Hinweise zur E-Vergabe, LBB, Zentrale Vergabestelle FbT Seite 1
Hinweisblatt zur E-Vergabe
Die Zentrale Vergabestelle FbT ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. Oktober 2018 zur elektroni-
schen Vergabe verpflichtet. Dies bedeutet, dass das gesamte Ausschreibungs- und Vergabeverfahren aus-
schließlich rein elektronisch verlaufen darf.
Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten
Angebote und Teilnahmeanträge dürfen in offenen Verfahren, nicht offenen Verfahren oder in Verhand-
lungsverfahren nur noch elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über den Vergabemarktplatz Rheinland-
Pfalz eingereicht werden. Eine Einreichung mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur
bzw. fortgeschrittenem oder qualifiziertem elektronischen Siegel ist nicht erforderlich.
Eine Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten per E-Mail entspricht den Anforderungen nicht.
Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht elektronisch in Textform über die elektronische Vergabeplattform
/ den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen wer-
den und dürfen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
Das Hochladen des Teilnahmeantrags bzw. Angebots ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntma-
chung und der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb bzw. der Aufforderung zur Angebotsabgabe ge- nannten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist möglich. Elektronische Teilnahmeanträge bzw. Angebote müssen
vollständig vor dem Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der "Upload" auf
dem Server muss vollständig abgeschlossen sein.
Kommunikation
Die gesamte Kommunikation zwischen Vergabestelle und den Bewerbern bzw. Bietern erfolgt ausschließlich in
elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz.
Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen, Informati-
onsschreiben, Anforderungen etc. seitens der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Rheinland-
Pfalz. Anfragen, Hinweise zum Vergabeverfahren, Nachreichungen fehlender Angaben und Nachweise etc. der
Bewerber bzw. Bieter haben ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland-
Pfalz zu erfolgen.
Allgemeine Hinweise
Elektronische Teilnahmeanträge und Angebote können Sie nur abgeben, sofern Sie sich auf dem Vergabe-
marktplatz Rheinland-Pfalz registriert und eine Teilnahme am Verfahren bestätigt haben.
Eigene Nachrichten können Sie der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich nur zukommen lassen,
wenn Sie sich registriert und die Teilnahme am Verfahren bestätigt haben.
Ohne Registrierung und Bestätigung der Teilnahme am Verfahren können Nachrichten der Vergabestelle
zwar im Kommunikationsbereich eingesehen werden, es erfolgt aber keine E-Mail Benachrichtigung über
neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen).