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Textile Vollversorgung für Krankenhaus

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 12:54 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung Ausschreibung Tex(cid:15)le Vollversorgung

Ausschreibung Textile Vollversorgung

Leistungsbeschreibung

  1. Ausgangslage und Zielsetzung ........................................................................................ 3
  2. Umsetzungsphasen ...................................................................................................... 4 2.1. Phase 1 (Pilotphase) – EKiZ (01.2027) ..................................................................... 4 2.1.1. Kleidermanagementsystem ........................................................................... 5 2.2. Phase 2 – Campus Süd .......................................................................................... 5 2.2.1. Berufskleidung (05.2027) .............................................................................. 5 2.2.2. Sta(cid:15)onswäsche (01.2028) .............................................................................. 6 2.3. Phase 3 – Campus Nord ........................................................................................ 6 2.3.1. Berufskleidung (06.2028) .............................................................................. 6 2.3.2. Sta(cid:15)onswäsche (06.2028) .............................................................................. 7 2.3.3. Zentrum für seelische Gesundheit (01.2029) ................................................... 7 2.3.1. Cnopfsche Kinderklinik / Klinik Hallerwiese (08.2027) ....................................... 8 2.3.2. KH Nürnberger Land (10.2028) ....................................................................... 8
  3. Spezifische Leistungsanforderung ................................................................................... 9 3.1. Allgemeine Durchführungsbes(cid:15)mmungen .............................................................. 9 3.2. Tex(cid:15)lpflege Au=raggeber eigener (AE) Wäsche ....................................................... 10 3.2.1. Transforma(cid:15)onsphase .................................................................................. 10 3.2.2. Nach Abschluss einer Leistungsumstellung ..................................................... 11 3.3. Miet-/Leasingwäsche ........................................................................................... 11 3.3.1. Grundsätzliche Leistungsanforderungen......................................................... 11 3.3.2. Ver- und Entsorgung mit / von Miet-Sta(cid:15)ons- und Bereichswäsche ................... 12 3.3.3. Leistungsverzeichnis zur Ver- und Entsorgung mit/von Miet-Berufskleidung ....... 13 3.4. Kleidermanagementsysteme ................................................................................ 16 3.4.1. So=ware-Betriebssystem / Administra(cid:15)onsso=ware ........................................ 16 3.4.2. Zentrale Ausgabe von Berufskleidung aus einer Kleiderkammer/Kleidermagazin miBels ZutriBs- und Entnahmeiden(cid:15)fika(cid:15)on .......................................................................... 17 3.4.3. Komponente Schrankausgabesystem ............................................................. 17 3.4.4. Rückgabe getragener Kleidung durch Rückgabeeinheiten, die den iden(cid:15)fizierten Abwurf der Kleidung dokumen(cid:15)eren .................................................................................... 18 3.4.5. Ergänzende Dienstleistungen ........................................................................ 18 3.5. AWT-gängige Container ........................................................................................ 19

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Anlagenverzeichnis

Anlage - B.2 Anforderungen an das Sta(cid:15)onswäschesor(cid:15)ment Anlage - B.3 Anforderungen an das Berufskleidungssor(cid:15)ment Anlage - B.4 Anforderungen an das Kleidermanagementsystem u. die Adminso=ware Anlage - B.5 AWT-Container Anlage - B.6 Grenzmuster-Katalog Anlage - B.7 Liefer-/Kostenstellen Anlage - B.8 PreisblaB

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1. Ausgangslage und Zielsetzung

Das Klinikum Nürnberg ist eines der größten kommunalen Krankenhäuser in Deutschland und bie- tet das gesamte Leistungsspektrum der Maximalversorgung an. Mit 2.233 BeBen an zwei Standor- ten (Campus Nord und Campus Süd) und 8.400 Beschä=igten versorgt es knapp 335.000 sta(cid:15)onäre und ambulante Pa(cid:15)en(cid:15)nnen und Pa(cid:15)enten im Jahr. Zum Klinikverbund gehören zwei weitere Kran- kenhäuser im Landkreis Nürnberger Land sowie die Cnopfsche Kinderklinik-Klinik Hallerwiese in Nürnberg. Im Folgenden wird das Klinikum Nürnberg auch Au=raggeber oder Klinikum genannt.

Das Klinikum Nürnberg hat festgelegt, kün=ig den gesamten Prozess der tex(cid:15)len Vollversorgung fremd zu vergeben. Der mit der vorliegenden Ausschreibung beginnende Prozess der Umstellung von Au=ragswäsche auf die tex(cid:15)le Vollversorgung soll über einen Zeitraum ca. zwei bis drei Jahren erfolgen, um der Größe und Komplexität der Einrichtung der Au=raggeber Rechnung zu tragen.

Das Sta(cid:15)onswäschekonzept des Klinikums Nürnberg beinhaltet ein schlankes Sor(cid:15)ment an BeBwä- sche (Laken und Bezüge), BeBwaren (Einziehdecken und KopJissen-Inlets), Pa(cid:15)entenhemden und SchutzkiBel, Baby- und Kinderwäsche sowie FroKerwaren (Handtücher, Duschtücher, etc.). Die Be- reichskleidung für die Funk(cid:15)ons- und OP-Bereiche entspricht dem Stand der Technik.

Das Personalwäschekonzept des Klinikums Nürnberg berücksich(cid:15)gt die wesentlichen Faktoren einer nachhal(cid:15)g funk(cid:15)onierenden Berufskleidungsversorgung und schaM damit die Voraussetzung für eine wirtscha=liche Integra(cid:15)on von Kleiderausgabe- und Rücknahmesysteme. Diese machen wirt- scha=lich und organisatorisch nur Sinn, wenn eine größenbezogene Poolversorgung etabliert wird. Die Einhaltung der Kleiderordnung (Kon(cid:15)ngent) soll durch diese Systeme automa(cid:15)sch überwacht werden, ein Horten von Kleidung soll verhindert bzw. stark reduziert werden und so letztlich eine hohe Verfügbarkeit bei minimalem Aufwand für das tex(cid:15)le Management (Verteilung, Einrichtung und Steuerung) möglich machen.

Mit der Inbetriebnahme des Eltern-Kind-Zentrums (EKiZ) mit Geburtshilfe am Campus Süd soll zu Beginn des Jahres 2027 die erste Umstellung der Tex(cid:15)lversorgung auf eine Leasing-/Mietwäsche- Versorgung erfolgen, die es ermöglicht, die tex(cid:15)len Warenströme miBels stückweiser Erfassung und Verrechnung sowie zusätzlich in der Bereichs- und Berufskleidungsversorgung Ausgabe- und Rück- nahmesysteme kon(cid:15)nuierlich zu steuern.

Sukzessive sollen in einer daran anschließenden Transforma"onsphase sämtliche Betriebsteile auf diese Versorgungsart umgestellt werden, wobei die klinikeigenen Tex(cid:15)lien mit immer kleiner wer- dendem Anteil bis zur Erreichung der externen tex(cid:15)len Vollversorgung aller Leistungsstellen im Kli- nikum Nürnberg aufgebraucht werden. Nähere Ausführungen sind unter dem Punkt 2. Umsetzungsphasen zu den einzelnen, geplanten Phasen zu entnehmen.

Mit der Umstellung auf die tex(cid:15)le Vollversorgung ist verbunden, dass die Ver- und Entsorgung vor- kommissioniert für Leistungsbereiche (Campus, Sta(cid:15)onen, Bereiche, Ausgabesystem) und zentral je Campus bzw. Krankenhausstandort erfolgt. Die interne Verteilung und Sammlung der Tex(cid:15)lien des jeweiligen Standorts erfolgt miBels AWT-Anlagen und durch die Mitarbeitenden der Kliniklogis- (cid:15)k bzw. Serviceabteilung. Die Anforderungen an die Leistung werden im Folgenden unter Ziffer 3. detailliert dargelegt.

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2. Umsetzungsphasen

Das Personalwäschekonzept für das Klinikum Nürnberg verfolgt das Zieldurch moderne Fasern und Gewebe sowie erprobte SchniBe ein Maximum an Tragekomfort und Ergonomie für die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter des Klinikums zu gewährleisten. Bei den Ar(cid:15)kelbeschreibungen wird be- wusst auf Mischgewebe gesetzt, die sich bei den meisten Ar(cid:15)keln aus Lyozell und Polyester zusammensetzen (siehe „B.2 Anforderungen an das Bekleidungssor"ment“). Bei den anderen Ar- (cid:15)keln wird ein klassisches Baumwoll-Polyester-Mischgewebe beschrieben. Von den Anforderungen darf nur geringfügig abgewichen werden. Die Umstellung der Berufskleidungsversorgung ist in jeder der unten beschriebenen Phasen immer der Beginn der Systemumstellung. In den Anforderungen an das Tex(cid:15)lsor(cid:15)ment legen die Au=raggeber darüber hinaus fest, welche Ar(cid:15)kel durch den Auf- tragnehmer mit Transpondern gemäß ISO 18000-6C, EPC Class 1 Gen 2 (868 MHZ) auszustaBen sind.

