9003_H_US_BW_ZugangsbestimmungenDMV.pdf

Tiefbau und innere Erschließung mit unterirdischen Medien im Truppenlager Grafenwöhr

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 11:44 (Europe/Berlin)

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Zugangsbestimmungen US / Bundeswehr (Zugangsbestimmungen für US-Liegenschaften – BW Lager Normandie

Vergabenummer
26-064770
Baumaßnahme BWTruppen-Lager Normandie Grafenwöhr Neubau innere Erschließung
Leistung LV05 Tiefbau Unterirdisch Medien LagNorm

Zugangsbestimmungen für US-Liegenschaften

  1. Es gelten besondere Sicherheitsbestimmungen, die vom Auftragnehmer, seinen Nachunternehmern, seinen Lieferfirmen und sonstigen Dienstleistungsunternehmen und deren Beschäftigten zu beachten sind. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Zugangsbestimmungen in seinen Nachunternehmer- und Lieferantenverträgen zu vereinbaren.

Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten darüber zu unterrichten, dass sie auf Anordnung beim Betreten, beim Verlassen oder während des Aufenthalts in der Militäreinrichtung durchsucht werden können und dass Personen, die versuchen, Zugang zu einer Einrichtung zu erhalten, sich aber weigern, sich auszuweisen, sich digitale Fingerabdrücke abnehmen zu lassen oder sich, persönliche Gegenstände und Fahrzeuge durchsuchen zu lassen, der Zugang verweigert werden kann.

Die Beschäftigten dürfen sich innerhalb der Liegenschaft nur an der Baustelle aufhalten und haben dorthin den kürzesten Weg zu benutzen. Es ist ständig ein gültiger Personalausweis mitzuführen und gegebenenfalls Führerschein und Kfz-Papiere. Das Gelände ist am Ende der täglichen Arbeitszeit unverzüglich und auf dem kürzesten Weg zu verlassen. Der Auftragnehmer darf Beschäftigte, die die Sicherheitsbestimmungen nicht beachten und gegen die daher Beanstandungen vorliegen, mit sofortiger Wirkung nicht mehr im o. g. Bereich einsetzen. Eventuelle hieraus entstehende Mehrkosten sind vom Auftragnehmer zu tragen.

Von US-Seite kann die Ausstellung eines Kasernenausweises auch verweigert werden. Kosten, die dem Auftragnehmer durch eine Ablehnung entstehen, werden vom Auftraggeber nicht erstattet.

  1. Die Antragsunterlagen für die Zugangsberechtigungen sind nach US-Vorgaben anzufertigen. Alle Schriftstücke sind in Deutsch und Englisch einzureichen.

Folgende Zugangsberechtigungen sind, je nach Einsatzdauer, zu beantragen:

Zugangskontrollliste i. Begründung: Kurzzeit-Aufenthalt zu bestimmten Anlässen (z. B. Meetings) ii. Bearbeitungsdauer: Die Beantragung muss mindestens 5 Werktage vor dem erforderlichen Zugang eingegangen sein.

© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 23.01.2024 Seite 1/5

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Zugangsbestimmungen US / Bundeswehr (Zugangsbestimmungen für US-Liegenschaften – BW Lager Normandie

iii. Gültigkeit: bis max. 30 Tage, keine Verlängerung möglich. Erneute Beantragung erst nach einem Jahr wieder möglich. HINWEIS: Es wird sehr schwierig sein eine 30-Tage lang gültige Zugangskontrollliste einzuholen/ zu begründen. Zugangskontrolllisten sind für eine kürzere Zeitdauer/bestimmte Anlässe vorgesehen. iv. Liste der Beschäftigten, die auf dem Baugelände eingesetzt werden sollen (ist vom Auftragnehmer in Form einer Excel-Tabelle gemäß dem US-Formblatt „Access-Roster-Datei " vorzulegen):

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Nationalität
  • Reisepass-Nr. / Personalausweis-Nr.
  • Name und Telefonnummer des Arbeitgebers (Firma)
  • Gewünschter Zugangszeitraum: Einsatztage, Einsatzzeiten, Einsatzdauer
  • Name und Telefonnummer der Unternehmer
  • Bei Lieferungen: Tag und Zeitraum v. Vorzulegende Dokumente:
  • Kopie Personalausweis / Reisepass (Vorder- und Rückseite)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Original) gemäß Angaben in Nr. 5
  • Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis (Kopien) gemäß Angaben in Nr. 6 vi. Vorlage der Vertragsbegründung / Vertrags- / Auftragsnummer vii. Wenn ein befristeter oder permanenter Kasernenausweis beantragt wird, kann man nicht auf der Zugangskontrollliste eingetragen werden. Die Zugangskontrollliste ist kein Mittel um eine verspätete Kasernenausweis Beantragung zu überbrücken.

