A01_912-AI EU_Bewerbungsbedingungen.pdf

Tragwerksplanung für den Neubau eines Ballettzentrums an der Semperoper Dresden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 15:24 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.sachsen-vergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

912-AI EU/B (Bewerbungsbedingungen EU)

Bewerbungsbedingungen

für die Vergabe von Dienstleistungen an Architekten und Ingenieure Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollstän- digkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Abgabe des Teilnahmeantra- ges bzw. vor Abgabe des Angebotes in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Teilnahmeanträge / Angebote von Unternehmen, die sich im Zusammenhang mit diesem Verga- beverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlos- sen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat das Unternehmen auf Verlangen Auskünf- te darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen ver- bunden ist.

3 Teilnahmewettbewerb / Angebot

3.1 Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für den Teilnahmeantrag / das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angege- benen Ablauf der Teilnahmefrist / Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder frist- gerecht eingereichter Teilnahmeantrag / eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung von Ausschreibungsunterlagen ist nicht zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Fassung der Ausschreibungsunterlagen ist allein verbind- lich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Abgabe des Teilnahmeantrages / nach Angebotes ver- langt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag / das Angebot ausge- schlossen.

3.5 Soweit Bescheinigungen verlangt werden, ist für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten bei der Vergabe- stelle Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat das Unternehmen auf Nachfrage der Vergabestel- le eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen; legt das Unternehmen die beglaubigte Übersetzung nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vor, wird der Teilnahmeantrag / das An- gebot ausgeschlossen.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen gefor- derten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, be- nennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositio- nen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preisangaben (z.B. in v.H. Sätzen, in Euro) sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzu- geben.

Die Preise in Euro (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatz- steuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

3.8 Preisnachlässe sowie Zu- und Abschläge werden nur gewertet, wenn

  • diese in den Angebotsunterlagen zugelassen sind und im Formblatt „Honorarangebot“ an der entsprechend bezeichneten Stelle aufgeführt sind und

  • Preisnachlässe ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die bezeichnete Abrechnungs- summe gewährt werden.

© SIB Dienstleistungen – AI - Stand Januar 2024 Seite 1 von 3

912-AI EU/B (Bewerbungsbedingungen EU)

Nicht zu wertende Preisnachlässe und Preisnachlässe mit Bedingungen (z.B. Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Diese Angabe wird bei der Angebotswertung jedoch nicht berücksichtigt.

3.9 Entspricht im Angebot der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Gleiches gilt für v.H.-Sätze.

3.10 Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen (Alternativpositionen) trifft der Auftrag- geber vor Auftragserteilung.

4 Bewerber- / Bietergemeinschaften

4.1 Bewerber- / Bietergemeinschaften haben eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft erklärt ist,

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbind- lich vertritt.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung der Bewerber- / Bietergemeinschaft abzugeben.

4.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaf- ten, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

5 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)

Beabsichtigt das Unternehmen, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in sei- nem Teilnahmeantrag / Angebot benennen. Das Unternehmen hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt das Unternehmen in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.

Das Unternehmen hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

6 Eignung

Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnah- meantrag / mit dem Angebot

  • entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)

  • oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis

vorzulegen.

Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder entsprechend der Auftragsbekanntma- chung.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Un- terlagen / die EEE auch für diese abzugeben.

Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) sind auf gesondertes Verlan- gen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

© SIB Dienstleistungen – AI - Stand Januar 2024 Seite 2 von 3

912-AI EU/B (Bewerbungsbedingungen EU)

7 Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt gemäß § 9 VgV elektronisch. Das betrifft sowohl, die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Abgabe des Teilnahmeantrages sowie des Angebotes, als auch die weitere Kommunikation einschließlich der Zuschlagserteilung.

Die Zuschlagserteilung erfolgt wie nachfolgend beschrieben:

  • Die Vertragsurkunde wird den Bietern mit den Ausschreibungsunterlagen elektronisch überge- ben.

  • Der Bieter reicht zum Einreichungstermin mit seinem Angebot die von ihm vollständig ausge- füllte, handschriftlich unterschrieben und eingescannte Vertragsurkunde elektronisch ein.

  • Änderungen an der Vertragsurkunde in Folge eines Verhandlungsverfahrens werden in Form eines Protokolls erfasst und als Anlage Bestandteil des Vertrages.

  • Mit der Information nach § 134 GWB wird der Bieter aufgefordert, die im Original unterschrie- bene Vertragsurkunde an die Vergabestelle zu übersenden.

  • Der erfolgreiche Bieter schickt die original unterschriebene Vertragsurkunde in zweifacher Aus- fertigung der Vergabestelle per Post zu.

  • Nach Erhalt unterschreibt der Auftraggeber beide Vertragsurkunden.

  • Nach dem (rügelosen) Ablauf der in § 134 (2) GWB genannten Frist erteilt die Vergabestelle dem Bieter über die Vergabeplattform den elektronischen Zuschlag.

  • Parallel zur elektronischen Zuschlagserteilung schickt die Vergabestelle dem Bieter eine un- terschriebene Vertragsurkunde mit einem Anschreiben per Post zu.

  • Damit ist das Vergabeverfahren abgeschlossen und der Vertrag rechtswirksam geschlossen.

© SIB Dienstleistungen – AI - Stand Januar 2024 Seite 3 von 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung