Vergabeunterlagen vom 12.08.2026 (PDF)

Trockenbau‑ und Ausbauarbeiten inkl. Maler‑ und Bodenbelagsarbeiten für Fassadenbereich

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 13:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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B21045-30398001-001-342-01

Hartmannsweilerweg 29 in 14163 Berlin Plg. Sanierung Fenster und Fassade Hs. 1

V B

V

B B B

170405 Eisen und Stahl V 170402 Aluminuim V 200307 Sperrmüll V

B21045-30398001-001-342-01

Hartmannsweilerweg 29 in 14163 Berlin

Plg. Sanierung Fenster und Fassade Hs. 1

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 1 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

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MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR ALLGEMEINE VORMEMERKUNGEN BESTAND

Das Oberstufenzentrum Natur und Umwelt befindet sich im Bezirk Steglitz-Zehlendorf im Ortsteil Zehlendorf. Auf dem gartenartigen Gelände befinden sich neben dem Hauptgebäude auch eine Turnhalle, Fachpraxis, mehrere Gewächshäuser und weitere Nebengebäude.

Nach mehreren Umzügen befindet sich die Schule seit 1955 am Standort Hartmannsweilerweg 29. Die Berufsschule (OB) des Oberstufenzentrums bildet heute in den Ausbildungsberufen Florist, Forstwirt, Gärtner und Tierpfleger aus.

Das Hauptgebäude (Haus 1) der heutigen Peter-Lenné-Schule, wurde im Jahre 1955 in Massivbauweise erbaut und 1977 erweitert. Der Hauptzugang erfolgt über die Straße Hartmannsweilerweg auf der Westseite des Gebäudekomplexes in ein offenes Foyer, welches sich im Treppenturm des Altbauteils befindet. Die Gebäude wurde als Schulgebäude errichtet und wurde auch durchgehend als Schule genutzt.

Der Altbauteil des Gebäudes wurde in U-Form errichtet, mit einer Ausrichtung des Innenhofes nach Süden und einem geschossübergreifenden Foyerbereich in der nordwestlichen Ecke, welcher auch die Verbindung zum Neubau darstellt; die Bauteile sind lediglich im Erdgeschoss miteinander verbunden.

Der Neubauteil des Gebäudes wurde in den 1970er-Jahren als Stahlbetonskelettbau mit einer Bekleidung mit Betonsandwichplatten errichtet. Der Neubauteil erstreckt sich parallel zum Hartmannsweilerweg mit einer Länge von ca. 60,4m bei einer Breite von ca. 18,0 m auf vier Geschossen mit einer zweihüftigen Grundrissstruktur, nach Süden hin schließt ein aufgeständerter eingeschossiger Gebäudeteil mit einer Ausdehnung von ca. 26,4 m mit einer einhüftigen Erschließung an. Die Haupterschließung erfolgt unter der Aufständerung hindurch. Auf der Hofseite (Ostseite) bildet ein zweigeschossiger Anbau mit Speisesaal und darüberliegender Bibliothek die Verbindung zum Altbau. Im Hofbereich besteht noch ein abgesetzter eingeschossiger Baukörper als Lagerraum der Mensa. Der Neubauteil ist nur im Übergang zum Altbau teilunterkellert.

Der Neubauteil befindet sich in Bezug auf die Außenbauteile im wesentlichen noch im bauzeitlichen Zustand.

GEPLANTE MASSNAHMEN

Im Neubauteil soll die Wetterschale der Betonsandwichkonstruktion abgebrochen werden und die Tragschale saniert werden. Die Fenster und Treppenhausfassaden werden sämtlich erneuert und die Fassade mit einer neuen wärmegedämmten Vorhangfassade mit Keramikbekleidung versehen. Weiterhin soll der Sockel abgedichtet werden.

Im Vorfeld werden die Bestandsfenster im Altbauteil ausgetauscht, hier hat in der Vergangenheit bereits eine Fassadensanierung stattgefunden.

Die Abbruch und Betonsanierungsarbeiten erfolgen im laufenden Schulbetrieb, zum Austausch der Fenster und die nachfolgende Anarbeitungen des Innenausbaues im Neubau werden die Räume abschnittsweise temporär freigezogen, der Schulbetrieb läuft in den nicht betroffenen Räumen weiter, die Arbeiten sind mit entsprechender Rücksicht auszuführen.

Das Schulgebäude befindet sich während der gesamten Bauzeit in Nutzung.

Zur Gewährleistung von Prüfungsterminen der Schule ist an einzelnen Tagen mit einer Arbeitsunterbrechung für lärmintensive Arbeiten in der Zeit von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr zu rechnen. Die Abstimmung hierzu erfolgt jeweils mindestens eine Woche im Voraus im Rahmen der wöchentlichen Baubesprechungen, der Aufwand ist einzukalkulieren.

Eine kontinuierliche Bearbeitung über alle nachfolgenden Gewerketitel kann nicht zugesichert werden, ggfls. sind z.B. die Trockenbau- und Malerleistungen voneinander abhängig

ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN

  1. Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Entsprechend der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) vom 10.Juni 1998 (BGI. I S. 1283) hat der Bauherr für diese Baumaßnahme einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Ko) beauftragt. Die vom SiGeKo erstellte Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ist Vertragsbestandteil und gilt für diese Baustelle. Sie kann auf der Baustelle eingesehen werden.

Für alle, sich aus der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ergebenden Leistungen des Unternehmers und deren Umsetzung während der gesamten Bauzeit, erfolgt keine gesonderte Vergütung.

Die Kosten hierfür sind in die Angebotspreise einzurechnen!

Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter eigener Verantwortung auszufüllen oder zu veranlassen. Den Anordnungen des verantwortlichen Bauleiters im Sinne der LBO sowie des verantwortlichen SiGe-Ko ist auch in Bezug auf die Sicherheit auf der Baustelle Folge zu leisten. Der AN hat zur

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 2 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

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Menge erforderlicEinheit hen Maßnahmen unter eigener Verantwortung auszufüllEinheitspreis inGesamtpreis in lassen. Den EUR
en oder zu EURveran

Nr.) Anordnungen des verantwortlichen Bauleiters im Sinne der LBO sowie deEsU RverantwortlicheEnU RSiGe-Ko ist auch in Bezug auf die Sicherheit auf der Baustelle Folge zu leisten. Der AN hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit einer Leistung alle erforderlichen Maßnahmen, Anordnungen und Vorleistungen zu treffen, die den Bestimmungen der UVV "Allgemeine Vorschriften" und den für Ihn sonstigen geltenden UVV- Vorschriften und den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Dies gilt insbesondere auch für die vom AN eingesetzten Arbeitskräfte. Schutzausrüstung ist in ausreichender Anzahl auf der Baustelle vorzuhalten. Arbeitskräfte des AN, welche dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können von der Baustelle verwiesen werden.

Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder Ähnliches, die zu Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.

Vor Beginn der Arbeiten hat der beauftragte Unternehmer die ausführenden Mitarbeiter über die Gefahren auf der Baustelle und im Baubereich zu unterrichten und einzuweisen. Der schriftliche Nachweis darüber ist der Bauüberwachung unaufgefordert vorzulegen.

Die Regelungen des Sicherheits- und Gesundheitsplans, der Baustellensicherheits- ordnung und der Baustellenbrandschutzordnung sind zu beachten, auf die DGUV Vorschrift 38 wird besonders hingewiesen.

  1. Zufahrten, Lager- und Arbeitsflächen

Es ist stehts darauf zu achten, dass die Feuerwehrzufahrten sowie Fluchtwege freizuhalten sind, da sich das Gebäude während der gesamten Bauzeit in Nutzung befindet.

Aufgrund der beengten Grundstücksfläche können im Regelfall nur Flächen für den Material- und Schutttransport bereitgestellt werden. Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Arbeiten die Möglichkeiten der Materialanlieferung und Lagerung zu klären. Lagerräume sind auf der Baustelle nur sehr begrenzt vorhanden. Das Parken in der BE ist verboten.

Anfallender Bauschutt und Verschmutzungen sind während der Bauarbeiten jeweils sofort nach Beendigung des Arbeitsganges von der Baustelle abzutransportieren.

  1. Baustelleneinrichtung

Die Baustelleneinrichtung ist so vorzunehmen, dass ein reibungsloser Ablauf der Gesamtbaumaßnahme gewährleistet wird. Die Baustelleneinrichtung muss der Größenordnung des Bauvorhabens angepasst sein und eine termingerechte, fachgerechte und bauablaufoptimale Abwicklung des Bauvorhabens ermöglichen.

Das Anpassen der gesamten Baustelleneinrichtung an die Erfordernisse der einzelnen Bauabschnitte, durch Umsetzen, Ergänzen, Auf- und Abbauen sind Bestandteil der Leistung und werden nicht gesondert vergütet.

Der AG stellt keine Lagerräume im Gebäude zur Verfügung. Der AG stellt keine Mannschaftsunterkünfte, Poliercontainer o.ä. zur Verfügung. Im Rahmen der nachfolgend benannten Leistungspositionen ist jeweils der Bedarf für die eigenen Belange einzukalkulieren. Wohnunterkünfte dürfen im Rahmen der Baustelleneinrichtung nicht aufgestellt werden, Übernachtungen auf der Baustelle sind untersagt. Elektroanschlüsse für die eigene BE sind von dem vom AG zur Verfügung gestellten Anschlußpunkt aus selbst zu erbringen.

Statische Berechnungen für den Nachweis der Standsicherheit von Baustelleneinrichtungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen und werden nicht gesondert vergütet.

Die Nutzung sowie die Zuwegung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von Auftraggeber bzw. Bauüberwachung genehmigten Umfang erfolgen. Die Baustelle ist arbeitstäglich nach Abschluß der Arbeiten verkehrssicher zu verschließen. Der AG behält sich die Einsetzung eines Sicherheitsdienstes zur Zugangsüberwachung vor.

Alle Schutzvorrichtungen wie Schutzgerüste, Schutzgeländer, Abdeckungen usw. sind nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften während der gesamten Bauzeit für die eigene Leistung ordnungsgemäß herzustellen, zu liefern, zu montieren und vorzuhalten.

Verunreinigungen von Verkehrsflächen und Schäden an Gehweg- und Fahrbahnbefestigungen, verursacht durch am Bau beteiligte Firmen, sind durch die Verursacher auf eigene Kosten sofort und laufend zu beseitigen.

Container- und Lagerplätze werden grundsätzlich durch die Bauleitung zugewiesen (Flächen sind stark begrenzt); eine Lagerung im öffentlichen Raum und außerhalb der Baustelleneinrichtung vorgesehenen Flächen ist nicht erlaubt bzw. liegt in der Verantwortung des AN (Genehmigungen, Anträge, Gebühren und dergl.).

Die Baustelle ist in der gesamten Bauzeit in einem aufgeräumten Zustand zu halten.

Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.

  1. Planunterlagen

Grundlage der Ausschreibung ist die Ausführungsplanung des AG. Der AG stellt dem AN diese

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 3 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

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MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Grundlage der Ausschreibung ist die Ausführungsplanung des AG. Der AG stellt dem AN diese Unterlagen in zur Ausführung freigegebener Fassung rechtzeitig vor Ausführung der jeweiligen Leistungsteile digital zur Verfügung.

  1. Dokumentation der Bautätigkeit für die folgend beschriebenen Leistungen:
  • Abnahme und Zustandsfeststellungen (als Kopie)

  • Fachunternehmererklärung, Fachbauleitererklärung

  • Bautagesberichte im Original, Übermittlung wöchentlich an Bauleitung

  • Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen

  • Protokolle über durchgeführte Prüfungen / Nachweise im Original

  • Übereinstimmungserklärung

  • Werkstatt- und Montageplanung (in gesonderter Position)

  • Nachweis nachhaltiger Forstwirtschaft/Nachhaltigkeitszertifikat FSC, PEFC oder gleichwertig

Unterlagen in Form von:

Kopien, Handskizzen, in maßstäblichen Zeichnungen, alle je 2-fach in Papier, digitale Unterlagen 2-fach auf CD in PDF oder TIF mit min. 200 DPI,

Am Ende der Bauzeit: Zusammenstellung aller Revisionsunterlagen und o.a. Unterlagen, mit Inhaltsverzeichnis, Übergabe an den AG spätestens 10 (Werk-)Tage vor der Schlußabnahme. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.

  1. Schädliche Umwelteinwirkungen (Lärm, Erschütterungen und Staub) sind entsprechend dem Stand der Technik zu vermeiden bzw. auf ein Mindestmaß zu beschränken (§22 Bundes- Immissionsschutzgesetz, BImSchG).

Folgende Lärmimmissionswerte sind aufgrund des Wohnumfeldes im Umfeld der Baustelle einzuhalten:

tags: 07:00 bis 20:00 Uhr 55 dB(A)

nachts: 20:00 bis 07:00 Uhr 40 dB(A)

Der Immissionswert gilt im Nachtzeitraum als überschritten, wenn eine oder mehrere Geräuschspitzen den Wert um mehr als 20 dB(A) überschreiten. Lärm erzeugende Bauarbeiten dürfen nachts (20:00 bis 07:00 Uhr) nicht durchgeführt werden.

  1. Terminplan

Ein Terminplan mit Übersicht über die Ecktermine liegt der Ausschreibung bei. Die einzelnen Bauabschnitte werden kontinuierlich abgearbeitet. Innerhalb von vier Wochen nach Auftragsvergabe hat der beauftragte Unternehmer einen darauf aufbauenden genauen Feinablaufplan für die eigene Leistung unter Berücksichtigung von Fertigungs- und Lieferzeiten vorzulegen und durch den AG und die BÜ genehmigen zu lassen.

  1. Vermessung

Alle Vermessungsleistungen zur Erfüllung der nachfolgend beschriebenen Leistung sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Bestandshöhen der Geschosse im Inneren bzw. die Bestandshöhen im Außenbereich sind als Fixhöhen zu beachten.

  1. Bautagesberichte

Vom AN ist werktäglich ein Bautagebuch nach den Vorgaben der Arbeitanweisung Bau (ABau) des Landes Berlin zu führen, das Bautagebuch ist wöchentlich der örtlichen Bauüberwachung zur Unterschrift vorzulegen und eine Kopie zur Dokumentation zu übergeben.

  1. Es werden in der Regel wöchentliche Baubesprechungen zur Koordinierung der am Bau befindlichen Gewerke durchgeführt. Der AN ist während der Ausführung seiner Leistung zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. Bei Nichtteilnahme an den Baubesprechungen, trotz Erfordernis und Aufforderung durch die Objektüberwachung kann eine Aufwandsentschädigung für erhöhten Koordinierungsaufwand von 50,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer je Baubesprechung als Einbehalt geltend gemacht werden.

REGELUNG ZU VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN

Allgemein

Der Auftragnehmer ist für die eigene Baustelleneinrichtung selbst verantwortlich, der entstehende Aufwand ist in die Leistungspositionen einzukalkulieren. Der Auftraggeber wird im

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 4 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

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EUR

Nr.) Der Auftragnehmer ist für die eigene Baustelleneinrichtung selbst verEaUnRtwortlich, derEUR entstehende Aufwand ist in die Leistungspositionen einzukalkulieren. Der Auftraggeber wird im Rahmen der Baustelleneinrichtungsplanung nur in stark eingeschränktem Umfang Flächen zur Aufstellung von Mannschaftscontainern, Materialcontainern usw. ausweisen. Der jeweilige Bedarf an Stellplätzen ist jeweils kurzfristig nach Auftragserteilung mit der Objektüberwachung des Bauherren abzustimmen.

Baustrom und -wasser:

Baustromverteiler werden mit der übergeordneten Baustelleneinrichtung gestellt. Die Kosten für den Verbrauch trägt der AG. Durch die übergeordnete Baustelleneinrichtung wird ein Sanitärcontainer für alle am Bau Beteiligten gestellt, ebenfalls werden zentrale Anschlusspunkte für Bauwasser gestellt, siehe auch den Baustelleneinrichtungsplan.

Sämtlich darüber hinausgehende Zuleitungen und Versorgungsleitungen zum eigenen Arbeitsplatz sind in den Leistungspoistionen zu kalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Baubeleuchtung:

Die Baubeleuchtung der Hauptwege/ Gerüsttreppen werden mit der übergeordneten Baustelleneinrichtung gestellt. Alle darüber hinausgehenden Beleuchtungen von Arbeitsplätzen, Lagerplätzen usw. sind durch den AN selbst ohne zusätzlichen Vergütungsanspruch vorzunehmen.

Telefonanschlüsse und sonstige Anschlüsse für die Baubelange sind vom Auftragnehmer selbst auf seine Kosten zu veranlassen und zu betreiben. Der Rückbau liegt gleichfalls im Verantwortungsbereich des AN.

01 Trockenbauarbeiten

Hinweistext Trockenbau Die nachfolgende Leistungsbeschreibung benennt die Arbeiten für den Innenausbau im Rahmen der Fassadensanierung des Peter Lenne Schule in Berlin.

Die Arbeiten umfassen zum einen die fassadennahen Aus- und Wiedereinbauarbeiten der Abhangdecken im Zuge des Austauschs der Fensterelemente sowie die erforderlichen Ergänzungen im Trockenbau nach Fertigstellung der neuen Außenfenster. Die Wiederherstellung erfolgt nach örtlicher SItuation als Mineralfaserrasterdecke in unterschiedlicher Kantengeometrie, als Gipskartondecke und als F-30-Decke. Zum anderen sind die Erstellung neuer Gipskartonwände und - Vorsatzschalen sowie die Herstellung von Fassadenschwertern im Anschlussbereich der Fenster und Stürze - sowohl innen als auch an Außenecken - Bestandteil der Leistung.

Ergänzend umfasst der Leistungsumfang die fachgerechte Herstellung und Wiederherstellung von vertikalen F30-Brandschutz-Abschottungen (F30-Schürzen) in den Deckenhohlräumen der Flurbereiche im Übergangsbereich zu den Außenwänden und Betonstürzen zur Gewährleistung der durchgängigen F30-Anforderungen gemäß Brandschutzkonzept.

Die für die Ausführung der eigenen Leistung erforderliche Baustelleneinrichtung ist entsprechend VOB/C in die Leistungspositionen einzukalkulieren. Ebenso sind sämtliche erforderliche Hebezeuge für die Ausführung der eigenen Leistung in die Leistungspositionen einzukalkulieren.

Die Ausführung der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste erfolgt für zu bearbeitende Höhen im Innenbereich bis zu 6,00m (TRH), bauseits durch das Gewerk Gerüstbau, es sei denn im Leistungstext ist ausdrücklich etwas anderes benannt.

Arbeitsgerüste und deren Umsetzung für die Bearbeitungshöhe in den Räumen bis zu einer Rohdeckenhöhe von 3,60m sind einzukalkulieren.

Alle Arbeiten, auch der in den folgenden Titeln beschriebenen Leistungen des Innenausbaues erfolgen zeitlich gestaffelt jeweils unmittelbar nach dem Fenstertausch. Die Arbeiten werden in Abstimmung mit dem Schulnutzer in verschiedenen zeitlich gestaffelten Abschnitten raumweise ausgeführt.

Folgende Unterlagen, welche Bestandteile der Leistungsbeschreibung

sind, liegen der Ausschreibung bei:

  • Lageplan zur Baustelleneinrichtung

  • Grundrisse, Ansichten

  • Detailpläne des Architekten

  • Bauablaufplan

01.01 Vorarbeiten - Schutzmaßnahmen

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 5 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

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MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Vorbemerkungen Vorbereitende Arbeiten Vor Beginn der Arbeiten im jeweiligen Bauabschnitt wird die Möblierung bauseits vom Fensterbereich abgerückt, so dass ausreichend Arbeitsraum zum Fenstertausch entsteht; die Möbel verbleiben jedoch größtenteils im Raum; diese sind vor Verschmutzungen genauso zu schützen wie die ebenfalls im Raum verbleibende fest eingebaute Einrichtung, z.B. Tafeln und Smartboards.

