Eignung_und_Nichtvorliegen_von_Ausschlussgruenden.pdf

Tischlerarbeiten für Innentüren und Brandschutzelemente im Neubau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 15:11 (Europe/Berlin)

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Vergabenummer: BauR H-11133-2026

Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

  1. Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

1.1 Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A

1.2 Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend)

Allgemeine Hinweise:  Die Erklärungen gemäß 1.1 sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.  Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gemäß 1.2 entfällt für präqualifizierte Unternehmen.  Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen.  Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.  Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. 1.1 und die Unterlagen gem. 1.2 auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.

  1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

2.1 Vorlage mit dem Angebot: (a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung (d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft

2.2 Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend) (b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist) (c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) (d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen

Allgemeine Hinweise:  Die Erklärungen und Nachweise müssen im Zeitpunkt der Vorlage aktuell sein. Sie sind nicht mehr aktuell, wenn (1.) die Gültigkeit der Unterlage abgelaufen ist oder (2.) die Unterlage älter als 13 Monate ist (Ausnahme Insolvenzplan) oder (3.) die durch die Unterlage bestätigten Verhältnisse nicht mehr bestehen und der Bieter dies weiß oder wissen muss

 Die Erklärungen gemäß 2.1 sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.  Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gemäß 2.2 entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen.  Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.  Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. 2.1 und die Unterlagen gem. 2.2 auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.

  1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

3.1 Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben (b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt

3.2 Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Drei Referenznachweise von vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren mit Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber) (b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen

Allgemeine Hinweise:  Die Erklärungen gem. 3.1 (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.  Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. 3.2 (a) und (b) entfällt für präqualifizierte Unternehmen; entsprechen jedoch die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht den Anforderungen dieser Ausschreibung, so sind die geforderten Referenzen auch von präqualifizierten Bietern vorzulegen.  Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.  Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. 3.1 und die Unterlagen gem. 3.2 auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.

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