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VOL Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 - Vertragsanlage
Zum Verbleib beim Auftragnehmer/Bieter bestimmt.
VOL Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 -
Präambel § 3 Ausführungsunterlagen Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind be- 1. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen sind stimmt für Verträge über Leistungen, insbesondere für Dienst-, dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu über- Kauf- und Werkverträge sowie für Verträge über die Lieferung geben, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind. herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen. 2. Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Un- terlagen dürfen ohne Zustimmung des Vertragspartners § 1 Art und Umfang der Leistungen weder veröffentlicht, vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie sind, so-
- Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden weit nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen zurück- durch den Vertrag bestimmt. zugeben.
- Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander a) die Leistungsbeschreibung § 4 Ausführung der Leistung b) Besondere Vertragsbedingungen
- (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Ver- c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen antwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen die Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingun- Bestimmungen zu beachten. gen (2) Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der gesetzli- f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Aus- chen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Ver- führung von Leistungen (VOL/B). pflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein ver- antwortlich. Es ist ausschließlich seine Aufgabe, die Ver- § 2 Änderungen der Leistung einbarungen und Maßnahmen zu treffen, die sein Verhält-
- Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der nis zu seinen Arbeitnehmern regeln. Beschaffenheit der Leistung im Rahmen der Leistungsfä-
- (1) Ist mit dem Auftraggeber vereinbart, dass er sich von higkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung unterrich- für den Auftragnehmer unzumutbar. ten kann, so ist ihm innerhalb der Geschäfts- oder Be-
- Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Leistungsän- triebsstunden zu den Arbeitsplätzen, Werkstätten und La- derung, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich gerräumen, in denen die Gegenstände der Leistung oder schriftlich mitzuteilen. Teilt der Auftraggeber die Beden- Teile von ihr hergestellt oder die hierfür bestimmten ken des Auftragnehmers nicht, so bleibt er für seine Anga- Stoffe gelagert werden, Zutritt zu gewähren. Auf Wunsch ben und Anordnungen verantwortlich. Zu einer gutachtli- sind ihm die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen chen Äußerung ist der Auftragnehmer nur aufgrund eines zur Einsicht vorzulegen und die entsprechenden Aus- gesonderten Auftrags verpflichtet. künfte zu erteilen.
- Werden durch Änderung in der Beschaffenheit der Leis- (2) Dabei hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preis- tung die Grundlagen des Preises für die im Vertrag vorge- gabe von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen des sehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Be- Auftragnehmers. rücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinba- (3) Alle bei der Besichtigung oder aus den Unterlagen und ren. In der Vereinbarung sind etwaige Auswirkungen der der sonstigen Unterrichtung erworbenen Kenntnisse von Leistungsänderung auf sonstige Vertragsbedingungen, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen sind vertrau- insbesondere auf Ausführungsfristen, zu berücksichtigen. lich zu behandeln. Bei Missbrauch haftet der Auftragge- Diese Vereinbarung ist unverzüglich zu treffen. ber.
- (1) Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder
- Für die Qualität der Zulieferungen des Auftraggebers so- unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, wie für die von ihm vereinbarten Leistungen anderer haf- werden nicht vergütet. Solche Leistungen hat er auf Ver- tet der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. langen innerhalb einer angemessenen Frist zurückzuneh- Der Auftragnehmer hat die Pflicht, dem Auftraggeber die men oder zu beseitigen, sonst können sie auf seine Kosten bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt erkennba- und Gefahr zurückgesandt oder beseitigt werden. Eine ren Mängel der Zulieferungen des Auftraggebers und der Vergütung steht ihm jedoch zu, wenn der Auftraggeber vom Auftraggeber vereinbarten Leistungen anderer un- solche Leistungen nachträglich annimmt. verzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so (2) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben übernimmt er damit die Haftung. unberührt.
- Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger Zustimmung
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des Auftraggebers an andere übertragen. Die Zustimmung von Mehraufwendungen für Ersatzbeschaffungen be- ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen o- schränkt werden soll. der solchen Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftrag- (3) Macht der Auftraggeber Schadensersatz statt der gan- nehmers nicht eingerichtet ist. Diese Bestimmung darf zen Leistung oder anstelle davon Aufwendungsersatz gel- nicht zum Nachteil des Handels ausgelegt werden. tend, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ihm über- lassenen Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen usw.) § 5 Behinderung und Unterbrechung der Leistung unverzüglich zurückzugeben. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer unverzüglich eine Aufstellung über die Art
- Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen seiner Ansprüche mitzuteilen. Ausführung der Leistung behindert, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die An- Die Mehrkosten für die Ausführung der Leistung durch ei- zeige kann unterbleiben, wenn die Tatsachen und deren nen Dritten hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer in- hindernde Wirkung offenkundig sind. nerhalb von 3 Monaten nach Abrechnung mit dem Dritten mitzuteilen.
