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Wichtig! Mit der Bitte um Beachtung!
Elektronische Angebotsabgabe seit dem 01.01.2020
Ergänzend zu den Festlegungen in den Vergabeunterlagen möchten wir Sie auf die
elektronische Angebotsabgabe hinweisen, die nun seit dem 01.01.2020 für alle Vergaben gilt.
Angebote geben Sie bitte über den Vergabemarktplatz ab. Hierzu gibt es ein besonderes Menü.
Die Funktion der Angebotsabgabe wird Ihnen vom Betreiber des Vergabemarktplatzes, die
Firma Cosinex, recht eingängig im Internet unter
https://www.youtube.com/channel/UCC2qSO_PVjLr86u0b87emgw
im dortigen Tutorial 6 erläutert. Es reicht für die Vertraulichkeit des Angebotsinhaltes nicht
aus, das Angebot im Kommunikationsraum abzulegen, denn der ist nur für Bieterfragen und
deren Beantwortungen, aber nicht für die Angebotsabgabe gedacht.
Wenn Sie zu Ihrem elektronischen Angebot auch eine Angebotsdatei beifügen möchten, bitten
wir Sie um folgende Formate:
x84
oder
d84 im GAEB90-Format.
Weitergehende Informationen über die elektronischen Angebote bitte ich aus der Aufforderung
zur Angebotsabgabe und deren Anlagen zu entnehmen. Sollte Ihr Kalkulationsprogramm diese
Dateiformate nicht unterstützen, empfiehlt sich das Programm WinGaeb90, das in der
Internetpräsenz des BLB NRW unter
https://www.blb.nrw.de/service/service-fuer-auftragnehmer/angebotssoftware-wingaeb
abrufbar ist.
Angebote in Papierform entsprechen nicht mehr der Formvorschrift für eine elektronische
Vergabe, sie sind für die Angebotsöffnung nicht zugelassen und werden im Vergabeverfahren
folglich nicht gewertet.