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Lastenheft Dienstleistung Zählerwechsel
Anforderungen und Allgemeine Hinweise für die Fremdvergabe von Zählerwechsel für das Netzgebiet Ludwigshafen am Rhein
Inhaltsverzeichnis
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Gegenstand des Lastenheftes .......................................................................................... 2
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Anforderungen an den Auftragnehmer ............................................................................ 3
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Anforderung an die Mitarbeiter ........................................................................................ 5
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Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Verfügungen ...................................................... 6
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Turnuswechsel (SLP) ....................................................................................................... 7
5.1. Zählerarten ......................................................................................................................... 7
5.2. Zählerstandorte ................................................................................................................. 7
5.3. Wechseltermine ................................................................................................................. 7
5.4. Wechselqualität ................................................................................................................. 7
5.5. Mengengerüst (Anhang 1) und sonstige Anforderungen an den Zählerwechsel und Wechsel der Stichprobenprüflinge und Lose .................................................................. 8
5.6. Prozessablauf Zählerwechsel ........................................................................................... 9
5.7. Weitere Anforderungen an den Prozessablauf.............................................................. 11
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Definition „unmöglicher Zählerwechsel“ ....................................................................... 12
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Anforderungen an den Datenaustausch und Datensicherheit ..................................... 13
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Sonstige Anforderungen ............................................................................................... 114
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Lastenheft Dienstleistung Zählerwechsel
- Gegenstand des Lastenheftes
Der Auftraggeber ist für den gesetzlich vorgeschriebenen Turnuswechsel der Gas-, Wasser- und Fernwärmezähler im Netzgebiet der TWL Netze GmbH und der Technischen Werke Ludwigshafen AG zuständig. Zur Erbringung dieser Dienstleistung sucht der Auftraggeber einen entsprechenden Dienstleister, der diese Dienstleistung gemäß den in diesem Lastenheft definierten Kriterien bzgl. Zeit und Qualität mit eigenen Mitarbeitern vor Ort durchführt, die Mitarbeiter koordiniert und alle vom Auftraggeber geforderten Zähler- und Wechseldaten (z. B. Zählernummer, Zählerstand) des Zählerwechsels an den Auftraggeber übermittelt.
Dazu erhält der Auftragnehmer alle für den Zählerwechsel notwendigen Informationen und Datensätze. Der Datenaustausch und die notwendigen Anforderungen werden unter Punkt 7 näher beschrieben. Eventuell anfallende Kosten für Programmierarbeiten Seitens des Auftragnehmers zur Anpassung der Schnittstelle sind im Wechselpreis einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer verwaltet diese Zählerdaten zentral und übermittelt die relevanten Datensätze auf die entsprechenden mobilen Endgeräte (MDE) des jeweils eingesetzten Monteurs. Der Mitarbeiter erfasst mit dem MDE-Gerät die jeweilige Zählernummer und den Zählerstand sowie ggf. weitere Informationen wie im Lastenheft beschrieben.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die von den Mitarbeitern auf den MDE-Geräten erfassten Daten dem Auftraggeber bis 07:00 Uhr des dem Zählerwechsel folgenden Werktages elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
Alle vom Auftragnehmer erfassten Daten sind auf sicheren elektronischen Weg, wie unter Punkt 7 beschrieben, wieder an den Auftraggeber zu übermitteln. Ein Versand der Daten per E-Mail ist nur in Verbindung mit einer geeigneten Verschlüsselung nach aktuellem Datenschutz gestattet.
Bei allen Aktivitäten im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Dienstleistung wird die deutsche Sprache in Wort und Schrift vorausgesetzt.
