EU-Ausschreibung „Personalentwicklung: Training in der NRW.BANK, Los 4: Selbstführung/-organisation, Stressmanagement & Resilienz Stand: 26.08.2026
Antworten und Klarstellungen der Vergabestelle auf Bieterfragen mit Leistungsbezug
In diese Anlage werden die Bieterfragen mit den erteilten Antworten des öffentlichen Auftraggebers
aufgenommen.
| 01 | Widerspruch bei der dritten Seniorität- Mindestbedingung im Personalkonzept: In den Bewerbungsbedingungen (L4_A) wird als dritte Mindestbedingung zur Seniorität jedes einzelnen Trainers/jeder einzelnen Trainerin genannt: "Praktische berufliche Erfahrung aus dem Bereich Finanzwesen, insb. Bank- und Fördergeschäfte." In der Zuschlagskriterien-Tabelle (L4_C_Zuschlagskriterien.xlsx) ist an derselben Stelle stattdessen aufgeführt: "Praktische berufliche Erfahrung im Agilen Arbeiten als Angestellter und/oder Führungskraft." Frage: Welche der beiden Formulierungen ist für die Eignungsprüfung bzw. Bewertung verbindlich? Bitte um Klarstellung, welche Fassung gilt. | Es gilt die Mindestbedingung „Praktische berufliche Erfahrung aus dem Bereich Finanzwesen, ins. Bank- und Fördergeschäfte, Versicherungswesen oder Wirtschaftsprüfung“. Die Anlage L4_C_Zuschlagskriterien/ L4_A_Bewerbungsbedingungen wurde korrigiert und unter dem Reiter „Teilnahmeunterlagen“ mit Stand 26.08.2026 hochgeladen. Diese Unterlage ist Bestandteil der aktuellen Ausschreibungsunterlagen. |
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| 02 | Bezieht sich die Mindestanforderung aus dem Personalkonzept "Praktische berufliche Erfahrung aus dem Bereich Finanzwesen, insbesondere Bank- und Fördergeschäfte" zwingend auf eine eigene operative Berufstätigkeit jedes eingesetzten Trainers innerhalb des Finanzwesens oder kann diese auch durch langjährige Trainings- /Beratungserfahrung für Unternehmen bzw. Mitarbeitende und Führungskräfte aus dem | Vgl. Antwort zu Frage 01. Alle angebotenen Trainer müssen „Praktische berufliche Erfahrung aus dem Bereich Finanzwesen, ins. Bank- und Fördergeschäfte, Versicherungswesen oder Wirtschaftsprüfung“ aufweisen. |
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| Finanz- und Bankenumfeld nachgewiesen werden? | ||
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| 03 | Zuschlag und Miniwettbewerb Im Dokument "L4_A_ Bewerbungsbedingungen_Trainer L4" wird auf Seite 11 ausgeführt: "Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt." Dies lässt aus unserer Sicht darauf schließen, dass im Vergabeverfahren ein einzelner Bieter den Zuschlag erhält. Gleichzeitig wird im Dokument "L4_2.3._RV Training Los 4" unter § 4 auf anstehende Miniwettbewerbe Bezug genommen. Wir bitten daher um Klarstellung: 1. Ist im Rahmen der Vergabe von Los 4 vorgesehen, dass nur ein Bieter den Zuschlag erhält, oder werden mehrere Bieter als Rahmenvertragspartner bezuschlagt? 2. Sind im Rahmen des späteren Abrufs tatsächlich Miniwettbewerbe zwischen den bezuschlagten Rahmenvertragspartnern vorgesehen? 3. Falls Miniwettbewerbe vorgesehen ist: Wie viele Rahmenvertragspartner werden voraussichtlich bzw. maximal für Los 4 bezuschlagt? | Zu 1. Es werden mehrere Bieter als Rahmenvertragspartner bezugschlagt. Unter diesen Vertragspartner wird im Laufe des Vertrages ein Mini-Wettbewerb durchgeführt (vgl. Ziff. III. 3. d. der Bewerbungsbedingungen L4_A i.V.m. § 4 der Rahmenvereinbarung). Zu 2. Ja, ist sind Mini-Wettbewerbe vorgesehen. Zu 3. Maximal 100 (vgl. Auftragsbekanntmachung unter „Angaben zur Rahmenvereinbarung, Höchstzahl der Teilnehmer), wobei es sich hierbei um eine technische Höchstzahl handelt. Die NRW.BANK wird eine angemessene Anzahl an Angeboten bezuschlagen, so dass jeder Rahmenvertragspartner eine realistische Chance zur Leistungserbringung hat. Eine |
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| Abnahmeverpflichtung besteht hingegen nicht. | ||
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| 04 | Miniwettbewerb Sofern kein Miniwettbewerb vorgesehen ist, bitten wir um Klarstellung, welche Anforderungen hinsichtlich der Verfügbarkeit der in der zweiten Stufe einzureichenden bzw. einzusetzenden Trainerprofile gelten. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die in der zweiten Stufe benannten Profile für den gesamten Leistungszeitraum verbindlich verfügbar sein müssen bzw. in welchem Umfang eine Verfügbarkeit zu gewährleisten ist. Sofern hingegen ein Miniwettbewerb vorgesehen ist, werden im Dokument "L4_2.3._RV Training Los 4" unter § 4 unter anderem folgende Zuschlagskriterien genannt: a. Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Trainer - 30 bis 50 % b. Trainingsgestaltung, Trainingsinhalte, Zusammenarbeit - 30 bis 50 % c. Bieterpräsentation - 5 bis 10 % Wir bitten um Klarstellung, ob unter b. "Trainingsgestaltung, Trainingsinhalte, Zusammenarbeit" im Rahmen des jeweiligen Miniwettbewerbs ein neu einzureichendes, auf den konkreten Abruf bezogenes Konzept zu verstehen ist. | Sh. Antwort zu Frage 03. Das ist richtig. Im Mini-Wettbewerb ist ein konkret auf den speziellen Auftrag bezogenes Konzept einzureichen. Der Umfang des Konzeptes innerhalb der Mini- Wettbewerbe kann dabei den Umfang des Konzeptes, das im Rahmen der Angebotsphase von Los 4 einzureichen ist, deutlich unterschreiten. |
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05 Bewertung der Trainerprofile
Im Dokument "L4_C_Zuschlagskriterien"
werden im Rahmen des
Bewertungskriteriums "Qualität -
Personalkonzept" unter anderem folgende
Anforderungen bzw. Kriterien genannt:
verhandlungssicheres Deutsch jedes
einzelnen Trainers/jeder einzelnen Trainerin
(mind. GER(S) C1 oder ähnlich)
Seniorität jedes einzelnen Trainers/jeder
einzelnen Trainerin:
- mind. 8 Jahre praktische Berufserfahrung
als Trainer*in
-
Hochschulabschluss
-
praktische berufliche Erfahrung im Agilen Sh. Antwort zu Frage 01. Die Anlage Arbeiten als Angestellter und/oder L4_C_Zuschlagskriterien wurde hinsichtlich Führungskraft der Anforderung „praktische berufliche
Erfahrung im Agilen Arbeiten als Angestellter
- persönliche Referenzen und/oder Führungskraft“ korrigiert.