Das Sta(cid:15)onsmietwäsche- und Bereichskleidungssor(cid:15)ment ist schlank und für Bearbeitungsprozesse in Hygienewäschereien geeignet. Die entsprechende Ar(cid:15)kelbeschreibung ist der Anlage „B.3 Anfor- derungen an das Sta"onswäsche- und Bereichskleidungssor"ment“ zu entnehmen. Die dort hin- terlegten Spezifika(cid:15)onen haben orien(cid:15)erenden Charakter, d.h. im Rahmen des Verhandlungsverfahrens und der Bemusterung gewonnene Erkenntnisse wird der Au=raggeber ggf. einfließen lassen und die Anlage B.3 aktualisieren.

2.1. Phase 1 (Pilotphase) – EKiZ (01.2027)

Im neuen Kinderklinikum Nürnberg (Eltern-Kind-Zentrum, EKiZ) mit Geburtshilfe werden alle bereits vorhandenen Fachkliniken in einem medizinischen Zentrum auf fünf Etagen vereint. Auf etwa 30.000 Quadratmetern Fläche stehen rund 1.000 Räume und ca. 216 PlanbeBen- zur Verfügung. Die Inbetriebnahme des neuen Klinikums und damit der Start der tex"len Vollversorgung mit Sta(cid:15)ons- wäsche und Berufskleidung für ca. 650 Mitarbeitende wird im Januar 2027 erfolgen.

Die 1. Phase stellt aus Sicht der Au=raggeber eine Pilotphase dar, weil hierin sämtliche Leistungs- bestandteile der tex(cid:15)len Vollversorgung eingeführt werden, die in den weiteren Phasen auf andere Betriebsteile und Tochtergesellscha=en ausgerollt werden. Die folgenden Ausführungen zu dieser Pilotphase gelten hinsichtlich der Sor(cid:15)mente, der Organisa(cid:15)ons- und Logis(cid:15)kmiBel sowie zum tex- (cid:15)len Controlling daher für sämtliche Betriebsteile und Tochtergesellscha=en. Der Au=ragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umset- zung der Leistungen für das EKiZ beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auf- traggeber vor und bei Leistungsübernahme.

Die Vorarbeiten, also die GrößenermiBlung der Kleidungsar(cid:15)kel durch den Au=ragnehmer, deren Bestellung und Beschaffung sowie Lieferung, Montage sowie erfolgreiche Inbetriebnahme des Klei- dermanagementsystems, haben rechtzei(cid:15)g zu erfolgen, sodass ein Systemstart zum 02.01.2027 ge- währleistet ist.

Die verwendungsbereiten, vorkommissionierten Sta(cid:15)onswäsche- und Berufskleidungstex(cid:15)lien sind vom kün=igen Au=ragnehmer in den zentralen Frischwäscheraum ab 01.2027 in AWT-gängigen Container anzuliefern. Der zentrale Frischwäscheraum befindet sich am neuen Wirtscha8shof des Campus Süd.

Die zu stellenden AWT-gängigen Container sind mit dem Au=raggeber im Rahmen des Vergabepro- zesses abzus(cid:15)mmen. Hierzu sind bereits mit dem indika(cid:15)ven Angebot technische Zeichnungen (siehe Anlage „B.5 AWT-Container“) einzureichen, die der Au=raggeber mit seiner Technikabteilung auf Einsatzfähigkeit prü= und freigibt. Der Au=ragnehmer ist dafür verantwortlich, dass diese AWT- gängigen Container für den regelmäßigen Transportverkehr zwischen den Einrichtungen des Auf- traggebers und dem Betrieb des Au=ragnehmers eingesetzt werden können. Für den hygienischen Transport müssen die Container geschlossen oder mit waschbaren Containerinnenhüllen bestückt

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werden, die bei Tex(cid:15)lausführung waschdesinfizierbar sein müssen. Darüber hinaus ist der Au=rag- nehmer dafür verantwortlich, dass diese Container gemäß den Vorschri=en desinfizierend gereinigt werden können. Diese Container sind in den folgenden Phasen auf die anderen Betriebsteile am Campus Süd und Nord auszurollen.

Die gefaltet anzuliefernde und verwendungsbereite Mietberufskleidung ist in einwandfreien GiBer- containern ebenfalls in den zentralen Frischwäscheraum anzuliefern, die der Au=ragnehmer übli- cherweise im Rahmen seiner Dienstleistung einsetzt.

2.1.1. Kleidermanagementsystem

Die Au=raggeber beabsich(cid:15)gen die Berufskleidungsversorgung für die Mitarbeitenden über IT- gestützte Ausgabe- und Rücknahmesysteme (siehe auch Ziffer 3.4) zu organisieren. Hierzu planen die Au=raggeber entsprechende Systeme einzusetzen und zu betreiben, mit denen größenbezo- gene, gelegte (Pool-) Kleidung ausgegeben wird.

Bei der Ausgabesystema(cid:15)k setzt der Au=raggeber auf Raum- und auf Schranklösungen, deren An- forderungen für jeden Betriebsteil in der Anlage B.4 Anforderungen an das Kleidermanagement- system und die Administra"onsso8ware“ beschrieben sind. Bei der Rücknahmesystema(cid:15)k setzt der Au=raggeber auf Schranklösungen, die die vom Au=ragnehmer eingesetzten Roll-Container auf- nehmen können.

Das Klinikum Nürnberg fordert ausschließlich für das EKiZ die Planung, Lieferung, Montage sowie erfolgreiche Inbetriebnahme der Hardware eines Kleidermanagementsystems in Form einer Raum- lösung zum Kauf. Hier hat der Bieter im „B.8 Preisbla=“ ein Kaufangebot zu unterbreiten, welches das Raumsystem inkl. Rückgabesysteme gemäß Leistungsbeschreibung für das EKiZ beinhaltet.

Das So=ware-Betriebssystem (Administra"onsso8ware), welches die von den Au=raggebern be- nö(cid:15)gte Träger- und Teileverwaltung abbildet, ist im entsprechenden Gestellungsangebot zur miet- weisen Überlassung anzubieten. Das So=ware-Betriebssystem steuert alle – im EKiZ und den sämtlichen übrigen Betriebsteilen - eingesetzten Komponenten und macht die tex(cid:15)len Waren- ströme für den Au=raggeber transparent. Es stellt die geforderten Funk(cid:15)onsabläufe des Tex(cid:15)laus- gabesystems und steuert alle Einzelkomponenten.

Träger sind die Mitarbeitenden des Au=raggebers, für die dieser Berufskleidung stellt. Die Gesamt- zahl der Träger teilt sich in verschiedene Berufsgruppen und somit Bekleidungsgruppen auf, für die jeweils verschiedene Bekleidungsprofile (Sor(cid:15)mente) vorgesehen sind. Teile sind die eingesetzten Tex(cid:15)lar(cid:15)kel der Berufskleidung und die durch die Au=raggeber genannten Sta(cid:15)onswäschear(cid:15)kel.

Für alle weiteren Kleidermanagementsysteme in den späteren Phasen (Berufskleidung (06.2027), Berufskleidung (01.2028), Zentrum für seelische Gesundheit (10.2028)) sind vom Bieter Systeme gemäß „B.8 PreisblaB“ zur mietweisen Überlassung anzubieten.

2.2. Phase 2 – Campus Süd

Der Au=ragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertrags- gerechten Umsetzung der Leistungen für den Campus Süd beginnen. Das bedeutet für den Leis- tungszeitraum vom 01.01. bis 30.04.2027 die Durchführung Tex(cid:15)lpflege der Au=raggeber eigenen Wäsche mit zentraler Abholung und Rücklieferung an einer zentralen Stelle am Campus Nord (ehem. Wäscherei). Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Au=raggeber vor und bei Leistungs- übernahme.

Die Einführung der tex(cid:15)len Vollversorgung am Campus Süd erfolgt ab 05.2027 in zwei SchriBen.

2.2.1. Berufskleidung (05.2027)

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Die Berufskleidungsversorgung gemäß Personalwäschekonzept für die Bestandshäuser mit Mietwä- sche am Campus Süd startet im Mai 2027.

