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Transport der internen Dienstpost für das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 15:10 (Europe/Berlin)

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Teil C Eignungskriterien 26-D1-35-RV-Post

Eignungskriterien

1 Allgemein

Sämtliche Eignungskriterien sind dem Formblatt Wirt-124 LD zu entnehmen. Folgend werden einige Anforderungen konkretisiert. Weiterhin gilt Anlage C.1 für Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Etwaige Eignungsleihen stehen offen und sind zu erklären.

Für Unternehmen, die eine dem Auftrag entsprechende gültige Präqualifizierung (PQ) oder eine gültige Eintragung in das ULV nachweisen können, erfolgt keine tiefgreifende Eignungsprüfung, es sei denn es bestehen oder entstehen im Verfahrensverlauf Zweifel an deren Eignung. Das gleiche gilt für Unterauftragnehmer (UAN) dieser Unternehmen und UAN von nicht im ULV eingetragenen oder präqualifizierten Unternehmen, welche selbst jedoch eine dem Unterauftrag entsprechende gültige PQ oder eine gültige Eintragung in das ULV nachweisen können. Soweit der Bieter keine auftragsbezogene PQ oder ULV-Registrierung besitzt, behält sich der Auftraggeber für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, Nachweise des Bieters und seiner UAN zu fordern, insbesondere bezüglich Umsatz, Referenzen, Arbeitskräften, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Sozialkassen, Berufsgenossenschaften, Eintragung Handelsregister, Angaben zu Li- quidation und Insolvenz.

Wichtiger Hinweis zur Eignung für präqualifizierte Unternehmen hinsichtlich Referenzen: Bitte prüfen Sie, ob die hier zur Rede stehenden Eignungsnachweise den im Präqualifikationsver- zeichnis hinterlegten Nachweisen entsprechen. Bitte prüfen Sie ebenfalls, ob Ihre hinterlegten Re- ferenzen den Vorgaben entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen zusätzlich mit dem An- gebot die geforderten Referenznachweise eingereicht werden. Anderenfalls droht der zwingende Angebotsausschluss! Sollten die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen nicht ver- gleichbar sein, können diese– anders als gänzlich fehlende Referenzen – nicht nachgefordert wer- den.

Folgend werden einige Anforderungen konkretisiert:

2 Wirtschaftliche & finanzielle Eignung

Im Folgenden werden die verbindlichen Eignungsanforderungen an die wirtschaftlichen und finanziellen Mindestanforderungen – gemäß § 33 UVgO – aufgelistet.

2.1 Nachweis Mindestumsatz

Die bietenden Unternehmen haben per formloser Eigenerklärung zuzusichern, dass hinsichtlich der vorliegend geforderten Leistungen, ein einschlägiger Gesamtumsatz von mind. 200.000€ netto pro Jahr erreicht wird (Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre).

Auf besonderes Verlangen ist die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers vorzulegen.

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2.2 Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung

Grundsätzlich ist das Vorhandensein einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, durch Vorlage einer gültigen Police, mit branchenüblichen Deckungssummen für Sach- und Personen- schäden nachzuweisen. Auf besonderes Verlangen kann die Vergabestelle fordern, dass bei beste- hender Unterdeckung zum geforderten Versicherungsumfang, eine Zusicherung des Versicherungs- gebers auf die Möglichkeit der Anpassung der Police gegeben ist.

Im Falle des Zuschlags gilt, dass sich die Auftrag nehmende Stelle verpflichtet, eine Betriebshaft- pflichtversicherung abzuschließen, die mindestens für:

(1) Personenschäden sowie (2) sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 3.000.000 € (3) Obhuts- und Bearbeitungsschäden mind. 150.000 € (4) Schlüsselverlust mind. 10.000 €

je Versicherungsfall abdeckt. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungs- jahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssummen. Der Abschluss bzw. das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung ist spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss nachzuweisen.

3 Technische & berufliche Eignung

Im Folgenden werden die verbindlichen Eignungsanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der bietenden Unternehmen – gemäß § 33 UVgO – aufgelistet.

3.1 Referenzanforderungen

Einreichung von drei inhaltlich vergleichbaren Referenzen aus den letzten 5 Jahren über vergleich- bare Leistungen.

Als vergleichbare Leistung wird anerkannt:

E rfahrungen in der Durchführung von Kurierdienstleistungen (interner Posttransport). Eine Referenz muss dabei für die öffentliche Verwaltung, mit einem jährlichen Gesamtauftragsvolumen von 100.000 netto pro Jahr, erbracht worden sein.

Die einzureichende Referenz sollte nicht mehr als 2 Seiten mit folgendem Inhalt umfassen:

• Referenz gebende Stelle • Ansprechpartner/innen mit Telefonnummer und Mailadresse • Art der vermieteten Geräte oder Fahrzeuge • Zeitraum der Vermietung und Mietdauer • Auftragsumfang

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Bitte verwenden Sie für den Nachweis der Referenzen das beigefügte Formblatt (Wirt 124 LD) zzgl. max. 2 weitere Seiten (falls das Formular nicht ausreichend ist). Bei Bewerbungen von Bieterge- meinschaften, Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlich bietenden Unternehmen ist für den jeweilig erbrachten Leistungsteil ein separates Formular auszufüllen.

Achtung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die Referenz gebende Stelle ggf. zu kontaktie- ren. Die Erreichbarkeit der genannten Ansprechperson ist durch das bietende Unternehmen sicher- zustellen. Es finden im Prüfungsprozess keine investigativen Recherchen zur Validierung der Anga- ben statt. Etwaige datenschutzrechtliche Vorprüfungen in Bezug zur Referenz gebenden Stelle ob- liegen dem bietenden Unternehmen. Sollte sich die Referenz gebende Stelle nicht innerhalb einer angemessenen Zeit zurückmelden, gilt der Eignungsnachweis als nicht erbracht.

3.2 Nachweis von Genehmigungen und Eintragungen

Siehe spezielle Eigenerklärung C 2 – Nachweis von Versicherungen und des Eintrages in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur. Siehe hierzu auch die Bedingungen der Nachfor- derung auf besonderes Verlangen.

3.3 Angabe zu Ausstattungen und Geräten

Das bietende Unternehmen hat innerhalb einer gesonderten Anlage per Eigenerklärung die Anzahl und den Umfang der verfügbaren technischen Ausstattung (Geräte, Fahrzeuge etc.) aufzuschlüs- seln, welche eine erfolgreiche Vertragserfüllung versprechen und die angebotenen / Einheitspreise plausibilisieren, siehe auch diesbezügliche separate Eigenerklärung zum Einsatz von Fahrzeugen – Anlage C2. (inkl. Nachweis einer gültigen Versicherung gemäß § 7a Güterkraftverkehrsgesetz und einer gültigen Güterkraftverkehrserlaubnis gemäß § 3 Güterkraftverkehrsgesetz - bei Einsatz von Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht /(inkl. Anhänger).

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