Sämtliche nachfolgend beschriebenen Schutzmaßnahmen sind für die gesamte Dauer der Innenausbauarbeiten für alle Gewerketitel vorzuhalten und zu unterhalten. Der fachgerechte Rückbau und die Entsorgung des Schutzes erfolgt erst nach der vollständigen Fertigstellung und Abnahme der Malerarbeiten. 01.01.001 Folienabdeckung Einrichtungen Folienabdeckung PE Folie d=0,2mm von Tischen und Stühlen sowie sonstigen Einrichtungsgegenständen, wie Regalen, Maschinen, Sonstiges.

Folienabdeckung abrutschsicher befestigen und für die Dauer der eigenen Arbeiten vorhalten, anschließend entfernen.

Abrechnung erfolgt nach abgewickelter Fläche.

800,000 m2 01.01.002 Abklebung interaktive Tafeln Staubdichtes Abkleben von interaktiven Tafeln in den Unterrichtsräumen; die Abklebung hat staubdich an die Wände mittels geeignetem rückstandfrei abzulösendem Klebeband zu erfolgen; Stöße sind staubdicht zu verkleben.

Folienabdeckung für die Dauer der eigenen Arbeiten vorhalten, anschließend entfernen.

Abrechnung erfolgt pro geschützem Smartboard, Größe ca. 3,00m x 2,50m

35,000 St *** Bezugsbeschreibung 01.01.003 Bodenabdeckung, Malervlies Herstellen, Vorhalten und Entsorgen einer leicht zu verlegenden Schutzabdeckung auf den bestehenden Bodenbelägen (Linoleum / PVC / Fliesen) im Bereich vor der Fassade als Arbeitsraum für die Trockenbau- und Malerarbeiten.

Abdeckung als Streifen entlang der Fassadenfront mit einer Breite von ca. 1,00 bis 1,50 m

Reinigung: Kehren der Bodenfläche von grobem Schmutz vor dem Auslegen.

Liefern und lückenloses Auslegen von Malerabdeckvlies (Grammatur mind. 180 g/m², mit rutschhemmender und flüssigkeitsdichter PE-Unterfolie).

Überlappendes Verlegen der Vliesbahnen und Abkleben der Stöße sowie der Ränder an aufgehenden Bauteilen mit geeignetem, rückstandsfrei entfernbarem Klebeband (z. B. Goldband / Malerkrepp).

  • Schutzabdeckung während der gesamten Ausführungszeit der Trockenbau- und Malerarbeiten vorhalten.

  • Beschädigte Stellen sind unverzüglich auszubessern oder zu erneuern.

In dieser Position ist auch ein "Laufweg" jeweils von der Zugangstür zur Fensterseite zu berücksichtigen.

Nach Abschluss der Arbeiten rückstandsfrei entfernen und fachgerecht entsorgen.

1.200,000 m2 *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 01.01.003 01.01.004 Bodenabdeckung, umsetzbar, Malervlies - Flurbereiche für die Flurbereiche vom Erdgeschoss bis zum 3. Obergeschoss als "Laufgang" im genutzten Bereich.

Die Ausführung der Trockenbau- und Malerarbeiten erfolgt abschnittsweise etagenweise.

Das für den jeweiligen Bauabschnitt verlegte Abdeckvlies ist nach Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten im jeweiligen Geschoss sorgfältig aufzunehmen, erforderlichenfalls zu reinigen und im nachfolgenden Bauabschnitt wiederzuverwenden.

Vorhaltedauer, pro Abschnitt/Etage: bis ca. 6 Wochen

150,000 m2 01.01.005 Bodenabdeckung Flur umsetzten Die zuvor beschriebene Bodenabdeckung umsetzen, einschließlich Transport und Umbau.

Der Umbau erfolgt Zug um Zug nach Fertigstellung der jeweiligen Abschnitte.

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 6 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
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Nr.) EUR EUR Der Umbau erfolgt Zug um Zug nach Fertigstellung der jeweiligen Abschnitte.

Vorhaltezeit je Standort: bis ca. 6 Wochen

7,000 St 01.01.006 Schutzabdeck. Fenster Tür herstellen beseitigen Folie D 0,2mm Schutzabdeckung der Fenster, Fensterbänke und Türen, herstellen und beseitigen, mit Folie, Foliendicke 0,2 mm, Stöße umlaufend verkleben, anfallende Stoffe im Behälter des AN lagern, einschl. Entsorgung und aller Entsorgungskosten.

Tiefe Fensterbank: 30 cm

1.550,000 m2 01.01.007 Schutzabdeck. Heizkörper herstellen beseitigen Folie D 0,2mm Schutzabdeckung des Heizkörpers, herstellen und beseitigen, mit Folie, Foliendicke 0,2 mm, Stöße umlaufend verkleben, anfallende Stoffe im Behälter des AN lagern, einschl. Entsorgung und aller Entsorgungskosten.

Einzelflächenbereich bis 2 m2.

210,000 St 01.01.008 Abkleben angrenzende Bauteile Abkleben von angrenzenden Bauteilen, die nicht zu beschichten sind bzw. mit einem anderen Beschichtungsstoff beschichtet werden sollen, Abkleben von Fenstern, Türen und Heizkörpern, siehe gesonderte Positionen.

800,000 m

Gesamtbetrag:

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 7 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 01.02 Trockenbaudecken

01.02.001 Ergänzung Abhangdecke 2-lagig Gipspl. Feuerschutzpl., bis 1,0m, A D 12,5mm UKStahlblechprofil verz. - Flure / inkl. F30-Vertikalschürze Fachgerechte Wiederherstellung der F30-Gipsplatten- Abhangdecke (GKF) an der Fassadenfront sowie Herstellen einer vertikalen F30-Brandschutzschürze im Deckenhohlraum vom oberhalb liegenden Betonsturz hinab auf die ergänzte GK-F30-Decke.

Ausführungsort: Flurbereiche EG bis 3. OG

Breite Ergänzungsstreifen: bis zu ca. 1,00 m,

Raumhöhe bis ca. 3,00 m,

Abhängehöhe bis ca. 0,60m

Schürzenhöhe bis ca. 0,60m.

F30-Vertikalschürze (System analog Knauf W111.de / W115.de als Deckenschürze):

Obere Befestigung: Montage eines verzinkten UW-Profils direkt an der Unterseite der Rohdecke mittels zugelassener Brandschutzdübel.

Unterkonstruktion: Einbau vertikaler CW-Profilsteher.

Unterer Anschluss: Systemkonformer, tragfähiger und branddichter Anschluss des unteren Schürzenprofils an die neu zu erstellenden horizontalen GK-F30-Decke.

Beplankung + Dämmung: Beidseitige bzw. geforderte 2-lagige Beplankung aus 2 x 12,5 mm Feuerschutzplatten (GKF / Typ DF) inkl. durchgehender Hohlraumdämmung aus Steinwolle (Baustoffklasse A1, Schmelzpunkt > 1000 Grad, WLG 035). Verspachtelung der Schürzenstöße und Anschlüsse mit System-Feuerfestspachtel.

Unterkonstruktion & Deckenbeplankung (horizontale Deckenergänzung):Unterkonstruktion aus verzinkten CD-/UD-Stahlblechprofilen, tragfähig abgehängt bzw. an Schürze und Bestandsdecke angebunden. Beplankung horizontal: 2-lagig GKF 2 x 12,5 mm.

Finish & Nachweise:Trennstreifen zur thermisch/mechanisch entkoppelten Anarbeitung an das Fensterprofil. Flächenspachtelung des sichtbaren Deckenfrieses in Qualitätsstufe Q2 inkl. Schleifen.

Der Verwendbarkeitsnachweis/abP für die F30-Schürzenkonstruktion und der Deckenergänzung ist der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.

45,000 m 01.02.002 Ergänzung schmaler Gipsplatten-Deckenfries ca. 20 cm inkl. F30-Vertikalschürze Herstellen und Wiederherstellen eines schmalen Gipsplatten-Randfrieses (2lagig GKF) im 1. OG (Flurbereich Südflügel) entlang der Fassade sowie Einbau einer vertikalen F30- Brandschutzschürze im Deckenhohlraum vom oberhalb liegenden Betonsturz hinab auf den Randfries unmittelbar vor dem Fensterblendrahmen.

Breite des horizontalen Deckenfrieses: ca. 20 cm.

Schürzenhöhe: bis ca. 0,60 m

Abhängehöhe: bis ca. 0,60m

Montage der oberen Führungsprofile (UD/UW) direkt am Massiv-Betonsturz mittels zugelassener Brandschutzdübel. Erstellen der vertikalen F30-Schürze aus 2 x 12,5 mm GKF-Platten inkl. nichtbrennbarer Mineralwolle-Dämmung (A1, Schmelzpunkt > 1000 Grad).

Einbau vertikaler CW-Profilsteher.

Unterer Anschluss: Systemkonformer, tragfähiger und branddichter Anschluss des unteren Schürzenprofils an den neu zu erstellenden horizontalen GK-Randfries.

Einbau des schmalen, 20 cm breiten horizontalen Frieses in

2 lagiger GKF-Beplankung mit Integration des Stufenwandprofils am Fensteranschluss.

Systemkonforme Verspachtelung der Brandschutzfugen mit Feuerfest-Spachtelmasse sowie Sichtspachtelung des Frieses in Qualitätsstufe Q2 inkl. Schleifen.

Der Randfries grenzt an eine vorhandene F30-Metallkassetten-Systemdecke des Herstellers Fural, aBP Nr. P-SAC-02 III-601 vom 02.Januar 2013 (Abklappsystem).

Die ergänzende Aufkantung zum Aufhängeprofil der Metallkassettendecke einschließlich der Einarbeitung des Eckschutzprofiles ist einzukalkulieren.

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 8 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Die ergänzende Aufkantung zum Aufhängeprofil der MetallkassettendeckeE UeRinschließlich dEeUrR Einarbeitung des Eckschutzprofiles ist einzukalkulieren.

23,000 m 01.02.003 Ergänzung Abhangdecke 1-lagig Gipspl. Baupl. A D 12,5mm UKStahlblechprofil verz. - feuchtraumbeständig Fachgerechte Wiederherstellung und Ergänzung der Gipsplatten-Abhangdecke (GKBI) in den Sanitär-/Feuchträumen im Anschlussbereich an die neuen Fassaden- und Fensterkonstruktionen.

Breitenbereich der Ergänzung: bis ca. 80 cm entlang der Fassadenfront.

Lichte Raumhöhe: bis ca. 3,00 m (OK FFB bis UK Abhangdecke).

Abhängehöhe: bis ca. 0,60 m

Ausführungsort:

Sanitärräume EG bis 3. OG.

Ergänzung der Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen (CD-/UD-Profile), tragfähig und systemgerecht an die bestehende Deckenunterkonstruktion bzw. Rohdecke angehängt.

Bekleidung:Lieferung und Montage einer 1-lagigen Beplankung (1 x 12,5 mm) aus imprägnierten Gipsplatten (GKBI / Typ H2 - feuchtraumgeeignet, grün). Befestigung mit korrosionsgeschützten, systemspezifischen Schnellbauschrauben.

Fachgerechtes Anarbeiten an die neue Fensterkonstruktion inkl. Einbau eines passenden Stufenwandprofils/Wandanschlusses.

Systemkonformer Übergang an die bestehende Deckenfläche der Sanitärräume (inkl. Verwendung von Trennstreifen zur thermischen/mechanischen Entkopplung und Rissvermeidung).

Verspachtelung aller Fugen- und Anschlussbereiche mit imprägnierter Fugen- und Spachtelmasse für Feuchträume.

Herstellen der Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband e.V., inklusive fachgerechtem Schleifen der gespachtelten Flächen.

33,000 m 01.02.004 Verfugung, elasto-plastisch, Trockenbaudeckenanschlüsse Elasto-plastische Verfugung der Anschlüsse der Decken-Wand-Ixel, mit Ein-Komponenten-Dichtstoff auf Acryldispersionsbasis (überstreichbar).

500,000 m *** Bezugsbeschreibung 01.02.005 Ergänzung Mineralwolle-Rasterdecken - System glatt aufliegend (gerade Kante) Leistungsumfang: lineare Ergänzung der abgehängten Mineralfaserrasterdecke im Anschlussbereich zur neuen Fassade/Fensterkonstruktion.

Systemdaten + Technische Parameter:

  • Achsraster: 625 x 625 mm

  • Abhängehöhe: ca. 550 mm

  • Decklage: Mineralwolle-Deckenplatten, Plattendicke 15 mm

  • Brandverhalten (DIN EN 13501): A2-s1, d0 (nicht brennbar)

  • Biegezugfestigkeit: Klasse 1/A / ohne Belastung

  • Kantenform: Gerade Kante (SK / scharfkantig, flach auf der Schienenkonstruktion aufliegend)

  • Farbe: Weiß

  • Dekor/Design: Streulochung fein, Typ nach Bemusterung

Systemkompatibilität: Die Ergänzung ist in System, Rastermaß, Plattenoberfläche (Farbe, Struktur) und Kantenprofil an die vorhandene Bestandsdecke anzupassen. Farbe weiß nach Bemusterung und Freigabe durch den Architekten zu wählen.

Unterkonstruktion: Ergänzung der Unterkonstruktion (Tragschienen, Querprofile) aus verzinktem Stahlblech, systemgerecht an das bestehende Rastersystem sowie den neuen Fensteranschluss anzupassen.

Plattenmontage: Lieferung und Einbau der Mineralfaser-Deckenplatten in die ergänzte Unterkonstruktion.

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 9 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Plattenmontage: Lieferung und Einbau der Mineralfaser-Deckenplatten iEnU Rdie ergänzte EUR Unterkonstruktion.

Anschlüsse: Fachgerechter Anschluss an die Stützen, den Fenstersturz/Fassadenanschluss unter Verwendung systemkonformer Abschlussprofile.

Besonderheit: Die Ergänzung erfolgt in einer Breite von ca. 0,55 m bis ca. 62,5 m entlang der Fassade. Sämtliche notwendigen Anpassungs- und Schnittarbeiten an den Platten sowie das Einmessen der Unterkonstruktion sind einzukalkulieren. Die Ausführung erfolgt zeitlich gestaffelt nach dem Fenstertausch.

Ausführungsort: Räume EG bis 3. OG

250,000 m² 01.02.006 Vollflächige Mineralwolle-Rasterdecken - System glatt aufliegend (gerade Kante) Leistungsumfang: Flächige Neuherstellung einer abgehängten Mineralfaserrasterdecke und Anarbeiten an die neuen Fensterelemente.

Systemdaten & Technische Parameter:

  • Achsraster: 625 x 625 mm

  • Abhängehöhe: ca. 550 mm

  • Decklage: Mineralwolle-Deckenplatten, Plattendicke 15 mm

  • Brandverhalten (DIN EN 13501): A2-s1, d0 (nicht brennbar)

  • Biegezugfestigkeit: Klasse 1/A / ohne Belastung

  • Kantenform: Gerade Kante (SK / scharfkantig, flach auf der Schienenkonstruktion aufliegend)

  • Farbe: Weiß

  • Dekor/Design: Streulochung fein, Typ nach Bemusterung

  • Farbe Weiß nach Bemusterung

Unterkonstruktion (Tragschienen, Querprofile) aus verzinktem Stahlblech, systemgerecht an Rohdecke sowie den neuen Fensteranschluss anzupassen.

Plattenmontage: Lieferung und Einbau der Mineralfaser-Deckenplatten in die Unterkonstruktion nach Freigabe der Objektüberwachung.

Anschlüsse: Fachgerechter Anschluss an den Fenstersturz/Fassadenanschluss unter Verwendung systemkonformer Abschlussprofile, umlaufend mit Stufenrandwinkel, Stufenrandwinkel siehe gesonderte Position.

Sämtliche notwendigen Anpassungs- und Schnittarbeiten an den Platten sowie das Einmessen der Unterkonstruktion sind einzukalkulieren. Die Ausführung erfolgt zeitlich gestaffelt nach dem Fenstertausch.

Das Einlegen der Platten erfolgt zeitversetzt zur Montage der Unterkonstruktion nach Freigabe durch Elektro und die Objektüberwachung, der zeitversetzte Einsatz ist einzukalkuliern.

Ausführungsort: Räume 1.OG B113, B114

65,000 m² 01.02.007 Zulage Deckenverstärkung für Langfeld-Anbauleuchten Zulage zur Rasterdecke für das Verstärken der Unterkonstruktion im Bereich von Langfeldanbauleuchten.

Langfeldleuchte, Länge bis ca. 1200 mm

Gewicht Leuchte: ca. 5kg

Der Aufwand zur Ausfädelung der Kabelzuleitung der Leuchte aus der Lochdecke in Abstimmung mit dem Gewerk Elektro ist einzukalkulieren.

Abrechnung nach Anzahl der Leuchten

Ausführungsort: Räume 1.OG B113, B114

12,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 01.02.005 01.02.008 Ergänzung Mineralwolle-Rasterdecken - System vertieft (gefälzte Kante)

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 10 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Vertiefte Einlegekante (Kantenform gefälzt / Contura / VT-S 24).

Die Sichtfläche der Platten liegt optisch tiefer als die

Tragschienen (Schattenfugeneffekt).

200,000 m² *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 01.02.005 01.02.009 Ergänzung Mineralwolle-Rasterdecken - Verdecktes Schienensystem Verdeckte herausnehmbar, Kante mit Nut und Falz (Kantenform K 6 / AW oder gleichwertig), zur vollkommen verdeckten Montage der Tragschienen (schienenlose Optik).

Farbe: Weiß nach Wahl des Architekten

Ausführungsort: Mensa im EG

50,000 m² 01.02.010 Wandanschluss, Stufenrandwinkel für Rasterdecke Liefern und montieren der Wandanschlüsse an die Begrenzungswände (Massiv- oder leichte Trennwände) passend zu der Bestands- Akkustikdecke mit nachfolgend beschriebenen Stufenrandwinkel.

Abmessungen [mm]: 25x15x8x15

Material: verzinktes Stahlblech

Materialstärke [mm]: 0,5

Farbe: Weiß

Brandverhalten: A1 nach DIN EN 13501-1

Korrosionsschutzklasse: B nach DIN EN 13964

Befestigung mit zugelassenen Dübeln bzw. Schrauben an Massivwänden im maximalen Abstand von 350 mm, der Anschluss an leichte Trennwände hat im Bereich der Ständerprofile (Abstände max. 625 mm) mit mindestens einer Schraube und im Zwischenraum mit einer grobstolligen Gewindeschraube zu erfolgen.

Die Randwinkel sind fachgerecht und an rechtwinkligen Raumecken auf Gehrung geschnitten zu montieren.

470,000 m *** Bezugsbeschreibung 01.02.011 Zulage Wandanschluss Stufenrandwinkel an 3-seitiger Stütze Zulage zur Wandanschlussmontage für das Liefern und Passgenaue Anarbeiten des Stufenrandwinkels an in den Raum auskragende 3-seitigen Stützen (Abmessungen

ca. 30 x 30 cm).

Material & Ausführung:Stufenrandwinkel gemäß Hauptposition (25 x 15 x 8 x 15 mm, weiß, A1).

Exaktes Anpassen, Zuschneiden und Gehrungsschnitte an den zwei Außenecken der Stütze.

Fachgerechtes Dübeln/Befestigen an allen 3 Bauteilseiten der Betonstütze.

Umfang: ca. 0,90 m

Abwicklung je Stütze inkl. 2 Gehrungsschnitten.

155,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 01.02.011 01.02.012 Zulage Wandanschluss Stufenrandwinkel an 2-seitiger Stütze Zulage zur Wandanschlussmontage für das Passgenaue Anarbeiten des Stufenrandwinkels an wandintegrierten / teilverkleideten 2-seitigen Stützen bzw. Eckversprünge (Abmessungen ca. 30 x 30 cm).

Umfang: ca. 0,60 m Abwicklung je Stütze/Vorsprung inkl. Gehrungsschnitt.

85,000 St

Gesamtbetrag:

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 11 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 01.03 Trockenbauwände

*** Bezugsbeschreibung 01.03.001 Wiederherstellen Trennwand D 100mm UK Stahlblechprofil verz Gipspl. GKB Wiederherstellen der Anschlüsse bestehender Trennwände an neu eingebrachte Fenster-/ Fassadenkonstruktionen gemäß DIN 4103-1 (nichttragende innere Trennwand, Einbaubereich 2), Höhe bis 2,30 m zwischen Brüstung und Sturz, Dicke 100 mm. Seitliche Anschlüsse starr mit Trennstreifen, oberer und unterer Anschluss gleitend.