Die Vorarbeiten, also die GrößenermiBlung der Kleidungsar(cid:15)kel durch den Au=ragnehmer, deren Bestellung und Beschaffung sowie Lieferung, Montage sowie erfolgreiche Inbetriebnahme des Klei- dermanagementsystems, haben rechtzei(cid:15)g zu erfolgen, sodass ein Systemstart zum 01.05.2027 ge- währleistet ist.

Für die Bestandhäuser am Campus Süd sind Kleiderausgabe- und Rückgabesysteme gemäß Anlage B.4 Anforderungen an das Kleidermanagementsystem und die Administra"onsso8ware“ zu pla- nen und anzubieten. Anzubieten sind hier die Planung, Lieferung, Montage sowie erfolgreiche In- betriebnahme zur mietweisen Überlassung. Entsprechende Preisangaben sind im „B.8 PreisblaB“ einzutragen.

Die gefaltet anzuliefernde und verwendungsbereite Mietberufskleidung ist in AWT-gängigen Con- tainer nun in den zentralen Frischewäscheraum am Campus Süd anzuliefern, die der Au=ragnehmer üblicherweise im Rahmen seiner Dienstleistung einsetzt.

Die frei werdende Au=raggebereigene Berufskleidung wird durch den Au=raggeber am Campus Nord eingesetzt, um die Umlaufmenge auskömmlich zu halten.

2.2.2. Sta"onswäsche (01.2028)

Der Start der Versorgung mit Mietsta(cid:15)onswäsche für die Bestandshäuser am Campus Süd erfolgt am 01.01.2028. Die verwendungsbereiten, vorkommissionierten Sta(cid:15)onswäsche- und Bereichsklei- dungstex(cid:15)lien sind vom kün=igen Au=ragnehmer in den zentralen Frischwäscheraum ab 01.2028 in AWT-gängigen Container anzuliefern. Der zentrale Frischwäscheraum befindet sich am neuen Wirtscha8shof des Campus Süd.

Sämtliche Anforderungen an die AWT-gängigen Container und die Erfassung der Tex(cid:15)lien gelten analog der Pilotphase. Mit dieser Umstellung wird der Campus Süd nunmehr gesamtha= vom Auf- tragnehmer direkt beliefert und der innerbetriebliche Wäschetransport zwischen Campus Nord und Süd enTällt.

Die Tex(cid:15)lpflege für die restliche Au=raggeber eigene Wäsche (nach Abschluss der Transforma(cid:15)on), die weder durch die Mietsta(cid:15)onswäsche noch durch die Mietberufskleidung abgedeckt werden kann, und ihre Abholung wird durch den Au=ragnehmer aus dem zentralen Schmutzwäscheraum am Campus Süd durchgeführt. Die Bearbeitung dieser Tex(cid:15)lien erfolgt unter Beachtung aller erfor- derlichen Hygieneanforderungen sowie dem jeweiligen Ar(cid:15)kel entsprechenden und üblichen Bear- beitungsanforderungen. Die Auslieferung dieser Au=raggeber eigenen Tex(cid:15)lien erfolgt sortenrein an den zentralen Frischwäscheraum (je nach Tex(cid:15)lart ggf. miBels abteilungsbezogenen Netzsäcken und Kennzeichnungen, die vom Au=raggeber zu stellen sind).

2.3. Phase 3 – Campus Nord

Der Au=ragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertrags- gerechten Umsetzung der Leistungen für den Campus Nord beginnen. Das bedeutet für den Leis- tungszeitraum vom 01.01.2027 bis 31.05.2028 die Durchführung Tex(cid:15)lpflege der Au=raggeber eigenen Wäsche mit zentraler Abholung und Rücklieferung an einer zentralen Stelle am Campus Nord (ehem. Wäscherei). Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Au=raggeber vor und bei Leistungsübernahme.

Die Einführung der tex(cid:15)len Vollversorgung am Campus Nord erfolgt ab 06.2028 in zwei SchriBen.

2.3.1. Berufskleidung (06.2028)

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Die Berufskleidungsversorgung gemäß Personalwäschekonzept für die Bestandshäuser mit Mietwä- sche am Campus Nord startet im Juni 2028.

Die Vorarbeiten, also die GrößenermiBlung der Kleidungsar(cid:15)kel durch den Au=ragnehmer, deren Bestellung und Beschaffung sowie Lieferung, Montage sowie erfolgreiche Inbetriebnahme des Klei- dermanagementsystems, haben rechtzei(cid:15)g zu erfolgen, sodass ein Systemstart zum 01.06.2028 ge- währleistet ist.

Für die Bestandhäuser am Campus Nord sind Kleiderausgabe- und Rückgabesysteme gemäß Anlage B.4 Anforderungen an das Kleidermanagementsystem und die Administra"onsso8ware“ zu pla- nen und anzubieten. Anzubieten sind hier die Planung, Lieferung, Montage sowie erfolgreiche In- betriebnahme zur mietweisen Überlassung. Entsprechende Preisangaben sind im „B.8 PreisblaB“ einzutragen.

Die gefaltet anzuliefernde und verwendungsbereite Mietberufskleidung ist in AWT-gängigen Con- tainer nun im zentralen Frischebereich am Campus Nord (ehem. Wäscherei) anzuliefern.

2.3.2. Sta"onswäsche (06.2028)

Der Start der Versorgung mit Mietsta(cid:15)onswäsche für die Bestandshäuser am Campus Nord erfolgt am 01.06.2028. Die verwendungsbereiten, vorkommissionierten Sta(cid:15)onswäsche- und Bereichsklei- dungstex(cid:15)lien sind vom kün=igen Au=ragnehmer in den zentralen Frischwäscheraum ab 06.2028 in AWT-gängigen Container anzuliefern. Der zentrale Frischwäschebereich befindet sich in der ehe- maligen Wäscherei des Campus Nord.

Sämtliche Anforderungen an die AWT-gängigen Container und die Erfassung der Tex(cid:15)lien gelten analog der Regelungen zum Campus Süd. Mit dieser Umstellung wird der Campus Nord nunmehr gesamtha= vom Au=ragnehmer direkt beliefert.

Die Tex(cid:15)lpflege für die restliche Au=raggeber eigene Wäsche, die weder durch die Mietsta(cid:15)onswä- sche noch durch die Mietberufskleidung abgedeckt werden kann, und ihre Abholung wird durch den Au=ragnehmer am zentralen Schmutzwäschebereich durchgeführt. Die Bearbeitung dieser Tex- (cid:15)lien erfolgt unter Beachtung aller erforderlichen Hygieneanforderungen sowie dem jeweiligen Ar- (cid:15)kel entsprechenden und üblichen Bearbeitungsanforderungen. Die Auslieferung dieser Au=raggeber eigenen Tex(cid:15)lien erfolgt sortenrein an den zentralen Frischwäschebereich (je nach Tex(cid:15)lart ggf. miBels abteilungsbezogenen Netzsäcken und Kennzeichnungen, die vom Au=raggeber zu stellen sind).

2.3.3. Zentrum für seelische Gesundheit (01.2029)

Am Klinikum Nürnberg Campus Nord entsteht ab dem Jahr 2025 ein „Zentrum für seelische Gesund- heit“, das rund 180 BeBen und 110 tagesklinische Plätze auf rund 12.500 m² Nutzfläche beherber- gen wird.

Bislang sind die drei Kliniken für seelische Gesundheit auf dem Campus Nord des Klinikums Nürn- berg auf mehrere Gebäude verteilt. Das heißt, bislang werden die tex(cid:15)len Bedarfsmengen für die Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie, für Psychiatrie, Psychosoma(cid:15)k und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter sowie für Psychosoma(cid:15)sche Medizin und Psychotherapie bereits über den Campus Nord abgewickelt, woran sich durch die Inbetriebnahme des Zentrums für seelische Gesundheit nichts ändert.

Der Start der Versorgung mit Mietsta(cid:15)onswäsche für das Zentrum für seelische Gesundheit erfolgt ab 1.01.2029 wie für den gesamten Campus Nord. Die verwendungsbereiten, vorkommissionierten Sta(cid:15)onswäsche- und Bereichskleidungstex(cid:15)lien sind vom kün=igen Au=ragnehmer in den zentralen Frischwäscheraum ab 01.2029 in AWT-gängigen Container anzuliefern.

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Leistungsbeschreibung Ausschreibung Tex(cid:15)le Vollversorgung

Für das Zentrum für seelische Gesundheit ist ein Kleiderausgabe- und Rückgabesystem gemäß An- lage B.4 Anforderungen an das Kleidermanagementsystem und die Administra"onsso8ware“ zu planen und anzubieten. Anzubieten sind hier die Planung, Lieferung, Montage sowie erfolgreiche Inbetriebnahme zur mietweisen Überlassung. Entsprechende Preisangaben sind im „B.8 PreisblaB“ einzutragen.