Befristeter Kasernenausweis i. Grund: Zugang zur Liegenschaft während laufender Ausweisanträge und noch nicht abgeschlossener Bearbeitung des Formblattes 604-1B durch US. ii. Bearbeitungszeit: 2 - 4 Wochen. Dem Antragsteller wird innerhalb 4 Wochen per E-Mail mitgeteilt wann er/sie seinen/ihren Ausweis abholen kann. Sollte die Unterrichtung nicht innerhalb von 4 Wochen erfolgt sein, soll der Antragsteller den Status bei der Antragsstelle nachfragen. iii. Gültigkeit: bis max. 90 Tage. Im Passbüro der US-SK wird bei Abholung der Zugangsberechtigung ein Schein ausgestellt, mit dem INNERHALB der 90 Tage die Zugangsberechtigung bis zu drei Mal verlängert werden kann. Nach Ablauf der 90 Tage ist ein neues Antragspaket einzureichen. iv. Vom Auftragnehmer vorzulegende Formulare/Dokumente für jeden Beschäftigten:

  1. Formblatt 604-1B (Sicherheitsfragebogen für eine einfache Sicherheitsüberprüfung – LNSP), erhältlich unter: DMVGrafenwoehrFurhparkPaesse@bundeswehr.org, wird benötigt zur Zustimmung der Akteneinsicht für alle Nicht-US-Staatsbürger und zur Überprüfung der Angaben durch die Polizei, Auskunft über frühere Wohnorte, entweder getippt oder klar auszufüllen in Druckbuchstaben in englischer Sprache.
  2. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)
  3. Polizeiliches Führungszeugnis gemäß den Angaben in Nr. 5
  4. Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis gemäß den Angaben in Nr. 6
  5. DC II - Defence Clearance and lnvestigation Index:

© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 23.01.2024 Seite 2/5

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Wird nur benötigt, falls der Antragsteller eine frühere Zugehörigkeit oder Verbindung zu den US- Streitkräften hatte und ihm eine Social Security Number ausgestellt wurde. In diesem Fall kann ein befristeter Kasernenausweis erst nach dem Abschluss dieser Überprüfung ausgestellt werden.

Permanenter Kasernenausweis i. Grund: Zugang während des Arbeitseinsatzes zu jeder Liegenschaft ist gedeckt durch den bzw. die aufgeführten Verträge. ii. Bearbeitungszeit: 2 - 4 Wochen, wenn die 604-1B schon abgeschlossen ist, und bis zu mehreren Monaten, wenn die 604-1B Überprüfung erst noch durch das Ansässigen Screening (LNSP) abzuschließen ist. Der Antragsteller wird per E-Mail benachrichtigt, wo er/sie seinen/ihren Ausweis abholen kann. Sollte die Unterrichtung nicht innerhalb von 4 Wochen erfolgt sein, soll der Antragsteller den Status bei der Antragsstelle nachfragen. iii. Gültigkeit: auf die Dauer der Baumaßnahme begrenzt, bis 2 Jahre oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises oder Reisepasses. iv. Benötigte Formulare / Dokumente wie unter Nr. 2.2 d angegeben. v. Einzelne Mitarbeiter des Auftragnehmers, z. B. Bauleiter oder Polier, können eine Einschreibeberechtigung bis 4 Personen erhalten. Eine Einschreibeberechtigung ist durch den Auftragnehmer mit dem Formblatt 190-16A und der Vorlage der Vertragsbegründung zu beantragen. Es muss ein stichhaltiger Grund für die geforderte Einschreibeberechtigung vorliegen, z. B. für die Anlieferung von Baumaterialien, für den Zutritt von Personen zu Baubesprechungen usw.

