehmer ist abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Pflege S-AGB verpflichtet, soweit erforderlich, im Rahmen der Pflicht zur Bereitstellung einer Umgehungslösung auch Eingriffe in deren Objekt- bzw. Quellcode vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Pflege S-AGB nicht berechtigt, eine Störung* zunächst durch Bereitstellung einer Umgehungslösung zu beseitigen. Der Auftraggeber ist abweichend von Ziffer 2.2.1 EVB-IT Pflege S-AGB zur Übernahme eines neuen Programmstandes * im Rahmen der Störungsbeseitigung nicht verpflichtet. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____. ¹ Achtung! Bei Vereinbarung dieser Leistung ist zu beachten, dass der Auftragnehmer zu ihrer Erbringung auch technisch (z.B. Zugang zum Quellcode) und rechtlich (z.B. Bearbeitungsrecht) in der Lage sein muss.
7.2.2 Kenntniserlangung von Störungen*
7.2.2.1 Störungsmeldung durch den Auftraggeber Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse:
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| Name/Firma: | |
| Organisationseinheit/Abteilung: | |
| Postanschrift: | |
| Telefon: | |
| Fax: |
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| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| E-Mail: | |
| Web-Adresse des Ticketsystems |
wie folgt: auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 (siehe auch Ziffer 10.2 EVB-IT Pflege S-AGB) auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. _____. formlos. mit Ticketsystem* des Auftragnehmers, des Auftraggebers, welches wie folgt zur Verfügung gestellt wird _____.
7.2.2.2 Anderweitige Kenntniserlangung von Störungen* Der Auftragnehmer ist zur Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems _____ (Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Pflege S-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. _____ genannten Umfang selbst Kenntnis von Störungen* zu verschaffen.
7.2.3 Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* Es werden folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten * vereinbart:
| Störungsklasse | Reaktionszeit* in Stunden | Wiederherstellungszeit* in |
|---|---|---|
| Stunden | ||
| Betriebsverhindernde Störung* | 1,5 | 24 |
| Betriebsbehindernde Störung* | 1,5 | 24 |
| Leichte Störung* | 1,5 | 48 |
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung, innerhalb der in Nummer 6 oder Ziffer 4.1 EVB-IT Pflege S-AGB für die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reak-tionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 7.2.2.2 erlangen können. Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* für Störungen* der Klassen _____ auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*. auch innerhalb der folgenden Zeiten: _____.
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Die Reaktionszeiten* und Wiederherstellungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Pflege S-AGB wie folgt definiert: _____ Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. _____ für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT Pflege S-AGB definierten Störungsklassen festgelegt. Ergänzend zu Ziffer 9.2 EVB-IT Pflege S-AGB können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertrags-strafen vereinbart werden.
7.2.4 Vergütung Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Störungsbeseitigung ist in der Pflegepauschale enthalten. Die Vergütung für die Störungsbeseitigung ist nicht in der Pflegepauschale enthalten, sondern erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und der Zuschlagstabelle dieses Moduls.“ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro.
7.3 Hotline
7.3.1 Umfang der Leistung Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Ziffer 2.3 der EVB-IT Pflege S-AGB zu den in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten*. Abweichend von Ziffer 2.3.3 der EVB-IT Pflege S-AGB, darf der Auftragnehmer für die Hotline nur Personal einsetzen, das sachlich und fachlich so quali-fiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen gelöst werden können. das gemäß Anlage Nr. _____ qualifiziert ist. Im Rahmen der Hotline werden auch Fragen zur Nutzung der Standardsoftware* beantwortet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Hotline Störungen*, soweit möglich, auch durch Teleservice* zu beseitigen. Abweichend von Ziffer 2.3.2 EVB-IT Pflege S-AGB ist lediglich der in Anlage Nr. _____ aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen. Abweichend von Ziffer 2.3.3 EVB-IT Pflege S-AGB erfolgt die Hotline zu folgenden Zeiten _____ in englischer Sprache. Abweichend von Ziffer 2.3.4 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen. Abweichend von Ziffer 2.3.4 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen, soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird; nicht mehr als _____ (Anzahl) Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden; der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens auf der _____ (z.B. zweiten) Ebene erfolgt; der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens nach _____ (Anzahl) Minuten erfolgt. Abweichend von Ziffer 2.3.6 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hotline über _____ anzubieten (Mehrwertdienstenummer, Mobilfunknummer, Auslandsrufnummer).
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Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr. 1, Ziffer 3.2.
7.3.2 Vergütung Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Hotline ist in der Pflegepauschale enthalten. Die Vergütung für die Hotline ist nicht in der Pflegepauschale enthalten, sondern erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls. mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
7.4 Sonstige Pflegeleistungen Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. _____ konkret beschriebenen sonstigen Pflegeleistungen. Keine gesonderte Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen; die Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen ist in der Pflegepauschale enthalten. Die Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen ist nicht in der Pflegepauschale enthalten, sondern erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und gemäß Zuschlagstabelle dieses Moduls aus Nummer 8.1 mit einer Obergrenze in Höhe von _____ pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
8 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
8.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Die Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. 2.
