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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
| Vergabenummer | Datum | |
|---|---|---|
| 080-26-00623 | 25.08.2026 | |
| Baumaßnahme BLB NRW BB / AC / NATO Flugplatz Nörvenich / Neubau Sanitätsversorgungszentrum / Trockenbauarbeiten, Innentüren / 080-26-00623 | ||
| Leistung Trockenbauarbeiten, Innentüren |
Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Bedingung an die Auftragsausführung • 213 Angebotsschreiben (mittels Eigenerklärung vorzulegen): bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot (Haupt- und Nebenangebot) • 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Preisermittlung. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot • 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Preisermittlung. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot. Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. • BLB NRW Eigenerklärung Sanktionen Russland Bund [2022_04_14] (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung dient zur Umsetzung der EU-Sanktionen gegenüber Russland. • Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-05 (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Hinweis_Anforderung Auszug aus Wettbewerbsregister (WReg) (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Leistungsverzeichnis mit den Preisen (Bundesbau) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als d84 / x84- Datei für Hauptangebote bzw. als d85-/x85-Datei für Nebenangebote. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • 124: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (mittels Eigenerklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • Info-Blatt Steuerabzug (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation ("PQ-Verein") von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Präqualifizierte Unternehmen müssen das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nicht einreichen.
Falls die im PQ-Verein hinterlegten Dokumente die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können, müssen die präqualifizierten Unternehmen Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abgeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Ebenso steht es den präqualifizierten Unternehmen frei, alternativ oder ergänzend Unterlagen zu den geforderten Eignungskriterien vorzulegen. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
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Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde. • 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Wenn sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot, in dem sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. • aktuelle Zertifizierungsnachweis durch TAIM e.V. (mittels Dritterklärung vorzulegen): Die Ausführung der Systemheiz-/Kühldecke erfolgt nach DIN EN 13964 und dem technischen Regelwerk des TAIM e.V. www.TAIM.info. Der Anbieter hat mit Angebotsabgabe ein durch den TAIM e.V. ausgestellten aktuellen Zertifizierungsnachweis einzureichen. • Angabe der PQ-Nummer (mittels Eigenerklärung vorzulegen): im Angebotsschreiben (213) oder VMS- Konto Sonstige Unterlagen • 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (mittels Eigenerklärung vorzulegen): - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird
- bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen
Bedingung an die Auftragsausführung • 223 Aufgliederung der Einheitspreise (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung • 124: Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; soweit jeweils eintragungspflichtig; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Gewerbeanmeldung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; soweit anmeldungspflichtig; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Handelsregisterauszug (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; soweit eintragungspflichtig; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • 124: Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, mit Angabe der Lohnsummen; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (mittels Eigenerklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Unternehmen zur Sozialversicherung beitragspflichtig ist, sonst Negativbescheinigung als Dritterklärung;
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Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • Urkalkulation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Urkalkulation ist in einer unverschlüsselten Datei zusenden.
Sämtliche Leistungen des Angebotes sind in einer zusammenhängenden, einheitlichen Urkalkulation darzustellen. Die Urkalkulation ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Aus der Urkalkulation müssen für die im Angebot enthaltenen Einheitspreise folgende Preisbestandteile unmittelbar ersichtlich sein:
-
Einzelkosten der Teilleistungen mit Leistungsansätzen (Menge/ Zeit) aufgegliedert in alle Kostenarten (insbesondere Lohn und Gehalt, Baustoffe und Bauteile, Rüst-, Schal- und Verbaumaterial, Hilfs- und Betriebsstoffe, Baugeräte und Sonderkosten)
-
Gemeinkostenanteil mit den dazugehörigen Umlagefaktoren, aufgeschlüsselt nach Baustellengemeinkosten (BGK), allgemeinen Geschäftskosten (AGK), Wagnis und Gewinn (W+G) bezogen auf die einzelnen Kostenarten.
Weiterhin ist anzugeben:
- Ermittlung der Kalkulationslöhne
- Ermittlung der Gemeinkosten der Baustelle
Die Kalkulationen der Nachunternehmer/ anderen Unternehmer sind der Urkalkulation beizufügen, spätestens bei Bedarf/ auf Aufforderung detailliert vorzulegen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • 124: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (mittels Eigenerklärung vorzulegen): gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Referenznachweise (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; auch für präqualifizierte Unternehme relevant, sollten die im PQ-Verein hinterlegten Referenzen von der Art und vom Umfang her nicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein; Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
- Ansprechpartner, 2) Art der ausgeführten Leistung, 3) Auftragssumme, 4) Ausführungszeitraum, 5) stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, 6) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, 7) stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung, 8) Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), 9) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), 10) ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, 11) Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Erklärung eines Dritten als Anlage zur Eigenerklärung); Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Wenn sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
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