2.3.1. Cnopfsche Kinderklinik / Klinik Hallerwiese (08.2027)

Der bestehende Wäsche-Dienstleistungsvertrag der Cnopfschen Kinderklinik/Klinik Hallerwiese (KHC) läu= im Juli 2027 aus, sodass ab 08.2027 auf den neuen Wäschedienstleister des MuBerkon- zerns umgestellt werden soll.

  • 1 Standort in der St.-Johannis-Mühlgasse 19 in Nürnberg mit 285 BeBen und ca. 900 Köpfen
  • die verwendungsbereiten, vorkommissionierte Au=ragnehmer eigenen Sta(cid:15)onswäsche- und Berufskleidungstex(cid:15)lien sind vom kün=igen Au=ragnehmer zentral im Wirtscha=shof der Klinik anzuliefern.
  • der Au=raggeber betreibt am Standort ein Kleiderausgabe- und Rückgabesystem als Raum- lösung, daher sind die Berufskleidungsar(cid:15)kel mit erforderlichen Ar(cid:15)keliden(cid:15)fika(cid:15)onsme- dien (wie RFID-Transponder, Barcodes, etc.) sowie deren Einbringung gefordert. Der Au=ragnehmer ist für die Verwendbarkeit der von ihm gewählten Ar(cid:15)keliden(cid:15)fika(cid:15)onsme- dien in den Ausgabe- und Erfassungssystemen sowie für die Haltbarkeit bei bes(cid:15)mmungs- gemäßer Verwendung verantwortlich.

Das KHC ist nicht an das KN-AWT-System angeschlossen. Somit muss die Belieferung nicht in AWT- gängigen Containern erfolgen.

2.3.2. KH Nürnberger Land (10.2028)

Der bestehende Wäsche-Dienstleistungsvertrag der KH Nürnberger Land läu= im Oktober 2028 aus, sodass ab 10.2028 auf den neuen Wäschedienstleister des MuBerkonzerns umgestellt werden soll.

  • 2 Standorte (Lauf und Altdorf) mit 270 BeBen und ca. 870 Köpfen
  • Die verwendungsbereiten, vorkommissionierten Sta(cid:15)onswäsche- und Bereichsklei- dungstex(cid:15)lien sind vom kün=igen Au=ragnehmer auf die Sta(cid:15)onen/Lieferstellen zu vertei- len.
  • Es sind an beiden Standorten (Lauf und Altdorf) jeweils 2 Kleiderausgabe- und Rückgabe- systeme gemäß Anlage B.4 Anforderungen an das Kleidermanagementsystem und die Ad- ministra"onsso8ware“ zu planen und anzubieten. Anzubieten sind hier die Planung, Lieferung, Montage sowie erfolgreiche Inbetriebnahme zur mietweisen Überlassung. Ent- sprechende Preisangaben sind im „B.8 PreisblaB“ einzutragen.

Die KH Nürnberger Land in Lauf und Altdorf sind nicht an das KN-AWT-System angeschlossen. Somit muss die Belieferung nicht in AWT-gängigen Containern erfolgen.

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3. Spezifische Leistungsanforderung

3.1. Allgemeine Durchführungsbes"mmungen

Der Au=ragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der Wäscheversorgung entsprechend den Vorga- ben der Vergabeunterlagen sowie unter Beachtung aller zum Leistungszeitpunkt geltenden gesetz- lichen und sons(cid:15)gen norma(cid:15)ven Anforderungen zu erbringen. Er hat dabei insbesondere die folgenden Regelungen, Richtlinien und norma(cid:15)ven Anforderungen in der jeweils gül(cid:15)gen Fassung einzuhalten:

• Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infek(cid:15)onskrankheiten beim Menschen (Infek(cid:15)ons- schutzgesetz - IfSG);

• Zer(cid:15)fikat über die Einhaltung der Anforderungen gem. Anlage zu den Ziffern 4.4.3. und 6.4. der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infek(cid:15)onspräven(cid:15)on des Robert-Koch-Ins(cid:15)tuts Berlin sowie als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die AuYereitung an Wäsche gemäß DIN EN 14065.

• Die Bieter haben mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen (z.B. gül(cid:15)ges Zer(cid:15)fikat über erfolgrei- ches RABC-Hygienemanagementsystem oder gül(cid:15)ges Hygienezeugnis gem. RAL-GZ 992/2-3), dass sie diese Anforderungen einhalten (siehe Ziff. 13.3 der Aufforderung zur Abgabe des Teilnahmean- trags mit Informa(cid:15)onen zum Vergabeverfahren).

• Liste der vom RKI geprü=en und anerkannten Desinfek(cid:15)onsmiBel und Desinfek(cid:15)onsverfahren

• Liste der von der Desinfek(cid:15)onsmiBel-Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) e.V. in Zusammenarbeit mit den Fachgesellscha=en bzw. Berufsverbänden DGHM, DGKH, GHUP, und BVÖGD auf der Basis der Standardmethoden der DGHM zur Prüfung chemischer Desinfek(cid:15)onsver- fahren geprü=en und als wirksam befundenen Verfahren für die prophylak(cid:15)sche Desinfek(cid:15)on und die hygienische Händewaschung;

• DGUV Regel 100-500 (früher BGR 500), Kap. 2.6 – BG-Regel „Betreiben von Wäschereien“;

• DGUV 203-084 (2016-01): DGUV-Informa(cid:15)on für den Umgang mit Wäsche aus Bereichen mit er- höhter Infek(cid:15)onsgefährdung;

• BGR/TRBA 250 – Technische Regel „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“;

Soweit in der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen genannte Leistungen, ein- schließlich herzustellender Zustände, nicht ausdrücklich anderwei(cid:15)g zugewiesen sind, handelt es sich dabei um Pflichten des Au=ragnehmers.

Der Au=ragnehmer bringt sein Know-how zur Gestaltung und Weiterentwicklung der Tex(cid:15)lversor- gung ohne gesonderte Aufforderung ein. Er ergrei= fortwährend die notwendigen Maßnahmen zur vertragsgemäßen Sicherstellung der Versorgung und berät und unterstützt den Au=raggeber dar- über hinaus vor und bei der Einführung der Versorgung.

Der Au=ragnehmer stellt eine Betreuung und Beratung durch geschultes Kundendienstpersonal si- cher. Die Betreuung findet in den Räumen des Au=raggebers staB.

Der Au=ragnehmer hat die jeweiligen Regelungen zum Verkehrsraum des Au=raggebers uneinge- schränkt zu beachten, Geräusch- und Abgasbeläs(cid:15)gungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.

Die dem Au=ragnehmer zur AuYereitung übergebenen Au=raggeber eigenen Tex(cid:15)lien sind von diesem schonend und pfleglich zu behandeln.

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Leistungsbeschreibung Ausschreibung Tex(cid:15)le Vollversorgung

Sofern für den Au=ragnehmer erkennbar wird, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten wer- den kann oder andere Umstände die reguläre Versorgung beeinträch(cid:15)gen, hat der Au=ragnehmer den Au=raggeber hierüber unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrich(cid:15)gen. In Abs(cid:15)mmung mit dem Au=raggeber hat der Au=ragnehmer in diesem Fall unverzüglich sämtliche zur Vermeidung bzw. Abstellung von Lieferverzögerungen und Probleme erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere Mehrschichtbetrieb, Sonder- schichten, Überstunden sowie Nacht- und Feiertagsarbeit in seinem Betrieb anzuordnen. Weiterge- hende Ansprüche des Au=raggebers bleiben unberührt.

3.2. Tex"lpflege Au8raggeber eigener (AE) Wäsche

3.2.1. Transforma"onsphase

Zu den maßgeblichen Leistungspflichten des Au=ragnehmers in der Transforma(cid:15)onsphase gehören die Abholung, sachgemäße AuYereitung, Reinigung, Desinfek(cid:15)on, Finish und Rücklieferung von Au=raggeber eigener Krankenhauswäsche (insbesondere Sta(cid:15)onswäsche und Berufs- und Bereichs- kleidung) vom bzw. am zentralen

Übergabepunkt am Standort Campus Nord, Wirtscha=shof, Nordwestring/Vogelherdstraße, 90419 Nürnberg – ehemalige Wäscherei.