8.2 Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle.
| Lfd . Nr. | Bezeichnung der Personalkatego rie | Zuschläge in | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssät ze für Tätigkeiten Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssät ze für Tätigkeiten Samstag von bis | Zuschläge in | Zuschläge in |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Prozent auf | Prozent auf | Prozent auf | ||||
| die | die | die | ||||
| Vergütungssät | Vergütungssät | Vergütungssät | ||||
| ze für | ze für | ze für | ||||
| Tätigkeiten | Tätigkeiten | Tätigkeiten | ||||
| Arbeits-tage | Sonn- und | Sonn- und | ||||
| Montag bis | Feiertage am | Feiertage am | ||||
| Freitag | Erfüllungs-ort | Erfüllungs-ort | ||||
| außerhalb der | ||||||
| von | von | |||||
| Geschäftszeit | ||||||
| bis | bis |
Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
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| Arbeitstag | Zuschlagsfreie Zeiten |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von _____ bis _____ Uhr |
| Freitag | von _____ bis _____ Uhr |
weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
8.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.2.4 Satz 2 EVB-IT Pflege S-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.2.4 Sätze 2 und 3 EVB-IT Pflege S-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
8.4 Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
8.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
9 Abnahme Regelung zur Abnahme sich aus Anlage Nr. 1, Ziffer 4.
10 Mängelhaftung (Gewährleistung) Es gilt Ziffer 11.1 EVB-IT Pflege S-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 12 Monate 24 Monate beträgt. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 11.2 EVB- IT Pflege-AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
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11 Regelung entfällt
12 Vertragsstrafen
12.1 Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten* Ziffer 9.2 der EVB-IT Pflege S-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:
| Leistungsart Nummer (Nummern | Überschreitung um …. | Vertragsstrafe |
|---|---|---|
| 7.2 und ggf. 7.4) | ||
| Nr. 7.2 | 25% | 1% der jährlichen Vergütung je Verzugsfall |
insgesamt pro Vertragsjahr jedoch maximal 5% der jährlichen Gesamtvergütung Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.
12.2 Nichteinhaltung von vereinbarten Wiederherstellungszeiten* Ziffer 9.2 EVB-IT Pflege S-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:
| Leistungsart Nummer (z.B. | Überschreitung um …. | Vertragsstrafe |
|---|---|---|
| Nummern 7.2 und ggf. 7.4) | ||
| Nr. 7.2 | 25% | 1% der jährlichen Vergütung je Verzugsfall |
insgesamt pro Vertragsjahr jedoch maximal 5% der jährlichen Gesamtvergütung Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.
12.3 Sonstige Vertragsstrafen Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.4 oder Ziffer 1.5 der EVB-IT Pflege S-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
13 Weitere Regelungen
13.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
| Lfd. Nr. | Position | Fachliche Qualifikation | Sicherheitsüber- | Sonstige Anforderungen, z.B. weitere Sicherheitsanforderungen |
|---|---|---|---|---|
| prüfung | ||||
| Ü 1, 2 oder 3 1 |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz |
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Abweichend von Ziffer 7.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. 1, Ziffer 6.
13.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____
13.3 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
13.4 Teleservice* (Remoteservice) Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Pflege S-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.
13.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 18 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. 3. Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
13.6 Dokumentation Abweichend von Ziffer 5 EVB-IT Pflege S-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Pflegeleistungen nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache.
13.7 Erfüllungsort Erfüllungsort ist Berlin.
14 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: _____
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Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. 1.
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Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Datum, Auftraggeber Datum, Auftragnehmer
Begriffsbestimmungen
| Auftragswert | Der Auftragswert ist die Vergütung, die aufgrund eines Einzelauftrags zu zahlen ist. |
|---|---|
| Bezugsberechtigter | Der Bezugsberechtigte ist berechtigt zum Bezug von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung und Auftraggeber der von ihm oder für ihn erteilten Einzelaufträge (Einzelauftragsauftraggeber). Ob der Bezugsberechtigte auch selbst abrufberechtigt ist, ergibt sich aus Teil A, Nummer Teil AI 6.3 dieses Vertrages. |
| Nebenkosten | Aufwendungen des Auftragnehmers, die zur Leistungserbringung notwendig und vom Auftraggeber ausdrücklich als zu erstatten vorgesehen sind, aber weder Reisekosten noch Materialkosten sind. |
| Reaktionszeit | Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Störungs- bzw. Mängelbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeit-raum beginnt bei Cloudleistungen oder soweit ein Monitoring der Leistungen vereinbart mit dem Auftreten der Störung, anderenfalls mit Eingang der Störungsmeldung, läuft jedoch nur in den vereinbarten Ser-vicezeiten*. Tritt die Störung außerhalb dieser Zeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit der nächsten Servicezeit*. |
| Remoteservice | Leistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort außerhalb des Einsatzortes der vertraglichen Leistungen, in einigen EVB-IT AGB auch als Teleservice bezeichnet. |
| Störung | Beeinträchtigung der Eignung der Leistung zur vertraglich vereinbarten bzw., soweit eine solche Vereinbarung fehlt, zur vorausgesetzten oder sonst zur gewöhnlichen Verwendung. Dies gilt unabhängig von einem Vertretenmüssen und unabhängig davon, ob diese Abweichung bereits bei Leistungsbeginn vorlag. |
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| Systemkomponente | Teil des Gesamtsystems*, z. B. Hard- oder Software*. Hierzu gehören auch überlassene neue Programmstände* für die Software*. |
|---|---|
| Ticketsystem | Ein Ticketsystem (auch Trouble-Ticket-System genannt) ist ein IT-System, mit dessen Hilfe Meldungen und Anfragen empfangen, klassifiziert, bestätigt und mit dem Ziel der Beantwortung bzw. der Problemlösung bearbeitet und deren Fortschritt beobachtet und überwacht werden können. Das Ticketsystem bestätigt den Eingang der Meldung unter Wiederholung deren Inhalts. |
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