BLB NRW 214_Besondere und Weitere besondere Vertragsbedingungen Bund.docx

Trockenbauarbeiten und Innentüren für Sanitätsversorgungszentrum

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.blb.nrw.de

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Vergabenummer080-26-00623
Baumaßnahme NATO Flugplatz Nörvenich, Neubau Sanitätsversorgungszentrum
Leistung Trockenbauarbeiten, Innentüren
Besondere Vertragsbedingungen 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen [x] am 01.12.2026 [ ] spätestens       Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. [ ] in der       KW      ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. [ ] innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum       zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. [ ] nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) [x] am 29.10.2027. [ ] innerhalb von       Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. [ ] in der       KW      , spätestens am letzten Werktag dieser KW. [ ] in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: [x] vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn [x] vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung [ ] folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen [ ] aus dem beigefügten Bauzeitenplan:       [ ] 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: [ ]       € (ohne Umsatzsteuer) [ ]       Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt       Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf       Tage. 4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) [ ] Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. [x] Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche [ ] Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. [x] Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). 6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B) Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
  1. Für die schriftliche Projektkommunikation ist ausschließlich die Postanschrift, nicht die ggf. abweichende Hausanschrift des Standorts zu verwenden.
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