Die Leistungspflicht umfasst:  Abholen der benutzten Tex(cid:15)lien (Schmutzwäsche) zum Zwecke der Reinigung und Desinfek- (cid:15)on werktäglich (Mo – Fr) in entsprechenden Zeitkorridoren von 6:00 bis 17:00 Uhr mind. 6-mal pro Tag;  die vollständige Abholung der gesamten bereitgestellten Schmutzwäsche in Rollcontainern, die der Au=ragnehmer üblicherweise im Rahmen seiner Dienstleistung einsetzt, die Gestel- lung dieser Roll-GiBercontainer ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren;  vollständige Bearbeitung der abgeholten Au=raggeber eigenen Klinikwäsche (insbesondere Sta(cid:15)onswäsche, Bereichs- und Berufskleidung) binnen 2 Werktagen (bspw. Abholung Mon- tag – Rücklieferung MiBwoch, Abholung Freitag – Rücklieferung Dienstag, usw.);  die sachgemäße Wäschepflege wie desinfizierendes Waschen, Trocknen, Mangeln, Falten, Defektkontrolle, Qualitätskontrolle und Verpacken;  Lieferung der auYereiteten Tex(cid:15)lien montags bis freitags, sortenrein je nach Tex(cid:15)lart gelegt bzw. gefaltet oder hängend;  separate Rücklieferung und Übergabe defekter und / oder dauerha= verschmutzter Ar(cid:15)kel;  Nachwäsche im Spezialverfahren bei im Standardprozess nicht enTernbaren Verschmutzun- gen;  Bearbeitung von infek(cid:15)öser Wäsche (nach Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygi- ene und Infek(cid:15)onspräven(cid:15)on beim Robert-Koch-Ins(cid:15)tut - Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvor- gang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien, Tabelle 1, Ziffer 2 in der aktuellsten Fassung)

Der Au=raggeber ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Au=raggeber eigenen Ar(cid:15)kel für eine Be- arbeitung in einer industriellen Großwäscherei geeignet sind.

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3.2.2. Nach Abschluss einer Leistungsumstellung

Nach Umstellungsabschluss, d.h. im EKiZ direkt zu Vertragsbeginn und für die weiteren Einrichtun- gen mit den Umstellungsphasen, wird der Anteil an Tex(cid:15)lpflege von Au=raggeber eigener (AE) Wä- sche sukzessive geringer und final nur noch die folgenden Tex(cid:15)lsor(cid:15)mente umfassen:  AE Kleinteile in Netzsäcken (Sta(cid:15)onsgebundene Wäsche, Gurte, Li=ertücher)  AE Berufskleidung (Mischgewebe)  AE Dekora(cid:15)onen wie (Dusch-)Vorhänge, (Über-)Gardinen, Stores  AE Felle, Baby-Schlafsäcke  AE BeBwaren  AE Wischtex(cid:15)lien (Mopp und Mikrofasertücher)

Die Leistungspflicht umfasst:  Abholen der benutzten Tex(cid:15)lien (Schmutzwäsche) zum Zwecke der Reinigung und Desinfek- (cid:15)on im Zuge der Abholung der benutzten Mietwäsche am entsprechenden Campus;  die vollständige Abholung der gesamten bereitgestellten Schmutzwäsche in vom Au=rag- nehmer zu stellenden AWT-gängigen Container (siehe Anlage „B.5 AWT-Container“);  vollständige Bearbeitung der abgeholten Schmutzwäsche (s. Tex(cid:15)lsor(cid:15)mente oben) binnen 2 Werktagen (bspw. Abholung Montag – Rücklieferung MiBwoch, Abholung Freitag – Rück- lieferung Dienstag, usw.);  die sachgemäße Wäschepflege wie desinfizierendes Waschen, Trocknen, Mangeln, Falten, Defektkontrolle, Qualitätskontrolle und Verpacken;  Lieferung der auYereiteten Tex(cid:15)lien im Zuge der Anlieferung der Mietwäsche am entspre- chenden Campus, je nach Tex(cid:15)lart gelegt bzw. gefaltet oder hängend;  Nachwäsche im Spezialverfahren bei im Standardprozess nicht enTernbaren Verschmutzun- gen;  Bearbeitung von infek(cid:15)öser Wäsche (nach Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygi- ene und Infek(cid:15)onspräven(cid:15)on beim Robert-Koch-Ins(cid:15)tut - Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvor- gang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien, Tabelle 1, Ziffer 2 in der aktuellsten Fassung)

Der Au=raggeber ist dafür verantwortlich, dass Au=raggeber eigenen Ar(cid:15)kel für eine Bearbeitung in einer industriellen Großwäscherei geeignet und die Tex(cid:15)lien gekennzeichnet sind.

Die im „B.8 Preisbla=" einzutragenden Preise für diese Leistung sind in Euro pro kg Schmutzwäsche je Wäscheart (in der Transforma(cid:15)onsphase gewogen beim Au=raggeber, nach Abschluss der Um- stellung gewogen beim Au=ragnehmer) anzugeben. Zur Orien(cid:15)erung der benö(cid:15)gten AuYerei- tungsmenge dienen die Schätzmengen im PreisblaB.

3.3. Miet-/Leasingwäsche

3.3.1. Grundsätzliche Leistungsanforderungen

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Wesentliche Leistungspflichten sind die Gestellung von Mietwäsche, Abholung, AuYereitung, Kom- missionierung und deren Rücklieferung einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrich- tungen, jeweils nach Maßgabe dieser Vergabeunterlagen.

Der Leistungsumfang für sämtliche Tex(cid:15)lsor(cid:15)mente der Au=raggeber umfasst:  die mietweise Gestellung (Erst- und lfd. Ersatzinves(cid:15)(cid:15)on) und Lieferung von einsatzfähigen, hygienisch einwandfreien Ar(cid:15)keln im Bereich der Sta(cid:15)onswäsche sowie der Bereichs– und Berufsbekleidung (siehe hierzu Anlage „B.3 Anforderungen an das Sta"onswäsche- und Bereichskleidungssor"ment“ und Anlage „B.2 Anforderungen an das Bekleidungssor"- ment“) sowie die Abholung der benutzten Tex(cid:15)lien zum Zwecke der Reinigung und Desin- fek(cid:15)on,  Lieferung der Sta"ons- und Bereichswäsche nach Ar(cid:15)keln sor(cid:15)ert, je nach Tex(cid:15)lart gelegt bzw. gefaltet, pro Liefer- / Kostenstelle vorkommissioniert in hygienisch und technisch ein- wandfreien vom Au=ragnehmer zu stellenden AWT-gängigen Container (siehe Anlage „B.5 AWT-Container“) an die Übergabepunkte; diese dienen auf den Sta(cid:15)onen als Wäschelager;  Lieferung der Berufs- und Bereichskleidung nach Ar"keln, Farbe und Größe sor"ert, gelegt bzw. gefaltet oder hängend, für das jeweilige Ausgabesystem vorkommissioniert in hygie- nisch und technisch einwandfreien vom Au=ragnehmer zu stellenden AWT-gängigen Con- tainer (siehe Anlage „B.5 AWT-Container“) an die Übergabepunkte;  die vollständige Abholung der gesamten zentral an den Übergabepunkten bereitgestellten Schmutzwäsche in AWT-gängigen Container und Rollcontainern  die sachgemäße Wäschepflege, Reinigung, Desinfek(cid:15)on, Finish, Qualitätskontrolle und fachgerechte Reparatur oder Austausch der Ar(cid:15)kel,  Nachwäsche im Spezialverfahren bei im Standardprozess nicht enTernbaren Verschmutzun- gen,  Bearbeitung von infek(cid:15)öser Wäsche (nach Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygi- ene und Infek(cid:15)onspräven(cid:15)on beim Robert-Koch-Ins(cid:15)tut - Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvor- gang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien, Tabelle 1, Ziffer 2 in der aktuellsten Fassung),  verwendungsbereites Falten / Legen der Wäsche in Abs(cid:15)mmung mit dem Au=raggeber.

3.3.2. Ver- und Entsorgung mit / von Miet-Sta"ons- und Bereichswäsche

Der Au=ragnehmer hat neben den Leistungen unter obiger Ziffer 3.3.1 im Einzelnen folgende Leis- tungen im Rahmen der Sta(cid:15)onswäscheversorgung (inkl. Bereichskleidung) zu erbringen:

Der Au=ragnehmer hat zu Vertrags- bzw. Versorgungsbeginn verwendungsbereite (d.h. eingewa- schene) Tex(cid:15)lien für die Ar(cid:15)kelbereiche  BeBwäsche (Laken und Bezüge),  BeBwaren (Einziehdecken, KopJissen-Inlets)  Pa(cid:15)entenhemden und SchutzkiBel,  Baby-Bekleidung,  FroKerwaren (Handtücher, Duschtücher, Geschirrtücher etc.) sowie

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 Bereichskleidung (Kasack und Hosen)  OP Flachwäsche und Bereichskleidung  Parka, Fließ und Steppjacke

einzusetzen. Eine vollständige Auflistung der Ar(cid:15)kel einschließlich der einzuhaltenden Mindestan- forderungen an die Güte der jeweiligen Ar(cid:15)kel findet sich in Anlage „B.3 Anforderungen an das Sta"onswäsche- und Bereichskleidungssor"ment“.

