2.10.
Verpflichtungserklärung für Beratungs- und Schulungsunternehmen
Das Beratungs- und Schulungsunternehmen
− verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrags nicht die „Technologie von L. Ron Hub- bard“ Anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, − nimmt zur Kenntnis, dass bei einem Verstoß die Auftraggeberin/der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
Hinweis:
Mit der elektronischen Abgabe des Angebotes auf dem Vergabemarktplatz NRW gilt diese Anlage als unterschrieben.
Stand 06-2016 Seite 1 von 1 Formular 526