Unterkonstruktion: Aus verzinkten Stahlblechprofilen (UW-Profile) als Einfachständerwerk, Profil-/Stegtiefe 50 mm, Blechdicke 0,6 mm.

Befestigung/Anschlüsse: Anschluss der Unterkonstruktion einseitig an die bestehende Trockenbauwand sowie anschlussseitig an das neue Holz-Alu-Fensterprofil unter Verwendung geeigneter, systemkonformer Anschlussprofile.

Dämmschicht: Mineralwolle MW DIN EN 13162, Dämmschichtdicke 60 mm, Rohdichte 30 kg/m³, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WTR, einlagig, dicht stoßen.

Bekleidung: Beidseitig aus Gipsplatten 2-lagig, Plattendicke 12,5 mm, befestigen mit systemspezifischen Befestigungsmitteln.

Spachtelung & Oberflächenfinish: Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie e.V., inklusive fachgerechtem Schleifen der gespachtelten Flächen.

Geometrie: Ausführung in Kleinflächen zur Wiederherstellung des Bestandes im Anschlussbereich der neuen Fenster/Fassaden als Ergänzung der vorhandenen Bestandstrockenbauwände (Ausbildung der Laibung/Bekleidung mit einer Leibungstiefe von ca. 15 cm und einer äußeren senkrechten Ansichtsbreite von ca. 10 cm).

Das Anarbeiten an die ehemaligen Anschlussbereiche zu den abgebrochenen Bestandsfenstern ist einzukalkulieren.

Eckausbildung: Fachgerechte Ausbildung der Innenecken und Außenecken unter Verwendung von Eckschutzprofilen bzw. Abschlussprofilen.

Ausführungsort: EG bis 3. OG, Anschluss Fenster gemäß Detailplanung DT304.

Abrechnungseinheit: Abrechnung nach tatsächlicher Länge in Meter (m).

45,000 m *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 01.03.001 01.03.002 Wiederherstellen Trennwand D 100mm UK Stahlblechprofil verz Gipspl. GKBI - Sanitär Wiederherstellen der Anschlüsse bestehender Trennwände an neu eingebrachte Fenster-/ Fassadenkonstruktionen in den Sanitärräume.

Ausführung mit feuchteimprägnierten Gipskartonbauplatten GKBI.

10,000 m 01.03.003 Herstellung Trennwand D 100mm UK Stahlblechprofil verz Gipspl. GKB - Innenecken Fassade Fachgerechtes Herstellen und Montage des zweiseitigen Trockenbau-Wandanschlusses im Bereich der Fassaden- Innenecken / Fensterlaibungen gemäß Detailplanung DT306.

-Unterkonstruktion: Ergänzung bzw. Stellen der Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen (CW-Profile).

Fachgerechte Verankerung an den angrenzenden Massivbauteilen (Stützeninnenseite) sowie systemgerechte Ausführung der Ecksituation.

-Bekleidung: Beplankung mit Gipsplatten (GK), 2-lagig, Plattendicke jeweils 12,5 mm.

Befestigung mit systemspezifischen, korrosionsgeschützten Schnellbauschrauben.

-Anschlüsse & Systemwechsel: Fachgerechter Anschluss der Beplankung und Unterkonstruktion an das angrenzende Fenster- bzw. Fassadensystem.

-Eckausbildung: Fachgerechte Ausbildung der Innenecken und Außenkanten im Anschlussbereich unter Verwendung von Eckschutzprofilen bzw. Abschlussprofil (z. B. Knauf Göppinger 90° oder gleichwertig). Einschl. Fugendichtband, Farbe Weiß, im Übergang zum Holzprofil des Fensters.

-Spachtelung & Oberflächenfinish:

Herstellen der Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie e.V.

Inklusive zweifachem Spachtelgang, Ausfugen der Anschlüsse und fachgerechtem Schleifen der

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 12 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Inklusive zweifachem Spachtelgang, Ausfugen der Anschlüsse und fachgerechtem Schleifen der gespachtelten Übergänge.

Geometrie: Ausführung in Kleinflächen im Anschlussbereich der neuen Fenster/Fassaden als Ergänzung der vorhandenen Bestandstrockenbauwände (Ausbildung der Laibung/Bekleidung mit einer inneren Schenkellänge von ca. 15 cm und einer äußeren Schenkellänge von ca. 10 cm).

Inklusive aller notwendigen Pass- und Anpassarbeiten an den Bestand sowie das bauseitige Fensterprofil.

Ausführungsort: EG bis 3. OG, gemäß Detailplanung DT306.

Abrechnungseinheit: Abrechnung nach tatsächlicher Länge in Meter (m)

60,000 m

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 13 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 02 Malerarbeiten

Hinweistext Malerarbeiten Die nachfolgende Leistungsbeschreibung benennt die Malerarbeiten für den Innenausbau im Rahmen der Fassadensanierung des Peter Lenne Schule in Berlin.

Die Arbeiten umfassen die fassadennahen Malerarbeiten auf massiven und leichten Innenwänden, sowie Decken.

Die für die Ausführung der eigenen Leistung erforderliche Baustelleneinrichtung ist entsprechend VOB/C in die Leistungspositionen einzukalkulieren. Ebenso sind sämtliche erforderliche Hebezeuge für die Ausführung der eigenen Leistung in die Leistungspositionen einzukalkulieren.

Die Ausführung der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste erfolgt für zu bearbeitende Höhen im Innenbereich bis zu 6,00m (TRH), bauseits durch das Gewerk Gerüstbau, es sei denn im Leistungstext ist ausdrücklich etwas anderes benannt.

Arbeitsgerüste und deren Umsetzung für die Bearbeitungshöhe in den Räumen bis zu einer Rohdeckenhöhe von 3,60m sind einzukalkulieren.

Alle Arbeiten, auch die in den übrigen Titeln beschriebenen Leistungen des Innenausbaues, erfolgen zeitlich gestaffelt jeweils unmittelbar nach dem Fenstertausch. Die Arbeiten werden in Abstimmung mit dem Schulnutzer in verschiedenen zeitlich gestaffelten Abschnitten raumweise ausgeführt.

Folgende Unterlagen, welche Bestandteile der Leistungsbeschreibung

sind, liegen der Ausschreibung bei:

  • Lageplan zur Baustelleneinrichtung

  • Grundrisse, Ansichten, Fassadenschnitte

  • Detailpläne des Architekten

Besondere Hinweise Maler- und Lackierarbeiten Besondere Hinweise Maler- und Lackierarbeiten

Für Wand- und Deckenanstriche sind ausschließlich emissionsarme, lösemittel- und weichmacherfreie Farben zu verwenden.

Eine Orientierung bei der Suche nach emissionsarmen Wandfarben bietet u.a. das Umweltzeichen "Blauer Engel" mit der Kennzeichnung: RAL-UZ 102 und die Kennzeichnung "ELF" für emissionsarm, lösemittel- und weichmacherfrei.

Die Farben sollen zudem eine möglichst hohe Wasserdampfdurchlässigkeit bzw. Wasserdampfdiffusionsfähigkeit aufweisen.

In stark belasteten Bereichen sind die Wandanstriche waschbeständig auszuführen.

Auch für wasch- oder scheuerbeständige Farben gelten die o.g. Produktanforderungen.

Als Lacke sollen nur wasserverdünnbare lösemittelfreie und emissionsarme Produkte verwendet werden. Eine Orientierung bei der Suche nach emissionsarmen Lacken bietet das Umweltzeichen "Blauer Engel" mit der Kennzeichnung:

RAL-UZ 12a.

1.1 Grundsatzforderungen:

Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau, einschließlich Haftgrund, Abtön- stoffe u. dgl. möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen Produktnamen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen.

Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen (siehe separate Leistungspositionen).

Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der Verwendung in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung auftritt.

Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauüberwachung einen Nachweis verlangen.

Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen der

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 14 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen der Bestandsdokumentation eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer wegen evtl. Nachbestellungen zu übergeben.

Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. a. erhalten den Deckanstrich grundsätzlich erst nach der Befestigung.

1.2 Untergründe und Vorbehandlung:

Absperrmittel dürfen die Wasserdampfdurchlässigkeit der nachfolgend vorgesehenen Beschichtungen nicht wesentich verändern.

In Feuchträumen (Sanitärräume) ist das Ausbessern kleiner Putzschäden nur mit gipsfreiem Mörtel bzw. Spachtelmassen vorzunehmen. Noch alkalisch reagierende Nachputzstellen sind mit Fluat zu neutralisieren.

Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern farblich entsprechend auszuwählen.

Das unmittelbare Überstreichen von PUR-Schaum ist nicht zulässig.

Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen (besondere Leistung, wenn nicht durch Vorleistungen des Innenausbaues verursacht).

Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch eine alkalische Spachtelmasse zu schließen. Zementleim ist zur Vermeidung von Haarrissen zu entfernen (Besondere Leistung).

1.3 Hinweise zu Beschichtungsstoffen:

Bei Beschichtungen auf Lösungsmittelbasis ist unbedingt eine ausreichende Trocknung der einzelnen Schichten sicherzustellen.

Bei dunklen Tönungen ist der Zwischenanstrich grundsätzlich im Farbton der Schlussbeschichtung auszuführen.

02.01 Vorarbeiten

02.01.001 Innenfläche Decke vorbereiten Gipskarton Innenflächen (Decken) aus Gipskarton für Beschichtung vorbereiten:

  • Staub und Verschmutzungen entfernen

Einschl. Entsorgung und aller Entsorgungskosten

80,000 m2 02.01.002 Innenfläche Wand vorbereiten Kalkzementputz - Heizkörpernischen Vorbereiten von innenliegenden Putzoberflächen Kalkzementputz, für nachfolgende Beschichtungsarbeiten im Bereich von Heizkörpernischen.

Die Ausführung erfolgt überwiegend auf Kleinflächen sowie im Brüstungsbereich. Die vorhandenen Heizkörper verbleiben in montiertem Zustand und werden nicht demontiert. Die Arbeiten müssen unter beengten Platzverhältnissen (Hinterfahrung der Heizkörper) ausgeführt werden. Das staubfreie Arbeiten ist zu gewährleisten.

Leistungsumfang:

  • Gründliches Entfernen von Staub, Schmutz und lose anhaftenden Teilen.

  • Mechanisches Abschleifen von vorhandenen Sinterschichten des Kalkzementputzes.

  • Ausbessern von kleineren Fehlstellen bis zu einer Größe von 0,1 m² im Nischenbereich mit systemkonformem Spachtelmaterial.

Einschließlich fachgerechter Reinigung des Arbeitsbereiches, Schuttbergung, Abtransport und aller anfallenden Entsorgungskosten.

400,000 m2 02.01.003 Innenfläche Wand vorbereiten Kalkzementputz - Stützen / Pfeiler Vorbereiten von innenliegenden Putzoberflächen Kalkzementputz, für nachfolgende Beschichtungsarbeiten im Bereich der freien Wandflächen (Fensterpfeiler Laibungen / Stützen im Fassadenbereich) gemäß Ausführungsplan.

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 15 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 605,000 m2 02.01.004 Innenfläche Wand vorbereiten Kalkzementputz - TH Vorbereiten von innenliegenden Putzoberflächen Kalkzementputz, für nachfolgende Beschichtungsarbeiten im Bereich der freien Wandflächen (Treppenhaus) gemäß Ausführungsplan.

70,000 m2 02.01.005 Innenfläche Wand vorbereiten Gipskarton Innenflächen (Wände) aus Gipskarton für Beschichtung vorbereiten:

  • Staub und Verschmutzungen entfernen

Einschl. Entsorgung und aller Entsorgungskosten

Ausführung in Kleinflächen im Bereich von Ergänzungen

30,000 m2 02.01.006 Entfernen nicht tragfähige Farbbeschichtung (Wände) 10-15% Entfernen der nicht tragfähigen Farbbeschichtung der Wände, Größe über 10 bis 15 % der Gesamtfläche.

280,000 m2 02.01.007 Entfernen nicht tragfähige Farbbeschichtung (Wände) 15-30% Entfernen der nicht tragfähigen Farbbeschichtung der Wände, Größe über 15 bis 30 % der Gesamtfläche.

80,000 m2 02.01.008 Entfernen nicht tragfähige Farbbeschichtung (Wände) vollflächig Entfernen der nicht tragfähigen Farbbeschichtung der Wände, vollflächig

40,000 m2 02.01.009 Grundierung, verfestigend, Putz, innen Grundierung, verfestigend, von neu gespachtelten Flächen im Bereich der Stützen.

575,000 m2 *** Bezugsbeschreibung 02.01.010 Putz, Spachtelung vollflächig - linear Stützen - 3 Seitig Spachtelung von gespachtelten/farbbeschichteten dreiseitigen Betonstützen zur Vorbereitung einer neuen Beschichtung.

Das Angleichen der Oberfläche durch Nachschleifen ist mit einzukalkulieren.

Spachtelmasse : Dispersionsspachtelmasse

Qualitätstufe : Q2

Anzahl Lagen : 1

Schichtdicke : bis 4mm

Klienflächen bis max. 2,5m²

Spachtelung Ausbesserungsbreite je Ansichtsseite bis ca. 30cm

Abwicklung von ca. 0,90 cm

Die abgefasten raumseitigen Ecken an den Pfeilern sind zu berücksichtigen.

465,000 m *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 02.01.010 02.01.011 Putz, Spachtelung vollflächig - linear Stützen - 2 Seitig Spachtelung von gespachtelten/farbbeschichteten zweiseitigen Betonstützen zur Vorbereitung einer neuen Beschichtung.

Abwicklung von ca. 0,60 cm

255,000 m *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 02.01.010 02.01.012 Putz, Spachtelung, Ausbesserungen Kleinflächen Spachtelung von Schäden in nicht zusammenhängenden Kleinflächen auf gespachtelten/ farbbeschichteten Betonstützen, die Anschlussflächen sind so nachzuarbeiten, dass Absätze vermieden werden. Flächengröße bis 0,1m2

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 16 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge SpachtelungEinheit von Schäden in nicht zusammenhängenden KleinflächeEinheitspreis inGesamtpreis in ten/ EUR
n aufgesp EURachtel

Nr.) farbbeschichteten Betonstützen, die Anschlussflächen sind so nachzuarEbUeRiten, dass AbsäEtUzRe vermieden werden. Flächengröße bis 0,1m2

100,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 02.01.010 02.01.013 Putz, Spachtelung, Ausbesserungen Kleinflächen Spachtelung von Schäden in nicht zusammenhängenden Kleinflächen auf gespachtelten/ farbbeschichteten Betonstützen, die Anschlussflächen sind so nachzuarbeiten, dass Absätze vermieden werden. Flächengröße bis 0,5m2

50,000 St 02.01.014 Stützen-/Laibungsanschluss mit Eckschutzprofil über Abfasung Herstellen des seitlichen Anschlusses im Stützenbereich zur Überbrückung des Abstands zum Fensterrahmen gemäß Detailplanung DT304.

Vorbereitung & Abfasung: Vorhandene Abfasung der Betonstütze mittels geeignetem Füllmörtel/ Spachtelmasse auffüllen.

  • Abschlussprofil & Dichtband: Liefern und Montieren eines Putz-Eckprofils mit Papierummantelung zur Ausbildung einer sauberen, stoßfesten Abschlusskante, Papierflansche ca. 40mm, Profilstreifen aus verzinktem Stahl von innen auf das Papier geklebt (z.B. MDB "paper corner bead 5301" oglw.). Einzukalkulieren ist das Einlegen/Anbringen eines weißen, vorkomprimierten Fugendichtbandes (Kompriband) zwischen Fensterrahmen und dem Abschlussprofil zur schall- und zugdichten, entkoppelten Fugenverbindung

-.Spachtelung : Sauberes Verspachteln und Beispachteln des Abschlussprofils und der abgefasten Kanten im Übergangsbereich auf Qualitätsstufe Q2.Bündigschleifen der gespachtelten Übergänge.

Ausführungsort: EG bis 3. OG, gemäß Detailplanung DT304/306

Abrechnungseinheit: Abrechnung nach tatsächlicher Länge in Meter

910,000 m

Gesamtbetrag:

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 17 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 02.02 Wand- und Deckenanstriche

*** Bezugsbeschreibung 02.02.001 Erstbeschichtung Stützen Beton - gespachtelt, scheuerbeständig Innenwandfarbe mit Bindemittel aus Kunststoff-Latex zur Zwischen- und Schlussbeschichtung, lösemittel- und weichmacherfrei, diffusionsfähig, sd-Wert < 0,1m, wasserverdünnbar, umweltschonend und geruchsarm.

Die Beschichtung erfolgt auf den vertikalen Stützen mit Flächenbreiten von ca. 30cm.

Untergrund: Dispersionsspachtel auf Beton Q2 gespachtelt

Die Raumhöhe ca. 3,00 m

Die angebotene Wand- und Deckenfarbe muss mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" ausgezeichnet sein und mindestens folgende Eigenschaften nach DIN EN 13300 aufweisen:

Nassabrieb: Klasse 1, DIN EN 13300 (scheuerbeständig)

Kontrastverhältnis: Deckvermögen Klasse 1 DIN EN 13300 (über 99,5)

Glanzgrad: matt

Maximale Korngröße: fein

Farbton: helltönig nach RAL 9010

575,000 m2 *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 02.02.001 02.02.002 Überholungsbeschichtung Wände, Sanitärräume, Untergrund Kalkzementputz, scheuerbeständig Überholungbeschichtung Wände

Untergrund: Kalkzementputz

45,000 m2 *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 02.02.001 02.02.003 Überholungsbeschichtung Wände, Heizkörpernischen, Untergrund Kalkzementputz, scheuerbeständig Überholungbeschichtung Wände - Heizkörpernischen

Untergrund: Kalkzementputz

Die Ausführung erfolgt überwiegend in Kleinflächen sowie im Brüstungsbereich. Die vorhandenen Heizkörper verbleiben in montiertem Zustand und werden nicht demontiert. Die Arbeiten müssen unter beengten Platzverhältnissen (Hinterfahrung der Heizkörper) ausgeführt werden. Das staubfreie Arbeiten ist zu gewährleisten.

400,000 m2 *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 02.02.001 02.02.004 Erstbeschichtung Gipskartonergänzungen, Untergrund Gipskarton, scheuerbeständig Erstbeschichtung von Gipskartonergänzungen im Bereich der Fenster.

Untergrund: Gipskarton

30,000 m2 *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 02.02.001 02.02.005 Überholungsbeschichtung Wände, Untergrund Gipskarton, scheuerbeständig Überholungsbeschichtung

Untergrund: Gipskarton

50,000 m2 *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 02.02.001 02.02.006 Überholungsbeschichtung Treppenhauswände, Untergrund Kalkzementputz Überholungsbeschichtung an den Treppenhaus-Aussenwänden,

Untergrund: Kalkzementputz.

Raumhöhe ü. 2. Podest ca. 6,00 m.

Der erhöhte Aufwand ist einzukalkulieren.

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 18 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 70,000 m2 *** Bezugsbeschreibung 02.02.007 Erstbeschichtung Decken, Untergrund Gipskarton, scheuerbeständig Innenwandfarbe mit Bindemittel aus Kunststoff-Latex zur Zwischen- und Schlussbeschichtung, lösemittel- und weichmacherfrei, diffusionsfähig, sd-Wert < 0,1m, wasserverdünnbar, umweltschonend und geruchsarm.

Untergrund: Gipskarton Q2

Die Raumhöhe ca. 3,00 - 3,50m

Kenndaten nach DIN EN 13 300

Nassabrieb: Klasse 2, (scheuerbeständig)

Kontrastverhältnis: Deckvermögen Klasse 1

Glanzgrad:seidenmatt

Maximale Korngröße: fein

Farbton: helltönig nach RAL 9010

Einschließlich hoch wasserdampfdurchlässiges Grundiermittel für vorgenannten deckenden Grundanstrich, wasserverdünnbar, umweltschonend, geruchsfreundlich und haftvermittelnd.

