| Vergabenummer: | 080-26-00623 |
Information gemäß Art. 13 und 14 EU Datenschutz-Grundverordnung
für Maßnahmen
des Bundes
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen eines Vergabeverfahrens, so auch hier, werden regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet. Handelt es sich bei Bewerbern und Bietern um natürliche Personen, werden deren personenbezogene Daten verarbeitet. Im Übrigen werden personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Vertretern und Vertreterinnen sowie sonstigen in den Teilnahmeanträgen und Angeboten genannten natürlichen Personen verarbeitet. Eine solche Verarbeitung ist erforderlich, um Teilnahmeanträge und Angebote auswerten zu können, insbesondere Referenzen oder die Qualifikation und Erfahrung des für die Auftragsausführung einzusetzenden Personals überprüfen zu können.
Wir möchten Sie hiermit ausführlich über die Verarbeitung solcher personenbezogenen Daten informieren. Diese Informationen richten sich dabei nicht ausschließlich an Bewerber und Bieter, sondern an alle natürlichen Personen, deren personenbezogene Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens durch den BLB NRW verarbeitet werden.
Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist der
Bau- und Liegenschaftsbetrieb
des Landes NRW (BLB NRW)
Mercedesstraße 12
40470 Düsseldorf
Gem. § 5b Gesetz über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz - FVG) hat die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen einer Organleihe die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Bauverwaltung Nordrhein-Westfalen auf den BLB NRW übertragen. So ist die Errichtung und Unterhaltung öffentlicher Gebäude (z.B. Behörden, Kasernen) im öffentlichen Interesse und berechtigt den BLB NRW daher personenbezogene Daten zu verarbeiten, die zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigt werden.
Es werden nur die unbedingt erforderlichen Daten verarbeitet. Weitergehende Informationen, die Sie darüber hinaus ohne Aufforderung angegeben haben, müssen wir nach den vergaberechtlichen Vorschriften zur Sicherung der Datenintegrität der Teilnahmeanträge und Angebote unverändert speichern.
Ihre Daten werden für die Dauer der erforderlichen Aufbewahrungszeit nach den RBBau Abschnitt F 4 gespeichert. Hiernach sind das bezuschlagte Angebot und die unberücksichtigt gebliebenen Angebote der drei mindestfordernden Bieter, einschließlich der hierzu gehörenden Unterlagen:
- bei Bauprojekten 7 Jahre nach Schlussrechnung der Bauaufgabe nach Abschnitt F 4.3 RBBau aufzubewahren.
- bei einfachen Baumaßnahmen5 Jahre nach Schlussrechnung der Bauaufgabe nach Abschnitt F 4.3 RBBau aufzubewahren..
Soweit der Auftrag nicht dem mindestfordernden Bieter erteilt worden ist, sind alle preisgünstigeren Angebote für die oben genannten Fristen aufzubewahren. Anschließend werden die Angebote dem Landesarchiv NRW angeboten und bei positiver Rückmeldung an das Landesarchiv NRW versandt. Nach Versand oder nach negativer Rückmeldung durch das Landesarchiv NRW werden die Angebote gelöscht.
Zwecke: Wir verarbeiten Ihre Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sowie zu den Zwecken seiner Überprüfung.
Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung ergeben sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchstaben b), c) und e), Art. 6 Abs. 3 EU DSGVO in Verbindung mit den vergaberechtlichen Vorschriften: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), Bundeshaushaltordnung (BHO) sowie das BGB.
Nach den oben genannten Vorschriften sind Sie als Bewerber bzw. Bieter verpflichtet die angeforderten Angaben zu machen und der BLB ist berechtigt und verpflichtet, diese auszuwerten und ggf. zu überprüfen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Diese Daten werden an den am Vergabeverfahren beteiligten Mitarbeiter/-in des BLB NRW weitergegeben. Sofern der BLB NRW Dritte zur Unterstützung bei der Auswertung von Teilnahmeanträgen und Angeboten einschaltet, werden Daten im erforderlichen Umfang an diese und ausschließlich zu Zwecken der Durchführung des Vergabeverfahrens übermittelt. Sämtliche vom BLB NRW beauftragte Dritte sind bzw. werden verpflichtet, die übermittelten Daten ausschließlich im für die Unterstützung des Vergabeverfahrens erforderlichen Umfang zu verarbeiten und zu nutzen, eine weitergehende Verarbeitung und Nutzung ist ausdrücklich untersagt.
