Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der
Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
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meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der jeweils geltenden Mindestlohnanpassungsverordnung zu zahlen und
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meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
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- den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
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- den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
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- den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
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- aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Ort, Datum, Unterschrift[1]
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
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Nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines elektronisch abgegebenen Angebotes ist. Beachten Sie aber das bei Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen durch den Bieter sichergestellt werden muss, dass die Erklärungen eindeutig dem jeweiligen Unternehmen zugeordnet werden können. Wir empfehlen daher das neben einer Unterschrift in „Textform“ mindestens noch die Unternehmensbezeichnung ergänzt wird.