L4_1.11._Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung.pdf

Training zur Selbstführung, Selbstorganisation, Stressmanagement und Resilienz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 22:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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1.11.

Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung

Bewerber-/Bietergemeinschaft

Wir, die nachstehend aufgeführten Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, haben uns zu einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zusammengeschlossen, um einen gemeinsamen Teilnahmeantrag/ein gemeinsames Angebot zur vorliegenden Ausschreibung einzureichen. Die Mitglieder erklären, dass sie im Auftragsfall gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften werden. Bevollmächtigter Vertreter, der die aufgeführten Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt sowie berechtigt ist, einen gemeinsamen Teilnahmeantrag/ein gemeinsames Angebot abzugeben, ist das unten bezeichnete geschäftsführende Mitglied.

Mitglied (Firma)LeistungsteilName in DruckbuchstabenUnterschrift1 und Firmenstempel
Geschäftsführend:

(bitte ggf. weitere Zeilen einfügen Die „Eigenerklärung „Ausschlussgründe“ ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln unterschrieben mit dem Angebot vorzulegen.

In EU- Vergaben sind folgende weitere Informationen anzugeben:

Daten des Unternehmens zur nachträglichen Veröffentlichung2
Größe des Unternehmens3Nationalität des Eigentümers4Umsatzsteuer- identifikationsnummer

1 Von jedem Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu unterschreiben.

2 Erläuterungen zu den Daten der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die nachträgliche Veröffentlichung

3 Einordnung des Unternehmens als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Großunternehmen

Zur Einordnung als KMU sind anzugeben: Kleinstunternehmen, Kleines Unternehmen, Mittleres Unternehmen oder Großunternehmen (sofern vorherige Klassifikation nicht zutreffend). Die Definitionen sind angelehnt an Artikel 2 des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG (Amtsblatt der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003). Informationen zur Berechnung der Beschäftigtenzahlen bzw. der finanziellen Schwellenwerte sind unmittelbar der v. g. Empfehlung zu entnehmen. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Personen und Jahresumsatz/-bilanz weniger als 2 Mio. Euro), Kleines Unternehmen (weniger als 50 Personen und Jahresumsatz/-bilanz weniger als 10 Mio. Euro), Mittleres Unternehmen (weniger als 250 Personen und Jahresumsatz weniger als 50 Mio. Euro bzw. Jahresbilanzsumme weniger als 43 Mio. Euro). 4 Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens, sofern das Unternehmen nicht börsennotiert istAls Definition des Begriffes „wirtschaftlicher Eigentümer“ kann der Begriff des „wirtschaftlich Berechtigten“ nach § 3 Geldwäschegesetz herangezogen werden (Hinweis auf § 3 GwG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)).

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