L 1312 Bewerbungsbedingungen im Teilnahmewettbewerb.pdf

Textile Vollversorgung für Krankenhaus

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 12:54 (Europe/Berlin)

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L 1312 Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb für die Vergabe von Leistungen

Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb für die Vergabe von Leistungen

  1. Mitteilung von Unklarheiten in den Teilnahmeunterlagen Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Ablauf der Teilnahmefrist über das elektroni- sche Vergabeportal in Textform darauf hinzuweisen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teil- nahmeantrag auf Grundlage unvollständiger/unklarer Teilnahmeunterlagen abgegeben wird, gehen zu Lasten der Bewerber.

  2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Die Bewerber sichern mit Abgabe der Teilnahmeanträge zu, dass sie in Bezug auf das vorliegende Vergabeverfahren keine wettbewerbswidrigen Absprachen vorgenommen oder sich an solchen betei- ligt haben. Teilnahmeanträge von Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte dar- über zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Im Falle der Vornahme und/oder Beteiligung an einer wettbewerbswidrigen Absprache behält sich der Auftraggeber die Geltendmachung von Schadensersatz vor.

  3. Teilnahmeantrag

3.1. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausge- schlossen.

3.2. Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Teilnahmefrist einzu- reichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen.

3.3. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach dem Ablauf der Teilnahmefrist verlangt wer- den, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

3.4. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.5. Soweit Bescheinigungen verlangt werden haben ausländische Bewerber eine gleichwertige Bescheini- gung ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.

  1. Teilnahmefrist Die Teilnahmefrist läuft mit dem in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb genannten Termin ab.

  2. Eignung

Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag

  • entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise),

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L 1312 Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb für die Vergabe von Leistungen

  • oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis,

  • oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 und Nummer 8 sind auf gesondertes Verlan- gen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi- sche Einzelnachweise. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten an- deren Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zu- ständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

  1. Bewerber/Bietergemeinschaften

6.1. Bewerber/Bietergemeinschaften haben im Formblatt „L 234 Erklärung Bietergemeinschaft“ eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung in Textform nach § 126b BGB mit ihrem Teilnahmeantrag abzugeben,

  • in der die Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind,

  • in der das für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Mitglied bezeichnet ist,

  • dass das bevollmächtigte Mitglied die Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, auch über die Auflösung der Bieter- bzw. Arbeits- gemeinschaft hinaus. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

6.2. Die Eigenerklärungen zur Eignung sind für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbrin- gen. Für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist das Formblatt „L 124 Eigenerklärung zur Eignung“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist an der vorgemerkten Stelle des vervielfältigten Eignungsformblatt L 124 zu vermerken.

6.3. Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber bzw. Einzelbieter behandelt. Die Bewer- ber-/Bietergemeinschaft muss keine besondere Rechtsform haben. Wenn aber nach Zuschlagsertei- lung die Gründung einer über eine Arbeitsgemeinschaft hinausgehenden Projektgesellschaft durch die Bewerber-/Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, der die vertragliche Erfüllung übertragen werden soll, sind Auskünfte zu den Gesellschaftern, ihre Geschäftsanteile und die Höhe des Haftungskapitals mit der Angebotsabgabe gesondert abzugeben.

6.4. Angebote von Bewerber-/Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsab- gabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zugelassen.

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  1. Unterauftragnehmer

7.1. Beabsichtigt der Bewerber Teile der Leistung von Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, so muss der Bewerber das/die dafür vorgesehene(n) Unternehmen und die Teilleistung(en) im Formblatt „L 235U Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmer“ benennen. Sofern der/die Unterauftrag- nehmer und dessen/deren Teilleistung(en) bei Abgabe des Teilnahmeantrags bereits bekannt sind, ist das Formblatt L 235U vom Bewerber als Anlage zu seinem Teilnahmeantrag beizufügen.

7.2. Der Bewerber hat mit dem Formblatt „L 236U Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer“ auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass der benannte Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mittel für die Erbringung der Teilleistung zur Verfügung steht und dieses Unternehmen geeignet ist. Der Bewerber hat den Namen, den gesetz- lichen Vertreter sowie die Kontaktdaten von diesem Unternehmen anzugeben und die entsprechende Verpflichtungserklärungen L 236U für dieses Unternehmen vorzulegen Bei Einsatz von mehreren Un- terauftragnehmern ist das Formblatt L 236U für jeden Unterauftragnehmer entsprechend zu verviel- fältigen.

7.3. Die Eigenerklärungen zur Eignung sind von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden Unter- auftragnehmer ist das Formblatt „L 124 Eigenerklärung zur Eignung“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Der Firmenname des Unterauftragnehmers und der Name des Erklären- den für den Unterauftragnehmer ist an der vorgemerkten Stelle des vervielfältigten Eignungsformblatt L 124 zu vermerken.

7.4. Der Bewerber hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu er- setzen.

  1. Eignungsleihe

8.1. Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirt- schaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit einer Eignungsleihe zu bedienen, so muss er das/die dafür vorgesehene(n) Unternehmen und deren Leistung(en) im Formblatt „L 235E Verzeichnis über Eignungsleihe“ benennen. Sofern das/die vorgesehene(n) Unternehmen für die Eig- nungsleihe bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist/sind, ist das Formblatt L 235E vom Bewerber als Anlage zu seinem Teilnahmeantrag beizufügen.