Der BLB NRW behält sich vor, Angaben von Bietern, die den Zuschlag erhalten sollen, über die Oberfinanzdirektion NRW durch eine Abfrage von Firmen-Auskunftsdatensätzen aus der zentralen Datenbank des Verbandes der Vereine CREDITREFORM e.V. zu überprüfen. Eine Entscheidung über den Zuschlag allein aufgrund des Ergebnisses dieser Abfrage erfolgt in keinem Fall.
Ihre personenbezogenen Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.
Wenn Sie den Zuschlag bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Umsatzsteuer erhalten sollen, wird der BLB NRW vor der Zuschlagserteilung nach § 6 Abs.1 Wettbewerbsregistergesetz eine Abfrage über Ihr Unternehmen aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Wenn Ihr Angebot im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung angenommen werden soll, muss der BLB NRW nach § 134 Abs. 1 GWB den restlichen Bietern und ggfs. Bewerbern, deren Angebote/Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt werden sollen, über Ihren Namen informieren.
Bei allen Ausschreibungen hat der BLB NRW auf Verlangen der Bewerber und Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, diesen grundsätzlich die Merkmale und Vorteile Ihres Angebots als erfolgreicher Bieter sowie Ihren Namen mitzuteilen, § 19 Abs. 2 VOB/A, 1. Abschnitt, § 19 Abs. 4 VOB/A-EU, § 46 UVgO, § 62 Abs. 2 VgV.
Wenn Sie im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung den Zuschlag erhalten, muss der BLB NRW nach § 39 VgV eine Vergabebekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermitteln. Die Vergabebekanntmachung wird nach den Vorgaben der Spalte 29 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in Verbindung mit § 10a VgV erstellt.
Nach Zuschlagserteilung im Baubereich bei einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 25.000 € ohne Umsatzsteuer bzw. einer Freihändigen Vergabe mit einem Auftragswert über 15.000 € ohne Umsatzsteuer muss der BLB NRW gem. § 20 Abs. 3 VOB/A für die Dauer von 6 Monaten auf evergabe.nrw.de Ihren Namen veröffentlichen, wenn Sie beauftragt wurden.
Nach Zuschlagserteilung im Liefer- oder Dienstleistungsbereich bei einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 25.000 € ohne Umsatzsteuer muss der BLB NRW gem. § 30 Abs. 1 UVgO für die Dauer von 3 Monaten auf evergabe.nrw.de Ihren Namen veröffentlichen, wenn Sie beauftragt wurden.
Bei der Verarbeitung Ihrer Daten unterstützen uns folgende Stellen:
[x] Landesbetrieb für Information und Technik Nordrhein-Westfalen (www.it.nrw.de),
[x] InfoKom (www.infokom.lvr.de),
[ ] folgende weitere externe Dienstleister:__________________________________.
Alle mit der Verarbeitung Ihrer Daten betrauten Stellen haben einen Sitz im Gebiet der EU bzw. in einem Staat, dessen Datenschutzniveau von der Europäischen Kommission als angemessen anerkannt wird, z.B. der Schweiz. Dort gelten überall dieselben Standards. Unsere Auftragnehmer garantieren den Schutz Ihrer Daten durch geeignete Versicherungen, die Sie auf der Homepage unserer Auftragnehmer unter Datenschutz einsehen können.
Nach den Art. 13 – 20 der EU- DSGVO haben Sie das Recht auf:
- Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
- Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten
- Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, sobald die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist
- Einschränkung der Verarbeitung, sobald eine Verpflichtung zur Verarbeitung nicht mehr besteht
- Widerspruch gegen die Verarbeitung
- Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach Ihrem Wohnort. Es gibt für jedes Bundesland eine Aufsichtsbehörde. Eine Liste aller Aufsichtsbehörden finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Eine Informationspflicht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung bei der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise) besteht mit Ausnahme der Einholung von Auskünften bei Wirtschaftsauskunfteien wie dem Verband der Vereine CREDITREFORM e.V. (s.o.) nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§ 55 BHO NRW, §§ 3, 6 UVgO, § 20 VOB/A, § 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV, §§ 2 Abs. 6, 20 EU VOB/A, §§ 2 Abs. 5, 20 VS VOB/A ).
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der verantwortlichen Stelle sind: