Nutzungsrechte zum Urheberrecht 07_2024.pdf

Transformationsplanung zur Nutzung von Geothermie im Fernwärmenetz Schwerin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 14:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Nutzungsrechte:

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein räumlich und inhaltlich unbeschränktes sowie für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes ausschließliches Nutzungsrecht ein und gestattet sowohl eine kommerzielle als auch die nichtkommerzielle Nutzung des Vertragsgegenstandes.

Das Nutzungsrecht erstreckt sich auf alle Verwertungen für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck und allen damit zusammenhängenden Unternehmungen der Auftraggeberin und erstreckt sich auf die Vervielfältigung, Verbreitung, dass Recht der öffentlichen Wiedergabe/ Online-Übermittlung und Bearbeitung.

Der Auftragnehmer räumt der Auftraggeberin insbesondere das Recht ein,

a. im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand angefertigtes Material ganz oder teilweise zu digitalisieren und auf beliebigen Bild-, Ton- oder sonstigen Datenträgern (Festplatte, RAM-Speicher, Diskette, CD-ROM, DVD, CDI, MC, DAT, DCC, Videokassetten, Platten, Minidisk, Printausgaben, Büchern, Zeitschriften etc.) zu vervielfältigen,

b. dieses Material ganz oder teilweise auf beliebigen Datenträgern (Diskette, CD-ROM, DVD, CDI, MC, DAT, DCC, Videokassetten, Platten, Minidisk, Printausgaben, Büchern, Zeitschriften etc.) zu verbreiten, insbesondere zu verkaufen, vermieten, verleihen oder in sonstiger Weise abzugeben (Offline-Recht) sowie hierzu die erforderlichen Vervielfältigungshandlungen vorzunehmen,

c. dieses Material ganz oder teilweise über Online-Dienste (www, E-Mail etc.) sowie über sonstige offene oder geschlossene Netzwerke (Internet, Intranet etc.) zu verbreiten, zum Abruf bereitzuhalten, öffentlich wiederzugeben und zugänglich zu machen sowie zu diesem Zweck auf Servern aller Art (inklusive Proxy-Servern etc.) zu vervielfältigen (Online-Recht),

d. an dem Material ganz oder teilweise Schnitte, Kürzungen, Größenänderungen, Anpassungen an andere Materialien sowie sonstige Änderungen vorzunehmen sowie das Material neu zu gestalten, zu kürzen und in andere Werkformen zu übertragen und zu bearbeiten (Bearbeitungsrecht) sowie das bearbeitete und überarbeitete Material beliebig oft mit anderen audiovisuellen Materialien zu kombinieren, zu verbinden und diesen anzupassen (Synchronisationsrecht) sowie das Material in bearbeiteter und/oder kombinierter Form auf die oben genannten Nutzungsarten zu nutzen.

Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, sein eigenes Nutzungsrecht vollständig oder teilweise an den Auftragnehmer rück zu übertragen oder / und weitere Nutzungsrechte an den Auftragnehmer zu vergeben. Dem Auftraggeber wird weiterhin das Recht eingeräumt, die vorstehend aufgeführten Nutzungsrechte ganz oder teilweise weiter an Dritte zu übertragen.

Der Auftragnehmer versichert, dass

  • er die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Vertragsgegenstand besitzt und

  • er die auf den Auftraggeber zu übertragenden Rechte nicht auf Dritte übertragen, Dritte kein Recht an der Ausübung erhalten haben und dass die zu übertragenden Rechte nicht mit Rechten Dritter belastet sind und

  • der Erfüllung des Vertrages keine anderweitigen Verpflichtungen entgegenstehen, die die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen behindern könnten.

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