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Kriterienkatalog Leistung
Durchführung einer repräsentativen telefonischen
Unternehmensbefragung (CATI) zum Themenkomplex Datenschutz,
Innovation und Unternehmenswachstum
Az. B 12.31 – 0436/26/VV : 1
Ihre Vergabestelle für das Vergabeverfahren
Beschaffungsamt des BMI
Referat B12
Anschrift Beschaffungsamt des BMI
Brühler Straße 3 53119 Bonn
Ausgabenummer 01 Ausgabedatum 08/2026
Beschaffungsamt des BMI, B12, Stand 14.07.2026
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1. Erläuterungen
Um die voraussichtliche Qualität der Leistung aufgrund Ihres Angebotes bewerten zu können, sind von Ihnen in einem selbsterstellten Dokument („Konzeptpapier“) zu den nachfolgenden Leistungskriterien Angaben zu machen und die sich darauf beziehenden Fragen zu beantworten.
Allgemeine Angaben ohne Bezug zu einem der nachfolgenden Leistungskriterien sind zu unterlassen.
Die in den eingereichten Konzepten und Entwürfen enthaltenen und damit zugesagten Umsetzungs- und Qualitätsstandards sowie die dazu notwendigen Aufwendungen werden im Falle einer Zuschlagserteilung als vertragliche Pflichten vereinbart. Sie werden vollwertiger Vertragsbestandteil. Bitte beachten Sie, dass die in den Vergabeunterlagen definierten Mindestanforderungen zwingend einzuhalten sind. Angebote mit von den Mindestanforderungen abweichenden Leistungsinhalten werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
1.1 Anforderungen an die Form des Konzeptpapiers
Der Umfang des Konzeptpapiers zu allen Leistungskriterien darf eine Seitenzahl von insgesamt 10 A4-Seiten inkl. aller in dem Text eingebetteten oder angehängten Elemente (Bsp.: Grafiken, Diagramme, Abbildungen, Tabellen ggf. exklusive Titelblatt, Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Die Konzepte werden nur bis zu dem angegebenen maximalen Umfang in der Bewertung berücksichtigt.
Weiterhin ist bei der Erstellung des Konzeptpapiers zwingend die Struktur der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen und einzuhalten. Diese bildet das Grundgerüst des Konzeptpapiers.
Ihr Konzeptpapier reichen Sie bitte in anonymisierter Form ein. Dies bedeutet, dass keine Rückschlüsse auf Ihr Unternehmen anhand Ihres Dokumentes möglich sind.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, ist das Verweisen auf Webseiten mittels Links nicht zulässig, da eine Aktualisierung der betreffenden Webseiten nach Ablauf der Frist zur Abgabe eines Angebotes nicht auszuschließen ist. Geben Sie in Ihrem Angebot daher keine Links an und verweisen Sie nicht auf Webseiten. Entsprechende Angaben werden vor der Bewertung des Angebotes durch die Vergabestelle geschwärzt.
Darüber hinaus sind die in den Allgemeinen Bewerbungsbedingungen angegebenen Formvorgaben zu beachten.
1.2 Bewertung des Konzeptpapiers
Ihre Ausführungen werden nach Leistungspunkten bewertet, die hier anschließend erläutert werden. Die Bewertung dient der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes und stellt die Leistungskennzahl (L) dar (vgl. Ziffer 3.8.2 besondere Bewerbungsbedingungen).
Ihre Angaben werden anhand einer Skala von 6 bis 1 Punkten bewertet. 6 steht für die höchste und 1 für die niedrigste Bewertung. Anhand der dazwischenliegenden vollen Punktzahlen dazwischen werden die Wertungen jeweils abgestuft.
Die einzelnen zugewiesenen Punktzahlen (Bewertungspunkte) stehen für die nachfolgend beschriebene Bewertungsskala.
