1.11.
Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung
Bewerber-/Bietergemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, haben uns zu einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zusammengeschlossen, um einen gemeinsamen Teilnahmeantrag/ein gemeinsames Angebot zur vorliegenden Ausschreibung einzureichen. Die Mitglieder erklären, dass sie im Auftragsfall gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften werden. Bevollmächtigter Vertreter, der die aufgeführten Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt sowie berechtigt ist, einen gemeinsamen Teilnahmeantrag/ein gemeinsames Angebot abzugeben, ist das unten bezeichnete geschäftsführende Mitglied.
| Mitglied (Firma) | Leistungsteil | Name in Druckbuchstaben | Unterschrift1 und Firmenstempel |
|---|---|---|---|
| Geschäftsführend: |
(bitte ggf. weitere Zeilen einfügen Die „Eigenerklärung „Ausschlussgründe“ ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln unterschrieben mit dem Angebot vorzulegen.
In EU- Vergaben sind folgende weitere Informationen anzugeben:
| Daten des Unternehmens zur nachträglichen Veröffentlichung2 | ||
|---|---|---|
| Größe des Unternehmens3 | Nationalität des Eigentümers4 | Umsatzsteuer- identifikationsnummer |
1 Von jedem Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
2 Erläuterungen zu den Daten der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die nachträgliche Veröffentlichung
3 Einordnung des Unternehmens als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Großunternehmen
Zur Einordnung als KMU sind anzugeben: Kleinstunternehmen, Kleines Unternehmen, Mittleres Unternehmen oder Großunternehmen (sofern vorherige Klassifikation nicht zutreffend). Die Definitionen sind angelehnt an Artikel 2 des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG (Amtsblatt der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003). Informationen zur Berechnung der Beschäftigtenzahlen bzw. der finanziellen Schwellenwerte sind unmittelbar der v. g. Empfehlung zu entnehmen. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Personen und Jahresumsatz/-bilanz weniger als 2 Mio. Euro), Kleines Unternehmen (weniger als 50 Personen und Jahresumsatz/-bilanz weniger als 10 Mio. Euro), Mittleres Unternehmen (weniger als 250 Personen und Jahresumsatz weniger als 50 Mio. Euro bzw. Jahresbilanzsumme weniger als 43 Mio. Euro). 4 Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens, sofern das Unternehmen nicht börsennotiert istAls Definition des Begriffes „wirtschaftlicher Eigentümer“ kann der Begriff des „wirtschaftlich Berechtigten“ nach § 3 Geldwäschegesetz herangezogen werden (Hinweis auf § 3 GwG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)).