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Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Allgemeine Informationen
zur Verwendung von GAEB-Dateien bei Vergabeverfahren
GAEB-Dateien dienen zum Austausch von Informationen am Bau, GAEB steht hier für Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen.
Sofern mit den Vergabeunterlagen eine GAEB-Datei (D83/P83/X83) vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird, ist bei der elektronischen Angebotsabgabe über das AI Bietercockpit zwingend eine GAEB-Datei in dem gleichen Format (D84/P84/X84) vom Bieter einzureichen.
Wird zur Übermittlung der Angebotsdaten die Abgabe einer GAEB-Datei bieterseitig für entbehrlich eingestuft, so ist trotz allem eine inhaltslose GAEB-Datei im jeweiligen Rückgabeformat mit den Angebotsunterlagen einzureichen bzw. hochzuladen.
Zur verpflichteten Rückgabe-GAEB-Datei - gleiches Format wie vom Auftraggeber vorgegeben -, können ergänzend weitere GAEB-Dateien in anderen Formaten mit den Angebotsunterlagen abgegeben werden.
GAEB-Austauschphasen: D83 / P83 / X83 = Angebotsaufforderung D84 / P84 / X84 = Angebotsabgabe
Hinweis: Vor dem Hochladen einer GAEB-Datei zu den Angebotsunterlagen sollte deren Funktionsfähigkeit überprüft werden. Sollte die GAEB-Datei nicht lesbar sein und kein weiteres bepreistes Leistungsverzeichnis im PDF-Format hochgeladen sein, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge.
ZVSS-03-2021