Die Au=raggeber benö(cid:15)gen für ihre Wahlleistungspa(cid:15)enten BeB- und FroKerwäsche, die sich ei- nerseits von der Standardwäsche unterscheidet und qualita(cid:15)v höherwer(cid:15)g ist. Auch diese wird in der Anlage B.3 beschrieben.

Während der Vertragslaufzeit wird zur Bes(cid:15)mmung des Soll-Zustands der vom Au=ragnehmer miet- weise zur Verfügung gestellten Ar(cid:15)kel der sogenannte Grenzmuster-Katalog als Maßstab herange- zogen (siehe Anlage „B.6 Grenzmuster-Katalog“). Der Grenzmuster-Katalog legt fest, inwieweit Gebrauchsspuren an den Ar(cid:15)keln vom Au=raggeber noch zu akzep(cid:15)eren sind und unter welchen Voraussetzungen einzelne Ar(cid:15)kel durch den Au=ragnehmer ausgetauscht werden müssen.

Des Weiteren umfasst die Leistungspflicht:  die Lieferung der Sta(cid:15)ons- und Bereichswäsche hat für die Einrichtungen der Au=raggeber auf Basis der BedarfsermiBlung durch die Versorgungsassistenz des Au8raggebers und mit- tels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen, um die von Au=raggeber und Au=rag- nehmer einvernehmlich festgelegten Sollbestände pro Lieferstelle sicherzustellen.  die Lieferung der Tex(cid:15)lien hat gemäß Bestellung oder vereinbarter Standard- oder Normlie- ferungen sowie als Ergänzungslieferung nach Inventur pro Liefer-/Kostenstellen vorkommis- sioniert (siehe Anlage „B.7 Liefer-/Kostenstellen“) zu erfolgen.  die Lieferung ist durch Lieferscheine zu dokumen(cid:15)eren und elektronisch zu übermiBeln.  Legen, Bündeln und Verpacken von Kleinteilen in Abs(cid:15)mmung mit dem Au=raggeber.  der Au=ragnehmer hat die technischen Organisa"onsmi=el (MDE-Gerät, Tablet-Computer, Bestellportal, etc.) zu stellen, mit denen die Versorgungsassistenz des Au=raggebers die In- venturen und Bestellerfassung durchführen und an den Au=ragnehmer übermiBeln kön- nen. Die Funk(cid:15)onen der Geräte und der geplante Ablauf sind vom Bieter im Kundendienstkonzept darzulegen. Der Au=ragnehmer hat bei seiner Konzep(cid:15)on zu berück- sich(cid:15)gen, wie die Anbindung an die IT des Au=raggebers erfolgen wird. Es kann keine Hard- ware des Au=raggebers benutzt werden; jedoch ist vorgesehen, dass eine IT-Infrastruktur in Form von LAN oder WLAN durch den Au=raggeber zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten für die technischen Organisa(cid:15)onsmiBel sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.

Die im „B.8 Preisbla=“ einzutragenden Preise für die Sta(cid:15)ons- und Bereichswäsche pro geliefertes Stück verstehen sich inklusive sämtlicher Leistungen für den hygienisch auYereiteten und geliefer- ten Ar(cid:15)kel (vgl. Anlage „B.8 Preisbla=“).

3.3.3. Leistungsverzeichnis zur Ver- und Entsorgung mit/von Miet-Berufskleidung

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Der Leistungsumfang im Rahmen der Berufskleidungsversorgung umfasst neben den Anforderun- gen in Ziffer 3.3.1 die nachfolgenden Bestandteile.

Die AusstaBung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funk(cid:15)ons- dienst sowie die Servicemitarbeiter überwiegend (vgl. Anlage „B.2 Anforderungen an das Beklei- dungssor"ment“) mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung).

Der Au=ragnehmer hat mehrere Kleidermanagementsysteme als Raumlösung sowie als Schranklö- sung für die gelegte, größenbezogene und geringe Mengen personengebundener Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten zu stellen, welche für die zentrale und dezentrale Versorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung des am jeweiligen Campus geeig- net sind. Die spezifischen Anforderungen hierzu und Raumpläne sind in der Ziffer 3.4 in Verbindung mit Anlage „B.4 Anforderungen an das Kleidermanagementsystem und die Administra"onsso8- ware“  Gestellung (Erst- und lfd. Ersatzinves(cid:15)(cid:15)on) der erforderlichen Umlaufmenge an größenbe- zogener Berufskleidung,  Vorhaltung einer ausreichenden Menge, um den Au=raggeber jederzeit, auch bei erhöhtem Bedarf mit der benö(cid:15)gten Menge Kleidung zu versorgen,  ErmiBlung des Größenschlüssels je Berufsgruppe miBels Größenerfassung durch den Auf- tragnehmer,  Gestellung einer Anpasskollek(cid:15)on je Berufsgruppe in den unten angegebenen Standardgrö- ßen zur Einkleidung neuer Mitarbeiter gemäß Kleiderordnung (ohne gesonderte Berech- nung),  Sor(cid:15)erung und Separierung der sauberen Berufskleidung nach Farbe, Größe und Länge der Ar(cid:15)kel,  Einzelteiliden(cid:15)fizierung und -verfolgung  Austausch der Wäscheteile bei Verschleiß (max. 150 AuYereitungszyklen) und bei offen- sichtlichen op(cid:15)schen Mängeln (vgl. „B.6 Grenzmuster-Katalog“),  Fachgerechte Reparatur bei Defekten  funk(cid:15)onelle und für den Krankenhausalltag spezifizierte Ar(cid:15)kel,  blickdicht, farbecht, keine offenen Kanten oder Nähte,  durch ausreichende Erst- und Ersatzinves(cid:15)(cid:15)on der Mietwäsche hat der Au=ragnehmer die Bereitstellung der Mietwäsche in gleichbleibender hoher Qualität zu gewährleisten,  sichtbare Größen-Kennzeichnung an der Innenseite der Kleidung,  Gewebe und Zutaten nach Öko-Tex Standard 100,  Kleidung komfortabel, tragephysiologisch op(cid:15)miert,

3.3.4. Tex"lservice für die Handwerker und weitere Personen  Gestellung (Erst- und lfd. Ersatzinvestition) der erforderlichen Umlaufmenge an grö- ßenbezogener Berufskleidung,  Vorhaltung einer ausreichenden Menge, um den Auftraggeber jederzeit, auch bei er- höhtem Bedarf mit der benötigten Menge Kleidung zu versorgen,

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 Ermittlung des Größenschlüssels je Berufsgruppe mittels Größenerfassung durch den Auftragnehmer,  Gestellung einer Anpasskollektion je Berufsgruppe in den unten angegebenen Stan- dardgrößen zur Einkleidung neuer Mitarbeiter gemäß Kleiderordnung (ohne gesonderte Berechnung),  Sortierung und Separierung der sauberen Berufskleidung nach Farbe, Größe und Länge der Artikel,  Einzelteiliden(cid:15)fizierung und -verfolgung  Austausch der Wäscheteile bei Verschleiß (max. 150 AuYereitungszyklen) und bei offen- sichtlichen op(cid:15)schen Mängeln (vgl. „B.6 Grenzmuster-Katalog“),  Fachgerechte Reparatur bei Defekten  funk(cid:15)onelle und für den Krankenhausalltag spezifizierte Ar(cid:15)kel,  blickdicht, farbecht, keine offenen Kanten oder Nähte,  durch ausreichende Erst- und Ersatzinves(cid:15)(cid:15)on der Mietwäsche hat der Au=ragnehmer die Bereitstellung der Mietwäsche in gleichbleibender hoher Qualität zu gewährleisten,  sichtbare Größen-Kennzeichnung an der Innenseite der Kleidung,  Gewebe und Zutaten nach Öko-Tex Standard 100,  Kleidung komfortabel, tragephysiologisch op(cid:15)miert,

Die Bieter haben im Rahmen der Berufskleidungsversorgung die AusstaBung und die Tex(cid:15)lpflege anzubieten. Diese Versorgung ist als trägerbezogene Berufskleidung zu konzipieren, in der Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter der entsprechenden Berufsgruppen eine festgelegte AusstaBung er- halten.