- (1) Die Ausführungsfristen sind angemessen zu verlän- gern, wenn die Behinderung im Betrieb des Auftragneh- Die Höhe der übrigen Ansprüche hat der Auftraggeber mers durch höhere Gewalt, andere vom Auftragnehmer dem Auftragnehmer unverzüglich anzugeben. nicht zu vertretende Umstände, Streik oder durch recht- (4) Macht der Auftraggeber bei bereits teilweise erbrach- lich zulässige Aussperrung verursacht worden ist. Gleiches ter Leistung Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leis- gilt für solche Behinderungen von Unterauftragnehmern tung oder anstelle davon Aufwendungsersatz nur wegen und Zulieferern, soweit und solange der Auftragnehmer des noch ausstehenden Teils der Leistung geltend, so hat tatsächlich oder rechtlich gehindert ist, Ersatzbeschaffun- der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich eine gen vorzunehmen. prüfbare Rechnung über den bereits bewirkten Teil der (2) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind die Parteien, Leistung zu übermitteln. Im Übrigen findet Absatz 3 An- wenn eine nach Absatz 1 vom Auftragnehmer nicht zu ver- wendung. tretende Behinderung länger als drei Monate seit Zugang 3. Übt der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht aus, finden Nr. 2 der Mitteilung gemäß Nr. 1 Satz 1 oder Eintritt des offen- Absatz 3 Sätze 1 und 4 entsprechende Anwendung; bei kundigen Ereignisses gemäß Nr. 1 Satz 2 dauert berechtigt, teilweisem Rücktritt gilt zusätzlich Nr. 2 Absatz 4 Satz 1 binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zeit durch schriftliche entsprechend. Erklärung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen
- (1) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, setzt der Auftrag- oder ganz oder teilweise von ihm zurückzutreten. geber dem Auftragnehmer vor Ausübung des Rücktritts-
- Sobald die hindernden Umstände wegfallen, hat der Auf- rechtes eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacher- tragnehmer unter schriftlicher Mitteilung an den Auftrag- füllung. geber die Ausführung der Leistung unverzüglich wieder (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des aufzunehmen. Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Verzöge- rung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der § 6 Art der Anlieferung und Versand Leistung besteht. Der Auftragnehmer hat, soweit der Auftraggeber die Versand- Diese Anfrage ist vor Ablauf der Frist nach Absatz 1 zu stel- kosten gesondert trägt, unter Beachtung der Versandbedingun- len. Bis zum Zugang der Antwort beim Auftragnehmer gen des Auftraggebers dessen Interesse sorgfältig zu wahren. bleibt dieser zur Leistung berechtigt. Dies bezieht sich insbesondere auf die Wahl des Beförderungs- weges, die Wahl und die Ausnutzung des Beförderungsmittels § 8 Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber sowie auf die tariflich günstigste Warenbezeichnung. 1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfah- § 7 Pflichtverletzungen des Auftragnehmers ren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröff-
- Im Fall von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers fin- net oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag man- den vorbehaltlich der Regelungen des § 14 VOL/B die ge- gels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsge- setzlichen Vorschriften nach Maßgabe der folgenden Best- mäße Abwicklung des Vertrags dadurch in Frage gestellt immungen Anwendung. ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend ein-
- (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber im Fall leicht stellt. fahrlässig verursachter Schäden aufgrund von Pflichtver-
- Der Auftraggeber kann auch vom Vertrag zurücktreten o- letzungen den entgangenen Gewinn des Auftraggebers der den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn nicht zu ersetzen. Die Pflicht zum Ersatz dieser Schäden ist sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe an einer ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Verzug durch Unter- unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Ge- auftragnehmer verursacht worden ist, die der Auftragge- setzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt hat. ber dem Auftragnehmer vorgeschrieben hat.
- Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit (2) Darüber hinaus kann die Schadensersatzpflicht im Ein- der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Ver- zelfall weiter begrenzt werden. Dabei sollen branchenüb- tragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten liche Lieferbedingungen z. B. dann berücksichtigt werden, Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der wenn die Haftung summenmäßig oder auf die Erstattung
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Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht ver- 2. Ist im Vertrag eine Vereinbarung über die Güteprüfung ge- wendbare Leistung wird dem Auftragnehmer auf dessen troffen, die Bestimmungen über Art, Umfang und Ort der Kosten zurückgewährt. Durchführung enthalten muss, so gelten ergänzend 4. Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Auf- hierzu, falls nichts anderes vereinbart worden ist, die fol- traggebers bleiben unberührt. genden Bestimmungen: a) Auch Teilleistungen können auf Verlangen des Auf- traggebers oder Auftragnehmers geprüft werden, § 9 Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags durch den insbesondere in den Fällen, in denen die Prüfung Auftragnehmer durch die weitere Ausführung wesentlich erschwert
- Im Fall des Verzugs des Auftraggebers als Schuldner und oder unmöglich würde. als Gläubiger finden die gesetzlichen Vorschriften nach b) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber oder des- Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anwendung. sen Beauftragten den Zeitpunkt der Bereitstellung
- (1) Unterlässt der Auftraggeber ohne Verschulden eine der Leistung oder Teilleistungen für die vereinbarten ihm nach dem Vertrag obliegende Mitwirkung und setzt er Prüfungen rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Die Par- dadurch den Auftragnehmer außerstande, die Leistung teien legen dann unverzüglich eine Frist fest, inner- vertragsgemäß zu erbringen, so kann der Auftragnehmer halb derer die Prüfungen durchzuführen sind. Ver- dem Auftraggeber zur Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht streicht diese Frist aus Gründen, die der Auftragge- eine angemessene Frist setzen mit der Erklärung, dass er ber zu vertreten hat ungenutzt, kann der Auftrag- sich vorbehalte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu nehmer dem Auftraggeber eine angemessene Nach- kündigen, wenn die Mitwirkungspflicht nicht bis zum Ab- frist setzen mit der Forderung, entweder innerhalb lauf der Frist erfüllt werde. der Nachfrist die Prüfungen durchzuführen oder zu (2) Im Fall der Kündigung sind bis dahin bewirkte Leistun- erklären, ob der Auftraggeber auf die Güteprüfung gen nach den Vertragspreisen abzurechnen. Im Übrigen verzichtet. Führt der Auftraggeber die Prüfungen hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene nicht innerhalb der Nachfrist durch und verzichtet Entschädigung, deren Höhe in entsprechender Anwen- der Auftraggeber auf die Prüfungen nicht, so hat er dung von § 642 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu nach dem Ende der Nachfrist Schadensersatz nach bestimmen ist. den Vorschriften über den Schuldnerverzug zu leis-
- Ansprüche des Auftragnehmers wegen schuldhafter Ver- ten. letzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber c) Der Auftragnehmer hat die zur Güteprüfung erfor- bleiben unberührt. derlichen Arbeitskräfte, Räume, Maschinen, Geräte, Prüf- und Messeinrichtungen sowie Betriebsstoffe zur Verfügung zu stellen. § 10 Obhutspflichten d) Besteht aufgrund der Güteprüfung Einvernehmen Der Auftragnehmer hat bis zum Gefahrübergang die von ihm über die Zurückweisung der Leistung oder von Teil- ausgeführten Leistungen und die für die Ausführung übergebe- leistungen als nicht vertragsgemäß, so hat der Auf- nen Gegenstände vor Beschädigungen oder Verlust zu schützen. tragnehmer diese durch vertragsgemäße zu erset- zen. § 11 Vertragsstrafe e) Besteht kein Einvernehmen über die Zurückweisung
- Wenn Vertragsstrafen vereinbart sind, gelten die §§ 339 der Leistung aufgrund von Meinungsverschiedenhei- bis 345 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine angemes- ten über das angewandte Prüfverfahren, so kann der sene Obergrenze ist festzulegen. Auftragnehmer eine weitere Prüfung durch eine mit
- Ist die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausfüh- dem Auftraggeber zu vereinbarende Prüfstelle ver- rungsfristen vereinbart, darf sie für jede vollendete Wo- langen, deren Entscheidung endgültig ist. Die hierbei che höchstens 1/2 vom Hundert des Wertes desjenigen entstehenden Kosten trägt der unterliegende Teil. Teils der Leistung betragen, der nicht genutzt werden f) Der Auftraggeber hat vor Auslieferung der Leistung kann. Diese beträgt maximal 8%. Ist die Vertragsstrafe einen Freigabevermerk zu erteilen. Dieser ist die Vo- nach Tagen bemessen, so zählen nur Werktage; ist sie raussetzung für die Auslieferung an den Auftragge- nach Wochen bemessen, so wird jeder Werktag einer an- ber. gefangenen Woche als 1/6 Woche gerechnet. g) Der Vertragspreis enthält die Kosten, die dem Auf- Der Auftraggeber kann Ansprüche aus verwirkter Ver- tragnehmer durch die vereinbarte Güteprüfung ent- tragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen. stehen. Entsprechend der Güteprüfung unbrauchbar gewordene Stücke werden auf die Leistung nicht an- § 12 Güteprüfung gerechnet.