8.2. Der Bewerber hat mit dem Formblatt „L 236E Verpflichtungserklärung für Eignungsverleihenden“ auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass das für die Eignungsleihe vorgesehene Unternehmen mit den erforderlichen Mittel zur Verfügung steht und dieses Unternehmen geeignet ist. Der Bewerber hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten von diesem Unternehmen anzugeben und die entsprechende Verpflichtungs- erklärungen L 236E für dieses Unternehmen vorzulegen. Bei Einsatz von mehreren eignungsverleihen- den Unternehmen ist das Formblatt L 236E für jedes eignungsverleihende Unternehmen entsprechend zu vervielfältigen.

8.3. Die Eigenerklärungen zur Eignung sind von jedem eignungsverleihenden Unternehmen zu erbringen. Für jedes eignungsverleihende Unternehmen ist das Formblatt „L 124 Eigenerklärung zur Eignung“ in- soweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Der Firmenname des eignungsverleihenden Unternehmens und der Name des Erklärenden für das eignungsverleihende Unternehmen ist an der vorgemerkten Stelle des vervielfältigten Eignungsformblatt L 124 zu vermerken.

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8.4. Sofern der Bewerber in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erklärt hat, sich den Kapazitäten anderer eignungsverleihenden Unternehmen zu bedienen, so muss diese Leistung vom eignungsverleihenden Unternehmen erbracht werden (§47 Abs. 1, Satz 2 und 3 VgV sowie §34 Abs. 1, Satz 2 und 3 UVgO).

Dafür sind parallel das Formblatt „L 235U Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmer“ und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle das Formular „L 236U Verpflichtungserklärung von Un- terauftragnehmer“ zusätzlich einzureichen.

8.5. Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig- keit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese entsprechen dem Umfang der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist mit dem Formblatt „L 236E Verpflichtungserklärung für Eignungsverleihenden“ abzugeben.

  1. Elektronische Durchführung des Verhandlungsverfahrens

9.1. Die Ausschreibung der Leistung erfolgt elektronisch über das Vergabeportal „Deutsche eVergabe“ ( https://www.deutsche-evergabe.de/ ).

Die Abgabe aller Unterlagen wie auch die Kommunikation zum Vergabeverfahren zwischen Bewerber und Auftraggeber (Bewerberfragen und deren Beantwortung) erfolgt ausschließlich über diese Platt- form. Die Kommunikation zwischen Bewerber und Auftraggeber findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.

Von den Bewerbern ist zu beachten, dass der elektronische Übertragungsvorgang abhängig von der Größe der Dateien und der Internetverbindung des Bieters einen entsprechenden Zeitaufwand benö- tigt.

  1. Änderungen der Teilnahmeunterlagen

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Änderungen der Teilnahmeunterlagen unzulässig sind und zwingend zum Ausschluss führen. Zu einer Änderung der Teilnahmeunterlagen kommt es nicht nur durch Textergänzungen und Eintragungen in den Teilnahmeunterlagen selbst, sondern z. B. auch durch Erläuterungen auf einem Anschreiben, welche den Vergabeunterlagen oder den Vertragsbedin- gungen widersprechen.

Etwaige dem Teilnahmeantrag durch den Bewerber beigefügte Vertragsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen – insbesondere solche, die im Widerspruch zu dem Vertrag und/oder einer der in diesem Vertrag aufgelisteten Anlagen stehen – werden kein Vertragsbestandteil.

Die nachträgliche Änderung eines Teilnahmeantrags nebst Anlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Be- scheinigungen und sonstige Nachweise) ist nicht möglich.

  1. Vervielfältigung der Teilnahmeunterlagen

Mit Abgabe der Teilnahmeunterlagen räumt der Bewerber dem Klinikum Nürnberg das Recht ein, die Unterlagen zur Auswertung zu vervielfältigen. Die Vervielfältigung erfolgt ausschließlich zur internen Verwendung und ist nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt.

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L 1312 Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb für die Vergabe von Leistungen

  1. Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen und ihre Anlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen bzw. Auskunftsmitteilungen sind vom Be- werber auch nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung der Bewerber bekannt werden.

Diese Verpflichtung gilt zeitlich und örtlich unbeschränkt und auch gegenüber den mit dem Bewerber verbundenen Unternehmen (z.B. Tochtergesellschaften) oder Unterauftragnehmern und eignungslei- hende Unternehmen.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Bewerber auch gegenüber den Medien, bis zur Zuschlagserteilung keine Informationen über den Umstand seiner Beteiligung, den Stand oder sonstige Umstände des Vergabeverfahrens zu erteilen.

Der Auftraggeber wird den vertraulichen Charakter aller Bewerber und ihre Unterlagen betreffenden Angaben gegenüber Dritten wahren.

  1. Keine Vergütung für die Teilnahme am Vergabeverfahren

Für die Teilnahme am Vergabeverfahren, die Ausarbeitung der Teilnahmeanträge und Angebote, die mögliche Teilnahme an Verhandlungs- und Aufklärungsgesprächen, die erforderlichen Vorleistungen, Kalkulationen, Erklärungen, Nachweise u. ä. sowie sonstige damit verbundenen Aufwendungen und Auslagen werden den Bewerbern nicht erstattet bzw. keine Vergütung gezahlt.

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