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ANLAGE ZUM NACHSENDEPAKET
ERGÄNZENDE BIETERINFORMATION
Verwendung von Bindemittelpaaren gemäß ZTV Asphalt-StB 26
| Grafenwöhr – Lager Normandie | |||
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| Projekt | |||
| LV 05 | |||
| Vergabeeinheit | |||
| Baubeschreibung, Ziffer 0.2.12, Abschnitt „Einbau neuer Asphaltschichten“ | |||
| Bezug |
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Anlass und Geltungsbereich Die Planunterlagen und das Leistungsverzeichnis weisen teilweise noch Bindemittelarten nach ZTV Asphalt- StB 07/13 aus. Für die Angebotsbearbeitung und Kalkulation sind anstelle dieser Angaben die nachfolgend aufgeführten resultierenden Bindemittel beziehungsweise Bitumenpaare nach ZTV Asphalt-StB 26 zugrunde zu legen.
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Für die Kalkulation maßgebende Zuordnung
| Bindemittel nach bisherigen | Resultierendes Bindemittel / Bitumenpaar für die | ||||
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| Ausschreibungsunterlagen | Kalkulation | ||||
| 70/100 | [70/100 // 50/80 VL] | ||||
| 50/70 | [50/70 // 50/80 VL] |
- Ergänzende Festlegungen Soweit in den Planunterlagen, den Vorbemerkungen, den Leistungspositionen oder sonstigen Bestandteilen der Vergabeunterlagen noch die Bindemittel 70/100 beziehungsweise 50/70 nach dem bisherigen Regelwerk genannt sind, gilt für die Angebotskalkulation die vorstehende Zuordnung. Die in der Baubeschreibung unter Ziffer 0.2.12 bereits enthaltenen Festlegungen bleiben im Übrigen unverändert bestehen. Diese ergänzende Bieterinformation wird Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Widersprüchen zu bisherigen Angaben der Bindemittelarten gehen die Festlegungen dieser Anlage vor.
| Hinweis für die Angebotsabgabe: Die vorgenannten Bitumenpaare sind bei der Preisermittlung und | ||
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| Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen. |
Projekt Grafenwöhr – Lagernummern | LV 05 | Ergänzende Bieterinformation