Der Au=ragnehmer hat eine geringe Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – Allergiker - mit personenbezogener Berufskleidung aus 100% Baumwolle sechsfach in weiß auf gesonderte Auf- forderung durch die Au=raggeber auszustaBen. Der Au=ragnehmer ist verpflichtet, diese verwen- dungsbereite Berufskleidung innerhalb von spätestens vier Wochen nach schri=licher Anforderung durch den Au=raggeber zur Verfügung zu stellen. Die Ausgabe dieser Berufskleidung erfolgt eben- falls kontrolliert über die Kleiderausgaberäume, in dem sich der/die Mitarbeiter/in die Kleidung aus personenbezogenem Schließfach entnimmt.

Die Spezifika(cid:15)onen der Anlage „Anforderungen an das Berufskleidungssor(cid:15)ment“ sind unbedingt einzuhalten.

Die im Preisbla= einzutragenden SpliKng-Preise verstehen sich inklusive erforderlicher Ar(cid:15)keliden- (cid:15)fika(cid:15)onsmedien (wie RFID-Transponder, Barcodes, etc.) sowie deren Einbringung. Der Au=ragneh- mer ist für die Verwendbarkeit der von ihm gewählten Ar(cid:15)keliden(cid:15)fika(cid:15)onsmedien in den Ausgabe- und Erfassungssystemen sowie für die Haltbarkeit bei bes(cid:15)mmungsgemäßer Verwendung verant- wortlich.

Zur Orien(cid:15)erung der benö(cid:15)gten Umlaufmenge dienen die Schätzmengen für die Gestellung je Stück und Kalenderwoche (Gestellungspreis) in Anlage „B.8 Preisbla=“.

Zur Orien(cid:15)erung der benö(cid:15)gten Liefermenge dienen die Schätzmengen für den Lieferpreis für hy- gienisch auYereitete Miet-Berufskleidung (Liefermenge) pro Jahr in Anlage „B.8 Preisbla=“.

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3.4. Kleidermanagementsysteme

Vom Kleidermanagement werden die nachfolgenden grundsätzlichen Systemeigenscha=en gefor- dert. Diese Systemeigenscha=en sind integra(cid:15)ver Bestandteil des Angebotes des Bieters.

Die angebotenen Systeme müssen mit entsprechender Antennen/Reader-Technik ausgestaBet sein, um die in der Bekleidung eingesetzten UHF-RFID-Transponder sicher erfassen zu können. Der Auf- traggeber staBet seine Berufskleidung mit Transpondern gemäß ISO 18000-6C, EPC Class 1 Gen 2 (868 MHZ) aus.

3.4.1. So8ware-Betriebssystem / Administra"onsso8ware

  • Trägerverwaltung

Das anzubietende System verfügt über ein So=ware-Betriebssystem, welches die vom Au=raggeber benö(cid:15)gte Trägerverwaltung abbildet. Träger sind die Mitarbeitenden des Au=raggebers, für die die- ser Berufskleidung stellt. Die Gesamtzahl der Träger teilt sich in verschiedene Berufsgruppen und somit Bekleidungsgruppen auf, für die jeweils verschiedene Bekleidungsprofile (vgl. Anlage „B.2 Anforderungen an das Bekleidungssor"ment“) vorgesehen sind.

Das So=ware-Betriebssystem steuert alle eingesetzten Komponenten und macht die tex(cid:15)len Wa- renströme für den Au=raggeber transparent. Es stellt die geforderten Funk(cid:15)onsabläufe des Tex- (cid:15)lausgabesystems sicher und steuert alle Einzelkomponenten.

Folgende Daten müssen im Betriebssystem verwaltet/verarbeitet werden können:  Raum-/Schrank-ID  Träger-ID  Kostenstelle (op(cid:15)onal)  Zugelassene Ar(cid:15)kel je Träger (Profil)  Ar(cid:15)kel-ID  Ausleihkon(cid:15)ngent (Profil)  Ist-Ausleihstatus  Transak(cid:15)onszeiten / -daten

  • Zugriffsverwaltung/Kreditverwaltung

Das So=ware-Betriebssystem des anzubietenden Ausgabesystems verfügt über eine Rechteverwal- tung zur Zugriffskontrolle. Diese hat sicherzustellen, dass ausschließlich Träger mit in der Trägerver- waltung angelegter Träger ID Zugriff haben.

Integra(cid:15)ver Bestandteil des Ausgabesystems ist daher auch die entsprechende Lesetechnik, die zum Lesen der Träger ID erforderlich ist. Der Bieter hat in seinem Angebot das eingesetzte Karten- und Reader-System darzustellen.

Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass Trägern der Zugriff temporär (automa(cid:15)sch) verwehrt wird, wenn ein Träger das maximale Ausleihkon(cid:15)ngent (Kredit) erreicht hat. In diesem Fall muss der Trä- ger erst benutzte Kleidung in die Rücknahmeeinheit abwerfen und erhält danach wieder Zugang zum Ausgabesystem.

  • Lager- und Entnahmeverwaltung

Das So=ware-Betriebssystem des anzubietenden Ausgabesystems verfügt je Aufstellstandort („B.4 Anforderungen an das Kleidermanagementsystem und die Administra"onsso8ware“) über eine Lager- und Ausgabeverwaltung für die Berufskleidungsar(cid:15)kel, die im Ausgabesystem gelagert und ausgegeben werden. Diese hat folgende ProzessschriBe abzubilden:

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Bei der Bestückung des Systems durch die Serviceassistenten des Au=raggebers sind die einge- brachten Teile als Lagerbestand (Ar(cid:15)kel ID) für den jeweiligen Standort (Schrank ID / Magazin ID) in der Datenbank zu speichern.

Nach Iden(cid:15)fika(cid:15)on eines Trägers zur Nutzung des Systems und Entnahme von Kleidung, muss der Lagerbestand um die entnommenen Teile (Ar"kel-IDs) reduziert werden. Gleichzei(cid:15)g sind diese Ar- (cid:15)kel-IDs dem Träger (Träger-ID) temporär zuzuordnen.

Rücknahmedokumenta(cid:31)on

Benutzte Kleidung wird vom Träger in den aufgestellten Rücknahmeeinheiten abgeworfen. Beim Abwurf der Kleidung sind die Ar(cid:15)kel-IDs vom System zu erfassen und die temporäre Zuordnung zu einer Träger-ID umgehend aufzuheben. Sämtliche Bestandsänderungen sind sofort im Betriebssys- tem des Kleidermanagementsystems zu verbuchen.

3.4.2. Zentrale Ausgabe von Berufskleidung aus einer Kleiderkammer/Kleidermagazin mi=els Zutri=s- und Entnahmeiden"fika"on

An den angegebenen Standorten („B.4 Anforderungen an das Kleidermanagementsystem und die Administra"onsso8ware“) plant der Au=raggeber Raum-Tex(cid:15)lausgabesysteme einzurichten. Das Raum-Tex(cid:15)lausgabesystem muss sowohl die ZutriBskontrolle für den Raum zur Verfügung stellen, als auch die Tex(cid:15)lentnahme sowie die Befüllung des Raumes erfassen.

Die Gestellung der Kleiderentnahmesysteme inkl. Rückgabesysteme erfolgt durch den Au=ragneh- mer auf Basis von Anlagenplanungen, die dem Angebot inkl. technischer Zeichnungen beizulegen sind.

Nach dem Verständnis des Au=raggebers muss das System die nachfolgend aufgeführten Kompo- nenten mit den dazu beschriebenen Funk(cid:15)onen besitzen:

Komponente Raumzugangstür / Raumzugangsschleuse

Ein Mitarbeiter (Träger) iden(cid:15)fiziert sich miBels ID-Chip am System, um den Raum betreten zu kön- nen. Nachfolgende Informa(cid:15)on ist miBels Bildschirms/Displays an der Raumzugangstür zu gewähr- leisten:

Die Raumzugangskomponente muss kontaktlos, vollautoma(cid:15)sch öffnen und schließen und dabei hohe Ansprüche an Manipula(cid:15)onsfes(cid:15)gkeit erfüllen. Der Träger darf den Raum im Normalbetrieb nicht durch die Raumzugangskomponente verlassen können, eine Türöffnung im NoTall muss aber für jeden vom Rauminneren durch manuelle Notöffnung möglich sein.

Komponente Tex(cid:31)lerfassung-Ausgang / Ausgangsschleuse

Das Verlassen des Raumes erfolgt nicht durch die Raumzugangskomponente, ein separater Aus- gangsbereich mit Erfassung der Tex(cid:15)lien ist zu liefern. Die Ausgangsschleuse muss kontaktlos, voll- automa(cid:15)sch öffnen und schließen und dabei hohe Ansprüche an Manipula(cid:15)onsfes(cid:15)gkeit und Blockadefreiheit erfüllen.

Die Komponente Tex(cid:15)lerfassung-Ausgang muss auch zur Bestückung des Raumes mit sauberen Tex- (cid:15)lien durch die Versorgungsassistenten genutzt werden.

3.4.3. Komponente Schrankausgabesystem

Die Ausgabe von Berufskleidung soll durch Schranksysteme miBels Zugriffsiden(cid:15)fika(cid:15)on und Kon- (cid:15)ngentprüfung für gelegte Berufskleidung erfolgen.

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Die Gestellung der Kleiderentnahmesysteme inkl. Rückgabesysteme erfolgt durch den Au=ragneh- mer auf Basis von Anlagenplanungen, die dem Angebot inkl. technischer Zeichnungen beizulegen sind.

Der Ausgabeschrank ist als Grundmodell zur Lagerung von gelegten Kleidungsteilen auszulegen, wo- bei davon auszugehen ist, dass die Ar(cid:15)kel folgende Maße haben (B: 30 cm / H: 1 cm/ T: 40 cm) und diese in der Systemdatenbank als Lagerar(cid:15)kel zu registrieren sind. Ein/e Mitarbeiter/in (Träger/in) iden(cid:15)fiziert sich miBels ID-Chip am System, um auf die Kleidung zugreifen zu können.

Die Beschickung des Ausgabesystems mit sauberen Tex(cid:15)lien durch Versorgungsassistenten ist eben- falls zu dokumen(cid:15)eren. Der Versorgungsassistent iden(cid:15)fiziert sich mit seinem RFID-Chip (Rolle Ser- vice) am System, öffnet die Schranktüren und befüllt die Fächer mit Frischwäsche. Nachdem der Vorgang abgeschlossen ist und die Schranktüren geschlossen sind, wird Bestand um die aufgefüllte Stückzahl erhöht und im So=ware-Betriebssystem angezeigt.

3.4.4. Rückgabe getragener Kleidung durch Rückgabeeinheiten, die den iden"fizierten Abwurf der Kleidung dokumen"eren

Die Rücknahmeeinheiten werden in der Nähe der Ausgabe und unabhängig von der Kleiderent- nahme aufgestellt und betrieben. Die Rückgabeeinheiten müssen geeignet sein, die vom Au=rag- geber eingesetzten Roll-GiBer-Container aufzunehmen, sodass die abgeworfene Schmutzwäsche direkt in diese Container fällt.

Ar(cid:15)kel-IDs, die in diese Einheit abgeworfen werden, werden vom System erfasst und das Ausleih- kon(cid:15)ngent der Mitarbeiter (Träger), die ihre benutzte Kleidung in diese Einheiten abwerfen, wird unmiBelbar (< eine Sekunde) um diese Ar(cid:15)kel-IDs bereinigt und eine entsprechende Verbuchung im Betriebssystem erfolgt.

3.4.5. Ergänzende Dienstleistungen

Wartung, Störungsbesei(cid:31)gung und Reparatur

Der spätere Au=ragnehmer hat in Ergänzung der Lieferung der Systeme nach Maßgabe des Vertra- ges deren Wartung, Störungsbesei(cid:15)gung und Reparatur zu übernehmen.

Montage, Einweisung und Installa(cid:31)on

Der Bieter hat sämtliche Ausgabe- und Rücknahmeeinheiten nach Festlegung mit dem Au=raggeber an den hierfür vorgesehenen Standorten aufzustellen und in Betrieb zu nehmen. Zur Inbetrieb- nahme zählt die Einweisung der Mitarbeiter des Au=raggebers zur Bedienung des Systems und zur ErmiBlung von Störungsursachen.

Der Preis für Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Hardware des Kleidermanage- mentsystem für das EKiZ ist als einmaliger Kaufpreis anzubieten.

Der Preis für Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme der Hardware und Installa(cid:15)on der Ad- ministra(cid:15)onsso=ware sowie Wartung und Service der übrigen Kleidermanagementsysteme ist in „B.8 Preisbla=“ separat auszuweisen. Dieser Preis beinhaltet sämtliche Kosten, die im Rahmen der Planung, Installa(cid:15)on, Inbetriebnahme sowie des Betriebes, der Störungsbesei(cid:15)gung, Wartung und Instandhaltung während der Laufzeit des Vertrages anfallen sowie die erforderlichen Aufwendun- gen zum Abbau und Abtransport des Systems zum Vertragsende. Er ist monatlich mit einem Zwöl=el des Jahrespreises in Rechnung zu stellen.

Bei seiner Kalkula(cid:15)on hat der Au=ragnehmer die Vertragslaufzeit zu berücksich(cid:15)gen. Der etwaige Restwert des Kleidermanagementsystems zum Ende des Vertrages sowie jeweils zum Ende der op- (cid:15)onalen Vertragsverlängerung ist vom Au=ragnehmer im PreisblaB anzugeben. Der Au=raggeber

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hat das Recht aber nicht die Pflicht, das Kleidermanagementsystem zum Ende des Vertrages zum entsprechenden Restwert zu übernehmen.

3.5. AWT-gängige Container

Die zu stellenden AWT-gängigen Container sind mit dem Au=raggeber im Rahmen des Vergabepro- zesses abzus(cid:15)mmen. Hierzu sind bereits mit dem indika(cid:15)ven Angebot technische Zeichnungen ein- zureichen, die der Au=raggeber mit seiner Technikabteilung auf Einsatzfähigkeit prü= und freigibt. Sie sind für den Transport von sämtlicher Wäsche (Miet- und Au=raggeber eigener Wäsche) erfor- derlich.

Die Container sind für das vom Au=raggeber betriebene AWT-System einzurichten und betriebsfä- hig zu halten. Die AWT-Container müssen eine umlaufende Schutzleiste aus stoßfestem Kunststoff aufweisen und mit hocklappbaren Deichsel ausgestaBet sein.

Die Ausführung – insbesondere des Unterbaus - eines aktuell im Einsatz befindlichen AWT- Containers ist in der Anlage „B.5 AWT-Container“ dokumen(cid:15)ert.

Jeder AWT-Container ist zur Nachverfolgung durch eine blaue Farbmarkierung und mit individueller, eindeu(cid:15)ger Nummer zu kennzeichnen, die sowohl als Barcode als auch großforma(cid:15)g eingestanzt an jedem AWT-Container angebracht ist. Darüber hinaus ist an jedem Container ein Transponder fest- mon(cid:15)ert und mit den jeweiligen Containertypen programmiert.

Für den Einsatz im Bereich der Berufskleidungsversorgung ist zu gewährleisten, dass die vollständige Erfassung der UHF-RFID-Transponder der auYereiteten Berufskleidung im AWT-gängigen Container durch das Gate des Raumsystems erfolgt.

Für die Belieferung ist der Einsatz von AWT-GiBer-Containern zulässig, die als Sta(cid:15)onslager für Frischwäsche verwendet werden können. Es gelten die Anforderungen bzgl. Unterbau wie oben be- schrieben. Jeder dieser GiBer-Container ist mit einwandfreier tex(cid:15)ler, enganliegender, waschbarer Containerhülle zu liefern, die die Tex(cid:15)lien vollständig umschließt, die Containerhüllen sind vom Auf- tragnehmer zu stellen.

Die AWT-Container sind mit abklappbaren Zwischenböden zur Umrüstung als Schmutzwäschecon- tainer auszustaBen.

Die allgemeine Arbeits- und Betriebssicherheit – insbesondere der AWT-Anlage beim Au=raggeber

  • darf durch den bes(cid:15)mmungsgemäßen Gebrauch der Transportcontainer nicht gefährdet werden.

Verschleiß und Schäden, welche die Gebrauchsfähigkeit, Arbeits- und Betriebssicherheit herabset- zen und trotz bes(cid:15)mmungsgemäßen Gebrauchs entstehen, sind durch den AN durch einzuleitende Reparaturmaßnahmen unverzüglich zu besei(cid:15)gen.

Die im Preisbla= einzutragenden Preise verstehen sich inklusive erforderlicher Ar(cid:15)keliden(cid:15)fika(cid:15)- onsmedien (wie RFID-Transponder, Barcodes, etc.) sowie deren Einbringung. Der Au=ragnehmer ist für die Verwendbarkeit der von ihm gewählten Iden(cid:15)fika(cid:15)onsmedien sowie für die Haltbarkeit bei bes(cid:15)mmungsgemäßer Verwendung verantwortlich.

Zur Orien(cid:15)erung der benö(cid:15)gten Umlaufmenge an AWT-Containern dienen die Schätzmengen für die Gestellung je Stück und Kalenderwoche (Gestellungspreis) in Anlage „B.8 Preisbla=“.

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