Verfahrensweise bei Verlust oder Diebstahl Wenn ein Ausweis verloren geht oder gestohlen wird, muss der Ausweisinhaber umgehend die örtliche Militärpolizei und das US-Pass Büro (IACO) informieren.

Erneuerung eines Kasernenausweises (Siehe Angaben in Nr. 2.2.d) Die Kosten für die Erneuerung werden nicht gesondert vergütet.

  1. Generelle Voraussetzung für die Zugangsgenehmigung ist die Erfassung und datenmäßige Registrierung der Fingerabdrücke. An Kontrollpunkten (Toren) können zusätzlich Fingerabdrücke genommen werden.

  2. Der Antragsteller stimmt zu, dass seine Personalien von den zuständigen Dienststellen für weitere persönliche Überprüfungen/Sicherheitsüberprüfungen verwendet werden.

  3. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist erforderlich für alle nicht US-Staatsbürger; ausgenommen davon sind öffentlich Bedienstete [Beamte] des Gastgeberlandes. Das polizeiliche Führungszeugnis muss in deutscher Sprache ausgestellt sein und darf nicht älter als 12 Monate sein. Sollte der Antragsteller kein deutscher Staatsbürger sein, oder nicht ein Jahr in Deutschland wohnhaft sein, dann muss das polizeiliche Führungszeugnis von dem Herkunftsland des Wohnsitzes ausgestellt sein, UND dies muss als beglaubigte Übersetzung ins Englische [vorliegen]. Eine deutsche Übersetzung wird nicht akzeptiert.

© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 23.01.2024 Seite 3/5

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  1. Eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis benötigen Arbeitnehmer, die weder US- amerikanischer noch deutscher Nationalität sind. Im Wesentlichen sind folgende Personen von dieser Anforderung ausgenommen:
  • Staatsbürger aus EU-Ländern, die eine EU-Aufenthaltserlaubnis besitzen und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben (eigenes Formblatt).
  • Studierende von deutschen Universitäten, die aus Ländern kommen, die nicht der EU angehören, falls sie nicht länger als drei Monate während der Semesterferien gearbeitet haben. Sie müssen allerdings eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen.
  • Soldaten, Mitglieder des zivilen Gefolges sowie Beschäftigte von Organisationen oder Firmen, die einen Status gemäß den Artikeln 71 bis 73 des SOFA Abkommens der Nato Streitkräfte in Europa haben.
  • Ausländische Staatsbürger, welche Angehörige der US-Streitkräfte oder des zivilen Gefolges sind.
  1. Ausländische Beschäftigte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr in Deutschland leben, können einen befristeten Ausweis nur bis zum Ende des Gültigkeitsdatums ihres Visums erhalten, jedoch maximal für 1 Jahr.

  2. Sicherheitsüberprüfung /604-1B (LNSP): Die Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und müssen seit mindestens 1 Jahr einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Bei Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, entfällt eine Sicherheitsprüfung. Dafür ist ein polizeiliches Führungszeugnis des jeweiligen Herkunftslandes gemäß den Angaben in Nr. 5 erforderlich. Keine Sicherheitsüberprüfung bedeutet, dass nur ein vorübergehender Ausweis möglich ist.

  3. Kasernenausweise werden erst ausgestellt, wenn alle notwendigen Dokumente und Erklärungen vorliegen. Das gesamte Genehmigungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Wird der Ausweis früher benötigt, kann ein befristeter Ausweis ausgestellt werden. Alle Ausweise müssen vom Antragsteller persönlich im US-Pass Büro abgeholt werden. Bei Abholung eines Ausweises wird der Antragsteller fotografiert und es werden seine Fingerabdrücke genommen.

  4. Unangemeldeten Personen wird an der Wache der Zutritt verweigert. In diesem Fall verbleibt nur die Möglichkeit diese Personen einzuschreiben. Personen, die eingeschrieben werden, müssen immer eskortiert werden. Die Eskortierten sind vom Einschreibeberechtigten während der gesamten Aufenthaltszeit in der Liegenschaft zu begleiten. Für die Möglichkeit der Bereitstellung einer Eskortierung übernimmt der Auftraggeber keine Gewähr. Beim Verlassen der Liegenschaft müssen diese Personen wieder abgemeldet und ausgetragen werden. Dem Auftraggeber dürfen durch die Eskortierung keine Kosten entstehen. Bei Beendigung des Einsatzes des Beschäftigten auf der Baustelle oder wenn der Ausweis erneuert werden muss, ist der Ausweis unverzüglich dem US-Pass Büro zurückzugeben.