Ausführungsort: Flure EG bis 3.OG

100,000 m2 *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 02.02.007 02.02.008 Erstbeschichtung Deckenfriesstreifen, Untergrund Gipskarton, scheuerbeständig Erstbeschichtung im Bereich der neu ergänzten schmalen Deckenfriese aus Gipskarton.

Breite der horizontalen Deckenfriese: ca. 20 cm.

Ausführungsort: Flur 1.OG Südflügel

6,000 m2 *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 02.02.007 02.02.009 Überholungsbeschichtung Decken, Untergrund Gipskarton, scheuerbeständig Als Überholungsbeschichtung Decken

Untergrund Gipskarton

Ausführungsort: Flure EG bis 3.OG

40,000 m2 02.02.010 Fugendichtung innen, Acryl, 15 mm Elasto-plastische Verfugung der Anschlüsse mit Dichtstoff auf Acryldispersionsbasis (überstreichbar), inkl. reinigen, abkleben und grundieren. Fugen anschließend glätten.

Fugenbreite: 15mm

1.500,000 m 02.02.011 Nassraum, fungizid, Mehrkosten Zusatzmittel mit fungizider Wirkung für Anstriche in Nassräumen; als Mehrkosten.

45,000 m² 02.02.012 Absperranstrich, Mehrkosten Absperranstrich auf vorhandenen Untergründen.

Abrechnung je m² tatsächlich ausgeführter Fläche.

50,000 m²

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 19 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 03 Bodenbelagsarbeiten

Hinweistext Bodenbelagsarbeiten Baubeschreibung

Die nachfolgende Leistungsbeschreibung umfasst die Arbeiten zur Wiederherstellung und Ergänzung der Fußbodenbeläge im Erdgeschoss nach dem Austausch der Fenster- und Türelemente.

Entsprechend der Bestandsbestimmung werden im Flur F.EG.02.01 die durch den Fenstertausch entstandenen Fehlstellen entlang der Fassadenfront sowie in den Nischenbereichen zwischen den Stützen durch einen neuen Linoleumbelag ergänzt. Die Arbeiten beinhalten außerdem die Verfüllung der Sockellücke mittels Porenbeton und Randdämmstreifen, die Untergrundvorbereitung sowie das präzise Anarbeiten an die verbleibenden Heizungsrohre und den Bestandsbelag.

An den zwei Haupteingängen im Erdgeschoss werden im Übergang zu den neuen Außentüren passgenaue Betonwerksteinergänzungen im Dünnbettverfahren eingebaut und dauerelastisch zum Bestand und zum Türprofil verfugt.

Folgende Unterlagen, welche Bestandteile der Leistungsbeschreibung sind, liegen der Ausschreibung bei:

Ausführungsplanung des Architekten Übersichtspläne:

  • Lageplan zur Baustelleneinrichtung

  • Ausführungspläne Hochbau Grundriss EG

  • Detailplanung Fußbodenaufbau Linoleum

03.01 Bodenbelagsarbeiten

03.01.001 Rückbau und Entsorgung Linoleumbelag - Flur F.EG.02.01 Vorhandenen, vollflächig verklebten Linoleum-Bodenbelag entlang der Fassadenfront in den Nischenbereichen zwischen den bestehenden Stützen aufnehmen, aus dem Gebäude transportieren und einer fachgerechten Entsorgung nach

AVV 17 09 04 "gemischte Bau- und Abbruchabfälle" zuführen.

Kleberreste, labile Ausgleichmassen o. ä. sind rückstandslos abzustoßen bzw. abzuschleifen.

Inkl. aller Dehnfugenprofile des Bestands.

Der Abbruch erfolgt linear parallel zur Außenfassade in einer Breite von ca. 20 cm bis zur Innenkante der Stahlbetonstützen, der übrige Belag bleibt erhalten, es ist in exakt sauberer Schnitt am Übergang zwischen der Bestandsfläche und der abzureißenden Fläche auszuführen.

Bodenbelag: Linoleum

Die Heizungssockelleisten aus wasserführenden Stahlrohren (b=ca.3, h=ca.5cm müssen im Bereich der Heizkörper (Außenwände) erhalten bleiben. Der Linoleumbelag ist sauber entlang der Sockelrohre abzutrennen. Der Mehraufwand ist hier miteinzukalkulieren.

Inkl. Trennung der Abfallfraktionen nach KrWG,

Trennung und Dokumentation nach GewAbfV,

Bereitstellung, inkl. Transport- und Entsorgungskosten.

Abrechnungseinheit: m

20,000 m 03.01.002 Rückbau und Entsorgung Linoleumbelag - Flur F.EG.02 Vorhandenen, vollflächig verklebten Linoleum-Bodenbelag entlang der Fassadenfront im Flur F.EG. 02 auf einer Länge von 2,5 m aufnehmen, aus dem Gebäude transportieren und einer fachgerechten Entsorgung gemäß AVV 17 09 04 ("gemischte Bau- und Abbruchabfälle") zuführen.

Inkl. Trennung der Abfallfraktionen nach KrWG,

Trennung und Dokumentation nach GewAbfV,

Bereitstellung, inkl. Transport- und Entsorgungskosten.

Abrechnungseinheit: m²

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 20 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 6,000 m² 03.01.003 Untergrund reinigen, grobe Verschmutzung Untergrund von groben Verschmutzungen wie Bauschutt, Ölrückständen etc. trocken reinigen und angefallenen Schmutz beseitigen, soweit es eine Besondere Leistung ist.

10,000 m² 03.01.004 Untergrund vorbereiten, Grundierung Untergrund vorbereiten; Untergrund im Bereich der zu erneuernden Bodenbelagsflächen von groben Verschmutzungen, wie Mörtel- und Farbreste reinigen, wenn sie von anderen Unternehmen stammen.

Auf vorhandenem Estrich eine 2-Komponenten-Epoxydharzgrundierung vollflächig auftragen und mit Quarzsand satt abstreuen, nach Trocknung den überschüssigen Quarzsand absaugen und entsorgen.

10,000 m² 03.01.005 Untergrund vorbereiten, Sockelunterbau aus Porenbeton mit Randdämmstreifen Herstellen einer druckfesten Unterkonstruktion/ Sockelunterfütterung im Übergangsbereich zwischen dem neu montierten Fensterelement aus Holz, dem Bestandsboden und den parallel verlaufenden Heizungsrohren gemäß Detailplanung.

  • Geometrie + Ausführung:

Gesamtlänge: ca. 18,90 m, unterbrochen von senkrechten Betonstützen

Querschnitt/Abmessung:

Höhe ca. 120 mm / Breite: ca. 160 mm.

Randdämmstreifen: Liefern und umlaufendes Anbringen eines Randdämmstreifens zur thermischen und akustischen Entkopplung gegenüber dem Fensterrahmen, den Bestands-Heizungsrohren und den angrenzenden Massivbauteilen.

Material + Verlegung: Liefern und passgenaues Einbauen von Porenbeton-Steinen (Ytong oder gleichwertig), Festigkeitsklasse mind. PP2 / P 0,4.Vollflächiges und hohlraumfreies Ansetzen/ Verkleben der Porenbeton-Passstücke mit systemkonformem Dünnbettmörtel / Porenbetonkleber auf dem tragfähigen Untergrund.

Passgenaues Zuschneiden und Ausklinken im Bereich des Fensterrahmensockels.

Oberflächenvorbereitung: Einbauen der Oberkante als Vorbereitung für nachfolgende Spachtel- und Bodenbelagsarbeiten vertieft um ein planebenen Einbau des Belages zu gewährleisten.

Besonderheiten:Sorgfältiges Arbeiten im Nahbereich der verbleibenden Bestands- Heizungkörperanbinderohre (Rohre verbleiben unbeschädigt im Bestand).I nklusive aller Verschnitte, Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten von Materialresten.

20,000 m 03.01.006 Unebenheiten ausgleichen, faserarmierter Spachtelmasse für Linoleum Unebenheiten auf vorbereitete Fußbodenflächen mit einer faserarmierter Spachtelmasse, ca. 5 mm, ausgleichen, inkl. schleifen mit Absaugvorrichtung.

An Übergangsbereichen zum Bestandsbelag Linoleum ist der Untergrund durch schleifen bzw. spachteln so anzugleichen, dass eine flächenbündige Verlegung des Bodenbelages gewährleistet ist.

13,000 m² 03.01.007 Zulage Verfüllen vorhandener Ausbrüche im Estrich mit Epoxidharz Zulage zu den Vorarbeiten für das fachgerechte, kraftschlüssige Verfüllen von verbliebenen Einzelbohrlöchern der rückgebauten Heizkörperkonsolen im Bestandsestrich

Lochdurchmesser ca. 3 cm, Tiefe bis ca. 10 cm

Gründliches Aussaugen zur vollständigen Entfernung von Bohrstaub und losen Partikeln

Hohlraumfreies Verfüllen und bündiges Spachteln mit 2K-Epoxidharz (EP-Rissharz / EP-Mörtel)

Oberflächenbündiges Abziehen zur Vorbereitung der Spachtelarbeiten

18,000 St 03.01.008 Unebenheiten im Estrich für Betonwerkstein Estrich mit Unebenheiten nach Freilegen durch Abbruch Türelemente abschleifen, im Mittel bis 10 mm. Der Einsatz von Schleifgeräten mit Absaugvorrichtung ist zwingend vorgeschrieben.

3,000 m²

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 21 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 03.01.009 Ergänzung Estrich durch Epoxidharzestrich, Eingangstür, 250 x 30 cm Die Fläche befindet sich im Innenbereich vor der Eingangstüre, der neue Estrich ist zwischen Schwelle Eingangstüre und Profil Sauberlaufzone im Innenbereich (Sauberlaufmatte) einzubringen, inkl. Anarbeitung an Türschwelle und Profil Sauberlaufzone.

Maße der zu ergänzenden Flächen:

Länge: bis ca. 250 cm

Breite: bis ca. 35 cm

Estrichdicke : ca. 60mm

Einbauort: Eingangstüre EG

2,000 St *** Bezugsbeschreibung 03.01.010 Ergänzen des Betonwerkstein Bodenbelag Eingagsbereich, Innenbereich Eingang Süd Verlegen Betonwerkstein im Dickbett zwischen Schwelle neu eigebaute Eingangstüre und Abschlussprofil Sauberlaufzone Innen (Sauberlaufmatte), Bestandsplatten wieder einbauen. Fehlstellen sind durch neue Platten zu ersetzen, Farbe ist dem Bestand anzupassen.

(Mittelkorn, rötlicher Grund, schwarze/weiße/farbige Körnung)

Plattenformate Eingangsbereich 30x30cm

Maße der zu verlegenden Fläche (Abrechnungsgrundlage)

Länge: ca. 250 cm

Breite: ca. 35cm

Ausführungsort: TH.EG:F

1,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 03.01.010 03.01.011 Ergänzen des Betonwerkstein Bodenbelag Eingagsbereich, Innenbereich, Eingang Nord Maße der zu verlegenden Fläche (Abrechnungsgrundlage)

Länge: ca. 250 + 150 cm

Breite: ca. 35cm

Ausführungsort: T.EG.B

1,000 St 03.01.012 Ergänzen des Betonwerkstein Sockelleisten Eingagsbereich, Innenbereich Fachgerechtes Ergänzen und Anpassen von Sockelleisten aus Betonwerkstein in Kleinflächen im Eingangsbereich. Verlegung in Dickbettmörtel, Material, Farbe und Oberflächenstruktur passend zum bestehenden Belag.

Inklusive Untergrundvorbereitung, Anarbeiten an den Bestand sowie dauerelastischem Verfugen des unteren Anschlusses zum Bodenbelag mit Silikon und des oberen Wandanschlusses mit überstreichbarem Acryl.

Höhe Sockelleisten: 7,5 cm

Abrechnungseinheit: m

Ausführungsort: T.EG.B + TH.EG:F

5,000 m *** Bezugsbeschreibung 03.01.013 Ergänzen des Linoleumbelags, Flur - Innenbereich linear Fachgerechtes Liefern und Verlegen eines Linoleumbelags als Teilergänzung im Flurbereich entlang der ausgetauschten bodentiefen Fenstern (Breite ca. 40 cm) inklusive passgenauem Anarbeiten an den verbleibenden Bestandsbelag.

  • Linoleumbelag (Bahnenware), Beanspruchungsklasse mind. 34/43 (für stark frequentierte Schulflure).

  • Gesamtdicke: 2,5 mm (bzw. passend zur Dicke des Bestandsbelags).

  • Farbton / Dekoration: Nach Musterkarte des Auftraggebers, größtmögliche Angleichung an den

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 22 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  • Farbton / Dekoration: Nach Musterkarte des Auftraggebers, größtmögliche Angleichung an den Bestand.

Ausführung:

  • Passgenaues Zuschneiden des Ergänzungsstreifens entlang der Fassadenfront.

  • Vollflächiges Verkleben mit einem emissionsarmen, lösemittelfreien Dispersionklebstoff.

  • Anarbeiten an den Schnittbereich des Bestandsbelags.

  • Das Anpassen der Nahtstelle zwischen Neu- und Bestandsbelag ist einzukalkulieren.

  • Herstellen einer dauerhaft dichten Naht mittels Schweißschnur (Thermisches Verschweißen) im passenden Farbton, inklusive sauberem Abstechen der Schweißraupe.

  • Inklusive Verschnitt, Einpassarbeiten im Bereich von Fassadenprofilen/Pfosten/ Betonstützen und sorgfältigem Anrollen des Belags.

  • Gesamtlänge der Anarbeitungsstrecke: ca. 19,50 m

  • Streifenbreite: ca. 40 cm

Ausführungsort: Flur EG F.EG.02.01

Abrechnungseinheit: m

20,000 m *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 03.01.013 03.01.014 Ergänzen des Linoleumbelags, Flur F.EG.02 - Innenbereich Fachgerechtes Liefern und Verlegen eines Linoleumbelags als Teilergänzung im Flurbereich F.EG. 02 in einer Breite und Länge von ca. 2,5 m inklusive passgenauem Anarbeiten an den verbleibenden Bestandsbelag.

Ausführungsort: Flur EG F.EG.02

Abrechnungseinheit: m²

6,000 m² 03.01.015 Zulage Anarbeiten Linoleumbelag an die Bestands-Heizungsleitung Zulage zur Linoleumverlegung für das handwerklich präzise, passgenaue Zuschneiden, Ausklinken und Anarbeiten des neuen Linoleumbelags entlang der durchlaufenden, im Bestand verbleibenden Heizungsrohre und den neuen Fenstern.

Einschließlich suberer Versiegelung mit dauerelastischem Dichtstoff auf Silkionbasis, Farbe abgestimmt auf den Belag, einschl. Hinterfüllung.

30,000 m 03.01.016 Anarbeiten Linoleum an Heizungskonsolen Anarbeiten des Belages an Heizungskonsolen.

Durchmesser : 50 bis 80mm

18,000 St 03.01.017 Fugenverschluss an Türzarge, Silikon Fugenverschluss zwischen Fußbodenbelag und Zarge, bzw. Zarge und Sockelleiste mit Hinterfüllung der Fugen.

Material : Silikon

Farbe : transparent grau

Fugenbreite : 6 - 8 mm

Abrechnung erfolgt jeweils pro Türzarge (zwei Seiten) mit einer Maulweite bis ca. 30cm

4,000 St

Gesamtbetrag:

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 23 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Gesamtbetrag:

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 24 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 04 Fliesenarbeiten

Hinweistext Fliesenarbeiten Hinweistext Fliesen

Die nachfolgende Leistungsbeschreibung umfasst die Fliesenarbeiten in den Sanitärräumen vom EG bis zum 3.OG nach dem Austausch der Fenster- und Türelemente. Als Ergänzung sind die Fliesenbeläge entlang der Fensterbrüstungen sowie in den Laibungsbereichen wiederherzustellen.

Die Arbeiten beinhalten den Rückbau eines Fliesenstreifens mit einer Höhe von ca. 40 cm unterhalb der Fensterbrüstungen sowie die anschließende Ergänzung der Fliesenflächen in gleicher Lage. Zusätzlich sind die Fliesenbeläge in den seitlichen Laibungsbereichen sowie im Bereich der Fensterbänke wiederherzustellen bzw. zu ergänzen.

Die neu zu verlegenden Fliesen sind entsprechend dem vorhandenen Fugenbild und der Ausrichtung der Bestandsfliesen auszuführen. Die Fugenfarbe ist entsprechend dem Bestand auszuführen und vor Ausführung zur Bemusterung vorzulegen.

Als Untergrund für die Wandfliesen dienen verputzte Mauerwerkswände sowie Stahlbetonwände. Der vorhandene Putz in den Sanitärbereichen besteht aus Kalkzementputz.

Folgende Unterlagen, welche Bestandteile der Leistungsbeschreibung sind, liegen der Ausschreibung bei:

  • Lageplan zur Baustelleneinrichtung

  • Ausführungspläne Hochbau Grundriss EG

04.01 Fliesenarbeiten Ergänzungen

04.01.001 Rückbau und Entsorgung Wandfliesen unterhalb der Fenster bis 40cm Rückbau von vorhandenen Wandfliesen im Sanitärbereich entlang der Fensterbrüstung und in den Laibungsbereichen als Vorbereitung für den Fensteraustausch.

Streifen Höhe: bis ca. 40 cm unterhalb der Fensterbrüstung (entspricht ca. den obersten 2,5 Fliesenreihen) sowie in den seitlichen Laibungen.

Erschütterungsarmer Rückbau der Wandfliesen inkl. Ansetzmörtel-/Kleberreste bis auf den tragfähigen Untergrund (Mauerwerk/Putz).Sauberer Trennschnitt (Einschneiden der Fuge) zur darunter verbleibenden Fliesenfläche, um eine Beschädigung der verbleibenden Fliesenreihen zu vermeiden.

Einschl. Reinigung des Untergrundes von grober Verschmutzung, einschl. Entsorgung des anfallenden Bauschutts zur Vorbereiung der Neuverlegung.

Aufnehmen, Ausladen und Abtransport des Abbruchmaterials. Fachgerechte Entsorgung nach AVV 17 01 07 (Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik).

Inklusive aller Transport-, Container- und Deponiegebühren.

30,000 m² 04.01.002 Tiefengrundierung, auf Stahlbetonwandflächen Saugfähige Untergründe auf Stahlbetonwandflächen und ALtputzflächen zum Verlegen der Wandfliesen vollflächig mit einer Tiefengrundierung versehen.

für alle nachfolgenden Anforderungen, auch Nassbereich

30,000 m² 04.01.003 Untergrundausgleich, grob, Wand 10mm Größere Unebenheiten des Untergrundes durch Aufbringen einer Ausgleichsspachtelung egalisieren.

Schichtdicke : bis 10 mm

Ausführung nur nach vorheriger Absprache und Festlegung mit der Bauleitung.

Abrechnung nach tatsächlich zu bearbeitender Fläche.

30,000 m² 04.01.004 Abdichtung, Wand, W1, flü. 2komp. mineralische Dichtschlämme, auf Putz Ausführen einer flächigen Verbundabdichtung auf der frisch ausgeglichenen Wandfläche unterhalb und seitlich der Fensterbrüstung in den Sanitärräumen als Untergrund für den nachfolgenden Fliesenbelag im Dünnbettverfahren.

Ausführung gemäß DIN 18534 (Abdichtung von Innenräumen).Wassereinwirkungsklasse: W1-I (

Liefern und Auftragen einer flexiblen, 2-komponentigen, mineralischen Dichtschlämme (MDS) oder

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 25 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Liefern und Auftragen einer flexiblen, 2-komponentigen, mineralischen Dichtschlämme (MDS) oder rissüberbrückenden Flüssigabdichtung.Der Auftrag erfolgt in mindestens zwei Arbeitsgängen / Lagen (kreuzweise) zur Gewährleistung der geforderten Mindesttrockenschichtdicke.Einarbeiten eines elastischen, systemzugehörigen Dichtbandes in die erste Abdichtungslage im Eck- und Anschlussbereich zum neuen Fensterprofil / Fenstersockel.

Untergrund:Frisch erstellter, ausreichend ausgetrockneter Zement-Ausgleichsputz / Wandspachtel.

