Erklärung keine ausbeuterische Kinderarbeit.docx

Trockenbauarbeiten für den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 12:55 (Europe/Berlin)

Herkunft: rlp.vergabekommunal.de

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Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit

VergabenummerVGHR-2026-030
VergabestelleNationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
MaßnahmeNeubau Dorfgemeinschaftshaus Berschweiler bei Kirn – Trockenbauarbeiten
  1. Warengruppe oder Artikel

Von ausbeuterischer Kinderarbeit sind insbesondere folgende Warengruppen oder Artikel betroffen:

  1. Textilwaren, insbesondere Bekleidung, Sportbekleidung, Stoffe, Wäsche, Bettwaren einschließlich Matratzen, Handtücher und Gardinen,
  2. Naturstein, soweit nicht die Verwendung gebrauchter Materialien beabsichtigt ist,
  3. Agrarerzeugnisse, insbesondere Tee, Kaffee, Kakaoprodukte einschließlich Schokolade, Rohrzucker, Früchte sowie daraus hergestellte Säfte und andere Erzeugnisse, Gewürze, Öle, Nüsse und Reis,
  4. Schnittblumen,
  5. Spielwaren und Sportbälle,
  6. Holzwaren,
  7. Lederwaren und Gerbprodukte.

Enthält die Leistung oder Lieferung derartige Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden?

Ja □ 🡪 weiter mit Nummer 2

Nein □ 🡪 weiter mit Nummer 3

  1. Nachweis

Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen!

  1. Ich/Wir sichere/n zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben.

□ Der Nachweis wird durch ein vom Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung verlangtes

Gütezeichen oder in anderer geeigneter Weise erbracht.

Nachweis durch: ________________________________

Ausgestellt durch: _______________________________

Kann ein Nachweis nach Buchstabe a) nicht erbracht werden, ist folgende Erklärung notwendig:

Ich/Wir sichere/n zu, dass mein/unser Unternehmen, meine/unsere Lieferanten und deren Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 bei Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte auszuschließen.

  1. Erklärung

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder vorwerfbar falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat bzw. – nach Vertragsschluss – den Auftraggeber gegebenenfalls zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.

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Ort, Datum Unterschrift

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