Informationsblatt_GAEB-Dateien_LDK.pdf

Trockenbauarbeiten für die Sanierung Trakt B der Carl-Kellner-Schule in Braunfels

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 23:28 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

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Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle

Allgemeine Informationen

zur Verwendung von GAEB-Dateien bei Vergabeverfahren

GAEB-Dateien dienen zum Austausch von Informationen am Bau, GAEB steht hier für Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen.

Sofern mit den Vergabeunterlagen eine GAEB-Datei (D83/P83/X83) vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird, ist bei der elektronischen Angebotsabgabe über das AI Bietercockpit zwingend eine GAEB-Datei in dem gleichen Format (D84/P84/X84) vom Bieter einzureichen.

Wird zur Übermittlung der Angebotsdaten die Abgabe einer GAEB-Datei bieterseitig für entbehrlich eingestuft, so ist trotz allem eine inhaltslose GAEB-Datei im jeweiligen Rückgabeformat mit den Angebotsunterlagen einzureichen bzw. hochzuladen.

Zur verpflichteten Rückgabe-GAEB-Datei - gleiches Format wie vom Auftraggeber vorgegeben -, können ergänzend weitere GAEB-Dateien in anderen Formaten mit den Angebotsunterlagen abgegeben werden.

GAEB-Austauschphasen: D83 / P83 / X83 = Angebotsaufforderung D84 / P84 / X84 = Angebotsabgabe

Hinweis: Vor dem Hochladen einer GAEB-Datei zu den Angebotsunterlagen sollte deren Funktionsfähigkeit überprüft werden. Sollte die GAEB-Datei nicht lesbar sein und kein weiteres bepreistes Leistungsverzeichnis im PDF-Format hochgeladen sein, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge.

ZVSS-03-2021

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