Dieses Lastenheft beschreibt den Ablauf und die Anforderungen zur Erbringung dieser Dienstleistung für die folgenden Arbeiten: Turnuswechsel von Gaszählern (SLP) inkl. Zählerregler Turnuswechsel von Wasserzählern Turnuswechsel von Fernwärmezählern inkl. Adapterstück für den Temperaturfühler Wechsel der Prüflinge für die Stichprobe in der Sparte Gas
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Lastenheft Dienstleistung Zählerwechsel
- Anforderungen an den Auftragnehmer
Vor Aufnahme der Arbeiten hat die vom Auftragnehmer eingesetzte Führungskraft (Aufsichtsperson/Fachkraft) unentgeltlich an einer fachlichen Einweisung durch den Auftraggeber teilzunehmen. Diese beinhaltet u.a. eine fachliche Unterweisung der im Netzgebiet eingesetzten und eventuell weiteren neu hinzukommenden Zählertypen durch den Auftraggeber.
Die für die Durchführung der Arbeiten vom Auftragnehmer eingesetzte Führungskraft ist für die gründliche, fachliche Unterweisung der Mitarbeiter des Auftragnehmers zuständig und verantwortlich. Hierbei sind die Arbeitsabläufe, das technische Regelwerk sowie die berufsgenossenschaftlichen Richtlinien und die Betriebs- und Arbeitsanweisungen der TWL AG und der TWL Metering GmbH zu berücksichtigen. Darüber hinaus regelt die eingesetzte Führungskraft die fortlaufende Überwachung und Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit der Mitarbeiter. Die eingesetzte Führungskraft unterweist die Mitarbeiter in ihrem generellen Auftreten und Verhalten gegenüber dem Kunden und dessen geschützten Gütern.
Der Auftragnehmer muss in einem Installateurverzeichnis eingetragen sein, bzw. muss sich im Auftragsfall eintragen lassen.
Der Auftragnehmer muss im Handelsregister und/oder in der Handwerksrolle eingetragen sein.
Die Sicherheitsunterweisung aller eingesetzten Mitarbeiter ist regelmäßig, mindestens einmal jährlich durch den Auftragnehmer durchzuführen. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen eine Bescheinigung vorzulegen.
Der Auftragnehmer stellt seinen Mitarbeitern alle für die Arbeiten erforderlichen Materialien und Werkzeuge zur Verfügung (z.B. MDE-Geräte mit integrierter Kamera, etc.).
Der Auftragnehmer ist für die Ausstattung und das Vorhandensein von weiteren erforderlichen Hilfsmitteln selbst verantwortlich. (z.B. PSA – persönliche Schutzausrüstung)
Für Terminänderungen oder -vereinbarungen u. ä. mit Kunden, usw. stellt der Auftragnehmer die tel. Erreichbarkeit über eine kostenfreie Hotline sicher. Diese Rufnummern sind zu normalen Tageszeiten (Mo. bis Fr.) zu erreichen, mindestens jedoch von 07:30 – 17:30 Uhr. Dies gilt ebenso bei Terminvereinbarungen oder - änderungen per E-Mail.
Für Absprachen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stellt der Auftragnehmer die tel. Erreichbarkeit seiner Innendienst-Mitarbeiter sicher. Diese Rufnummern sind zu normalen Tageszeiten (Mo. bis Fr.) zu erreichen, mindestens jedoch von 8:00 – 16:00 Uhr.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber für technische Rückfragen und Abstimmungen mindestens einen festen technischen Ansprechpartner sowie eine geeignete Vertretungsregelung namentlich zu benennen.
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Lastenheft Dienstleistung Zählerwechsel
Personalwechsel sind dem Auftraggeber anzuzeigen. Die dadurch notwendig werdenden Einarbeitungen müssen selbstständig vom Auftragnehmer durchgeführt werden.
Bei Rückfragen zur Leistungserbringung an einzelnen Objekten nennt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Wunsch den Namen des mit der Durchführung beauftragten Mitarbeiters.
