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Transport und Verwertung von entwässertem und getrocknetem Klärschlamm

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 19:49 (Europe/Berlin)

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03a-b VGV Bewerbungs- und Vertragsbedingungen

Vergabenummer:AÖR_EW 241126_09
Maßnahme:Rahmenvereinbarung Verwertung und Transport von entwässerten bzw. getrockneten Klärschlamm (Los 1 und Los 2)
Leistung:Transport und Entsorgung

03a Bewerbungsbedingungen

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV)

  1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters/der Bieterin oder des Bewerbers/der Bewerberin Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern/ Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/die Bieterin oder der Bewerber/die Bewerberin auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

  1. Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter/eine Bieterin, der/die in seinem/Ihrem Angebot die von ihm/ihr tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm/ihr geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der/die Bieter/in die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. G 4- 2 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer /7 3 0 - anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am 0 V- Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

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Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden

und

  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

  1. Nebenangebote

4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der/Die Bieter/in hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.

Soweit der/die Bieter/in eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

  1. Bietergemeinschaften

5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,

  • dass der/die bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in rechtsverbindlich vertritt,

  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

  1. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der/die Bieter/in, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, G finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen und 4 2 - ist dies nach den Vergabeunterlagen auch unter Berücksichtigung des § 47 Absatz 5 VgV /7 0 zulässig, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem/ihrem Angebot 3- 0 benennen. Der/Die Bieter/in hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr V-

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bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm/ihr die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind.

Er/Sie hat den Namen, den/die gesetzlichen Vertreter/in sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der/die Bieter/in im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.

Der/Die Bieter/in hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

  1. Eignung

Bieter/innen und Bewerber/innen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)

  • Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis

vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6. sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter/innen und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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03b Besondere Vertragsbedingungen

Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem/der Auftraggeber/in. Dieser hat den Architekten/die Architektin oder den Ingenieur/die Ingenieurin

mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur von dem/der Auftraggeber/in bzw. von dem/der beauftragten Architekten/Architektin oder dem/der Ingenieur /Ingenieurin getroffen werden.

Anlieferungs- oder Annahmestelle

Ort: Siehe Leistungsbeschreibung

Gebäude:

Raum:

Ausführungsfristen

Anlieferung Siehe Leistungsbeschreibung

Ende der Ausführung

folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:

Vertragsstrafen (§ 11 VOL/B)

Vertragsstrafen werden nicht vereinbart.

Der/Die Auftragnehmer/in hat als Vertragsstrafe für Verzug bei Überschreitung der vorstehend unter „Ausführungsfristen“ genannten Fristen

für jede vollendete Woche 1 % Prozent

für jeden Werktag Prozent

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann zu zahlen. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

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Rechnungen (§ 15 VOL/B)

Alle Rechnungen sind

beim Auftraggeber/der Auftraggeberin -fach einreichen

beim Auftraggeber/der Auftraggeberin -fach und zugleich bei: in -facher Ausfertigung einzureichen.

Übersendung der Rechnung als pdf Datei. Dabei muss eine Rechnungsdatei als PDF alle ggf. Lieferscheine und oder Leistungsnachweise enthalten. Die PDF Datei muss unsigniert sein. Diese Rechnungsdatei an folgende E-Mail-Adresse senden:

Los 1:

a) Für die Kläranlagen Lütjenbrode, Orth, Malente und Ratekau Zweckverband Ostholstein Wagrienring 3-13 23730 Sierksdorf E-Mail: zvo-holding-rechnung@zvo.com

a) Kläranlage Cismar Zweckverband Karbrook Rathausplatz 11 23743 Grömitz E-Mail: kontakt@zweckverband-karkbrook.de

b) Stadtwerke Neustadt Neukoppel 2 23730 Neustadt i.H. E-Mail: invoice@swnh.de

Los 2:

Klärschlammtrocknung Neustadt AöR

Klärschlammtrocknung Neustadt AöR c/o Zweckverband Ostholstein Wagrienring 3-13, 23730 Sierksdorf E-Mail: zvo-holding-rechnung@zvo.com

Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.

Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der/die Auftragnehmer/in zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.

In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen G Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 4- 2 /7 0 3- 0 V-

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Sicherheitsleistung (§ 18 VOL/B)

Eine Sicherheitsleistung wird nicht vereinbart.

Los 2: Es ist eine Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

Die Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das im Internet verfügbare, aktuellste Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden, dies über die Vergabestelle anzufordern oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem vorstehenden Formblatt des Auftraggebers/der Auftraggeberin entsprechen.

Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

 Der Bürge/Die Bürgin übernimmt für den/die Auftragnehmer/in die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.  Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.  Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.  Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem/der Auftraggeber/in und dem/der Auftragnehmer/in sind für den Bürgen/die Bürgin nur im Falle seiner/ihrer schriftlichen Zustimmung bindend  Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers/der Auftraggeberin zuständigen Stelle

Zahlungsbedingungen (§ 17 VOL/B)

Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist:

Es wird keine gesonderte Regelung über Vorauszahlungen getroffen

Es wird folgende Regelung über Vorauszahlungen getroffen:

Art und Umfang der Leistungen (§ 1 VOL/B)

Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.

Der/Die Auftragnehmer/in hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine/ihre Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.

