Bewerbungsbedingungen
I. Allgemeine Verfahrensangaben
- Kurzbeschreibung des Beschaffungsgegenstandes Gegenstand der Ausschreibung ist ein öffentlicher Auftrag über eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmenden über folgende Leistung:
Personalentwicklung: Training in der NRW.BANK, hier: Los 4 Selbstführung/-organisation, Stressmanagement & Resilienz
CPV-Codes: 79632000-3 Personalschulung 79633000-0 Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung 79998000-6 Coaching 80400000-8 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht 80511000-9 Ausbildung des Personals 80522000-9 Schulungsseminare 80532000-2 Managementausbildung 80570000-0 Ausbildung in der Persönlichkeitsentwicklung 80530000-8 Berufsausbildung
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Verfahrensart Der Auftrag wird im Wege eines nicht offenen Verfahrens nach §§ 14 Abs. 2 S. 1, 15 VgV vergeben.
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Vergabeunterlagen und Informationen Die Vergabeunterlagen sind unter der in der europaweiten Vergabebekanntmachung angege- benen elektronischen Adresse des Vergabemarktplatzes NRW (nachfolgend: Vergabeportal) unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar.
Hinweis:
Es kann grundsätzlich jederzeit zu Wartungsarbeiten am und Störungen des Vergabe- portals kommen kann, auf die die NRW.BANK keinen Einfluss hat.
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Die Vergabeunterlagen sind in zwei Teile gegliedert: Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und zur Angebotsphase. Diese sind in der „Übersicht Unterlagen“ näher spezifiziert.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Dies gilt auch für Klarstellungen, Be- richtigungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen durch Bewerbende / Bietende.
Sind die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bietenden unvollständig bzw. nicht für alle Bietenden gleichermaßen verständlich oder enthalten die Unterlagen Unklarheiten oder Un- stimmigkeiten, deren Klärung für den Teilnahmeantrag, die Angebotsphase bzw. die Ver- tragserfüllung wesentlich ist, so hat der Bietende die NRW.BANK darauf rechtzeitig hinzuwei- sen. Das Recht einer Vergaberüge bleibt hiervon unberührt.
Hinweis:
Vergaberügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen (z.B. mit der Überschrift „Rüge“). Erfolgt diese Kennzeichnung nicht, ist im Zweifel auch nicht von einer Rüge auszugehen.
- Kommunikation / Informationen Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt grundsätzlich nur über das Vergabeportal. In begründeten Ausnahmefällen behält sich die Auftraggeberin vor, mit den Bewerbenden/ Bietenden im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem sonstigen Weg zu kommunizie- ren.
Jeder Bewerbende / Bietende muss während des Vergabeverfahrens jederzeit damit rechnen, Mitteilungen über das Vergabeportal zu erhalten. Hierbei kann es sich insbesondere um frist- gebundene Aufklärungsfragen, Nachforderungen, Mitteilungen nach § 134 GWB und Zu- schlagsmitteilungen handeln. Angefragte Informationen werden sämtlichen Bewerbenden / Bietenden gleichermaßen in anonymisierter Form über das Vergabeportal mitgeteilt.
Das Vergabeportal informiert den Bewerbenden / Bietenden über die Hinterlegung dieser Mit- teilungen zum Abruf im Vergabeportal. Der Bewerbende / Bietende ist verpflichtet, die hinter- legten Nachrichten unverzüglich nach Erhalt der Hinterlegungsbenachrichtigung vom Verga- beportal abzurufen. Die Bewerbenden / Bietenden haben sich selbstständig und regelmäßig über Berichtigungen / Änderungen der Vergabeunterlagen und die Erteilung zusätzlicher In- formationen über das Vergabeportal zu informieren und diese zu berücksichtigen. Eine Nicht- berücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Die im Vergabeportal hinterlegten Mitteilungen gelten zum Zeitpunkt der Information des Be- werbenden / Bietenden über ihre Hinterlegung als zugegangen (Zugangsfiktion). Auf den Zeit- punkt des Abrufs der Mitteilung vom Vergabeportal durch den Bewerbenden / Bietenden kommt es insoweit nicht an.
Ruft der Bietende die an ihn gerichteten Mitteilungen trotz Hinterlegungsnachricht nicht rechtzeitig vom Vergabeportal ab, muss er dies gegen sich gelten lassen und dies kann im Zweifel zum Ausschluss des Bewerbenden/ Bietenden führen.
- Aufteilung in Lose Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt:
Los 1 Agiles Arbeiten, Arbeitsmethoden & -techniken Los 2 Grundlagen Bank- und Fördergeschäft Los 3 Kommunikation, Präsentation, Kollaboration & Konflikte Los 4 Selbstführung/-organisation, Stressmanagement & Resilienz Los 5 Führungsentwicklung Los 6 Coaching & Teamentwicklungsmaßnahmen Los 7 IT-Kompetenz, Digitalisierung und KI Los 8 Sprachtraining
Die Lose werden zeitlich gestaffelt von März 2026 bis März 2027 jeweils gesondert europaweit bekannt gemacht.
Es ist zulässig, Angebote für mehrere oder alle Lose einzureichen. Eine Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, besteht nicht.
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Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen, § 35 VgV.
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Alternative Hauptangebote/ Varianten Alternative Hauptangebote/ Varianten sind nicht zugelassen.
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Unteraufträge Die Bietenden haben vor Zuschlagserteilung die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihr die erforderlichen Mittel der Nachunternehmer zur Verfügung stehen, soweit dies zumutbar ist. In diesem Fall sind die Anlagen L4_1.9._Erklärung Unterauf- trag-Eignungsleihe und L4_1.10._Verpflichtungserklärung Nachunternehmer einzureichen.
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Wenn Bewerbenden / Bietenden die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leis- tungsfähigkeit gemäß §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden.
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Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften i. S. v. § 43 Abs. 2 VgV sind in diesem Verfahren zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder rechtmäßig ist bzw. den Wettbewerb nicht unzulässig einschränkt. In diesem Fall ist die Anlage L4_1.11._Bewerber- und Bietergemeinschaftserklä- rung einzureichen. Auf Anforderung sind die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft dar- zulegen. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.
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Ortsbesichtigung Eine Besichtigung am Ort der Leistungserbringung ist nicht vorgesehen, § 20 Abs. 2 VgV.
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Form der Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten Die Teilnahmeanträge und Angebote müssen über den Vergabemarktplatz NRW in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV abgegeben werden. Sie müs- sen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt der Teilnahmeantrag/das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Eventuell in den vorgegebenen For- mularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel sind nicht auszufüllen.
Hinweis: Die Abgabe von Teilnahmeanträgen / Angeboten über das Vergabeportal ist technisch nur mittels eines Bietertools möglich. Die rechtszeitige und ordnungsgemäße Installa- tion des Bietertools ist Sache des Bewerbenden / Bietenden.
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie zu jedem Verfahrensstadium dazu verpflichtet sein kann, der zuständigen Vergabekammer die Vergabeakte gemäß § 163 Abs. 2 S. 4 GWB sofort zur Verfügung zu stellen.
Gemäß § 165 Abs. 1 GWB können die Beteiligten eines Vergabenachprüfungsverfahrens die Akten bei der Vergabekammer einsehen und sich Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften
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erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen gemäß § 165 Abs. 2 S. 1 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist.
Im Hinblick hierauf wird jeder Bewerbende / Bietende aufgefordert, die Teile seines Teilnah- meantrages / Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf einem Bei- blatt zum Teilnahmeantrag / Angebot zu bezeichnen. Soweit dies nicht erfolgt, kann die Verga- bekammer von seiner Zustimmung auf Akteneinsicht ausgehen.
Es ist unzulässig, den Teilnahmeantrag/das Angebot insgesamt für vertraulich zu erklären bzw. die Weitergabe von Teilnahme- bzw. Angebotsunterlagen an die Vergabekammer zu untersa- gen.
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Nicht berücksichtigte Bewerbende und Bietende Bewerbende / Bietende unterliegen mit der Abgabe ihres Teilnahmeantrages und Angebots den besonderen Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bewerbende / Bietende § 62 VgV, § 134 GWB.
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Änderungen abgegebener Teilnahmeanträge und Angebote Änderungen abgegebener Teilnahmeanträge und Angebote sind nur bis zum Ablauf der Teil- nahme- bzw. Angebotsfrist zulässig.