Im Krankheitsfall eines Mitarbeiters des Auftragnehmers muss der Auftragnehmer in der Lage sein diesen mit einem anderen Mitarbeiter zu kompensieren. Ist dies aus einem triftigen Grund nicht möglich, muss der Ausfall des Mitarbeiters unverzüglich bis spätestens aber 8:00 Uhr am gleichen Tag schriftlich per Mail mit allen dem Mitarbeiter zugeordneten Terminen dem Auftraggeber bekannt gemacht werden.
Der Auftragnehmer muss die Zähler aller Sparten gemäß Mengengerüst 5.5 wechseln können.
Der Auftragnehmer muss eigene Mitarbeiter in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis nachweisen, die den Zählerwechsel durchführen werden. (Sub- Arbeitnehmer werden nicht zugelassen).
Die Bearbeitung der Wechselaufträge muss in elektronischer Form erfolgen. Hierfür ist ein WFM-System (Work Force Management) notwendig. Die Schnittstellen und Datenaustausch erfolgt nach den Vorgaben des Auftraggebers und sind detailliert im Lastenheft beschrieben.
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- Anforderung an die Mitarbeiter
Ein gepflegtes Erscheinungsbild der eingesetzten Mitarbeiter wird vorausgesetzt. Und Sie müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und sich einwandfrei gegenüber Kunden und Ansprechpartnern des Auftraggebers artikulieren können. D.h. sie sind in der Lage mit den vorgenannten Personengruppen Alltagskommunikation zu betreiben, können Sachverhalte um das Aufgabengebiet vollständig und verständlich erklären und alle diesbezüglichen Fragen eigenständig beantworten.
Die eingesetzten Mitarbeiter sind dem Auftraggeber namentlich zu benennen und erhalten vor Arbeitsaufnahme einen Fremdfirmenausweis des Auftraggebers. Der Ausweis ist gut sichtbar zu tragen. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben sich gegenüber den Kunden unaufgefordert mit diesem Ausweis auszuweisen. Er gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis. Der Personalausweis ist daher grundsätzlich mitzuführen. Bei Fehlverhalten und/oder aufgrund von Beschwerden kann der betroffene Mitarbeiter vom Auftraggeber von der weiteren Auftragsdurchführung ausgeschlossen werden. Ein geeigneter Ersatz muss vom Auftragnehmer kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Terminabsagen sind zu vermeiden.
Der eingesetzte Mitarbeiter muss ggf. auch für den Einsatz in Schächten gesundheitlich geeignet sein. Die berufsgenossenschaftlichen Richtlinien für das Arbeiten in Schächten und engen Räumen sind einzuhalten (z. B. Sicherungsposten am Schachteingang).
Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl des einzusetzenden Personals alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Einsatz von geeignetem Personal für die geschuldeten Tätigkeiten sicherzustellen. Insbesondere verpflichtet er sich entsprechende Referenzen (z.B. polizeiliches Führungszeugnis) einzuholen, die eine Aussage über Eignung und Zuverlässigkeit des Mitarbeiters geben können. Bestehen bei der Auswahl berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung oder Zuverlässigkeit hat der Auftragnehmer unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsschutzes des Mitarbeiters weitere Nachforschungen anzustellen, sowie Erkundigungen einzuholen. Der Auftragnehmer stellt auch die fortlaufende Eignung durch ständige Überwachung und Leitung der Mitarbeiter sicher, insbesondere hat der Auftragnehmer bei einem begründeten Verdacht z.B. durch Kundenbeschwerden oder Fehlverhalten des Mitarbeiters erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um weiteres Fehlverhalten und daraus entstehende Schäden auszuschließen.
Die Mitarbeiter müssen die Zählerwechsel elektronisch mit geeigneten Geräten inkl. Foto dokumentieren. Die fachgerechte Bedienung der Geräte durch den Mitarbeiter wird vorausgesetzt.