Höhe / Abmessung:Im gesamten Bereich des ausgetauschten/ergänzten Fliesenbelags (ca. 40cm

Höhe unter der Brüstung sowie seitliche Laibungen).

Nachweise: Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) bzw. die Zulassung des Abdichtungssystems ist der Objektüberwachung vor Ausführung unaufgefordert vorzulegen

Angebotenes Fabrikat: '.........'

30,000 m² 04.01.005 Dichtband für Wandabdichtung Abdichtung an Wandanschlüssen (Innen- und Aussenecken) herstellen, senkrecht + horizontal.

Dichtband - Spezialgummi vlieskaschiert an den Anschlussbereichen in die frische Kunststoff- Dispersion- Abdichtung einlegen, Überlappungen ausführen, eingeklebtes Band mit frischer Abdichtung überstreichen.

Obenbenannte flü. 2komp. Abdichtungen mit erhöhter Anforderung im Nassbereich und im Bereich mit flü. 2komp. Abdichtung.

im Wand und Bodenbereich / senkrecht und waagrecht

Wassereinwirkungsklasse : W2-I

Position gilt für alle Untergründe.

10,000 m 04.01.006 Wandfliesen, glasiertes Steinzeug, Dünnb, 15/15 Wandfliesen aus glasiertem Steinzeug, in Innenräumen auf vorbereiteten Untergründen mit hydraulisch erhärtendem Kleber verlegen. incl. aller notwendigen Zuschnitte und Verfugung

Material: trockengepreßte keramische Fliesen nach DIN EN 14411 Gruppe B1B, Fliesenscherben weiß, Ausgleich erfolgt über Fliesen im Feld.

Format : Rastermaß 15/15 cm

Oberfläche : eben, matt, glasiert

Farbton : weiß, ähnlich RAL-Ton 9003 passend zu den Bestandsfliesen.

Fugenmörtel : Deco-Flexfuge, wasserundurchlässig, schmutzabweisend, Farbton silbergrau/ lichtgrau nach Bemusterung, passend zu Bestand.

Einbauort : WC´s, EG bis 3.OG

Einbauhöhen :

WC-Anlagen: bis ca. 1,50m über OKFF

Angebotenes Fabrikat: '.........'

30,000 m² 04.01.007 Zulage Wandfliesen, 15/15, schmale Flächen Zulage zu den vorbenannten Wandfliesen 15/15 für die Verlegung im Bereich der Leibungen, Fensterbänke, Pfeilervorlagen, freien Wandenden und ähnliches.

Zulage gilt für o.g. Flächen mit einer Breite kleiner 30cm.

10,000 m 04.01.008 Eckschutzprofil, Edelstahl V4A, viertelgerundet Eckschutzprofil viertelgerundet, Edelstahl V4A, zum Einfliesen, an horizontalen oder vertikalen Kanten / Aussenecken. Passend für die beschriebenen Wandfliesenflächen.

Material : Edelstahl V4A

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 26 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Material : Edelstahl V4A

10,000 m 04.01.009 Fugenverschluss, dauereleastisch, Silikon Fugenverschluss in Innenräumen, an horizontalen und vertikalen Wand- und Bodenanschlüssen, an Einläufen, Türzargen, Fenstern, Revisionsklappen, Eckschutzschienen und sonstigen Einbauteilen und Anschlüssen, Innen- und Aussenecken einschl. Vorreinigung und Hinterfüllung der Fugen.

Fugenbreite : 4 - 10 mm i.M.

Fugenfarbe : hellgrau/ silbergrau/ lichtgrau, passend zur jeweiligen Fugenfarbe

Fugendichtmasse : Silikon dauerelastisch Sanitär-Silikon, fungizid eingestellt

25,000 m 04.01.010 Fliesenabschluss, Ausbildung Mörtelfuge, überstreichbar Ausbildung Mörtelfuge als Fliesenabschluss in Innenräumen, horizontal und vertikal, überstreichbar, incl. Vorreinigung und Hinterfüllung der Fugen.

Fugenbreite : 8-15 mm i.M.

Ausführung : abgeschrägt zur Wand.

für alle freien Fliesenbelagsenden, welche nicht mit einem Abschlussprofil eingefasst sind (Übergänge zur Oberwand)

20,000 m 04.01.011 nachträgliches Ersetzen von Fliesen Nachträgliches Herausschneiden, Ersetzen und Verfugen von Fliesen, für alle vorbeschriebenen Wand-, Sockel- und Bodenfliesen.

Ausführung nur nach vorheriger Absprache und Festlegung mit der Bauleitung.

10,000 St

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 27 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 05 Sonstiges

05.01 Stundenlohnarbeiten

05.01.001 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung und Bestätigung des AG ausführt werden.

Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.) sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten. Zuschläge für Überstunden sind eingerechnet, Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht eingerechnet.

Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

5,000 h 05.01.002 Stundenlohnarbeiten Helfer Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung und Bestätigung des AG ausführt werden.

Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.) sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten. Zuschläge für Überstunden sind eingerechnet, Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht eingerechnet.

Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

5,000 h

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

LV: Trockenbau- und Malerarbeiten + Innenausbau Seite: 28 Datum: 12.08.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

01 Trockenbauarbeiten 01.01 Vorarbeiten - Schutzmaßnahmen 01.02 Trockenbaudecken 01.03 Trockenbauwände 02 Malerarbeiten 02.01 Vorarbeiten 02.02 Wand- und Deckenanstriche 03 Bodenbelagsarbeiten 03.01 Bodenbelagsarbeiten 04 Fliesenarbeiten 04.01 Fliesenarbeiten Ergänzungen 05 Sonstiges 05.01 Stundenlohnarbeiten

Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):

Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts

der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung der Änderung durch

Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 ist es verboten öffentliche Aufträge

oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche

Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz

8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter

die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter

Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie

2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG

fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge

mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische

Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %

unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen

gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen

oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen

handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer,

Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die

öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).

Version 27.04.2022 Seite 1 von 1

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)

c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Keibelstraße 36

1 0_ 1_7 8 _ _ B e r_lin_______________

(Ausschreibende Stelle)

(Ausschreibende Stelle)

BI

M Berliner Immobilienmanagemen t G m b H
Keibelstraße 36
10178 Berlin
Tel: (03003) 09/091061666 - 24 2 9
Fax: + 4(093 300)9 9001166661 6166868
einkauf@bim-berlin.de

Berlin, 1 2 .0 8 . 20 2 6

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOB)

Es schreibt Ihnen:
Nazan N u r ya k

Baumaßnahme H ar tm an nsweilerweg 29 in 14163 Berlin

P lg . S a n ierung Fenster und Fassade Hs. 1

Angebot für: Tr o ck e n bauarbeiten_Ausbauarbeiten

B 2 10 4 5 -3_0_3_9_8_0_0_1-0_0_1-3_4_2_-0_1__________________________________________

_____________________________________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben.

Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Bauleistung soll

im Offenen Verfahren

vergeben werden.

1. Auftraggebende L a n d B erlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)

Stelle:

c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Keibelstraße 36

10178 Berlin

2. Vergabeunterlagen : Alle maßgeblichen Vergabeunterlagen sind in dem beigefügten Vor-

druck "Angebot" aufgeführt. Soweit einzelne dieser Unterlagen hier

nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden Stelle einge-

sehen /angefordert werden.

3. Auskunft über Ver- B IM B erliner Immobilienmanagement GmbH

gabeunterlagen, etwa-

Keibelstr. 36 10178 Berlin

ige Ortsbesichti- Telefon: , Telefax:

030901661668

gungen, Anforderung E-Mail:

zusätzlicher Unter- werktags, außer Sonnabend, auf Terminvereinbarung

lagen u. dergl.:

Version 18.10.2018 Seite 1 von 4

4. Angebotsfrist: Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist

am 1 5 .0 9 . 2 0 2 6 um 0 9 :1 0 Uhr

vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/ oder Erklä-

rungen, elektronisch signiert oder in Textform auf die Vergabeplatt-

form des Landes Berlin hoch zu laden. Bei elektronischer Angebots-

übermittlung in Textform ist die Person des Erklärenden zu benennen.

Die Abgabe von Angeboten in anderer Form (z.B. Papierform)

ist nicht zugelassen. Angebote, die nicht wie gefordert in

elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Ber-

lin eingereicht werden, sind gemäß §16 EU i.V.m. § 13 EU Abs.

1 Nr. 1 VOB/A auszuschließen!

Version 18.10.2018 Seite 2 von 4

5. Vorlage von Nachwei- Für die Eignungsprüfung hat der Bieter für sich und gegebenenfalls für

sen zur Eignungsprü- Nachunternehmer seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachzuwei-

fung: sen.

Der Nachweis der Eignung kann entweder

- durch einen Eintrag im ULV und zusätzlich der Vorlage der voll-

ständig ausgefüllten Selbstauskunft

oder

- durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von

Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) und zusätzlich der

Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft

oder

- durch Vorlage der Eigenerklärung und zusätzlich der Vorlage der

vollständig ausgefüllten Selbstauskunft

oder

- durch Vorlage der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung

(EEE)“ und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten

Selbstauskunft

geführt werden.

Folgende sonstige Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:

Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen

durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

6. Aufteilung in Lose: nein

ja, Angebote können abgegeben werden für

ein Los mehrere Lose alle Lose

7. Nebenangebote:

zugelassen nicht zugelassen

ausnahmsweise zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot

Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als sol-

che deutlich gekennzeichnet werden.

8. Bindefrist Die Bindefrist endet am

15.11.2026

9. Umfang der Leistung, Angaben in den Vergabeunterlagen

Ausführungsort (Bau-

stelle), Ausführungs-

zeit, Sicherheitsleis-

tung, Zahlungsbedin-

gungen

Version 18.10.2018 Seite 3 von 4

10. Kriterien für die Auf Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe

tragserteilung bei von § 16 d EU Abs. 2 VOB/A erteilt, bzw. unter Berücksichtigung der

Haupt- und Nebenan- nachfolgenden Kriterien erteilt:

geboten:

Nr. Kriterium Gewichtung

in %

11. Bei Vergabe nach Absendetag der Bekanntmachung:

EU-Richtlinien:

12. Bei Vergabe nach EU- Prüfstelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebe-

Richtlinien stimmungen:

Vergabekammer des Landes Berlin

Martin-Luther-Straße 105

10825 Berlin

Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wol-

len, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künfti-

ger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Nazan Nuryak

Einkauf

(Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.)

Version 18.10.2018 Seite 4 von 4

Checkliste der zu bearbeitenden und einzureichenden Unterlagen

• Angebot (Bauleistungen) einschließlich aller Vertragsbedingungen

• Leistungsverzeichnis mit Preisen

• Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)

• Angaben zur Preisermittlung

• Eignungsbogen für Bewerber/Bieter (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)

• Selbstauskunft Bewerber/Bieter

• Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur

Eignung (wenn keine Eintragung in einem ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von

Bauunternehmen vorliegt)

oder

Mitteilung der Nummer des Eintrags in einem amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV)

bzw. in einer anerkannten Präqualifizierungsdatenbank

oder

Mitteilung der Nummer des Eintrags im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

oder

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

• Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird)

• Nebenangebote (falls zugelassen)

• Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte

• Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele

• Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000, - EUR

netto)

Version 15.07.2026 Seite 1 von 2

Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes zusätzliche Unterlagen:

• Verzeichnis der Nachunternehmer

• Selbstauskunft der Nachunternehmer

• Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)

• Sonstige Nachweise:

Version 15.07.2026 Seite 2 von 2

Bewerbungsbedingungen (BwB)

für die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB

Hinweis

Das Vergabeverfahren erfolgt gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für

Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen"

(VOB/A, Abschnitt 1) oder gemäß der „Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich

der Richtlinie 2014/24/EU“ (VOB/A-EU, Abschnitt 2).

1 Mitteilung von Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in den

Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,

Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es den Auftraggeber unverzüglich vor

Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Kommunikation

Bewerber-/Bieterfragen oder Bieterinformationen sind im Rahmen eines elektronischen

Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln.

3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer

unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen des

Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter

wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

4 Angebot

4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

4.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.

Das Angebot ist elektronisch nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen

mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit

einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu übermitteln. Für

den Ausnahmefall, dass Angebote in Papierform eingereicht werden können, ist das

Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.

4.3 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist

einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird

ausgeschlossen.

Version 05.09.2025 Seite 1 von 5

4.4 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist

zugelassen. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für jede Teilleistung

nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den

Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem

Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die

Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.

Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten

Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene

Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe

bestätigt.

Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein

vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.

4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise

enthalten. Die Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen

zweifelsfrei sein und alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

4.6 Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten

Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen.

4.7 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

4.8 Ist im Leistungsverzeichnis eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz

”oder gleichwertiger Art” versehen, und weicht der Bieter von dem bezeichneten Fabrikat

ab, so hat er die Gleichwertigkeit mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Macht der

Bieter keine besondere Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis angegebene Fabrikat

als angeboten.

4.9 Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne

Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des

geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der

Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen

geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen

verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei

denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“

auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.

Version 05.09.2025 Seite 2 von 5

Preisnachlässe ohne Bedingungen sind bei der Prüfung und Wertung rechnerisch nur zu

berücksichtigen, wenn sie im Angebotsschreiben an der dort bezeichneten Stelle

aufgeführt sind.

Preisnachlässe mit Bedingungen, z.B. die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen

angeboten werden (Skonti), sind bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt

für Preisnachlässe mit anderen von den Vergabeunterlagen abweichenden Bedingungen

(z.B. Verkürzung/Verlängerung von Ausführungsfristen, andere Zahlungsbedingungen).

Liegt eine Aufteilung in Teillose vor, können Bieter angeben, inwieweit sich der Preis bei

Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ermäßigt. Dieser Preisnachlass mit

Bedingung ist in die Wertung mit einzubeziehen.

Preisnachlässe als Betrag (Pauschale), sowie Preisnachlässe, die Nachträge ausschließen,

werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt.

Dies gilt nicht für Preisnachlässe als Betrag (Pauschale) auf einen angebotenen

Pauschalpreis.

Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen)

bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4.10 Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen

Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, bei dem Kriminalgericht oder

dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine

Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von

Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen

werden.

4.11 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote müssen als gesonderte Anlage beigefügt werden und als solche deutlich

gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der im Angebotsschreiben

bezeichneten Stelle aufzuführen.

Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die

Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend

zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich,

beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer

einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.

Version 05.09.2025 Seite 3 von 5

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen

Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat

er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser

Leistung zu machen.

5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses

beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach

Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch

Pauschalsumme).

5.4 Nicht zugelassene Nebenangebote, Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht

entsprechen oder nicht auf besonderer Anlage erstellt und als Nebenangebote deutlich

gekennzeichnet werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.

6 Bietergemeinschaften

6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform

abzugeben,

– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

– in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags

bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

– dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber

rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender

Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen

schriftlicher Weisung zu leisten,

– dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw.

fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

6.2 Sofern nicht öffentlich/im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von

Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus

aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

7 Nachunternehmer

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen

zu lassen, sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit der Angebotsabgabe das Verzeichnis

der Nachunternehmer sowie für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft

Nachunternehmer“ und der Eignungsbogen, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt,

einzureichen.

Version 05.09.2025 Seite 4 von 5

8 Auftragnehmerwechsel

Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu

beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz,

Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen

können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden

Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen

Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem

Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten

Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der

Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die

Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen

Vergabeverfahren vorgenommen.

Version 05.09.2025 Seite 5 von 5

Angebot (Bauleistungen)

Tel.:

Fax:

E-Mail: , den

(Name und Anschrift des Bieters)

An

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)

Ablauf der Bindefrist

c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Keibelstraße 36

am: 15.11.2026

10178 Berlin

(Anschrift der ausschreibenden Stelle)

Baumaßnahme: Hartmannsweilerweg 29 in 14163 Berlin

Plg. Sanierung Fenster und Fassade Hs. 1

Trockenbauarbeiten_Ausbauarbeiten

Angebot für:

B21045-30398001-001-342-01

- Leistungsverzeichnis mit Preisen

Anlagen:

- Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation

- Eignungsbogen für Bewerber/ Bieter (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)

- Selbstauskunft Bewerber/ Bieter

- Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der nicht

präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft

- Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet wird)

- Nebenangebote (falls zugelassen)

- Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte

- Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)

- Selbstauskunft der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)

- Eignungsbogen für Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen und der

Eignungsbogen den Vergabeunterlagen beigefügt)

- Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele (falls

gefordert)

- Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert

über 500.000,- EUR netto)

-

-

- Unterlagen sind gemäß Checkliste beizufügen

Version 20.07.2026 Seite 1 von 6

Unterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der nachfolgenden Reihen-

folge gelten:

- Auftragsschreiben bzw. Vertrag

- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm, ggf. zeichnerischen

Unterlagen und Erläuterungen

- „Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teile A, B und C)“ (soweit den Vergabeunterlagen

beigefügt)

- „Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)“

- Angebot samt Anlagen

- Formblatt 2 „Bilanz über durchgeführte Verwertung und Beseitigung“

- Bautagesbericht

- „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ VOB Teil C, Ausgabe 2019

- „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ VOB Teil B – DIN 1961 –,

Ausgabe 2016

- „Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen (Russland-Sanktionen)“

-

Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen habe(n) ich/ wir zur Kenntnis ge-

nommen und beachtet.

Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den

von mir/ uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden

Angaben wie folgt an:

HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/ Skonti) *Preisnachlass ohne Bedingung
Summe Angebot%

Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:

Technische Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptangebotes)Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) *Preisnachlass ohne Bedingung
%
%
%
%
%
  • Bitte beachten Sie bei Rechnungslegung den jeweils gültigen Steuersatz bezüglich des Zeitraums Ihrer Leistungserbrin- gung.

An dieses Angebot halte(n) ich mich/ wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Ange-

botsabgabe auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinver-

bindlich anerkannt.

Version 20.07.2026 Seite 2 von 6

Mir/ Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben im Angebotsschreiben zum Ausschluss von

laufenden oder künftigen Vergabeverfahren führen können.

Mit der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin wird das Angebot

inklusive aller seiner Teile rechtsverbindlich abgegeben. Dazu gehören auch die auf den

Seiten 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen.

Hinweis: Bei Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Angebotsabgabe in

Textform gemäß § 126b BGB. Dabei ist bei der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform

Berlin bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nach-

name bzw. die vollständige Geschäftsbezeichnung und bei juristischen Personen die Firma anzuge-

ben.

Version 20.07.2026 Seite 3 von 6

Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/ h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1. bis 1.3)
1.5Zuschlag zu Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)

(Summe 1.4 und 1.5)

2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGerätekostenSonstige KostenNachunter- nehmerleist.
2.1Baustellenallgemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.4Gesamtzuschläge
3Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskostenGesamtzu- schläge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angabe zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vor- zulegen.

Version 20.07.2026 Seite 4 von 6

Eventuelle Erläuterungen des Bieters:

Version 20.07.2026 Seite 5 von 6

Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte

Die Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im

eigenen Betrieb ausgeführt. Das ist der vertragsschließende Betrieb bzw. die vertragsschließende

Niederlassung. Schwester- oder Tochterunternehmen sind darunter nicht zu verstehen.

Dafür stehen in meinem/ unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfü-

gung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon

Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen (z. B. 3 Monteure, 1 Vorarbeiter,

4 Hilfskräfte) wie folgt gliedern:

1) 2) 3)

4) 5) 6)

Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsschluss auf Wunsch vorzulegen.

Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind folgende Unterlagen einzureichen:

- das nachfolgende Verzeichnis der Nachunternehmer

- für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer”

- der Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt).

Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb nicht eingerichtet ist (sog. betriebsfremde Leistungen),

werde(n) ich/ wir an folgende Nachunternehmer übertragen. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Übertra-

gung von Leistungen an Nachunternehmer nur mit einer Einwilligung des Auftraggebers möglich ist.

Verzeichnis der Nachunternehmer

Beschreibung der Teilleistungen (Firmen-) Name des Nachunternehmers

Die Zustimmung des Auftraggebers für den o.g. Nachunternehmereinsatz gilt mit Vertragsabschluss

als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des

Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung, zum be-

fristeten Ausschluss meines/ unseres Betriebes von Bauaufträgen Berlins sowie ggf. zur Vertrags-

strafe führen.