Die Änderungen müssen zweifelsfrei sein und sind in der für Teilnahmeanträge und Angebote vorgesehenen Form abzugeben.
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Entschädigung Eine Entschädigung des mit der Teilnahmeantrages- und Angebotserstellung verbundenen Aufwands findet nicht statt.
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Anwendbares Recht, Verfahrenssprache und Verantwortlichkeit des Bieters Es gilt deutsches Recht. Die NRW.BANK verfährt nach dem GWB und der VgV.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Dieses muss von einer oder einem öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscherin/Dolmetscher oder Übersetzenden angefertigt sein.
Alle Gespräche werden ebenfalls in deutscher Sprache geführt. Der Bietende hat dafür Sorge zu tragen, dass Teilnehmer an etwaigen Gesprächen in der Lage sind, Deutsch zu sprechen und zu verstehen. Anderenfalls muss auf Verlangen der NRW.BANK eine Dolmetscherin, ein
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Dolmetscher oder sonstiger Übersetzer auf Kosten des Bewerbenden gestellt werden. Das Ri- siko von Übersetzungsfehlern liegt bei dem Bietenden.
Der Bietende ist verantwortlich für die Erfüllung und Einhaltung von geltenden Normen, ge- setzlichen Vorschriften und Schutzrechten.
Bewerber aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Re- gelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
- Haftungsausschluss Es wird darauf hingewiesen, dass es in jedem Vergabeverfahren zu Rechtsstreitigkeiten kom- men kann, die im Ergebnis u.a. zu Änderungen der Vergabeunterlagen, einer Verfahrensaufhebung oder einer Rückversetzung des Vergabeverfahrens führen können. Dar- über hinaus kann die NRW.BANK u.a. unter den Voraussetzungen des § 63 VgV jederzeit auf- heben. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung besteht nicht.
Insbesondere für diese Fälle übernimmt die NRW.BANK keine Haftung.
- Vorrang der Auftragsbekanntmachung; Berichtigungen Soweit die Vergabeunterlagen von der Auftragsbekanntmachung abweichen, gilt die Auftrags- bekanntmachung. Im Falle von Berichtigungen der Vergabeunterlagen und/oder der Auftrags- bekanntmachung gilt ausschließlich die letzte berichtigte Fassung.
II. Teilnahmewettbewerb
- Fristen für den Teilnahmewettbewerb Für den Teilnahmewettbewerb sind folgende Fristen vorgesehen:
• Frist für zusätzliche Informationen / Rückfragen: 07.09.2026 • Teilnahmefrist: 14.09.2026, 09:00 Uhr.
Die Teilnahmefrist ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
- Einzureichende Unterlagen für die Eignung Die Bewerbenden haben im Teilnahmeantrag ihre Eignung nachzuweisen, §§ 122 ff. GWB i. V. m. §§ 42 ff. VgV. Die festgelegten Eignungsnachweise sind in der Anlage Übersicht Unter- lagen unter Ziffer 1 (Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb) i. V. m. der Anlage L4_1.3._Eignungs- und Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb aufgeführt.
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Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die NRW.BANK gemäß § 48 Abs. 3 VgV auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV, deren Abgabe allerdings nicht verpflichtend ist.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für die öffentliche Auftraggeberin kostenfreien Da- tenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern von der Auftraggeberin Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unter- nehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
- Verfahren Die Teilnahmeanträge werden zunächst formal auf Basis der in der Anlage Übersicht Unterla- gen unter Ziffer 1 (Unterlagen zur Eignungsprüfung) i. V. m. der Anlage L4_1.3._Eignungs- und Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb spezifizierten Vorgaben auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit geprüft, § 58 Abs. 1 VgV.
Für die Auswahl der Bewerbenden bildet die NRW.BANK sodann eine nach objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien festgelegte Rangfolge der Teilnahmeanträge (Bestenaus- lese). Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Nach- weise und Erklärungen durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen.
Es können nur diejenigen Unternehmen ein Erstangebot einreichen, die von der NRW.BANK nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden. Geeignete Bewer- bende, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, müssen mindestens 17 Punkte in der differenzialen Eignung gesammelt haben.