  5. Die Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des Antragsverfahrens entstehen, z.B. für Antrags- unterlagen und Zeitaufwand, werden nicht gesondert vergütet.

  6. Beim Betreten und Verlassen der US-Liegenschaft können Wartezeiten durch Kontrollen / Durchsuchungen auftreten. Der Zeitverlust bis jeweils eine Stunde pro Ein- oder Ausfahrtskontrolle wird nicht gesondert vergütet.

© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 23.01.2024 Seite 4/5

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Beschäftigte des Auftragnehmers, seiner Nachunternehmer und Lieferanten, die an der Wache aufgehalten werden, müssen sich umgehend bei dem für sie zuständigen Ansprechpartner (Generalunternehmer, Planer usw.) melden.

Berechtigte Forderungen aus Wartezeiten müssen vom Auftragnehmer innerhalb 1 Woche gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen werden. Später geltend gemachte Forderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

  1. Die Besichtigung von Baustellen bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber und ist mindestens eine Woche vorher anzumelden. Ortsbesichtigungen können bis spätestens 14 Tage vor Angebotsabgabe durchgeführt werden. Für jeden Bewerber / Bieter ist grundsätzlich nur eine Ortsbesichtigung vorgesehen, wobei zu diesem Termin die Besichtigungen durch die Nachunternehmer eingeschlossen sind.

  2. Länderbeschränkungen

Auftragnehmer, Nachunternehmer, deren Personal, Material-Zulieferfirmen und Dienstleistungsunternehmen, die Ausweis- und / oder Passinhaber folgender Länder sind, dürfen nicht zur Auftragsausführung eingesetzt werden:

Laut Zugangsbestimmungen US: Afghanistan, Algerien, Burma, Kambodscha, Kuba, Iran, Irak, das frühere Jugoslawien (Bürger aus Serbien und Montenegro haben einen jugoslawischen Pass; Bürger aus Bosnien-Herzegowina haben einen eigenen Pass), Laos, Libyen, Mongolei, Nordkorea, Volksrepublik China (inkl. Tibet), Syrien, Jemen, Sudan, oder im Asylstatus.

Zusätzlich Laut Staatenliste Bundeswehr (Stand 08.06.2022): Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan), Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien) Armenien (Republik Armenien), Aserbaidschan (Republik Aserbaidschan), Belarus (Republik Belarus) China (Volksrepublik China), ab 01.07.1997 einschließlich Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong, ab 20.12.1999 einschließlich Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau, Georgien, Irak (Republik Irak), Iran (Islamische Republik Iran), Kasachstan (Republik Kasachstan), Kirgisistan (Kirgisische Republik), Korea (Demokratische Volksrepublik Korea), Kuba (Republik Kuba), Laos (Demokratische Volksrepublik Laos), Libanon (Libanesische Republik), Libyen (Staat Libyen), Moldau (Republik Moldau), Pakistan (Islamische Republik Pakistan), Russische Föderation, Sudan (Republik Sudan), Syrien (Arabische Republik Syrien), Tadschikistan (Republik Tadschikistan), Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan (Republik Usbekistan), Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam).

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, keine Materialien oder Dienstleistungen zu verwenden, die ihren Ursprung in den kommunistischen Gebieten von Nordkorea, Vietnam, Kambodscha oder Kuba haben, oder sich dort befunden haben, oder aus diesen Gebieten oder durch diese Gebiete transportiert worden sind, es sei denn, dass zuvor eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des US- Vertragsoffiziers dafür eingeholt worden ist oder vorliegt.

  1. Für die Antragsunterlagen zuständige Dienststelle der Bundeswehr:

DMV/TrÜbPlKdtr Grafenwöhr Lager, Geb. 449g 92655 Grafenwöhr

Tel.: 09641/936-2243 oder E-Mail: DMVGrafenwoehrFuhrparkPaesse@bundeswehr.org

© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 23.01.2024 Seite 5/5

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