Änderung der Leistung (§ 2 Nummer 3 VOL/B)

Beansprucht der/die Auftragnehmer/in aufgrund von § 2 Nummer 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er/sie dies dem/der Auftraggeber/in unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach -schriftlich mitteilen.

Der/Die Auftragnehmer/in hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder G Minderkosten nachzuweisen. 4- 2 /7 Ausführung der Leistung (§ 4 VOL/B) 0 3- V 0 - Der/Die Auftraggeber/in kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.

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Güteprüfung (§ 12 Nummer 2 VOL/B)

Verlangt der/die Auftraggeber/in eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem/der Auftragnehmer/in die dadurch entstandenen Kosten erstattet.

Abnahme (§ 13 VOL/B)

Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.

Die Gefahr geht, wenn nichts Anderes vereinbart ist, auf den/die Auftraggeber/in über

  • bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
  • bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.

Mängelansprüche (§ 14 VOL/B)

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.

Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16 VOL/B)

Der/Die Auftragnehmer/in hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen

o das Datum, o die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, o die Art der Leistung, o die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, o die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und o die Gerätekenngrößen enthalten.

Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.

Die Originale der Listen behält der/die Auftraggeber/in, die bescheinigten Durchschriften erhält der/die Auftragnehmer/in.

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Weitere Besondere Vertragsbedingungen:

  1. Preisanpassungsklausel Los 2 für die Position 2.1 des LV:

Das Los 2 erhält wegen der Verlängerungsoption die Möglichkeit einer Anpassung für die Position aus dem Leistungsverzeichnis: Pos. 2.1 Verladung und Transport von getrocknetem Klärschlamm

Es wird folgende Preisgleitklausel vereinbart:

Die vereinbarten Preise sind für die Laufzeit des Auftrages festgeschrieben. Mit Wirkung ab 01.01.2027 kann der Preis für Pos. 2.1 des Leistungsverzeichnisses zu Los 2 angepasst werden, soweit eine der Vertragsparteien dies fristgerecht beantragt. Eine rückwirkende Anpassung der Preise ist ausgeschlossen.

Betrachtet werden folgende Indizes:

 Löhne und Lohnnebenkosten: entsprechenden Vereinbarungen des TVÖD zu Grunde zu legen. Die Parteien sind sich einig, dass die zu berücksichtigenden Lohnanpassungen auf Basis der Eckvergütungsgruppe (derzeit EG 5) erfolgen.  Abschreibungen, Reparatur und Unterhaltung der Fahrzeuge: Index der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte (Inlandsabsatz), Gruppe Kraftwagen und Kraftwagenteile (Sattel- Straßenzugmaschinen) GP = 29 10 43 Lfd.-Nr. 578 maßgeblich  Dieselkraftstoffe: Index aus der gleichen Reihe, Gruppe Mineralölerzeugnisse (Dieselkraftstoff, bei Abgabe an Großverbraucher) GP = 19 20 26 005 2 Lfd.-Nr. 178 beide veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden unter der Fachreihe 17, Reihe 2. Sollte eine der v. g. Basisbereiche entfallen, werden die Vertragspartner eine dem Sinne und Willen gleichartige Regelung vereinbaren und festlegen.

Bezugszeitraum: Die Monate Juli, Aug, Sept des laufenden Jahres zu den entsprechenden Monaten im Vorjahr.

Gewichtung der Veränderungswerte:

 bei den Löhnen und Lohnnebenkosten anteilig mit 50 %,  Abschreibungen, Reparatur und Unterhaltung der Fahrzeuge anteilig mit 30 %,  Dieselkraftstoffe anteilig mit 20 %.

Voraussetzungen für die Preisanpassung und Umsetzung:

Spätestens zum 1. November müssen das Preisanpassungsbegehren sowie nachvollziehbare Unterlagen schriftlich vorgelegt werden oder kurzfristig nachgereicht werden. Die nach dieser Regelung ermittelte Veränderungsrate muss den Wert von 4% übersteigen. Sowohl für eine Preisanpassung nach oben als auch für eine Preisanpassung nach unten. Wenn dies erfüllt ist, dann wird die Preisanpassung zum 1.1. des folgenden Jahres nach den miteinander abgestimmten Ergebnissen angepasst. Diese Preise gelten dann bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

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  1. Vertragslaufzeit Los 2

Ausführungszeit: 01.11.2025-31.12.2026

Verlängerungsoption: Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn keine der Vertragsparteien schriftlich zum 15.11. eines Jahres (1,5 Kalendermonate vor dem nächsten Verlängerungsjahr) kündigt. Der Vertrag endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 31.12.2028.

Entsorgungsfachbetrieb Zertifikat (Los 1 und Los 2)

Der AN ist mit Angebotsabgabe verpflichtet, die Efb Zertifizierung für die Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten. Der AN legt dem AG jährlich das jeweils gültige Zertifikat nach EfbV- Verordnung unaufgefordert vor. Sollte das Überwachungszertifikat während der Vertragslaufzeit seine Gültigkeit verlieren oder dem AN entzogen werden, ist dies dem AG umgehend schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall ist der AG berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Schadenersatzansprüche des AN zu kündigen. Etwaige Schadenersatzansprüche des AG bleiben bestehen.

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