Die von der NRW.BANK vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskrite- rien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerbenden lauten:
Referenzen Mindestens zwei Referenzen über früher durchgeführte Trainings in den letzten höchs- tens vier Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum: 01.01.2022-31.12.2025). Jede Referenz betrifft ein Training und ist mit einer aussagekräf- tigen Beschreibung ihres Empfängers/Referenzkunden sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben und zu erläutern, siehe Anlage L4_1.4._TNW Eignung Referenzvordruck. Die NRW.BANK behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Emp- fänger/Referenzkunden zu überprüfen. Die erforderliche Referenzerläuterung kann bei
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weitergehendem Erläuterungsbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen.
Mindestbedingungen: (1) Es müssen Erfahrungen in der Durchführung eines Trainings gem. Leistungsbe- schreibung (Selbstführung/-organisation, Stressmanagement & Resilienz) nachgewie- sen werden.
(2) Das Auftragsvolumen jeder dieser Referenz muss mind. 10.000,- EUR (netto) im Re- ferenzzeitraum (01.01.2022-31.12.2025) aufweisen.
Hinweis: Differenzierte Eignungsprüfung Sollten mehr als 5 Bewerbende geeignet sein, wird eine differenzierte Eignungsprüfung durchgeführt. Die Auswahl erfolgt in diesem Fall anhand der vorgelegten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Bewertet werden die zwei Referenzen jedes/r Bewer- benden / jeder Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Punktzahl gemäß der nachfolgen- den Übersicht:
a. Referenzen
Umfang der Referenzleistung (Personentage im Referenzzeitraum)
• Einmalige Durchführung eines Trainings – 0 • mehrfache Durchführung eines Trainings (≤ 3 Trainings in einem Jahr) – 1 • mehrfache Durchführung eines Trainings (> 3 Trainings in einem Jahr) – 2 • Mehrfache Durchführung eines Trainings (≤ 3 Trainings pro Jahr über einen Zeit- raum von mehr als einem Jahr) – 3 • Mehrfache Durchführung eines Trainings (> 3 pro Jahr über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr) – 4
Organisationsgröße des/der Referenzgebenden
• Organisation mit ≥ 500 Mitarbeitenden → 1 Punkt • Organisation mit ≥ 1.000 Mitarbeitenden → 2 Punkte • Organisation mit ≥ 1.500 Mitarbeitenden → 3 Punkte
Geschäftsbereich des/der Referenzgebenden
• Sonstige Branchen – 0 oder • Unternehmen, die in einem Aktienindex gelistet sind (z. B. DAX) → 3 Punkte oder • Versicherungs-/Kreditinstitute → 5 Punkte oder • öffentlich-rechtliche Banken/Förderbanken → 10 Punkte
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Inhaltliche Übereinstimmung der Referenz mit dem Auftrag
• Inhaltliche Vergleichbarkeit mit den Themen des Loses → 0-5 Punkte • Didaktische Komplexität und individuelle Anpassung → 0-4 Punkte • Vergleichbarkeit der Zielgruppe und der organisatorischen Rahmenbedingungen → 0-3 Punkte • Nachhaltigkeit und Weiterentwicklung der Maßnahme → 0-2 Punkte • Nachweisbare Qualität und Zielerreichung → 0-2 Punkte
b. Weitere technische und berufliche Leistungsfähigkeiten (bezogen aufs Unterneh- men) • Soziales Engagement → 1 Punkt pro Maßnahme • Ökologisches Engagement → 1 Punkt pro Maßnahme • Geschlechtergleichbehandlung/-parität im weiteren Sinne → 1 Punkt • Internationalität/kultureller Hintergrund des Unternehmens → 1 Punkt
Erfüllen mehrere Bewerbende gleichermaßen die Eignungsanforderungen und ist die Bewer- berzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungs- kriterien zu hoch sowie nach der o. g. differenzierten Eignungsprüfung, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los getroffen werden. Sofern die Zahl geeigne- ter Bewerbenden unter der Mindestzahl liegt, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren fortführen, indem sie den oder die Bewerbenden einlädt, die über die geforderte Eignung ver- fügen.
Die Auftraggeberin informiert die Bietenden, deren Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt werden sollen, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Teilnahmean- trages i. S. v. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB über das Vergabeportal.