- Güteprüfung ist die Prüfung der Leistung auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten technischen und damit verbun- § 13 Abnahme denen organisatorischen Anforderungen durch den Auf- 1. (1) Für den Übergang der Gefahr gelten, soweit nichts an- traggeber oder seinen gemäß Vertrag benannten Beauf- deres vereinbart ist, die gesetzlichen Vorschriften. tragten. Die Abnahme bleibt davon unberührt. (2) Wenn der Versand oder die Übergabe der fertiggestell- ten Leistung auf Wunsch des Auftraggebers über den im
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Vertrag vorgesehenen Termin hinausgeschoben wird, so Nach Ablauf der Frist zur Nacherfüllung kann der geht, sofern nicht ein anderer Zeitpunkt vereinbart ist, für Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Auftragneh- den Zeitraum der Verschiebung die Gefahr auf den Auf- mers selbst beseitigen oder durch einen Dritten be- traggeber über. seitigen lassen. Der Auftraggeber kann eine ange- 2. (1) Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass der messene Frist auch mit dem Hinweis setzen, dass er Vertrag der Hauptsache nach erfüllt ist. Ist eine Abnahme die Beseitigung des Mangels nach erfolglosem Ab- gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart, hat der lauf der Frist ablehne; in diesem Fall kann der Auf- Auftraggeber innerhalb der vorgesehenen Frist zu erklä- traggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim- ren, ob er die Leistung abnimmt. mungen Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Auf- 1. die Vergütung mindern oder vom Vertrag zu- traggeber die Abnahme nicht verweigern, wenn der Auf- rücktreten sowie tragnehmer seine Pflicht zur Beseitigung des Mangels aus- 2. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Auf- drücklich anerkennt. wendungen verlangen. Bei Nichtabnahme gibt der Auftraggeber dem Auftragneh- b) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz mer die Gründe bekannt und setzt, sofern insbesondere bezieht sich auf den Schaden am Gegenstand des eine Nacherfüllung möglich und beiden Parteien zumutbar Vertrages selbst, es sei denn, ist, eine Frist zur erneuten Vorstellung zur Abnahme, un- aa) der entstandene Schaden ist durch Vorsatz oder beschadet des Anspruchs des Auftraggebers aus der Nicht- grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers selbst, einhaltung des ursprünglichen Erfüllungszeitpunkts. seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfül- (2) Mit der Abnahme entfällt die Haftung des Auftragneh- lungsgehilfen (§ 278 des Bürgerlichen Gesetzbu- mers für erkannte Mängel, soweit sich der Auftraggeber ches) verursacht, nicht die Geltendmachung von Rechten wegen eines be- bb) der Schaden ist durch die Nichterfüllung einer stimmten Mangels vorbehalten hat. Garantie für die Beschaffenheit der Leistung (3) Hat der Auftraggeber die Leistung in Benutzung ge- verursacht oder nommen, so gilt die Abnahme mit Beginn der Benutzung cc) der Schaden resultiert aus einer Verletzung des als erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (4) Bei der Abnahme von Teilen der Leistung gelten die Soweit der Auftragnehmer nicht nach aa) bis cc) vorstehenden Absätze entsprechend. haftet, ist der Anspruch auf Ersatz vergeblicher 3. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine ange- Aufwendungen begrenzt auf den Wert der vom messene Frist setzen um Sachen, die der Auftraggeber als Mangel betroffenen Leistung. nicht vertragsgemäß zurückgewiesen hat, fortzuschaffen. Die Schadens- und Aufwendungsersatzpflicht Nach Ablauf der Frist kann er diese Sachen unter möglichs- gemäß aa) entfällt, wenn der Auftragnehmer ter Wahrung der Interessen des Auftragnehmers auf des- nachweist, dass Sabotage vorliegt, oder wenn sen Kosten veräußern. der Auftraggeber die Erfüllungsgehilfen gestellt hat oder wenn der Auftragnehmer auf die Aus- § 14 Mängelansprüche und Verjährung wahl der Erfüllungsgehilfen einen entscheiden- den Einfluss nicht ausüben konnte.