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Lastenheft Dienstleistung Zählerwechsel
- Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Verfügungen
Der Auftragnehmer hat die geltenden Gesetze, die für die Auftragsdurchführung einschlägigen Richtlinien und Verfügungen in der jeweils gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik zu beachten, insbesondere: sämtliche Gesetze betreffend den Arbeits- und Gesundheitsschutz die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Betriebs- und Arbeitsanweisungen der TWL AG und der TWL Metering GmbH eichrechtliche Gesetze und Richtlinien Vorgaben aus den Verbänden DVGW / AGFW DSGVO – Datenschutzgrundverordnung ISMS - Information Security Management System des Auftraggebers
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- Turnuswechsel (SLP)
5.1. Zählerarten Gaszähler (Balgengaszähler G 4 bis G 6) inkl. Zählerregler (nach Vorgabe) Wasserzähler (Ringkolben- und Mehrstrahlflügelradzähler Q3_4 bis Q3_16, Messkapseln in den Wohnungen und Venitlzähler) Wärmezähler (Ultraschallzähler Qp 1,5 in den Wohnungen)
5.2. Zählerstandorte Wohnung Keller Treppenhaus Gewerberäume Zählerräume und weitere
5.3. Wechseltermine Der Turnuswechsel wird rollierend von Anfang Januar bis Ende Dezember durchgeführt. Der Turnuswechsel ist stadtteilbezogen organisiert. Die Wechselsperren des Auftraggebers bezüglich der Turnusablesung sind zu beachten. Die Wechselsperren werden dem Dienstleister übergebenen durch die TWL Metering GmbH
5.4. Wechselqualität Die Ziel-Wechselquote von min. 97% ist am Ende des Kalenderjahres anzustreben Die Fehlerquote der abgelesenen Zählernummern und Zählerstände darf nicht über 0,5% liegen. Festgestellte Ablese- oder Wechselfehler müssen vom Auftragnehmer selbst bereinigt werden, indem eine Kontrollablesung oder ggf. ein weiterer Zählerwechsel durchgeführt wird Der Auftragnehmer behält sich vor, die Arbeiten des Dienstleisters Stichprobenartig und ohne vorherige Ankündigung zu kontrollieren. Ebenso werden Kunden im Nachgang zur Durchführung des Wechselprozesses vor Ort und der Kundenfreundlichkeit des Mitarbeiters kontaktiert.
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5.5. Mengengerüst (Preisblätter) und sonstige Anforderungen an den Zählerwechsel und Wechsel der Stichprobenprüflinge und Lose Die Stückzahlen der anstehenden Zählerwechsel 2027-2028 entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Preisblatt.
Für die Abarbeitung der Zähler im Turnuswechsel ist ein Jahresplan mit monatlichen Stückzahlen dem Angebot beizufügen. Der Abarbeitungsplan wird als Vertragsbestandteil gewertet. Mit dem Angebot ist ein Abarbeitungsplan der Wechselaufträge einzureichen.
Die Abarbeitung der Stichprobenzähler Gas im Jahr 2027-2028 muss im Zeitraum Januar – April erfolgen. Die Abstimmung der Wechsel der Stichprobenprüflinge erfolgt mit der Prüfstelle. Die ausgebauten Gaszähler werden vom Auftragnehmer zu der beauftragten Prüfstelle und nach deren Zeitvorgabe in einem dafür vorgesehenen Fahrzeug transportiert.
Alle Prüflinge sind mit der vom Arbeitgeber geforderten Kennzeichnung selbstständig zu versehen. (Losnummer und Prüflingsnummer)
Entspricht ein Los nicht mehr den Anforderungen und darf dieses nicht mehr zur Verrechnung herangezogen werden, muss dieses in dem Jahr getauscht werden, in dem die Eichgültigkeit abläuft. Der Auftragnehmer muss die Zähler aus dem Lose zu den verhandelten Preisen wechseln. Der Auftraggeber stellt die Daten des Loses innerhalb 14 Werktagen nach Bekanntgabe dem Auftragnehmer zur Verfügung. Die Anzahl der Losgrößen werden im Auftragsfall mitgeteilt, dass der Auftragnehmer diese in seiner Planung bei Bedarf berücksichtigen kann.