Hinweis: Die NRW.BANK holt im Rahmen der o. a. Eignungsprüfung/nach Abschluss der o. a. Eignungsprüfung eine Wirtschaftsauskunft ein. Sollte das Ergebnis der Wirtschafts- auskunft bei einer Einstufung „Mittlere Bonität“ oder schlechter liegen, führt die NRW.BANK eine zusätzliche Bonitätsanalyse durch.
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III. Angebotsphase
- Fristen für die Angebotsphase Die Frist für den Eingang der Angebote beträgt gemäß § 16 Abs. 5 VgV mindestens 25 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Sie wird mit der Aufforderung zur Abgabe des Angebots festgesetzt.
Der Bietende ist bis zum Ablauf des 30.11.2026 an das Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Angebotsfristen sind unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zum Ausschluss des Angebots.
- Einzureichende Angebote Die nach dem angeschlossenen Teilnahmewettbewerb im Vergabeverfahren verbliebenen Be- werbende werden durch gesondertes Schreiben der NRW.BANK zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage der Übersicht Unterlagen unter Ziffer 2 (Unterlagen für die Angebots- phase) aufgefordert.
Die Angebote werden zunächst formal auf Vollständigkeit und fachliche sowie rechnerische Richtigkeit geprüft, § 56 Abs. 1 VgV.
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die nicht den Erforder- nissen des § 53 VgV genügen, insbesondere:
(1) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bietende hat dies nicht zu vertreten, (2) Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, (3) Angebote, in denen Änderungen des Bietenden an seinen Eintragungen nicht zweifels- frei sind, (4) Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorge- nommen worden sind, (5) Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht ver- ändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder (6) nicht zugelassene Nebenangebote.
Hinweis: Im Hinblick auf die im Teilnahmewettbewerb festgestellte Eignung der Bietenden fin- det im Angebotsverfahren grundsätzlich keine Eignungsprüfung statt. Die
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NRW.BANK wird allerdings wieder in die Eignungsprüfung eintreten, soweit ihr im Angebotsverfahren Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Eignung des Bie- tenden begründen.
Erscheint der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der erbringenden Leis- tung ungewöhnlich niedrig, verlangt die NRW.BANK vom Bietenden Aufklärung.
- Zuschlag
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass der im GWB und in der VgV verwendete Begriff des Zuschlags zivilrechtlich die Annahmeerklärung nach §§ 146 ff. BGB darstellt. Das be- deutet, dass der ausgeschriebene Vertrag mit Zuschlagserteilung rechtswirksam zu- stande kommt.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis- Leistungs-Verhältnisses. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Preis. Bei Gleichheit der Bewertung entscheidet das Los.
Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bestimmt sich anhand der höchsten Angebotsvergleich- spunktzahl. Diese setzt sich aus der Summe der erreichten Preispunkte und erreichten Quali- tätspunkte zusammen.
Die nach § 58 Abs. 2 VgV zulässigen Zuschlagskriterien werden gemäß der Anlage L4_C über die Zuschlagskriterien wie folgt gewichtet: (1) Preis: 40 % = 40 Punkte (2) Qualität: 60 % = 60 Punkte
a. Ermittlung der Preispunkte Für die erforderlichen Preisangaben ist das Preisblatt (Anlage L4_2.6.) zu verwenden. Alle Preise sind als Nettobeträge in Euro - im Zweifel gerundet - mit zwei Nachkommastellen (kauf- männisch gerundet) anzugeben.
Es werden maximal 40 Preispunkte vergeben. Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis. Alle anderen Bietenden erhalten gemessen an dem
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niedrigsten Angebotsvergleichspreis prozentual eine geringere Punktzahl (Formel: maximal mögliche Punktzahl multipliziert mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis dividiert durch den Angebotsvergleichspreis des zu bewertenden Bietenden).
b. Ermittlung der Qualitätspunkte für das Qualitätskonzept Die Bietenden erstellen ein aussagekräftiges Qualitätskonzept, bestehend aus einem Fachkon- zept und einer Darstellung der Trainerinnen und Trainer. Es werden maximal 60 Qualitäts- punkte vergeben. Das Qualitätskonzept (Personal- und Fachkonzept) wird jeweils anhand der folgenden, gewichteten Unterkriterien bewertet:
(1) Personalkonzept (42 Qualitätspunkte) (2) Fachkonzept (18 Qualitätspunkte)
Die Seiten sollen einseitig mit dem Schriftgrad Arial 11 oder vergleichbar und einem Zeilen- abstand von 1,5 oder vergleichbar beschriftet werden. Es ist zulässig, Skizzen einzuzeichnen und Stichpunkte anzugeben. Deckblätter, Grafiken und Zertifikate zählen hierbei nicht mit.
Zu (1) Personalkonzept Die Bietenden erstellen ein aussagekräftiges Personalkonzept. Es ist zulässig, pro Angebot ein bis drei Trainerinnen zu benennen. Bitte reichen Sie aussagekräftige Trainerlebensläufe ein. Es wird der Inhalt der ersten 3 DIN-A4-Seiten des jeweiligen Lebenslaufs bewertet. Bei Be- nennung von mehr als einem/einer Trainerin wird die Qualifikation und Erfahrung unter Be- rücksichtigung aller benannten Trainer*innen insgesamt bewertet. Aus den Lebensläufen müs- sen die für die Bewertung relevanten Angaben eindeutig hervorgehen, insbesondere: (a) fachliche Qualifikationen (b) didaktisch-methodische Kompetenzen (c) Tätigkeitsschwerpunkte und Erfahrungen im Themenkontext (d) einschlägige Fort- und Weiterbildungen inkl. Zertifizierungen (e) relevante Referenzprojekte
Mindestbedingungen: i. verhandlungssicheres Deutsch jedes einzelnen Trainers/Trainerin [mind. GER(S) C1 oder ähnlich] ii. Seniorität jedes einzelnen Trainers/jeder einzelnen Trainerin: • mind. 8 Jahre praktische Berufserfahrung als Trainer*in • Hochschulabschluss • Praktische berufliche Erfahrung aus dem Bereich Finanzwesen, ins. Bank- und Fördergeschäfte, Versicherungswesen oder Wirtschaftsprüfung • persönliche Referenzen, ins. Bankenwesen und Bildungsprojekte
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Zu (2) Fachkonzept Die Bietenden erstellen ein aussagekräftiges Fachkonzept. Es wird der Inhalt der ersten 8 DIN- A4-Seiten des Konzepts bewertet. Es wird um die Erläuterung der geplanten Vorgehensweise zur Trainingsgestaltung sowie -inhalten und die Darstellung der Zusammenarbeit wie folgt gebeten: (a) Vorbereitung und Durchführung der Leistungserbringung (b) Qualitätssicherungsmaßnahmen (c) Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Personalentwicklung zur Trainings- weiterentwicklung (d) Abstimmungsprozesse mit der Personalentwicklung
Mindestbedingungen: Deutschsprachige Kundenbetreuung mit zentraler Ansprechperson im Unternehmen (C1-Niveau)
Bitte nutzen Sie eine gesonderte Anlage und benennen Sie diese mit Anlage L4_2.7. Quali- tätskonzept.
Der Wertungsmaßstab ist in Anlage L4_C_Zuschlagskriterien aufgeführt.
c. Aufklärungsgespräche Die NRW.BANK behält sich vor, bei Bedarf Aufklärungsgespräche durchzuführen, § 48 Abs. 7 VgV.
d. Zuschlagskriterien im „Mini-Wettbewerb“ Die Zuschlagskriterien für den Einzelvertrag werden jeweils nach den Maßgaben gemäß Rah- menvereinbarung, § 4 Einzelaufträge festgelegt.
IV. Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) Es gilt das Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein- Westfalen – Entfesselungspaket I vom 22.03.2018, Artikel 2 Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabege- setz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW).
V. Nachprüfung durch die Vergabekammer a. Einleitung, Antrag Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden und Vergabeprüfstellen un- terliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern.
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Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Verga- bevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die be- hauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei- chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
b. Form, Inhalt Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begrün- den. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragstellender ohne Wohnsitz oder ge- wöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat ei- nen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaup- teten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Be- weismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
c. Vergabekammer Die zuständige Vergabekammer ist:
Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Fax: 0251 - 411 2165
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VII. Datenschutzhinweis Bitte nehmen Sie die datenschutzrechtlichen Informationen über die Verarbeitung von perso- nenbezogenen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Kenntnis.
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