Auch bei einem erst nach der Zuschlagserteilung beabsichtigten Nachunternehmereinsatz ist die Zu-

stimmung des Auftraggebers mit dem Einreichen des Verzeichnisses der Nachunternehmer, der

Selbstauskunft der Nachunternehmer und des Eignungsbogens (soweit im Rahmen des Vergabever-

fahrens gefordert war) einzuholen. Hinweis: Die angebotenen Einheitspreise bzw. der Angebots-

preis gelten unabhängig davon, ob die betroffene Leistung im eigenen Betrieb ausgeführt oder nach

entsprechender Zustimmung an einen Nachunternehmer übertragen wird. Insbesondere wenn die

spätere Übertragung von bestimmten Leistungen an einen Nachunternehmer allein auf einer Orga-

nisationsentscheidung des Auftragnehmers beruht, bleiben ausschließlich die angebotenen Einheits-

preise die Abrechnungsgrundlage.

Die Nachunternehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere

Nachunternehmer beauftragen.

Version 20.07.2026 Seite 6 von 6

Baumaßnahme: Hartmannsweilerweg 29 in 14163 Berlin

Plg. Sanierung Fenster und Fassade Hs. 1

Trockenbauarbeiten_Ausbauarbeiten

Angebot für:

B21045-30398001-001-342-01

Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil A)

für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung

Version 25.07.2024 Seite 1 von 3

1. Objektüberwachung / Bauüberwachung

(1) Der Auftraggeber beauftragt folgenden Architekten / Ingenieur mit der Bauüberwa-

chung/Objektüberwachung:

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Keibelstr. 36

10178 Berlin Tel.: 030901661668

(Name, Anschrift, Telefonnummer)

(2) Die Sicherheitskoordination obliegt:

N.N.

(Name, Anschrift, Telefonnummer)

2. Verbindliche Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)

(1) Mit der Ausführung ist zu beginnen (verbindliche Frist für den Beginn mit den geschuldeten

Leistungen)

unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages.

gem. § 5 Abs. 2 VOB/B binnen 12 Werktagen nach Aufforderung.

an dem im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Termin für den Ausfüh-

rungsbeginn.

am 26.10.2026 .

(2) Die Leistung ist fertigzustellen (Gesamtfertigstellungstermin)

innerhalb von W erktagen nach dem Ausführungsbeginn gem. vorstehender

Ziff. 2. Abs. (1).

innerhalb der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist

bzw. an dem dort ausgewiesenen Fertigstellungstermin.

am 26.07.2027 .

(3) Folgende Zwischentermine gelten ebenfalls als verbindliche Vertragsfristen gem. § 5 Abs.

1 VOB/B:

Ereignis: Frist:

Version 25.07.2024 Seite 2 von 3

3. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)

(1) Bei schuldhafter Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins hat der Auftragnehmer

für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der

Netto-Schlussrechnungssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt maximal

5 % der Netto-Schlussrechnungssumme begrenzt.

(2) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Auftraggebers neben

der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche

Schadensersatzansprüche angerechnet.

4. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)

(1) Die Parteien vereinbaren, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Um-

satzsteuer beträgt, eine Sicherheitsleistung

für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe

von insgesamt 55 % der vereinbarten Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nach-

träge) und

für die Mängelansprüche des Auftraggebers (Mängelhaftungssicherheit) in Höhe von 33

% der Netto-Schlussrechnungssumme.

(2) Vereinbaren die Parteien eine Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 %, insbeson-

dere im Zusammenhang mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers,

soll eine angemessene Besicherung auch im Hinblick auf die mit diesen Leistungen einher-

gehenden weitergehenden Ausführungsrisiken erfolgen und die vom Auftragnehmer ge-

stellte Erfüllungssicherheit entsprechend angepasst werden.

(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOB/B.

5. Vergütung

Es gelten die Einheits- und Pauschalpreise des Angebots. Preisgleitklauseln sind nicht

vereinbart.

Die

Lohngleitklausel

Stoffpreisgleitklausel

ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.

6. Betriebshaftpflichtversicherung

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversiche-

rung für Schäden aus der Abwicklung dieses Vertrags mindestens in Höhe der folgenden

Deckungssummen abzuschließen und zu unterhalten:

55..000000..000000 € für Personen- und Sachschäden pauschal (2-fach maximiert p.a.)

(2) Die Ziff. 11 der ZVB Bauleistungen ist zu beachten.

Version 25.07.2024 Seite 3 von 3

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

für die Ausführung der Leistung

Version 06.07.2026 Seite 1 von 17

1. Leistungsverzeichnis

(1) Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes

Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden, und fehlt die für das

Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als

vereinbart.

(2) Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das

Leistungsverzeichnis vor.

2. Wahlpositionen, Bedarfspositionen

Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen

(Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen

Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer

verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Anordnung durch den

Auftraggeber entsprechend den Bestimmungen des § 1 VOB/B auszuführen. Die

Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel

bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.

3. Technische Regelwerke (§ 1 Abs. 2 VOB/B)

(1) In den Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Zusätzliche

Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB/B.

(2) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB Teil C) sowie etwaige

Zusätzliche Technische Vorschriften sind in der am Tage der Angebotseröffnung

vorliegenden neuesten Fassung anzuwenden, soweit im Vertrag nicht etwas anderes

vereinbart ist.

4. Hinterlegung der Urkalkulation

Der Auftragnehmer hat, soweit die Auftragssumme mindestens 200.000 € (ohne

Umsatzsteuer) beträgt und die Vorlage der Urkalkulation nicht bereits im Vergabeverfahren

erfolgt ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung seine Urkalkulation beim

Auftraggeber zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt durch den Auftragnehmer unter

Verwendung allgemein verfügbarer elektronischer Mittel. Dazu übermittelt der

Auftragnehmer per E-Mail (E-Mail-Adresse: urkalkulation@bim-berlin.de) die Urkalkulation

als Dateianhang (Datei ist vom Auftragnehmer passwortgeschützt) nebst Passwort zum

Öffnen der Datei mit folgender Dateibezeichnung

"Datum_Maßnahmennummer_Urkalkulation Firmenname", z.B. "20230201_B21xxx-xxxx-

xx-xxx-xx_Urkalkulation Tischlerei Mueller". Die Urkalkulation muss nach Form und Inhalt

den allgemein anerkannten Regeln der Baubetriebslehre entsprechen und, ausgehend von

den vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren gemachten Angaben zur Preisermittlung, die

Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Stoffe, Geräte, sonstige Kosten und

Nachunternehmerleistungen) sowie die kalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten,

Version 06.07.2026 Seite 2 von 17

Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn im Einzelnen aufschlüsseln. Der

Auftraggeber darf nach vorheriger Ankündigung Einsicht in die Urkalkulation nehmen,

insbesondere bei Mengenänderungen sowie geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Der

Auftraggeber wird die Urkalkulation vertraulich behandeln und ausschließlich für

auftragsbezogene Zwecke verwenden.

5. Einheitspreise

Als Auslegungsregel für diesen Vertrag wird vereinbart: Der Einheitspreis ist der vertragliche

Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem

Produkt aus Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.

6. Ausführung der Leistung

Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als

zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Ersetzt der Auftraggeber die für die

Ausführung übergebenen Unterlagen, so hat der Auftragnehmer die ersetzten Unterlagen

als ungültig zu kennzeichnen.

7. Angaben bei Ausschreibung

Der Auftragnehmer eines nach dem ersten Abschnitt der VOB/A ausgeschriebenen Auftrags

hat im Angebot die Anzahl seiner Mitarbeiter anzugeben, die zur Erfüllung der vertraglichen

Verpflichtungen auf der Baustelle eingesetzt werden sollen.

8. Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Liegenschaften der Polizei und Feuerwehr

Für alle am Bau Beteiligten, die die Baustelle betreten sollen, ist eine

Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Berliner Polizei erforderlich. Hierzu sind durch jeden

Mitarbeitenden Anträge mit persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Geburtsort,

Wohnsitz, PA-Nr., Pass-Nr.) auszufüllen. Diese werden im Original, mit Originalunterschrift

(keine Kopie oder Ausdruck), mit einer Ausweiskopie an die Berliner Polizei gesendet.

Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro

unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer

zusammenfassenden Auflistung aller zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen

einzureichen bei

Polizei Berlin

Landeskriminalamt

LKA St 532

Tempelhofer Damm 12

12101 Berlin.

Version 06.07.2026 Seite 3 von 17

(Bitte beachten Sie, dass sich die Formulare ändern können und daher grundsätzlich nach

Auftragserteilung anzufordern sind, auch wenn ein Formular aus vorherigen Überprüfungen

vorliegt. Dieses kann ungültig sein).

Durch das LKA werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten

Personen Zugangsausweise ausgestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von

einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit

für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Der AN ist dafür verantwortlich,

Anträge für Neu-Beantragungen min. 8 Wochen vor Ablauf des Zugangsausweises bei der

Polizei einzureichen. Auch hier ist zu beachten, zuvor das aktuelle Antragsformular beim

Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro abzufordern. Die

Zugangsausweise müssen vor Leistungs-/ Baubeginn vorliegen. Ohne gültige

Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht zugelassen. Jede betroffene Person

hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets den Zugangsausweis nach außen

hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass/ Personalausweis) mit

sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner

eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.

Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach

Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen

Mitarbeitenden unentgeltlich der Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu

unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6 - 8 Wochen in Anspruch

nehmen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die

Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen und vor Ablauf eines Jahres

selbstständig neu zu beantragen. Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des

Antragsverfahrens für die Zuverlässigkeitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z. B.

für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert

vergütet. Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/

Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle

aufgrund der Ergebnisse der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigert wird, werden nicht

gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt

insbesondere keine Behinderung dar.

Alle Antragstellenden geben ihre Einwilligung zur Überprüfung gemäß folgendem Wortlaut:

"Ich willige ein, dass die Polizei Berlin eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meiner Person

gemäß den Erläuterungen des Hinweisblatts zu diesem Antrag durchführt. Zu diesem Zweck

nimmt die Polizei Berlin Einsicht in die polizeilichen Informationssysteme (POLIKS, INPOL-

Z, IN-POL-Fall/ PIAV, Casa3 und SIS) und übermittelt die dort über mich vorliegenden

Erkennt-nisse an die zuständige sachbearbeitende Dienststelle. Mir ist ausdrücklich

bekannt, dass ich die Einwilligung zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigern kann.

Meine Arbeitgeberin/ mein Arbeitgeber/ der Vereinsvorstand wird über das Ergebnis der

Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch nicht über die Gründe der Entscheidung informiert.

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Mir ist bekannt, dass die Einwilligung freiwillig ist. Diese kann jederzeit widerrufen werden.

Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, kann kein Zutritt zu den Liegenschaften erfolgen,

können keine selbstständigen Dienstleistungen erbracht oder Einsicht in Vergabe-/

Vertragsunterlagen gewährt werden. Sollten während der Tätigkeit für die Polizei Berlin

neue Erkenntnisse über meine Person bekannt werden, wird eine erneute

Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Meine personenbezogenen Daten werden zum

Zwecke der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei Berlin

gespeichert.“

9. Nachunternehmer, Verhinderung illegaler Beschäftigung

(1) Der Auftragnehmer hat bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile B und C zugrunde zu legen.

(2) Der Wechsel oder der erstmalige Einsatz eines Nachunternehmers nach Zuschlagserteilung

für die Ausführung der Teilleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des

Auftraggebers. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter Nutzung der

Dokumente „Verzeichnis der Nachunternehmer“, „Selbstauskunft Nachunternehmer“ sowie

„Eignungsbogen“, soweit dieser im Rahmen des Vergabeverfahrens gefordert wurde, den

vorgesehenen Nachunternehmereinsatz bekanntzugeben. Vor der Zustimmungserteilung

zum Nachunternehmereinsatz überprüft der Auftraggeber, ob es Gründe gibt, die gegen

einen Nachunternehmereinsatz sprechen. Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen,

erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung.

(3) Überträgt der Auftragnehmer die Ausführung der Teilleistung an andere ohne die

erforderliche Zustimmung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer mit einer

angemessenen Frist zur Rückkehr zur Eigenleistung aufzufordern. Unterlässt der

Auftragnehmer die vertragswidrige Übertragung nicht, kann dies den Auftraggeber nach

einer erfolglosen Abmahnung zur Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung

berechtigen.

(4) Für den Fall eines nicht genehmigten Nachunternehmereinsatzes wird ggf. eine

Vertragsstrafe vereinbart.

(5) Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der

Nachunternehmer ist mitzuteilen.

(6) Soweit der AN Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, bleibt er dennoch weiterhin in

allen Belangen allein Verantwortlicher für die Leistungserbringung gegenüber dem

Auftraggeber und hat die Koordination der Leistungen der Nachunternehmer im Verhältnis

zum Auftraggeber sicherzustellen.

(7) Auf der Baustelle dürfen weder durch den Auftragnehmer selbst noch durch

Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden,

• für die keine Sozialabgaben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen abgeführt

werden,

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• die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis nach

§§ 284 ff. Sozialgesetzbuch III (Arbeitsgenehmigungsverordnung) sind,

• Deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis unter Verstoß

gegen §§ 1, 15a, 16 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 1b oder 2 des

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.

Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen über die Einhaltung der vorstehend genannten

Verpflichtungen durchzuführen. Dazu gehören auch Personenkontrollen. Zu diesem Zweck

hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Personalausweis,

Pass, Passersatz, Ausweisersatz oder einen anderen entsprechenden Identitätsnachweis auf

der Baustelle mitführen.

(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für jeden Arbeitstag einen von ihm

vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bautagesbericht auf Basis des entsprechenden

Musters des Auftraggebers zu übergeben. Textform nach § 126b BGB genügt. Es ist ein

vom Auftraggeber verwendetes elektronisches Projektkommunikationssystem zu nutzen.

Die Übergabe der Bautagesberichte für die Kalenderwoche hat jeweils spätestens am ersten

Werktag der Folgewoche zu erfolgen.

10. Preisnachlässe

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Prozentsatz

angebotener Preisnachlass auch bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits-

und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der

Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.

(2) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter

Stoffgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.

11. Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers

Die Abtretung einer Forderung aus diesem Vertrag, gleich welchen Inhalts, bedarf der

vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert

werden darf. Tritt der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers

ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Auftraggeber kann jedoch nach seiner

Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den

Abtretungsempfänger leisten.

12. Versicherungspflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und der Verjährungszeit für

Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung für das vorliegende

Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten. Die Versicherung muss insbesondere auch

von dem Auftragnehmer oder seinen Nachunternehmern verursachte Bearbeitungsschäden,

Mietsachenschäden, Leitungsschäden, Unterfangungs-/ Unterfahrungsschäden,

Allmählichkeits- und Abwasserschäden sowie Schäden durch Abhandenkommen von

Sachen und Schlüsseln abdecken.

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(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Bestehen der Versicherung

binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss entweder

• durch Vorlage des Versicherungsvertrages im Original nebst Versicherungspolice

sowie den Vertragsbedingungen und einem Zahlungsbeleg über die letzte fällige

Versicherungsprämie

oder alternativ

• durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung, welche die Deckung der in

Satz 1 dieser Regelung benannten Schäden durch das Versicherungsverhältnis

bestätigt,

nachzuweisen.

(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen bis zum Ablauf der

Verjährungsfrist für Mängelansprüche das Fortbestehen der Versicherung über die Zahlung

der Versicherungsprämien nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer das Fortbestehen des

Versicherungsschutzes trotz Aufforderung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber

nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine den

Voraussetzungen dieses Vertrages entsprechende Versicherung auf Kosten des

Auftragnehmers abzuschließen.

(4) Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), so sind die Mitglieder der ARGE

verpflichtet, ferner jeweils eine Bestätigung ihrer jeweiligen Versicherer vorzulegen, dass

sie sich im Verhältnis gegenüber dem Auftraggeber so behandeln lassen, als hätten sie die

ARGE und nicht deren Mitglieder versichert.

13. Steuerabzug bei Bauleistungen

(1) Das Land Berlin ist nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe

vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über

Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt

an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer

zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines

Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen,

wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag bis zum oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde.

Der Auftragnehmer kann dies durch rechtzeitige Übermittlung einer

Freistellungsbescheinigung an den Auftraggeber vermeiden.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene

Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem

Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem

Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines

Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der zu

leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für den Auftragnehmer zuständige

Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzugs wird mitgeteilt. Der Steuerabzug wird

haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der

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Vergabestelle die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die

Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen.

14. Barrierefreies Bauen

Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die

Grundlagen für barrierefreies Bauen im Sinne des § 4a Landesgleichberechtigtengesetz

(LGBG Bln) zu beachten. Im Rahmen der durch den Auftraggeber vorgegebenen Planung

und in Absprache mit diesem hat der Auftragnehmer bei der Planung und Bauausführung

öffentlich zugänglicher Gebäude daher die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for

all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ und bei der Planung öffentlicher Freianlagen die

Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum“, jeweils in der

bei Vertragsschluss aktuellen Fassung (abzurufen unter Publikationen / Download -

Barrierefreies Bauen / Land Berlin) umzusetzen.

15. Allgemeine Umweltschutzanforderungen

Bei der Planung und Bauausführung sind umweltverträgliche Produkte und Materialien

sowie umweltschonende Verfahren zu bevorzugen. Der Auftragnehmer hat hierzu

insbesondere die in der derzeit geltenden Fassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung

und Umwelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VwVBU Berlin) enthaltenen, den

Auftraggeber betreffenden Regelungen sinngemäß zu beachten. Der Auftragnehmer hat

dabei insbesondere

• die in Ziffer I.5. der VwVBU Berlin enthaltenen Beschaffungsbeschränkungen für

bestimmte nicht umweltverträgliche Produkte und Produktgruppen zu beachten,

• bei der Auswahl von für das Objekt bestimmten strombetriebenen Geräten im Sinne

von Ziffer II.11.1. VwVBU Berlin die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen und

• bei der Auswahl der für das Bauvorhaben bestimmten Produkte die in den

Leistungsblättern im Anhang 1 zur VwVBU Berlin enthaltenen

Umweltschutzanforderungen zu beachten.

16. Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen

(1) Grundsätze beim Umgang mit Abfällen

Bei der Ausführung der Leistungen sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere

durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, und in zweiter Linie einer möglichst

hochwertigen Verwertung (Prioritätenfolge: Wiederverwendung, Recycling, sonstige

Verwertung, Beseitigung) zuzuführen. Dazu sind die Abfälle vom Auftragnehmer getrennt

zu sammeln, soweit dies zur Verwertung erforderlich ist. Abfälle sind vom Auftragnehmer

nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eigenverantwortlich ordnungsgemäß in

entsprechende Anlagen zu verbringen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise und

Genehmigungen zur Entsorgung von Abfällen sind vom Auftragnehmer ordnungsgemäß

einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen.

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(2) Grundlagen

• Rechtlicher Rahmen

Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner

Durchführungsverordnungen sowie der weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen

Vorschriften, des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der

umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Krw-/AbfG Bln) und der Verordnung

über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und

Abbruchabfällen (GewAbfV) sind zu beachten.

Der Nachweis der gesetzeskonformen Entsorgung hat nach der Verordnung über

Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) zu erfolgen.

Zu beachten sind auch folgende Merkblätter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und

Klimaschutz zur Entsorgung im Land Berlin:

• Merkblatt 1 „Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der

Abfallwirtschaftsbehörde“

• Merkblatt 2 „Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen, die bei

Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen“

• Merkblatt 3 „Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land

Berlin“

• Merkblatt 4 „Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen“

• Merkblatt 6 „Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen“

Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung
(Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge von
Baumaßnahmen“

Baumaßnahmen“

Die vorstehend benannten Merkblätter geben lediglich die Rechtslage wieder. Sie können

unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:

Bauabfall - Berlin.de

Beratungsmöglichkeiten für die fachgerechte Einstufung von Abfällen besteht bei der

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Weitere Informationen zur

Bauabfallnutzung im Land Berlin können dem „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land

Berlin“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen werden.