Darüber hinaus werden unter "Qualifikation"
bzw. den weiteren Bewertungskriterien unter
anderem folgende Aspekte genannt:
-
fachliche Qualifikationen
-
einschlägige Fort- und Weiterbildungen /
Erfahrungen im Themenkontext
- Tätigkeitsschwerpunkte und Erfahrungen im
Themenkontext
-
relevante Referenzprojekte
-
didaktisch-methodische Kompetenz
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| Wir bitten um Klarstellung, wie diese Anforderungen bzw. Bewertungskriterien auf die einzureichenden drei Trainerprofile anzuwenden sind: 1. Müssen Mindestanforderungen von jedem einzelnen der drei eingereichten Trainerprofile erfüllt werden? 2. Können die darüber hinaus genannten Kriterien zur Qualifikation, den Tätigkeitsschwerpunkten, den relevanten Referenzprojekten und der didaktisch- methodischen Kompetenz über die drei Trainerprofile in ihrer Gesamtheit abgedeckt werden, sodass die drei Profile gemeinsam das geforderte Kompetenzspektrum erfüllen? 3. Oder ist vorgesehen, dass auch diese letztgenannten Qualifikations- und Kompetenzmerkmale von jedem einzelnen Trainerprofil erfüllt werden müssen? | Zu 1. Ja, die Mindestanforderungen müssen von jedem/r eingereichten Trainerin erfüllt werden. Es ist zulässig, pro Angebot ein bis drei Trainerinnen zu benennen (vgl. Ziff. III. 3. b. (1) der Bewerbungsbedingungen). Zu 2. Bei Benennung von mehr als einem/einer Trainerin werden die über die Mindestanforderungen hinaus genannten Kriterien zur Qualifikation und Erfahrung unter Berücksichtigung aller benannten Trainerinnen insgesamt bewertet (vgl. Ziff. III. 3. b. (1) der Bewerbungsbedingungen). Zu 3. Siehe oben, Antwort zu Frage 05, 2. | |
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| 06 | Verstehen wir die Regelung in den Bewerbungsbedingungen, wonach bei mehr als fünf geeigneten Bewerbenden eine differenzierte Eignungsprüfung durchgeführt wird, richtig dahingehend, dass maximal fünf Bewerbende zur Angebotsphase zugelassen werden und - sofern diese fünf jeweils ein wirtschaftliches Angebot einreichen - alle fünf einen Zuschlag auf die Rahmenvereinbarung erhalten? | Sofern mehr als 5 Teilnahmeanträge eingehen, die die Mindestbedingungen erfüllen, greift die differenzierte Eignungsprüfung. Danach werden nur die Teilnahmeanträge für die Angebotsphase berücksichtigt, die in der differenzierten Eignungsprüfung mindestens 17 Punkte erhalten haben. |
| 07 | Im Rahmen des Vergabeverfahrens haben wir eine Frage zu Ziffer 2 der Anlage L4_1.3. - TNW Eignungskriterien. | Freiberufler müssen keinen Handelsregisterauszug einreichen. Es genügt ein Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (vgl. Ziff. 2. |
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Dort wird ein Nachweis der Eintragung in ein des Vordrucks L4_1.3_TNW
Berufs- oder Handelsregister oder ein Eignungskriterien).
Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Z.B. eine aktuelle Bescheinigung in Berufsausübung gefordert, der nicht älter als Steuersachen des zuständigen Finanzamts drei Monate sein darf. oder eine Eigenerklärung über die
Die Bewerberin ist eine Gesellschaft freiberufliche Tätigkeit und das
bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter Nichtbestehen einer Registrierungs- oder
eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Erlaubnispflicht.
Abs. 1 EStG ausüben. Sie unterliegt damit
weder der Eintragungspflicht in das
Handelsregister noch der Anzeigepflicht nach
§ 14 GewO; eine Gewerbeanmeldung liegt
dementsprechend nicht vor. Für die
ausgeübte Tätigkeit besteht in der
Bundesrepublik Deutschland zudem weder
ein einschlägiges Berufsregister noch eine
Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer.
Wir bitten daher um Bestätigung, dass in
dieser Konstellation folgende Unterlagen als
Nachweis der erlaubten Berufsausübung im
Sinne von Ziffer 2 anerkannt werden:
(1) eine aktuelle Bescheinigung in
Steuersachen des zuständigen Finanzamts,
(2) der Nachweis der steuerlichen Erfassung
der Gesellschaft (Steuernummer bzw.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer),
(3) eine Eigenerklärung über die
freiberufliche Tätigkeit und das
Nichtbestehen einer Registrierungs- oder
Erlaubnispflicht.
Sofern die Auftraggeberin einen anderen
oder weitergehenden Nachweis für
erforderlich hält, bitten wir um dessen
konkrete Benennung.
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