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Tabelle 1 Bewertungsskala.
| Bewertungspunkte | Beschreibung der Bewertungsskala | ||
|---|---|---|---|
| 6 Punkte | für ein Konzept, das erwarten lässt, dass der Leistungserfolg ohne oder nur | ||
| mit geringfügigen Schwächen und in Einzelaspekten in herausragender | |||
| Qualität erreicht werden wird | |||
| 5 Punkte | für ein Konzept, das erwarten lässt, dass der Leistungserfolg ohne oder nur mit geringfügigen Schwächen erreicht werden wird | ||
| 4 Punkte | für ein Konzept, das erwarten lässt, dass der Leistungserfolg bei dem die | ||
| vorhandenen Stärken in der Gesamtschau die vorhandenen Schwächen | |||
| überwiegen erreicht werden wird | |||
| 3 Punkte | für ein Konzept, das erwarten lässt, dass der Leistungserfolg mit in der Gesamtbetrachtung ausgeglichenen Stärken und Schwächen erreicht werden wird | ||
| 2 Punkte | für ein Konzept, das erwarten lässt, dass der Leistungserfolg wegen der die | ||
| Stärken überwiegenden Schwächen nicht durchgängig oder nicht | |||
| vollständig erreicht werden wird | |||
| 1 Punkt | für ein Konzept, das erwarten lässt, dass der Leistungserfolg in erheblichem Maße nicht erreicht werden wird |
1.3 Allgemeiner Erwartungshorizont an die Konzepte
Es gilt zu allen Leistungskriterien zusätzlich immer der allgemeine Erwartungshorizont, sofern nicht abweichende Anforderungen in einem Leistungskriterium gemacht werden.
Zu den Leistungskriterien wird jeweils ein Konzept bzw. Gestaltungsentwurf erwartet, der/das
● die in der Leistungsbeschreibung und sonstigen Vergabeunterlagen angegebenen Anforderungen an die Leistung in Bezug auf das jeweilige Leistungskriterium vollständig aufgreift und beachtet, ● die von Ihnen angebotene Ausgestaltung der Leistungserbringung und deren Vorbereitung, die Vorzüge und die Beschaffenheit deutlich erkennen lässt, ● in Bezug auf Ihr Leistungsversprechen bzw. den Leistungserfolg schlüssig, leicht verständlich, sehr gut nachvollziehbar und aussagekräftig, als auch ohne fachliche Fehler oder Ungenauigkeiten ist und ● eine angemessene Schwerpunktsetzung erkennen lässt, prägnant, präzise und ohne fachliche Fehler ist.
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2. Leistungskriterien / Erwartungshorizont
2.1 Leistungskriterium Nr. 1: Vorgehen und methodische Details bei
der Stichprobenziehung
Stellen Sie das von Ihnen vorgesehene Konzept für die Leistungserbringung dar. Beschreiben Sie, wie Sie die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Ziele erreichen werden/den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Anforderungen begegnen werden. Begründen Sie Ihr Vorgehen.
2.2 Leistungskriterium Nr. 2: Durchführung und Qualitätssicherung der
CATI-Erhebung, einschl. Maßnahmen zur Minimierung der Non-
Response
Stellen Sie das von Ihnen vorgesehene Konzept für die Leistungserbringung dar. Beschreiben Sie, wie Sie die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Ziele erreichen werden/den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Anforderungen begegnen werden. Begründen Sie Ihr Vorgehen.
2.3 Leistungskriterium Nr. 3: Vorgehen und methodische Details bei
der Gewährleistung der geforderten Befragungsstandards, insb. bei
Fragebogengestaltung bzw. -beratung und Verfassen des
Ergebnisberichts
Stellen Sie das von Ihnen vorgesehene Konzept für die Leistungserbringung dar. Beschreiben Sie, wie Sie die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Ziele erreichen werden/den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Anforderungen begegnen werden. Begründen Sie Ihr Vorgehen.