In Ausnahmefällen kann der Auftragnehmer weitere Zählerwechsel beauftragen, die zu den verhandelten Konditionen zu wechseln sind.
Detaillierte Angaben zu den Zählergrößen und auch Mengen sind dem Anhang 1 zu entnehmen.
Für das Jahr 2027: Im Datensatz werden zusätzlich Restanten enthalten sein, deren Ablauf der Eichgültigkeit 2026 und kleiner ist.
Für das Jahr 2028: Im Datensatz werden zusätzlich Restanten enthalten sein, deren Ablauf der Eichgültigkeit 2027 und kleiner ist.
Diese Restanten sind in der übertragenen Wechselliste über das hinterlegte Wechseljahr ersichtlich.
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5.6. Prozessablauf Zählerwechsel Der Turnuswechsel ist von Anfang Januar bis Ende Dezember kontinuierlich durchzuführen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer eine Aufstellung der zu wechselnde Zähler inkl. aller notwendigen Daten zur Terminierung des Kunden in dem bei der TWL AG und TWL Netze GmbH vorhandenen Dateiformat auf einem von den Datenschutzbeauftragten freigegebenen Datenweg zur Verfügung. Der Kunde ist vom Auftragnehmer min. 2 Wochen vor dem geplanten Wechseltermin mit einem abgestimmten Brief anzuschreiben in dem der Zählerwechsel angekündigt und terminiert wird. In dem Anschreiben sind der Tag und der geplante Zeitraum des Zählerwechsels (mindestens vormittags 08:00 – 13:00 Uhr oder nachmittags 13:00 – 18:00 Uhr) anzugeben. Optional ist der ausführende Mitarbeiter namentlich mit Nennung der Mobilnummer zu benennen. Der Versand der Schreiben erfolgt in einem neutralen Briefkuvert. Es darf keine Werbung auf den Anschreiben gemacht werden. Das Anschreiben ist mit dem Auftraggeber abzustimmen und darf erst nach der Freigabe an die Kunden versandt werden. Über eine kostenfreie Hotline beim Auftragnehmer, kann der Kunde auch einen Termin vereinbaren. Diese Rufnummer ist zu normalen Tageszeiten (Mo. bis Fr.) zu erreichen, mindestens jedoch von 7:30 – 17:30 Uhr. Dies gilt ebenso bei Terminvereinbarungen oder -änderungen per E-Mail. Kann der Zählerwechsel nicht beim ersten Termin durchgeführt werden, ist der Kunde noch zweimal an anderen Tagen anzufahren, um einen Zählerwechsel zu versuchen. Erst danach gilt dies als unmöglicher Zählerwechsel, der mit einer Definition nach Punkt 6 zum Auftraggeber auf dem elektronischen Weg zurückgesendet werden darf. Nach der ersten Anfahrt ist beim Kunden eine Karte einzuwerfen, auf der auf den versuchten Zählerwechsel aufmerksam gemacht wurde und um Terminvereinbarung unter der Hotline Nummer oder per E-Mail gebeten wird. Wurde der Kunde beim ersten Termin nicht angetroffen, so ist dieser Kunde vom Auftragnehmer selbstständig noch zweimal innerhalb des Kalenderjahres zu terminieren. Das dritte Anschreiben erfolgt als Einwurfschreiben. Die Einwurfschreiben sind vom Auftragnehmer zu dokumentieren und nach Abschluss des Turnuswechsels am Ende des Jahres dem Auftragnehmer in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Wird bei der ersten Anfahrt bereits festgestellt, dass ein Zählerwechsel nicht möglich ist, z. B. weil das Haus abgerissen ist, so ist der Wechselauftrag mit der vom Auftraggeber vorgegebenen Definition nach Punkt 6 ebenfalls zurückzugeben. Von den aus- und eingebauten Zählern sind in den MDE-Geräten des Auftragnehmers die Zählernummern und Zählerstände in schriftlicher und bildlicher Form vor Ort zu erfassen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die von den Mitarbeitern auf den MDE-Geräten erfassten Daten auf einem durch den Datenschutzbeauftragten sicheren Austauschserver mit Passwortschutz dem