Das Info-Blatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:

Bauabfall - Berlin.de

Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der

Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest,

Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die

Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen –

Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz

und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) abzustimmen. Weitere Regelungen zur

Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger

Abfälle“ enthalten. Das LAGA-Merkblatt kann unter folgender Internetadresse

heruntergeladen werden:

Version 06.07.2026 Seite 9 von 17

http://www.laga-online.de/servlet/is/23874/

• zu verwendende Formblätter

Gemäß dem den Angebotsunterlagen beigefügten Formblatt 1 „Aufstellung der

Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind bereits vom Bieter vollständige Angaben zur

Verwertung/Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im

Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese

Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die

geforderten Zertifikate nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind

beizufügen. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der

Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers

möglich.

Rechtzeitig vor Schlussrechnungslegung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur

Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle

im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, welches den

Angebotsunterlagen ebenfalls beigelegt ist, vollständig ausgefüllt vorzulegen.

• Beauftragung Dritter

Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer bestimmt sich nach

§ 4 Abs. 8 VOB/B.

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich für die jeweilige

Entsorgungsleistung zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden sollen. Da das

Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B.

Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für

bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die an geeignete

Dritte beauftragten Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.

Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden

Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis

und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Die Zertifizierung ist für diese

Abfallarten mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.

• Kontaminationen bzw. Altlasten

Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das

für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren.

Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung

von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.

Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten.

• Verstöße

Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der

Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer

Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.

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(3) Nicht gefährliche Abfälle

Bezüglich der anfallenden nicht gefährlichen Abfälle hat der Auftragnehmer folgende

Leistungspositionen einzukalkulieren:

• Sortieren des Abfalls

• Transporte der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche

• Aufschütten der Haufwerke

• Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container

• Transport zur Annahmestelle

• Kosten für die Durchführung von Kontrollanalysen

• Verwertungs-, Entsorgungskosten

Das Erstellen von Haufwerken bzw. die Beprobung von Containern ist im Regelfall für

mineralische Bauschutt- und Bodenfraktionen erforderlich.

Soweit Deklarationsanalysen für die Einstufung der Abfallfraktionen vorliegen, sind diese in

den Leistungspositionen benannt und können vom Auftraggeber abgefordert werden. Die

Qualifikation nach PN 98 für die Probenahme ist vorzulegen. Für die Kalkulation der

Deklarationsanalysen sind die Vorgaben der TR-LAGA und die Empfehlungen der

Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzuhalten.

Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erfolgt über das Formblatt 2 „Bilanz über

die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, das rechtzeitig und vollständig vor

Schlussrechnungslegung nebst Einzelnachweise zu übergeben ist.

(4) Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle sind grundsätzlich über Einzelentsorgungsnachweise zu entsorgen. Die

Andienung sowie die Gebühren der SBB für gefährliche Abfälle werden vom Auftraggeber

übernommen. Zur Überwachung der fachgerechten Entsorgung und Einhaltung aller

rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt der Auftraggeber ein Fachbüro. Eine Befreiung

des Auftragnehmers von seinen eigenen Verpflichtungen erfolgt dadurch jedoch nicht.

Durch diesen Vertreter des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer die Zuweisung für die

einzelnen Entsorgungsfraktionen übergeben, alle Schritte sind vorab abzustimmen.

Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in die Entsorgungspositionen für gefährliche

Abfälle einzukalkulieren:

• Transporte der Abfälle zum Container bzw. Transportfahrzeuge

• Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container bzw. Transportfahrzeuge

• Ausfüllen und Signieren von Begleitscheinen

• Transport zur ausgewiesenen Entsorgungsanlage

• Sämtliche Entsorgungskosten

Für einzelne Abfallarten (insbesondere EWC 170106* und 170503*) sind Haufwerke

aufzuschütten. Diese Leistungen werden in gesonderten Einzelpositionen mit Angaben zu

den ausgewiesenen Haufwerksflächen abgefragt. Die Deklarationsanalysen für die

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Einstufung der Abfallfraktionen werden vom Auftraggeber durchgeführt. Zeiten für die

Beprobung und Analytik der Haufwerke sind im Bauablauf zu berücksichtigen.

Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung hat grundsätzlich mittels elektronischer

Nachweisführung (eANV) zu erfolgen. Die Beförderer haben entsprechende Ausrüstung

vorzuhalten.

Gefährliche Abfälle zur Beseitigung werden durch den Abfallbeauftragten des Auftraggebers

bei der SBB Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH kostenpflichtig

angedient (Andienungspflicht).

Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom

Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.

(5) Überschüssiges Baumaterial

Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle sind fachgerecht

zu trennen, ordnungsgemäß der Verwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen. Von der

Regelung der sortenreinen Trennung der Bauabfälle darf nur mit Einverständnis des

Auftraggebers abgewichen werden.

Anfallende Kosten für Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container sowie

Verwertungs-, Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden

Leistungspositionen einzurechnen.

Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die

Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und

nur in geschlossenen Containern erfolgen.

Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom

Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.

17. Arbeitsschutzanforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen

(1) Grundlagen

Rückbau- und Entkernungsmaßnahmen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass eine

Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.

Qualifikationsnachweise sind mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber zu übermitteln. Soweit

der Auftragnehmer den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese bei

Angebotsabgabe zu benennen, die notwendigen Qualifikationen und die zuständigen

Vertreter nachzuweisen. Die Regelungen gemäß Ziffer 7 ZVB bleiben unberührt.

Die für Arbeiten mit gefährlichen Stoffen geltenden besonderen Anforderungen an den

Arbeitsschutz, insbesondere für die als kanzerogen einzustufenden Schadstoffe (Asbest,

KMF, PAK, PCB, Phenol, HSM, MKW, etc), sind zwingend zu beachten. Die ausführenden

Firmen sind grundsätzlich zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

angehalten, wobei insbesondere auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und den

daraus abzuleitenden Schutzstufen hingewiesen wird.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die erforderliche

Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, das Rückbaukonzept sowie die Arbeitspläne hierauf

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abzustimmen und dies dem Auftraggeber bzw. seinen Vertretern (Bauleitung, SiGeKo nach

BaustellV etc.) spätestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Alle geforderten

Unterlagen für den Arbeitsschutz (Betriebsanweisungen, personengebundene Nachweise,

etc.) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten.

Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen beinhalten im Regelfall das Stellen einer

Abschottung für den Arbeitsbereich, einschließlich des Aufbaus von Schleusen (Personen-

und Materialschleuse) als Abgrenzung zwischen Weiß- und Schwarzbereich, die

Kennzeichnung des Bereiches, das zur Verfügung stellen persönlicher Schutzausrüstung,

die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Schadstoffe und ggf. angrenzender

Materialien und Baustoffe, die Reinigung der Arbeitsbereiche und die Demontage des

Arbeitsbereichs.

Insbesondere sind die nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung und dem

Jugendarbeitsschutzgesetz geltenden besonderen Beschäftigungsbeschränkungen für

Jugendliche und Schwangere oder stillende Frauen zu beachten.

Gefährdungsbeurteilungen sind – bei Änderung der Arbeitsverfahren oder der

Arbeitsbereiche – den Arbeitsbedingungen anzupassen. Gefährdungsbeurteilungen sind

ohne Aufforderung zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an den Auftraggeber oder dessen

Vertreter weiterzugeben.

Werden für die Durchführung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in einem Betrieb

Fremdfirmen beauftragt, ist der Auftragnehmer als deren Auftraggeber dafür

verantwortlich, dass für die erforderlichen Tätigkeiten nur Firmen herangezogen werden,

die über die für die Tätigkeiten erforderliche besondere Fachkenntnis und Erfahrung

verfügen.

Besteht während der Ausführung der Arbeiten begründeter Verdacht auf weitere

Schadstoffvorkommen, über die bekannten Schadstoffvorkommen hinaus, hat der

Auftragnehmer unverzüglich sämtliche notwendigen Maßnahmen einzuleiten, insbesondere

den Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung hierüber zu informieren.

Der Auftragnehmer wird die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten. Mit der

Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die jeweils nötige Fachkunde (BGR 128, TRGS 519,

TRGS 521 etc.) nachzuweisen und ein abgestimmtes Rückbaukonzept vorzulegen.

Der Auftragnehmer hat die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Ggf.

aus behördlichen Forderungen resultierende gesonderte Schutzanforderungen sind im

Rahmen der Rückbauarbeiten zu berücksichtigen.

(2) Rechtlicher Rahmen

Die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die BGR 128 Regeln für Sicherheit und

Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die TRGS 519 Asbest-,

Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die Asbestrichtlinie, die TRGS 521

Faserstäube in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung in der jeweiligen neuesten

Fassung sind zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die von Behörden

herausgegebenen Handlungsanleitungen und Arbeitsvorschriften hingewiesen.

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• TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.

• TRGS 521: Faserstäube.

• TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen

• Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in

Gebäuden (Asbest-Richtlinie).

• BG (Berufsgenossenschaft): BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz

bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen.

• TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte.

• Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl.

I S. 1643, 1644) in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Handlungsanweisungen

Folgende Handlungsanweisungen sind vom Auftragnehmer zu beachten:

• Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien

Nov. 2007

• Umgang mit teerhaltigen Materialien im Hochbau (PAK) Nov. 2007

• Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS) 2357 Apr. 2007

• Praktische Hinweise zum Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern

(KMF) Apr.2002

• Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den

Betonaußenwandplatten Jan.2005

• Hinweise zur Asbestmitteilung März 2009

(4) Umgang mit Feinstäuben

Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben, für die kein

stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist, sind die Schutzmaßnahmen

entsprechend der Gefährdungsbeurteilung so festzulegen, dass mindestens die

Arbeitsplatzgrenzwerte für den einatembaren Staubanteil und für den alveolengängigen

Staubanteil eingehalten werden. Bei Tätigkeiten mit Staubexposition ist eine Ausbreitung

des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche zu verhindern.

Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub

freigesetzt wird. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer

wirksamen Absaugung versehen sein.

Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von

Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Gefahrstoffverordnung

ist zu beachten.

(5) Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen

Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Fundamenten

bzw. in Bauwerkskörpern sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Durch geeignete

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Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen

Zutritt von Unbefugten abzusichern.

Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das

für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren:

Umwelt- und Naturschutzbehörden - Berlin.de.

Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung

von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.

Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber

mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.

Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. Die

Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten

Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin.

(6) Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln

Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden,

müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei

über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort

unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.

Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine

Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.

Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel

(Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite

495) wird ausdrücklich hingewiesen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln - Schutz

für Mensch und Umwelt - Berlin.de.

18. Einsatz mobiler Aufbereitungsanlagen an der Baustelle

(1) Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen

arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i. d. R.

Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der

Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen

Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.

(2) Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen

sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus

verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer

und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz,

Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit abzustimmen.

Version 06.07.2026 Seite 15 von 17

19. Abrechnung

(1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit den vereinbarten Preisen ohne

Umsatzsteuer auszustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen.

Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer

der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzuzusetzen und der geforderte

Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.

(2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teilleistungen muss die Leistungserbringung durch eine

prüffähige Aufstellung nachgewiesen werden. Restliche Mengen/Leistungen müssen dabei

klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu

kennzeichnen.

(3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn der Rechnung prüfungsfähige

Unterlagen über die Leistungserbringung gem. § 14 VOB/B beigefügt sind; dies geschieht

in der Regel mit Hilfe der Leistungsnachweise.

(4) Die Rechnungslegung erfolgt entweder per Post oder elektronisch per PDF- oder XML

Rechnung.

(5) Bei Rechnungslegung per Post sind die Rechnungen 1-fach im Original (ohne Kopien) an

den Rechnungsempfänger laut Beauftragung über die BIM Berliner Immobilienmanagement

GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin per Post (ohne Benennung des zuständigen

Mitarbeiters des Auftraggebers) zu senden.

(6) Um am Verfahren der elektronischen Rechnungslegung teilzunehmen, ist eine einmalige

Registrierung des Auftragnehmers erforderlich. Hierfür sendet der Auftragnehmer folgende

Angaben an info.erv@bim-berlin.de:

• Betreff der E-Mail „PDF Registrierung ERV - Ihr Firmenname“.

• Die eigene Hauptanschrift und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer.

• Ihre E-Mailadresse/n, von welcher/n Sie künftig elektronische Rechnungen an

uns senden möchten.

Die Rechnung wird beim Verfahren der elektronischen Rechnungslegung per E-Mail mit

einer PDF-Rechnung oder einer XML-Rechnung versandt. E-Mails mit gemischten

Anhängen können vom System nicht verarbeitet werden. Wenn der Auftragnehmer sich

für die Rechnungszustellung per PDF oder XML-Format entscheidet, muss die Rechnung

per E-Mail an die zur Beauftragung passende E-Mail-Adresse gesendet werden. Der

jeweilige Auftraggeber kann dem Auftragsschreiben entnommen werden.

Übersicht der Auftraggeber mit entsprechenden E-Mail-Adressen:

AuftraggeberE-Mail-Adresse für Rechnungslegung
Land Berlin – BIM Berliner Immobilien GmbHrechnungseingang.anmietvermoegen@sap.bim- berlin.de

Version 06.07.2026 Seite 16 von 17

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHrechnungseingang.bim@sap.bim-berlin.de
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIMrechnungseingang.silb@sap.bim-berlin.de
Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin c/o BIMrechnungseingang.soda@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KGrechnungseingang.thv1@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KGrechnungseingang.thv2@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbHrechnungseingang.lfb-gmbh@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KGrechnungseingang.LFB-gmbh-kg@sap.bim- berlin.de
Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KGrechnungseingang.lfb-projekt@sap.bim- berlin.de
BBF Berliner Bodenfonds GmbHrechnungseingang.bbf@sap.bim-berlin.de

20. Datenschutz

Der Vertragspartner/Auftragnehmer erklärt, die Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit zum

Datenschutz verpflichtet zu haben.

21. Schlussbestimmungen

(1) Die Änderung oder Ergänzung des Vertrags sowie alle sonstigen sich aus dem Vertrag

ergebenden oder mit ihm im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen

bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies

keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. § 139 BGB wird insofern

abbedungen. Dieser Vertrag bleibt mit Ausnahme der nichtigen, ungültigen oder

rechtsunwirksamen Klausel gültig, ohne dass eine Partei darlegen und beweisen muss, dass

die Parteien beabsichtigen, den Vertrag auch ohne die nichtige, ungültige oder

rechtsunwirksame Bestimmung aufrechtzuerhalten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung

gilt dann eine solche rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen

Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch im Falle von

Vertragslücken.

Version 06.07.2026 Seite 17 von 17

Maßnahme: Hartmannsweilerweg 29 in 14163 Berlin

Plg. Sanierung Fenster und Fassade Hs. 1

Teilnahmeantrag/ Trockenbauarbeiten_Ausbauarbeiten

Angebot für:

B21045-30398001-001-342-01

Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bewerber, Bieter bzw. Mitglieder

der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung für die Vergabe von

Bauleistungen nach §§ 6a Abs. 1, 2 Nr. 5-9, 6b Abs. 2 VOB/A bzw. §§ 6e, 6b

Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A

Mit der formgerechten Abgabe des Angebotes oder des Teilnahmeantrages stimme

ich/ stimmen wir den nachfolgenden Angaben rechtsverbindlich zu.

Ich erkläre/Wir erklären,

- dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht

eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag nicht mangels Masse

abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde

- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet

- dass ich/ wir meine/ unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/ wir der Pflicht zur

Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben

- dass für mein/ unser Unternehmen eine gültige Haftpflichtversicherung für Personen,

Sach- und Vermögensschäden besteht und keine Beitragsrückstände bestehen

- dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine

Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A-EU vorliegen bzw. bei nationalen

Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt,

die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt

- dass ich/ wir in den letzten 3 Jahren nicht

 gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des

Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder

 gem. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder

 gem. § 21 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder

 gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als

90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/ sind.

Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen zwingender

Ausschlussgründe ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der

Teilnahme auszuschließen hat.

Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter

Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt

des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen.

Version 24.11.2022 Seite 1 von 2

In beiden Fällen wird jedoch dem betroffenen Unternehmen vor dem Ausschluss die

Möglichkeit zur Darlegung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB

eingeräumt.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich

irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben

kann.

Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Bieter/

Bewerber:

Version 24.11.2022 Seite 2 von 2

Maßnahme: H a rtm a nnsweilerweg 29 in 14163 Berlin

P lg . S a nierung Fenster und Fassade Hs. 1

Trockenbauarbeiten_Ausbauarbeiten

Angebot für:

B 21 0 4 5 -30398001-001-342-01

Bieter:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B)

zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue

Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)

1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und

bestimmter tarifvertraglicher Entgelte

1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die

folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu

zahlen:

1.1.1 mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem

Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des

Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag

oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder

einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen

Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,

1.1.2 unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der

Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze)

nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das

entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage

zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der

beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart

(Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge ab einem geschätzten

Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer),

1.1.3 mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde ab dem 16. Juli 2026 in Höhe von

14,84 Euro brutto sowie ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 15,58 Euro brutto

zu entrichten; ausgenommen sind Auszubildende (Anwendungsbereich:

Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von

75.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Bauaufträge ab einem geschätzten

Auftragswert von 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer).

Version 15.07.2026 Seite 1 von 4

1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2

und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste

Regelung maßgeblich.

1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.

2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von

Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu

verpflichten.

2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von

Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung

nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte

Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.

2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der

Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116,

117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,

2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die

Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die

Leistung erfüllen zu können,

2.3.3 der betreffende Unterauftrag

a) hinsichtlich der Verpflichtung nach Ziffer 1.1.2 einen Wert von weniger als 1.000

Euro (ohne Umsatzsteuer) hat oder

b) hinsichtlich der Verpflichtungen nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.3 bei Liefer- oder

Dienstleistungen einen Wert von weniger als 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)

oder bei Bauleistungen einen Wert von weniger als 500.000 Euro (ohne

Umsatzsteuer) hat.

2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw.

über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu

erbringen.

2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers

gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 1, so werden diese

dem Auftragnehmer zugerechnet.

Version 15.07.2026 Seite 2 von 4

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und

Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.

Version 15.07.2026 Seite 3 von 4

Anlagenverzeichnis

Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2:

Version 15.07.2026 Seite 4 von 4

Maßnahme: H a rtm a nnsweilerweg 29 in 14163 Berlin

P lg . S a nierung Fenster und Fassade Hs. 1

Trockenbauarbeiten_Ausbauarbeiten

Angebot für:

B 21 0 4 5 -30398001-001-342-01

Bieter/Bewerber:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil C)

über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner

Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)

Teil C der

Besonderen Vertragsbedingungen

zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (BVB - Teil B),

zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB - Teil B),

zur Frauenförderung (BVB - Teil B),

zur Verhinderung von Benachteiligungen (BVB -Teil B) und

über Umweltschutzanforderungen (BVB-Teil B)

I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil C der Besonderen Vertragsbe-

dingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei-

her von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwai-

gen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende

Vereinbarung zu treffen.

II. Kontrolle und Sanktionen

1. Kontrolle

1.1 Umfang der Kontrolle

Die Auftraggeber und die Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfol-

gend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch die öffentli-

chen Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kon-

trollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:

1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen ein-

schließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach

dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegeset-

zes für einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7,

Version 15.07.2026 Seite 1 von 8

§ 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die be-

treffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe BVB zum Mindest-

stundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1).

1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im

Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe BVB zum

Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2);

1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung einge-

setzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der ver-

einbarten Höhe (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer

1.1.3);

1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbe-

schreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konfor-

mität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe BVB zur Einhaltung der ILO-Kern-

arbeitsnorm (Teil B));

1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit

von Beruf und Familie (siehe BVB zur Frauenförderung (Teil B));

1.1.6 Umweltschutzanforderungen, soweit es sich um Leistungskriterien oder Ausfüh-

rungsbedingungen handelt (siehe BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil

B)).

1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer

und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung ent-

lang der Unterauftragnehmerkette (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B)

bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter ta-

rifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frau-

enfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich

der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen;

Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Vereinbarungen auf

Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe die-

ser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette).

1.2 Durchführung der Kontrolle

1.2.1 Die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zent-

rale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter

II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie entweder die erforderli-

chen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereitzuhalten-

den Unterlagen vor Ort einsehen. Die Entscheidung über die Art und Weise der

Einsicht in die Unterlagen treffen im Einzelfall die Auftraggeber, von diesen mit

der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe unter Berück-

sichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Version 15.07.2026 Seite 2 von 8

1.2.2 Die Auftragnehmer bzw. die Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben bei

der Kontrolle mitzuwirken, indem sie die Unterlagen vollständig und prüffähig

vorhalten, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten

vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.