2.4 Leistungskriterium Nr. 4: Arbeits- und Zeitplan
Erstellen Sie bitte einen detaillierten Arbeits- bzw. Zeitplan, der die geplanten Arbeitsschritte mindestens auf die Zeiteinheiten von Wochen abbildet sowie auf eine zügige Leistungserbringung ausgerichtet ist, gerechnet ab Zuschlagserteilung als Ausgangspunkt. Gehen Sie bei der Darstellung auch knapp auf die zeitlichen Anpassungsmöglichkeiten im Falle von Verzögerungen in den Abläufen ein.
3. Ermittlung der Leistungskennzahl (L)
Gemäß Ziffer 3.8.2 der besonderen Bewerbungsbedingungen spiegelt die Leistungskennzahl (L) den Erfüllungsgrad der angebotenen Leistung bezogen auf die Anforderungen an die Leistung (Leistungskriterien) wider. Die Berechnung erfolgt wie folgt:
3.1 Ermittlung des Erfüllungsgrades
Maximal können je Leistungskriterium sechs Bewertungspunkte erreicht werden.
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Der Erfüllungsgrad eines Leistungskriteriums ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der erreichten Bewertungspunktzahl des Leistungskriteriums und der maximal erreichbaren Bewertungspunktzahl des jeweiligen Leistungskriteriums.
Die Formel lautet:
𝑒𝑟𝑟𝑒𝑖𝑐ℎ𝑡𝑒 𝐵𝑒𝑤𝑒𝑟𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐿𝐾 𝐸𝑟𝑓ü𝑙𝑙𝑢𝑛𝑔𝑠𝑔𝑟𝑎𝑑 𝐿𝐾 = ×100 𝑚𝑎𝑥.𝑒𝑟𝑟𝑒𝑖𝑐ℎ𝑏𝑎𝑟𝑒 𝐵𝑒𝑤𝑒𝑟𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐿𝐾
3.2 Gewichtung der einzelnen Leistungskriterien
Der Erfüllungsgrad je Leistungskriterium wird mit dem Gewichtungsfaktor je Leistungskriterium multipliziert. Dies stellt den gewichteten Erfüllungsgrad (Erfüllungsgrad ) dar. g
Die Leistungskriterien werden wie folgt gewichtet
a) Leistungskriterium 1: 25%, b) Leistungskriterium 2: 25%, c) Leistungskriterium 3: 25%, d) Leistungskriterium 4: 25%.
3.3 Gesamtergebnis zur Leistungskennzahl (L)
Die Ergebnisse der Multiplikationen werden im Anschluss addiert. Die Summe ergibt die Leistungskennzahl (L).
Die Formel lautet:
𝐿 = ∑⬚𝐸𝑟𝑓ü𝑙𝑙𝑢𝑛𝑔𝑠𝑔𝑟𝑎𝑑 𝐿𝐾 1 bis 𝐸𝑟𝑓ü𝑙𝑙𝑢𝑛𝑔𝑠𝑔𝑟𝑎𝑑 𝐿𝐾 4 𝑔 𝑔
Maximal kann eine Leistungskennzahl von 100 erreicht werden.
3.4 Gewichtung und Verhältnis
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach den Vorgaben der besonderen Bewerbungsbedingungen Ziffer 3.8.2.
4. Qualitativer Mindesterfüllungsgrad
Zur Sicherstellung eines qualitativen Mindestniveaus kommen für den Zuschlag nur Angebote in Betracht, die im Gesamtergebnis über alle Leistungskriterien in der Summe den Mindesterfüllungsgrad in Höhe von 50% (50 Bewertungspunkte) erreichen bzw. überschreiten. Ebenso kommen für den Zuschlag nur Angebote in Betracht, die bei jedem Leistungskriterium mindestens drei Punkte erzielen, sowie die Mindestanforderungen erfüllen.
Die Wertung erfolgt nur im Hinblick auf die über die definierten Mindestanforderungen hinaus gehenden Aspekte.
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