Bieterfragen und Antworten Ausschreibung: Rahmenvereinbarung für die Verwertung und Transport von entwässerten bzw. getrockneten Klärschlamm Submission: 26.11.2024, 09:00 Uhr Los 1: RV Verwertung u. Transport von entwässerten und getrockneten Klärschlamm Los 2: RV Verwertung u. Transport von getrockneten Klärschlamm.
Frage 1 vom 12.11.2024: (zu Los 2) in der Leistungsbeschreibung steht für das Los 2 unter 1. Vorbemerkungen: Für den getrockneten Klärschlamm gilt folgender AVV-Code: 19 02 10 brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen Bei dem anfallenden Klärschlämmen aus den im Los 1 beschriebenen Kläranlagen handelt es sich u.E. ausschließlich um Klärschlamm aus der Behandlung von kommunalem Abwasser unter der AVV-Nr. 190805. Dieser Schlamm verliert die AVV-Nr. nicht durch die Trocknung, Aus diesem Grunde müsste der Trockenschlamm ebenfalls unter der AVV 190805 abgegeben werden und nicht unter 190210. Wir bitten um Aufklärung Antwort vom 18.11.2024: Nach Klärung mit der Genehmigungsbehörde soll der AVV Schlüssel 190805 aufgenommen werden. Diese Änderung bedarf eines Verfahrens, das erfahrungsgemäß nach Aussage der Genehmigungsbehörde 4 Wochen in Anspruch nimmt. Vor diesem Hintergrund werden wir das Los 2 aufheben und neu unverzüglich neu ausschreiben.
Frage 2 vom 13.11.2024: (zu Los 2) Der entwässerte kommunale Schlamm aus 5 Kläranlagen wird getrocknet und soll dann als Schlamm aus der Gruppe "1902 Chemisch-physikalische Behandlung von organisch belasteten Abfällen" AVV 190210 "brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen" thermisch verwertet werden. Für Abfälle nach AVV 190210 ist nach BEHG bzw. der Verordnung über die Emissions- berichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 - EBeV 2030) Anlage 2 eine CO2 Abgabe für die Brennstoffemissionen zu bezahlen. Diese liegt nach Tabelle 5 Anlage 2 EBeV 2030 Zeile 8 bei 0,0949 t CO2/GJ. Überschläglich fällt für einen auf 90 %TR getrockneten ehemaligen kommunalen Klärschlamm AVV 190210 mit 12 GJ/tTM eine CO2-Abgabe von ca. 62,- €/tOS an (für 2025. Anschließend steigt der Preis der Zertifikate). Es sei denn, der Klärschlammerzeuger kann durch ein zertifiziertes Gutachten nachweisen, dass der Klärschlamm 100% biogener Herkunft ist. Aber eine derartige Anerkennung ist im DEHSt- Verfahren bislang nicht vorgesehen. Wie stellt sich der Auftraggeber die Abrechnung der CO2 Abgabe vor? Nach LV Seite 2 sind zwar die Kosten für Maut, Dieselzuschlag, Gebühren etc. in die Kalkulaton einzubeziehen. Auf die CO2-Abgabe wird dort nicht eingegangen. Nach Vorgaben der DEHSt kann es möglich sein, dass jede einzelne Lieferung des Trockengranulats auf Heizwert und auf Wassergehalt analysiert werden muss, um dann am Jahresende ganz konkret die fällige CO2-Abgabe zu berechnen und dann mit den bereits getätigten Zahlungen entsprechend der Deklarationsanalyse zu verrechnen. Überdies ist dann ab 2026 die CO2 Abgabe nicht zu berechnen, da hier bislang nur ein Korridor zwischen 55 und 65 €/tCO2 festgelegt ist; Ab dem Jahr 2027 wird sich der CO₂- Preis im Rahmen des europäischen Emissionshandelns frei auf dem Markt für Emissionszertifikate bilden, indem Emissionszertifikate an die Verkäufer von Brennstoffen versteigert werden. Eine Kalkulation nach den Anforderungen des Vergaberechts ist somit nicht möglich. Es sei denn der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten für die CO2-Abgabe komplett zu übernehmen inklusive der nachgewiesenen Kosten für den zusätzlichen Analyseaufwand. Antwort vom 18.11.2024: Durch die Beantwortung der Frage 1 und die Änderung des AVV Schlüssels stellt sich die dargelegte Problematik nicht mehr.
Wir werden über die Bieternachrichten das Los 2 aufheben. Sie erhalten eine entsprechende Mitteilung.