1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit den Auftragnehmern bzw. Unterauf-

tragnehmern und/oder Verleihern. Dazu setzen die Auftraggeber, von diesen

mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe angemes-

sene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung er-

forderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auftrag-

nehmer oder die Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereit-

stellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.

1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen

Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle

auf Einhaltung

1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes

aus:

• Arbeitsverträgen,

• Entgeltnachweisen,

• Arbeitszeitnachweisen;

1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unter-

lagen aus II.1.3.1 aus:

• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe,

• den einschlägigen Tarifverträgen;

1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:

• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verlei-

hers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmer-

kette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen,

• ggf. Unterauftragnehmerverträge, Bestellscheinen oder Rechnungen;

1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus:

• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der

„Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität),

• qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leis-

tungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);

Version 15.07.2026 Seite 3 von 8

• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Liefer-

scheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktions-

mengen;

1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit

von Beruf und Familie aus:

• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenför-

derung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

nachweisbar hervorgeht,

• Arbeitsverträgen,

• ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;

1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus:

• Zertifikaten/ Gütezeichen,

• Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen,

• ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwi-

schen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterla-

gen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.

Zusätzlich zu den in den unter II.1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach

Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.

1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen

Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsge-

heimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken

verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten der

öffentlichen Auftraggeber bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die

Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.

1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Ver-

leihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung

in der Unterauftragnehmerkette

1.5.1 Die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben an den

Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereit-

stellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass

die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle daten-

schutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezoge-

nen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken

der Kontrollen erfüllen, indem sie diese insbesondere auch über die Möglichkeit

von Kontrollen unterrichten und aufklären. Diese Verpflichtung haben die Auf-

tragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Un-

Version 15.07.2026 Seite 4 von 8

terauftragsnehmerkette zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und der zent-

ralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Die Auftragnehmer tragen die eigenen ggf.

durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.

1.5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Formblatt übernommenen

Verpflichtungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits-

kräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Un-

terauftragnehmern/Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinba-

rung zu treffen.

2. Sanktionen

2.1 Umfang der Sanktionen

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass die Auftraggeber die Auftragnehmer

für den Fall sanktionieren können, dass diese schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7

benannten Vertragsbedingungen verstoßen, soweit diese vereinbart wurden.

Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ver-

hinderung von Benachteiligungen sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an

Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeiten kommt die Vertragsstrafe, Kündi-

gung oder Rücktritt sowie Schadensersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden

Bestimmungen in Betracht.

2.2 Vertragsstrafe

2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benann-

ten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufge-

führten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1

Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatz-

steuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen die Be-

sonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil

B) nach Nummer 2.1.

2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,

2.2.2.1 wenn einem zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten

nicht mindestens die Entlohnung einschließlich des Mindestentgelts

gewährt wurde, die nach dem Mindestlohngesetz, einem allgemein-

verbindlichen Tarifvertrag oder einer nach dem Arbeitnehmer-Ent-

sendegesetz bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassenen

Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgege-

ben ist (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1.).

Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;

Version 15.07.2026 Seite 5 von 8

2.2.2.2 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich

im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftrags-

ausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (BVB zum

Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2). Dies gilt je be-

schäftigter Person je Vertragslaufzeit;

2.2.2.3 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der ver-

einbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Be-

schäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil

B), Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslauf-

zeit;

2.2.2.4 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis

ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konfor-

mität eines bestimmten sensiblen Produktes (BVB zur Einhaltung

der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B)) nicht spätestens mit Lieferung

vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teilliefe-

rung;

2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingung

zur Frauenförderung (BVB zur Frauenförderung (Teil B)) die ver-

langte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur

Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt

oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslauf-

zeit;

2.2.2.6 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen

über die Umweltschutzanforderungen (BVB über Umweltschutzan-

forderungen (Teil B)) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbar-

ten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den

Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchge-

führt wurden;

2.2.2.7 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Ver-

pflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar-

beitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Un-

terauftragnehmerkette verstoßen wurde (BVB zum Mindeststun-

denentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststun-

denentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; BVB zur

Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frauenfördermaßnahmen;

BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Aus-

führungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen;

Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Verein-

Version 15.07.2026 Seite 6 von 8

barungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits-

kräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauf-

tragnehmerkette);

2.2.2.8 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrol-

len zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingun-

gen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterla-

gen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolg-

loser angemessener Fristsetzung oder die fehlende Gestattung des

Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.

2.2.3 Die Auftragnehmer sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall ver-

pflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragneh-

mener oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftrag-

nehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.

2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so

ist sie von den Auftraggebern auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.

2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der

an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht über-

schreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine

auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe an-

gerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen

auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der

Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.

2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.

2.3 Kündigung; Rücktritt

2.3.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten

Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. nach der Art des zugrundeliegenden

Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.

2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei-

spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.

2.4 Minderung; Schadensersatz

2.4.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten

Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. der Art des zugrundeliegenden Ver-

trages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz ver-

langen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße Maßnahmen zur

Verhinderung von Benachteiligungen nach Nummer 2.1 (BVB zur Verhinderung

von Benachteiligungen (Teil B)).

Version 15.07.2026 Seite 7 von 8

2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei-

spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.

Hinweis

Der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe benachrichtigt die „Finanzkon-

trolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des

Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften

gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe-

schränkungen vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).

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Maßnahme: Hartmannsweilerweg 29 in 14163 Berlin

Plg. Sanierung Fenster und Fassade Hs. 1

Teilnahmeantrag/

Trockenbauarbeiten_Ausbauarbeiten

Angebot für:

B21045-30398001-001-342-01

SELBSTAUSKUNFT der Bewerber oder Bieter

1. Allgemeine Angaben

Firmenname:

Vor- und Nachname des Inhabers:

(nur bei Einzelunternehmen)

Anschrift:

E-Mail:

Rechtsform:

Für die Leistungserbringung vorgesehene Unternehmensstandorte

Hauptsitz (Anschrift):

Niederlassung (Anschrift):

Betriebsstätte (Anschrift):

Kaufmännische Daten

Zuständiges Finanzamt:

Steuernummer:

Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden):

Wirtschafts-IdNr. (sofern vorhanden):

Bankverbindung

Kontoinhaber:

IBAN:

BIC:

Version 09.07.2026 Seite 1 von 3

2. Größe des Wirtschaftsteilnehmers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung

(VergStatVO) ab dem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt

für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.

Die nachstehenden Angaben werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.

Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)

Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)

Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)

Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)

3. Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister

Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber

gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des

Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu

demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Unterhalb dieser Wertgrenze und im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs besteht die

Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage nach § 6 Abs. 2 WRegG.

Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:

Inländisches RegisterAusländisches Register
Registergericht (sofern zutreffend):registerführende Stelle (sofern zutreffend):
Register-Nr. (sofern zutreffend):Registerbezeichnung (sofern zutreffend): ausländische Register-Nr. (sofern zutreffend):

4. Eintragung im ULV/ PQ-Verzeichnis

Ich bin/ Wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der

Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.

Nr.:

5. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU

Die nachfolgenden Angaben sind nur auszufüllen, wenn Sie keine Eintragung im ULV oder im

PQ-Verzeichnis nachweisen können.

Version 09.07.2026 Seite 2 von 3

Eintragung bei der Industrie- und Handelskammereingetragen nicht eintragungspflichtig
Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungeneingetragen nicht eintragungspflichtig
Angaben zur Mitgliedschaft bei der BerufsgenossenschaftIch bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer:

Version 09.07.2026 Seite 3 von 3

Bautagesbericht

Projektname/Vertrag: _______________________________________________________________________________________

Datum: _________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _____________

Auftraggeber: Auftragnehmer:

Firma: _________________________________________ Firma: _________________________________________

Name: _________________________________________ Name: _________________________________________

Adresse: _________________________________________ Adresse: _________________________________________

E-Mail: _________________________________________ E-Mail: _________________________________________

Tel.: _________________________________________ Tel.: _________________________________________

Wetter:

Temperatur: ___________________________________ Wind in km/h: ___________________________________

Niederschlag in %: ___________________________________ Bewölkung: ___________________________________

(wolkenlos, leicht bewölkt, wolkig, bewölkt, stark bewölkt, bedeckt)

Unternehmen/Nachunternehmer/eingesetzte Mitarbeiter:

Personen gesamt: _________________________ davon Fachkräfte:_________________________

davon Hilfskräfte:_________________________

Vor- und Nachname Firma Fachkraft Hilfskraft Arbeitszeit

☐ ☐

☐ ☐

☐ ☐

Art und Umfang der geleisteten Arbeiten

Gewerk Räumlicher Leistungsbereich Leistungsfortschritt

Seite 1 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023

Bautagesbericht

Eingesetzte Großgeräte

Menge Art/Bezeichnung Bemerkungen/Mängel

Lieferungen/eingesetztes Material (Zu- und Abgang von Baustoffen und Geräten)

Menge Einheit Bezeichnung Lieferant Liefernummer

Unterbrechungen oder Störungen der Arbeiten mit Angabe der Gründe






Unfälle oder Schäden an Sachen (einschließlich Gebäudebestand und Leistungen Dritter)






Sonstige besondere Vorkommnisse






Seite 2 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023

Bautagesbericht

Notizen:






Unterschrift: ___________________________________________________

(in Druckbuchstaben): ___________________________________________________

Seite 3 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023

Maßnahme: Hartmannsweilerweg 29 in 14163 Berlin

Plg. Sanierung Fenster und Fassade Hs. 1

Angebot für: Trockenbauarbeiten_Ausbauarbeiten

B21045-30398001-001-342-01

Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung

Bezeichnung:

Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass

- im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeits-

gemeinschaft gebildet wird,

- nach der Zuschlagserteilung eine Anmeldung der Arbeitsgemeinschaft bei dem

zuständigen Finanzamt erfolgen wird. Die erteilte Steuernummer wird dem

Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitgeteilt.

- der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist:

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

- die Bewerber-/Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht:

2. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

Version 30.07.2024 Seite 1 von 3

3. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

4. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

5. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

Ende der Aufzählung

Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt weiterhin, dass

- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber

rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des

Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht,

- alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,

- der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für

den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu

leisten,

Version 30.07.2024 Seite 2 von 3

- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft

(Bietergemeinschaft) auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.

Benennung der Erklärenden der Bewerber-/Bietergemeinschaft1

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

1Hinweis:

Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

Version 30.07.2024 Seite 3 von 3

Nachunternehmer:

Teilnahmeantrag/

Angebot des

Bewerbers/Bieters:

Angebot für: Hartmannsweilerweg 29 in 14163 Berlin

Plg. Sanierung Fenster und Fassade Hs. 1

B21045-30398001-001-342-01

Maßnahme: Trockenbauarbeiten_Ausbauarbeiten

Dieses Formular ist vom Nachunternehmer auszufüllen

Selbstauskunft der Nachunternehmer

I. Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer

Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber, im Fall der Auftragsvergabe an den o. g.

Bieter/Bewerber die nachfolgenden Leistungen zu erbringen.

Beschreibung der (Teil-) Leistungen/Gewerk:

II. Angaben zur Eignung

1. Eintragung im ULV / PQ-Verzeichnis

Ich bin/ wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der

Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.

Nr.:

Hinweis: soweit den Vergabeunterlagen ein Eignungsbogen beigefügt ist, ist dieser

vom Nachunternehmer ebenfalls auszufüllen und einzureichen.

Die nachfolgenden Angaben zur Ziff. II.2 und III sind nur auszufüllen, wenn keine

Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachgewiesen werden kann.

Version 21.03.2024 Seite 1 von 5

2. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU

Eintragung bei der Industrie- und HandelskammerIch bin/ Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. Ich bin/ Wir sind zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer nicht verpflichtet.
Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungenja Ich bin/ Wir sind zur Eintragung nicht verpflichtet.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der BerufsgenossenschaftIch bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter Nummer:

III. Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Nachunternehmer zum

Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für die Vergabe von Bauleistungen im

Oberschwellenbereich gemäß §§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU

Nimmt ein Bewerber oder Bieter bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge im

Oberschwellenbereich Kapazitäten nicht präqualifizierter Nachunternehmer in Anspruch, sind

auch die Nachunternehmer im Hinblick auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe

zu prüfen (§§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU). Zu diesem Zweck reicht der jeweilige

Nachunternehmer die untenstehende Eigenerklärung ein. Darüber hinaus kann der

Auftraggeber den Bewerber oder Bieter verpflichten, diesbezügliche Nachweise seiner

Nachunternehmer an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Nachweis kann insbesondere

durch die Vorlage einer Selbstauskunft beim Wettbewerbsregister erbracht werden.

1. Ich/Wir erkläre(n), dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 1 bis 4 EU

VOB/A vorliegen:

- Es gibt keine Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen nach § 6e Abs. 3 EU

VOB/A zuzurechnen ist, die wegen einer der nachfolgend aufgeführten Straftaten

rechtskräftig verurteilt worden sind, und es sind aus den gleichen Gründen auch keine

Geldbußen nach § 30 OWiG gegen unser Unternehmen verhängt worden:

a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des

Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des

Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an

einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in

Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet

werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des

Strafgesetzbuchs zu begehen,

Version 21.03.2024 Seite 2 von 5

c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter

Vermögenswerte),

d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der

Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder

in deren Auftrag verwaltet werden,

e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den

Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der

Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,

f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

§§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im

Gesundheitswesen),

g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils

auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale

Bedienstete),

i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung

ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

oder

j) den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs

(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,

Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine

Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften

anderer Staaten gleich.

- Unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und

Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen.

2. Weiter erkläre(n) ich/wir, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 6 EU

VOB/A vorliegen:

a) unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende

umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,

b) über das Vermögen unseres Unternehmens ist kein Insolvenz- oder ein vergleichbares

Verfahren eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt und ein Antrag nicht mangels Masse

abgelehnt worden. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine

Tätigkeit nicht eingestellt,

c) unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung

begangen, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt; § 123 Abs. 3 GWB ist

entsprechend anzuwenden,

Version 21.03.2024 Seite 3 von 5

d) unser Unternehmen hat keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die

es zum Ziel oder zur Folge haben, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder

zu verfälschen,

e) es besteht kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die

Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen

Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

f) unser Unternehmen war nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens

einbezogen,

g) unser Unternehmen hat keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines

früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd

mangelhaft erfüllt und dies hat nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz

oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,

h) unser Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine

schwerwiegende Täuschung begangen, keine Auskünfte zurückgehalten und ist in der

Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,

i) unser Unternehmen hat nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen

Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu

erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte.

Unser Unternehmen hat auch nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende

Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers

erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.

3. Ich/Wir erkläre (n) weiter, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2

GWB vorliegen. Ich bin/ wir sind:

a) in den letzten 3 Jahren nicht

- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des

Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG),

- gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),

- gem. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),

- gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB)

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90

Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden.

b) nicht wegen eines Verstoßes gegen § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)

oder gegen § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG)

mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden.

c) nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22

Absatz 2 LkSG belegt worden.

4. Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Nachunternehmer:

Version 21.03.2024 Seite 4 von 5

IV. Abschließende Erklärung

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Nichterfüllung einer

einschlägigen Eignungsanforderung durch den Nachunternehmer oder bei Vorliegen

zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des Nachunternehmers verlangt. Bei Vorliegen

fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Fristsetzung verlangen,

dass der Nachunternehmer ersetzt wird.

Die Selbstauskunft wurde eingereicht vom Nachunternehmer:

_____________________________________________

(Datum, Name, Vorname der natürlichen Person bzw.

Firma bei juristischen Personen in Textform)

Version 21.03.2024 Seite 5 von 5

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß

Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Verantwortlichen:

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,

Keibelstraße 36, 10178 Berlin

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

datenschutz nord GmbH

Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin

3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

3.1 Zwecke der Datenverarbeitung:

Die personenbezogenen Daten verarbeiten wir zu Zwecken der Durchführung des

Vergabeverfahrens und der Vertragsumsetzung. Im Falle der Zuschlagserteilung und der

erstmaligen Zusammenarbeit mit uns werden Ihre Daten im Lieferantenportal der BIM GmbH

eingetragen. Dies ist erforderlich, um die Beauftragung vorzunehmen.

3.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner

Datenschutzgesetz (BlnDSG), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 DSGVO

i.V.m. §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 6

Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 16 Abs. 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz

(BerlAVG).

4. Empfänger der personenbezogenen Daten:

Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) besteht gemäß § 6

WRegG) für die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim

Wettbewerbsregister. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der

EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. In § 6 Abs. 2 WRegG ist festgelegt unter welchen

weiteren Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.

Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des

Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über

Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.

Mit einer Übergangsfrist bis einschließlich zum 31.05.2025 ist der Auftraggeber berechtigt für

den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zusätzlich eine Auskunft aus dem

Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.

Nach § 16 BerlAVG ist die ausschreibende Stelle weiterhin verpflichtet, die Einhaltung der

gemäß § 15 BerlAVG vereinbarten Vertragsbestimmungen (siehe Besondere

Version 14.03.2024 1

Vertragsbedingungen) zu prüfen. Mit Kontrollen zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten

Besonderen Vertragsbedingungen darf der Auftraggeber auch Dritte beauftragen.

Stellt der Auftraggeber einen Verstoß eines Auftragnehmers und Unterauftragnehmers gegen

Vertragsbedingungen im Sinne von § 15 BerlAVG fest, so hat er nach § 16 Abs. 5 BerlAVG das

bei der für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung geführte Amtliche Unternehmer- und

Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin sowie das Verzeichnis über ungeeignete Bewerber

und Bieter bei öffentlichen Aufträgen über den Namen, die Anschrift, den Vertragsinhalt und

die Art des Verstoßes unverzüglich zu unterrichten.

Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte für einen Verstoß eines Auftragnehmers,

Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen

gemäß § 128 Abs. 1 GWB vor, wird unverzüglich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der

Bundeszollverwaltung benachrichtigt, § 16 Abs. 6 BerlAVG.

Nach § 134 Abs. 1 GWB informiert die ausschreibende Stelle die Bieter, deren Angebote nicht

berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot

angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres

Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform.

Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur

Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die

betroffenen Bieter gegangen ist.

Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) teilt die ausschreibende Stelle jedem Bieter

unverzüglich ihre Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die

Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen

Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben

oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung

oder Vorinformation veröffentlicht wurde.

Nach § 62 Abs. 2 Nummer 3 VgV unterrichtet die ausschreibende Stelle auf Verlangen des

Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform

nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des

erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.

Nach § 39 Abs. 1 VgV übermittelt die ausschreibende Stelle spätestens innerhalb 30 Tagen

nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer

Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des

Vergabeverfahrens an das Amt für öffentliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.

Dort werden dann auch Name und Anschrift des Bieters, dem der Zuschlag erteilt wurde,

veröffentlicht.

Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer muss die

ausschreibende Stelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakten der Kammer sofort zur

Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem

zuständigen Oberlandesgericht/Kammergericht nach § 171 GWB. In diesen Verfahren

(Nachprüfungsverfahren und ggf. Verfahren über die sofortige Beschwerde) werden

personenbezogene Daten gegebenenfalls auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.

Version 14.03.2024 2

5. Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener

Daten

Betreffend das Vergabeverfahren und die Vertragsdurchführung: Die Dauer der Speicherung

personenbezogener Daten beträgt 8 Jahre gemäß Ziffer 12 AV zu § 55 der

Landeshaushaltsordnung Berlin in Verbindung mit Anlage 1 AV § 71 der

Landeshaushaltsordnung Berlin, § 8 Absatz 4 VgV, sofern nicht anderweitige gesetzliche

Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. So unterliegen Rechnungen einer 10-jährigen

Aufbewahrungsfrist gemäß § 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UstG.

6. Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei uns

gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können

Sie unrichtige Daten berichtigen oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung

unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit und

Einschränkung der Datenverarbeitung. Außerdem haben Sie das Recht, sich bei der

Aufsichtsbehörde über die stattfindende Datenverarbeitung zu beschweren.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen

die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Voraussetzung

hierfür ist, dass die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO

erfolgt.

7. Sonstiges

Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen

Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Art. 14 Abs. 5 lit. c)

der DSGVO nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich

geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche

Behandlung der Daten vorgesehen (§§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV).

Version 14.03.2024 3

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