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L 210 Fristen und Termine im Vergabeverfahren
Fristen und Termine im Vergabeverfahren
Für den Ablauf des Vergabeverfahrens gilt derzeit die nachfolgende Termin- und Fristenplanung. Terminliche und/oder zeitliche Änderungen in Abhängigkeit des Verfahrensablaufes behält sich der Auftraggeber vor und werden den Bietern rechtzeitig bekanntgeben.
| Fristen und Termine | |
|---|---|
| Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb | 20.04.2026 |
| Fristende zur Einreichung von Bewerberfragen | 11.05.2026 I 12:00 Uhr |
| Beantwortung rechtzeitig eingegangener Bewerberfragen | bis spätestens 15.05.2026 |
| Fristende für die Abgabe der Teilnahmeanträge | 20.05.2026 I 10:00 Uhr |
| Submission der Teilnahmeanträge | 20.05.2026 I 10:00 Uhr |
| Versendung der Absagen an nichtqualifizierte Bewerber | 03.06.2026 |
| Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote | 04.06.2026 |
| Fristende zur Einreichung von Bieterfragen | 25.06.2026 I 12:00 Uhr |
| Beantwortung rechtzeitig eingegangener Bieterfragen | bis spätestens 30.06.2026 |
| Fristende für die Abgabe der Erstangebote | 03.07.2026 I 10:00 Uhr |
| Angebotsöffnung (Submission) | 03.07.2026 | 10:00 Uhr |
| Bietergespräche Runde 1: Produktvorstellung, Vorstellung Lösungskonzepte Bezüglich der Terminvereinbarung wird die Vergabestelle voraussichtlich in der KW 27 mit den qualifizierten Bietern Kontakt aufnehmen. | Voraussichtlich KW 29 |
| Bemusterung / Bewertung der Testkollektion der Bieter | Voraussichtlich KW 30 |
| Auswertung der Bieterpräsentationen Nachreichung von evtl. Anforderungen / Konzeptbereinigung gem. Bietergespräch | KW 31 |
| Aufforderung zur Abgabe der finalen Angebote | 03.08.2026 |
| Fristende für die Abgabe der finalen Angebote | 01.09.2026 I 10:00 Uhr |
| Angebotsöffnung (Submission) | 01.09.2026 I 10:00 Uhr |
| Informationsmitteilungen nach § 134 GWB Absagen/Zuschlagsbeabsichtigung | voraussichtlich am 23.09.2026 |
| Voraussichtliche Zuschlagserteilung | 03.10.2026 |
| Bindefristende der finalen Angebote | 30.11.2026 |
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Hinweis: Die vorstehende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, weitere Verhandlungsphasen mit Zwischenangeboten durchzuführen, wenn sich im lau- fenden Verhandlungsverfahren dies als Notwendigkeit aufzeigt. Dementsprechend können sich Änderungen in der vorstehenden Termin- und Fristenplanung ergeben, die den Bietern rechtzeitig bekannt gegeben wer- den.
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