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Auftraggeber bis 07:00 Uhr des dem Zählerwechsel folgenden Werktages zur Verfügung gestellt werden. Neben der Dokumentation der Zählerstände ist von jedem aus- und eingebauten Zähler ein Foto, auf dem Zählernummer und Zählerstand (idealerweise auch Eichmarke oder MID Kennzeichnung) erkennbar ist, aufzunehmen. Der benötigte Dateiname für Bilder des ausgebauten bzw. neu eingebauten Zählers wird im Auftragsfall als Anlage zur Verfügung gestellt. An den Messgeräten sind nach eichrelevanten Vorgaben oder den Anweisungen des Auftraggebers die Benutzerplomben anzubringen. Plombenzangen oder selbstschließende Plomben werden vom Auftraggeber gestellt. Ersichtliche Mängel und Manipulationen an den Messanlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. Zur Beweissicherung sind Fotos aufzunehmen und dem Auftraggeber zu übermitteln. Im Zweifelsfall wird das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber telefonisch abgestimmt, was bei „Gefahr in Verzug“ unverzüglich stattfinden muss. Die notwendigen Kontaktdaten werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Die Anlagen sind nach dem Zählerwechsel in einem sicheren, betriebsbereiten Zustand zu verlassen. Die einzubauenden Zähler sind von Mo. - Fr. in der Zeit von 07:00 – 08:00 im Zählerlager des Auftraggebers auszufassen. Dort sind zu diesen Zeiten auch die ausgebauten Zähler abzugeben. Zwischenzeitliches ausfassen ist möglich, muss aber vorher mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Bei Wechsel der Stichprobenzähler Gas ist der gesetzlich vorgegebene Zeitraum von 14 Kalendertagen vom Ausbau des ersten Zählers bis zur Prüfung der Stichprobe zu beachten. I.d.R. sollten die Zähler jede Stichprobe innerhalb von 5
- 6 Arbeitstagen gewechselt sein. Der Auftragnehmer hat hier eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass die benötigten Zähler rechtzeitig bei der beauftragten Prüfstelle sind, und sorgt für den Transport der Zähler zur Prüfstelle und wieder zurück ins Lager des Auftraggebers. Der Auftragnehmer muss auf jeden Zähler den Wechsel über einen Ausdruck oder einen Aufkleber kenntlich machen.
Der Ausdruck oder Aufkleber muss folgende Daten mindestens beinhalten:
Wechseldatum Zählernummer alt Zählernummer neu Zählerstand alt (Bei Mehrtarifzählern alle Zählwerke) Zählerstand neu (Bei Mehrtarifzählern alle Zählwerke) Name des Monteurs oder Firma
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5.7. Weitere Anforderungen an den Prozessablauf Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Daten für den durchzuführenden Zählerwechsel auf sicherem elektronischem Weg zur Verfügung. Aus Gründen des Datenschutzes müssen die zurückgegebenen Daten nach den Vorgaben aus der Datenschutzgrundverordnung und den unter Punkt 7 beschriebenen Vorgaben dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Zählerdaten des Wechseltages (inkl. Fotos) am Folgetag ab 07:00 Uhr auf der genannten Internetplattform oder gleichwertig zu Verfügung stehen. Vergebliche Wechselversuche sowie besondere Vorkommnisse sind durch die eingesetzten Mitarbeiter im jeweiligen Arbeitsauftrag anhand der Tabelle unter Punkt 6 zu dokumentieren. Personalausfälle des Auftragnehmers (Urlaub, Krankheit, usw. …) sind vom Auftragnehmer zu kompensieren und zu organisieren. Die vereinbarten Wechseltermine mit den Kunden sind in jedem Fall einzuhalten. Schlüssel, die eventuell zur Aufgabenerledigung von Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, können in der Zeit von Mo. bis Do. von 8:00 – 14:00 und Fr. von 08:00 bis 12:00Uhr am Standort Industriestr. 3 (Pforte) abgeholt werden. Sie sind am gleichen Arbeitstag zurückzugeben. Schlüsselausgabe und Rückgabe müssen von beiden Seiten per Unterschrift quittiert werden. Die vom Kunden im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel geäußerten Beschwerden sind ohne zusätzliche Vergütung aufzunehmen und unverzüglich an den Beauftragten des Auftraggebers weiterzuleiten. Die durch den Auftragnehmer verursachten Beschwerden sind ohne zusätzliche Vergütungen unverzüglich zu bearbeiten und zu beseitigen. Messeinrichtungen mit Mängeln sicherheitstechnischer Relevanz sind dem Auftraggeber unverzüglich zu nennen. Mutmaßliche bzw. eindeutige Manipulation und die Entnahme von Gas, Wasser oder Fernwärme aus dem Versorgungsnetz unter Umgehung der Messeinrichtung muss unverzüglich dem Auftraggeber gemeldet werden. Das weitere Vorgehen wird vom Auftraggeber festgelegt. Der eingesetzte Mitarbeiter erhebt erste Beweise (z.B. Fotos). Hat ein Zählerwechsel stattgefunden, obwohl der Datensatz des Auftraggebers nicht den Fakten vor Ort entsprach ist dieser zusätzlich mit einem Grund nach der Tabelle unter Punkt 6 zu kennzeichnen und als gewechselt zum Auftraggeber zurückzumelden.
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- Definition „unmöglicher Zählerwechsel“
War nach den Vorgaben unter Punkt 5 kein Zählerwechsel möglich, so ist der Wechselauftrag zurückzugeben. In einer mit dem Auftraggeber abgestimmten EDV Liste ist zu dokumentieren, warum der Zählerwechsel trotz mehrmaliger Anfahrt und Anschreiben nicht möglich war.
Die Gründe, ab wann ein Zählerwechsel als unmöglich eingestuft wurde, entnehmen Sie bitte der untenstehende Tabelle 6.1 Gründe unmöglicher Zählerwechsel ab Hinweis 04 – 12
Ist ein Zählerwechsel nicht möglich, muss dies in den vom Auftraggeber vorgegebenen Datensatz mit der Kennzeichnung nach Tabelle 6.1 zurückgesendet werden.
| Hinweis | Bezeichnung | Erklärung |
|---|---|---|
| 01 | neuer Mieter | Wechsel erfolgt, nur Kundenname hat sich geändert |
| 02 | Leerstand | Wechsel nicht erfolgt, kein Kundename vorhanden |
| 03 | Anschriftsänderung | Wechsel erfolgt, Kundenanschrift hat sich geändert |
| 04 | Manipulation | kein Wechsel durchführen. Fotodokumentation |
| 05 | anderer Zähler vor Ort | kein Wechsel durchführen. Fotodokumentation |
| 06 | alter Zähler nicht gefunden | kein Wechsel erfolgt, Zählerplatz mit Zähler konnte nicht gefunden werden |
| 07 | alter Zähler nicht vor Ort | kein Wechsel erfolgt, Zählerplatz gefunden, Zähler ist nicht vorhanden/ausgebaut und auch kein anderer Zähler dort |
| 08 | Zähler nicht zugänglich | Definition ins Bemerkungsfeld (Bsp.: Keller voller Müll, Zähler hinter Trockenbauwand…) |
| 09 | Zutritt verweigert | kein Wechsel erfolgt |
| 10 | Kunde nicht angetroffen | kein Wechsel erfolgt |
| 11 | defekt an der Anlage | kein Wechsel durchführen, Fotodokumentation |
| 12 | Sonstiges | hier muss eine Bemerkung hinterlegt werden. Nur in Ausnahmefällen zugelassen. |
| 13 | S-Ventil vor Messkapsel defekt | kein Wechsel durchführen. Fotodokumentation |
| 14 | Messkapsel sitzt fest | kein Wechsel durchführen. Fotodokumentation |
| 15 | Abrissgefahr Wasserleitung | kein Wechsel durchführen. Fotodokumentation |
| 16 | Revisionsklappe zu klein / nicht vorhanden | kein Wechsel durchführen. Fotodokumentation |
Tabelle 6.1 Gründe unmöglicher Zählerwechsel
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- Anforderungen an den Datenaustausch und Datensicherheit
Die Kunden- und Zählerdaten, die für einen Zählerwechsel erforderlich sind werden vom Auftraggeber an den Auftragnehmer im Vorfeld ausschließlich elektronisch übermittelt. Zusatzdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Lagezusätze des Zählers, usw.) werden ebenfalls über den elektronischen Datensatz übermittelt, sofern diese auch dem Auftraggeber bekannt sind.
Die Datenverarbeitung muss in elektronischer Form über ein Work Force Management System erfolgen. Das System muss Daten im TXT/CSV/XLS/XML Format verarbeiten können.
Der Datenaustausch wird in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten der TWL AG und nach den Vorgaben aus der Datenschutzgrundverordnung und der internen Vorgabe aus dem Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) der TWL AG aufgebaut. Die Anforderungen an die vorher genannten Verordnungen müssen im Vorfeld schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt werden.
Der Auftragnehmer schließt mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die den Anforderungen von Art. 28 DS-GVO entspricht und stellt dem Auftraggeber eine Übersicht über die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz zur Verfügung. Erst nach schriftlicher Bestätigung und der Freigabe des Datenschutzbeauftragten der TWL AG wird der elektronische Datenaustausch eingerichtet und die Daten übermittelt. Das Dateiformat zum Datenaustausch wird in Excel, CSV, TXT Datei oder per Webservice-Schnittstelle festgelegt.
Die Daten werden dem Auftragnehmer in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Format bereitgestellt. Der Import des bearbeiteten Datensatzes muss ebenfalls in einem vom Auftraggeber vorgegeben Format erfolgen. Kosten für die Einstellung des Datenaustausches im System des Auftragnehmers sind auch durch diesen zu tragen. Es ist sicherzustellen, dass die Datensätze inkl. der Bilddateien am darauffolgenden Werktag ab 7:00Uhr dem Auftraggeber zur weiteren Verarbeitung bereitgestellt werden.
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- Sonstige Anforderungen
Schäden an Kundenanlagen, die im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel des Auftragnehmers gebracht werden, müssen nach bekannt werden selbstständig repariert werden. Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage den Schaden selbst zu reparieren und muss der Auftraggeber für den Schaden eine Leistung (Bsp.: Notdiensteinsatz, Systemische Nacharbeit, usw.) erbringen, wird dies nach dem beim Auftraggeber zu dem Zeitpunkt aktuellen Stundensatz in Rechnung gestellt werden.
Systemseitige Nacharbeiten und Kontrollfahrten vor Ort die auf Grund eines fehlerhaft dokumentierten Zählerwechsel durch den Auftragnehmer entstanden sind, werden dem Auftragnehmer zu den beim Auftraggeber zu dem Zeitpunkt aktuellen Stundensätzen verrechnet.
Der Auftragnehmer hat eigene Fahrzeuge für die Dienstleistung zur Verfügung zu stellen. Die Fahrzeuge des Auftragnehmers sind entsprechend den Transportvorgaben für die jeweiligen Messgeräte ausgestattet. (Bsp.: Be- und Entlüftung des Fahrzeuges beim Transport von Gaszählern)
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