- Ist ein Mangel auf ein Verlangen des Auftraggebers nach Änderung der Beschaffenheit der Leistung (§ 2 Nr. 1), auf c) Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine an- die von ihm gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder gemessene Frist setzen, mangelhafte Sachen fortzu- von ihm geforderten Vorlieferungen eines anderen zu- schaffen. Nach Ablauf der Frist kann er diese Sachen rückzuführen, so ist der Auftragnehmer von Ansprüchen unter möglichster Wahrung der Interessen des Auf- aufgrund dieser Mängel frei, wenn er die schriftliche Mit- tragnehmers auf dessen Kosten veräußern. teilung nach § 2 Nr. 2 oder § 4 Nr. 3 erstattet hat oder d) Für vom Auftraggeber unsachgemäß und ohne Zu- wenn die vom Auftraggeber gelieferten Stoffe mit Män- stimmung des Auftragnehmers vorgenommene Än- geln behaftet sind, die bei Anwendung verkehrsüblicher derungen oder Instandsetzungsarbeiten und deren Sorgfalt nicht erkennbar waren. Folgen haftet der Auftragnehmer nicht.
- Für die Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Vor- 3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Verjäh- schriften mit folgenden Maßgaben: rung der Mängelansprüche die gesetzlichen Fristen des a) Weist die Leistung Mängel auf, so ist dem Auftrag- Bürgerlichen Gesetzbuches. Andere Regelungen sollen nehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung in- vorgesehen werden, wenn dies wegen der Eigenart der nerhalb angemessener Frist zu gewähren. Alle dieje- Leistung erforderlich ist; hierbei können die in dem jewei- nigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Auf- ligen Wirtschaftszweig üblichen Regelungen in Betracht tragnehmers unentgeltlich nachzubessern, neu zu gezogen werden. Der Auftraggeber hat dem Auftragneh- liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Ver- mer Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. jährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, soweit dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahr- übergangs vorlag.
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§ 15 Rechnung 4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichnete Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus. Ein Vorbe-
- (1) Der Auftragnehmer hat seine Leistung nachprüfbar ab- halt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der zurechnen. Er hat dazu Rechnungen übersichtlich aufzu- Schlusszahlung zu erklären. stellen und dabei die im Vertrag vereinbarte Reihenfolge der Posten einzuhalten, die in den Vertragsbestandteilen Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines wei- enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden sowie gegebe- teren Monats eine prüfbare Rechnung über die vorbehalte- nenfalls sonstige im Vertrag festgelegte Anforderungen an nen Forderungen eingereicht oder, wenn dies nicht möglich Rechnungsvordrucke zu erfüllen und Art und Umfang der ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird. Leistung durch Belege in allgemein üblicher Form nachzu- 5. Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den weisen. Rechnungsbeträge, die für Änderungen und Er- Unterlagen der Abrechnung festgestellt, so ist die Schluss- gänzungen zu zahlen sind, sollen unter Hinweis auf die ge- rechnung zu berichtigen. Solche Fehler sind Fehler in der troffenen Vereinbarungen von den übrigen getrennt auf- Leistungsermittlung und in der Anwendung der allgemeinen geführt oder besonders kenntlich gemacht werden. Rechenregeln, Komma- und Übertragungs- einschließlich (2) Wenn vom Auftragnehmer nicht anders bezeichnet, Seitenübertragungsfehler. Auftraggeber und Auftragneh- gilt diese Rechnung als Schlussrechnung. mer sind verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten
- Wird eine prüfbare Rechnung gemäß Nr. 1 trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht eingereicht, so kann der Auftraggeber die Rechnung auf Kosten des Auftragneh- § 18 Sicherheitsleistung mers für diesen aufstellen, wenn er dies angekündigt hat.
- (1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Sicherheitsleis- tungen unter den Voraussetzungen des § 14 VOL/A erst ab § 16 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen einem Auftragswert von 50.000, -- Euro zulässig. Wenn eine Sicherheitsleistung vereinbart ist, gelten die §§ 232-240 des
- Leistungen werden zu Stundenverrechnungssätzen nur be- Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit sich aus den nachste- zahlt, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist, oder wenn sie henden Bestimmungen nichts anderes ergibt. vor Beginn der Ausführung vom Auftraggeber in Auftrag ge- geben worden sind. (2) Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausfüh- rung der Leistung und die Durchsetzung von Mängelansprü-
- Dem Auftraggeber sind Beginn und Beendigung von derar- chen sicherzustellen. tigen Arbeiten anzuzeigen.
- (1) Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann Si- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind über die Arbeiten cherheit durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürg- nach Stundenverrechnungssätzen wöchentlich Listen einzu- schaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, reichen, in denen die geleisteten Arbeitsstunden und die der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen etwa besonders zu vergütenden Roh- und Werkstoffe, Hilfs- Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungs- und Betriebsstoffe sowie besonders vereinbarte Vergütun- übereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts o- gen für die Bereitstellung von Gerüsten, Werkzeugen, Gerä- der Kreditversicherers geleistet werden. Sofern der Auftrag- ten, Maschinen und dergleichen aufzuführen sind. geber im Einzelfall begründete Bedenken gegen die Taug-
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Listen wöchent- lichkeit des Bürgen hat, hat der Auftragnehmer die Tauglich- lich, erstmalig 12 Werktage nach Beginn, einzureichen. keit nachzuweisen. (2) Der Auftragnehmer hat die Wahl unter den verschiede- § 17 Zahlung nen Arten der Sicherheit; er kann eine Sicherheit durch eine
- Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung andere ersetzen. der Leistung. Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zah-
- Bei Bürgschaft durch andere als zugelassene Kreditinstitute lungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, oder Kreditversicherer ist Voraussetzung, dass der Auftrag- so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen geber den Bürgen als tauglich anerkannt hat. nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Die Zah-
- (1) Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrück- lung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die lichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechen- beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. barkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben
- Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in an- (§§ 770, 771 des Bürgerlichen Gesetzbuches); sie darf nicht gemessenen Fristen auf Antrag entsprechend dem Wert der auf bestimmte Zeit begrenzt und muss nach Vorschrift des erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die Auftraggebers ausgestellt sein. Die Bürgschaft muss unter Leistungen sind durch nachprüfbare Aufstellungen nachzu- den Voraussetzungen von § 38 der Zivilprozessordnung die weisen. Abschlagszahlungen gelten nicht als Abnahme von ausdrückliche Vereinbarung eines vom Auftraggeber ge- Teilen der Leistung. wählten inländischen Gerichtsstands für alle Streitigkeiten
- Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenhei- über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus ten, so ist dem Auftragnehmer gleichwohl der ihm unbe- der Vereinbarung selbst enthalten. stritten zustehende Betrag auszuzahlen. (2) Der Auftraggeber kann als Sicherheit keine Bürgschaft fordern, die den Bürgen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet.
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- Wird Sicherheit durch Hinterlegung von Geld geleistet, so hat der Auftragnehmer den Betrag bei einem zu vereinba- renden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das beide Parteien nur gemeinsam verfügen können. Etwa- ige Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu.
- Der Auftragnehmer hat die Sicherheit binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten, wenn nichts anderes ver- einbart ist.
- Der Auftraggeber hat eine Sicherheit entsprechend dem völligen oder teilweisen Wegfall des Sicherungszwecks un- verzüglich zurückzugeben.
§ 19 Streitigkeiten
- Bei Meinungsverschiedenheiten sollen Auftraggeber und Auftragnehmer zunächst versuchen, möglichst binnen zweier Monate eine gütliche Einigung herbeizuführen.
- Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsverein- barung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages und aus dem Vertragsverhältnis ausschließ- lich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auf- traggebers zuständigen Stelle, soweit nichts anderes verein- bart ist. Die auftraggebende Stelle ist auf Verlangen ver- pflichtet, die den Auftraggeber im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen.
- Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer nicht, die über- tragenen Leistungen einzustellen, wenn der Auftraggeber erklärt, dass aus Gründen besonderen öffentlichen Interes- ses eine Fortführung der Leistung geboten ist.
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