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Datenschutzhinweis
Datenschutzhinweise nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 der Verordnung EU 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)
Grundsätzlich bewahrt der Landkreis Saarlouis Verschwiegenheit über die ihm bei seiner Aufgabenwahrnehmung bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten.
Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren verarbeitet der Landkreis Saarlouis als Auftraggeber und Vergabestelle Daten von Ihnen. Sollte Ihnen der Zuschlag erteilt werden, wird der Auftraggeber außerdem im Rahmen der Vertragsdurchführung Daten von Ihnen verarbeiten.
Mit diesen Datenschutzhinweisen möchten wir Sie nachstehend gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Vertragsdurchführung informieren.
- Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Verantwortlicher i. S. d. DSGVO ist der Landkreis Saarlouis, vertreten durch den Landrat Patrik Lauer, Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6, 66740 Saarlouis.
- Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:
Thomas Jacobs, Kaiser-Friedrich-Ring 33, 66740 Saarlouis Telefon: 06831/444-414, E-Mail: datenschutz@kreis-saarlouis.de
- Verarbeitung personenbezogener Daten:
3.1 Zweck der Verarbeitung:
Durchführung eines Vergabeverfahrens und Vertragsdurchführung
3.2 Rechtsgrundlagen:
Betreffend das Vergabeverfahren: Art. 6 Abs. 1 lit. c) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 1 ff. UVgO.
Betreffend die Vertragsdurchführung: Art 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DSGVO.
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- Empfänger der personenbezogenen Daten:
Die ausschreibende Stelle ist nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Abs. 1 Schwarzarbeit Bekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von Euro 30.000 ohne Umsatzsteuer für den Bewerber oder die Bewerberin, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerberegister nach § 150 a) Gewerbeordnung anzufordern.
Nach § 46 Abs. 1 S. 1 UVgO unterrichtet die ausschreibende Stelle alle nicht berücksichtigten Bieter über den Zuschlag.
Gleiches gilt nach § 46 Abs. 1 S. 2 UVgO für die Aufhebung oder erneute Einleitung eines Vergabeverfahrens
Auf Verlangen des Bieters unterrichtet die ausschreibende Stelle nach § 46 Abs. 1 S. 3 UVgO unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform nach § 126 b) BGB jedem Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.
- Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten:
Betreffend das Vergabeverfahren: Die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten des Vergabeverfahrens beträgt 3 Jahre ab dem Tag des Zuschlags (vgl. § 6 Abs. 3 UVgO).
- Rechte der betroffenen Personen
Sie haben uns gegenüber die in der Datenschutzgrundverordnung geregelten Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, diese sind:
6.1 Recht auf Auskunft
Es besteht gemäß Art. 15 DSGVO ein Recht auf Auskunft der von der ausschreibenden Stelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
6.2 Recht auf Berichtigung:
Es besteht gemäß Art. 16 DSGVO ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr (zutreffend sind unvollständige Daten können vervollständigt werden.
6.3 Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich gemäß Art. 17 DSGVO ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch unter anderem davon ab,
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ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (siehe auch Dauer der Speicherung).
6.4 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht gemäß Art. 18 DSGVO ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen.
6.5 Recht auf Datenübertragbarkeit:
Es besteht gemäß Art. 20 DSGVO ein Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.
6.6 Recht auf Widerspruch:
Es besteht gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.
- Beschwerderecht gemäß Art. 77 DSGVO bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Fritz-Dobisch-Str. 12 66111 Saarbrücken
Dorthin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
- Datensicherheit/E-Mail-Kommunikation
Wir weisen darauf hin, dass beim Versand von E-Mails die Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt und die Daten somit theoretisch von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden könnten. Die angegebenen Kontakt-E-Mail-Adressen sind noch nicht für E-Mails mit digitaler Signatur vorbereitet. Bitte beachten Sie dies bei der E-Mail-Kommunikation bevor Sie personenbezogene Daten übersenden.
- Sonstiges
Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen)
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besteht nach Art. 14 Abs. 5 lit. c) der DSGVO nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen (§ 3 UVgO).
Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt des Landkreises Saarlouis unter nachfolgendem Link: www.kreis-saarlouis.de/Info/Datenschutz entnehmen.